Schriftlicher Tätigkeitsbericht für die Personalversammlung 2017
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- Tobias Keller
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1 Schriftlicher Tätigkeitsbericht für die Personalversammlung 2017 Der Personalrat hat sich im Berichtszeitraum vom bis zum für die Belange der Kolleginnen und Kollegen eingesetzt und legt zur Personalversammlung am diesen schriftlichen Bericht vor. Der Bericht wird in der Versammlung bei Bedarf mündlich ergänzt. Selbstverständlich steht der Personalrat für Nachfragen und Anregungen zur Verfügung. Grundschule Die großen Veränderungen im Bereich der Grundschule (z.b. Einführung der Ganztagesschule, Inklusion, individuelles Lernen, jahrgangsgemischte Klassen, Flüchtlingskinder, Einführung des neuen Bildungsplan) und die mangelhafte Situation bei Krankheitsvertretungen führen zu erhöhten Belastungen der Kolleginnen und Kollegen. Erschwerend kommt hinzu, dass im Grundschulbereich für die geforderte Förderung keine Stundenkontingente zur Verfügung stehen. Da die Lehrerinnen und Lehrer durch ein immer größer werdendes Aufgabenspektrum bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit kommen, entstehen nicht selten Konflikte innerhalb der Schule bzw. häufig zwischen Kollegium und Schulleitung. Aufgrund dieser erhöhten beruflichen Beanspruchungen sowie der sich daraus ergebenden Konfliktsituationen suchten die Lehrkräfte immer wieder Rat beim ÖPR. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung lag in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dabei wurde deutlich, dass vor allem die Einführung der Ganztagsschule eine familienfreundliche Gestaltung des Stundenplans erschwert. Häufig bleiben Schulleitungsstellen längere Zeit unbesetzt, so dass die sogenannten Dienstältesten die Schulleitung übernehmen müssen. Das Thema Dienstälteste beschäftigte den ÖPR immer wieder, weil viele der Betroffenen starke Vorbehalte gegenüber den anspruchsvollen Aufgaben einer/s Dienstältesten haben. Dieses Modell des Dienstältesten ist vor dem Hintergrund der immer komplexer werdenden Schulleitungsaufgaben nicht mehr zeitgemäß. In inklusiven Settings entstehen aufgrund der unzureichenden Stundenzuweisung für Inklusionsschülerinnen und -schüler bei den Grundschullehrkräften häufig zusätzliche Aufgaben und Belastungen. 1
2 Werkrealschule Bis auf zwei Schulen konnten die WRS im Kreis LB keine 5. und 6. Klassen mehr bilden. Allerdings blieben die von manchen Lehrkräften befürchteten problematischen Versetzungen bisher aus. Die Versetzung an andere Schulen verlief in der Regel in Übereinstimmung mit den Lehrkräften. Neben der Hauptschulabschlussprüfung an den wenigen verbleibenden HS/WRS wird die Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde an zwei zentralen Realschulen im Staatlichen Schulamt Ludwigsburg von Hauptschullehrkräften durchgeführt. Unterstützung von GHS-Lehrkräften Aufstiegsbesoldung nach A 13 Der Personalrat setzt sich für die Belange der Lehrkräfte aller Schularten ein. Im Zuge der letzten Veränderungen der Schulstruktur und deren Auswirkungen für Haupt- und Werkrealschulen berät und unterstützt er auch im Besonderen die Situation der GHS-Lehrkräfte, die nun an fast allen weiterführenden Schularten (GMSen, RSen, HS/WRSen, SBBZen) unterrichten und veränderten Arbeits- und Besoldungssituationen gegenüber stehen. Der Personalrat führte am 21. November 2016 für alle GHS-Lehrkräfte eine Teilpersonalversammlung in Schwieberdingen durch. Im Rahmen dieser Teilpersonalversammlung wurde ein Antrag zu den Qualifizierungsmaßnahmen bzw. zur Aufstiegsmöglichkeit nach A 13 formuliert und beschlossen. Nach Weiterleitung des Antrags an die Landtagsfraktionen erhielten wir Rückmeldungen von den Grünen, der CDU und der FDP. Realschulen Die Realschule ist in vielen Bereichen im Umbruch. Nach Einführung des neuen Bildungsplans wurde für dieses Schuljahr die Orientierungsstufe mit Niveaustufen eingeführt. Die damit verbundene Binnendifferenzierung stellt für die Kollegien eine große Herausforderung dar. Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Realschule und den derzeitigen Planungen sollen die Poolstunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung sukzessive von 8 auf 13 Stunden pro Zug erhöht und den Stunden der Gemeinschaftsschulen angepasst werden. Jedoch werden diese Stunden aus dem Ergänzungsbereich der Staatlichen Schulämter genommen und sind nicht im Direktbereich verortet. Für Schulen besteht dadurch keine Planungssicherheit, was bei der derzeitigen Lehrerversorgung von Schulleitungen und Lehrkräften kritisch gesehen wird. Die gestiegene Arbeitsbelastung zeigte sich unter anderem in den ÖPR-Beratungen zu den Themen Kooperationszeit, Mehrarbeit, Aufsichtsregelungen und Fragen zu Vorbereitungsklassen. Durch die unterschiedliche Versorgung der Schulen im Schulamtsbezirk kam es zu Abordnungen, die wir beratend begleitet haben. 2
3 Gemeinschaftsschulen Im Schulamtsbereich Ludwigsburg existieren 15 Gemeinschaftsschulen. Mit Engagement und hohem Zeitaufwand arbeiten Lehrkräfte verschiedener Schularten an den unterschiedlichen Aufgaben der Gemeinschaftsschulen wie individuellem Lernen, zieldifferentem Arbeiten oder dem Führen von Coaching-Gesprächen etc. All diese Aufgaben erfordern neben Fachkompetenz ein hohes Maß an Kooperation, Flexibilität und vor allem zusätzliche Zeitressourcen. Der Personalrat informiert, berät und unterstützt die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen bei dieser vielfältigen Arbeit. Die Umsetzung des neuen Bildungsplans, die Organisation des Ganztags und die inhaltliche Zusammenarbeit mit den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen fordert alle beteiligten Lehrkräfte. Die Vielfalt und Heterogenität der Schülerschaft führt zu neuen Herausforderungen und zusätzlichen Belastungen. Für den zeitlichen Aufwand, neue Konzepte für die Differenzierung zu entwickeln und anzuwenden, gibt es zu wenig Entlastung. Die veränderten bildungspolitischen Vorgaben des Kultusministeriums führten bei Lehrkräften, Eltern und Schulträgern zudem zu Verunsicherungen. Da die Gemeinschaftsschule, trotz schlechter Versorgung, einen verlässlichen Ganztag anbieten muss, kam es vereinzelt zu nicht rechtskonformen Berechnungen der Arbeitszeit. (siehe Stichwort Arbeitszeit) Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (vorher Sonderschulen) Seit 2015 gilt ein gesetzlich verankertes Recht auf inklusive Beschulung an allen Schularten. Trotzdem kann die Inklusion wegen der schlechten Rahmenbedingungen (z.b. Mangel an qualifizierten Lehrkräften, räumliche Bedingungen, Gruppengrößen, Zuweisung der Inklusionsstunden) in vielen Fällen nur unzureichend umgesetzt werden. Weiterhin ist eine erhöhte Belastung der Lehrkräfte festzustellen, die an verschiedenen Schulen unterrichten, da der zeitliche Aufwand stetig steigt, die Teamarbeit eine Herausforderung darstellt und es immer wieder zu ausgelagertem Förderunterricht auf den Schulhausgängen kommt. Deshalb setzen wir uns für die Belange der Lehrkräfte in der Inklusion diesbezüglich ein. Beispielsweise müssen für die Lehrkräfte, die an mehreren Schulen arbeiten, Reisekosten, Erstattung von Parkgebühren und ggf. Anrechnungen für die Fahrten zwischen den Schulen für den Mehraufwand gewährt werden. Es bestehen im Bereich des SSA LB, begleitet durch den ÖPR, verschiedene Vernetzungsgruppen für Sonderschullehrkräfte (GMS, GS, Berufsorientierung inklusiv), die in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht gemeinsam Regelungen und Konzepte zur Inklusionspraxis erarbeiten. 3
