Thema Betriebsreglement der Segelflugschule der Fliegerschule Birrfeld AG

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1 1 1. Dez Die Segelflugschule der Fliegerschule Birrfeld AG, 242 Lupfig (im folgenden "FSB AG" bezeichnet) führt ihren Flugbetrieb auf dem Flugplatz Birrfeld durch. Die Aufgabe der Schule ist die fliegerische Grund- und Weiterausbildung im Segelflug. Die Zulassung zum Flugbetrieb erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: - Anmeldung auf offiziellem Anmeldeformular der FSB AG - Besitz eines gültigen Lernausweises, des Segelfliegerausweises oder eines gleichwertigen ausländischen Ausweises. - Bezahlung der Flugkosten nach gültigem Tarif. Der Flugbetrieb umfasst: Segelflugschulung Übungs- und Leistungsflug Schulung zum Erwerb einer Erweiterung für Passagierflug Kunstflug Instrumentenflug Motorsegler Erweiterung für Schleppflüge (PP) Der Betrieb der Segelflugschule wird durch den Geschäftsführer der FSB AG überwacht. Der Geschäftsführer untersteht dem Verwaltungsrat der FSB AG. Die Leitung und Durchführung des Flugbetriebes untersteht dem Cheffluglehrer und weiteren Fluglehrern. Die Fluglehrer organisieren und überwachen den Flugbetrieb und erteilen Flugunterricht gemäss den Vorschriften und Richtlinien des BAZL. Das vorliegende Reglement ist allen Flugschülern und Fluglehrern abzugeben. 2. Organisation des Flugbetriebes 2.1. Allgemeine Flugdienstordnung Der Flugbetrieb ist nach den einschlägigen Vorschriften des BAZL durchzuführen. Die im Flughafen-Betriebsreglement enthaltenen Bestimmungen über die Benützung und den Verkehr auf dem Flugplatz müssen jedem Teilnehmer am Flugbetrieb bekannt sein und sind diesem strikte einzuhalten. Der Flugbetrieb kann täglich stattfinden. Für die Grundschulung und Weiterbildung werden Kurse durchgeführt. Für die Organisation der Schulung ist der Dienst-Fluglehrer verantwortlich. An Tagen mit intensivem Flugbetrieb, z.b. an Wochenenden, steht dem Fluglehrer ein bis zwei Flugdienstleiter zur. Diese organisieren den gesamten Flugbetrieb. Sie üben daneben keine weiteren Funktionen aus. Der Flugdienstleiter oder der Fluglehrer koordiniert den Schulungs- und Leistungsflugbetrieb. Den Weisungen der Flugdienstleitung ist strikte Folge zu leisten. Alle Flüge sind genau zu registrieren. Der Flugdienstleiter oder Fluglehrer ist verantwortlich für die korrekte Führung der Startlisten. Flugschüler und Piloten haben Fliegerschule Birrfeld AG Flugplatz Birrfeld 242 Lupfig Tel.: 06/ Fax: 06/

