Konferenzsaal der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, Braunschweig

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1 NIEDERSCHRIFT Az.: Sitzung des Ausschusses für Regionalverkehr Tag: Zeit: Ort: 16:00 Uhr bis 17:33 Uhr Konferenzsaal der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, Braunschweig Anwesend: Herr Backhauß, Herr Belte (Vertretung von Herrn Dreß), Herr Dierks, Herr Ducke, Frau Geertsema (Vertretung für Herrn Hane), Herr Kaatz, Herr Kramer, Herr Lestin, Herr Prof. Dr. Müller, Herr Poetsch, Herr Richter, Herr Rieck, Herr Schneider (Vertretung für Herrn Pesditschek), Herr Schrader, Herr Schubert, Frau Sewella (Vertretung für Herrn Rössig), Herr Volkmann, Herr Hansmann, Herr Jankowski, Herr Lorenz, Herr Täubert Für die Verbandsverwaltung: Herr Brandes, Frau Noske, Herr Dr. Wolff, Hr. Jungemann, Herr Weirich, Herr Krüger, Frau Adamczyk Für die DB Regio AG: Herr Bauch In Abwesenheit des Vorsitzenden des Ausschusses für Regionalverkehr, Herrn Pesditschek, und seines Stellvertreters, Herrn Rössig, eröffnet Herr Kramer die 8. Sitzung der V. Wahlperiode des Ausschusses für Regionalverkehr und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und der Verbandsversammlung - soweit sie nicht dem Ausschuss angehören -, die vortragenden Referenten, die Vertreter der Verbandsglieder und der Gebietskörperschaften, der Verkehrsunternehmen, der Presse sowie die übrigen Zuhörer. Herr Kramer stellt fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß geladen und beschlussfähig ist. Er fragt, ob es Wortmeldungen zur Tagesordnung gibt. Dies ist nicht der Fall. Daraufhin ruft er Punkt 1 der Tagesordnung auf.

2 2 I. Öffentliche Sitzung Punkt 1 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Regionalverkehr Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt. Punkt 2 Ergänzung zu den Verkehrsverträgen mit der DB Regio AG hier: Einführung des Niedersachsentarifs (NITA) Vorlage Nr.: 2013/40 Berichterstatter: Herr Jungemann Herr Jungemann erläutert die Notwendigkeit einer Ergänzung zu den Verkehrsverträgen mit der DB Regio AG im Rahmen der Einführung des Niedersachsentarifs (NITA), damit Produkte des NITA auch weiterhin über die Vertriebssysteme der Deutschen Bahn verkauft werden können. Die Vertriebssysteme, wie Automaten-, Schalter- oder Onlineverkauf von Fahrscheinen müssen daher kostenintensiv umgestaltet werden. Insgesamt handelt es sich dabei um 9 Mio.. Im Zuge dieser Umstellung haben alle niedersächsischen Aufgabenträger vereinbart, die durch die Vertriebsanpassung verursachten Kosten der DB Regio zu erstatten. Der Zweckverband Großraum Braunschweig ist als Gründungsmitglied und Gesellschafter mit 5 % an der Niedersachsentarif GmbH (NITAG) beteiligt und zum anteiligen Ausgleich der Kosten für die Vertriebsumstellung verpflichtet. Die notwendigen Mittel zur Erstattung der Kosten an die DB stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Im aktuellen Haushaltsjahr 2013 wurden veranschlagt. Die verbleibenden Kosten für das Jahr 2014 belaufen sich auf maximal Nicht berücksichtigt sind dabei die prognostizierten Mehreinnahmen der NITAG, durch die der Zweckverband Großraum Braunschweig trotz des Nettovertrages mit der DB Regio profitiert und damit die Umstellungskosten senken kann. Herr Schrader erkundigt sich nach der Anerkennung von z. B. in Braunschweig gelösten Fahrscheinen durch die Üstra in Hannover. Herr Jungemann erläutert, dass der Niedersachsentarif nur für den Schienenverkehr gilt und sich diesbezüglich für den Busverkehr nichts verändert hat. Für ausgewählte Abgangs- und Zielbahnhöfe besteht allerdings die Möglichkeit, in Kombination zu den Fahrkarten des NITA ausgewählte Angebote für die Nutzung des örtlichen Nahverkehrs zu erwerben (Anschlussmobilität). Herr Schneider stellt fest, dass der Beschluss zur Gründung der NITAG als auch der Beteiligung des Zweckverbandes an dieser Gesellschaft noch nicht lange zurückliegen. Er möchte wissen, ob zum damaligen Zeitpunkt die Ergänzung zu den Verkehrsverträgen und die damit verbundenen Kosten bekannt waren.