4 Lehrkräfte in der Probezeit Der Personalrat unterstützt alle Lehrkräfte, die sich in der Probezeit befinden und berät diese bezüglich ihrer besonderen Situation, z. B. bei Themen wie Abordnung, Versetzung, Fragen zur dienstlichen Beurteilung etc. Grundsätzlich beträgt die Regeldauer der Probezeit einheitlich für alle Laufbahngruppen 3 Jahre ab der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ( 19 Absatz 1 Satz 2 LBG). Die Mindestprobezeit für Lehrkräfte beträgt 1 Jahr ( 9 Absatz 1 LVO- KM). Die Regelprobezeit kann unter bestimmten Bedingungen und nach Ermessen der personalverwaltenden Dienststelle um bis zu jeweils 1 Jahr abgekürzt werden. Der Personalrat führte am 19. Januar 2017 in Ludwigsburg eine Teilpersonalversammlung für Lehrkräfte in der Probezeit durch, bei der zahlreiche TeilnehmerInnen über ihre Rechte informiert und auch Einzelfälle beraten wurden. Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen Bis Ende des Jahres 2016 waren fast alle Schulen im Rahmen des orientierenden Rundgangs durch den Betriebsärztlichen Dienst (BAD) besucht. Der ÖPR hat sich bemüht, an allen Begehungen teilzunehmen. Wenn es notwendig war, hat der Personalrat nach Erhalt des Berichts bei den Schulleitungen oder den Schulträgern nachgehakt. Dies geschah vor allem bei unzureichender Amokalarmierung und dem E-Check für bewegliche elektrische Geräte. So konnten wir durchsetzen, dass bis Ende des vergangenen Jahres in allen Ludwigsburger Schulen der E-Check durchgeführt wurde. Leider werden wir teilweise nicht beteiligt, wenn Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen und erfahren dies oft nur aus der Presse. Der ÖPR hat jedoch nach Paragraph 73, Absatz 8 das Recht, bei Maßnahmen des (...) Gesundheitsmanagements einschließlich vorbereitender und präventiver Maßnahmen (...) mitzubestimmen. Das Land BW hat den BAD für weitere 2 Jahre mit der Betreuung im Bereich Arbeitsund Gesundheitsschutz (AGS) beauftragt. Als erste Maßnahme werden die arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Der BAD steht aber wie bisher auch für weitere anlassbezogene Begehungen zur Verfügung. Im Mai dieses Jahres wird im Bereich des SSA LB die Wiederholungsbefragung der Lehrkräfte zu den psychosozialen Faktoren der Arbeit (Copsoq-Befragung) durchgeführt. Den Start bildet ein regionaler Gesundheitstag am , an dem die Befragung vorgestellt wird. Aus allen Schulen werden dazu Vertreter/innen eingeladen, die dann das Kollegium informieren sollen. Die Befragung wird online durchgeführt, kann aber auch in Papierform abgegeben werden. 4
5 Das Verfahren wird folgendermaßen ablaufen: Vom Mai 2017 wird die Befragung durchgeführt. Wenn nicht ausreichend Lehrkräfte einer Schule teilnehmen, gibt es eine 9. Tranche, an der diese Schulen nochmals zur Teilnahme aufgefordert werden. Im Vorfeld erhalten alle Teilnahmeberechtigten ein Informationsschreiben mit den Zugangsdaten für die Online-Befragung. Wer die Befragung in Papierform durchführen will, muss die Formulare bis 05.Mai 2017 über die Schulleitung anfordern. Direkt nach der Durchführung erhalten Lehrkräfte eine Rückmeldung in Form einer graphischen Darstellung, in der die Ergebnisse der Lehrkraft mit den Durchschnittswerten aller teilnehmenden Lehrkräfte verglichen werden. Ca. 4 Wochen nach der Befragung erhält die Schule die Gesamtauswertung, die in der GLK besprochen wird, daraus resultierende Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung der LehrerInnen-Gesundheit müssen dokumentiert werden. Datenschutz Als rechtliche Grundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten an öffentlichen Schulen sind in erster Linie das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und die VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen vom maßgeblich. Hier