Wer ich bin?
|
|
- Katarina Sternberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Wer ich bin?
2 Agenda Familiennachzug: Rechtliche Hintergründe ganz kurz Wie geht das in der Praxis? Familiennachzug und subsidiärer Schutz Familiennachzug bei Minderjährigen Dublin-Familiennachzug 02/2018 familiennachzug.net
3 Wer hat Recht auf Familiennachzug? Kriegsflüchtlinge nach der Genfer FlüchtlingskonvenYon AsylberechYgte... Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz: Nein! 11/2016 familiennachzug.net
4 Wer darf nachziehen? - Bei erwachsenen SchutzberechYgten: Ehefrauen/Ehemänner und minderjährige unverheiratete Kinder - Bei minderjährigen SchutzberechYgten: NUR die Eltern, nicht die Geschwister NICHT: Großeltern, Onkel, Tanten oder Kinder über 18 Jahre. Ausnahme: Härtefälle 11/2016 familiennachzug.net
5 Privilegierter Familiennachzug 3-Monats-Frist Wird drei Monate nach Anerkennung die Fristwahrende Anzeige gestellt: - erfolgt Befreiung vom Nachweis ausreichenden Wohnraums und Sicherung des Lebensunterhaltes - sind keine Deutschkenntnisse für Ehegagen erforderlich 03/2018 familiennachzug.net
6 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat im Heimatland 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
7 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat im Heimatland 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
8 Fristwahrende Anzeige hgps://familyreunion-syria.diplo.de
9
10
11 Fristwahrende Anzeige hgps://familyreunion-syria.diplo.de Nur für Menschen aus Syrien! Für alle anderen: Formloses Schreiben unter Berufung auf 29 Abs. 2 Satz 1 AufenthG an die Botschah oder das zuständige Ausländeramt.
12 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
13 Flüchtlinge aus Syrien Deutsche Botschah in Beirut Deutsche Botschah in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) andere Botschahen
14 Flüchtlinge aus Syrien/Irak Deutsche Botschah in Beirut Deutsche Botschah in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) andere Botschahen
15 Flüchtlinge aus Syrien/Irak Deutsche Botschah in Beirut Deutsche Botschah in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) andere Botschahen
16 Flüchtlinge aus Syrien/Irak Deutsche Botschah in Beirut Deutsche Botschah in Ankara, Konsulate in Izmir und Istanbul Deutsches Konsulat in Erbil (Nordirak) andere Botschahen
17 Flüchtlinge aus anderen Ländern Unterschiedliches Procedere für die Terminvergabe Somalier in Nairobi Problemfall Eritrea
18 Unterstützung durch IOM Büros in Istanbul, Gaziantep, Beirut, Amman und Erbil neuerdings auch Berlin
19 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat im Heimatland 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
20 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat im Heimatland 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
21 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat im Heimatland 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
22 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat im Heimatland 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
23 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat im Heimatland 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
24 In der Praxis 1. Anerkennung 2. Fristwahrende Anzeige 3. Terminanfrage bei Botschah oder Konsulat im Heimatland 4. Terminvergabe 5. Vorbereitung Termin 6. Antragstellung 7. Visum wird erteilt 8. Einreise nach Deutschland 9. Ausländeramt erteilt AufenthaltsYtel
25 Subsidiärer Schutz? Neues Gesetz: Familiennachzug ausgesetzt bis 1. August 2018 danach Menschen/Monat Härtefälle nach 22 und 23 Aufenthaltsgesetz
26 Was heißt das für die Praxis? Termine werden derzeit nicht vergeben. Gestellte Anträge werden abgelehnt.
27 Familiennachzug bei Minderjährigen Fristen: Nachziehende unter 18 Jahren: Es zählt das Alter bei der Fristwahrenden Anzeige SchutzberechYgter unter 18 Jahren: Nachzug der Eltern muss bis zum 18. Geburtstag erfolgt sein
28 Minderjährige: Oh nur subsidiärer Schutz Nachzug ist ausgesetzt Klage meist erfolgreich, bringt aber nicht schnell genug einen Status zum Familiennachzug
29 Zeitproblem Oh sehr langsame Bearbeitung der Asyl-Anträge Ab 17. Geburtstag Sondertermin möglich
30 Immer Termine vereinbaren und Anträge stellen!
31 Nachzug bei Minderjährigen mit Geschwistern Runderlass des AuswärYgen Amts vom 20. März 2017 Visumantrag der Geschwister wird im Regelfall abgelehnt.