3 3 Herr Brandes erklärt, dass bei einer Vertriebsumstellung grundsätzlich mit zusätzlichen Kosten zu rechnen ist. Allen Aufgabenträgern war bekannt, dass die im Zusammenhang mit einer Vertriebsumstellung verbundenen Beträge ausgeglichen werden müssen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsverträge mit der DB Regio war ihr Umfang jedoch nicht bekannt. Es ist als positiv zu bewerten, dass trotz des Nettovertrages mit der DB Regio der Zweckverband von den Mehreinnahmen profitiert und das Geld in die Vertriebsumstellung einbringen kann. Herr Richter regt eine Berichterstattung in einem Jahr über die finanziellen Effekte sowie die Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen des Niedersachsentarifs an. Herr Brandes stimmt dem zu. Herr Volkmann möchte wissen, ob es im Niedersachsentarif das City-Ticket wie im gewohnten Angebot der Bahn gibt. Herr Jungemann bejaht dies. Er weist darauf hin, dass das City-Ticket ein DB Produkt ist und nur in Verbindung mit dem Fernverkehr Gültigkeit besitzt. Im Rahmen des NITA besteht die Möglichkeit bei dem Kauf einer Fahrkarte die Anschlussmobilität zu erwerben. Herr Hansmann spricht eine langfristig geplante Einbindung von Busverkehren in den Niedersachsentarif an und möchte erfahren, ob die damit verbundene Anpassung der Vertriebssysteme bei der aktuellen Umstellung bereits berücksichtigt wurde. Herr Brandes betont, dass die Anschlussmobilität im Niedersachsentarif sogar verbessert wurde und er davon ausgehe, dass auch der Vertrieb geregelt sei. Herr Kramer bittet um einen Zwischenstand zum Niedersachsentarif und seine Auswirkungen in einem Jahr. Punkt 3 ÖPNV-Finanzierung im Großraum Braunschweig Vorlage Nr.: 2013/39 Berichterstatter: Herr Jungemann Herr Schneider wünscht einen Aufschub des Beschlusses der Vorlage zur ÖPNV-Finanzierung bis zur Verbandsversammlung, da die Fraktionen zu diesem Thema noch nicht beraten haben. Herr Kramer stimmt dem zu und bittet um Information und Diskussion zu dieser Vorlage. Herr Jungemann stellt die Eckpunkte des künftigen Finanzierungsmodells im Zweckverband Großraum Braunschweig vor, das, wie aktuell auch, die Trennung von regionalen und lokalen Verkehren vorsieht. Zurzeit werden die Kriterien für regional bedeutsame Linien überprüft, um anschließend das Busnetz anhand der Kriterien zu überarbeiten. Auf der Grundlage dieser Abgrenzung soll das System

4 4 auf eine rechtlich stabile Basis gestellt werden, indem eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Zweckverband Großraum Braunschweig und allen Verbandsgliedern abgeschlossen wird, ohne die Finanzierungssystematik komplett zu ändern. Zusätzlich soll im Einvernehmen mit den Verbandsgliedern die Verbandsordnung angepasst werden, um eine Sonderumlage ÖPNV zu ermöglichen. Derzeit ist ein Gutachter damit beauftragt worden, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung und eine angepasste Verbandsordnung für den ZGB zu entwickeln. Herr Schneider stellt fest, dass es keine Entscheidung seitens der Verbandsversammlung zu der Trennung zwischen den regionalen und lokalen Verkehren gibt. Eine detaillierte Vorlage, wie regionale bzw. lokale Verkehre definiert und getrennt werden, wird gewünscht, da dies wesentliche finanzielle Auswirkungen hat. Erst auf dieser Grundlage kann über das weitere Vorgehen entschieden werden. Darüber müsse im Ausschuss für Regionalverkehr intensiv beraten werden. Herr Brandes antwortet, dass diese Vorlage eben aus diesem Grund eingebracht wurde, um zunächst einen Grundsatzbeschluss zu erhalten und über die Vorgehensweise zu informieren. Im Lenkungskreis, wo alle Beteiligten vertreten sind, gab es Einvernehmen, die Finanzierung auf diese Basis zu stellen. Zurzeit wird ein Gutachten zu den Kriterien regional bedeutsamer Linien erarbeitet. Die Ergebnisse werden im Lenkungskreis und im Ausschuss vorgestellt und diskutiert und können nicht vorweg genommen werden. Die endgültige Entscheidung muss dann einvernehmlich erfolgen und dies wird auch in den ZGB-Gremien beraten und entschieden, da es sicherlich finanzielle Auswirkungen geben wird. Heute geht es um die generelle Zustimmung zum Verfahren. Herr Schneider stellt nicht das Verfahren an sich in Frage. Er weist darauf hin, dass die Entscheidung, ob eine Linie als regional oder als lokal eingestuft wird, im Ausschuss besprochen werden sollte. Daher der Wunsch nach einer gesonderten Vorlage. Herr Brandes sichert zu, nach Beendigung aller notwendigen Vorarbeiten diese Vorlage einzureichen. Nach abschließender Erarbeitung der regional bedeutsamen Kriterien und der daraus resultierenden Linienzuordnung zum regionalen bzw. lokalen Netz können die finanziellen Auswirkungen dargelegt und dem Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Herr Richter schließt sich der Meinung von Herrn Schneider an und bittet um Diskussion und Abstimmung über die Zuordnung von Linien nach Abschluss des Gutachtens. Herr Kramer geht davon aus, dass die Verwaltung eine Vorlage zur Aufteilung zwischen regionalen und lokalen Linien einreicht. Die Vorlage 2013/39 wird abschließend im Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung beschlossen.

5 5 Punkt 4 Vergabe eines Auftrags für die Analyse und Weiterentwicklung der Verbundorganisation des VRB von einem Tarifverbund hin zu einem Verkehrsverbund Vorlage Nr.: 2013/41 Berichterstatter: Herr Jungemann Herr Jungemann berichtet über den Stand der Vergabe des o. g. Auftrags, der in der Verbandsversammlung im März 2013 beschlossen wurde. Aufbauend auf der derzeitigen Struktur soll vom ausgewählten Gutachter bis März 2014 ein Modell für eine in ihrer Organisation und ihren Aufgaben erweiterte Verbundorganisation erarbeitet werden. Die Analyse und Weiterentwicklung des Verbundtarifs hin zu einem Verkehrsverbund soll von einem Lenkungskreis begleitet werden, an dem unter Leitung des ZGB die Verbandsglieder, Vertreter der Fraktionen aus der Verbandsversammlung sowie Vertreter der Verkehrsunternehmen beteiligt werden. Bis Ende Juli sind drei Angebote beim ZGB eingegangen. Aktuell erfolgt die Sichtung der eingeschickten Unterlagen. Nach noch anstehenden Auswahlgesprächen wird ein geeigneter Gutachter ausgewählt und der Auftrag vergeben. Punkt 5 Einführung der RegioBus-Linie 280 Königslutter Wolfsburg zum Vorlage Nr.: 2013/38 Berichterstatter: Herr Brandes Herr Brandes informiert die Ausschussmitglieder über die Einführung der neuen ÖPNV-Verbindung von Königslutter nach Wolfsburg, die als 37. RegioBus-Linie im Verbandsgebiet von der Kraftverkehrsgesellschaft mbh Braunschweig und der Wolfsburger Verkehrs GmbH eingerichtet wurde. Herr Brandes weist auf die langwierige Planungsphase bei der Einführung dieser Linie hin, die den notwendigen Abstimmungsprozessen geschuldet war, und bedankt sich bei allen an der Planung Beteiligten, die trotz der Schwierigkeiten das Ziel weiter verfolgt haben. Mit dem vorläufigen Probebetrieb auf der Linie 280 ist eine weitere umsteigefreie Verbindung mit Anschlüssen an die Nahverkehrszüge im Verbandsgebiet entstanden. Seitens des ZGB wird davon ausgegangen, dass diese Linie nach einer Anlaufzeit vom Probebetrieb auf Dauer betrieben werden kann. Herr Richter begrüßt die Einführung der RegioBus-Linie 280.

