Schriftlicher Tätigkeitsbericht für die Personalversammlung 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schriftlicher Tätigkeitsbericht für die Personalversammlung 2017"

Transkript

1 Schriftlicher Tätigkeitsbericht für die Personalversammlung 2017 Der Personalrat hat sich im Berichtszeitraum vom bis zum für die Belange der Kolleginnen und Kollegen eingesetzt und legt zur Personalversammlung am diesen schriftlichen Bericht vor. Der Bericht wird in der Versammlung bei Bedarf mündlich ergänzt. Selbstverständlich steht der Personalrat für Nachfragen und Anregungen zur Verfügung. Grundschule Die großen Veränderungen im Bereich der Grundschule (z.b. Einführung der Ganztagesschule, Inklusion, individuelles Lernen, jahrgangsgemischte Klassen, Flüchtlingskinder, Einführung des neuen Bildungsplan) und die mangelhafte Situation bei Krankheitsvertretungen führen zu erhöhten Belastungen der Kolleginnen und Kollegen. Erschwerend kommt hinzu, dass im Grundschulbereich für die geforderte Förderung keine Stundenkontingente zur Verfügung stehen. Da die Lehrerinnen und Lehrer durch ein immer größer werdendes Aufgabenspektrum bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit kommen, entstehen nicht selten Konflikte innerhalb der Schule bzw. häufig zwischen Kollegium und Schulleitung. Aufgrund dieser erhöhten beruflichen Beanspruchungen sowie der sich daraus ergebenden Konfliktsituationen suchten die Lehrkräfte immer wieder Rat beim ÖPR. Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung lag in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dabei wurde deutlich, dass vor allem die Einführung der Ganztagsschule eine familienfreundliche Gestaltung des Stundenplans erschwert. Häufig bleiben Schulleitungsstellen längere Zeit unbesetzt, so dass die sogenannten Dienstältesten die Schulleitung übernehmen müssen. Das Thema Dienstälteste beschäftigte den ÖPR immer wieder, weil viele der Betroffenen starke Vorbehalte gegenüber den anspruchsvollen Aufgaben einer/s Dienstältesten haben. Dieses Modell des Dienstältesten ist vor dem Hintergrund der immer komplexer werdenden Schulleitungsaufgaben nicht mehr zeitgemäß. In inklusiven Settings entstehen aufgrund der unzureichenden Stundenzuweisung für Inklusionsschülerinnen und -schüler bei den Grundschullehrkräften häufig zusätzliche Aufgaben und Belastungen. 1

2 Werkrealschule Bis auf zwei Schulen konnten die WRS im Kreis LB keine 5. und 6. Klassen mehr bilden. Allerdings blieben die von manchen Lehrkräften befürchteten problematischen Versetzungen bisher aus. Die Versetzung an andere Schulen verlief in der Regel in Übereinstimmung mit den Lehrkräften. Neben der Hauptschulabschlussprüfung an den wenigen verbleibenden HS/WRS wird die Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde an zwei zentralen Realschulen im Staatlichen Schulamt Ludwigsburg von Hauptschullehrkräften durchgeführt. Unterstützung von GHS-Lehrkräften Aufstiegsbesoldung nach A 13 Der Personalrat setzt sich für die Belange der Lehrkräfte aller Schularten ein. Im Zuge der letzten Veränderungen der Schulstruktur und deren Auswirkungen für Haupt- und Werkrealschulen berät und unterstützt er auch im Besonderen die Situation der GHS-Lehrkräfte, die nun an fast allen weiterführenden Schularten (GMSen, RSen, HS/WRSen, SBBZen) unterrichten und veränderten Arbeits- und Besoldungssituationen gegenüber stehen. Der Personalrat führte am 21. November 2016 für alle GHS-Lehrkräfte eine Teilpersonalversammlung in Schwieberdingen durch. Im Rahmen dieser Teilpersonalversammlung wurde ein Antrag zu den Qualifizierungsmaßnahmen bzw. zur Aufstiegsmöglichkeit nach A 13 formuliert und beschlossen. Nach Weiterleitung des Antrags an die Landtagsfraktionen erhielten wir Rückmeldungen von den Grünen, der CDU und der FDP. Realschulen Die Realschule ist in vielen Bereichen im Umbruch. Nach Einführung des neuen Bildungsplans wurde für dieses Schuljahr die Orientierungsstufe mit Niveaustufen eingeführt. Die damit verbundene Binnendifferenzierung stellt für die Kollegien eine große Herausforderung dar. Nach dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Realschule und den derzeitigen Planungen sollen die Poolstunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung sukzessive von 8 auf 13 Stunden pro Zug erhöht und den Stunden der Gemeinschaftsschulen angepasst werden. Jedoch werden diese Stunden aus dem Ergänzungsbereich der Staatlichen Schulämter genommen und sind nicht im Direktbereich verortet. Für Schulen besteht dadurch keine Planungssicherheit, was bei der derzeitigen Lehrerversorgung von Schulleitungen und Lehrkräften kritisch gesehen wird. Die gestiegene Arbeitsbelastung zeigte sich unter anderem in den ÖPR-Beratungen zu den Themen Kooperationszeit, Mehrarbeit, Aufsichtsregelungen und Fragen zu Vorbereitungsklassen. Durch die unterschiedliche Versorgung der Schulen im Schulamtsbezirk kam es zu Abordnungen, die wir beratend begleitet haben. 2

3 Gemeinschaftsschulen Im Schulamtsbereich Ludwigsburg existieren 15 Gemeinschaftsschulen. Mit Engagement und hohem Zeitaufwand arbeiten Lehrkräfte verschiedener Schularten an den unterschiedlichen Aufgaben der Gemeinschaftsschulen wie individuellem Lernen, zieldifferentem Arbeiten oder dem Führen von Coaching-Gesprächen etc. All diese Aufgaben erfordern neben Fachkompetenz ein hohes Maß an Kooperation, Flexibilität und vor allem zusätzliche Zeitressourcen. Der Personalrat informiert, berät und unterstützt die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschulen bei dieser vielfältigen Arbeit. Die Umsetzung des neuen Bildungsplans, die Organisation des Ganztags und die inhaltliche Zusammenarbeit mit den Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen fordert alle beteiligten Lehrkräfte. Die Vielfalt und Heterogenität der Schülerschaft führt zu neuen Herausforderungen und zusätzlichen Belastungen. Für den zeitlichen Aufwand, neue Konzepte für die Differenzierung zu entwickeln und anzuwenden, gibt es zu wenig Entlastung. Die veränderten bildungspolitischen Vorgaben des Kultusministeriums führten bei Lehrkräften, Eltern und Schulträgern zudem zu Verunsicherungen. Da die Gemeinschaftsschule, trotz schlechter Versorgung, einen verlässlichen Ganztag anbieten muss, kam es vereinzelt zu nicht rechtskonformen Berechnungen der Arbeitszeit. (siehe Stichwort Arbeitszeit) Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (vorher Sonderschulen) Seit 2015 gilt ein gesetzlich verankertes Recht auf inklusive Beschulung an allen Schularten. Trotzdem kann die Inklusion wegen der schlechten Rahmenbedingungen (z.b. Mangel an qualifizierten Lehrkräften, räumliche Bedingungen, Gruppengrößen, Zuweisung der Inklusionsstunden) in vielen Fällen nur unzureichend umgesetzt werden. Weiterhin ist eine erhöhte Belastung der Lehrkräfte festzustellen, die an verschiedenen Schulen unterrichten, da der zeitliche Aufwand stetig steigt, die Teamarbeit eine Herausforderung darstellt und es immer wieder zu ausgelagertem Förderunterricht auf den Schulhausgängen kommt. Deshalb setzen wir uns für die Belange der Lehrkräfte in der Inklusion diesbezüglich ein. Beispielsweise müssen für die Lehrkräfte, die an mehreren Schulen arbeiten, Reisekosten, Erstattung von Parkgebühren und ggf. Anrechnungen für die Fahrten zwischen den Schulen für den Mehraufwand gewährt werden. Es bestehen im Bereich des SSA LB, begleitet durch den ÖPR, verschiedene Vernetzungsgruppen für Sonderschullehrkräfte (GMS, GS, Berufsorientierung inklusiv), die in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht gemeinsam Regelungen und Konzepte zur Inklusionspraxis erarbeiten. 3