sind für die Lehrkräfte vor allem zwei Bereiche wichtig: 1. Die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch die Schulleitung: Gemäß 75, Abs. 4, Nr. 13 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) hat der Personalrat mitzubestimmen über die Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung oder Erweiterung technischer Einrichtungen und Verfahren der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (z.b. Stundenplanprogramm). Das heißt, dass der Personalrat vor der Umsetzung der geplanten Maßnahme rechtzeitig beteiligt werden muss. Die Lehrkräfte müssen außerdem über jede Speicherung oder Änderung ihrer Daten durch die Schulleitung informiert werden. Es muss an der Schule sichergestellt sein, dass eine Datenlöschung gemäß 3, 5, 23 LDSG erfolgt. 2. Die Lehrkräfte müssen von der Schulleitung ausreichend über den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung personenbezogener Daten (z.b. Notenlisten, Berichte, Zeugnisse) informiert werden. Sie müssen ihrerseits die Schulleitung über Art und Umfang der vorgesehenen Verarbeitung informieren und sich diese Datenverarbeitung genehmigen lassen (Anlage 1 zur VwV Datenschutz). 5
6 Außerdem hat jede Schulleitung gemäß 10 Abs.1 LDSG das Recht, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der sie beim Erstellen des Verfahrensverzeichnisses und bei der Umsetzung des Datenschutzes unterstützt. Diese Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Personalrat hat über die Bestellung mitzubestimmen und muss deshalb rechtzeitig beteiligt werden (LPVG 75, Abs. 4, Nr. 1b). Der ÖPR wurde im letzten Jahr nur selten bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten beteiligt. Jede Schule, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, muss gemäß 32 Absatz 1 des LDG das gesamte Verfahrensverzeichnis und auch die wesentliche Veränderung eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, an den Landesdatenschutzbeauftragten übermitteln. Arbeitszeit Mehrarbeitsunterricht - Kooperationszeit Beratungsbedarf bestand bei der Gestaltung der Lehrerarbeitszeit. Aufgrund der schlechten Versorgung versuchten Schulen eigene Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Dabei wurde nicht immer die für alle Schulen gültige Lehrerarbeitszeit- Verordnung eingehalten. Nach dieser wird die Lehrerarbeitszeit immer über das Deputat berechnet. Eine Deputatsstunde entspricht dabei 45 Minuten. Beträgt eine Unterrichtseinheit mehr oder weniger als 45 Minuten, erfolgt eine Umrechnung auf das Deputat. Unterricht im Sinne der Verordnung sind auch Unterrichtsformen, in denen individuell gelernt wird und Lehrkräfte als Lernbegleiter/innen arbeiten. Nur bei unterrichtsähnlichen Tätigkeiten, z.b. Aufsichten während der Mittagspause, ist eine Verrechnung 1:2 o- der 1:1,5 zum Deputat möglich. Einzelne Beschäftigte sollten nicht überdurchschnittlich durch unterrichtsähnliche Tätigkeiten belastet werden. Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste kommen in der Lehrerarbeitszeit-Verordnung nicht vor und sind deshalb im Schulbereich auch nicht vorgesehen. Durch die schlechte Lehrerversorgung, die Umsetzung des neuen Bildungsplans, die Weiterentwicklung der Schulen und die vielen weiteren Aufgaben ist eine generelle Zunahme der Arbeitsbelastung an den Schulen feststellbar. Beratungsbedarf gab es auch zum Thema Mehrarbeitsunterricht (MAU)-Stunden bei Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten. MAU-Stunden können weiterhin gesammelt und über das Formblatt abgerechnet werden. Wenn absehbar ist, dass die MAU-Stunden nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können, dürfen diese gebündelt auch schon vor Schuljahresende abgerechnet werden. Ein Arbeitszeitkonto darf nicht geführt werden. Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte ist eine Aufstockung des Deputats (auch zeitlich befristet) aus finanziellen Gründen zu empfehlen. 6