32 Es bleibt nur der Kaskadennachzug
33 Kaskadennachzug 1. Geschwister und Eltern beantragen Visum 2. Nur die Eltern bekommen Visum, Anträge der Geschwister werden abgelehnt 3. Eltern oder ein Elternteil kommen nach Deutschland und beantragen Familienasyl 4. RemonstraYon der Visumanträge der Geschwister
34 Kaskadennachzug 1. Geschwister und Eltern beantragen Visum 2. Nur die Eltern bekommen Visum, Anträge der Geschwister werden abgelehnt 3. Eltern oder ein Elternteil kommen nach Deutschland und beantragen Familienasyl 4. RemonstraYon der Visumanträge der Geschwister
35 Kaskadennachzug 1. Geschwister und Eltern beantragen Visum 2. Nur die Eltern bekommen Visum, Anträge der Geschwister werden abgelehnt 3. Eltern oder ein Elternteil kommen nach Deutschland und beantragen Familienasyl 4. RemonstraYon der Visumanträge der Geschwister
36 Kaskadennachzug 1. Geschwister und Eltern beantragen Visum 2. Nur die Eltern bekommen Visum, Anträge der Geschwister werden abgelehnt 3. Eltern oder ein Elternteil kommen nach Deutschland und beantragen Familienasyl 4. RemonstraYon der Visumanträge der Geschwister
37 Was ist mit dem Visum für zurückbleibenes Elternteil?
38 Schwierigkeiten Weitere InformaYonen: Spezielle Arbeitshilfe des Flüchtlingsrats BW
39 Spezialfälle Fehlende Dokumente Fristwahrende Anzeige verpasst Gescheiterte Ausreise aus Syrien Handschuhehe Scheidung in Syrien Alleinreisende Kinder Im Sudan gestrandeter Flüchtling
40 Familiennachzug als Aufgabe Bürojob mit hoher Verantwortung Geht-Nicht- und Nein-Sagen oh sehr belastend immer wieder neue FamilienkonstellaYonen und Fragestellungen
41 Arbeitsgruppe Familiennachzug Mailingliste mit 130 Abonnenten aus ganz Deutschland Internetseite mit mehreren Autoren
42
Wer hat Recht auf Familiennachzug?
Wer hat Recht auf Familiennachzug? Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonven=on Asylberech=gte... Mit subsidiärem Schutz erst nach zwei Jahren! Wer darf nachziehen? - Bei erwachsenen Schutzberech=gten:
MehrWillkommen. Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Familienzusammenführ
Willkommen Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung Plenum des des FR FR BW, BW, 9.7.2016 AG AG 4: 4: Familienzusammenführ ung ung Theorie und
MehrFamilienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen
Bumf Frühjahrstagung, Hofgeismar 11. 13.04.2018 Familienzusammenführung Aktuelle Entwicklungen Stand: 11.04.2018 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtling Gut Ankommen Ein
MehrÜberblick: Familiennachzug aus Drittstaaten und Familienzusammenführung (Dublin III) Rechtsanwältin Melanie Kößler Berlin, den
Überblick: Familiennachzug aus Drittstaaten und Familienzusammenführung (Dublin III) Rechtsanwältin Melanie Kößler Berlin, den 22.03.2018 Zusammenarbeit der Akteure Weitere Informationen (wer macht was
MehrAsylrechtliche Beratungsfälle aus der Praxis
Asylrechtliche Beratungsfälle aus der Praxis Ver%efungsveranstaltung im Rahmen der Refugee Law Clinic Berlin Johanna Mantel 1 Familienzusammenführung nach der Dublin- Verordnung Familiennachzug nach 27
MehrFamiliennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland
Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland www.familyreunion-syria.diplo.de Als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind Sie ein Schutzberechtigter in Deutschland. Als Schutzberechtigter
MehrAktuell: Informationen zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 1. August 2018
Informationen zum Verfahren Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Familiennachzug zu Schutzberechtigten. Weitere Informationen zum Verfahren an den einzelnen Auslandsvertretungen finden Sie auf
MehrInternationale Organisation für Migration Informationen zu FNZ 36a Informationen zum Verfahren Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Familiennachzug zu Schutzberechtigten. Weitere Informationen
MehrFamiliennachzug. Refugee Law Clinic 19. Januar Rechtsanwältin Julia Kraft