6 6 Punkt 6 Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt Schöningen Vorlage Nr.: 2013/37 Berichterstatter: Herr Weirich Herr Weirich erläutert anhand einer Präsentation den Sachstand zur Trassensicherung zwischen Schöppenstedt und Schöningen und erinnert an den Beschluss zur Vorlage 2012/20, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, den Trassensicherungsvertrag mit der DB Netz AG abzuschließen. Laut diesem Beschluss sollte der ZGB die Kosten in Höhe von ca pro Jahr zuzüglich der Kosten für unvorhersehbare Ereignisse, d.h. größere Instandhaltungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen übernehmen. Der Trassensicherungsvertrag konnte bisher nicht abschließend mit DB Netz verhandelt werden, da einige grundsätzliche Punkte noch nicht geklärt werden konnten. Zu den strittigen Punkten gehört neben juristisch geprägten Fragestellungen vor allem die Höhe der sich aus dem Trassensicherungsvertrag ergebenden finanziellen jährlichen Belastungen für den ZGB. Zu den veranschlagten Kosten von im Jahr kommen nach genauerer Einschätzung der DB Netz erhebliche jährliche Beträge hinzu, vor allem im Bereich der Sicherung von Bahnübergängen, Durchlässen und Brücken. Inzwischen hat die DB Netz weitere Finanzierungsvorschläge für die Trassensicherung vorgelegt. Seitens der DB gibt es zwei Finanzierungsvorschläge: Variante 1: Auf Nachweis werden alle Kosten vom ZGB übernommen. Variante 2: Pauschalzahlung des ZGB an die DB Netz AG ohne Nachweis. Die Höhe des Betrages läge nach derzeitigem Stand bei insgesamt min je Jahr. Der ZGB muss im nächsten Schritt die von DB Netz veranschlagten Kosten verifizieren und das finanzielle Risiko abschätzen, je nachdem, welche Finanzierungsvariante weiter verfolgt wird. Aufgrund der erheblich geänderten Situation wird der ZGB zum Ende des Jahres eine neue Beschlussvorlage erstellen, um in den Gremien des ZGB nochmals zu entscheiden, ob der Trassensicherungsvertrag mit der DB tatsächlich abgeschlossen werden soll und der ZGB bereit ist, die hohen Kosten zu tragen. Wenn die Strecke zukünftig wieder in Betrieb gehen sollte, werden weitere Kosten entstehen, da die Anlagen nach vorgegebenen Richtlinien wieder herzustellen wären. Dies betrifft alle Anlagen, wie Weichen, Signale, Sicherungstechnik und Bahnübergangsanlagen. Dazu gibt es von der DB Netz AG eine vorläufige Kostenschätzung, die sich zurzeit auf 30. Mio. beläuft. Aufgrund der negativ ausfallenden Nutzen-Kosten-Analyse wären die Kosten nach momentanem Stand vom ZGB alleine zu tragen, da eine Förderung nicht möglich ist. Herr Richter kritisiert das Vorgehen der DB Netz AG, weil der Eindruck entsteht, dass die Strecke auf Kosten des ZGB wieder saniert werden soll. Er bedauert, dass in den vergangenen Jahren keine Erhaltungsmaßnahmen an der Strecke seitens der Bahn vorgenommen wurden und in der Zwischenzeit sich der Zustand so stark verschlechtert hat, dass die Kosten für die Streckenerhaltung oder für eine