4 Lehrkräfte in der Probezeit Der Personalrat unterstützt alle Lehrkräfte, die sich in der Probezeit befinden und berät diese bezüglich ihrer besonderen Situation, z. B. bei Themen wie Abordnung, Versetzung, Fragen zur dienstlichen Beurteilung etc. Grundsätzlich beträgt die Regeldauer der Probezeit einheitlich für alle Laufbahngruppen 3 Jahre ab der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ( 19 Absatz 1 Satz 2 LBG). Die Mindestprobezeit für Lehrkräfte beträgt 1 Jahr ( 9 Absatz 1 LVO- KM). Die Regelprobezeit kann unter bestimmten Bedingungen und nach Ermessen der personalverwaltenden Dienststelle um bis zu jeweils 1 Jahr abgekürzt werden. Der Personalrat führte am 19. Januar 2017 in Ludwigsburg eine Teilpersonalversammlung für Lehrkräfte in der Probezeit durch, bei der zahlreiche TeilnehmerInnen über ihre Rechte informiert und auch Einzelfälle beraten wurden. Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen Bis Ende des Jahres 2016 waren fast alle Schulen im Rahmen des orientierenden Rundgangs durch den Betriebsärztlichen Dienst (BAD) besucht. Der ÖPR hat sich bemüht, an allen Begehungen teilzunehmen. Wenn es notwendig war, hat der Personalrat nach Erhalt des Berichts bei den Schulleitungen oder den Schulträgern nachgehakt. Dies geschah vor allem bei unzureichender Amokalarmierung und dem E-Check für bewegliche elektrische Geräte. So konnten wir durchsetzen, dass bis Ende des vergangenen Jahres in allen Ludwigsburger Schulen der E-Check durchgeführt wurde. Leider werden wir teilweise nicht beteiligt, wenn Gefährdungen für die Beschäftigten bestehen und erfahren dies oft nur aus der Presse. Der ÖPR hat jedoch nach Paragraph 73, Absatz 8 das Recht, bei Maßnahmen des (...) Gesundheitsmanagements einschließlich vorbereitender und präventiver Maßnahmen (...) mitzubestimmen. Das Land BW hat den BAD für weitere 2 Jahre mit der Betreuung im Bereich Arbeitsund Gesundheitsschutz (AGS) beauftragt. Als erste Maßnahme werden die arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt. Der BAD steht aber wie bisher auch für weitere anlassbezogene Begehungen zur Verfügung. Im Mai dieses Jahres wird im Bereich des SSA LB die Wiederholungsbefragung der Lehrkräfte zu den psychosozialen Faktoren der Arbeit (Copsoq-Befragung) durchgeführt. Den Start bildet ein regionaler Gesundheitstag am , an dem die Befragung vorgestellt wird. Aus allen Schulen werden dazu Vertreter/innen eingeladen, die dann das Kollegium informieren sollen. Die Befragung wird online durchgeführt, kann aber auch in Papierform abgegeben werden. 4

5 Das Verfahren wird folgendermaßen ablaufen: Vom Mai 2017 wird die Befragung durchgeführt. Wenn nicht ausreichend Lehrkräfte einer Schule teilnehmen, gibt es eine 9. Tranche, an der diese Schulen nochmals zur Teilnahme aufgefordert werden. Im Vorfeld erhalten alle Teilnahmeberechtigten ein Informationsschreiben mit den Zugangsdaten für die Online-Befragung. Wer die Befragung in Papierform durchführen will, muss die Formulare bis 05.Mai 2017 über die Schulleitung anfordern. Direkt nach der Durchführung erhalten Lehrkräfte eine Rückmeldung in Form einer graphischen Darstellung, in der die Ergebnisse der Lehrkraft mit den Durchschnittswerten aller teilnehmenden Lehrkräfte verglichen werden. Ca. 4 Wochen nach der Befragung erhält die Schule die Gesamtauswertung, die in der GLK besprochen wird, daraus resultierende Maßnahmen zur langfristigen Erhaltung der LehrerInnen-Gesundheit müssen dokumentiert werden. Datenschutz Als rechtliche Grundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten an öffentlichen Schulen sind in erster Linie das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und die VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen vom maßgeblich. Hier sind für die Lehrkräfte vor allem zwei Bereiche wichtig: 1. Die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch die Schulleitung: Gemäß 75, Abs. 4, Nr. 13 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) hat der Personalrat mitzubestimmen über die Einführung, Anwendung, wesentliche Änderung oder Erweiterung technischer Einrichtungen und Verfahren der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (z.b. Stundenplanprogramm). Das heißt, dass der Personalrat vor der Umsetzung der geplanten Maßnahme rechtzeitig beteiligt werden muss. Die Lehrkräfte müssen außerdem über jede Speicherung oder Änderung ihrer Daten durch die Schulleitung informiert werden. Es muss an der Schule sichergestellt sein, dass eine Datenlöschung gemäß 3, 5, 23 LDSG erfolgt. 2. Die Lehrkräfte müssen von der Schulleitung ausreichend über den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte zur Verarbeitung personenbezogener Daten (z.b. Notenlisten, Berichte, Zeugnisse) informiert werden. Sie müssen ihrerseits die Schulleitung über Art und Umfang der vorgesehenen Verarbeitung informieren und sich diese Datenverarbeitung genehmigen lassen (Anlage 1 zur VwV Datenschutz). 5