7 Anträge auf eine Erhöhung des Deputats können sich bei fristgerechter Antragsstellung auf die Bezahlung während der Sommerferien auswirken. Vielen Lehrkräften ist mittlerweile bekannt, dass Kooperationszeiten keine Präsenzzeiten sind. Kooperationszeit sollte immer sinnvoll geplant und unter gemeinsamen Aufgabenstellungen angesetzt werden. Teilnahmeverpflichtung sollte nur für die Personen bestehen, die vom Thema unmittelbar betroffen sind. Unterrichtsversorgung Versetzung Abordnung Stellenausschreibungen Einstellungen Der Personalrat wurde in allen Schularten zu Versetzungen und Abordnungen beteiligt, konnte aber nicht immer persönliche Härten verhindern, wenn die Maßnahmen dienstlich begründet waren. Die Versorgung mit Lehrkräften war dieses Jahr wieder sehr schlecht. Besonders gefragt waren und sind Sonderschul- und Grundschullehrkräfte. Aufgrund der Umstellung auf das Sekundarstufenlehramt könnte es im neuen Schuljahr neben den erstgenannten Problemfeldern auch hier zu Engpässen kommen. Leider haben in diesem Schuljahr Lehrkräfte mit einer Einstellungszusage am Erstwunschstandort kurzfristig abgesagt, was an den Schulen zu erheblichen Problemen führte. Es konnten zu Beginn des Schuljahres nachgeschobene Beamtenstellen in Mangelbereichen nicht besetzt werden, da keine BewerberInnen mehr auf dem Markt waren. Ebenso konnten längerfristige Erkrankungen von Lehrkräften und Schwangerschaften aufgrund der schlechten KV-Situation nicht immer aufgefangen werden. Entsprechend hoch war das Konfliktpotential. Befristete KV-Verträge waren im laufenden Schuljahr nur sporadisch möglich, weil es keine Bewerberinnen und Bewerber gab. Deshalb wurden wie im letzten Jahr Lehrkräfte im Ruhestand für den Unterricht an allgemeinen Schulen sowie für Vorbereitungsklassen und sog. Nichterfüller, d.h. Personen, die keine vollständige Lehrerausbildung durchlaufen haben, für die VKL eingestellt. An den Schulen versuchte man sich mit Deputatserhöhungen zu behelfen. Genehmigt wurden in diesem Zuge generelle oder auf Wunsch der Lehrkraft zeitlich befristete Erhöhungen der Deputate. Wichtig: Zunächst muss die Schulleiterin/der Schulleiter Kontakt mit der Personalschulrätin/dem Personalschulrat aufnehmen, um den Bedarf mit dem SSA abzuklären. Hier kam es in einigen Fällen zu Unstimmigkeiten. Durch die schlechte Versorgungslage erhöhte sich der Bedarf an Teilabordnungen und Abordnungen (zu Beginn und während des Schuljahres) von Lehrkräften. Die neue Dienstvereinbarung des ÖPR mit dem SSA zu Versetzung und Abordnung hat sich bewährt. 7
8 In den Fällen, in denen sich das SSA sowie die Schulleitungen an das transparente Verfahren gehalten haben (Info der Lehrkräfte in GLK über die anstehende Abordnung, Erstellen eines Rankings, Einbezug der Lehrkräfte mit Ausfüllen des Anhörungsbogens, Einbezug des ÖPRs), verliefen die Abordnungen meist konfliktfrei. Die Abwicklung der Werkrealschulen läuft bzgl. der Versetzungen weiterhin überwiegend problemlos ab. Die Werkrealschullehrkräfte kommen an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen unter. Mittlerweile wollen sich einige Lehrkräfte auch an Realschulen versetzen lassen. Bei Abordnungen von Sonderpädagogischen Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Inklusion mussten wir in diesem Schuljahr nur in wenigen Fällen tätig werden. Die Dienstvereinbarung Versetzung und Abordnung wurde in der Regel in Absprache mit den betroffenen Lehrkräften umgesetzt. Meist gelang es, die Lehrkräfte nur an zwei Schulen einzusetzen. Im Rahmen der Inklusion wurden jedoch viele BerufsanfängerInnen abgeordnet. Weiterhin schwierig gestaltet sich der Umgang mit Lehrkräften in der Probezeit. Bei ihnen sollte auf Abordnung verzichtet werden. Falls aus dieser Situation Nachteile entstehen sollten, bitten wir die betroffenen Lehrkräfte, sich an uns zu wenden. Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer Das System LFB-Online wird vom Örtlichen Personalrat weiterhin kritisch gesehen. Das Programm ist immer noch nicht ausgereift. Das hat dazu geführt, dass das Staatliche Schulamt wieder einen eigenen Fortbildungskatalog generiert hat, der an die Schulen verschickt wird. Eine eigentlich überflüssige Mehrarbeit in Zeiten der Digitalisierung. Der Örtliche Personalrat arbeitet im Fortbildungsbereich eng mit dem Staatlichen Schulamt Ludwigsburg zusammen, um die Angebote der regionalen Fortbildung trotz der technischen Probleme planmäßig durchführen zu können. Schwerpunkt der Fortbildungsplanung sowie der Durchführung von geeigneten Veranstaltungen in diesem Schuljahr lag naturgemäß im Bereich der Einführung und der Umsetzung des Bildungsplans Hier ist der ÖPR in enger Absprache mit der zuständigen Schulrätin Frau Kermisch. Im vergangenen Schuljahr hat der ÖPR eine Vereinbarung mit dem Schulamt zur Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf regionaler Ebene geschlossen. Hierbei wurde festgelegt, dass eine angemessene Mittagspause zwischen Unterricht und Veranstaltung einzuhalten ist. Auch der Rahmen wurde für den Regelfall auf die Zeit zwischen 14 Uhr und 17 Uhr bestimmt. 8
9 Tarifrecht und Päd. Assistentinnen und - Assistenten Am einigten sich die Tarifparteien auf folgendes Ergebnis: Rückwirkend zum werden die Tabellenentgelte um 2 % angehoben. Die Entgeltgruppen 1-8 erhalten einen Mindestbetrag von 75, Zum erfolgt eine 2. Erhöhung um 2,35 %. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird ebenfalls zum eine 6. Stufe eingeführt. Als Gegenleistung hat nun auch die GEW die umstrittene Lehrerentgeltordnung aus dem Jahr 2015 unterschrieben, die vom Land Baden-Württemberg bereits für alle Neueinstellungen angewendet wird. Grundsätzlich hat sich an der schlechten Bezahlung für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte auch durch den Abschluss einer Lehrerentgeltordnung bei den letzten Verhandlungen zwischen dem deutschen Beamtenbund und der Tarifgemeinschaft der Länder nichts geändert. Nur sehr wenige Lehrkräfte konnten daraus einen Vorteil ziehen. Vereinbart wurde, dass gleich nach Abschluss der Tarifrunde neue Verhandlungen über die weitere Ausgestaltung der Lehrerentgeltordnung begonnen werden. Für am beschäftigte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis an Grund-, Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen in E 10 und E11 sowie Fachlehrer/innen und technische Lehrer/innen gibt es bis die Möglichkeit die vorgesehene Ausgleichszulage von 30 pro Monat rückwirkend zum zu beantragen. Vor allem die Einführung der 6. Stufe in der Entgelttabelle bringt den Beschäftigten einen großen Gehaltszuwachs. Die Tariferhöhung soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden. Parallel zu den Tarifverhandlungen laufen gerade auch Gespräche zur Nachbesserung des Altersvorsorgetarifvertrags. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen die Startgutschriften neu berechnet werden. Davon profitieren alle, die schon 2001 im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung SGB IX 96 Abs.3 Die Schwerbehindertenvertretung ist dem Personalrat gleichgestellt und arbeitet eigenverantwortlich. Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung SGB IX Vertretung der Interessen der Schwerbehinderten bei der Dienststelle 2. Hilfe und Beratung von Schwerbehinderten, Rekonvaleszenten und Akut- Kranken 3. Unterstützung bei Anträgen zur Feststellung einer Behinderung 4. Beteiligung bei Einstellungen, schulscharfen Stellenausschreibungen, dienstlichen Beurteilungen, Versetzungen und Abordnungen 9