7 7 Wiederinbetriebnahme wesentlich angestiegen sind. Wenn die DB Netz AG kein Interesse an dieser Strecke mehr hat, muss sie die Strecke in den Ursprungszustand versetzen oder zumindest vorläufig bei den Trassensicherungskosten von bleiben, bis die ZGB-Gremien eine Entscheidung getroffen haben. Herr Kramer erinnert daran, dass in der Vergangenheit sehr intensive Diskussionen in den Gremien des ZGB über den Vorteil einer Unterbrechung dieser Strecke zugunsten des Braunkohletagebaus geführt wurden. Jetzt treten Folgeprobleme auf, die die damalige Entscheidung bewirkt hat. Herr Schrader ruft in Erinnerung, dass diese Strecke einerseits zugunsten des Braunkohleabbaus unterbrochen wurde, andererseits sei das Fahrgastaufkommen auf dieser Strecke sehr gering gewesen. In dem Zusammenhang erwähnt Herr Schrader das aktuelle Vorhaben des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Streckenreaktivierung in Niedersachsen und bittet die Ausschussmitglieder und Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Kontakt zum Ministerium aufzunehmen, um über eine mögliche Reaktivierung von Strecken im ZGB im Allgemeinen und speziell über die mögliche Reaktivierung der Strecke Schöppenstedt Schöningen zu sprechen. Herr Schneider weist darauf hin, das mit der heutigen Informationsvorlage 2013/47 und der Information des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Anliegen des ZGB zur Streckenreaktivierung auf den Weg gebracht wurden. Die Strecke Schöppenstedt Schöningen ist ebenfalls dabei. Herr Backhauß hält die damalige Entscheidung für sinnvoll und richtig und unterstreicht, dass es unter den neuen Voraussetzungen begrüßenswert ist, eine Reaktivierung der Strecke Schöppenstedt Schöningen zu prüfen, zumal die aktuellen Besucherzahlen des Paläon dafür sprechen würden. Herr Volkmann möchte erfahren, was mit den Liegenschaften entlang der Strecke Schöppenstedt Schöningen seit ihrer Stilllegung passiert ist. Kann geprüft werden, ob Liegenschaften eventuell veräußert worden sind und wenn ja, ob die Gelder in die Streckenerhaltung eingeflossen sind? Herr Prof. Dr. Müller spricht die in der Vorlage erwähnten Verhandlungen eines Draisinenbetreibers mit der DB auf der Strecke Schöppenstedt Schöningen an und möchte erfahren, wie weit die Gespräche dort fortgeschritten sind. Er stellt fest, dass diese Nutzung eventuell zur Kompensation der Kosten auf dieser Strecke führen könnte. Herr Brandes würde den Draisinenverkehr auf dieser Strecke begrüßen, wenn dies zur Folge hätte, dass die Strecke zunächst erhalten bliebe. Zwischen dem potenziellen Draisinenbetreiber und der DB müsste in so einem Fall ein Nutzungsverhältnis und Übernahme von Kosten vereinbart werden. Eine finanzielle Unterstützung seitens des ZGB wäre vorstellbar.

8 8 Zum Umgang mit dem Trassensicherungsvertrag bittet Herr Brandes um Verständnis, dass die Bahn an einer Trasse ohne Bahnverkehr außer den notwendigen, der Sicherheit dienenden Maßnahmen keine den Bahnverkehr erhaltende Maßnahmen durchführt. Die DB habe keine Erträge und sei nur zur Verkehrssicherung verpflichtet. Aus diesem Grund sei es auch nicht erstaunlich, dass die Kosten im Laufe der Jahre ansteigen, weil z.b. Bahnübergänge mit der Zeit von Grund auf erneuert werden müssten. Bezogen auf die Streckenreaktivierung bekräftigt Herr Brandes, dass Strecken aus dem ZGB, die der Überprüfung unterzogen werden könnten, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mitgeteilt wurden. Nach dem jetzigen Stand des Ablaufplans ist spätestens zum Ende des Jahres mit den ersten Ergebnissen des Vorauswahlverfahrens zur Streckenreaktivierung zu rechnen. Spätestens dann ist abzusehen, ob die Strecke Schöppenstedt Schöningen eine Chance hat, reaktiviert zu werden. Dieses Ergebnis sollte auch für die ZGB-Gremien entscheidungsrelevant sein im weiteren Umgang mit dieser Strecke. Zum Veräußern von Bahnanlagen liegen Herrn Brandes keine genauen Informationen vor. Er geht jedoch davon aus, dass zum Bahnbetrieb notwendige Anlagen noch im Eigentum der DB seien, solange die Strecke noch gewidmet ist. Herr Dr. Wolff stellt fest, dass die DB Netz AG der Verkehrssicherungspflicht für die Strecke Schöppenstedt Schöningen nachkommen muss, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist. Das hat sie auch bisher getan, und zwar auf eigene Kosten. Die Bahnanlagen befinden sich aber inzwischen in einem Zustand, wo einfache Sicherungsarbeiten nicht mehr ausreichend sind und Arbeiten in größerem Umfang vorgenommen werden müssen. Auf der anderen Seite ist es ein Entgegenkommen der DB, dass sie seit Dezember 2007, ab diesem Zeitpunkt erfolgten keine Bestellungen von SPNV-Leistungen mehr, das Entwidmungsverfahren nicht vorangetrieben hat, was mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hätte, weil es keinen Besteller auf dieser Strecke und keinen Interessenten für die Streckenübernahme gibt. Herr Backhauß merkt zum Draisinenbetreiber an, dass das Unternehmen, das diese Fahrten gerne übernehmen würde, noch gar nicht gegründet sei. Er sieht es als problematisch an, dass ein Draisinenbetrieb vorwiegend in den Sommermonaten erfolgt und somit die Strecke wieder mehrere Monate im Jahr ungenutzt bliebe. Herr Hansmann führt an, dass es dafür bundesweite Beispiele gibt, z. B. der Moorexpress der Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe der Elbe-Weser GmbH, der 1 x wöchentlich fährt und sich damit anscheinend trägt. Beispiele solcher touristischen Strecken sollten näher angeschaut werden. Des Weiteren möchte Herr Hansmann erfahren, wie die Situation der anderen Strecken ist, die im Streckenreaktivierungs-Programm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr aufgenommen wurden.