6 Außerdem hat jede Schulleitung gemäß 10 Abs.1 LDSG das Recht, einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der sie beim Erstellen des Verfahrensverzeichnisses und bei der Umsetzung des Datenschutzes unterstützt. Diese Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Personalrat hat über die Bestellung mitzubestimmen und muss deshalb rechtzeitig beteiligt werden (LPVG 75, Abs. 4, Nr. 1b). Der ÖPR wurde im letzten Jahr nur selten bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten beteiligt. Jede Schule, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, muss gemäß 32 Absatz 1 des LDG das gesamte Verfahrensverzeichnis und auch die wesentliche Veränderung eines automatisierten Verfahrens, mit dem personenbezogene Daten verarbeitet werden, an den Landesdatenschutzbeauftragten übermitteln. Arbeitszeit Mehrarbeitsunterricht - Kooperationszeit Beratungsbedarf bestand bei der Gestaltung der Lehrerarbeitszeit. Aufgrund der schlechten Versorgung versuchten Schulen eigene Arbeitszeitmodelle zu entwickeln. Dabei wurde nicht immer die für alle Schulen gültige Lehrerarbeitszeit- Verordnung eingehalten. Nach dieser wird die Lehrerarbeitszeit immer über das Deputat berechnet. Eine Deputatsstunde entspricht dabei 45 Minuten. Beträgt eine Unterrichtseinheit mehr oder weniger als 45 Minuten, erfolgt eine Umrechnung auf das Deputat. Unterricht im Sinne der Verordnung sind auch Unterrichtsformen, in denen individuell gelernt wird und Lehrkräfte als Lernbegleiter/innen arbeiten. Nur bei unterrichtsähnlichen Tätigkeiten, z.b. Aufsichten während der Mittagspause, ist eine Verrechnung 1:2 o- der 1:1,5 zum Deputat möglich. Einzelne Beschäftigte sollten nicht überdurchschnittlich durch unterrichtsähnliche Tätigkeiten belastet werden. Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste kommen in der Lehrerarbeitszeit-Verordnung nicht vor und sind deshalb im Schulbereich auch nicht vorgesehen. Durch die schlechte Lehrerversorgung, die Umsetzung des neuen Bildungsplans, die Weiterentwicklung der Schulen und die vielen weiteren Aufgaben ist eine generelle Zunahme der Arbeitsbelastung an den Schulen feststellbar. Beratungsbedarf gab es auch zum Thema Mehrarbeitsunterricht (MAU)-Stunden bei Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten. MAU-Stunden können weiterhin gesammelt und über das Formblatt abgerechnet werden. Wenn absehbar ist, dass die MAU-Stunden nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können, dürfen diese gebündelt auch schon vor Schuljahresende abgerechnet werden. Ein Arbeitszeitkonto darf nicht geführt werden. Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte ist eine Aufstockung des Deputats (auch zeitlich befristet) aus finanziellen Gründen zu empfehlen. 6

7 Anträge auf eine Erhöhung des Deputats können sich bei fristgerechter Antragsstellung auf die Bezahlung während der Sommerferien auswirken. Vielen Lehrkräften ist mittlerweile bekannt, dass Kooperationszeiten keine Präsenzzeiten sind. Kooperationszeit sollte immer sinnvoll geplant und unter gemeinsamen Aufgabenstellungen angesetzt werden. Teilnahmeverpflichtung sollte nur für die Personen bestehen, die vom Thema unmittelbar betroffen sind. Unterrichtsversorgung Versetzung Abordnung Stellenausschreibungen Einstellungen Der Personalrat wurde in allen Schularten zu Versetzungen und Abordnungen beteiligt, konnte aber nicht immer persönliche Härten verhindern, wenn die Maßnahmen dienstlich begründet waren. Die Versorgung mit Lehrkräften war dieses Jahr wieder sehr schlecht. Besonders gefragt waren und sind Sonderschul- und Grundschullehrkräfte. Aufgrund der Umstellung auf das Sekundarstufenlehramt könnte es im neuen Schuljahr neben den erstgenannten Problemfeldern auch hier zu Engpässen kommen. Leider haben in diesem Schuljahr Lehrkräfte mit einer Einstellungszusage am Erstwunschstandort kurzfristig abgesagt, was an den Schulen zu erheblichen Problemen führte. Es konnten zu Beginn des Schuljahres nachgeschobene Beamtenstellen in Mangelbereichen nicht besetzt werden, da keine BewerberInnen mehr auf dem Markt waren. Ebenso konnten längerfristige Erkrankungen von Lehrkräften und Schwangerschaften aufgrund der schlechten KV-Situation nicht immer aufgefangen werden. Entsprechend hoch war das Konfliktpotential. Befristete KV-Verträge waren im laufenden Schuljahr nur sporadisch möglich, weil es keine Bewerberinnen und Bewerber gab. Deshalb wurden wie im letzten Jahr Lehrkräfte im Ruhestand für den Unterricht an allgemeinen Schulen sowie für Vorbereitungsklassen und sog. Nichterfüller, d.h. Personen, die keine vollständige Lehrerausbildung durchlaufen haben, für die VKL eingestellt. An den Schulen versuchte man sich mit Deputatserhöhungen zu behelfen. Genehmigt wurden in diesem Zuge generelle oder auf Wunsch der Lehrkraft zeitlich befristete Erhöhungen der Deputate. Wichtig: Zunächst muss die Schulleiterin/der Schulleiter Kontakt mit der Personalschulrätin/dem Personalschulrat aufnehmen, um den Bedarf mit dem SSA abzuklären. Hier kam es in einigen Fällen zu Unstimmigkeiten. Durch die schlechte Versorgungslage erhöhte sich der Bedarf an Teilabordnungen und Abordnungen (zu Beginn und während des Schuljahres) von Lehrkräften. Die neue Dienstvereinbarung des ÖPR mit dem SSA zu Versetzung und Abordnung hat sich bewährt. 7

8 In den Fällen, in denen sich das SSA sowie die Schulleitungen an das transparente Verfahren gehalten haben (Info der Lehrkräfte in GLK über die anstehende Abordnung, Erstellen eines Rankings, Einbezug der Lehrkräfte mit Ausfüllen des Anhörungsbogens, Einbezug des ÖPRs), verliefen die Abordnungen meist konfliktfrei. Die Abwicklung der Werkrealschulen läuft bzgl. der Versetzungen weiterhin überwiegend problemlos ab. Die Werkrealschullehrkräfte kommen an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen unter. Mittlerweile wollen sich einige Lehrkräfte auch an Realschulen versetzen lassen. Bei Abordnungen von Sonderpädagogischen Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Inklusion mussten wir in diesem Schuljahr nur in wenigen Fällen tätig werden. Die Dienstvereinbarung Versetzung und Abordnung wurde in der Regel in Absprache mit den betroffenen Lehrkräften umgesetzt. Meist gelang es, die Lehrkräfte nur an zwei Schulen einzusetzen. Im Rahmen der Inklusion wurden jedoch viele BerufsanfängerInnen abgeordnet. Weiterhin schwierig gestaltet sich der Umgang mit Lehrkräften in der Probezeit. Bei ihnen sollte auf Abordnung verzichtet werden. Falls aus dieser Situation Nachteile entstehen sollten, bitten wir die betroffenen Lehrkräfte, sich an uns zu wenden. Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer Das System LFB-Online wird vom Örtlichen Personalrat weiterhin kritisch gesehen. Das Programm ist immer noch nicht ausgereift. Das hat dazu geführt, dass das Staatliche Schulamt wieder einen eigenen Fortbildungskatalog generiert hat, der an die Schulen verschickt wird. Eine eigentlich überflüssige Mehrarbeit in Zeiten der Digitalisierung. Der Örtliche Personalrat arbeitet im Fortbildungsbereich eng mit dem Staatlichen Schulamt Ludwigsburg zusammen, um die Angebote der regionalen Fortbildung trotz der technischen Probleme planmäßig durchführen zu können. Schwerpunkt der Fortbildungsplanung sowie der Durchführung von geeigneten Veranstaltungen in diesem Schuljahr lag naturgemäß im Bereich der Einführung und der Umsetzung des Bildungsplans Hier ist der ÖPR in enger Absprache mit der zuständigen Schulrätin Frau Kermisch. Im vergangenen Schuljahr hat der ÖPR eine Vereinbarung mit dem Schulamt zur Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen auf regionaler Ebene geschlossen. Hierbei wurde festgelegt, dass eine angemessene Mittagspause zwischen Unterricht und Veranstaltung einzuhalten ist. Auch der Rahmen wurde für den Regelfall auf die Zeit zwischen 14 Uhr und 17 Uhr bestimmt. 8

