Informationen über die beiden Bürgerentscheide (Ratsbegehren und Bürgerbegehren) in Neubiberg am Sonntag, 1. Juli 2018

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1 Informationen über die beiden Bürgerentscheide (Ratsbegehren und Bürgerbegehren) in Neubiberg am Sonntag, 1. Juli 2018

2 Bürgerentscheide als Zeichen der direkten Demokratie In der Bayerischen Verfassung gibt es seit 1995 das Bürgerbegehren bzw. den Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene. Bürgerbegehren Von dem Instrument der direkten Demokratie machten Maximilian Lilge und Maximilian Simon, beide Vertreter der Jungen Union Neubiberg, im Dezember 2017 Gebrauch. Anlass war ein Beschluss vom September 2017, in welchem sich der Gemeinderat im Rahmen des Projekts Bürgerzentrum Neubiberg 2022 mit 13:8 Stimmen mehrheitlich für die Planung einer Tiefgarage mit 110 Plätzen und der Errichtung einer verkehrsfreien und grünen Fläche zwischen Rathaus und Hauptstraße aussprach. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen hingegen alle 29 oberirdischen Parkplätze vor dem Rathaus erhalten. Sie reichten Mitte März 2018 einen Antrag mit gültigen Unterschriften ein. Damit erzielten sie das notwendige Quorum von 9 % aller stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger Neubibergs (= Stimmen). Der Gemeinderat bestätigte am 16. April 2018 die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Ratsbegehren Die Mitglieder des Gemeinderats, Tobias Heberlein (SPD), Reiner Höcherl (FW.N@U) und Josef Kyrein (Bündnis90/Die Grünen), reichten am 2. Mai 2018 ein Ratsbegehren ein, welches sie dem Bürgerbegehren entgegenstellen. Hierin wird die Mehrheitsentscheidung des Gemeinderates vom September 2017 verteidigt. Der Gemeinderat gab am 14. Mai 2018 dem Ratsbegehren statt. Bürgerbegehren und Ratsbegehren münden in Bürgerentscheide Ein für zulässig erklärtes Bürgerbegehren bzw. im Gemeinderat mehrheitlich beschlossenes Ratsbegehren mündet jeweils in einen Bürgerentscheid. Somit stimmen die Bürgerinnen und Bürger in Neubiberg am Sonntag, den 1. Juli 2018, über zwei Bürgerentscheide inklusive Stichfrage ab. Folglich haben die Wahlberechtigten drei Stimmen.

3 Musterstimmzettel für die Bürgerentscheide Stimmzettel für die Bürgerentscheide in der Gemeinde Neubiberg am Bürgerentscheid 1 Ratsbegehren Für die Verlagerung der oberirdischen Parkplätze vor dem Rathaus in eine komfortable Tiefgarage mit 110 Plätzen Sind Sie dafür, dass im Zuge der Realisierung des Bürgerzentrums 2022 die derzeit 29 oberirdischen Parkplätze vor dem Rathaus in eine große, öffentliche Tiefgarage mit 110 Plätzen innerhalb des Planungsumgriffs des Bürgerzentrums 2022 verlagert werden? Sie haben hier eine Stimme JA NEIN Bürgerentscheid 2 Bürgerbegehren Für den Erhalt des Maibaumparkplatzes Stichfrage Sind Sie dafür, dass der Parkplatz zwischen Hauptstraße und Rathaus mit seinen oberirdischen Stellplätzen erhalten bleibt und weiterhin als möglicher Veranstaltungsort (z.b. Christkindlmarkt, Maifeiern) genutzt werden kann? Sie haben hier eine Stimme JA NEIN Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten? Sie haben hier eine Stimme Für die Verlagerung der oberirdischen Parkplätze vor dem Rathaus in eine komfortable Tiefgarage mit 110 Plätzen ENTWURF Für den Erhalt des Maibaumparkplatzes

