Vortrag zur Veranstaltung Arme Gemeinden reicher Landkreis? am , Niederwetter von Bernd Schmidt, Bürgermeister Dautphetal
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- Lorenz Arnold
- vor 8 Jahren
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1 Vortrag zur Veranstaltung Arme Gemeinden reicher Landkreis? am , Niederwetter von Bernd Schmidt, Bürgermeister Dautphetal Defizitäre Haushalte, Haushaltssicherungskonzept, Kommunaler Schutzschirm, Einsparpotentiale ausschöpfen, Einnahmeverbesserungen erzielen, das sind nur einige Schlagworte, die in unseren Kommunen, man kann schon sagen seit Jahren, Dauerthemen sind. Dies sind Begrifflichkeiten, die stets bei allen Entscheidungen in den kommunalen Gremien vorrangig berücksichtigt werden müssen. Trotz der immer wieder zu lesenden positiven Steuereinnahmen, sind die Kassen unserer kleineren Städte und Gemeinden weiterhin leer. Die finanziellen Probleme vieler Städte und Gemeinden werden auch durch ansteigende Steuereinnahmen kaum abgemildert. Und die Schere zwischen reichen Städten und Gemeinden, die Schulden abbauen können, und armen Kommunen geht immer weiter auseinander. Die Kassenkredite steigen bei den armen Kommunen weiter an, weil sie mit ihren Einnahmen die gesetzlich festgelegten Ausgaben nicht decken können. Das Problem ist hier nicht zwingend und allein bei den Einnahmen zu sehen, sondern in den stetig wachsenden sozialen Leistungen und Aufgaben sowie den von oben aufgegebenen steigenden Standards. Hier wäre sicherlich eine Überprüfung der Notwendigkeiten und Erfordernisse zeitgemäß und vor allem die Bereitstellung finanzieller Mittel von Seiten des Gesetzgebers zwingend. Die Haushaltslage in den Kommunen ist daher weiterhin angespannt bis bedenklich. Selbst die eigentlichen Pflichtaufgaben zu erfüllen, fällt vielen Kommunen bereits schwer. Darüber hinaus wachsen die Aufgaben der Städte und Gemeinden immer weiter an, wie bsp. der Bereich der Kinderbetreuung, ohne hierfür die notwendige finanzielle Ausstattung zu erhalten. Auch aufgrund weiterer gesetzlicher Vorgaben steigen die Ansprüche und Anforderungen an die Kommunen kontinuierlich. Wie diese derzeit und vor allem auch künftig bewältigt werden sollen, bleibt allerdings eine große und offene Frage. Selbst zwingend notwendige Maßnahmen, wie Straßenbau und Infrastrukturprojekte, sind nicht mehr zu finanzieren und zu leisten. Daher ist es, wie bereits erwähnt, zwingend notwendig vorhandene Standards zu überdenken, statt neue zu schaffen. Um die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern macht der Hessische Rechnungshof Lösungsvorschläge. In seinem Bericht sieht der Rechnungshof bei den hohen Schulden der Kommunen viele hausgemachte Probleme, vor 1
2 allem bei teuren Gemeinschaftseinrichtungen. Angesichts steigender Schulden verlangte der Rechnungshof strikte Haushaltsdisziplin von den Kommunen. Es gehe hier nicht nur ums Sparen, sondern auch um höhere Einnahmen. Die Kommunen müssten zur Sanierung ihrer Haushalte die Ausgaben begrenzen und zugleich ihre Einnahmen steigern, z. B. über Erhöhungen von Grund- und Gewerbesteuer oder mit Hilfe der Gewinne an kommunalen Beteiligungen. Diese Forderungen sind leicht ausgesprochen, aber deren Umsetzung fällt den Kommunen vor Ort verständlicherweise nicht leicht, da hierdurch die Bürgerinnen und Bürger finanziell belastet werden müssen. Für die Gemeinde Dautphetal darf ich sagen, dass wir uns schon seit Jahren eine strenge Haushaltsdisziplin auferlegt haben. Mit der Übertragung der Schwimmbäder in private Trägervereine, die nicht unerhebliche Kritik mit sich brachte, wurden schon frühzeitig Einsparpotentiale realisiert. Seit 2009 haben die Sachaufwendungen extreme Reduzierungen erfahren, durch die jährlich Einsparungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro erzielt werden konnten. Die Einsparpotentiale sind somit weitgehend ausgeschöpft. Daher sind Entscheidungen im Bereich der Einnahmeverbesserungen leider unumgänglich und zwingend notwendig. Hunde- und Spielapparatesteuer wurden bereits angepasst. Weitere