9 Tarifrecht und Päd. Assistentinnen und - Assistenten Am einigten sich die Tarifparteien auf folgendes Ergebnis: Rückwirkend zum werden die Tabellenentgelte um 2 % angehoben. Die Entgeltgruppen 1-8 erhalten einen Mindestbetrag von 75, Zum erfolgt eine 2. Erhöhung um 2,35 %. In den Entgeltgruppen 9 bis 15 wird ebenfalls zum eine 6. Stufe eingeführt. Als Gegenleistung hat nun auch die GEW die umstrittene Lehrerentgeltordnung aus dem Jahr 2015 unterschrieben, die vom Land Baden-Württemberg bereits für alle Neueinstellungen angewendet wird. Grundsätzlich hat sich an der schlechten Bezahlung für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte auch durch den Abschluss einer Lehrerentgeltordnung bei den letzten Verhandlungen zwischen dem deutschen Beamtenbund und der Tarifgemeinschaft der Länder nichts geändert. Nur sehr wenige Lehrkräfte konnten daraus einen Vorteil ziehen. Vereinbart wurde, dass gleich nach Abschluss der Tarifrunde neue Verhandlungen über die weitere Ausgestaltung der Lehrerentgeltordnung begonnen werden. Für am beschäftigte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis an Grund-, Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen in E 10 und E11 sowie Fachlehrer/innen und technische Lehrer/innen gibt es bis die Möglichkeit die vorgesehene Ausgleichszulage von 30 pro Monat rückwirkend zum zu beantragen. Vor allem die Einführung der 6. Stufe in der Entgelttabelle bringt den Beschäftigten einen großen Gehaltszuwachs. Die Tariferhöhung soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenbesoldung übertragen werden. Parallel zu den Tarifverhandlungen laufen gerade auch Gespräche zur Nachbesserung des Altersvorsorgetarifvertrags. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen die Startgutschriften neu berechnet werden. Davon profitieren alle, die schon 2001 im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung SGB IX 96 Abs.3 Die Schwerbehindertenvertretung ist dem Personalrat gleichgestellt und arbeitet eigenverantwortlich. Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung SGB IX Vertretung der Interessen der Schwerbehinderten bei der Dienststelle 2. Hilfe und Beratung von Schwerbehinderten, Rekonvaleszenten und Akut- Kranken 3. Unterstützung bei Anträgen zur Feststellung einer Behinderung 4. Beteiligung bei Einstellungen, schulscharfen Stellenausschreibungen, dienstlichen Beurteilungen, Versetzungen und Abordnungen 9

10 IGV (Integrationsvereinbarung) SGB IX 83 Die Örtliche Vertrauensperson (ÖVP) und der ÖPR haben mit dem Arbeitgeber (dem SSA) eine Integrationsvereinbarung getroffen. Unter Pkt ist geregelt, dass die Schulleitung am Ende des Schuljahres ein persönliches Gespräch mit der schwerbehinderten Lehrkraft führen muss, um die besonderen Bedürfnisse zu erfahren und bei der Planung des Schuljahres zu berücksichtigen. Die Integrationsvereinbarung ist verbindlich und dient der Prävention. Das BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) besteht aus 2 Teilen: 1. Materialien zum Versand an erkrankte Lehrkräfte (Lehrkräfte, die seit sechs Wochen oder häufiger erkrankt sind.) Der Versand wird vom SSA vorgenommen. Die ÖVP und der ÖPR werden über den Versand und die Empfänger informiert. In diesem Infopaket wird die Lehrkraft über ihre Rechte informiert. Ziel ist es, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen oder eine bestehende zu beenden und den Arbeitsplatz zu erhalten. 2.Das offizielle BEM Gespräch Dieses kommt dann in Betracht, wenn es die Lehrkraft, die Schulleitungen, das Schulamt ausdrücklich wünschen oder wenn der Versand des Infopakets und die anschließende Beratung nicht ausreichten. Bei einem offiziellen BEM-Gespräch lädt das SSA als Arbeitgeber ein und erläutert der Lehrkraft den Ablauf, die Rechte und Ziele und vereinbart die Gesprächsteilnehmer- Innen. Die Lehrkraft muss sich mündlich oder schriftlich damit einverstanden erklären. Es wird ein Ergebnisprotokoll über die gemeinsam vereinbarten Maßnahmen erstellt. Das BEM ist abgeschlossen, wenn die gesetzten Ziele erreicht wurden oder nach einem oder mehreren Gesprächen festgestellt werden muss, dass sie sich nicht erreichen lassen. Das Ende ist einvernehmlich festzustellen und zu dokumentieren. Bei Beratungsbedarf stehen betroffenen Lehrkräften die ÖVP und der ÖPR zur Verfügung. Alle Gespräche sind vertraulich! Materialien unter Ingrid Eilers, ÖVP, im Februar

11 Schwerpunktthemen bei Sitzungen, Vorstandsgesprächen und in der Beratung Der Personalrat hielt i.a. 14-tägig Sitzungen ab. Zweimal im Jahr nahm die Amtsleitung an unserer Sitzung teil. In gemeinsamen Sitzungen oder Vorstandssitzungen mit den Schulrätinnen und -räten wurden verschiedene Themen erörtert. Eine Sitzung mit den Personalschulrätinnen und -räten im Juli 2016 betraf die Versetzungen im Schulamtsbereich. Der Vorstand traf sich einmal wöchentlich und nahm zusammen mit der Vorsitzenden die laufenden Geschäfte und rund 600 Beratungen zusammen mit dem Sprechstundenteam wahr. Gemäß Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) war uns die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Schulrätinnen und -räten, der Amtsleitung und der Verwaltungsleitung im Schulamt sehr wichtig. Auch die übrigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen waren oft wichtige Gesprächspartnerinnen und -partner in ihrem Fachgebiet. Auf große Vertraulichkeit legen wir Wert, d.h. Anliegen einzelner Beschäftigter wurden nur dann mit den o.g. Personen besprochen, wenn wir den Auftrag von den Beschäftigten dazu erhalten hatten. Es wurden zwei Teilpersonalversammlungen in Zusammenarbeit mit dem Bezirkspersonalrat durchgeführt: Eine für Werkrealschul-Lehrkräfte zum Thema Qualifizierungsmaßnahmen Aufstieg nach A13 und eine für Lehrkräfte in der Probezeit. Der Personalrat ist in unterschiedlicher Weise an Maßnahmen der Kultusbürokratie beteiligt: Es gibt die Mitbestimmung, d.h. ohne die ausdrückliche Zustimmung des PR ist die Maßnahme unwirksam. Das sind folgende Maßnahmen: Versetzung und Abordnung (mit wenigen Ausnahmen) Bestellung und Ernennung von Konrektoren/Konrektorinnen Einstellung von pädagogischen Fachkräften für Grundschulförderklassen Bestellung und Ernennung von Fachoberlehrer/innen als Fachbetreuer/innen und Stufenleiter/innen Bestellung von Fachberater/innen und Ausbildungsberater/innen Beförderungsstellen für Studienräte/innen an Gemeinschaftsschulen Rahmenbedingungen von regionalen Fortbildungen auf Schulamtsebene Arbeits- und Gesundheitsschutz Datenschutz an Schulen 11