4 Ratsbegehren Frage: Sind Sie dafür, dass im Zuge der Realisierung des Bürgerzentrums 2022 die derzeit 29 oberirdischen Parkplätze vor dem Rathaus in eine große, öffentliche Tiefgarage mit 110 Plätzen innerhalb des Planungsumgriffs des Bürgerzentrums 2022 verlagert werden? Begründung der Gemeinderatsmitglieder: Die Parkplatznot im Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Neubibergs ist zu jeder Tageszeit groß. Mehrstundenparker und Kurzzeitparker konkurrieren vor den Ladengeschäften und (Arzt-)Praxen oder auf dem Parkplatz vor dem Rathaus um die wenigen oberirdischen Stellplätze. Ein Erhalt der 29 oberirdischen Kurzzeitparkplätze vor dem Rathaus kann die Parkplatznot jedoch nicht lösen. 7 Argumente, die für eine große Tiefgarage mit 110 Plätzen sprechen: (1) Das Ratsbegehren schafft mehr Parkplätze als das Bürgerbegehren Das Ratsbegehren fordert den Bau einer großen Tiefgarage mit 110 Stellplätzen für Mitarbeiter des Rathauses, des Hauses für Weiterbildung (HfW), der Grundschule und Kinderkrippe, sowie Besucher des Rathauses und des HfW und zudem den Erhalt von drei oberirdischen Behindertenstellplätzen am Rathausanger. Eine große Tiefgarage bietet darüber hinaus an Werktagen nachmittags mehr freie Stellplätze für alle, da Lehrer und Erzieher meist kürzere Anwesenheitszeiten haben. An Wochenenden und Feiertagen stehen die Mitarbeiterparkplätze ganztags für alle zur Verfügung. Das Bürgerbegehren möchte hingegen eine kleine Tiefgarage mit nur 76 Plätzen für Mitarbeiter und Besucher des Rathauses und den Erhalt der 29 Kurzzeitparkplätze vor dem Rathaus, wovon 24 für Mitarbeiter und Besucher des HfW vorgesehen sind. (2) Komfortablere Verkehrsführung Die große Tiefgarage bietet mehr Komfort als eine kleine. Ihre Einfahrt mit direktem Ausgang und Lift befindet sich an der Hauptstraße, die Ausfahrt an der Wittelsbacher Straße. Damit läuft der Verkehr in der großen Tiefgarage nur in eine Richtung. Dies schafft Übersicht und Sicherheit. Die kleine Tiefgarage erfordert hingegen aus Platzgründen eine Ein- und Ausfahrt an der Wittelsbacher Straße und schafft damit Gegenverkehr. Ein direkter Ausgang mit Lift an der Hauptstraße ist aufgrund der entfernteren Lage nicht realisierbar.

5 Ratsbegehren (3) Geringeres Verkehrsaufkommen bei der Kinderkrippe Durch die getrennte Einfahrt an der Hauptstraße und Ausfahrt an der Wittelsbacher Straße erfolgt in der großen Tiefgarage an jeder Stelle eine Halbierung des Verkehrs. Entgegen einer kleinen Tiefgarage reduziert sich daher die Verkehrsbelastung an der Ausfahrt Wittelsbacher Straße für die Kinderkrippe KiWi um 38 %. (4) Mehr Platz für Hol- und Bringdienst an der Grundschule Mit einer großen Tiefgarage (110 Plätze) lässt sich der Hol- und Bringdienst der Grundschulkinder deutlich verbessern. Denn Lehrerinnen und Lehrer parken zukünftig in der Tiefgarage und geben damit die Kurzzeitparkplätze am östlichen Rathausanger frei. Eltern und Großeltern können diese zukünftig für den Hol- und Bringdienst der Grundschüler nutzen. (5) Erhalt oberirdischer Behindertenstellplätze Die Behindertenstellplätze vom Parkplatz am Maibaum können auf den Parkplatz am östlichen Rathausanger verlagert werden und befinden sich damit weiterhin in unmittelbarer Nähe zum Rathaus und Haus für Weiterbildung. (6) Parkplatz finden, statt Parkplatz suchen! Die Verlagerung von Mehrstundenparkern (Beschäftigte der Verwaltung und Bildungseinrichtungen sowie Gewerbetreibende der Hauptstraße) in die große Tiefgarage schafft mehr freie Kurzzeitparkplätze vor den Ladengeschäften in der Hauptstraße. (7) Feste und Feiern am jeweils geeigneten Platz Nur durch die Verlagerung der 29 oberirdischen Parkplätze in eine große Tiefgarage erhält Neubiberg eine verkehrsberuhigte, begrünte und qualitativ hochwertige Ortsmitte zwischen Hauptstraße und Rathaus, die zum Verweilen einlädt und auch weiterhin kleinere Veranstaltungen ermöglicht. Hingegen sollten sich die große Maifeier und die Weihnachtsdult zukünftig besser auf dem Rathausanger entfalten können. Initiatoren: Mitglieder des Gemeinderats: Tobias Heberlein (SPD), Reiner Höcherl Josef Kyrein (Bündnis90/Die Grünen).