Familiennachzug Refugee Law Clinic 19. Januar 2016 Rechtsanwältin Julia Kraft Familiennachzug vs. Familienschutz Familienschutz: 26 AsylG Familiennachzug: 27 ff. AufenthG in Verbindung mit 5 AufenthG 2
MehrSCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen
1 SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT 2 Teil I: Teil II: Negativer Bescheid - Was nun? Familiennachzug 3 TEIL I: NEGATIVER BESCHEID - WAS NUN? 4 ÜBERSICHT Entscheidung Anerkennung Tei l anerkennung Ablehnung Aufenthaltserlaubnis
MehrFAMILIENNACHZUG VON SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN IM LÄNDERVERGLEICH
VON SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN IM LÄNDERVERGLEICH Die Übersicht stellt die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU sowie Drittstaaten dar. Gegenstand ist insbesondere die Frage, ob subsidiär
MehrFamilienzusammenführung zum unbegleiteten Minderjährigen über die deutschen Auslandsvertretungen. Susanne Achterfeld, LL.M. DIJuF e.v.
Familienzusammenführung zum unbegleiteten Minderjährigen über die deutschen Auslandsvertretungen Susanne Achterfeld, LL.M. DIJuF e.v., Heidelberg I. Familiennachzug allgemein Gesetzliche Regelungen: Aufenthaltsgesetz
MehrFamilienzusammenführung zu Minderjährigen Besonderheiten und Handlungsspielräume
Familienzusammenführung zu Minderjährigen Besonderheiten und Handlungsspielräume Stand: 20.03.2018 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband unbegleitete Minderjährige Flüchtling umf: Was ist denn so besonders?
MehrFamilienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015
Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. ein 15jähriger
MehrNeuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug
Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Neuregelungen des sog. Asylpakets II zum Familiennachzug Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 01.03.2016 Fachbereich:
MehrFAMILIENNACHZUG VON SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN IM LÄNDERVERGLEICH
FAMILIENNACHZUG VON SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTEN IM LÄNDERVERGLEICH Die Übersicht stellt die Rechtslage in ausgewählten Mitgliedsstaaten der EU sowie Drittstaaten dar. Gegenstand ist insbesondere die Frage,
MehrDie wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz
Aktuelle Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetz zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) vom 28.08.2013 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten
Mehr+ Aufenthaltslegitimationen von Ausländern aus Drittstaaten und deren Leistungsansprüche (Diese Aufstellung gilt also nicht für EU-Bürger)
+ Aufenthaltslegitimationen von Ausländern aus Drittstaaten deren Leistungsansprüche (Diese Aufstellung gilt also nicht für EU-Bürger) 4 Abs. 5 AE für Ausländer n. d. Assoziationsabkommen EWG / Türkei
MehrErteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Deutschland lebenden Verwandten beantragen Anordnung nach 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Erlass
Mehrumf Familienzusammenführung aus dem Herkunftsland und innerhalb Europas - Schnelldurchlauf -
umf Familienzusammenführung aus dem Herkunftsland und innerhalb Europas - Schnelldurchlauf - 10. Oktober 2017, BumF Herbsttagung Berlin Ulrike Schwarz, BumF e.v. KIWA Kindeswohlorientierte Aufnahme von
MehrFamiliennachzug verhindert: Familien auf Jahre getrennt
Familiennachzug verhindert: Familien auf Jahre getrennt 08.04.2016 Asyl in Deutschland Fakten, Zahlen, Argumente Familien gehören zusammen - wie auf diesen Fotos einer syrischen Familie, deren Haus in
MehrAngekommen in Deutschland?! Fachtagung am 14. März 2018 in Ludwigshafen. Workshop 1 Bleibeperspektiven
Angekommen in Deutschland?! Fachtagung am 14. März 2018 in Ludwigshafen Workshop 1 Bleibeperspektiven Roland Graßhoff Aufenthaltserlaubnis bei Schutzstatus (Anmerkung: Paragraphen ohne Gesetzesnennung
MehrBleiberecht, gesetzliche Altfallregelung 104 a,104 b im Aufenthaltsgesetz Auswirkungen in Dortmund