12 Für den Bezirkspersonalrat (BPR) auf der Ebene des Regierungspräsidiums gibt es Mitbestimmungstatbestände, für die sich der BPR beim ÖPR nach den örtlichen Gegebenheiten und Einschätzungen erkundigen muss (Stufenvertretung). Dazu gehören: Bestellung und Ernennung von Rektoren/Rektorinnen Veränderungen in der Schulstruktur (Schulzusammenlegungen, Schulschließungen, Umwandlungen z.b. in GMS) Versetzungen und Abordnungen in andere Schulämter Einstellung von Päd. Assistenten und Assistentinnen sowie Einstellungen von KV-Kräften Probezeitverlängerungen Informations- bzw. Mitwirkungs- oder Anhörungsrechte hat der ÖPR in folgenden Fällen: Rekonvaleszenz-Regelungen Berufliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) Probezeitbeurteilung von Schulleitern/Schulleiterinnen Unterrichtsversorgung Einsatz und Gewinnung von KV-Kräften Alle o.g. Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte nahm der ÖPR seit der letzten Personalversammlung wahr. Ein Großteil der Arbeit galt der Beratung der Beschäftigten zu folgenden Themen: Versetzung und Abordnung Konflikte mit der Schulleitung oder innerhalb des Kollegiums Fragen im Zusammenhang mit Schwerbehinderung in enger Zusammenarbeit mit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten Ingrid Eilers Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Chancengleichheit Ute v. Widdern (BfC am SSA LB) Teilzeit, unterhälftige Teilzeit in Elternzeit und Beurlaubung Ruhestand/ Sabbatjahr Dienstunfähigkeit und Rekonvaleszenz Beteiligungsrechte in Konferenzen Urlaubsansprüche z.b. für gewerkschaftliche Arbeit oder Krankheit von Kindern Rahmenbedingungen von Pädagogischen Tagen Stundenplangestaltung und Mehrarbeit Arbeitsbelastung 12

13 Bei der Beratung in Konfliktfällen, ob mit der Schulleitung oder innerhalb des Kollegiums, gehen wir in der Regel so vor: In einem gemeinsamen Gespräch stellt die/der Beschäftigte bzw. stellen die Beschäftigten ihre Sichtweise dar. Wir versuchen, gemeinsam das Problem zu erfassen. Wir geben Hinweise und Tipps, u.u. auch schulrechtliche Fakten, um das Problem alleine vor Ort zu lösen. Ist das nicht möglich, bieten wir die Begleitung zu einem klärenden Gespräch an. Vorher setzen wir uns mit den anderen an dem Konflikt Beteiligten in Verbindung, um deren Sichtweise zu hören. Sollte auch auf diesem Weg keine Lösung gefunden werden, nehmen wir Kontakt zu den zuständigen Schulräte/Innen auf. Jeder dieser Schritte unterliegt der Vertraulichkeit und wird nur in Absprache und auf ausdrücklichen Wunsch der/des Beschäftigten umgesetzt!! Der Personalrat ist im Rahmen der Sprechstunde von Dienstag bis Donnerstag von Uhr bis Uhr und nach Vereinbarung im Gebäude des Staatlichen Schulamts Ludwigsburg, Mömpelgardstraße 26, Ludwigsburg, im Raum EG 010 erreichbar, telefonisch unter Wir stehen Ihnen aber auch außerhalb dieser Zeiten und an anderen Orten zur Verfügung. Die Telefonnummern der ÖPR-Mitglieder entnehmen Sie bitte dem Aushang in den Schulen. Ihr Personalrat: Imelda Abdel Keriem, Heike Ackermann, Barbara Bader, Roland Bader, Heidi Blum, Ingrid Eilers, Jörg Fröscher, Susi Gräbitz, Martin Hettler, Matthias Kaiser, Sabine Kaiser, Holger Köchel, Hans-Martin Kögler, Inken König, Gesine Olchvary, Karl-Heinz Pfitzer, Bernd Roos, Beate Roth, Ellen Seybold Ersatzmitglieder: Simone Weller, Jenny Apfel, Beatrix Hellwage-Rathgeber Im Internet finden Sie uns unter - Örtlicher Personalrat 13

Der Personalrat stellt sich vor

Der Personalrat stellt sich vor Der Personalrat stellt sich vor Örtlicher Personalrat Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Heilbronn Personalräte gibt es in allen Einrichtungen/Verwaltungen

Mehr

Örtlicher Personalrat Ö P R

Örtlicher Personalrat Ö P R Örtlicher Personalrat Ö P R für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen beim Staatlichen Schulamt Offenburg Mehrarbeitsunterricht (MAU) Richtlinien zur Regelung des Mitbestimmungsrechtes

Mehr

Beschlossene Anträge der Personalversammlung GHWRGS LB

Beschlossene Anträge der Personalversammlung GHWRGS LB Beschlossene Anträge der Personalversammlung GHWRGS LB 14.03.2017 Antrag 1: Ausbau des Informatikunterrichts an allen weiterführenden Schularten Wir fordern die Landesregierung auf, in einem ersten Schritt

Mehr

Mehrarbeitsunterricht (MAU)

Mehrarbeitsunterricht (MAU) Mehrarbeitsunterricht (MAU) Richtlinien zur Regelung des Mitbestimmungsrechtes des Örtlichen Personalrates Rechtliche Grundlagen 74 (2) Nr.4 LPVG Der Personalrat hat mitzubestimmen über Anordnung von Mehrarbeit

Mehr

Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Seite 1 von 5

Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Seite 1 von 5 Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und

Mehr

Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements

Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements Merkblatt zu Beschäftigtenbefragungen im Rahmen des Mobilitätsmanagements 1 Worauf richten sich diese Hinweise? Ein systematisches betriebliches bzw. behördliches Mobilitätsmanagement wird in der Regel

Mehr

Personalversammlung Heilbronn Annemarie Raab Personalratsvorsitzende beim Staatlichen Schulamt Stuttgart

Personalversammlung Heilbronn Annemarie Raab Personalratsvorsitzende beim Staatlichen Schulamt Stuttgart 24.11.2016 Personalversammlung Heilbronn Annemarie Raab Personalratsvorsitzende beim Staatlichen Schulamt Stuttgart weil es das Recht ist, für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in

