Leistungstypen in Beratungsstellen und ihre sozialrechtliche Zuordnung: Beratung, Behandlung, pädagogische Förderung, Hilfsmittelversorgung, Assistenz

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1 Leistungstypen in Beratungsstellen und ihre sozialrechtliche Zuordnung: Beratung, Behandlung, pädagogische Förderung, Hilfsmittelversorgung, Assistenz Dr. med. Matthias Schmidt-Ohlemann Rehabilitationszentrum Bethesda, Bad Kreuznach Vortrag 2. Symposium UK in der Praxis Frankfurt,

2 Begriff und Konzeption von Unterstützter Kommunikation Unterstützte Kommunikation (abgekürzt UK) ist die Eindeutschung des englischsprachigen Begriffs Augmentative and Alternative Communication (AAC). Wörtlich übersetzt bedeutet der englische Fachausdruck "ergänzende und ersetzende Kommunikation", wobei das, was ergänzt bzw. ersetzt wird, die Lautsprache ist. Unterstützte Kommunikation ist der Oberbegriff für alle pädagogischen oder therapeutischen Maßnahmen zur Erweiterung der kommunikativen Möglichkeiten von Menschen, die nicht oder kaum über Lautsprache verfügen. Beispiele sind die Einführung von Bildsymbolkarten oder einer Kommunikationstafel zur Verständigung, die Versorgung mit einem Sprachausgabegerät oder die Ergänzung der Lautsprache durch das Gebärden von Schlüsselwörtern. Außerdem bezeichnet der Terminus den Prozess der Kommunikation mit Mitteln Unterstützter Kommunikation (z.b. in der Wendung unterstützt kommunizierende Menschen) sowie das interdisziplinäre Fachgebiet, das sich mit Unterstützter Kommunikation befasst. Im weiteren Sinne gehören dazu auch Ersatz oder Unterstützung motorischer oder Sinnesfunktionen, die Kommunikation ermöglichen, d.h. Ansteuerungsstrategien und technische Anpassungen anderer Hilfsmittel.

3 Bewältigungsstrategien von Kommunikationsbeeinträchtigungen Pädagogik mit dem Ziel der Förderung aller kommunikativen Kompetenzen in den jeweilig relevanten sozialen Kontexten Therapie - mit dem Ziel der Beseitigung, Besserung oder Verhütung der Verschlechterung Alltägliches Üben und Praxis - mit dem Ziel der Umsetzung des Gelernten, des Trainings und Verfestigung sowie der Ausübung der vorhandenen Kommunikationsfähigkeiten, ggf. mit Assistenz Kompensation - mit dem Ziel, trotz bestehender Beeinträchtigungen zu kommunizieren Alternative Kommunikationsstrategien Alternative Kommunikationsformen Assistenz Assistive Technologie - mit dem Ziel des Ersatzes der Lautsprache bzw. der motorischen Steuerungsfunktionen Kommunikationshilfen Steuerungshilfen Umfeldkontrolle

4 Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation Ziel der Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation ist es, im Zusammenwirken von Betroffenen und deren Familien, mit Fachkräften und dem sozialen Umfeld den Bedarf an Unterstützter Kommunikation für Menschen mit Behinderung zu decken, der von regulär vorhandenen Versorgungsangeboten nicht gedeckt werden kann, z.b. durch Einrichtungen und Dienste im Sinne des SGB V (Sozialleistungsträger sind die Krankenkassen) oder des SGB XII (Sozialleistungsträger sind die Träger der Eingliederungshilfe). Zur Verbesserung der Kommunikation und Erweiterung der kommunikativen Fähigkeiten eines Menschen mit Behinderung im Alltag bieten Beratungsstellen für UK als ein besonderes und spezialisiertes Hilfesystem medizinisch-therapeutische, pädagogische und soziale Leistungen sowie technische Hilfen der Unterstützten Kommunikation aus einer Hand an. Das bedeutet, dass Betroffene und ihre Bezugspersonen die notwendigen Hilfen an einer Stelle, koordiniert, abgestimmt und ganzheitlich erhalten können. Die Beratungsstellen bieten die dazu notwendige personelle und sächliche Infrastruktur und gewährleisten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.

