Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf

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1 Europäische Union Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Thema Ausbau des Unternehmergeistes an baden-württembergischen Hochschulen Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ist für den ESF (2007 bis 2013) zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Wirtschaftsministerium ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF (2007 bis 2013) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF (2007 bis 2013), insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 und Nr. 1828/2006. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Ausbau des Unternehmergeistes an baden-württembergischen Hochschulen als standardisiertes Projekt nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

2 1. Ziel und Zweck der Förderung Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen kommt unter zwei Gesichtspunkten besondere Bedeutung zu. Zum einen stellen diese eine besonders erfolgreiche Form des Technologietransfers über Köpfe dar. Zum anderen wird gerade von technologieorientierten Neugründungen eine besondere Wirkung auf Wachstum und Schaffung neuer Arbeitsplätze erwartet. Neben der Begleitung von Gründungen sollen in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstärkt Informations-, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen unter Einbeziehung verschiedener instrumenteller Ansätze (z. B. Informationstage, Planspiele, Übungsfirmen, Gründerwerkstätten, Wettbewerbe) durchgeführt werden, die das Interesse am Unternehmertum wecken. Dies entspricht dem spezifischen Ziel dem spezifischen Ziel A 3.1 des Operationellen Programms für Baden-Württemberg: Erhöhung der Zahl nachhaltiger Existenzgründungen. Im Operationellen Programm für Baden-Württemberg sind Ziele definiert, die mit den ESF-finanzierten Maßnahmen im Laufe der Förderperiode erreicht werden sollen. Inwieweit der einzelne Antrag dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, wird mit zwei unterschiedlichen Indikatoren gemessen. Der Outputindikator quantifiziert und misst, was am Ende der Maßnahme stehen soll, der Ergebnisindikator gibt darüber Aufschluss, welche Wirkung erzielt wird. Angaben zu den Output- und Ergebnisindikatoren sind zwingend notwendig, um den einzelnen Antrag im Auswahlverfahren hinsichtlich seines Beitrags zur Erreichung der im Operationellen Programm genannten Ziele beurteilen zu können. Für den vorliegenden Aufruf gelten folgende Indikatoren: Für die Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Begleitung von Gründungen im Hochtechnologiebereich werden die Maßnahmen am Outputindikator A (Zahl der erreichten Gründungsinteressierten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen) sowie dem 2

3 Ergebnisindikator A (Zahl der aus den geförderten Maßnahmen resultierenden innovativen Gründungsvorhaben durch Hochschulangehörige) gemessen. Die Förderung von Maßnahmen zur Ansprache von Studierenden, Gründungsinteressierten und (potenziellen) Existenzgründerinnen und -gründern sowie Multiplikatoren findet sich ebenfalls im spezifischen Ziel A 3.1. Gemessen werden die Maßnahmen am Outputindikator A (Zahl der Beratungs- und Qualifizierungsteilnehmerinnen und -teilnehmer) sowie dem Ergebnisindikator A (Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen, die sich anschließend intensiv mit dem Thema Selbständigkeit befassen). Zielgruppe sind Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen, (potenzielle) Existenzgründerinnen und -gründer, Alumni sowie gegründete Unternehmen in der Festigungsphase aus dem Umfeld der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet eines der Leitziele der Gemeinschaftspolitik und ist als Querschnittsziel bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben sollen deshalb innerhalb der genannten Zielgruppe die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. 2. Wesentliche Inhalte, die im Antrag berücksichtigt werden müssen Förderfähig sind folgende Tätigkeiten: - Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ansprache der Zielgruppe - Außercurriculare Veranstaltungen und Wahlveranstaltungen zum Thema Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, insbesondere die Vermittlung von Kenntnissen zur Erstellung von Businessplänen für Studierende, Alumni und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen 3

4 - Maßnahmen zur Begleitung von Gründungen in Zukunftsbranchen und im Hochtechnologiebereich, insbesondere durch Inkubatoren an Hochschulen oder deren Umfeld. Der Antrag muss im Rahmen der Projektbeschreibung ein Konzept enthalten, aus dem das geplante Vorgehen hinsichtlich der oben genannten Maßnahmen, die instrumentellen Ansätze (z. B. Informationstage, Planspiele, Wettbewerbe, etc.) und der damit in Verbindung stehenden Indikatoren hervorgehen. Der Antrag muss sich auf die zu fördernden Maßnahmen konzentrieren. Weitere thematisch relevante Maßnahmen des Antragstellers sind ggf. separat zu erläutern (siehe unter Weitere Maßnahmen des Antragstellers ). Des Weiteren sind folgende Punkte zu erläutern: - Beteiligte Hochschulen und Einrichtungen; eine schriftliche Erklärung zur Zusammenarbeit ist beizufügen ( Letter of Intent ) - Standort(e) - Organisation und Organe des Antragstellers - Netzwerkpartner und die damit in Verbindung stehende Arbeitsteilung - Einbeziehung von potenziellen Kapitalgebern bei Gründungsvorhaben (Banken, Beteiligungsgesellschaften, Business-Angels) - Maßnahmen- und Zeitplan - Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern. Weitere Maßnahmen des Antragstellers: Ebenfalls anzugeben sind laufende oder geplante weitere Maßnahmen, insbesondere Drittmittelprojekte (z.b. im Rahmen des Bundesprogramms EXIST), des Antragstellers, welche sich mit Existenzgründung, Ausgründung oder Unternehmertum befassen und/oder die (beabsichtigte) Beteiligung an Maßnahmen anderer Antragsteller im Rahmen von ESF-Aufrufen des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg. Ggf. ist die personelle, finanzielle und inhaltliche Abgrenzung mit der im Rahmen dieses Aufrufs geplanten Maßnahme gesondert zu erläutern. 4