, gesetzliche Altfallregelung 104 a,104 b im Aufenthaltsgesetz Auswirkungen in Dortmund Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden 07.09.2007 - Ziele - 2. Änderungsgesetz
Mehr[das reicht eigentlich schon, ggf. können noch Ergänzungen sinnvoll sein, zum Beispiel folgende:]
Name Adresse ggf. Aktenzeichen aus dem vorherigen Dublinverfahren An das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 90343 Nürnberg nur per Fax an: 0911 9431000 Ort, Datum Asylantrag Sehr geehrte Damen und
MehrEinreise und Aufenthalt aus familiären Gründen
Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Foto: Marion Vogel 2 Einreise und Aufenthalt aus familiären Gründen (Ehegatten- und Familiennachzug) Die Einreise und der
MehrNewsletter Familiennachzug zu subsidiär Geschützten. I. Allgemeine Informationen
Newsletter 24.02.2018 Familiennachzug zu subsidiär Geschützten I. Allgemeine Informationen Am 01.02.2018 wurde im Bundestag die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte
MehrFamiliennachzug aus Syrien
1 Rechtliche Grundlagen des Familiennachzugs unter Berücksichtigung der Thüringer Verordnung für den Familiennachzug von Syrischen Familienangehörigen 2 Stets 2 Personen in den Blick nehmen: 1. Der nachzugswillige
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9264 18. Wahlperiode 21.07.2016 Antwort der Bundesregierung Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Omid Nouripour, weiterer Abgeordneter
MehrDas Zuwanderungsgesetz 2005
Das Zuwanderungsgesetz 2005 Das Zuwanderungsgesetz tritt zum 01.01.2005 in Kraft. Es stellt eine grundlegende Änderung des Zuganges und Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland dar und regelt den
MehrVortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen. Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge
Vortrag des Ausländeramtes der StädteRegion Aachen Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge 06.03.2017 in der Citykirche www.staedteregion-aachen.de 1 Ablauf Überblick Differenzierung Begriff Flüchtlinge Aufenthaltsstatus
MehrFrühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Rechtsanwältin Kerstin Müller
Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht 20.05.2016 Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 42 AsylG keine erneute Entscheidung der Ausländerbehörde
MehrDas Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge
Das Asylverfahren- einige Grundlageninformationen sowie einige ausgewählte Fragen zur besonderen Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Das Asylverfahren Asylgesuch wird oft an der Grenze,
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Schutzberechtigten (endgültige Zuerkennung der Flüchtlings- oder Asyleigenschaft) (langfristiger
MehrFamiliennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Seite 1
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten 1 Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten Deutschland Die gesetzliche Neuregelung zu subsidiär Schutzberechtigten ist am 01.08.2018 in Kraft getreten
MehrPräsentation im Rahmen der Fachtagung Aktiv für Flüchtlinge Katholisches Centrum, , Dortmund Eva Lutter (Caritasstelle im GDL Friedland)
Präsentation im Rahmen der Fachtagung Aktiv für Flüchtlinge Katholisches Centrum, 22.10.2016, Dortmund Eva Lutter (Caritasstelle im GDL Friedland) Ablauf 1. Überblick: Aufnahmeprogramme in Deutschland
MehrGrundlage für die Anerkennung als Flüchtling
Das Asylverfahren Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling (nach 3 AsylVfG und Art. 16 a GG) ist die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Danach ist ein Flüchtling eine Person,
MehrGemeinschaft hat versagt,
Die internationale Gemeinschaft hat versagt Ka rim Alwasiti ist seit 15 Jahren Mitarbeiter beim Flüchtlingsrat Niedersachsen. Er berät im Auftrag von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Niedersachsen bundesweit
Mehrwir möchten Sie über neue Entwicklungen bezüglich des Nachzugs von Geschwistern zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) informieren.