9 9 Protokollnotiz: Die Präsentation liegt in elektronischer Form im Sitzungsinformationssystem ( vor. Punkt 7 Anfragen Es liegen weder mündliche noch schriftliche Anfragen vor. Punkt 8 Mitteilungen 8.1 Reaktivierung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Vorlage Nr. : 2013/47 Berichterstatter: Herr Brandes Herr Brandes berichtet über das Gespräch am im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, bei dem u. a. Vertreter der Fahrgastverbände, Aufgabenträger und Landtagsabgeordnete anwesend waren. Der Anlass war die Absicht der Landesregierung, niedersachsenweit die Reaktivierung von Bahnstrecken zu prüfen. Die LNVG hat ein Verfahren vorgestellt, wie so eine Prüfung vorgenommen werden könnte. Im Rahmen eines Auswahlverfahrens werden Strecken festgelegt, die grundsätzlich für eine Reaktivierung in Frage kommen. Entgegen der Berichterstattung in der Presse, werden auch ausgewählte Bahnanlagen im Großraum Braunschweig dieser Prüfung unterzogen. Diese Strecken werden vom ZGB ausgewählt, der LNVG bzw. dem MW gemeldet und sollen mit in das Prüfungsverfahren aufgenommen werden. Der ZGB hat darum gebeten, auch in den Lenkungskreis mit aufgenommen zu werden, der das Vorauswahlverfahren begleitet und nachvollzieht. Für vorausgewählte Strecken gibt es anschließend eine Nutzen-Kosten-Betrachtung. Das gesamte Verfahren ist gekennzeichnet durch hohe Transparenz, es erfolgt anhand vorgegebener fester Kriterien und die Aufgabenträger können die einzelnen Arbeitsschritte begleiten. Bezogen auf die Strecke Schöppenstedt Schöningen ist es deswegen ratsam, die Ergebnisse abzuwarten, um je nachdem ob die Strecke eine Chance auf Reaktivierung hat eine weitere Entscheidungsgrundlage zu haben. Herr Schubert verweist auf den letzten Abschnitt der Vorlage mit dem Thema Reaktivierung von Bahnstationen und bittet um eine Auflistung dieser Stationen. Diese Auflistung sollte auch den Neubau von Bahnstationen beinhalten. Dies sollte ergänzt und abgestimmt werden, bevor die Verhandlungen aufgenommen werden. Der Ausschuss für Regionalverkehr sollte in die Auswahl von geeigneten Bahnstationen eingebunden werden. Herr Schubert bittet darum, dass auch die Bahnstationen an der Linie auf der Weddeler Schleife mit in das Reaktivierungsprogramm aufgenommen werden.

10 10 Herr Brandes erläutert, dass es sich bei dem Programm zur Reaktivierung von Bahnstationen um ein anderes Vorgehen handelt und es keine landesweite Liste gibt. Im ZGB gibt es dagegen eine Beschlusslage mit den Stationen, die im Regionalbahnkonzept enthalten sind, sowie Stationen, die im Moment noch geprüft werden. Diese Bahnstationen sind vom Ausschuss behandelt beschlossen worden und insoweit bekannt. Auch dem MW und der LNVG sei das Regionalbahnkonzept bekannt und die dabei vorgesehene Modernisierung bzw. die Reaktivierung und der Neubau von Stationen würde unabhängig von der genannten Reaktivierungsinitiative vorbereitet. Herr Kaatz begrüßt das transparente Verfahren zur Ermittlung der zu reaktivierenden Strecken und möchte erfahren, ob die Ausschlusskriterien für die Aufnahme in das Reaktivierungsprogramm schon bekannt sind und, ob bereits ein Kriterium ausreicht um eine Strecke zu eliminieren. Herr Brandes antwortet, dass seitens der LNVG der Vorschlag unterbreitet wurde, bei Erfüllung von drei Ausschlusskriterien die betroffene Strecke auszuschließen sei. Näheres müsste nach seiner Auffassung im Lenkungskreis besprochen werden. Bei der Nutzenanalyse wird es dagegen ein Punktesystem geben; nach dem stringent vorgegangen wird. Problematisch sei allerdings die Finanzierung, wozu der Vorschlag der LNVG vorsieht, dass sich der ZGB als Aufgabenträger an den investiven Kosten beteiligt und dieser auch die zusätzlichen Betriebskosten trägt. Dafür habe der ZGB nach der derzeitigen Verteilung der Mittel auf Basis des Nahverkehrsgesetzes keinerlei finanzielle Reserven. 8.2 Betrieb der neuen ICE-Schnellstrecke Berlin Erfurt München ab 2017 Berichterstatter: Herr Brandes Herr Brandes berichtet von einem Artikel aus dem Berliner Tagesspiegel, nach dem der Eindruck, entsteht, dass ab 2017 ICE-Züge von Berlin über Erfurt nach München verkehren sollen und nicht mehr über Braunschweig. Wenn die Strecke über Erfurt fertiggestellt ist, kann damit die Gefahr einer Verschlechterung der Fernverkehrsanbindung im Raum Braunschweig/Wolfsburg bestehen. Da auch der Nahverkehr davon betroffen wäre, ist so eine Veränderung völlig indiskutabel. Deswegen ist Herr Dr. Grube vom ZGB angeschrieben worden mit der Bitte; schriftlich dazu Stellung zu nehmen, ob es diese Planung tatsächlich gibt. 8.3 Fortführung des Hochwasserplans aktueller Sachstand Berichterstatter: Herr Bauch Herr Bauch gibt den aktuellen Sachstand zum Hochwasserplan wieder. Seit Juni sind Teile der Schnellfahrstrecke Hannover Berlin überschwemmt und können nicht befahren werden. Insgesamt sind täglich ca Reisende betroffen, die auf andere Strecken ausweichen müssen. Wegen der Streckensperrung gibt es einen verlässlichen Übergangsfahrplan. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht

11 11 abzusehen, wann mit Aufräumarbeiten auf der überschwemmten Strecke begonnen werden kann, zurzeit laufen Ermittlungen und Untersuchung gen des Ausmaßes entstandener Schäden. Im Septem- andauern werden und wann die Strecke freigegeben werden kann. Im Nahverkehr konnte schneller reagiert werden, weil die Strecken nicht direkt vom Hochwasser betroffen waren. Maßnahmen n wie ber beabsichtigt die Bahn; Auskunft darüber zu geben, wie lange die Reparaturarbeiten insgesamt Stärkung einzelner Züge, Einsatz zusätzlicher Züge sowie Veränderung vereinzelter Taktlagen sind Maßnahmen, mit denen die Bahn Ausgleich geschaffen hat. Protokollnotiz: Die Präsentation liegt in elektronischer Form im Sitzungsinformationssystem ( vor. Da keinee weiteren Mitteilungen vorliegen und auch keine Vorlagen im nichtöffentlichen Teil behandelt werden, schließt Herr Kramer um Uhr mit einem Dank an die Teilnehmer die Sitzung. Kramer Sitzungsleiter Brandes Verbandsdirektor Adamczyk Protokollführerin

