PKF FASSELT SCHLAGE. E-Mobility und MsbG 7. Duisburger Energiegespräche, 7. Juni 2018

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1 PKF FASSELT SCHLAGE E-Mobility und MsbG 7. Duisburger Energiegespräche, 7. Juni 2018

2 7. Duisburger Energiegespräche Agenda 17:30 Begrüßung Peter Jahn, Partner PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 17:35 E-Mobility: Strategische Fragen Abrechnung Kooperation mit der Wohnungswirtschaft Florian Robben, smartlab Innovationsgesellschaft mbh, Aachen 18:15 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Lukas Bien, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 18:50 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Vertragliche Strukturen Umsetzung in Vertriebsverträgen und Preisblättern Ingo Rausch, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 19:30 Neue Energie für unsere Gäste: Duisburger Currywurst und Getränke PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 2

3 7. Duisburger Energiegespräche Agenda 17:30 Begrüßung Peter Jahn, Partner PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 17:35 E-Mobility: Strategische Fragen Abrechnung Kooperation mit der Wohnungswirtschaft Florian Robben, smartlab Innovationsgesellschaft mbh, Aachen 18:15 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Lukas Bien, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 18:50 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Vertragliche Strukturen Umsetzung in Vertriebsverträgen und Preisblättern Ingo Rausch, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 19:30 Neue Energie für unsere Gäste: Duisburger Currywurst und Getränke PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 3

4 E-Mobility: Strategische Fragen Abrechnung Kooperation mit der Wohnungswirtschaft 7. Duisburger Energiegespräche, 07. Juni 2018 Dipl.-Wirt.-Ing. Florian Robben Leiter Produkte / Prokurist Smartlab Innovationsgesellschaft mbh

5 1. smartlab Innovationsgesellschaft mbh 2. ladenetz.de Prinzip, Eckdaten und Mehrwerte Strategie Nationale Vernetzung Internationale Vernetzung 3. Produkte und Dienstleistungen für CPO / EMP Wohnungswirtschaft Überblick White-Label Produktlösungen Abrechnung Parkplatzsensorik / Reservierung Lokales Lastmanagement 4. Status Eichrecht ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 5

6 1. smartlab Innovationsgesellschaft mbh 2. ladenetz.de Prinzip, Eckdaten und Mehrwerte Strategie Nationale Vernetzung Internationale Vernetzung 3. Produkte und Dienstleistungen für CPO / EMP Wohnungswirtschaft Überblick White-Label Produktlösungen Abrechnung Parkplatzsensorik / Reservierung Lokales Lastmanagement 4. Status Eichrecht ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 6

7 smartlab Innovationsgesellschaft mbh Starke Partner in der Stadtwerkewelt Gesellschafter der smartlab Netzwerke und Verbünde IT Ladeinfrastruktur-Partner ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 7

8 smartlab Innovationsgesellschaft mbh Tätigkeitsbereiche Forschung & Entwicklung Produktlösungen Beratung Teilnahme an Bundes- und Landesforschungsprojekten Innovative Dienstleistungen, Produkte und Konzepte für Elektromobilität Einstiegs- und Umsetzungsberatung sowie Entwicklung von Geschäftsmodellen ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 8

9 Grenzenlose Elektromobilität durch Vernetzung Netzwerke und Plattformen Das Netzwerk für Stadtwerke und kommunale Versorger Das Netzwerk für Partner aus Industrie, Handel und Gewerbe Die europäische Roamingplattform für Partner aus der Elektromobilitätsbranche ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 9

10 1. smartlab Innovationsgesellschaft mbh 2. ladenetz.de Prinzip, Eckdaten und Mehrwerte Strategie Nationale Vernetzung Internationale Vernetzung 3. Produkte und Dienstleistungen für CPO / EMP Wohnungswirtschaft Überblick White-Label Produktlösungen Abrechnung Parkplatzsensorik / Reservierung Lokales Lastmanagement 4. Status Eichrecht ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 10

11 ladenetz.de die Idee Einfacher Zugang für den Endkunden Komplexitätsreduktion durch Zusammenarbeit von Stadtwerken Endkunden Stadtwerke o Einheitliche Autorisierung ladenetz.de o o Bundesweite Infrastruktur Abrechnung von Ladezeit o Kosteneffizienter IT-Betrieb o (Inter-)Nationales Roaming ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 11

12 ladenetz.de - von Stadtwerken für Stadtwerke 150 Stadtwerke-Partner im Verbund ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 12

13 ladenetz.de Status Quo und aktuellen Fakten Partnerstadtwerke und Ladepunkte SW- Wachstum 2014 (14) 42 % SW- Wachstum 2015 (6) 13 % SW- Wachstum 2016 (21) 39% SW-Wachstum 2017 (61) 80 % ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 13

14 ladenetz.de Status Quo und aktuellen Fakten Ladevorgänge an Ladepunkten bei ladenetz.de ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 14

15 ladenetz.de Status Quo und aktuellen Fakten Lademenge pro Ladevorgang ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 15

16 ladenetz.de Business-Partner / LISY2 SAAS Netzwerk für Unternehmen / Stand Alone Software Angebot B2B-Produkt in Anlehnung an ladenetz.de Gleiches Produktportfolio Erweiterte Möglichkeit der Produktnutzung ohne Netzwerk-Beitritt und Roaming (SaaS) smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 16