2 2 1. Dez ihre Flüge unmittelbar nach Beendigung des Flugbetriebes mit sämtlichen Bemerkungen des Fluglehrers in ihr Flugbuch einzutragen. Die Flugschüler lassen ihr Flugbuch gleichentags vom Fluglehrer visieren. Bei starkem Wind hat der Pilot nach der Landung im Flugzeug sitzen zu bleiben, bis dieses durch die Hilfsmannschaft gesichert ist. Sämtliche mit dem Flugbetrieb zusammenhängenden Arbeiten sind durch die beteiligten Piloten und Flugschüler selber zu verrichten. Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb verpflichtet sich zur Mitarbeit. Der Einsatz der Winden- und Schleppfahrzeuge, sowie der Schleppflugzeuge bedürfen der Bewilligung der zuständigen Organe. Im Flugbetrieb ist eine geeignete Bekleidung zu tragen. Der Genuss alkoholischen Getränken oder Betäubungsmitteln vor und während des Flugbetriebes, sowie das Rauchen in den Flugzeugen ist verboten. Wer sich krank, übermüdet oder sonst wie unpässlich fühlt hat vom Flugbetrieb abzusehen Schulbetrieb Für die Segelflugschulung sind die Richtlinien des BAZL massgebend. Die Schulung wird täglich nach Bedarf und gemäss Kursprogramm durchgeführt. Der Fluglehrer kann die Übungszeiten je nach Witterung und Dauer des Tageslichtes abändern. Die Flughafen Ruhezeiten sind dabei strikte einzuhalten. Er gibt Weisung, welches Material für den Flugbetrieb bereitgestellt werden soll. Den Flugschülern wird empfohlen, regelmässig am Flugbetrieb teilzunehmen. Sie haben pünktlich zu erscheinen und sollen den Flugplatz erst nach Beendigung des Flugbetriebes und nicht ohne Abmeldung beim Fluglehrer verlassen. Der Flugbetrieb ist beendet, wenn sämtliches Segelflugmaterial hangariert ist. Die Flugschüler haben den Weisungen des Fluglehrers unbedingt Folge zu leisten. Sich kameradschaftlich für die Mitschüler einzusetzen, soll erstes Gebot sein. Jede Kritik an den Leistungen der Mitschüler soll unterlassen werden. Die Weiterbildung, wie Passagierflugberechtigung, Kunstflug-, Wolkenflug- Leistungsflug und Motorsegler-Erweiterung erfolgt individuell oder in Kursen. Für die theoretische Ausbildung werden Theoriekurse organisiert. Bei Unpässlichkeit ist dem Fluglehrer Meldung zu erstatten und vom Start abzusehen. Die FSB AG übernimmt keine Gewähr für die erfolgreiche Ablegung der Prüfung zum Erwerb eines Segelfliegerausweises oder einer Erweiterung. Sie behält sich ausserdem vor, die Ausbildung eines Schülers bei ungenügender Eignung oder Leistung abzubrechen Allgemeiner Übungs- und Leistungsflugbetrieb Inhaber des Segelfliegerausweises oder eines gleichwertigen ausländischen Ausweises dürfen nur die vom zuständigen Fluglehrer bewilligten Flugzeugtypen fliegen. Wer am Flugbetrieb teilnehmen will, hat sich beim Flugdienstleiter oder beim Diensttuenden Fluglehrer anzumelden. Nach längerem Unterbruch des Flugtrainings kann der Fluglehrer Kontrollflüge anordnen, ebenso bei platzunkundigen Piloten. Die Flugklarkontrollen vor dem Start hat jeder Pilot selber durchzuführen. Ferner orientiert er sich an Hand der Bordakten, über den Verwendungsbereich des Flugzeuges. Zur Fliegerschule Birrfeld AG Flugplatz Birrfeld 242 Lupfig Tel.: 06/ Fax: 06/

3 3 1. Dez Erleichterung des Flugbetriebes werden die Piloten ersucht, jeweils an einem vollen Halbtag daran teilzunehmen und zu Beginn pünktlich zu erscheinen. Die Piloten besorgen das richtige Hangarieren der ihnen benützten Flugzeuge. Zum Fliegen anderer, als der bisher geflogenen Flugzeugtypen bedarf es einer besonderen Umschulung. Diese muss unter der Anleitung eines Fluglehrers und nach den vom Verwaltungsrat der FSB AG genehmigten Richtlinien und den vom BAZL festgelegten Regeln erfolgen. Die Umschulung ist im Flugbuch einzutragen und vom Fluglehrer zu bestätigen Leistungsflüge und höhere Ausbildung Dauer- und Streckenflüge zum Erwerb der FAI-Leistungsabzeichen dürfen nur nach Anweisung eines Fluglehrers und erst dann ausgeführt werden, wenn die Voraussetzungen gemäss den Richtlinien der FSB AG und des BAZL erfüllt sind. Kunstflüge dürfen nur in dem der Flughafenleitung zugewiesenen Raum ausgeführt werden. Die Weisungen des BAZL sind dabei zu beachten. Wolkenflüge dürfen nur Piloten ausgeführt werden, die die Erweiterung für Instr. Flug (Wolkenflug) besitzen und das vorgeschriebene Training nachweisen. Sie sind für die An- und Abmeldung bei der zuständigen Flugverkehrsleitstelle selbst verantwortlich. Der Flugdienstleiter oder Fluglehrer muss entsprechend orientiert werden. Streckenflüge Beabsichtigte Streckenflüge sind vor dem Start dem Diensttuenden Fluglehrer oder dem Flugplatzchef anzumelden. Die vorgesehene Flugrichtung, sowie der allfällige Zielort müssen angegeben werden, Die Umgebung des Flugplatzes soll erst dann verlassen werden, wenn eine genügende Ausgangshöhe erreicht ist und sich die meteorologischen Verhältnisse als günstig erweisen. Der Entschluss zur Landung ist so frühzeitig zu fassen, damit ohne Probleme und mit Sicherheit die definitive Wahl des Landeplatzes getroffen werden kann. Sofort nach der Landung sind der Flugleitung telephonisch der Landeort und die Landezeit mitzuteilen. Hilfskräfte für die Demontage des Flugzeuges sind genau zu instruieren. Die Organisation des Rücktransportes, wie bestimmen der Rückholmannschaft, Bereitstellen und Kontrolle des Rücktransportmaterials, inkl. Papiere, ist vor dem Start zu treffen. Passagierflüqe Bei entgeltlichen Passagierflügen ist jeder Pilot verpflichtet, für den Passagier einen Flugschein auszustellen. Der Passagier hat auf dem Passagiersitz Platz zu nehmen. Der Pilot ist für die Einhaltung der vorgeschriebenen Trainingsstunden für die Durchführung Passagierflügen verantwortlich. Fliegerschule Birrfeld AG Flugplatz Birrfeld 242 Lupfig Tel.: 06/ Fax: 06/