6 Mögliche Lage der Tiefgarage mit 110 Plätzen im Sinne des Ratsbegehrens Mögliche Lage der Tiefgarage mit 76 Plätzen im Sinne des Bürgerbegehrens Abbildung: Gemeindeverwaltung Neubiberg Abbildung: Gemeindeverwaltung Neubiberg

7 Bürgerbegehren Frage: Sind Sie dafür, dass der Parkplatz zwischen Hauptstraße und Rathaus mit seinen oberirdischen Stellplätzen erhalten bleibt und weiterhin als möglicher Veranstaltungsort (z.b. Christkindlmarkt, Maifeiern) genutzt werden kann? Begründung der Jungen Union Neubiberg: Der Erhalt des Parkplatzes mit seinen 30 Stellplätzen ist von essentieller Bedeutung für den Standort Neubiberg. Besonders die Kunden der Neubiberger Geschäfte, Praxen und Gastronomiebetriebe sind auf eine ausreichende Anzahl oberirdischer, leicht zugänglicher und geschäftsnaher Stellplätze angewiesen. Zudem wird der Parkplatz seit mehreren Jahren für die Ausrichtung von traditionellen Veranstaltungen und Festen wie dem Neubiberger Christkindlmarkt oder den Maifeiern der Lindenburschen zur Verfügung gestellt. Diese Wechselnutzung hat die letzten Jahrzehnte sehr gut funktioniert und sollte so aufrechterhalten werden. Die Gemeinde plant aktuell, dass alle oberirdischen Stellplätze entfallen und stattdessen eine Tiefgarage mit insgesamt ca. 110 Plätzen errichtet werden soll, wovon allerdings ca. 99 Plätze für Rathausmitarbeiter und Gemeindeeinrichtungen reserviert sein werden. Lediglich ca. 11 Parkplätze sind grundsätzlich und tagsüber für die Öffentlichkeit nutzbar. Die neue Tiefgarage soll laut Gemeinde alleine ca. 3,2 Mio. Euro kosten. Aus Sicht der Unterzeichner steht das Kosten-Nutzen-Verhältnis in keiner Relation. Ein vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnter Alternativvorschlag, der die Errichtung einer kleineren Tiefgarage (76 Stellplätze) und die Beibehaltung des Maibaumparkplatzes vorsieht, käme auf insgesamt 106 Parkplätze (30 davon stets für die Öffentlichkeit zugänglich) und würde den Steuerzahler ca. 1,0 Mio Euro weniger kosten. Initiatoren: Maximilian Lilge und Maximilian Simon (Junge Union Neubiberg).

8 Allgemeine Informationen zu Bürgerentscheiden Laut Art. 18a Abs. 6 GO muss ein Bürgerbegehren von mindestens 9 Prozent der wahlberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger unterschrieben sein. Das zum Stichtag erstellte Verzeichnis ermittelte Neubiberger Wahlberechtigte. Die notwendige Anzahl von 9 Prozent entspricht somit Unterschriften. Laut Art. 18a Abs. 12 GO ist die Frage im Bürgerentscheid in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens (derzeit) 20 Prozent (2.285 Stimmen) der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger beträgt. Falls sich kein Bürgerentscheid durchsetzen kann, wird es eine Stichfrage geben. Ablauf des Bürgerentscheides: Am Sonntag, den 1. Juli 2018, werden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Neubiberg aufgefordert, ihre Stimme abzugeben. Um eine hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, erhalten alle Wahlberechtigten zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung auch die Unterlagen zur Briefwahl. Auf dem Stimmzettel haben Sie drei Stimmen, mit denen Sie entweder Ja oder Nein ankreuzen können. Sie können wählen zwischen Bürgerentscheid 1 ( Ratsbegehren ) oder Bürgerentscheid 2 ( Bürgerbegehren ). Zudem finden Sie auf dem Stimmzettel eine Stichfrage. Diese kommt zum Tragen, falls sich beide Bürgerentscheide im Ergebnis widersprechen. Hier können Sie darüber abstimmen, welche Entscheidung dann gelten soll: entweder der Bau einer Tiefgarage mit 110 Stellplätzen (Bürgerentscheid 1/ Ratsbegehren) oder der Erhalt des Maibaumparkplatzes (Bürgerentscheid 2/ Bürgerbegehren). Nutzen Sie diese Gelegenheit und beteiligen Sie sich an den Bürgerentscheiden. Stimmen Sie ab über die zwei Fragestellungen bezogen auf die Neubiberger Ortsentwicklung zwischen Hauptstraße und Rathausplatz. gemeinde neubiberg Landkreis München Rathausplatz Neubiberg Telefon: Telefax: gemeinde@neubiberg.de

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