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1 DS PlA 05/12 Anlagen /16, Q 8451 Planungsausschuss am TOP 1 (öffentlich) Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 24 LplG Antrag der Firma Ökostrom Consulting Freiburg GmbH auf Abweichung von einem Ziel des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie 2006 zur Aufstellung und zum Betrieb einer Windkraftanlage im Gewann Weißmoos auf der Gemarkung Schuttertal-Schweighausen beschließend 1. Beschlussvorschlag der Verbandsgeschäftsstelle Der Regionalverband Südlicher Oberrhein stimmt dem Antrag der Firma Ökostrom Consulting Freiburg GmbH auf Abweichung von einem Ziel des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie 2006 zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage im Gewann Weißmoos auf der Gemarkung Schuttertal-Schweighausen (Repowering) zu.

2 2 2. Anlass Die Firma Ökostrom Consulting Freiburg GmbH hat im Dezember 2011 bei der zuständigen unteren Immissionsschutzbehörde (Landratsamt Ortenaukreis) einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage im Gewann Weißmoos auf der Gemarkung Schuttertal-Schweighausen (Repowering) gestellt. Mit Schreiben vom bat das Landratsamt Ortenaukreis den Regionalverband zum Antrag Stellung zu nehmen. Dem Antrag konnte von Seiten des Regionalverbandes mit Schreiben vom nicht zugestimmt werden, da die beantragte Anlage gemäß rechtsgültiger Teilfortschreibung des Kapitels Windenergie 2006 des Regionalplans Südlicher Oberrhein 1995 in einem Ausschlussgebiet für regionalbedeutsame Windkraftanlagen liegt und somit einem rechtsverbindlichen Ziel der Raumordnung widerspricht. Am hat der Landtag Baden-Württemberg die Novellierung des Landesplanungsgesetzes beschlossen, mit dem die Regionalpläne Kapitel Windenergie zum aufgehoben werden. Zwischenzeitlich hat die Firma Ökostrom Consulting Freiburg GmbH beim Regierungspräsidium Freiburg als zuständige höhere Raumordnungsbehörde die Zulassung einer Abweichung vom Ziel PS Z Ausschlussgebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie 2006, beantragt. Damit soll eine Genehmigungsfähigkeit für das Vorhaben bereits vor Aufhebung der regionalplanerischen Festlegungen für den Bereich Windenergie zum durch die Novellierung des Landesplanungsgesetzes eintreten. Bereits vor dem Antrag der Firma Ökostrom Consulting Freiburg GmbH vom hat die Gemeinde Schuttertal mit Ihrem Schreiben vom ebenfalls ein Zielabweichungsverfahren in gleicher Sache beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt und damit ihre Zustimmung zu dem Vorhaben signalisiert. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom den Regionalverband um Stellungnahme zum Antrag auf Zielabweichung gebeten. 3. Vorhabensbeschreibung Die Firma Ökostrom Consulting Freiburg GmbH plant die Errichtung einer Windkraftanlage vom Typ ENERCON E-101 mit einer Nabenhöhe von 135,40 m, einem Rotordurchmesser von 101 m, einer Gesamthöhe über Grund von 185,90 m und einer Nennleistung von 3 MW im Gewann Weißmoos auf der Gemarkung Schuttertal-Schweighausen. Die Anlage soll zwei bestehende rund 150 m südwestlich des geplanten Standortes gelegene Windkraftanlagen aus den Jahren 1997 und 1998 mit einer Nabenhöhe von 31,20 m bzw. 65,00 m ersetzen (Repowering). (Anlage 1) Nach PS Z des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie 2006 liegt der beantragte Standort in einem Ausschlussgebiet. Die damalige Ausweisung als Ausschlussgebiet erfolgte aufgrund einer zu geringen Windhöffigkeit, die nach der Windpotentialanalyse der Firma EuroWind bei unter 5,5 m/s auf 100 m Höhe über Grund lag.

