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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landtagspräsident Friedrich Bernhofer am 22. Mai 2012 zum Thema "Ergebnisse der Beratungen zu den aktuellen Themen aus der Landtagspräsidentenkonferenz" Weiterer Gesprächsteilnehmer: Landtagsdirektor Dr. Wolfgang Steiner

2 Nach viereinhalb Jahren fand die österreichische Landtagspräsidentenkonferenz unter dem Tagungsthema "Impulse für einen modernen Föderalismus in Österreich" wieder in Oberösterreich statt. Die Leitung der Tagung lag in den Händen des oberösterr. Landtagspräsidenten Friedrich Bernhofer, derzeit Vorsitzender der österr. Landtagspräsidentenkonferenz. Alle neun Landtagspräsidenten nahmen persönlich an dieser Konferenz teil: ÖkRat Simon ILLMER, Salzburg Prof. Harry KOPIETZ, Wien Josef LOBNIG, Kärnten Dr. in Bernadette MENNEL, Vorarlberg Ing. Hans PENZ, Niederösterreich DDr. Herwig van STAA, Tirol Gerhard STEIER, Burgenland Ing. Manfred WEGSCHEIDER, Steiermark Als Gast nahm traditionellerweise auch die Vize-Präsidentin des Südtiroler Landtags, DDr. in Julia Unterberger, teil. In keiner Sprache der Welt wird Reform mit Zentralismus übersetzt Die Konferenz wurde mit einem Referat von Oberösterreichs Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer unter dem Titel "In keiner Sprache der Welt wird Reform mit Zentralismus übersetzt" eingeleitet. LH Dr. Pühringer nahm dabei auch auf den österr. Stabilitätspakt 2012 Bezug, den er mitverhandelt hat. Start der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit der Länder Auf der Basis des einstimmigen Beschlusses der Landeshauptleute vom 19. Mai 2011 wird im Sinne des Föderalismus in Zukunft eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Bundesländer stattfinden. Oberösterreich ist nach wie vor der Ansicht, dass das Modell einer Erweiterung der Trägerschaft des Instituts für Föderalismus (ifö) auf alle Länder die beste Lösung auch im Hinblick auf eine effektive Öffentlichkeitsarbeit der Länder wäre und wird sich daher weiter bemühen, andere Länder zum Beitritt zum ifö zu gewinnen.

3 Bei der künftigen gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit werden sich die Länder je nach Situation des ifö bedienen, oder das jeweilige Vorsitzland erteilt einen Auftrag an eine gemeinsame Agentur. Damit werden Doppelgleisigkeiten vermieden, Kosten gespart und eine stärkere Medienpräsenz im Sinne des Föderalismus erzielt. Als Ziele dieser gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit wurden formuliert: unter Verwendung der wissenschaftlichen Ergebnisse des ifö sollen allgemein verständliche Inhalte und Argumentationslinien, die jedes Land im eigenen Bereich einsetzen kann (etwa in Landes- u. Gemeindemedien), verfasst werden; gezielte Information von Meinungsbildnerinnen und Meinungsbildnern sowie Medien zu Föderalismusthemen auf Bundes- u. Länderebene; Vorbereitung und Verbreitung öffentlichkeitswirksamer (Blitz-)Reaktionen auf Aussagen "gegen" die Länder und den Föderalismus; Aufwertung statt Auflösung des Bundesrates Die Föderalismus-Konferenz, die sich aus Vertretern der Landtage und des Bundesrates zusammensetzt, hat in ihrer Sitzung am 19. März 2012 in Linz eine Reform des Bundesrates angeregt, mit der sich die Landtagspräsidentenkonferenz intensiv auseinandersetzte. Eine Verkleinerung des Bundesrates wird die Akzeptanz dieses Gremiums in der Bevölkerung nicht erhöhen. In der Nachbarrepublik Deutschland finden keine Diskussionen über Sinn und Zweck des Bundesrates statt. Das dürfte offensichtlich mit den Einspruchsmöglichkeiten des Bundesrats gegenüber Gesetzesvorlagen des Bundestags im Zusammenhang stehen. In Deutschland kann also der Bundesrat Gesetze nicht nur verzögern, sondern verändern bzw. verhindern, wenn Länderinteressen berührt werden. Es ist daher auch in Österreich in dieser Hinsicht ein Bundesrat nach deutschem Muster anzustreben. Dies würde bedeuten, dass der Bundesrat nurmehr mit den Gesetzen befasst wird, die Länderinteressen unmittelbar berühren. Das wären in etwa 50 Prozent der Gesetzesmaterien. In diesen Fällen sollte dem Bundesrat ein Vetorecht zukommen. Dies bedeutet, dass Gesetze an den Nationalrat zurückverwiesen würden und dort neu beraten und abgeändert werden müssten.

