Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zur Gesundheits- und Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen

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1 Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen zur Gesundheits- und Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen vom 29. Januar 2013 im Rahmen der zentralen Projektförderung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg für die Jahre Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg ist für den ESF (2007 bis 2013) Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 59 (1) lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF ( ) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF ( ), insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006 und Nr. 1828/ A u s g a n g s l a g e u n d H a n d l u n g s b e d a r f Gesundheitliche Einschränkungen sind für Arbeitslose ein wesentliches Hemmnis bei der Arbeitssuche und Arbeitsvermittlung. Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit verschlechtert sich zudem der Gesundheitszustand. Der Projektaufruf zielt deswegen darauf ab, arbeitsfördernde Maßnahmen durch gesundheitsfördernde Maßnahmen zu ergänzen, um die Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen gezielt und nachhaltig zu verbessern. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass Arbeitslose gegenüber anderen Versichertengruppen länger krank und arbeitsunfähig sind. 1 Demnach besteht zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit bzw. Krankheit ein wechselseitiges Wirkungsverhältnis. Einerseits erhöhen gesundheitliche Einschränkungen das Risiko arbeitslos zu werden; andererseits erschweren 1 Hollederer, A. 2009: Gesundheit und Krankheit von Arbeitslosen sowie Chancen und Grenzen arbeitsmarktintegrativer Gesundheitsförderung; in: Derselbe (Hg.): Gesundheit von Arbeitslosen fördern! Ein Handbuch für Wissenschaft und Praxis, Frankfurt/M. S. 18 Vgl. auch: Berth, H., Balck, F. u.a. 2008: Psychische Gesundheit und Arbeitslosigkeit; in: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) 2008: Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, Berlin, 2008

2 sie auch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ( doppelte Selektion ). Andere Autoren gehen davon aus, dass sich die Arbeitslosigkeit selbst ursächlich auf die gesundheitliche Verfassung auswirkt. Auch wenn Uneinigkeit über die Stärke der jeweiligen Wirkungsrichtung besteht, konnten mehrere Untersuchungen nicht nur nachweisen, dass das die gesundheitlichen Risiken von Arbeitslosen im Vergleich zu Erwerbstätigen deutlich höher sind (Hollederer 2009:17ff.), sondern auch dass Erkrankungen, insbesondere psychische Erkrankungen, als Effekte der Arbeitslosigkeit zu betrachten sind (Überblick dazu: Büttner, R.; Schweer, O., 2011, S. 2 ff.). Auch der demografische Wandel beeinflusst die gesundheitliche Situation von Beschäftigten und Arbeitslosen. Ältere sind von ernsthaften und chronischen Erkrankungen stärker bedroht. Ihre gesundheitlichen Risiken können in soziale Krisen münden, die sich zu dauerhafter Ausgrenzung verfestigen kann. Mit der Förderung soll der Wirkungszusammenhang aus gesundheitlichen Einschränkungen, Arbeitslosigkeit und gravierenden Erkrankungen sowie dauerhafter Ausgrenzung unterbrochen werden. Um die Chancen auf Wiedereingliederung und die Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von gesundheitlich eingeschränkten Langzeitarbeitslosen zu erhöhen, sind integrierte Strategien zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit notwendig, die auch das gesundheitliche Befinden von Arbeitslosen verbessern. 2. K o n t e x t u n d Z i e l e d e r F ö r d e r u n g Die Gesundheits- und Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen ist einer von fünf Bausteinen des Landesprogrammes "Gute und sichere Arbeit". Ziel ist es, besondere Maßnahmen für Langzeitarbeitslose mit einem gesundheitlichen Handicap zu finanzieren. Erfahrungen aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement sollen mit den zu fördernden Projekten auf die Arbeit mit Langzeitarbeitslosen übertragen werden. Mit einbezogen werden können auch Erfahrungen, die in anderen Bundesländern bereits mit Ansätzen zur Gesundheitsförderung von Arbeitslosen gemacht wurden. Hier sind insbesondere die Modellprojekte JobFit in Nordrhein-Westfalen, AmigA aus Brandenburg, AktivA aus Sachsen und die Projekte Arbeit & Gesundheit in München und Hannover relevant. Aber auch die gesundheitsfördernden Ansätze im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive 50+ bieten wertvolle Hinweise dazu, wie Arbeits- und Gesundheitsförderung wirkungsvoll und zum Vorteil der Arbeitslosen verknüpft werden können. Das Kernziel der mit dem Aufruf zu fördernden Projekte besteht darin, Langzeitarbeitslosen dabei zu unterstützen, körperlich und geistig fit ins Erwerbsleben zurückzukehren. Sie sollen für alle Fragen rund um ihre Gesundheit sensibilisiert werden, damit sie eigenverantwortlich und gesundheitsbewusst leben und ihre Chancen auf eine Reintegration ins Arbeitsleben verbessern können. Die Projekte zielen auf individuelle Hilfen für Langzeitarbeitslose, können aber auch Module der Fortbildung von Fach- bzw. Betreuungskräften zur Durchführung von individuellen motivierenden Gesundheitsberatungen beinhalten. Dabei ist eine fachübergreifende Ko- 2