12 Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen , Ausschuss für Regionalverkehr

13 Beschluss zur Vorlage 2012/20 Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen Fakten zum Beschluss zur Vorlage 2012/20 1. Der ZGB schließt mit der DB Netz AG einen Trassensicherungsvertrag ab. 2. Der ZGB übernimmt die Kosten für die Sicherung der Trasse. 3. Die jährlichen Kosten wurden mit Euro abgeschätzt. 4. Zusätzliche Kosten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse sind ebenfalls vom ZGB zu tragen. 2

14 Sachstand zum Vertragsabschluss Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen Verzögerungen beim Vertragsabschluss des Trassensicherungsvertrages juristische Fragen, detaillierte Kostenermittlungen bereits absehbare, deutliche Kostensteigerungen: 1. Insbesondere an Bahnübergängen 2. An Durchlässen und Brücken Vorlage neuer Finanzierungsvarianten durch die DB Kritische Prüfung der Kosten durch den ZGB 3

15 Grundlage der Kostenermittlung Bahnübergänge Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen Bahnübergänge 8 Bahnübergänge an klassifizierten Straßen (z.b. B82 in Schöppenstedt) Weitere 7 Bahnübergänge an Feldwegen Beispiel für Sanierungskosten eines Bahnübergangs an einer klassifizierten Straße: ca Euro (B82). Gründe für die hohen Kosten: Unterbau für Belastungen durch Züge und Straßenverkehr ausgelegt Oberbau und Deckschicht Sonderanfertigungen, z.b. Spezialbetonplatten 4

16 Lage der Bahnübergänge Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen Bahnübergänge Kartenausschnitt 5

17 Verteilung der Kosten für die Trassensicherung Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen Finanzierungsvorschläge der DB Variante 1: Auf Nachweis sind alle Kosten vom ZGB zu übernehmen. Variante 2: Pauschalzahlung ohne Nachweis an die DB Netz in noch festzulegender Höhe (voraussichtlich min Euro); sowohl Risiko als auch Überschuss verbleibt bei der DB Netz 200 T Variante 1 - Beispiel 200 Variante 2 - Beispiel 150 T 100 T 50 T 0 T -50 T -100 T Jahre Jahre Anteil DB Anteil ZGB 6

18 Nächste Schritte Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen Nächste Schritte zum Abschluss des Trassensicherungsvertrages Verifizierung der durch die DB Netz AG genannten Kosten Abschätzung des finanziellen Risikos für den ZGB durch den Trassensicherungsvertrag, je nach Finanzierungsvariante Erstellung einer neuen Vorlage zur Beschlussfassung durch die Gremien des ZGB 7

19 Zusätzliche Kosten durch Wiederinbetriebnahme Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen Notwendige Maßnahmen und entstehende Kosten einer möglichen Wiederinbetriebnahme kein Bestandsschutz für stillgelegte Anlagen Bei Wiederinbetriebnahme wäre die gesamte Strecke nach den aktuellen Richtlinien herzurichten große Teile der noch vorhandenen Anlagen wäre neu herzurichten, z.b. Weichen Signale und Sicherungstechnik Bahnsteige Bahnübergänge Oberbau Kostenschätzung der DB Netz beläuft sich auf ca. 30 Mio. Euro zu erwartender verkehrlicher Nutzen gering, so dass keine Förderfähigkeit für die Wiederinbetriebnahme erreicht wird. Der ZGB müsste die Kosten für die Wiederinbetriebnahme voraussichtlich allein tragen. 8

20 Sachstand Trassensicherung Schöppenstedt - Schöningen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 9

21 Fortführung des Hochwasserfahrplans aktueller Sachstand DB Fernverkehr AG / DB Regio AG (Quelle: DB AG) Reiner Schröder / Thomas Bauch P.FMA / P.R-N-BS(M1) Hamburg / Braunschweig, 05./06. August 2013

22 Schnellfahrstrecke Hannover Berlin aufgrund Überschwemmung zwischen Stendal und Rathenow gesperrt Überschwemmung der Schnellfahrstrecke im Bereich der Elbbrücke Schönhausen seit 10. Juni 2013 trifft Fernverkehr auf einer Hauptachse 5 km langer Streckenabschnitt überschwemmt Über 30 Tsd. Reisende täglich sind auf dem Korridor Hannover- Berlin von der Sperrung der Schnellfahrstrecke betroffen Aufgrund des nur langsamen Abflusses des Elbehochwassers Verzögerung der Aufräumarbeiten und Reinigung der festen Fahrbahn Beginn Reparatur der Leit-, Telekommunikations- und Sicherheitstechnik, Fahrleitung, Oberbau und Bauwerke für kommende Wochen vorgesehen Umleitung Fernverkehrszüge und damit verbundene Fahrplananpassungen notwendig 1. Übergangsfahrplan: 21. Juni 28. Juli 2. Übergangsfahrplan: seit 29. Juli Längere Einsatzzeiten für Fahrzeuge und Personal durch notwendige Umleitungen Entfall eines Teiles der vor dem Hochwasser angebotenen Leistungen nicht zu vermeiden DB Fernverkehr AG, P.FMA 2

