Förderaufruf. Vereinbarkeit von Beruf und Familie

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1 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Europäische Union Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stabstelle Steuerung Europäischer Sozialfonds, ist für den ESF (2007 bis 2013) zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF (2007 bis 2013) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF (2007 bis 2013), insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 und Nr. 1828/2006 in der jeweils aktuellen Fassung. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft unterstützt die Durchführung von standardisierten Projekten zur Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einer familienbewussten Personalpolitik in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

2 1. Ziel und Zweck der Förderung Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine familienbewusste Personalpolitik für Männer und Frauen im Betrieb werden vor dem Hintergrund des demographischen Wandels immer mehr zu einem zentralen Erfolgsfaktor im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Dies gilt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht in gleicher Weise wie große Unternehmen finanzielle Anreize setzen können. Für immer mehr Männer und Frauen sind familiengerechte Arbeitsbedingungen und eine moderne Unternehmenskultur, die auf Chancengleichheit setzt, inzwischen ebenso wichtig wie das Gehalt und ggf. Anlass für einen Arbeitgeberwechsel. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft will die Anzahl der kleinen und mittleren Unternehmen, die eine familienbewusste Personalpolitik betreiben, erheblich erhöhen. Dazu soll kleinen und mittleren Unternehmen eine bedarfsgerechte Unterstützung bei der Entwicklung geeigneter Maßnahmen angeboten werden. Unternehmensleitungen, Personalverantwortliche bzw. Mitarbeiter/innen aus KMU sollen dazu motiviert werden, in ihren Betrieben die Themenfelder Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und Entwicklung einer familienbewussten Personalpolitik aufzugreifen, beispielsweise: Flexibilisierung von Arbeitszeiten wie vollzeitnahe Teilzeitmodelle, Servicezeiten, lebensphasenorientierte Arbeitszeit und Teilzeit in Führungspositionen, Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation wie Job- Sharing, Telearbeit, Home Office etc., Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, Maßnahmen zur Erleichterung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit oder einer familienbedingten Pause wie Kontakthalte- und Wiedereinstiegsprogramme, Unterstützung der Mitarbeiter/innen bei der Pflege von Angehörigen, Familienunterstützende Dienstleistungen für Mitarbeiter/innen, Qualifizierungs- und Weiterbildungskonzepte für Mitarbeiter/innen in Teilzeit und Elternzeit. Dies entspricht dem spezifischen Ziel A 2.2 des Operationellen Programms für Baden-Württemberg: Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen 2

3 und Männer und der Gleichstellung in KMU, Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfeldes, Abbau geschlechtsspezifischer Stereotype und beruflicher Segregation. Im Operationellen Programm für Baden-Württemberg sind Ziele definiert, die mit den ESF-finanzierten Maßnahmen im Laufe der Förderperiode erreicht werden sollen. Inwieweit der einzelne Antrag dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, wird mit zwei unterschiedlichen Indikatoren gemessen. Der Outputindikator quantifiziert und misst, was am Ende der Maßnahme stehen soll (Reichweite), der Ergebnisindikator gibt darüber Aufschluss, welche Wirkung erzielt wird. Für den vorliegenden Aufruf gelten folgende Indikatoren: Outputindikator: Zahl der KMU, die über Seminare und Veranstaltungen sowie über Beratung zum Themenfeld familienbewusste Personalentwicklung erreicht werden. Über den Projektaufruf sollen mindestens KMU flächendeckend in Baden- Württemberg erreicht werden. Ergebnisindikator: Anteil der geförderten KMU, die freiwillige Maßnahmen für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, einer familienbewussten Personalpolitik oder der Gleichstellung von Frauen und Männern initiieren. Ziel ist, dass 20% der am Projekt beteiligten KMU freiwillige Maßnahmen initiieren. Angaben zum Outputindikator sind zwingend notwendig, um den einzelnen Antrag im Auswahlverfahren hinsichtlich seines Beitrags zur Erreichung der im Operationellen Programm genannten Ziele beurteilen zu können. Im Falle einer Bewilligung wird die Zielerreichung u. a. anhand des erreichten Outputindikators gemessen. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft (MFW) wird die Umsetzung des Projektaufrufes koordinierend begleiten mit dem Ziel, ein landesweites Unterstützungsangebot für familienbewusste KMU zu schaffen, ein einheitliches Branding (hoher Wiedererkennungswert, Reichweite und Akzeptanz bei der Zielgruppe) für familienbewusste Betriebe zu forcieren sowie ein landesweites Netzwerk für familienbewusste Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Es bleibt vorbehalten, auch externe Expertinnen und Experten in die Begleitung einzubeziehen. 3