10 IGV (Integrationsvereinbarung) SGB IX 83 Die Örtliche Vertrauensperson (ÖVP) und der ÖPR haben mit dem Arbeitgeber (dem SSA) eine Integrationsvereinbarung getroffen. Unter Pkt ist geregelt, dass die Schulleitung am Ende des Schuljahres ein persönliches Gespräch mit der schwerbehinderten Lehrkraft führen muss, um die besonderen Bedürfnisse zu erfahren und bei der Planung des Schuljahres zu berücksichtigen. Die Integrationsvereinbarung ist verbindlich und dient der Prävention. Das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) besteht aus 2 Teilen: 1. Materialien zum Versand an erkrankte Lehrkräfte (Lehrkräfte, die seit sechs Wochen oder häufiger erkrankt sind.) Der Versand wird vom SSA vorgenommen. Die ÖVP und der ÖPR werden über den Versand und die Empfänger informiert. In diesem Infopaket wird die Lehrkraft über ihre Rechte informiert. Ziel ist es, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen oder eine bestehende zu beenden und den Arbeitsplatz zu erhalten. 2.Das offizielle BEM Gespräch Dieses kommt dann in Betracht, wenn es die Lehrkraft, die Schulleitungen, das Schulamt ausdrücklich wünschen oder wenn der Versand des Infopakets und die anschließende Beratung nicht ausreichten. Bei einem offiziellen BEM-Gespräch lädt das SSA als Arbeitgeber ein und erläutert der Lehrkraft den Ablauf, die Rechte und Ziele und vereinbart die Gesprächsteilnehmer- Innen. Die Lehrkraft muss sich mündlich oder schriftlich damit einverstanden erklären. Es wird ein Ergebnisprotokoll über die gemeinsam vereinbarten Maßnahmen erstellt. Das BEM ist abgeschlossen, wenn die gesetzten Ziele erreicht wurden oder nach einem oder mehreren Gesprächen festgestellt werden muss, dass sie sich nicht erreichen lassen. Das Ende ist einvernehmlich festzustellen und zu dokumentieren. Bei Beratungsbedarf stehen betroffenen Lehrkräften die ÖVP und der ÖPR zur Verfügung. Alle Gespräche sind vertraulich! Materialien unter Ingrid Eilers, ÖVP, im Februar
11 Schwerpunktthemen bei Sitzungen, Vorstandsgesprächen und in der Beratung Der Personalrat hielt i.a. 14-tägig Sitzungen ab. Zweimal im Jahr nahm die Amtsleitung an unserer Sitzung teil. In gemeinsamen Sitzungen oder Vorstandssitzungen mit den Schulrätinnen und -räten wurden verschiedene Themen erörtert. Eine Sitzung mit den Personalschulrätinnen und -räten im Juli 2016 betraf die Versetzungen im Schulamtsbereich. Der Vorstand traf sich einmal wöchentlich und nahm zusammen mit der Vorsitzenden die laufenden Geschäfte und rund 600 Beratungen zusammen mit dem Sprechstundenteam wahr. Gemäß Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) war uns die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Schulrätinnen und -räten, der Amtsleitung und der Verwaltungsleitung im Schulamt sehr wichtig. Auch die übrigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen waren oft wichtige Gesprächspartnerinnen und -partner in ihrem Fachgebiet. Auf große Vertraulichkeit legen wir Wert, d.h. Anliegen einzelner Beschäftigter wurden nur dann mit den o.g. Personen besprochen, wenn wir den Auftrag von den Beschäftigten dazu erhalten hatten. Es wurden zwei Teilpersonalversammlungen in Zusammenarbeit mit dem Bezirkspersonalrat durchgeführt: Eine für Werkrealschul-Lehrkräfte zum Thema Qualifizierungsmaßnahmen Aufstieg nach A13 und eine für Lehrkräfte in der Probezeit. Der Personalrat ist in unterschiedlicher Weise an Maßnahmen der Kultusbürokratie beteiligt: Es gibt die Mitbestimmung, d.h. ohne die ausdrückliche Zustimmung des PR ist die Maßnahme unwirksam. Das sind folgende Maßnahmen: Versetzung und Abordnung (mit wenigen Ausnahmen) Bestellung und Ernennung von Konrektoren/Konrektorinnen Einstellung von pädagogischen Fachkräften für Grundschulförderklassen Bestellung und Ernennung von Fachoberlehrer/innen als Fachbetreuer/innen und Stufenleiter/innen Bestellung von Fachberater/innen und Ausbildungsberater/innen Beförderungsstellen für Studienräte/innen an Gemeinschaftsschulen Rahmenbedingungen von regionalen Fortbildungen auf Schulamtsebene Arbeits- und Gesundheitsschutz Datenschutz an Schulen 11