17 Europäische Vernetzng: e-clearing.net Europäische Roaming-Plattform: Netz mit den meisten Zugriffsmöglichkeiten und über Ladepunkten europaweit Hohes Wachstum bei der Anzahl der Transaktionen, bereits in Q1/ smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 17

18 Zugang durch ladenetz.de zu Ihren Ladesäulen Für Stadtwerke-Kunden und Kunden anderer EMPs ladenetz.de intern Stadtwerke-Kunde vor Ort ladenetz.de - externes Roaming Kunden anderer EMPs Stadtwerke-Kunden aus anderen Regionen und überregionale Gelegenheits-Kunden Spontankunden Punktuelles Aufladen ladenetz.de internes Clearing Zentrale Roamingverträge und Abrechnung durch smartlab ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 18

19 1. smartlab Innovationsgesellschaft mbh 2. ladenetz.de Prinzip, Eckdaten und Mehrwerte Strategie Nationale Vernetzung Internationale Vernetzung 3. Produkte und Dienstleistungen für CPO / EMP Wohnungswirtschaft Überblick White-Label Produktlösungen Abrechnung Parkplatzsensorik / Reservierung Lokales Lastmanagement 4. Status Eichrecht ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 19

20 Produkte und Dienstleistungen / 2 Innovatives Produktangebot: White-Label-Lösungen für ein ganzheitliches E-Mobilitätsangebot LISY2 Betrieb LIS und Ladekarten - Roaming ladekarte RFID-Zugangskarten ladeservice 24/7 Service Hotline ladepay lademap Abrechnungsschnittstelle laderechnung Spontanladen Diverse Tarifmodelle etc. Abrechnung & Kundenportal smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 20

21 Produkte und Dienstleistungen / 2 Innovatives Produktangebot: White-Label-Lösungen für ein ganzheitliches E-Mobilitätsangebot Mobilitätsmanagement Car Sharing, etc. Native App für IOS und Android GIRO-e Ad-hoc-Zahlung über kontaktlose NFC-Girokarte Gesteuertes Laden Lastmanagement Submandantenfähigkeit Steuerungsmöglichkeiten und Transparenz für SW Kunden Parkplatzmanagement Überwachung der Parkplatzbelegung smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 21

22 Submandantenfähigkeit Hohe Steuerungsmöglichkeiten und Transparenz für Ihre Kunden EMP/CPO Mandantenfähigkeit Zuordnung von Ladesäulen und Contracts Es besteht die Möglichkeit ausgewählte Nutzer (Gewerbekunden, Parkplatzbetreiber oder andere) zu autorisieren um einzelne oder mehrere Ladesysteme und/oder Contracts im Backendsystem einzusehen. Rechtemanagement Wie bisher auch kann der ausgewählte Admin des Betreibers die Leseberechtigungen vergeben und entziehen. Stadtwerk smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 22

23 ladeapp Für Android und IOS ladeapp Ladepunktübersicht Anzeige aller aktuell verfügbaren Ladepunkte in einer Karten- oder Listenansicht Abruf von Ladepunktinformationen Informationen zur Autorisierung, zum Parkplatz und Bezahlmöglichkeit werden angezeigt. Navigation zum Ladepunkt Navigation zum Ladepunkte unter Berücksichtigung von Live-Informationen. Ladeübersicht Übersicht der letzten Ladevorgänge Bezahlung Zahlung per App unter Nutzung verschiedener Zahlungsmöglichkeiten Auszahlung direkt an das Stadtwerk AGB des jeweiligen Stadtwerks gelten (wie bei ladepay) smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 23

24 lademap Stabiler und umfangreicher lademap Mehr Informationen für Nutzer Belegt/Frei-Angabe mit Zeitangabe letzter Änderung Auslastungsprognose Startlink zu ladepay Unterscheidung der Ladepunkte nach ladenetz.de, Business Partner und Roamingpartner Grün = Frei Hellblau = Teilweise belegt Dunkelblau = Belegt Rot = Defekt Grau = Unbekannt Raute = ladenetz.de Business Partner Quadrat = Externe Roamingpartner smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 24

25 laderechnung 2.0 Neue Version und Weiterentwicklung der nachgelagerten Abrechnung laderechnung Neue Tarifgestaltungsmöglichkeiten Das SW kann selbst Tarife erstellen, die anschließend abgerechnet werden inkl. der Übernahme des Zahlungsausfallrisikos. Anlage verschiedene Gruppen Das SW kann neben der Bündelung von Ladepunkten auch Tarifgruppen erstellen, um verschiedene Kundengruppen abzurechnen wie z. B. Gewerbekunden, Wohnbaugesellschaften, Mitarbeiter etc. Zeit, Menge, Pauschalen Alle drei Abrechnungsmöglichkeiten sind wählbar und kombinierbar. Onlineschulung Zukünftig wird es für das Produkt laderechnung eine Onlineschulung geben, bei der alle Funktionen erläutert werden. Hinweis: Die Screenshots dienen lediglich der Illustration und sind nicht final. Die Systemsprache wird deutsch sein smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 25

26 Abrechnungsschnittstelle CDR / UID Schnittstelle für unterschiedliche Zielsysteme XML Schnittstelle CDR / UID Schnittstelle für Abrechnungssysteme Rechtemanagement zur Adressierung verschiedener Zielsysteme laderechnung SAP IS-U Schleupen Wilken Neutrasoft u.a. Schnittstelle für Ladevorgänge (Charge Detail Records) aus EMP- und CPO-Bereich im LISY smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 26