4 4 1. Dez Flug- und Hilfsmaterial Das Flug- und Hilfsmaterial wird durch den Unterhaltsbetrieb der FB AG gewartet. Es darf nur das vom Unterhaltsbetrieb als "flugbereit" erklärtes Material eingesetzt werden. Vor Flugbetriebsaufnahme muss dieses auf Beschädigung und Vollständigkeit, richtige Montage und Funktionieren der Bedienungsanlagen kontrolliert werden. Flugschüler und Piloten sind verpflichtet, zu dem ihnen anvertrauten Material grösste Sorge zu tragen und verursachte oder festgestellte Schäden sofort dem Flugdienstleiter oder dem Fluglehrer zu melden. Die Segelflugzeuge sind stets so zu parkieren, dass sie dem Wind die kleinste Angriffsfläche bieten, und so zu sichern, dass auch bei starkem Wind das Flugzeug gesichert ist. Nass gewordene Segelflugzeuge sind vor dem Hangarieren durch die Teilnehmer am Flugbetrieb gut abzutrocknen und auf eingedrungenes Wasser zu untersuchen. Bei Streckenflügen hat der Pilot das ihm oder seiner Hilfsmannschaft übernommene Flug- und Transportmaterial in gutem Zustand und gereinigt wieder abzugeben. Kann kein Parkdienst gemacht werden, so wird dieser nach Tarif berechnet. Verlorengegangene Gegenstände, Hilfs- und Ausrüstungsmaterial müssen durch die Fehlbaren ersetzt werden. Motorfahrzeuge, Winden und Anhänger sind nur mit ausdrücklicher Weisung des Flugdienstleiters oder Fluglehrers in Betrieb zu nehmen. Vor jeder Inbetriebnahme ist zu kontrollieren, ob Wasser, Oel, Treibstoff in genügender Menge vorhanden sind. Die Motorfahrzeuge dürfen nur Inhabern eines gültigen Führerausweises gefahren werden. Die Schleppwinde darf nur Leuten bedient werden, die hierzu ausgebildet sind. Vor jeder Inbetriebnahme ist der Zustand der Kappvorrichtung zu überprüfen (eventuell Kapp-Probe vornehmen). Werden bei Seilrissen provisorische Reparaturen gemacht, so sind diese bis spätestens zur Wiederaufnahme des Flugbetriebes am Nachmittag oder am folgenden Tag durch Spleisse zu ersetzen. Das Ein- und Aushallen des Flug- und Hilfsmaterials hat mit der nötigen Sorgfalt zu geschehen. Diesbezüglich unkundige Teilnehmer am Flugbetrieb haben dazu mindestens einen erfahrenen Kameraden beizuziehen. 4. Versicherungen, Haftung Die Versicherungsbedingungen der Piloten und Insassen, Haftung bei Schäden, Landschäden und Haftung der FSB AG sind im Benützungs- und Haftungsreglement der FSB AG festgelegt. Entsteht bei einer Aussenlandung Drittschaden und hat die Fliegerschule als Halterin des Segelflugzeuges für die Deckung des Schadens aufzukommen, kann sie den durch die Versicherung ungedeckten Schadenbetrag vom Verursacher zurückverlangen. Landschadenforderungen kleineren Umfanges sind in der Regel an Ort und Stelle vom Piloten zu begleichen. Fliegerschule Birrfeld AG Flugplatz Birrfeld 242 Lupfig Tel.: 06/ Fax: 06/

5 1. Dez Unfälle Flugunfälle sind auf dem schnellsten Weg dem Fluglehrer oder dem Flugplatzchef zu melden. Ist dies nicht möglich, so muss das Eidg. Büro für Flugunfalluntersuchungen direkt benachrichtigt werden. Material für erste Hilfe befindet sich im Flugdienstleiterbus, AIS-Büro. (Alarmlisten für Ärzte, Krankenwagen, Feuerwehr und Spital sind im "AIS" und im Clubraum angeschlagen). 6. Disziplinarverfahren Flugbetriebsteilnehmer die sich unkameradschaftlich und undiszipliniert benehmen werden vom Flugbetrieb ausgeschlossen. Vergehe; gegen die Flugdisziplin siehe Benutzungs- und Haftungsreglement. 7. Schlussbestimmungen Dieses Reglement ersetzt alle früheren Reglemente, Es wird ergänzt durch das Benutzungs- und Haftungsreglement der FSB AG (Beilage 1). Birrfeld, den 1. Dezember 1983 Für die FSB AG Fliegerschule Birrfeld AG Flugplatz Birrfeld 242 Lupfig Tel.: 06/ Fax: 06/

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