5 Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg behält sich vor, im Zuge der Antragsprüfung ergänzende Unterlagen der Drittmittelprojekte (z.b. Anträge, Bewilligungsbescheide) anzufordern. Die Laufzeit der Projekte beginnt frühestens am und endet nach 3 Jahren, spätestens jedoch zum Während der Projektlaufzeit muss - zumindest zeitweise - unmittelbar auf dem Campus der beteiligten Hochschulen eine Anlaufstelle für die Zielgruppe des Projekts unterhalten werden. Die beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind verpflichtet, außerhalb der Förderung Ressourcen ihrer Einrichtungen und sonstige Hilfen für die Existenzgründerinnen und -gründer in der Regel kostenlos zur Verfügung zu stellen. 3. Antragsberechtigte Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg. An der Maßnahme ist mindestens eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule zu beteiligen. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der EU zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere die Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System ifh@ zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. 5

6 Aufwendungen: - Personalaufwendungen (Position 1.1 im Kostenplan Aufwendungen): Zuschussfähig sind angemessene Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile bzw. angemessene Honorare sowie angemessene Referenten- und Gastdozentenhonorare. Bei den Personalstellen kann es sich um fest bzw. befristet angestelltes Personal in Voll-/Teilzeitbeschäftigung oder um freie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen handeln, die für das Projekt mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden. - Aufwendungen für Reisen (Position 1.2 im Kostenplan Aufwendungen): Zuschussfähig sind lediglich Ausgaben nach dem Landesreisekostengesetz. Fahrten zwischen Wohnort und Projektstandort sind nicht zuschussfähig. - Aufwendungen für Fortbildungen des internen Personals (Position 1.3 im Kostenplan Aufwendungen): Zuschussfähig sind lediglich projektspezifische Fortbildungen, allgemeine nicht projektspezifische Fortbildungen werden nicht gefördert. - Kinderbetreuung (Position 2.5 im Kostenplan Aufwendungen): Zuschussfähig ist eine vom Zuwendungsempfänger auf Honorarbasis organisierte Betreuung für die Kinder von Teilnehmenden einer Maßnahme, bspw. im Rahmen einer Informationsveranstaltung. - Publizität für das Projekt (Position 3.5 im Kostenplan Aufwendungen): Zuschussfähig sind Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts (Fremdvergabe): Erweiterung der Homepage, Erstellung von Druckerzeugnissen (Broschüren, Flyer, Plakate, sonstige Printmedien), Messeteilnahmen (Standflächenmiete oder Pauschalpreise für Komplettstände des Messeveranstalters), Anzeigen. Hierbei sind die Publizitätsvorschriften einzuhalten, insbesondere die Verpflichtung, dass alle an dem Projekt Beteiligten sowie alle Teilnehmenden darüber zu informieren sind, dass das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Die Infrastruktur (z. B. Büro, Ausstattung, Verwaltungsausgaben) wird vom Projektträger gestellt und ist nicht Gegenstand der Förderung. 6

7 Zuschussfähig sind nur die im Kosten- und Finanzierungsplan (Bestandteil des Antrags) geöffneten Kostenpositionen. Gesperrte Positionen dürfen nicht besetzt werden und sind nicht förderfähig. Abschreibungen sind nicht förderfähig. Nähere Erläuterungen zu den zuschussfähigen Aufwendungen finden Sie in der im Internet unter abrufbaren Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen. Finanzierung: Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Aufwendungen und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater und öffentlicher Finanzierung. Das heißt im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Aufwendungen geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss entsprechend. Eigene Mittel des Antragstellers müssen in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtaufwendungen verringern. Eigene Mittel des Antragstellers und der beteiligten Projektpartner sind in Höhe von mindestens 55% der zuschussfähigen Aufwendungen einzusetzen. Der danach verbleibende Fehlbedarf wird aus Mitteln des ESF getragen. Bezogen auf die Gesamtfinanzierung beträgt der Zuschuss aus ESF-Mitteln maximal 45 %. Dem Antrag sind gesondert Berechnungsgrundlagen beizufügen. Dort sind alle Aufwendungen und Finanzierungsbeiträge genau zu spezifizieren, nachvollziehbar zu berechnen und zu erläutern. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden. 7

8 5. Termine Anträge können bis zum eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein. Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter abrufbar. 6. Auswahlverfahren Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Wirtschaftsministerium erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds - Relevanz und Zielerreichung - Fachliche Qualität des Vorhabens - Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Trägers - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis - Beitrag zu den Querschnittszielen Das Projekt ist im Antragsvordruck so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Der eingereichte Antrag, einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan, ist verbindlich und kann vom Antragsteller im Rahmen des Antragverfahrens nicht nachträglich geändert werden. 7. Ansprechpersonen Arndt Upfold und Helene Zimmermann Telefon: 0711/ bzw Arndt.Upfold@wm.bwl.de bzw. Helene.Zimmermann@wm.bwl.de Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Referat 33 "Existenzgründung und Unternehmensnachfolge - ifex" Stand:

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