3 operation aus Arbeitsförderung, Sozialmedizin, Suchtberatung und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens erwünscht. Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt der Förderung: Langzeitarbeitslose sollen zur Arbeit motiviert und dauerhaft für das Erwerbsleben aktiviert werden, ihr nachhaltiger (Wieder-) Einstieg ins Arbeitsleben soll durch fachübergreifende und bedarfsgerechte Hilfen zur persönlichen und gesundheitlichen Stabilisierung unterstützt werden, die Hilfen sollen gesundheitsfördernde Maßnahmen (Gesundheitsmodule) in beschäftigungsbezogene Beratungs- und/ oder Qualifizierungsmaßnahmen integrieren bzw. an diese anknüpfen, mit einem bedarfsgerechten Gesundheitskompetenztraining sollen Hilfen und Aktivitäten für die individuelle Anwendung und in der Gruppe vermittelt werden, Präventionskurse in den Bereichen Fitness, Abbau von Stress und psychosomatischen Beschwerden sollen ein selbstverantwortliches Gesundheitsverhalten unterstützen, Beratungs- und Betreuungskräfte sollen für die Durchführung von verhaltenspräventiven Maßnahmen qualifiziert und fortgebildet werden. 3. Z i e l g r u p p e n d e r F ö r d e r u n g Da die Beendigung des Leistungsbezuges ein wesentliches Ziel der Projekte ist, sind vorrangig langzeitarbeitslose Frauen und Männer aus dem Rechtskreis SGB II in die Projekte aufzunehmen. Zielgruppen der Förderung sind insbesondere: Langzeitarbeitslose Frauen und Männer, die aufgrund gesundheitlicher Risiken und Einschränkungen geringe Chancen auf eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben haben, ältere Langzeitarbeitslose, die aufgrund altersbedingter gesundheitlicher Einschränkungen erschwerte Bedingungen bei der Arbeitssuche und Beschäftigung haben, sozial, psychisch und physisch benachteiligte langzeitarbeitslose Frauen und Männer. Im Rahmen der Projekte können auch Fachkräfte aus der Arbeits- und Gesundheitsförderung mit Fort- und Weiterbildungsmodulen unterstützt werden, um sie besser für ihre Arbeit mit Langzeitarbeitslosen vorzubereiten. Darüber hinaus sollen auch andere am ESF-Umsetzungsprozess Beteiligte angesprochen und zur interdisziplinären Kooperation angehalten werden. Relevante Partner aus der Gesundheitsförderung sind insbesondere Fachleute aus der Medizin, der Psychotherapie, dem Sport sowie Angebote von Suchtberatungsstellen oder der Krankenkassen. 3