27 Parkplatzmanagement Überwachung der Parkplatzbelegung vor Ladeinfrastruktur Vorfeld-Sensorik für Ladeinfrastruktur Überwachung der Belegung von Parkplätzen nutzbar mit jeder Ladeinfrastruktur Datenübertragung an e-clearing.net Anzeige in LISY2 Entwicklung von Mehrwerten Verbesserung der Nutzerakzeptanz CPO: Erhöhung der Auslastung von LI durch Detektion von Dauerparkern Hardware Sonderkonditionen durch Kooperation mit ParkHere Andere Hersteller sind auch integrierbar durch PSO (Parking Spot Operator)-Rolle in e-clearing.net und Standardprotokolle Bildquellen: und smartlab interne Dokumente smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 27

28 Giro-E Ad-hoc-Zahlung über Kontaktlose NFC-Girokarte Giro-E Ad-hoc-Zahlung mit Girocard Jede Girocard deutscher Banken mit NFC-Funktionalität funktioniert. Hardware Zunächst nur EBG Säulen, geplant durch Firmware update Gewohnter Ladevorgang Autorisierung und Abwicklung erfolgt wie von der RFID- Karte gewohnt. Abrechnung über SEPA-Lastschrift Jeder Ladevorgang wird durch die GLS Bank über ein SEPA-Lastschriftmandat abgerechnet und Umsätze abzüglich Transaktionsgebühr ausgeschüttet. Eigenes Kundenportal Möglichkeit der Registrierung und Einsicht in Ladevorgänge und Abrechnungen Zusammenarbeit mit etablierten Partnern Funktionalität umgesetzt mit EBG und GLS Bank smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 28

29 smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 29 Gesteuertes Laden über LISY2 (3connect) Zentral gesteuertes Lastmanagement über OCPP 1.6 Lastmanagement Kundengruppen für Stadtwerke Gewerbliche Fuhrparks Immobilienwirtschaft Mehrstufiges Vorgehen Peak-Shaving & -Shifting Eigenverbrauchsoptimierung Fuhrpark- und Flottenmanagement Kostensenkungen & Netzentlastung Mehrwertdienste Netzintegration Dynamische Tarifierung Voranmeldung des Bedarfs

30 Lastmanagement - Einführung Ziele Anwendungsfälle o o o o Einhaltung von Lastgrenzen Peak Shaving Nutzung dynamischer Tarife Eigenstromverbrauchsoptimierung o o o o Öffentliche Parkplätze & Parkhäuser Mehrparteienhäuser Firmenflotten Neubaugebiete Quelle: Nordenskjöld smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 30

31 smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 31 Welche Prämissen gibt es beim Lastmanagement, wie sehen die Lösungen aus? Ausgangslage Problemstellung Lösung o Exponentieller Ausbau von Ladeinfrastruktur o Proprietäre Lösungen verhindern Interoperabilität LISY2-Erweiterung LoLa - Lokales Lastmanagement o Anstieg von Ladedauer und Ladeleistung o Netzanschluss bei großen Fuhrparks sehr teuer Hardware unabhängig Zentral gesteuert o Fuhrparks setzen verstärkt auf Elektromobilität o Lange Planungsdauern bei Immobilien bedingen flexible Lösungen Flexibel Ausbaufähig o Immobilien mit Bedarf an Ladeplätzen entstehen o Anschlüsse z. B. von Wohnhäusern nicht auf Ladeprofil von E- Fahrzeugen ausgelegt Auf offenen Standards basieren (OCPP)

32 Verschiedene Arten von Lastmanagement für verschiedene Anwendungsfälle Lokal in der Ladesäule Lokal in zentraler Steuerungseinheit Zentral Steuerung über IT-Backend o o Anschluss einer einzelnen Säule oder Wallbox mit zwei oder mehr Ladepunkten Verteilung auf Ladepunkte nach Anzahl der Ladevorgänge Verfügbar o o Verbund von räumlich nahen Ladesäulen Entweder über Peer-to- Peer Netzwerk (z. B. ICU Alfen) oder über eine dedizierte Steuerungs-einheit (z. B. Mennekes) Verfügbar o o o Zusammenschluss verschiedener Hersteller Remote- Konfigurierbar Intelligent und auf wachsende Ansprüche ausgerichtet In Entwicklung, lieferbar Sommer 2018 Quelle: Alfen Quelle: Mennekes smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 32

33 connect IKT III für Elektromobilität Seite 33 Sequentielles Laden Laden im öffentlichen Raum Bei Engpässen werden spätere Fahrzeuge nicht geladen, bis Kapazität zur Verfügung steht 44 kw 44 kw Soll: 22 kw Ist: 22 kw Soll: 22 kw Ist: 22 kw Soll: 0 kw Ist: 0 kw Soll: 0 kw Ist: 0 kw Soll: 15 kw Ist: 15 kw Soll: 22 kw Ist: 22 kw Soll: 22 kw Ist: 7 kw Soll: 22 kw Ist: 0 kw

34 smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 34 Paralleles Laden Laden im öffentlichen Raum Bei Engpässen wird die verfügbare Leistung gleichmäßig auf die Fahrzeuge verteilt. 44 kw 44 kw Soll: 22 kw Ist: 22 kw Soll: 22 kw Ist: 22 kw Soll: 0 kw Ist: 0 kw Soll: 0 kw Ist: 0 kw Soll: 22 kw Ist: 11 kw Soll: 22 kw Ist: 11 kw Soll: 11 kw Ist: 11 kw Soll: 11 kw Ist: 11 kw