4 Diese Beratungen sollten nach deutschem Muster in einem sogenannten Vermittlungsausschuss von Nationalrat und Bundesrat stattfinden. Der derzeitige komplizierte Konsultationsmechanismus zw. den österr. Ländern und dem Bund könnte somit in Zukunft entfallen. Neben der gerade erfolgten Stärkung des Bundesrates durch die Subsidiaritätsprüfung nach dem EU-Vertrag von Lissabon, die gemeinsam für alle neun Bundesländer wahrgenommen wird, würde das Vetorecht zu einer weiteren wesentlichen Aufwertung der Länderkammer in Österreich beitragen. Gemeinsame Erklärung für einen modernen Föderalismus Siehe Beilage

5 Moderner Föderalismus = Demokratie + Bürgernähe Gemeinsame Erklärung der Präsidentin und Präsidenten der Landtage Mai 2012

6 Unsere Länder.Moderner Föderalismus Die Präsidentin und Präsidenten der Landtage bekennen sich zu einem modernen Föderalismus als Garant für Demokratie und Bürgerinnen- und Bürgernähe und sprechen sich für dessen aktive Weiterentwicklung, aber gegen ein undifferenziertes Sparen zu Lasten dieses Grundprinzips der Bundesverfassung und dieser Werte aus. Als eigenständige Teilstaaten und mit dem Bund gleichberechtigte Partner im Bundesstaat tragen die Länder auch Mitverantwortung für das gesamtstaatliche Wohl und nehmen diese Verantwortung sowohl durch die eigenständige Gesetzgebung als auch im Bereich der Vollziehung aktiv wahr. Die Gewaltentrennung auch zwischen EU, Bund, Ländern und Gemeinden verhindert Machtkonzentrationen in einer Hand und sichert gegenseitige Kontrolle und regionalen Ausgleich und verhindert undifferenzierten Zentralismus. Staatsaufgaben werden von verschiedenen Entscheidungsebenen eigenverantwortlich und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips erledigt. Die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen in der Nähe der Bürgerinnen und Bürger ist meist die beste Handlungsalternative, weil sie hier am besten erkannt werden. Die Gesetzgebung und Verwaltung der Länder stellt eine wesentliche Säule der regionalen Identität dar, wobei die selbständigen Länder nicht nur zur Tradition gehören, sondern für die Landesbürgerinnen und Landesbürger auch wesentliches Element ihrer Identität sind. Die für selbständige Länder unverzichtbaren eigenständigen Landesorgane sind über die Gesetzgebungs-, Kontroll- und Vollzugsfunktionen hinaus unverzichtbare Bindeglieder zu den Bürgerinnen und Bürgern und zu ihrer Einbeziehung in politische Entscheidungen. Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist auf der Basis der Ergebnisse des Österreich-Konvents weiterzuentwickeln und den geänderten Umständen lebensbereichsorientiert anzupassen. Die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes durch den von den Landtagen gewählten Bundesrat ist fester und unverzichtbarer Bestandteil einer vertikalen Gewaltenteilung im Bundesstaat. Nach der durch das Subsidiaritätsprotokoll des Vertrags von Lissabon erfolgten Stärkung des Bundesrates als eine bei der EU-Rechtssetzung mitwirkende Parlamentskam- Seite 2/6

7 Unsere Länder.Moderner Föderalismus mer soll dabei auch auf innerstaatlicher Ebene eine Stärkung und Fokussierung seiner Mitwirkungsrechte erfolgen. Zu diesem Punkt wird parallel ein entsprechender Beschluss vorgelegt. Moderne föderalistische Strukturen erhöhen und sichern die Bürgerinnen- und Bürgernähe staatlicher Entscheidungen und Verfahren vor allem auch, weil auf regionaler Ebene eine hohe Überschaubarkeit, Identifikation und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gegeben ist, und gewährleisten gleichzeitig in optimaler Weise ein effektives, transparentes und sparsames staatliches Handeln. Die Länder stiften Identität, was ehrenamtliche Strukturen fördert, staatsentlastend ist und den Zusammenhalt der Gesellschaft fördert. Das Land als Heimat bietet Raum für die Entfaltung der Zivilgesellschaft. Die Länder können aus eigener Kraft Lebensqualität sichern und attraktive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen, ohne von zentralen Vorgaben abhängig zu sein. Selbstbewusste und gestärkte Landesorgane sind ein Garant dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Grund der überschaubaren Größenverhältnisse der Länder Einfluss auf die Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse nehmen können und wollen. Die Akzeptanz von politischen Entscheidungen in der Bevölkerung ist nur dann erreichbar, wenn es gelingt, ein hohes Maß an Identifikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Vertretung ihrer Interessen herzustellen. Entscheidungen für ein Bundesland sollen durch Landesorgane getroffen werden, die auch auf Landesebene den Bürgerinnen und Bürgern verantwortlich sind. Selbständige Länder sind am besten geeignet, die von der Europäischen Union festgelegten Grundsätze und Mindeststandards mit effektiven und bürgernahen Regelungen den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten optimal anzupassen, für transparente Entscheidungen, Evaluierung und Kontrolle zu sorgen und damit dezentral die Lebensqualität zu sichern. Föderalismus ist ein dynamisches System, in dem es einen Wettbewerb und wechselseitiges Lernen zwischen und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen gibt. Das sichert und fördert Innovation und Effizienz. Seite 3/6