Deutsches Rotes Kreuz e.v. - Carstennstr. 58-12205 Berlin An die Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes - Leiter Suchdienst/LAB mit der Bitte um Weiterleitung an die DRK- Suchdienst-Beratungsstellen
Mehr* Achtung: Dieses Dokument ist nur eine Hilfe. Sie müssen das originale Formular ausfüllen.
Antrag auf Sozialhilfe: Anlage 2 (für Asylbewerber_innen und Ausländer_innen) Application for Sozialhilfe: Attachment 2 (for non-german citizens and asylum seekers) Quelle / Source: https://www.berlin.de/sen/gessoz/service/formulare/
MehrForum. Das Ausländerrecht in der Praxis. Familiennachzug zu. eine systemische. Schutzberechtigten. Einführung
Forum Das Ausländerrecht in der Praxis Familiennachzug zu eine systemische Einführung Referat von Rechtsanwältin Kleta Grießhaber JMD-Konferenz - 30.11.2017 - Berlin 1. Überblick Gliederung 2. Familiennachzug
MehrFamiliennachzug. Joachim Glaubitz
Familiennachzug Joachim Glaubitz Bereich Soziale Arbeit Referent Caritas Dienste in der Flüchtlingsarbeit Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart Caritas Heilbronn-Hohenlohe 1. Eigene Rolle bei
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung - Rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung - Rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen Katrin Löffelhardt, Bielefeld Erfahrungswelten junger Flüchtlinge
MehrEinführung in das Asylverfahren
deutsche und europäische Asylsystem 09.12.2014 Meike Riebau, Berlin Dr. Matthias Lehnert, Berlin Gliederung A. Rechtsgrundlagen B. Die Stellung des Asylantrags C. Die Anhörung D. Die Entscheidung des Bundesamtes
MehrFachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (September 2018)
Fachinformation des DRK-Suchdienstes zum Familiennachzug von und zu Flüchtlingen (September 2018) 1. Umsetzung des EuGH-Urteils (C-550/16) vom 12.04.2018 - Elternnachzug zu anerkannten minderjährigen Flüchtlingen
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3280 18. Wahlperiode 2015-08-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten
MehrFamiliennachzug zu syrischen Flüchtlingen in Berlin
Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen in Berlin Fachseminar am 19. Mai 2016 im BBZ KommMit für Migranten und Flüchtlinge e.v. BBZ - Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Flüchtlinge und Migrant*innen
MehrAntwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2346 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 916 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2111 Syrische
MehrDas Recht auf Familie ist ein Menschenrecht
Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht Zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte Fragen & Antworten I 12.01.2018 Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Ehegatten (langfristiger Aufenthalt von über 90 Tagen) Zur Visumantragstellung an der Botschaft
MehrHinweise zum Familienasyl und Kaskadennachzug (Stand: ) Autor: Sebastian Röder
Hinweise zum Familienasyl und Kaskadennachzug (Stand: 28.02.2018) Autor: Sebastian Röder Vorbemerkung Die Eltern dürfen nach Deutschland kommen, ihre minderjährigen Kinder nicht. Ihn dieser mit gesundem
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7200 18. Wahlperiode 06.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Dr. Franziska Brantner, weiterer
MehrAufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF
Aufenthalts-und und Asylrecht an der Schnittstelle Jugendhilfe bei UMF 02. Dezember 2015, sfbb Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Es gilt das Primat der Jugendhilfe
MehrLandesreferentInnenkonferenz Hilfen für Flüchtlinge der Diakonie Gesetzesänderungen seit August Berlin
LandesreferentInnenkonferenz Hilfen für Flüchtlinge der Diakonie Gesetzesänderungen seit August 2015 15.10.2015 Berlin Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung In Kraft seit
MehrInformationen zum Bleiberecht
Informationen zum Bleiberecht in Brandenburg 1 Redaktion: Flüchtlingsrat Brandenburg R.-Breitscheid-Str. 164 14482 Potsdam Tel./ Fax: 0331-716499 info@fluechtlingsrat-brandenburg.de www.fluechtlingsrat-brandenburg.de
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung, rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung, rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen Katrin Löffelhardt, Bielefeld Gesetzliche Änderungen und Auswirkungen
MehrSituation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick
Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick Vortrag, Oberhausen, 22.9.2016 Dr. Carsten Hörich Gliederung
MehrMein Kind wird bald 18 Jahre alt und ist immer noch im Ausland hat es trotzdem einen Anspruch auf Familiennachzug nach Deutschland?
FAQ s zum Familiennachzug zum syrischen Flüchtling Thema: Das Recht auf Familienzusammenführung Wer hat Anspruch auf Familienzusammenführung? Eine Familienzusammenführung ist grundsätzlich nur für Mitglieder
MehrZum Familiennachzug pflegebedürftiger Elternteile
Zum Familiennachzug pflegebedürftiger Elternteile 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zum Familiennachzug pflegebedürftiger Elternteile Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 2. Mai 2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung
MehrRechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland
Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Quelle: BAMF Rechts- und Ordnungsamt 3-Stufiges Unterbringungssystem Rechts- und Ordnungsamt Erstaufnahme Zuständig: RP Registrierung, Gesundheitsuntersuchung,
MehrGrundlagen. Grundlagen. Grundlagen. Einreise und Aufenthalt. Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (= Kapitel 2 im AufenthG)
Grundlagen Rechtsquellen des Ausländerrechts Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Aufenthaltsverordnung (AufenthV) Beschäftigungsverordnung (BeschV) Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) Asylgesetz (früher: Asylverfahrensgesetz)
MehrDer DRK-Suchdienst. Beratungsstrukturen und Angebote für Flüchtlinge
Der DRK-Suchdienst Beratungsstrukturen und Angebote für Flüchtlinge Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilfe Veranstaltung des Deutschen Vereins Berlin, 4.10.2017 Das Deutsche Rote Kreuz DRK-Gesetz -
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BVerwG 10 C 24.12 OVG 3 B 28.11 BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 13. Juni 2013 durch den Vorsitzenden
Mehr1. Nur subsidiärer Schutz für Syrer*innen und andere Flüchtlinge und keine Flüchtlingsanerkennung: Klagen oder nicht?
aus der Kanzlei Haubner in Passau: FAQs 1. Nur subsidiärer Schutz für Syrer*innen und andere Flüchtlinge und keine Flüchtlingsanerkennung: Klagen oder nicht? Das Bundesamt hat in diesem Jahr nach längerer
MehrWelche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?
Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer
MehrDas Asylverfahren in NRW
Das Asylverfahren in NRW 26. August 2016, Ehrenamtstag NRW im Haus der Begegnung, Bochum Referentin: Thea Jacobs Gliederung Das Asylverfahren in NRW im Überblick Das Asylverfahren in NRW 2016 Anhörung
MehrINFORMATIONEN ZUR BLEIBERECHTSREGEL nach 25a Aufenthaltsgesetz
INFORMATIONEN ZUR BLEIBERECHTSREGEL nach 25a Aufenthaltsgesetz Für die Erteilung des Bleiberechts sind diese Punkte wichtig: Ich habe aktuell eine Duldung (nach 60a, siehe Duldungspapier), ich bin zwischen
MehrAntwort der Landesregierung
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 933 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer Fraktion der AfD Landtagsdrucksache 6/2160 Erstaufnahmen und Folgeanträge von Asylbewerbern
MehrDie Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was ist jetzt zu tun? Teil 1: Aufenthaltsrecht
Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was Teil 1: Aufenthaltsrecht M. Wald, Ausländerbehörde Bonn Alle Folien: Quelle www.bamf.de 2 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat entschieden: (Informationen
MehrSenatsverwaltung für Inneres und Sport
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstraße 47, 10179 Berlin Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - IV - GeschZ. (bei Antwort bitte angeben)
MehrFamiliennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in ausgewählten EU-Staaten
Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in ausgewählten EU-Staaten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in ausgewählten EU-Staaten Aktenzeichen: Abschluss
MehrBBZ / KommMit für Migranten und Flüchtlinge e.v. 8. Familiennachzug
BBZ / KommMit für Migranten und Flüchtlinge e.v. 21.06.2018 8. Familiennachzug Überblick: 1. Rechtliche Grundlagen des Familiennachzugs im Aufenthaltsgesetz 3. Besonderheiten beim Nachzug der Geschwister
MehrRechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation
Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation Schulung am 27.01.2016, Birkenwerder! Rechtsanwältin Julia Kraft!1 Themen der Schulung! 1. Überblick über das Asylverfahren 2. Rechte von Flüchtlingen!2 1. Überblick
MehrEinführung in das Aufenthaltsrecht. 30. August 2012
Einführung in das Aufenthaltsrecht 30. August 2012 Aufenthaltstitel Grundsatz: Jeder (befristete) Aufenthaltstitel ist im weitesten Sinne an einen bestimmten Zweck gebunden. Keine Aufenthaltstitel Aufenthaltsstatus
MehrPerspektiven nach einem abgelehnten Asylantrag
Perspektiven nach einem abgelehnten Asylantrag Verwaltungsgerichtsverfahren Bleiberechtsregelung für Erwachsene 25b AufenthG Gut integrierte Jugendliche 25a AufenthG Ausbildungsduldung 60a AufenthG Familiäre
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung GGUA-Flüchtlingshilfe e.v. Claudius Voigt Hafenstr. 3-5, 48153 Münster 0251-14486-26 Voigt@ggua.de www.einwanderer.net Gefördert
MehrAnlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )
Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund
MehrLandesweiter Fachtag Familiennachzug Rechts- und Problemlagen aus Sicht der Beratungspraxis
Landesweiter Fachtag Familiennachzug Rechts- und Problemlagen aus Sicht der Beratungspraxis Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass so viele Interessierte zu der heutigen Fachveranstaltung
MehrArbeitshilfe. Umgang mit Bescheiden des BAMF bei Ablehnung
Arbeitshilfe Umgang mit Bescheiden des BAMF bei Ablehnung Erfurt, den 21. September Aktuell erhalten thüringenweit immer mehr Flüchtlinge besonders aus Afghanistan einen ablehnenden Bescheid des BAMF (Bundesamt
MehrDie rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext. Katrin Löffelhardt, Bielefeld
Die rechtliche Position unbegleitet minderjährig Geflüchteter im sozialpolitischen Kontext Katrin Löffelhardt, Bielefeld Was habe ich vor: Erfahrungswelten junger Geflüchteter Gesetzliche Änderungen und
MehrFlüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte
Flüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte Rechtsanwalt Manuel Kabis, Fachanwalt für Strafrecht Schwerpunkt Migrationsrecht Lehrbeauftragter an der Ruhr- Universität Bochum Aufenthalt zwischen Einreise und
MehrWiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC
Wiederholungseinheit - 9.2.2016 - RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC 1 1. Welche Rechtsquellen sind im Flüchtlingsrecht allgemein zu beachten? 2 Völkerrecht insb. Genfer Flüchtlingskonvention
MehrWeiterwanderung und Einwanderung nach Kanada
Stand: September 2016 1 1 Was ist Weiterwanderung? Wenn Flüchtlinge sich ohne dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland aufhalten und im Rahmen eines Flüchtlingsprogramms von einem anderen Land aufgenommen
MehrVisaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten
Visaerteilungspraxis bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Nicht-EU-Staaten Grundsatz: Visumpflicht für alle Ausnahmen: keine Visumpflicht für EU-Bürger Visumpflicht visumfreie Einreise, auch
MehrAussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre
Familienzusammenführung von und zu Flüchtlingen A) Inkrafttreten des Asylpakets II am 17.03.2016 B) FZ zu syrischen Flüchtlinge Einreise in die Türkei C) Balkan Route - Dublin III Mit diesem Rundschreiben
MehrÜbersichten zu den gesetzlichen Neuerungen ab 1. Dezember 2013
Übersichten zu den gesetzlichen Neuerungen ab 1. Dezember 2013 Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95 Die folgenden Erklärungen und Übersichten dienen einer ersten Orientierung
MehrAntrag auf Erteilung eines nationalen Visums
Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums Dieses Antragsformular ist unentgeltlich Foto Bitte nicht aufkleben, nur beilegen, 1. Angaben zum Antragsteller/zur Antragstellerin Reserviert für amtliche
Mehr(Erlasse des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom , und )
Landeshauptstadt Fachbereich Öffentliche Ordnung Leinstraße 14 30159 Hannover Verpflichtungserklärung einer Privatperson im Rahmen der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge, die
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10245 21. Wahlperiode 08.09.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Franziska Grunwaldt (CDU) vom 31.08.17 und
MehrNeuerungen in Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen
Neuerungen in Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge - Projektverbund Baden Nicole Schmider Caritasverband Freiburg-Stadt e.v. 1 Neuerungen
MehrFamilienzusammenführung
Familienzusammenführung Forum 1 Fachtagung Rechtsaspekte in der Arbeit mit UMA Ludwigshafen, 20.04.2018 RA Dr. Jonathan Leuschner Frankfurt am Main 1 Diese Folien werden den Teilnehmer*innen der oben genannten
MehrUnbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung, rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hilfeplanung, rechtliche Grundlagen, besondere Bedarfe und pädagogische Herausforderungen Katrin Löffelhardt, Bielefeld Erfahrungswelten junger Flüchtlinge
MehrDie Bleiberechtsregelung für jugendliche Flüchtlinge
netzwerkbleiberecht www.bleibinbw.de Ein Projekt zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung stuttgart tübingen pforzheim Die Bleiberechtsregelung für jugendliche Flüchtlinge
MehrMerkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur
Merkblatt für die Beantragung eines nationalen Visums zur Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden personensorgeberechtigten Elternteil (Kindernachzug) (langfristiger Aufenthalt von über 90
MehrVollversammlung des Regionalen Übergangsmanagement Schule-Beruf mit virtueller Jugendberufsagentur 30.November Integration von Flüchtlingen
Vollversammlung des Regionalen Übergangsmanagement Schule-Beruf mit virtueller Jugendberufsagentur 30.November 2015 Integration von Flüchtlingen Zahl der Flüchtlinge nach Herkunftsländern Bezug: gestellte
MehrStellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht
Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär
MehrÜberblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten
Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus
MehrAktuelles zum Dublin- und Drittstaatenverfahren. Hotspot Flüchtlingspolitik" Tagung des Flüchtlingsrats Baden- Württemberg Samstag, 18.
Aktuelles zum Dublin- und Drittstaatenverfahren Hotspot Flüchtlingspolitik" Tagung des Flüchtlingsrats Baden- Württemberg Samstag, 18. November 2017 Ablauf des Asylverfahrens Formloses Asyl-Gesuch zb bei
Mehr1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen
Mehr