23 Wegen Streckensperrung erster Interimsfahrplan bis mit Umleitung Fernverkehr u.a. via Magdeburg Braunschweig. Keine Systemanbindung Wolfsburgs im Fernverkehr Westerland Hamburg Kiel Rostock Stralsund L10 Köln <-> Berlin L11/12 Münch./Basel <-> Berlin L16 Frankfurt <-> Berlin L32 Stuttgart <-> Berlin L77 Amsterdam <-> Berlin L99 Hamburg <-> Wroclaw Wittenberge Oldenburg Hannover Amsterdam Münster Magdeburg Düsseldorf Dortmund Kassel Köln Fulda Erfurt Frankfurt Mainz Würzburg Berlin Halle Leipzig Dresden Wroclaw Betroffene ICE-Linien * L10 Umleitung über Magdeburg spätere Ankunft in Berlin um ca. 60 min Abfahrt in Berlin 60 min früher L11 Umleitung großräumig über Erfurt spätere Ankunft in Berlin um ca. 40 min Abfahrt in Berlin 30 min früher L12 Umleitung großräumig über Erfurt spätere Ankunft in Berlin um ca. 15 min Abfahrt in Berlin 50 min früher Saarbrücken Karlsruhe Mannheim Stuttgart Augsburg Nürnberg München Betroffene IC-Linien L16 überwiegend Ausfall zwischen Hannover und Berlin L32 Einzelzugregelungen L77 verkehrt nur zwischen Amsterdam und Hannover L99 verkehrt nur zwischen Polen und Berlin Basel DB Fernverkehr AG, P.FMA 3 * Ferner sind auch L03, 20, 22 und 28 von einzelnen Folgen betroffen

24 Maßnahmen der DB Regio für die Region Braunschweig; Zeitraum 13. Juni bis 28. Juli 2013 Stärken der ET 425 auf der Linie Hannover Wolfsburg, KBS 300 (Vollzug): RE 14007, Hannover ab 08:46 Uhr RE 14010, Wolfsburg ab 10:14 Uhr RE 14013, Hannover ab 11:46 Uhr RE 14016, Wolfsburg ab 13:14 Uhr Maximale Zugbildung der Züge mit Reisewagenpark (5 Wagen) (Quelle: DB AG) Ab zusätzliche Züge von Hannover nach Wolfsburg durch DB Regio in Fv-Lagen (IC 2241/ICE 846) als Fv- Ersatzleistung Ab Stärken von Zügen zwischen Magdeburg und Wolfsburg für Einpendler aus Berlin/Sachsen-Anhalt. Anschlüsse an Fernverkehr. DB Regio AG Regio Braunschweig Marketing

25 Im optimierten Interimsfahrplan seit Stendal, Wolfsburg, und Hildesheim mit zweistündlich ICE-Linie 11 wieder direkt mit Fernverkehr angebunden (über Wittenberge) Amsterdam Linie 77 Bielefeld Hannover Wolfsburg Linie 11 Linie 11 Stendal x Berlin-Spandau Berlin Hbf Berlin Südkreuz Linie 10 Hamm Göttingen Hildesheim Braunschweig Magdeburg Linie 10 Ruhrgebiet Frankfurt Kassel-Wilhelmshöhe Linien Hanau DB Fernverkehr AG, P.FMA 5 Fulda Linie 12 (über Erfurt) Linie 10 = stündlich Braunschweig Linie 10 Halt 2-stündlich Linie 11 = 2-stündlich Linie 12 = 2-stündlich Linie 77 = 2-stündlich Abschnitt Hannover-Berlin nur 1 Zugpaar pro Tag

26 Wolfsburg neben zweistündlicher Anbindung durch ICE-Linie Berlin Frankfurt München auch einzelne Fernzüge von/nach Hannover und Westdeutschland Anbindung Wolfsburgs durch ICE-Züge von Köln nach Berlin ICE 541 Mo-Fr Hannover ab 07:31 Uhr, Wolfsburg an 08:03 Uhr, Berlin Hbf an 10:21 Uhr ICE 951 Mo-Do Hannover ab 16:31 Uhr, Wolfsburg ab 17:04 Uhr, Berlin Hbf an 19:22 Uhr ICE 598 Fr Hannover Braunschweig ab 16:58 Uhr, Wolfsburg ab 17:17 Uhr, Berlin Hbf an 19:22 Uhr RE-Zugpaar Mo-Fr Hannover Wolfsburg Hannover In ehemaliger IC-Lage, durch DB Fernverkehr bestellt Hannover ab 07:22 Uhr Wolfsburg an 08:00 Uhr Wolfsburg ab 16:49 Uhr Hannover an 17:25 Uhr IC Amsterdam Hannover Berlin IC 140, So, Berlin Hbf ab 15:34 Uhr, Wolfsburg an 18:03 Uhr, Hannover an 18:37 Uhr 147, tgl. Hannover ab 17:21 Uhr, Wolfsburg ab 17:55 Uhr, Berlin Hbf an 20:34 Uhr IC 148, Mo-Sa, Berlin Hbf ab 7:08 Uhr, Wolfsburg an 9:45 Uhr, Hannover an 10:28 Uhr DB Fernverkehr AG, P.FMA 6

27 Bereits genannte Maßnahmen der DB Regio für die Region Braunschweig werden auch ab fortgesetzt Stärken der ET 425 auf der Linie Hannover Wolfsburg, KBS 300 (Vollzug): RE 14007, Hannover ab 08:46 Uhr RE 14010, Wolfsburg ab 10:14 Uhr RE 14013, Hannover ab 11:46 Uhr RE 14016, Wolfsburg ab 13:14 Uhr Maximale Zugbildung der Züge mit Reisewagenpark (5 Wagen) (Quelle: DB AG) Ab zusätzliche Züge von Hannover nach Wolfsburg durch DB Regio in Fv-Lagen (IC Minuten/ICE 846) als Fv-Ersatzleistung Veränderung vereinzelter Taktlagen auf der KBS 310 in den Abschnitten Helmstedt - Braunschweig Hannover durch Zunahme Fernverkehr auf demselben Abschnitt (Linie 10) DB Regio AG Regio Braunschweig Marketing