5 Beratungsstellen für Unterstützte Kommunikation Wie kann ihre Organisation und Finanzierung im Rahmen des sozialen Leistungsrechtes gelingen?

6 Unterstützte Kommunikation als Sozialleistung UK wird als spezialisierte Leistung durch Fachkräfte im Rahmen von Therapiekonzepten erbracht Aber UK wird als spezialisierte Leistung durch Fachkräfte im Rahmen von Lern- und Förderkonzepten erbracht UK wird als Assistenzleistung im Rahmen von individuellen Teilhabeplänen als Hilfe zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft erbracht UK erfolgt im Rahmen der Hilfsmittelversorgung ggf. einschl. zusätzlicher Dienstleistungen UK erfolgt auch im Rahmen von Begegnungen des Menschen mit Behinderung in seinem sozialen Umfeld, also nicht als Sozialleistung.

7 Leistung UK als Therapie - Heilmittel Heilmittel werden in / durch Praxen oder zugelassene(n) Einrichtungen erbracht. UK kann in den Disziplinen Logopädie / Sprachheiltherapie und Ergotherapie erfolgen. Zulassung der LE nach 124 / 125 SGB V erforderlich Rahmenverträge mit den Heilmittelerbringerverbänden sind grundlegend Es gelten die Heilmittelrichtlinien, u.a. Ärztl. Verordnung Ggf. Genehmigungsvorbehalt U.a. Ggf. Einzelverträge für Einrichtungen Leistungsdefinition Vergütung Achtung: Therapien auch als Bestandteil der Frühförderung als Komplexleistung

8 Leistung UK als Heilpädagogik / Frühförderung / med. Rehabilitation UK als heilpädagogische Leistung im Rahmen der interdisziplinären Frühförderung (vgl. 26 Abs. 2 Nr. 2 und 30 sowie 56 SGB IX) in sozialpädiatrischen Zentren oder durch interdisziplinäre Frühförderstellen Sonderform: Als Komplexleistung nach 30 Abs.1 i. V. m. 56 SGB IX) Vgl. dazu Frühförderverordnung Rechtsgrundlage für SPZ: 119 SGB V UK als nichtärztliche sozialpädiatrische Leistung ( 43 a SGB V) zur Erkennung und Aufstellung eines Behandlungsplanes UK im Rahmen ambulanter, ggf. mobiler Rehabilitationsmaßnahmen durch zugelassene Rehaeinrichtungen und dienste ( 40 Abs. 1 SGB V) UK im Rahmen stationärer oder teilstationärer Rehabilitation in Rehakliniken bzw. einrichtungen

9 Leistungen der UK im Rahmen pädagogischer Förderung Als integrierte pädagogische Leistungen in Kindergärten und Kindertagesstätten Regeleinrichtungen Integrative Einrichtungen Fördereinrichtungen Schulen Regelschulen Integrative Schulen Förderschulen Ggf. erbracht durch Lehrer, Päd. Fachkräfte (PF), Therapeuten als PF

10 Leistungen der UK zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Als integrierte pädagogische bzw. Assistenzleistungen In Wohneinrichtungen Internate Dauerwohnheime Durch Offene Hilfen Familienunterstützende Dienste Persönliche Assistenz Ambulant betreutes Wohnen Sonstige Leistungen zur Teilhabe Vgl. u.a. 26, 55 Abs. 2 Nr. 3,4 und 7, 57, 58 SGB IX sowie 53 Abs. 1 Nr. 5 SGB XII Als spezialisierte Leistungen durch Beratungsstellen UK Leistungsvereinbarung / Rahmenvereinbarung erforderlich!!