4 4. I n d i k a t o r e n Das spezifische Ziel C 8.2 (Stabilisierung von Lebensverhältnissen und Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsmarkt von Gruppen mit besonderen Vermittlungshemmnissen) hat gemäß dem Operationellen Programm für die laufende Förderperiode, folgende Output und Ergebnisindikatoren, um den Erfolg der Projekte zu messen: Outputindikator C 8.2: Anzahl der Teilnehmenden an den Fördermaßnahmen, Ergebnisindikator C 8.2-1: Integration der Geförderten in den ersten Arbeitsmarkt nach 6 Monaten Ergebnisindikator C 8.2-2: Anteil der Geförderten unter 25 Jahren, die bis zu 6 Monaten nach der Maßnahme in Schule, Ausbildung oder Berufsvorbereitung einmünden 5. U m s e t z u n g d e r F ö r d e r u n g 5.1 Fördermaßnahmen Im Rahmen des spezifischen Ziels C 8.2 sollen die Projekte im Rahmen dieses Förderaufrufes insbesondere folgende Leistungen anbieten: Ganzheitlicher Beratungs- und Coachingansatz für Langzeitarbeitslose zur persönlichen und gesundheitlichen Stabilisierung und Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, Aufklärung über und Anleitung zu gesundem Ernährungsverhalten, Aufklärung über Suchtverhalten und Suchttherapie, Anleitung zu Sport, Fitness, Umgang mit Stress und praktische sowie gesundheitsfördernde Angebote zur Freizeitgestaltung, Individuelle Integrationsplanung für Langzeitarbeitslose mit der Unterstützung durch interdisziplinäre Teams, in denen arbeitsfördernde Elemente mit gesundheitsfördernden Maßnahmen bedarfsgerecht verzahnt werden. Interdisziplinäre Kooperation mit geeigneten Experten aus der Gesundheitsförderung und Integration von Angeboten aus dem Bereich des Sports, der Sucht- und Gesundheitsprävention, der Psychotherapie und Medizin, Fort- und Weiterbildungsmodule für Fachkräfte aus der Gesundheits- und Arbeitsförderung. 5.2 Zahl der Modellprojekte und Laufzeit Im Rahmen dieses Aufrufs sollen bis zu sechs Projekte gefördert werden. Die Projekte haben eine Laufzeit vom Datum der Bewilligung im Jahr 2013 bis maximal zum A n t r a g s t e l l u n g 6.1 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. 4

5 6.2. Zuwendungsvoraussetzungen Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der Europäischen Union zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere mit der Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. Zuwendungsempfänger und Teilnehmende sind verpflichtet, bis mindestens an Monitoring- und Evaluationsmaßnahmen teilzunehmen. Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht Antragsverfahren und Antragsfrist Die Anträge werden mit dem elektronischen Antragsformular ELAN erstellt. Das Antragsformular sowie Erläuterungen zum elektronischen Antragsverfahren sind auf der Website verfügbar. Die Anträge müssen bis zum 15. März 2013 vollständig ausgefüllt und unterschrieben in Papierform bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen Schlossplatz Karlsruhe eingegangen sein. Eine Online-Zustellung des Antrags an die Landeskreditbank ist nicht möglich. Zur Fristwahrung reicht das Datum des Poststempels. 7. F i n a n z i e r u n g Zur Finanzierung der Projekte sind vorrangig Mittel aus gesetzlichen Leistungen, insbesondere aus SGB II und SGB III einzusetzen. Der Einsatz von weiteren privaten und/oder öffentlichen Mitteln (weitere Kofinanzierung) wird erwartet und bei der Projektausauswahl entsprechend gewichtet. Zur Förderung sind für die Jahre 2013 bis 2014 insgesamt Euro an ESF-Mitteln aus dem zentralen Mittelkontingent des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg vorgesehen. Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt: Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Ausgaben und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater/öffentlicher Finanzierung. Das heißt, im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Be- 5

6 trags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Ausgaben geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss entsprechend. Eigene Mittel des Antragstellers müssen in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtausgaben verringern. Dem Antrag sind Berechnungsgrundlagen beizufügen. Dort sind alle Aufwendungen und Finanzierungsbeiträge genau zu spezifizieren, nachvollziehbar zu berechnen und zu erläutern. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden. 8. A u s w a h l k r i t e r i e n Folgende Inhalte sind im Antrag zu berücksichtigen und stellen Auswahlkriterien dar: Problemrelevanz und inhaltliche Konsistenz des Projektansatzes Innovationsgrad Grad der Übereinstimmung mit den Zielen des Förderaufrufs Landesweite Bedeutung und überregionaler Mehrwert des Projektansatzes Besonderer Beitrag hinsichtlich einzelner Querschnittsziele Modellcharakter Arbeitsmarktnähe Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Gesicherte Komplementärfinanzierung Qualifikation und Zuverlässigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers. Das Projekt ist im Antragsvordruck so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, müssen nicht berücksichtigt werden. 9. A n s p r e c h p e r s o n Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg: Annett Philipp Referat Europäischer Sozialfonds Tel.: 0711/ Philipp@sm.bwl.de Karsta Herrmann-Kurz Referat Arbeit und Gesundheit Tel.: 0711/ karsta.herrmann-kurz@sm.bwl.de 6

7 L-Bank Karlsruhe: Walter Gamer Bereich Finanzhilfen Tel

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