12 Für den Bezirkspersonalrat (BPR) auf der Ebene des Regierungspräsidiums gibt es Mitbestimmungstatbestände, für die sich der BPR beim ÖPR nach den örtlichen Gegebenheiten und Einschätzungen erkundigen muss (Stufenvertretung). Dazu gehören: Bestellung und Ernennung von Rektoren/Rektorinnen Veränderungen in der Schulstruktur (Schulzusammenlegungen, Schulschließungen, Umwandlungen z.b. in GMS) Versetzungen und Abordnungen in andere Schulämter Einstellung von Päd. Assistenten und Assistentinnen sowie Einstellungen von KV-Kräften Probezeitverlängerungen Informations- bzw. Mitwirkungs- oder Anhörungsrechte hat der ÖPR in folgenden Fällen: Rekonvaleszenz-Regelungen Berufliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) Probezeitbeurteilung von Schulleitern/Schulleiterinnen Unterrichtsversorgung Einsatz und Gewinnung von KV-Kräften Alle o.g. Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte nahm der ÖPR seit der letzten Personalversammlung wahr. Ein Großteil der Arbeit galt der Beratung der Beschäftigten zu folgenden Themen: Versetzung und Abordnung Konflikte mit der Schulleitung oder innerhalb des Kollegiums Fragen im Zusammenhang mit Schwerbehinderung in enger Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten Ingrid Eilers Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Chancengleichheit Ute v. Widdern (BfC am SSA LB) Teilzeit, unterhälftige Teilzeit in Elternzeit und Beurlaubung Ruhestand/ Sabbatjahr Dienstunfähigkeit und Rekonvaleszenz Beteiligungsrechte in Konferenzen Urlaubsansprüche z.b. für gewerkschaftliche Arbeit oder Krankheit von Kindern Rahmenbedingungen von Pädagogischen Tagen Stundenplangestaltung und Mehrarbeit Arbeitsbelastung 12
13 Bei der Beratung in Konfliktfällen, ob mit der Schulleitung oder innerhalb des Kollegiums, gehen wir in der Regel so vor: In einem gemeinsamen Gespräch stellt die/der Beschäftigte bzw. stellen die Beschäftigten ihre Sichtweise dar. Wir versuchen, gemeinsam das Problem zu erfassen. Wir geben Hinweise und Tipps, u.u. auch schulrechtliche Fakten, um das Problem alleine vor Ort zu lösen. Ist das nicht möglich, bieten wir die Begleitung zu einem klärenden Gespräch an. Vorher setzen wir uns mit den anderen an dem Konflikt Beteiligten in Verbindung, um deren Sichtweise zu hören. Sollte auch auf diesem Weg keine Lösung gefunden werden, nehmen wir Kontakt zu den zuständigen Schulräte/Innen auf. Jeder dieser Schritte unterliegt der Vertraulichkeit und wird nur in Absprache und auf ausdrücklichen Wunsch der/des Beschäftigten umgesetzt!! Der Personalrat ist im Rahmen der Sprechstunde von Dienstag bis Donnerstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung im Gebäude des Staatlichen Schulamts Ludwigsburg, Mömpelgardstraße 26, Ludwigsburg, im Raum EG 010 erreichbar, telefonisch unter Wir stehen Ihnen aber auch außerhalb dieser Zeiten und an anderen Orten zur Verfügung. Die Telefonnummern der ÖPR-Mitglieder entnehmen Sie bitte dem Aushang in den Schulen. Ihr Personalrat: Imelda Abdel Keriem, Heike Ackermann, Barbara Bader, Roland Bader, Heidi Blum, Ingrid Eilers, Jörg Fröscher, Susi Gräbitz, Martin Hettler, Matthias Kaiser, Sabine Kaiser, Holger Köchel, Hans-Martin Kögler, Inken König, Gesine Olchvary, Karl-Heinz Pfitzer, Bernd Roos, Beate Roth, Ellen Seybold Ersatzmitglieder: Simone Weller, Jenny Apfel, Beatrix Hellwage-Rathgeber Im Internet finden Sie uns unter - Örtlicher Personalrat 13
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