28 Die durch die Linienverlegung erforderlich gewordenen Abstimmungsverhandlungen haben folgende Fahrplanlösungen ergeben; Reiseauskunftsmedien sind aktualisiert KBS 310 im Abschnitt Hannover - Braunschweig Zugtyp RE-D RE-D RE-D Zugtyp RE-D RE-D RE-D RE-D RE-D RE RE-D RE-D Zugnummer Zugnummer Verkehrstag W(Sa) W(Sa) TGL Verkehrstag W TGL TGL TGL W(Sa) W(Sa) S W(Sa) Anmerkung Anmerkung Braunschweig Hbf 6:46 7:54 23:20 Hannover Hbf 4:47 10:55 14:55 15:55 16:16 17:13 17:55 18:16 Vechelde 6:55 8:03 23:29 Lehrte 4:56 11:05 15:05 16:05 16:26 17:25 18:05 18:26 Peine 7:10 8:14 23:39 Lehrte 4:57 11:05 15:05 16:05 16:27 17:27 18:05 18:27 Peine 7:11 8:15 23:39 Hämelerwald 5:04 11:12 15:12 16:12 16:34 17:35 18:12 18:35 Vöhrum 7:15 8:19 23:43 Vöhrum 5:08 11:16 15:16 16:16 16:38 17:40 18:16 18:39 Hämelerwald 7:20 8:24 23:48 Peine 5:11 11:19 15:19 16:19 16:42 17:45 18:19 18:43 Lehrte 7:27 8:31 23:55 Peine 5:12 11:20 15:20 16:20 16:42 17:45 18:25 18:44 Lehrte 7:28 8:33 23:56 Vechelde 5:19 11:32 15:32 16:32 17:04 18:03 18:32 18:51 Hannover Hbf 7:38 8:45 0:06 Braunschweig Hbf 5:27 11:41 15:41 16:41 17:14 18:13 18:41 19:00 vereinzelte Taktunreinheiten u.a. frühere Abfahrtzeiten Fahrtzeitverlängerungen durch Überholungen DB Regio AG Regio Braunschweig Marketing

29 Die durch die Linienverlegung erforderlich gewordenen Abstimmungsverhandlungen haben folgende Fahrplanlösungen ergeben; Reiseauskunftsmedien sind aktualisiert KBS 310 im Abschnitt Braunschweig - Helmstedt Zugtyp RE RB RB RB RB Zugnummer Verkehrstag W(Sa) Sa+S W(Sa) TGL W(Sa) Anmerkung Ü in HE Braunschweig Hbf 5:28 5:42 6:48 17:20 18:19 Weddel (Brschw) 5:33 5:47 6:54 17:25 18:25 Schandelah 5:37 5:51 6:59 17:29 18:29 Königslutter 5:49 5:57 7:06 17:36 18:35 Frellstedt 5:55 6:03 7:13 17:42 18:42 Helmstedt 6:02 6:08 7:21 17:47 18:47 vereinzelte Taktunreinheiten Überwiegend spätere, aber auch vereinzelt frühere Fahrlagen Aus Helmstedt kommend in Braunschweig aber jeweils Plan an (Ursprungsfahrplan) KBS 310 im Abschnitt Helmstedt - Braunschweig Zugtyp RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB Zugnummer Verkehrstag W(Sa) Sa+S TGL W(Sa) Sa+S TGL W(Sa) Sa+S TGL W(Sa) Sa+S TGL W(Sa) Sa+S TGL W(Sa) Sa+S TGL W(Sa) Sa+S TGL W S Anmerkung Helmstedt 7:13 7:12 8:15 9:15 9:15 10:12 11:15 11:15 12:12 13:15 13:15 14:12 15:15 15:15 16:12 17:15 17:15 18:12 19:15 19:15 20:12 21:15 21:15 Frellstedt 7:17 7:18 8:21 9:21 9:21 10:17 11:21 11:21 12:17 13:21 13:21 14:17 15:21 15:21 16:17 17:21 17:21 18:17 19:21 19:21 20:17 21:21 21:21 Königslutter 7:26 7:25 8:27 9:27 9:27 10:26 11:27 11:27 12:26 13:27 13:27 14:26 15:27 15:27 16:26 17:27 17:27 18:26 19:27 19:27 20:26 21:27 21:27 Schandelah 7:32 7:31 8:33 9:33 9:33 10:32 11:33 11:33 12:32 13:33 13:33 14:32 15:33 15:33 16:32 17:33 17:33 18:32 19:33 19:33 20:32 21:33 21:33 Weddel (Brschw) 7:36 7:35 8:37 9:37 9:37 10:36 11:37 11:37 12:36 13:37 13:37 14:36 15:37 15:37 16:36 17:37 17:37 18:36 19:37 19:37 20:36 21:37 21:37 Braunschweig Hbf 7:42 7:42 8:42 9:42 9:42 10:42 11:42 11:42 12:42 13:42 13:42 14:42 15:42 15:42 16:42 17:42 17:42 18:42 19:42 19:42 20:42 21:42 21:42 DB Regio AG Regio Braunschweig Marketing

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Herr Bolle, Herr Jankowski, Herr Lorenz, Herr Täubert. Für die Verbandsverwaltung: Herr Brandes, Herr Rössig, Herr Dr. Wolff, Frau Nipshagen

Herr Bolle, Herr Jankowski, Herr Lorenz, Herr Täubert. Für die Verbandsverwaltung: Herr Brandes, Herr Rössig, Herr Dr. Wolff, Frau Nipshagen NIEDERSCHRIFT 24.04.2014 Az.: 1.3.4 12. Sitzung des Ausschusses für Regionalverkehr Tag: 23.04.2014 Zeit: Ort: Anwesend: 16:00 Uhr bis 18:05 Uhr Vortragssaal der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz,

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