Mehr

Anlage 1: Ausführliche Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen

Anlage 1: Ausführliche Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen Anlagen Anlage 1: Ausführliche Darstellung der Entwicklung der Schülerzahlen Grundschulen An den Grundschulen setzt sich nach einem Plus von 1,1 Prozent im Vorjahr auch zum Schuljahr 2017/18 mit einem

Mehr

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen

Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Versetzung von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen Rechtliche und organisatorische Fragen Fragen Antworten Versetzungsverfahren Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Versetzungen von Förderschullehrkräften

Mehr

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung

Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung Versetzungen und Abordnungen aus dienstlichen Gründen Dienstvereinbarung zwischen dem Örtlichen Personalrat und dem Staatlichen Schulamt Künzelsau für den Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-,

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Mehrarbeitsunterricht (MAU)

Mehrarbeitsunterricht (MAU) STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Personalrat für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Mehrarbeitsunterricht (MAU) Richtlinien

Mehr

Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich

Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Geplante Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Das Kultusministerium hat im Dezember 2013 den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen

Mehr

Vertretungskonzept der

Vertretungskonzept der Vertretungskonzept der Vereinbarung der Grundschule Aulendorf mit dem Örtlichen Personalrat GHWRGS am Staatlichen Schulamt Markdorf Regelungen zur Abwesenheitsvertretung 88326 Aulendorf Schulstr. 21 Telefon:

Mehr

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Bezirksregierung, 50606 Köln Dez. 47.4-Beg 31.07.2009 An die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Schulen, Studienkollegs für ausländische Studierende an den Hochschulen, Seminarleiterinnen und Seminarleiter

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2504 7. Wahlperiode 24.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellungen von Lehrkräften zum Schuljahr 2018/2019 und

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Gymnasien und berufliche Schulen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Gymnasien und berufliche Schulen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Gymnasien und berufliche Schulen Rolf Ege, BVP Gymnasien am RP Tübingen, 22. Mai 2013 Wozu dient das Betriebliche Eingliederungsmanagement

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart

Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart Informationen rund um das Chancengleichheitsgesetz für Schulleitungen im Bereich der Staatlichen Schulämter des Regierungsbezirks Stuttgart Jutta Bähre (Hrsg.) Fachliche Beraterin für die Beauftragte für

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Über die Regierungspräsidien Stuttgart

Mehr

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Am 01.08.2014 trat die neue "Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4006 6. Wahlperiode 03.07.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsstunden zur Förderung von Schülerinnen und Schülern

Mehr

2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI Starke Vertretung. an Gymnasien

2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI Starke Vertretung. an Gymnasien 2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI 2018 Starke Vertretung an Gymnasien Wir stellen uns zur Wahl Lucie Kuhse Lehrerin, Helmut-Schmidt- Yvonne Heimbüchel Lehrerin, Helene-Lange- Uta Stremmel Lehrerin, Helene-Lange-

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7220 23. 07. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung

Mehr

Stellenübersicht 2015 und Vergleich

Stellenübersicht 2015 und Vergleich Stellenübersicht 2015 und Vergleich Quellen: Staatshaushaltsplan-Entwurf 2015/16, Stat. Landesamt Daten 10/2013, Organisationerlass 2014, Stundentafel Stand 2014 GHWRGS GY BS Zahl der Schulen (öff. 2012/13)

Mehr

der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU Lehrerversorgung an den Schulen des Kreises Reutlingen

der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU Lehrerversorgung an den Schulen des Kreises Reutlingen Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1889 21. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Dieter Hillebrand und Karl-Wilhelm Röhm CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Mehr

Lehrerversorgung an den Schulen des Wahlkreises Rastatt

Lehrerversorgung an den Schulen des Wahlkreises Rastatt Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1862 18. 06. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Karl-Wolfgang Jägel CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 2 / 2015 18. Juni 2015 1. Beförderungen / Höhergruppierungen zum Mai 2015 2. Hinweise für befristet Beschäftigte

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0119 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Lehrerinnen und Lehrer nach 83 Sozialgesetzbuch

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0105 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Lehrerinnen und

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA An die Regierungen, Staatlichen Schulämter, Staatlichen Realschulen

Mehr

Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen des Regierungsbezirks Arnsberg

Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen des Regierungsbezirks Arnsberg 1 Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen des Regierungsbezirks Arnsberg Das LGG beschreibt in Abschnitt III (Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie),

Mehr

Schriftlicher Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum November 2015 bis November 2016

Schriftlicher Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum November 2015 bis November 2016 PERSONALRAT Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren beim Staatlichen Schulamt HEILBRONN Schriftlicher Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum

Mehr

Allgemeine schulformübergreifende Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter. 2. Empfehlungen zur Organisation des unterrichtlichen Einsatzes

Allgemeine schulformübergreifende Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter. 2. Empfehlungen zur Organisation des unterrichtlichen Einsatzes Bezirksregierung Münster 19.05.2011 Allgemeine schulformübergreifende Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer 1. Vorbemerkungen 2. Empfehlungen zur Organisation des unterrichtlichen

Mehr

Bewerberin/Bewerber Familienname, ggf. Geburtsname Dienststelle (vollständige Anschrift mit Telefonnummer) Personalnummer/Bes.Gr. bzw. Entg.Gr.

Bewerberin/Bewerber Familienname, ggf. Geburtsname Dienststelle (vollständige Anschrift mit Telefonnummer) Personalnummer/Bes.Gr. bzw. Entg.Gr. (Gruppe 4 - Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die noch an Haupt- und Werkrealschulen eingesetzt sind, jedoch perspektivisch nicht mehr gemäß ihrem Statusamt eingesetzt werden können und deshalb an ein

Mehr

Zu zahlreichen Themen finden Sie Infos auf unserer Homepage:

Zu zahlreichen Themen finden Sie Infos auf unserer Homepage: Themen von Beratungsgesprächen Abordnungen allgemein und im Rahmen von Inklusion Allgemeines Entlastungskontingent Altersermäßigung Arbeitnehmerrechte Arbeits- und Gesundheitsschutz ASD-BW - Schulstatistik

Mehr

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte

Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte Neuregelung der Deputatsermäßigung für schwerbehinderte Teilzeitbeschäftigte im GHWRGS - Bereich Mit Schreiben vom 26.06.2014 hat das Kultusministerium den Hauptpersonalräten und den Hauptvertrauenspersonen

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de An den Präsidenten des Landtags

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM) Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stress und Überforderungen am Arbeitsplatz zunehmen Die Herausforderungen an die optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, die passende Qualifizierung und an Flexibilität

Mehr

Lehrerversorgung an den Schulen des Rems-Murr-Kreises

Lehrerversorgung an den Schulen des Rems-Murr-Kreises Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1979 28. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abg. Wilfried Klenk, Claus Paal und Matthias Pröfrock CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend

Mehr

Aus was wir zu sprechen

Aus was wir zu sprechen GEW Schwäbisch Hall 23. März 2017 Michael Hirn verantwortlicher Redakteur der GEW Mitgliederzeitschrift bildung & wissenschaft; Mitglied HPR GHWRGS; Leiter eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München Per OWA An die Regierungen, Staatlichen Schulämter, Staatlichen Realschulen

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Tobias Wald CDU.