35 Herausforderungen Lastmanagement Fahrzeugverhalten stark heterogen Insbesondere bei unbekannten Fahrzeugtypen kann das Verhalten bei Ladesteuerung nicht vorausgesagt werden eventuell Ladungsabbruch Wirkungsgradverlust Bei Ladung mit geringerer Leistung entstehen ggf. erheblich höhere Verluste bei der Ladung, welche ohne weitere Beachtung dem Kunden zur Last fallen würden Kundenakzeptanz Im öffentlichen Raum Kommunikation zu Kunde nur über App möglich, was Nutzung dieser voraussetzt smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 35

36 1. smartlab Innovationsgesellschaft mbh 2. ladenetz.de Prinzip, Eckdaten und Mehrwerte Strategie Nationale Vernetzung Internationale Vernetzung 3. Produkte und Dienstleistungen für CPO / EMP Wohnungswirtschaft Überblick White-Label Produktlösungen Abrechnung Parkplatzsensorik / Reservierung Lokales Lastmanagement 4. Status Eichrecht ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 36

37 Eichrecht in der Elektromobilität Aktueller Stand: kwh und zeitbasierte Abrechnung von Ladevorgängen derzeit nicht zulässig! In der Übergangszeit ist nur eine pauschale (egal wie lange, egal wie viel) Abrechnung pro Ladevorgang oder Schenkung des Stromes zulässig! Eine stundenweise Stehdauer zur Parkzeitbegrenzung in den AGB der Parkflächen ist jedoch zulässig. Auswertung der Fragebögen zum Bestand der Eichbehörden größtenteils abgeschlossen. Beschluss AGME*: Für Ladeeinrichtungen, die bis zum 30. Juni 2018 errichtet werden, wird die Behörde ordnungsrechtlich (Bußgeld) nicht vor dem 1. April 2019 vorgehen. Bis dahin sind alle Ladeeinrichtungen umzurüsten. Auslegungssache der Landeseichbehörden! Die AGME ist nicht weisungsbefugt, sondern kann nur Empfehlungen aussprechen! Ausnahmen oder Übergangslösungen für Ladesäulen die nicht nachgerüstet werden können/wollen wird es nicht geben! Nur pauschale Abrechnung möglich! *Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen Das Koordinierungsorgan der Eichaufsichtsbehörden smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 37

38 smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 38 Eichrecht in der Elektromobilität Aktueller Stand B2B/Roaming Auch für die Verrechnung von Ladevorgängen zwischen Unternehmen gilt das Eichrecht! Verrechnung von Roaming-Vorgängen Verwenden von Messdaten bei der Lieferung und Verrechnung von Energie Verwenden von Messdaten bei der Generierung von Umsätzen Bei Ladevorgängen von Endkunden fremder MSP/EMP s CPO erzeugt als Betreiber Messwerte bei der Lieferung von Energie Durchreichen der Messdaten zu einem Ladevorgang zur Rechnungsprüfung Bei Ladevorgängen von eigenen Kunden bei fremden CPO s Austausch von Messdaten zu Ladevorgängen bei fremden CPO s Grundlage für Rechnungsstellung und -prüfung gegenüber ihren Endkunden Einheitlicher Prozess für den Austausch von Messdaten!

39 Eichrecht in der Elektromobilität Anforderungen aus dem Eichrecht Zusammengefasst lassen sich 3 Kernanforderungen an eine eichrechtskonforme Lösung ableiten: Erfassen: Eirechtskonformes erfassen der Messdaten zu einem Ladevorgang durch die Ladesäule Anforderung an Energie-/Zeitmessgeräte und Umfang der Messdaten Signieren: Messdaten müssen gegen eine nachträgliche Verfälschung gesichert werden Signieren (Bildung Hashwert & Verschlüsselung) der Messdaten in der Ladesäule Prüfen: Endkunde muss die vorgangsbezogenen Messdaten, welche als Grundalge für die Rechnungsstellung genutzt wurden, nachvollziehen können Der Kunden erhält z.b. eine Transparenzsoftware zur Messdatenprüfung vom MSP/EMP smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 39

40 SAFE Konzept Zentrale Transparenz-Plattform Die wichtigsten Eckpunkte Zusammengefasst Zentralisierte Transparenz-Plattform Neutraler Betreiber zur Gewährleistung eines unabhängigen Zugangs zur Plattform Maximale Transparenz und Vereinheitlichung des Prüfverfahrens für den Endkunden EMP speichert die signierten Messdaten zu den Ladevorgängen Transparenz-Plattform speichert keine Vorgangsdaten (Datenschutz) Bereitstellung der signierten Messdaten durch EMP gegenüber der Transparenz-Plattform auf Anfrage (z.b. nach dem Scannen des QR-Codes auf einer Rechnung) SAFE: Software Alliance For Emobility smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 40

41 smartlab Innovationsgesellschaft mbh Folie 41 Eichrecht in der Elektromobilität Ausblick smartlab arbeitet aktiv in verschiedenen Verbänden und Gremien mit an der Entwicklung von Dokumenten und Anwendungsregeln, um einheitliche Vorgaben für alle Betroffenen zu schaffen z. B. beim VDE/DKE oder BDEW. smartlab befindet sich im Austausch mit Prüfstellen und Herstellern, um schnell Lösungen und Handlungsempfehlungen für den Bestand sowie für neue Ladesäulen zu entwickeln Mit Lösungen zur Erfüllung der eichrechtlichen Anforderungen ist erst gegen ENDE 2018 zu rechnen! Informationen zu verfügbaren Lösungen und Neuerungen rund um das Thema Eichrecht werden durch die smartlab an alle Partner verteilt!