4 2. Wesentliche Inhalte, die im Antrag berücksichtigt werden müssen Wesentlicher Inhalt soll sein, passgenaue Unterstützungsleistungen für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und eine familienbewusste Personalpolitik in KMU mit weniger als 250 Beschäftigten anzubieten und damit Breitenwirkung zu erzielen. Geeignete Instrumente und Maßnahmen sollen den KMU vorgestellt bzw. gemeinsam mit ihnen entwickelt und ggf. deren Umsetzung begleitet werden. Instrumente können beispielsweise sein: Beratungs- und/oder Coachingleistungen für KMU Passgenaue, innovative Veranstaltungskonzepte für KMU (z.b. Workshops, Unternehmenswerkstätten, World Cafés, Open-space-Veranstaltungen, Webinare) Netzwerktreffen für familienbewusste und gleichstellungsaktive Unternehmen in Baden-Württemberg mit dem Ziel des Austauschs von Erfahrungen und Best-Practise Best-Practise-Wettbewerbe, Auszeichnung von Unternehmen Da es bereits zahlreiche regionale Angebote und Einzelinitiativen in den genannten Themenfeldern in Baden-Württemberg gibt, soll der Projektaufruf zur Transparenz, Vernetzung und Bündelung von bestehenden Angeboten beitragen, Lücken schließen und maßgebliche Akteure und Partner zusammenführen und einbinden. Die inhaltliche Beteiligung an Maßnahmen Dritter zur Erzielung von Synergieeffekten ist wünschenswert, eine finanzielle Beteiligung an Maßnahmen Dritter ist nicht empfehlenswert und bedarf der Zustimmung des MFW bzw. der L-Bank. Sofern eine Internetplattform aufgebaut werden soll, ist darauf zu achten, dass sie sich mit dem Angebot des Landes unter ergänzt. Bereits während der geförderten Projektlaufzeit ist eine Nachhaltigkeitskonzeption zu entwickeln, wie das Projekt auch nach Ende der Förderung weiter geführt und gegebenenfalls mit Sponsoren oder anderen Mitteln weiter betrieben werden kann. 4

5 Zur Erläuterung folgender Punkte können Anlagen (ergänzend zum Antragsformular) eingereicht werden: Modulare Gesamtkonzeption über die Durchführung des Projektes einschließlich Zeitplan das Partner- und Kommunikationskonzept einschließlich der am Projekt beteiligten Einrichtungen / Initiativen / Vereinigungen / etc. und ggf. die vorgesehene Arbeitsteilung geplante Aufschließungs- und Vernetzungsmaßnahmen räumlicher Abdeckungsbereich der Maßnahmen: landesweit / Teilregion(en) Standort(e) des Projekts Eckpfeiler des im Laufe des Projekt auszuarbeitenden Nachhaltigkeitskonzeptes Darstellung der Ressourcen, die zur Durchführung des beantragten Projektes eingesetzt werden falls vorhanden: Referenzen vergleichbarer Projekte Genderkompetenz des Antragstellers und der im Projekt eingesetzten Mitarbeiter/innen detaillierte Berechnungsgrundlagen zum Kosten- und Finanzierungsplan Freistellungserklärungen, falls eigenes Personal für das Projekt freigestellt werden soll Die Projektlaufzeit beginnt frühestens am 01. Januar 2012 und endet voraussichtlich spätestens am 31. Dezember Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Der Antragsteller muss darlegen, dass er und die für die Durchführung des Projektes vorgesehenen Mitarbeiter/innen über umfassende Kompetenzen und Erfahrungen zum Thema Familienbewusste Arbeitswelt und Gleichstellung im Betrieb verfügen. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: a.) Behörden des Bundes und der Länder 5