3 3 In Ausschlussgebieten ist der Bau und Betrieb regionalbedeutsamer Windkraftanlagen regelmäßig nicht zulässig. Auch befinden sich in der unmittelbaren Umgebung zum Vorhaben keine Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen, durch die sich ein Ausformungsspielraum rechtfertigen lassen würde. Das südwestlich gelegene Vorranggebiet Schillinger Berg sowie das südöstlich gelegene Vorranggebiet Eckstraße liegen je etwa 6 km entfernt vom Vorhabenstandort. Im Umfeld vom 390 m bis 880 m zum Vorhaben befinden sich die nächstgelegenen bewohnten Gebäude. Dabei handelt es sich um Einzelhöfe für die der Regionalplan 2006 einen Immissionsschutzabstand von 450 m vorsah, was ebenfalls dazu führte, den Standort als Ausschlussgebiet auszuweisen. Laut Ökostrom Consulting Freiburg GmbH werden die nach TA Lärm einzuhaltenden Immissionsrichtwerte zu den Gebäuden nach den derzeitigen Herstellerangaben eingehalten. Für den Fall, dass die tatsächlichen Schallimmissionen über den Prognosewerten liegen sollten, könnte die Anlage nachts leistungsreduziert betrieben werden, so dass die Einhaltung der Richtwerte gewährleistet wäre. 4. Gesetzliche Voraussetzung für ein Zielabweichungsverfahren Gemäß 24 LplG kann im Einzelfall auf Antrag eine Abweichung von einem Ziel der Raumordnung zugelassen werden, wenn die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Antragsberechtigt sind die öffentlichen Stellen und die Personen des Privatrechts, die das Ziel, von dem eine Abweichung zugelassen werden soll, zu beachten haben. 5. Regionalplanerische Bewertung des Vorhabens Am wurde durch den baden-württembergischen Landtag die Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen, nach der die Regionalverbände künftig nur noch Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festlegen können. Ferner sieht die Änderung des Landesplanungsgesetzes vor, dass die bestehenden regionalplanerischen Festlegungen zu Vorrang- und Ausschlussgebieten im Bereich der Windenergienutzung in den Regionalplänen zum aufgehoben werden. Mit der Aufhebung der (Wind-)Regionalpläne steht das festgelegte Ziel Ausschlussgebiet für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen ab den einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nicht mehr entgegen. In der Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der Aufhebung der (Wind-)Regionalpläne erhalten die Ausschlussgebiete eine andere Bedeutung. So dienen sie laut dem Schreiben vom von Staatssekretärin Gisela Splett (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg) dazu, den Städten und Gemeinden eine Vorlaufzeit für deren eigenen Windkraftplanungen zu sichern. Liegt gemäß den Ausführungen von Staatssekretärin Splett seitens der Städte und Gemeinden eine Zustimmung zu einer entsprechenden Zielabweichung vor, werde dem Ziel der Übergangsfrist hinreichend Rechnung getragen und die Grundzüge der Planung nicht berührt. (Anlage 2)

4 4 Die Gemeinde Schuttertal hat im vorliegenden Fall mit dem Antrag auf Zielabweichung dem Regierungspräsidium Freiburg mitgeteilt, einer Abweichung vom Ziel PS Z Ausschlussgebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen des Regionalplans Südlicher Oberrhein, Kapitel Windenergie 2006, zuzustimmen. Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass vor dem Hintergrund der Novellierung des Landesplanungsgesetzes künftig keine Ausschlussgebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen mehr einer immissionsrechtlichen Genehmigung entgegen stehen werden. Sofern in der Übergangszeit bis zum wie im vorliegenden Fall die Gemeinde einem entsprechenden Zielabweichungsverfahren zustimmt (Antrag auf Zielabweichungsverfahren vom ), werden die Grundzüge der Planung durch das Vorhaben vor dem Hintergrund der veränderten Bedeutung der Ausschlussgebiete nicht berührt. Fazit: Aufgrund der konkreten Fallkonstellation sind die gesetzlichen Voraussetzungen einer Zielabweichung auch im Sinne des Schreibens von Staatssekretärin Gisela Splett (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg) vom gegeben.

5 Anlage 1 zu DS PlA 05/12 Schuttertal Lkr. Ortenaukreis Biederbach Lkr. Emmendingen Windkraftanlage "Weißmoos" Antrag Ökostrom Consulting Freiburg GmbH Auszug aus dem Rauminformationssystem Südlicher Oberrhein (RISO) Windkraftanlage (Bestand) Schuttertal Naturschutzgebiete mit 200 m Pufferabstand FFH-Gebiete Gesetzlich geschützte Biotope und Naturdenkmale Immissionsschutzabstände RVSO-Methodik für das Kapitel Windenergie 2006 Gemeindegrenze Kreisgrenze 0 Maßstab: erstellt: : / Fi Grundlage: Digitale Geodaten Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ( Az.: / Meter Regionalverband Südlicher Oberrhein Reichsgrafenstr. 19 D Freiburg Tel.: +49 (761) Fax: +49 (761) mail: rvso@rvso.de Erstellt unter Verwendung von Daten aus dem WIBAS-Verbund, übermittelt aus dem Räumlichen Informations- und Planungssystem (RIPS) des Umweltinformationssystems bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, Baden-Württemberg.

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