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Ansprechpartner Dipl.-Wirt.-Ing. Florian Robben Leiter Produkte / Prokurist smartlab Innovationsgesellschaft mbh Lombardenstraße Aachen Telefon: Fax: robben@smartlab-gmbh.de Internet: ladenetz.de - erfahre die Zukunft Seite 42

43 7. Duisburger Energiegespräche Agenda 17:30 Begrüßung Peter Jahn, Partner PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 17:35 E-Mobility: Strategische Fragen Abrechnung Kooperation mit der Wohnungswirtschaft Florian Robben, smartlab Innovationsgesellschaft mbh, Aachen 18:15 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Lukas Bien, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 18:50 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Vertragliche Strukturen Umsetzung in Vertriebsverträgen und Preisblättern Ingo Rausch, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 19:30 Neue Energie für unsere Gäste: Duisburger Currywurst und Getränke PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 43

44 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Ausgangslage» Anzahl und Abdeckung der/mit Ladesäulen steigen stetig» Sowohl EVU`s, als auch Industrie- oder Handelsunternehmen investieren in den Ausbau» Kein einheitliches Bild bei Fragen der Abrechnung Von Kostenfrei (Generell bzw. für eigene Vertriebskunden) über Pauschaltarife z.b. via Handyrechnung und / oder Authentifizierung via TAN oder Nutzung von App s Häufigstes Zahlungsmittel ist Kreditkarte PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 07. Juni

45 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Herausforderungen in der Abrechnung von E-Mobility EVU 1 2 Herausforderungen 1. Datenerfassung und -übertragung Identifizierung und Authentifizierung der Verbraucher an der Entnahmestelle Ladeinfrastruktur Management: o o Elektronische Zahlungsverfahren (Micropayments) Blockchain vs. Tangle Kommunikation / Abrechnung über Mobilfunk Abrechnungsmanagement 2. Datenverarbeitung Transaktion und Abrechnungsbeträge zu gering für eigene Abrechnungssysteme, z.b. : keine Standardausprägung in SAP IS-U und Einzelabrechnung unwirtschaftlich Tarifierung Konzessionsabgabe (>30 MWh / 30 kw) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 45

46 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Vergleich Bitcoin/Blockchain vs. IOTA/Tangle Das Interesse u. a. von nationalen und internationalen Unternehmen an der Kooperation mit der IOTA Foundation (mit Sitz in Berlin) liegt in der technologischen Innovation der Tangle gegenüber Blockchain. Die Kryptowährung ist weniger der Fokus. Bitcoin Existiert seit 2009 Bitcoin / Blockchain Transaktionen sind gebührenpflichtig Blockchain Transaktionen werden in Blöcken gespeichert Blöcke werden durch einige wenige Miner erzeugt Verifizierung dauert mindestens 10 Minuten vs. IOTA Existiert seit 2016 IOTA / Tangle Transaktionen sind kostenlos Tangle Transaktionen werden in einem Graphen gespeichert Alle Marktteilnehmer müssen am Verifizierungsprozess teilnehmen Verifizierung geschieht innerhalb weniger Sekunden "Die meisten Effizienzgewinne wird der Schritt von der Blockchain zum sogenannten Tangle hervorbringen" (Gilbert Fridgen, Fraunhofer Blockchain-Labor, erschienen in Zeit-Online: An die Kette gelegt, ) PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 46

47 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Vergleich Bitcoin/Blockchain vs. IOTA/Tangle Tangle hat gegenüber der Blockchain einen wesentlichen Vorteil: Je mehr Transaktionen getätigt werden, desto schneller werden diese bestätigt, bzw. reduziert sich die sog. Latenz. Die beiden Abbildungen verdeutlichen den Unterschied der Skalierbarkeit zwischen Blockchain und Tangle. Tangle ist skalierbar Tangle Technologie reduziert die Bestätigungszeit mit zunehmender Anzahl an Transaktionen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 47

48 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Vorstellung IOTA/Tangle PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 48

49 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Stationäre Batteriespeicher** Öffentliches Netz Windkraftanlagen» Batteriespeicher können als Teil des Versorgungsnetzes gelten ( 5 Abs. 4) (1) (2) Speicher» Ziel: Vermeidung einer Doppelbesteuerung Private Versorgungsleitung» Ein wieder aufladbarer Speicher für Strom auf elektrochemischer Basis» der während des Betriebs ausschließlich an seinem geografischen Standort* verbleibt» der dauerhaft mit dem Versorgungsnetz verbunden und nicht Teil eines Fahrzeuges ist Grundsatz:» Aufladen des Batteriespeichers durch Entnahme von Strom aus dem Versorgungsnetz: Steuerentstehung gem. 5 Abs. 1 S. 1 StromStG» Keine Entlastung bei Wiedereinspeisung» (Nochmalige) Steuerentstehung durch Entnahme *Der geografische Standort ist ein durch geografische Koordinaten bestimmter Punkt **s. BMF-Erlass v , IIIB6 V 4220/14/10001 Quelle: Professorin Dr. Sabine Schröer-Schallenberg PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 49