6 b.) Unternehmen im Sinne von RdNr.10 der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (veröffentlicht im Amtsblatt der EU C 244 vom 1. Oktober 2004), wenn bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist; wenn bei Gesellschaften, in denen mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftet, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist; wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. 4. Zuwendungsvoraussetzungen a.) Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter b.) Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der EU zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere mit der Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. c.) Zuwendungsempfänger und Teilnehmende sind verpflichtet, bis mindestens an Monitoring- und Evaluationsmaßnahmen teilzunehmen. d.) Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System ifh2@ zu gewährleisten. e.) Im Falle einer Bewilligung müssen detaillierte statistische Daten zu den Projektbeteiligten im Teilnehmendenstammblatt bzw. Unternehmensstammblatt über das L-Bank-System ifh2@ abgegeben werden. Welches Stammblatt abzugeben ist, hängt vom Output-Indikator ab: Wird der Outputindikator Ihres Projekts über die erreichten Personen definiert, sind Teilnehmendenstammblätter abzugeben. Wird der Outputindikator Ihres Projekts über die Zahl der erreichten Unternehmen definiert, sind Unternehmensstammblätter abzugeben. 6

7 Sowohl für Unternehmensstammblätter als auch für Teilnehmendenstammblätter gibt es eine ausführliche Fassung, die in der Regel zu verwenden ist. Daneben gibt es Bagatellstammblätter, hier sind nur wenige Angaben zu den Projektbeteiligten erforderlich. Bagatellmaßnahmen sind Informationsveranstaltungen bis zu einer Dauer von i. d. R. maximal zwei Tagen (bspw. Messen) und Kurzberatungen bzw. Kurzkontakte bis zu einer Dauer von i. d. R. maximal vier Stunden, bei denen eine Abfrage von ausführlicheren Informationen unverhältnismäßig wäre. Für diesen Aufruf sind Unternehmensstammblätter zu verwenden. Des Weiteren sind soweit möglich die Adressen der projektbeteiligten Unternehmen vorzuhalten, damit diese für Evaluationszwecke befragt werden können. Insgesamt kann der Output-Indikator nur so hoch sein wie die Gesamtzahl der über die Stammblätter gemeldeten Teilnehmenden bzw. Unternehmen. Die Projektbeteiligten dürfen nur einmal während der Projektlaufzeit als Output bzw. in den Stammblattdaten gezählt werden. f.) Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. Aufwendungen: Förderfähig sind folgende Kostenpositionen: Personalaufwendungen (Position 1.1 im Kostenplan): Zuschussfähig sind Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile bzw. Honorare für die Personen, die die unter Punkt 2 wesentliche Inhalte beschriebenen Aufgaben wahrnehmen. Bei den Personalstellen kann es sich um fest bzw. befristet angestelltes Personal in Voll-/Teilzeitbeschäftigung oder um freie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen handeln, die für das Projekt mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden. Zuschussfähig sind Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile für Projektleitung und -durchführung bis maximal pro Jahr und Vollzeitstelle Projektassistenz bis maximal pro Jahr und Vollzeitstelle. Bei der Auswahl von externem Personal und der Festlegung der Honorare sind die Vergabevorschriften zu beachten. Die Entscheidungsfindung ist zu dokumentieren. 7

8 Aufwendungen für Reisen (Position 1.2 im Kostenplan): Zuschussfähig sind grundsätzlich Ausgaben nach dem Landesreisekostengesetz. Für durch das Projekt veranlasste Fahrten mit dem PKW können stets max. 0,35 pro Kilometer abgerechnet werden. Fahrten zwischen Wohnort und Projektstandort sind nicht zuschussfähig. Aufwendungen für Fortbildungen des Personals (Position 1.3 im Kostenplan): Zuschussfähig sind projektbezogene Fortbildungen. Da davon ausgegangen wird, dass der Antragsteller über entsprechend qualifiziertes Personal für die Projektdurchführung verfügt, sind Maßnahmen zur Vermittlung von Basisqualifikationen für das Projekt grundsätzlich nicht förderfähig. Sonstige Aufwendungen für Personal (Position 1.4 im Kostenplan): Darunter fallen Ausgaben z.b. für eine Stellenausschreibung während der Projektlaufzeit. Kinderbetreuung (Position 2.5 im Kostenplan) Sofern der Zuwendungsempfänger selbst für die Kinder von Teilnehmenden an Projektmaßnahmen begleitend eine Kinderbetreuung anbietet, können die Aufwendungen hierfür abgerechnet werden. Darunter fallen bspw. Honorare für eine Betreuungskraft. Publizität für das Projekt (Position 3.5 im Kostenplan): Zuschussfähig sind Ausgaben (Fremdvergabe gegen Rechnung Dritter) für vorhabensspezifische Informationsmaßnahmen im Rahmen des Projekts. Darunter fallen beispielsweise: Erstellung einschließlich Gestaltung und Druck von Printerzeugnissen wie Broschüren, Flyer, Plakate, Einladungen, Unterlagen für Veranstaltungen bzw. Dokumentationen von Veranstaltungen, Leitfäden, Handbücher und sonstige Printmedien; Mieten für Veranstaltungsräume und Veranstaltungstechnik Messeteilnahmen (Standflächenmiete oder Aufwendungen für Komplettstände des Messeveranstalters); Anzeigen sowie 8