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Tobias Wald CDU. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 1980 28. 06. 2012 Kleine Anfrage des Abg. Tobias Wald CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung an den

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung Zwischen dem Kanzler, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat der Folkwang Hochschule wird gemäß 83 SGB IX die nachfolgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Über die Regierungspräsidien Stuttgart

Mehr

Staatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN

Staatliches Schulamt Albstadt HERZLICH WILLKOMMEN HERZLICH WILLKOMMEN zur Dienstbesprechung für Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) und Ansprechpartner/Innen(AfC) an Schulen des sbezirks Das neue Chancengleichheitsgesetz und der Chancengleichheitsplan

Mehr

Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung. Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock 13. Januar 2016

Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung. Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock 13. Januar 2016 Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock 13. Januar 2016 Tätigkeitsbericht Allgemeine Aufgaben Telefonische und persönliche Beratung

Mehr

1. Wie haben sich die Klassenzahlen und Klassengrößen in allen Schularten im Kreis Esslingen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt?

1. Wie haben sich die Klassenzahlen und Klassengrößen in allen Schularten im Kreis Esslingen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 2493 14. 10. 2003 Kleine Anfrage der Abg. Carla Bregenzer SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Situation der Schule

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Seite 1/5 Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),

Mehr

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17 Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17 Kontakt Jörg Baldamus Tel. 0911-231 106 92 e-mail: joerg.baldamus@schulamt.nuernberg.de Regionalbüro Bezirk 1 und 6 Doris Handschu-Arps Tel.: 0911 231 106

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart

Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart BPR BS Bezirkspersonalrat für Lehrkräfte an Beruflichen Schulen beim Regierungspräsidium Stuttgart RUNDSCHREIBEN Nr. 1 April 2014 Themen: 1. Neuerung im LPVG Teilnahmerecht an Personalversammlungen 2.

Mehr

Schulrechts-Crashkurs für GEW-VL Leistungsbeurteilung

Schulrechts-Crashkurs für GEW-VL Leistungsbeurteilung // Vertrauensleute-Schulung vom 20.-22-03.2017, Löchnerhaus, Insel Reichenau // Schulrechts-Crashkurs für GEW-VL Leistungsbeurteilung 1 Was ändert sich wann? Leistungsbeurteilung in GS und SBBZ Notenbildungsverordnung

Mehr

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18 Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18 Kontakt Hans Kormann Tel. 0911-231 106 96 e-mail: hans.kormann@schulamt.nuernberg.de Regionalbüro Bezirk 1 und 6 Doris Handschu-Arps Tel.: 0911 231 106 86

Mehr

Personalversammlung 27. APRIL 2016

Personalversammlung 27. APRIL 2016 Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Leipzig University of Applied Sciences Personalversammlung 27. APRIL 2016 HTWK Leipzig University of Applied Sciences Dr. Klaus Wolf Personalrat Tagesordnung:

Mehr

Begrüßung (Erwartungen, Organisatorisches, mitgebrachte Fragen)

Begrüßung (Erwartungen, Organisatorisches, mitgebrachte Fragen) Veranstalter: Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden- Württemberg e. V. (Berufsschullehrerverband), Landesbezirk Südbaden Ort: Hotel Wyndham Garden, 78166 Donaueschingen, Hagelrainstraße

Mehr

2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI Starke Vertretung. an Grundschulen und in Vorschulklassen

2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI Starke Vertretung. an Grundschulen und in Vorschulklassen 2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI 2018 Starke Vertretung an Grundschulen und in Vorschulklassen Wir stellen uns zur Wahl Carsten Arnheim Lehrer, Adolph-Schönfelder- Sylviane Destenay Lehrerin, Louise-Schroeder-

Mehr

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart

Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben des Bezirkspersonalrats Gymnasien beim Regierungspräsidium Stuttgart Rundschreiben 4 / 2014 19. November 2014 1. Neuregelung Mehrarbeitsunterricht (MAU) / neue Abrechnungspraxis 2. Stellenwirksame

Mehr

Schwerpunkte. Multiprofessionelle Teamarbeit innerhalb eines Klassenteams Multiprofessionelle Lernfamilien

Schwerpunkte. Multiprofessionelle Teamarbeit innerhalb eines Klassenteams Multiprofessionelle Lernfamilien 1 Kettelerschule Inklusive Gemeinschaftsgrundschule Bonn Siemensstr. 248 53121 Bonn E-Mail 0228/772213 www.kettelerschule-bonn.de Schulleiterin: Christina Lang - Winter Bezirksregierung: Köln Schwerpunkte

Mehr

Die Broschüre hat Nachschlagecharakter

Die Broschüre hat Nachschlagecharakter DATENSCHUTZ IN DER SCHULE EINE HANDREICHUNG Zielgruppe Personalratsmitglieder an Schulen, die wenig Zeit haben, sich in die Materie einzuarbeiten: Die Broschüre hat Nachschlagecharakter INFORMATIONSAUFBAU

Mehr

im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord

im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord Umgangssprachlich: BEM dient der dauerhaften Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten bietet bei Bedarf Hilfen zur Wiederherstellung der

Mehr

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Veranstaltung 2012 HGH ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 1 Themen: 1. Rechtsgrundlage 2. Organisatorische

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement für langfristig erkrankte Lehrkräfte Gesetzlich verpflichtend!

Betriebliches Eingliederungsmanagement für langfristig erkrankte Lehrkräfte Gesetzlich verpflichtend! Betriebliches Eingliederungsmanagement für langfristig erkrankte Lehrkräfte Gesetzlich verpflichtend! Mit dieser Mail informieren wir Sie über das Betriebliche Eingliederungsmanagement für dessen Durchführung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017

Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017 Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss 2017 I. Fragen und Antworten zum TV EntgO-L I.1. I.2. I.3. I.4. I.5. Ab wann gilt der Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung der Lehrkräfte

Mehr

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität

Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Allgemeine Informationen zum Einstellungsprozess an der Goethe-Universität Herausgegeben von der Abteilung Personalservices (April 2011) Inhalte 1. Hintergrund für die Erstellung eines Informationspaketes

Mehr

Rundschreiben Nr. 3 / 2015

Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 79085 Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen

Mehr

Die Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung

Die Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung Von Personalräten für Personalräte Arbeitsmaterial für örtliche Personalräte und Schulleitungen Die Thüringer Lehrerarbeitszeitverordnung ThürLehrAzVO Die Arbeitsgruppe Personalrat der GEW Thüringen informiert

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage 1 zum Verfahrensablauf BEM Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis.., dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und der

Mehr

Zentrale Aspekte Zusammenarbeit PR/SBV

Zentrale Aspekte Zusammenarbeit PR/SBV Gesamtschwerbehindertenvertretung für die Lehrkräfte beim Staatlichen Schulamt für die Stadt und den Landkreis Kassel Diensterleichterung zur Wiederherstellung der Gesundheit (Erlass v. 13.08.2018) Zentrale