50 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Stromsteuerliche Einordnung der Elektromobilität» Definition: Durch den Gesetzgeber wurde definiert, dass unter Elektromobilität die Nutzung elektrisch betriebener Fahrzeuge zu verstehen ist. Ausgenommen sind schienen- oder leitungsgebundene Fahrzeuge. Eingeschlossen sind Fahrzeuge mit und ohne Straßenzulassung. Erfasst werden somit z. B. auch elektrische Gabelstapler und Hubwagen aus Unternehmen» Exkurs - Steuerentlastung ( 9b und 10 StromStG) Ab dem sind Strommengen, welche für die Elektromobilität verwandt worden sind, nicht mehr nach den im Betreff genannten Vorschriften entlastungsfähig Dies gilt nur für E-Fahrzeuge mit Straßenzulassung Gabelstapler oder Hubwagen aus dem Lager- und Transportbereich (ohne Straßenzulassung) werden hiervon ausgenommen Vorsicht! Bei E-Bikes, welche nicht auf 25 km/h begrenzt sind (sog. S-Pedelec ), handelt es sich um Kleinkrafträder im Sinne des 1 Abs. 3 StVG PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 50

51 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Lieferung / sonstige Leistung bei Ladevorgängen?» Aktuelle Diskussion auf Verbandsebene, ob ein Ladevorgang im Sinne des UStG eine Lieferung oder sonstige Leistung» darstellt, da insofern der Dienstleistungsaspekt des Aufladevorgangs überwiegen würde» Identische Frage wurde bereits bei der MMMA Strom diskutiert, sodass es sich u.e. um eine Lieferung handelt PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 07. Juni

52 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Umsatzsteuerliche Einordnung von Tankvorgängen Erhebung eines Entgeltes Kostenfrei» Steuerbar und Steuerpflichtig» 19 % - Regelsteuersatz» Entstehung der Umsatzsteuer nach 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG für die Hingabe der Elektrizität an den Kunden Vorgang wird einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt Bis dato liegt zu dieser Rechtsfrage keine Verwaltungsmeinung vor» Die Möglichkeit des kostenfreien Aufladen von E-Fahrzeugen könnte auch als Geschenk im Sinne des EStG zu werten sein» Abzugsbeschränkungen sind zu beachten! PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 07. Juni

53 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Zusammenfassung - Steuern» Proaktives Vorgehen ist zu empfehlen (Stichwort Tax Compliance )» Aufgriff in zukünftigen Betriebsprüfungen wird erwartet» Steueroptimierte Ausgestaltung der Förderung von E-Mobilität denkbar z.b. in Form einer Rabattgewährung im Sinne des UStG PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 07. Juni

54 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Zusammenfassung der Steuern und Abgaben Stromsteuer EEG Umsatzsteuer KAV Sonstige Pflicht? X X X X X Befreiung? PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 07. Juni

55 Ihr Ansprechpartner Werdegang Seit 2013 bei PKF FASSELT SCHLAGE 2011 bis 2013 bei Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH, Stuttgart, 2004 bis 2011 Finanzamt Offenbach am Mai II 2002 bis 2004 Finanzamt Gelnhausen Tätigkeitsschwerpunkte Lukas Bien Manager Steuerberater Finanzwirt Bilanzbuchhalter (IHK) 0203 / Steuerliche Beratung von Industrie-, Dienstleistungs- und Versorgungsunternehmen, Gebietskörperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts Steuerliche Beratung im Bereich laufender Steuerdeklaration (Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer sowie Strom- und Energiesteuer) Steuerliche Gestaltungsberatung (Umwandlungen, Umstrukturierungen) Steuerstreitverfahren (Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren), Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, steuerliches Gemeinnützigkeitsrecht, Steuerstrafrecht PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 55

56 7. Duisburger Energiegespräche Agenda 17:30 Begrüßung Peter Jahn, Partner PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 17:35 E-Mobility: Strategische Fragen Abrechnung Kooperation mit der Wohnungswirtschaft Florian Robben, smartlab Innovationsgesellschaft mbh, Aachen 18:15 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Lukas Bien, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 18:50 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Vertragliche Strukturen Umsetzung in Vertriebsverträgen und Preisblättern Ingo Rausch, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 19:30 Neue Energie für unsere Gäste: Duisburger Currywurst und Getränke PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 56

57 MsbG - Vertrag und Abrechnung Vertragsübersicht MSB komplett VNB Lieferantenrahmenvertrag Muster BNetzA Lieferant gmsb Messstellenvertrag Muster VKU/BDEW Messstellenbetreiberrahmenvertrag Muster BNetzA Messstellenvertrag Liefervertrag/ kombinierter Vertrag wmsb Messstellenvertrag Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 57

58 MsbG - Vertrag und Abrechnung Vertragsübersicht MSB Fokus VNB Lieferantenrahmenvertrag Muster BNetzA Lieferant gmsb Messstellenvertrag Muster VKU/BDEW Messstellenbetreiberrahmenvertrag Muster BNetzA Messstellenvertrag Liefervertrag/ kombinierter Vertrag wmsb Messstellenvertrag Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 58

59 MsbG - Vertrag und Abrechnung Die Vertragsverhältnisse kmsb sind unverändert» GVV-Vertrag Zustandekommen: Entnahme von Strom aus dem Netz ( 2 Abs. 2 GVV) Inhalt: Stromlieferung + Netznutzung Der konventionelle Messstellenbetrieb (kmsb) ist Teil der Leistung Netznutzung. Der kmsb wird vom Netzbetreiber ggü. dem Netznutzer (i. d. R. Lieferant) als Teil der Netzentgelte abgerechnet» Sonderkundenvertrag Zustandekommen: BGB Inhalt: s. o. GVV-Vertrag und Sonderkundenvertrag alt und neu Stromlieferung Netznutzung inkl. kmsb PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 59