8 Unsere Länder.Moderner Föderalismus Jede Schwächung föderalistischer Strukturen bedeutet automatisch einen Zuwachs an Zentralismus und damit eine Machtkonzentration bei mehr oder minder anonymen, räumlich entfernten Strukturen, die schon aus diesem Grund nicht immer sachgerecht entscheiden. Ein Einflussverlust der Länder und Gemeinden würde eine wesentliche Schwächung der Möglichkeiten demokratischer Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger auf die Politik bewirken und mangels föderaler Gewaltenteilung auch zu einer nachteiligen Machtkonzentration beim Bund und bei der Europäischen Union führen. Selbständige Länder mit Gesetzgebungs-, Kontroll- und Haushaltskompetenzen sind auf Grund ihrer auf die Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger abstimmbaren Gesetzgebung und Verwaltung zentralen Verwaltungsapparaten vielfach überlegen und ähnlich wie in der Wirtschaft sind flexible Organisationen gegenüber zentral gesteuerten Einheiten im Vorteil, weil die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger auf eine örtliche und sachliche Nähe durch leichte Erreichbarkeit der Verwaltung sowie inhaltliche Verständlichkeit und Akzeptanz der Entscheidungen ausgerichtet sind. Regionale und lokale Strukturen ermöglichen es besser und flexibler auf Katastrophen und Krisen sowie die Erfordernisse der Wirtschaft zu reagieren; nur Strukturen vor Ort, die über die lokalen und regionalen Verhältnisse laufend informiert sind, können hier effektiv eingreifen; dies zeigt sich nicht nur bei Naturkatastrophen, wo der Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft und die Überschaubarkeit der Strukturen ein wesentlicher Vorteil ist, sondern auch in Wirtschaftskrisen. Die Länder waren und sind mit ihren Reformen und bewährten Strukturen Vorreiter in vielen Bereichen und werden diesen Weg auch in Zukunft konsequent selbst weiter beschreiten, aber auch von allen anderen Verantwortungsträgern einfordern. Seite 4/6

9 Unsere Länder.Moderner Föderalismus Sparen und wirksame weitere Reformen sind auf allen Ebenen ein Gebot der Stunde. Zu beachten ist allerdings, dass eine Abschaffung oder eine Änderung bestehender Strukturen auch mit Nachteilen verbunden ist, die es vor konkreten Entscheidungen kritisch abzuwägen gilt: Auch kleinere Parteien müssen in den Entscheidungsgremien vertreten und die Repräsentation der verschiedenen Gruppen der Gesellschaft (verschiedene Altersgruppen, Berufs- und sonstige Interessensgruppen), aber auch die ganzer Regionen gesichert sein. Die Kontrollfunktion der Vollziehung gegenüber muss weiterhin gesichert bleiben. Die Abgeordneten in den Ländern dienen den Bürgerinnen und Bürgern als leicht erreichbare und wichtigste Anlaufstelle in praktisch allen zentralen Angelegenheiten. Hier besteht etwa über Resolutionen, Petitionen, aber auch bei persönlichen Vorsprachen ein auch räumlich unmittelbarer und persönlicher Zugang zu den Abgeordneten und obersten Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung. Gerade die Landtage haben im Rahmen der Verfügung über das Landesbudget auch eine wesentliche Funktion bei der Verteilung und Kontrolle der Verwendung öffentlicher Mittel. Eine stärkere Zentralisierung der Mittelvergabe würde zu einer weiteren Ausdünnung beispielsweise etwa in den Bereichen der Kinder- und Seniorenbetreuung und -hilfe, der Gesundheitsversorgung allgemein, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Wirtschafts-, Jugend- und Vereinsförderung, des Naturschutzes und der Dorfentwicklung führen. Die Präsidentin und Präsidenten der Landtage sind bereit, in einen offenen Dialog zur Stärkung und Steigerung der Effektivität und Effizienz der parlamentarischen Gremien einzutreten und werden ihren Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten. Seite 5/6

10 Unsere Länder.Moderner Föderalismus Sie fordern daher die Bundesregierung und den Nationalrat auf, das föderalistische Grundprinzip der Bundesverfassung nicht in Frage zu stellen und in einen offenen Reformdialog mit den Landtagen zur Stärkung und Steigerung der Effektivität und Effizienz des Bundesstaates mit dem Ziel einzutreten, eine gemeinsame Basis für einen modernen Föderalismus zu entwickeln. Ein undifferenziertes Sparen bei Demokratie und Bürgerinnenund Bürgernähe wird jedoch ebenso abgelehnt, wie weitere Aufgabenverlagerungen zum Bund. Seite 6/6

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