9 Ausgaben für die Erstellung einschließlich Konzeption, Design und Betrieb eines projektspezifischen Internetauftrittes und dessen Pflege (einmalig in voller Höhe abzusetzen, Sofortabschreibung). Hierbei sind Publizitätsvorschriften zu beachten, Erläuterungen dazu finden Sie unter Sonstige Sachausgaben (Position 3.8 im Kostenplan) Hierunter fallen bspw. auch (bescheidene) Bewirtungen bei Veranstaltungen mit Unternehmen. Interne Bewirtungen für Mitarbeiter/innen des Zuwendungsempfängers sind nicht zuschussfähig. Zuschussfähig sind nur die oben genannten geöffneten Kostenpositionen. Gesperrte Kostenpositionen dürfen im Antrag nicht besetzt werden und sind nicht förderfähig. Abschreibungen sind nicht förderfähig. Alle weiteren Aufwendungen wie Büromieten, Porto- und Telekommunikationsgebühren, Büroinfrastruktur etc. sind nicht Gegenstand der Förderung. Nähere Erläuterungen zu den zuschussfähigen Aufwendungen finden Sie in der im Internet unter abrufbaren Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen. Bitte beachten Sie, dass bei unterschiedlichen Regelungen für den Aufruf die oben angeführten speziellen Regelungen gelten. Finanzierung: Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Aufwendungen und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater und öffentlicher Finanzierung. Das heißt im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Aufwendungen geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss grundsätzlich. Eigene Mittel des Antragstellers müssen i. d. R. in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtaufwendungen verringern. Eigene Mittel des Antragstellers und Finanzierungsbeiträge Dritter sind in Höhe von mindestens 30 % der zuschussfähigen Aufwendungen einzusetzen. 9

10 Teilnehmerkosten können nicht in die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben eingebracht werden, die Finanzierungspositionen 1.3, und sind gesperrt. Auch weitere Zuschüsse aus EU-Mitteln dürfen nicht zur Finanzierung der zuschussfähigen Aufwendungen herangezogen werden. Der danach verbleibende Fehlbedarf wird aus Mitteln des ESF und der Landeskofinanzierung getragen. Bezogen auf die Gesamtfinanzierung beträgt der Zuschuss aus ESF-Mitteln maximal 50 % und der Zuschuss aus Landeskofinanzierungsmitteln maximal 20%. Dem Antrag sind Berechnungsgrundlagen beizufügen. Dort sind alle Aufwendungen und Finanzierungsbeiträge genau zu spezifizieren, nachvollziehbar zu berechnen und zu erläutern. Für den Projektaufruf stehen bis zu ca. 1,4 Mio. Euro als Zuschussmittel für die gesamte Laufzeit zur Verfügung. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden. 5. Termine Anträge können bis zum 30. September 2011 eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein. Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter abrufbar. 10

11 6. Auswahlverfahren Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds - Relevanz und Zielereichung - Fachliche Qualität des Vorhabens - Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Trägers - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis - Beitrag zu den Querschnittszielen. Falls für eine Region / ein Gebiet mehrere Anträge eingehen, können diese untereinander nochmals gerankt werden. Ziel ist, ein flächendeckendes Angebot in Baden- Württemberg zu erreichen. Das Projekt ist im Antragsvordruck so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. Die zusätzlich angeforderten Unterlagen sind unter Punkt 2 aufgeführt. Der eingereichte Antrag, einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan, ist verbindlich und kann vom Antragsteller im Rahmen des Antragverfahrens nicht nachträglich geändert werden. 7. Ansprechpersonen im MFW Referat Frau, Wirtschaft und Technik: Stabstelle Steuerung ESF: Andreas Votteler Karin Hübner Telefon: Telefon: E-Mai: andreas.votteler@mfw.bwl.de karin.huebner@mfw.bwl.de Stand: 15/07/

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