60 MsbG - Vertrag und Abrechnung imsb ist nicht Teil des Grundversorgungsvertrages» Pflicht des Grundversorgers: Abschluss aller Verträge mit Netzbetreibern, die für die Durchführung der Grundversorgung erforderlich sind» Nur erfasst: Abschluss von Verträgen mit Netzbetreibern» Netzbetreiber ist immer grundzuständiger Messstellenbetreiber (gmsb), bezogen auf den kmsb. Der Netzbetreiber kann die Durchführung des kmsb nicht übertragen VNB Lieferantenrahmenvertrag Netznutzung / kmsb gmsb für kmsb Grund-versorger gmsb für imsb Pflicht: Abschluss von Verträgen mit Netzbetreibern Grundversorgungsvertrag wmsb Letztverbraucher PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 60

61 MsbG - Vertrag und Abrechnung imsb ist nicht Teil des Grundversorgungsvertrages» Der Netzbetreiber ist nicht immer gmsb, bezogen auf den intelligenten Messstellenbetrieb (imsb). Er kann die Durchführung des imsb übertragen. Dann wird der imsb von einem anderen Messstellenbetreiber ausgeübt» Eine Pflicht des Grundversorgers zum Abschluss von Verträgen mit dem Netzbetreiber kann den imsb daher nicht umfassen» Dann kann der imsb nicht Teil des Grundversorgungsvertrages sein VNB gmsb für kmsb gmsb für imsb Lieferantenrahmenvertrag Netznutzung / kmsb Pflicht: Abschluss von Verträgen mit Netzbetreibern Grund-versorger Grundversorgungsvertrag wmsb Letztverbraucher PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 61

62 MsbG - Vertrag und Abrechnung Grundv.: imsb Gegenstand Messstellenvertrag» Grundlage: 9 MsbG» Regelt unter anderem den Messstellenvertrag zwischen gmsb und Anschlussnutzer/Anschlussnehmer» Dieser Messstellenvertrag ist entbehrlich bei Vorliegen eines kombinierten Vertrages» Ein kombinierter Vertrag ist ein Vertrag, der zumindest beinhaltet die Energiebelieferung Regeln zum Messstellenbetrieb (bezogen auf imsb)» Der Grundversorgungsvertrag ist kein kombinierter Vertrag. Er enthält keine Regelungen zum imsb» Das Vorliegen eines Grundversorgungsvertrages macht den Messstellenvertrag damit nicht entbehrlich PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 62

63 MsbG - Vertrag und Abrechnung GrundV: Zustandekommen/Inhalt Messstellenvertrag» Der Messstellenvertrag zwischen gmsb und Anschlussnehmer/Anschlussnutzer kann ausdrücklich abgeschlossen werden was in der Praxis (noch) nicht vorkommt» Der Messstellenvertrag wird daher i.d.r. durch die Entnahme vom Strom zustande kommen (kein Begrüßungsschreiben) mm / ims Stromentnahme Messstellenvertrag imsb konkludent» Inhalt des Messstellenvertrages sind die allgemeinen Bedingungen zum imsb» Diese Bedingungen muss jeder gmsb für den imsb ins Internet stellen» Der Messstellenvertrag ist ein Vertragstypus, den das MsbG neu geschaffen hat PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 63

64 MsbG - Vertrag und Abrechnung GrundV: Zustandekommen/Inhalt Messstellenvertrag» Grds. ist der imsb innerhalb des Messstellenvertrages abzurechnen. Damit kommt eine abrechnungsrelevante Beziehung zwischen gmsb und Anschlussnehmer/Anschlussnutzer zustande» Der gmsb müsste hierfür ein Abrechnungssystem aufbauen» Alternativ kann der gmsb die Entgelte für den imsb vom Lieferanten einziehen lassen Belieferung durch assoziierten Vertrieb: interne Abrede/Vertrag zwischen gmsb und Vertrieb über Inkasso (Genehmigung?) Belieferung durch Dritten Vertrag über Inkasso Ansonsten: Aufspalten der Kundenbeziehung Grundversorger / Lieferant VNB Inkasso Grundver- sorgungs- /Liefervertrag gmsb Messstellenvertrag Anschlussnehmer/ Anschlussnutzer PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 64

65 MsbG - Vertrag und Abrechnung GrundV: Zustandekommen/Inhalt Messstellenvertrag GVV- Vertrag Stromlieferung Netznutzung inkl. kmsb VNB gmsb Messstellenvertrag Inkl. imsb und Abrechnung Letztverbraucher Lieferant / Inkasso PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 65

66 MsbG - Vertrag und Abrechnung Sonderkundenverträge/Messstellenvertrag» Der Lieferant kann wählen, ob der imsb Teil des Sonderkundenvertrages sein soll» Unterscheide: Lieferant ist gleichzeitig gmsb Belieferung im eigenen Netzgebiet Zustandekommen Messstellenvertrag imsb mit dem gmsb durch Entnahme von Strom durch Anschlussnehmer/Anschlussnutzer Einbeziehung imsb in Liefervertrag nicht notwendig Lieferant Liefervertrag VNB gmsb Messstellenvertrag Letztverbraucher Netzgebiet PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 66