Mehr

Die ersten Jahre- vom Beamten auf Widerruf bis zur Anstellung auf Lebenszeit

Die ersten Jahre- vom Beamten auf Widerruf bis zur Anstellung auf Lebenszeit Die ersten Jahre- vom Beamten auf Widerruf bis zur Anstellung auf Lebenszeit --Einstellung --Beamter auf Probe -- Dienstliche Beurteilung -- Rentenansprüche Einstellung www.leo.nrw.de www.verena.nrw.de

Mehr

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE)

Drucksache 17 / Kleine Anfrage Wahlperiode. der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) Drucksache 17 / 11 839 Kleine Anfrage.17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Birk und Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 26. März 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2013) und Antwort

Mehr

Anträge Personalversammlung 2016

Anträge Personalversammlung 2016 Anträge Personalversammlung 2016 Baden-Württemberg für junge Lehrkräfte attraktiv machen Die Personalversammlung der Bediensteten beim SSA Heilbronn fordert die Landesregierung auf, das Land Baden-Württemberg

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise Aus datenschutzrechtlicher Sicht gebe ich für die

Mehr

Selbsteinschätzung im Vergleich

Selbsteinschätzung im Vergleich Verglichen werden: Selbsteinschätzung vs. Lehrkräfte Empfänger des Vergleichs: Demoschule Dargestellte Ergebnisse: (ohne Sonderformen) verglichen mit Fragebogen zum Instrument: Schuljahr: 2016/2017 gar...

Mehr

Weiterentwicklung der Realschulen

Weiterentwicklung der Realschulen Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter

Mehr

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Arnsberg Postfach 59817 Arnsberg Datum: 31. August 2009 Seite 1 von 6 Per Schulmail An die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Schulen, Seminarleiterinnen

Mehr

Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte

Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst Erste Schritte 1 Kerninhalte des Tarifvertrages Der Tarifvertrag greift vorhandene Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes auf.

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/5064 19. Wahlperiode 26.01.10 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ties Rabe (SPD) vom 15.01.10 und Antwort des Senats Betr.: A14-Stellen

Mehr

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES

CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2015-2018 INHALTSVERZEICHNIS I. EINFÜHRUNG 1 Seite II. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand 2 2. Anteil der Frauen

Mehr

Dienstvereinbarung. für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen

Dienstvereinbarung. für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen Dienstvereinbarung für den Einsatz des sonderpädagogischen Personals an allgemeinen Schulen zwischen Niedersächsischem Kultusministerium und Schulhauptpersonalrat beim Niedersächsischen Kultusministerium

Mehr

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Veranstaltungsnummer: 2015 Q 268 MH Termin: 14.12. 17.12.2015 Zielgruppe: Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Beauftragte

Mehr

10. Schulgesundheitstag. Institut für Qualitätsentwicklung

10. Schulgesundheitstag. Institut für Qualitätsentwicklung 10. Schulgesundheitstag Institut für Qualitätsentwicklung Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Umsetzung: Leitfaden für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Ausbildungskonzept der Emil-Possehl-Schule Lübeck. VI. Die Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten. Die Ausbildungslehrkräfte

Ausbildungskonzept der Emil-Possehl-Schule Lübeck. VI. Die Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten. Die Ausbildungslehrkräfte VI. Die Aufgaben der an der Ausbildung Beteiligten Nachfolgend werden die Aufgaben der an der Lehrerausbildung beteiligten Personen aufgeführt. Die Ausbildungslehrkräfte Auf die zentrale Bedeutung der

Mehr

Bezirksregierung Münster Dezernat 45; Erläuternde Hinweise. zum Ablauf. des Beförderungsverfahrens. für das erste Beförderungsamt

Bezirksregierung Münster Dezernat 45; Erläuternde Hinweise. zum Ablauf. des Beförderungsverfahrens. für das erste Beförderungsamt Bezirksregierung Münster Dezernat 45; 47.7 Erläuternde Hinweise zum Ablauf des Beförderungsverfahrens für das erste Beförderungsamt an Berufskollegs Stand: 11.04.2013 1 1. Grundsätze der Beförderungsentscheidung

Mehr

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg. vom. Vorblatt

Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg. vom. Vorblatt Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg vom Vorblatt A. Zielsetzung Mit dem Gesetz sollen die Realschulen gestärkt werden, so dass sie ihren gesetzlichen Auftrag, ihre Schülerinnen

Mehr

Anträge für die PV 2016

Anträge für die PV 2016 1 Baden-Württemberg für junge Lehrkräfte attraktiv machen Die Personalversammlung der Bediensteten beim SSA Heilbronn fordert die Landesregierung auf, das Land Baden-Württemberg für junge Lehrkräfte attraktiv

Mehr

Weiterqualifizierung für horizontalen Laufbahnwechsel für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte

Weiterqualifizierung für horizontalen Laufbahnwechsel für Haupt- und Werkrealschullehrkräfte Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 5149 08. 11. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Daniel Born SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Weiterqualifizierung für

Mehr

Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung

Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung SGB IX 84 Abs. 2 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber

Mehr

Kommunikation mit elektronischen Medien innerhalb eines Kollegiums

Kommunikation mit elektronischen Medien innerhalb eines Kollegiums Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Kommunikation mit elektronischen Medien innerhalb eines Kollegiums Dienstvereinbarung zur Kommunikation mit elektronischen Medien

Mehr

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018

Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Die Rolle der MAV im Bereich des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes DiAG-MAV Speyer Regionaltreffen 2018 Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Mehr

, Düsseldorf Personalrat Hauptschule Düsseldorf

, Düsseldorf Personalrat Hauptschule Düsseldorf Teil-Personalversammlung Hauptschule 23.03.2017, Düsseldorf Personalrat Hauptschule Düsseldorf Tagesordnung 1. Die Rechte des Lehrerrates 2. Zusammenarbeit von Lehrerrat und Personalrat an ausgewählten

Mehr

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XI/9 Mai 2012

Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg. Nr. XI/9 Mai 2012 Hauptpersonalrat Berufliche Schulen beim Kultusministerium Baden-Württemberg Nr. XI/9 Mai 2012 1. Schulbezogenes Fortbildungsbudget (Enquête-Projekt) 2. Arbeits- und Gesundheitsschutz - Abschlussberichte

Mehr

Übergang Frühförderung/Schulkindergarten in die Schule

Übergang Frühförderung/Schulkindergarten in die Schule Übergang Frühförderung/Schulkindergarten in die Schule Die Rolle der Frühförderung und des Schulkindergartens beim Übergang in die Schule Landesverbandstagung LERNEN FÖRDERN, LV BW, 22.10. 2016 Ingrid

Mehr

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen

Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0097 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP

Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3450 01. 02. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Lehrerversorgung

Mehr

2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI Starke Vertretung. an speziellen Sonderschulen und ReBBZ

2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI Starke Vertretung. an speziellen Sonderschulen und ReBBZ 2. BIS 4. UND 14. BIS 15. MAI 2018 Starke Vertretung an speziellen Sonderschulen und ReBBZ NUR GEW-PERSONALRÄTE VERTRETEN ALLE LEHRKRÄFTE! MITBESTIMMTE SCHULE Die GEW-KandidatInnen für die Personalratswahl

Mehr