Anpassungen bei den Steuersätzen und im Gebührenbereich waren und sind unvermeidbar. Aber auch diese, für die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht leichten Entscheidungen, lassen sicherlich noch nicht beruhigt in die Zukunft blicken. Nur mit staatlicher Unterstützung kann den Kommunen künftig geholfen werden. Der Staat muss die Kommunen finanziell besser stellen und ausstatten, denn es werden den Kommunen von oben stets neue Aufgaben aufdiktiert aber keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Ich weiß, es ist einfach zu fordern, aber wenn der Staat sich eine Haushaltsdisziplin auferlegen würde, wie er es von den Kommunen verlangt, wären sicherlich Mittel vorhanden, die die Kommunen für ihre wichtigen und zwingend notwendigen Aufgaben der Daseinsvorsorge dringend benötigen. Wie die Ausführungen verdeutlichen, werden die Städte und Gemeinden gezwungen und wird auch bei Haushaltsgenehmigungen gefordert, Steuer- und Gebührenerhöhungen zu beschließen und in vielen Bereichen Leistungen zu kürzen. Die Kommunen werden somit nur noch in die Lage versetzt eine Mangelverwaltung zu leisten bzw. zu erbringen. Es wird daher zwingend notwendig die finanzielle Ausstattung zu verbessern. Die ständige und gerechtfertigte Forderung der kommunalen Familie muss baldmöglichst umgesetzt werden, damit den Menschen vor Ort auch künftig gute Lebensbedingungen geschaffen werden können und somit Wohnen und 2
3 Leben in ländlich strukturierten Regionen interessant zu halten oder zu verbessern. Als ein erstes positives Signal kann die Entscheidung des Staatsgerichtshofes gewertet werden. Mit einer Kommunalen Grundrechtsklage hat sich die Stadt Alsfeld gegen das in 2011 in Kraft getretene Finanzausgleichsänderungsgesetz erfolgreich gewehrt. Durch diese Gesetzesänderung wurden den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleiches rund 400 Millionen Euro genommen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Finanzmasse den hessischen Städten und Gemeinden auch wieder bereit gestellt wird. Hier gilt wahrscheinlich der Spruch, die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zum Schluss. Grundsätzlich muss auch die Umverteilung in Hessen neu geregelt werden, denn die Steuereinnahmen entwickelten sich bei den kreisangehörigen Gemeinden im Länderverglich mit den übrigen westlichen Flächenländern unterdurchschnittlich. Die kreisfreien Städte des Landes verzeichnen indes im Ländervergleich überdurchschnittlich hohe Einnahmen und überdurchschnittliche Zuwächse. Der kreisangehörige Raum blieb damit bei der finanziellen Entwicklung weit hinter den kreisfreien Städten zurück. Die Spreizung zwischen kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten wuchs somit weiter an. (so der HSGB) Dies wird auch aufgrund von Zahlen des Statistischen Landesamtes aus dem Vorjahr deutlich. Demnach fielen auf die 421 kreisangehörige Städte und Gemeinden, trotz zweier viel zitierter Steuerhochburgen (Eschborn, Niestetal), nur 43 % der Gewerbesteuereinnahmen. Mit 57 % entfällt der Löwenanteil der hessischen Gewerbesteuereinnahmen auf fünf (kreisfreie) Großstädte. Nicht nur bei der Gewerbesteuer, sondern vielmehr über alle Steuerarten hinweg verzeichnen die kreisfreien Städte höhere Einnahmen. Dieser finanzielle Ausstattungsvorsprung geht eindeutig zu Lasten der kreisangehörigen Kommunen. Ein weiterer schmerzlicher Einschnitt ist das Thema Kreisumlage. Für jeden Bürgermeister eine Haushaltsposition, die im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanungen keine große Freude hervorruft. Als Kreistagsabgeordneter sieht man sich dann auch einem gewissen Konflikt und einem Gewissenskonflikt gegenüber. Aber den Landkreisen ist die gesetzliche Möglichkeit gegeben Umlagen zu erheben, um die von Ihnen zu erbringenden Leistungen zu erfüllen. Trotz aller Einnahmemöglichkeiten, hat und musste der Landkreis eine hohe Verschuldung ausweisen. Daher mussten Lösungen für einen Schuldenabbau gefunden werden und es wurde die Möglichkeit eines Konsolidierungsvertrages nach dem Hessischen Schutzschirmgesetz wahrgenommen. 3