67 MsbG - Vertrag und Abrechnung Sonderkundenverträge/Messstellenvertrag» Der Lieferant kann wählen, ob der imsb Teil des Sonderkundenvertrages sein soll Lieferant beliefert out of area - Lieferant ist i.d.r. nicht gmsb Lieferant bezieht imsb in den Liefervertrag ein: Einkauf des imsb beim gmsb (Vertrag VKU/BDEW) Leistungsinhalt Liefervertrag: Stromlieferung + Netznutzung (inkl. kmsb) + imsb = all-all-inclusive Vertrag VNB Lieferantenrahmenvertrag Muster BNetzA Lieferant gmsb Messstellenvertrag Muster VKU/BDEW Letztverbraucher Sonderkunden Vertrag alt Stromlieferung Netznutzung Inkl. imsb PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 67

68 MsbG - Vertrag und Abrechnung Sonderkundenverträge/Messstellenvertrag» Der Lieferant kann wählen, ob der imsb Teil des Sonderkundenvertrages sein soll Lieferant beliefert out of area - Lieferant ist i.d.r. nicht gmsb Lieferant bezieht imsb nicht in Liefervertrag ein: Zustandekommen Messstellenvertrag mit gmsb für das betreffende Netz Abrechnung imsb im Verhältnis gmsb und Anschlussnehmer/Anschlussnutzer Aufsplittung der Kundenbeziehung VNB Lieferantenrahmenvertrag Muster BNetzA Lieferant gmsb Messstellenvertrag Letztverbraucher Sonderkunden Vertrag alt Stromlieferung Netznutzung PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 68

69 MsbG - Vertrag und Abrechnung Sonderkundenverträge/Messstellenvertrag» Der Lieferant kann wählen, ob der imsb Teil des Sonderkundenvertrages sein soll» Abrechnung: Grundsatz: gmsb fragt für jede Messstelle (mm/ims) beim Stromlieferanten an, ob dieser Abrechnung für imsb übernehmen möchte (WiM D Punkt 2, S. 166) Ausnahme: gmsb und Stromlieferant vereinbaren, dass Stromlieferant grundsätzlich Abrechnung imsb übernimmt Abstimmung je Einzelfall nicht nötig wahrscheinlich Regelfall i.d. Praxis Rückausnahme: Stromlieferant kann für (jede) Messstelle im Einzelfall Abrechnung imsb ablehnen PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 69

70 MsbG - Vertrag und Abrechnung Sonderkundenverträge/Messstellenvertrag To do für gmsb: g M S B Veröffentlichung allgemeine Bedingungen imsb im Internet Zeitpunkt: jetzt Einbau moderner Messeinrichtungen bei Neubauten / grundlegenden Renovierungen seit 09/2016 Klärung der Frage Abrechnung imsb über Messstellenvertrag Inkasso imsb durch Grundversorger / Drittlieferanten PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 70

71 MsbG - Vertrag und Abrechnung Sonderkundenverträge/Messstellenvertrag To do für Grundversorger: Konzeption Preisblatt Grundversorger Preis: Stromlieferung + Netznutzung Preis: Stromlieferung + Netznutzung + kmsb Preis: Stromlieferung + Netznutzung + imsb PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 71

72 Lieferant MsbG - Vertrag und Abrechnung Sonderkundenverträge/Messstellenvertrag To do für Lieferanten / Sonderkundenverträge: Positionierung: imsb im Sonderkundenvertrag Aufsplittung Kundenbeziehung Klärung Abrechnungsfrage Ggf. Ergänzung Lieferverträge um Leistungsinhalt imsb PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 72

73 Ihr Ansprechpartner Werdegang Seit 2018 bei PKF FASSELT SCHLAGE 1993 bis 2017 bei WIBERA und PwC Legal AG, 1991 bis 1992 bei der Ruhrgas AG, Referatsleiter im Bereich Gasverkauf 1988 bis 1991 Referendariat in Düsseldorf Bis 1987 Studium in Regensburg und Bochum Tätigkeitsschwerpunkte Ingo Rausch Rechtsanwalt 0203 / Energiewirtschaftsrecht, Messstellenbetriebsgesetz, Contracting - Mieterstrommodelle Gemeindewirtschaftsrecht Beratung bei Gesellschaftsgründungen und Umstrukturierungen Vortrags- und Autorentätigkeit, Mitautor und Mitherausgeber von Fachbüchern PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 73

74 7. Duisburger Energiegespräche Agenda 17:30 Begrüßung Peter Jahn, Partner PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 17:35 E-Mobility: Strategische Fragen Abrechnung Kooperation mit der Wohnungswirtschaft Florian Robben, smartlab Innovationsgesellschaft mbh, Aachen 18:15 E-Mobility: Abrechnung, Steuerfragen und EEG Lukas Bien, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 18:50 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG): Vertragliche Strukturen Umsetzung in Vertriebsverträgen und Preisblättern Ingo Rausch, PKF FASSELT SCHLAGE, Duisburg 19:30 Neue Energie für unsere Gäste: Duisburger Currywurst und Getränke PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 74

75 Disclaimer Alle Inhalte dieser Präsentation wurden durch die Experten von PKF FASSELT SCHLAGE mit größtmöglicher Gewissenhaftigkeit erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die Folien enthalten verallgemeinerte Aussagen. Ob diese auf die Verhältnisse in Ihrem Haus angewendet werden können, ist jeweils zu prüfen. Die Vorträge ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte ist ein Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks und in Deutschland Mitglied eines Netzwerks von Wirtschaftsprüfern gemäß 319 b HGB. Das Netzwerk besteht aus rechtlich unabhängigen Mitgliedsunternehmen. Die PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen. PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte 75

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