11 Leistungen der UK zur Teilhabe am Arbeitsleben Als integrierte Fachdienst- (Pädagogik, Therapie) oder Assistenzleistungen In Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einschl. Tagesförderstätten (Nach berufl. Bildungsphase: Sozialhilfe!!) In Berufsbildungswerken In Berufsförderungswerken In anderen Einrichtungen und Diensten der beruflichen Rehabilitation In dazu gehörenden Wohneinrichtungen Internate Betreute Wohnformen

12 Leistungen der UK in Form von Hilfsmitteln Krankenversicherung (SGB V) Hilfsmittel im Sinne des 33 SGB V Zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringende Leistungen i. S. 139 Abs. 2 Satz 3 Rentenversicherung (SGB VI) Unfallversicherung (SGB VII) Sozialhilfe SGB XII Hilfsmittel n. 54 SGB XII i.v.m. 55 Abs. 2 Nr.1 SGB IX Ggf. zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels notwendige Leistungen n. 54 SGB XII i.v.m. 55 Abs. 2 Nr. 3, 4 und 7 SGB IX

13 Rechtsgrundlagen der Hilfsmittelversorgung (n. Welti 2009) Akut MedReha LTA LTG Pflege 31 SGB IX 33 SGB IX 55 SGB IX SGB V SGB VI SGB VII SGB III 102 SGB XII SGB VIII 35a 35a 35a BVG d 26c SGB XI 40

14 Besondere Leistungsform der UK: Persönliches Budget Persönliches Budget i. S. des 17 SGB IX (vgl. auch Budgetverordnung) ist: Eine Antragsleistung In der Regel eine Geldleistung Kann trägerübergreifend sein (bei UK z. Zt. schwierig) Keine neue Leistung: nur Erfüllung vorhandener Leistungsansprüche in neuer Form Setzt Zielvereinbarung voraus Bewilligung im Rahmen eines individuellen Teilhapeplans durch Hilfeplankommission Ziel: den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen UK kann z. Zt als Persönliches Budget realistisch finanziert werden: Durch den Sozialhilfeträger im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft (auch 57 SGB XII) Durch die Unfallversicherung

15 Besondere Leistungsform der UK: Expertengutachten - Expertisen Krankenkassen oder Sozialleistungsträger dürfen auch andere Gutachterdienste als den MDK zu bestimmten Fragen, insbesondere der Hilfsmittelversorgung beauftragen ( 275 Abs. 4 SGB V). M.W. werden dafür Verträge frei ausgehandelt. Achtung! Oft beauftragen die Krankenkassen mit ihnen vertraglich verbundene Hilfsmittelfirmen mit der Erstellung einer Versorgungskonzeption zu UK bzw. der Überprüfung einer vorgelegten Verordnung und dann mit der definitiven Versorgung mit einem Hilfsmittel, ggf. unter Nutzung des Kassenbestandes

16 Grundsätze der Leistungserbringung UK im Sozialrecht Leistungen werden durch Leistungserbringer erbracht Leistungserbringer bedürfen der Anerkennung oder Zulassung Leistungen werden auf der Basis von Verträgen erbracht außer: In Schulen, In Kindergärten etc. In Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation An Universitäten Im Rahmen kommunaler Einrichtungen Z.T. in Wohnheimen sofern keine Abrechnung mit Krankenkassen oder anderen Sozialleistungsträgern erfolgt. Leistungen werden ärztlich verordnet oder beantragt. Leistungen werden genehmigt bzw. gewährt oder durch rechtsmittelfähigen Bescheid versagt. Zur Klärung der Zuständigkeit für die Leistungsgewährung ist 14 SGB IX zu beachten

17 Unselbständige Leistungserbringer (LE) UK Unselbständige LE UK können sich als Beratungsstelle bezeichnen oder organisieren - oder auch nicht!), z.b. an Schulen, Kindergärten, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Universitäten, im Rahmen kommunaler Einrichtungen und UK im Rahmen ihrer Aufgaben erbringen. Anforderungen und gesetzl. Grundlagen richten sich nach den Bestimmungen der Stammeinrichtung. Sie können zusätzlich als LE für Heilmittel (hier: Logopädie, Ergotherapie) nach 124 SGB V zugelassen werden. Die Leistungserbringung richtet sich dann nach den Verträgen nach 125 SGB V, wobei diese auch eigens verhandelt werden können, wenn Leistungen abgerechnet werden sollen. Es resultiert dann eine sog. duale Finanzierung der Leistung UK. Dieses Modell hat sich in Rheinland-Pfalz sehr bewährt und umgeht zahlreiche Probleme der Leistungserbringung in den Einrichtungen.