4 Vor dem Hintergrund, dass der Landkreis unter dem sog. Schutzschirm ist, ist neben der bestehenden gesetzlichen Verpflichtung auch eine vertragliche Verpflichtung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zum Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit verbunden. Hierfür gewährte das Land Entschuldungshilfen von rd. 48 Mio. Euro und Zinsdiensthilfen. Die vertraglichen Anforderungen erfüllt der Landkreis nur dann, wenn er alle zusätzlichen Erträge und finanziellen Entlastungen zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses verwendet. Sollte es gelingen, dass der Ergebnishaushalt und seine Ergebnisrechnung im dritten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen werden konnten, endet der Vertrag. Auch wenn es für die Kommunen sehr schmerzlich ist, dient somit die Kreisumlage neben der Finanzierung der Leistungen des Landkreises für die kreisangehörigen Kommune, vor allen Dingen auch dazu im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen die Schulden des Landkreises abzubauen. Dadurch erfolgt eine Entlastung des Ergebnishaushaltes (Reduzierung des Schuldendienstes) und gibt so mittel- bis langfristig den Spielraum für Angebote, die eine einzelne Kommune nicht erbringen kann. Allerdings sollte es bzw. muss es auch gerechtfertigt sein, dass nach Erfüllen der vertraglichen Anforderungen und sich die Kreisfinanzen wieder positiv entwickelt haben, den Kommunen im Rahmen einer Senkung der Kreisumlage etwas zurück zu geben, um so die gemeindlichen Haushalte etwas zu entlasten. So stelle ich mir ein Zusammenwirken in der kommunalen Familie vor. Denn es kann nicht angehen, dass in den Gemeinden aufgrund der mehr als angespannten Haushaltssituation gestrichen und gekürzt, gestritten und diskutiert wird. Hier bedarf es gegenseitiger Hilfen, um so den Landkreis und seine angehörenden Städte und Gemeinden für künftige Aufgaben und Herausforderungen aufgestellt zu wissen. Es wird daher unerlässlich und zwingend notwendig werden, vorhandene Strukturen und Angebote abzustimmen und so Doppelstrukturen vermeiden. Zwischen der Gemeinde Dautphetal und dem Landkreis haben bereits mehrfach Gespräche und Austausch über Angebote und Leistungen im sozialen Bereich stattgefunden. Hier wurde deutlich, in welchem Umfang Leistungen des Landkreises erfolgen, die von Seiten der Gemeinde nicht zu leisten und zu erbringen sind. Denn nur im Verbund und vernünftigen Miteinander wird es uns künftig möglich sein, kommunale Aufgaben zu erfüllen. Der regionale Gedanke muss hier mehr Gewicht bekommen und größere Bedeutung erhalten. Interkommunale Zusammenarbeit, Partner für Projekte und Regionale Zusammenschlüsse, kön- 4
5 nen dabei helfen, Aufgaben gemeinsam zu lösen und auf mehrere zu verteilen. Hierdurch können Synergien und Einsparungen in den kommunalen Haushalten erzielt werden. Neben kommunalen Kooperationsmodellen, die es bereits mehrfach gibt, sollten aber auch Möglichkeiten unterschiedlichster Trägermodelle überlegt werden. Eine Vielzahl von Verbänden, Vereinen und sonstiger Einrichtungen bieten ein großes Spektrum von Leistungen an, deren sich Kommunen bedienen können, um ihren Bürgern Angebote zu unterbreiten, ohne selbst etwas Neues einzurichten. Dies gilt gleichfalls für öffentliche Einrichtungen, die in private Trägervereine übertragen werden können. Eine neue Einnahmemöglichkeit, um die kommunalen Haushalte zu verbessern, bietet auch die beschlossene Energiewende. Durch die Schaffung alternativer und erneuerbarer Energie besteht nun auch für die Kommunen die Möglichkeit sich einzubringen und wirtschaftlich zu betätigen. Jedoch werden auch hier die Kommunen aufgrund der Regelungen in der Hessischen Gemeindeordnung durch den Gesetzgeber eingeschränkt. Bei einem konstruktiven Miteinander von vielen und einem abgestimmten Zusammenwirken auch über die gemeindlichen Grenzen hinaus, kann sich aus einer Mangelverwaltung eine aktive Verwaltung mit Gestaltungsmöglichkeiten entwickeln. 5
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