18 UK im Rahmen von Heilmittelerbringung durch Einrichtungen?!! UK kann im Rahmen der Heilmittelerbringung in den Disziplinen Logopädie und Ergotherapie geleistet werden, sofern die Einrichtung als LE zugelassen ist. Es gelten die Heilmittelrichtlinien des GBA. Es gelten die Budgetierung auf Landesebene und die Richtgrößen für den Vertragsarzt (außer: ermächtigte Einrichtungen wie SPZ u.ä.). Es gelten die Rahmenverträge mit den Berufsverbänden, insbesondere die Leistungsbeschreibungen sowie meist eine spezielle Vergütungsvereinbarung. Die Sätze für normale Heilmittel sind für UK in keiner Weise auskömmlich! Deshalb ist die anteilige Finanzierung durch die jeweilige Einrichtung erforderlich. Von der Vereinbarung einer Komplexleistung mit mehreren Sozialleistungsträgern ist abzuraten. Es muss sichergestellt sein, dass die jeweiligen Erlöse dem Zweck des jeweiligen Sozialleistungsträgers dienen. Es resultiert eine Leistung UK aus einer Hand, nämlich der der Einrichtung!

19 UK im Rahmen von Hilfsmittelerbringung durch Einrichtungen?? Eine Einrichtung könnte sich theoretisch als Leistungserbringer für Hilfsmittel zulassen lassen. Ist z. Zt. unrealistisch auf Grund der besonderen Anforderungen an Leistungserbringer, vgl. dazu Rahmenverträge. (Denkbar als LG II) Möglich als formal abgegrenzte Beratungsstelle. (s.u.) Aber: Wenn die PG 16 ergänzende Leistungen vorsieht, kommt eine Anerkennung von Einrichtungen für die Erbnringung dieser Leistungen in Betracht. Dies zu erreichen ist ein zentrales Anliegen der BAG BKOM.

20 Leistungserbringung UK im Rahmen der Sozialhilfe UK ist integrierter Bestandteil anderer Leistungen, z.b. Leistungen zum betreuten Wohnen, zur Assistenz, zu heilpädagogischen Leistungen etc. oder UK ist eine selbständige Leistung im Rahmen der Hilfe zum Leben in der Gemeinschaft. In diesem Fall bedarf es einer vertraglichen Regelung mit dem LE UK bzgl. Leistungsinhalt und der Entgelte. Der typische Leistungserbringer UK für die Sozialhilfe ist eine Beratungsstelle UK. Auch andere Leistungserbringer im Bereich offene Hilfen kommen für die Erbringung von UK als eigene Teilleistung (Modul) in Betracht. Modellhaft wurde dafür eine Rahmenvereinbarung in Rheinland-Pfalz ausgearbeitet, s. Vortrag Diehl. Im Rahmen der Individualisierung der Hilfen bedarf es eines individuellen Hilfeplanes und eines Antrages auf eine möglichst konkret benennbare Leistung, also einer exakten Leistungsbeschreibung.

21 Zusammenfassung: Beratungsstellen UK Eine Beratungsstelle ist eine organisatorisch abgrenzbare Einheit. Diese gewährleistet die erforderliche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Sie ist als Leistungserbringer UK von den jeweiligen Sozialleistungsträgern zugelassen. Sie verfügt über vertragliche Grundlagen einschl. e. Leistungsbeschreibung und einer Vergütungsvereinbarung. Für die UK kommen leistungsrechtlich in Betracht: Heilmittel Leistungen zur sozialen Teilhabe Leistungen als Hilfsmittelerbringer, zumindest für ergänzende Leistungen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Finanzierung kann als institutionelle Förderung oder über Einzelvergütungen erfolgen. Letztere ist schwer, auskömmlich zu gestalten. In der Regel ist eine duale Finanzierung erforderlich. Synergien mit vorhandenen Diensten und Einrichtungen sind anzustreben. Innerhalb der Beratungsstellen bedarf es einer fachlichen Differenzierung und Spezialisierung, z.b. für das jeweilige Bundesland.

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Für Rückfragen und Kontakt: Dr. med. M. Schmidt-Ohlemann Ltd. Arzt des Rehazentrums Bethesda Landesarzt für Körperbehinderte Waldemarstr Bad Kreuznach

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