Zielorientiertes Versorgungsmanagement wie geht s?
|
|
- Adrian Jaeger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zielorientiertes Versorgungsmanagement wie geht s? MSD-Forum GesundheitsPARTNER Workshop 5 Haar, 17. September 2014 Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer Facharzt für Innere Medizin / Kardiologie / Sportmedizin / Ärztl. Qualitätsmanagement Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V.
2 Sektorale Gesundheitsversorgung Sektorübergreifend(nach Verständnis des BVA) Mindestens zwei Sektoren, u.a.: - Ambulante ärztliche, zahnärztliche Leistungen - Krankenhausleistung -Ambulante oder stationäre Rehabilitation -Heil-oder Hilfsmittelversorgung -Arzneimittelversorgung -Häusliche Krankenpflege -Hebammenleistungen - Soziotherapie bestehendes Gleichgewicht in der sektoralen Versorgung spricht für ausgewogenen Zugang zum jeweils anderen Sektor SVR: derzeit mehr Optionen für Krankenhäuser, an der ambulanten Leistungserbringung teilzunehmen Zukunftsmodell stationäre Gesundheitsversorgung Krankenhausversorgung ambulante Gesundheitsversorgung vertragsärztliche Versorgung
3 Das Prinzip der Integrierten Versorgung im Gesundheitswesen Integrierte Versorgung als gesetzliche Form der Selektivversorgung 140aAbs.1S.1SGBV: Abweichend von den übrigen Regelungen dieses Kapitels können die Krankenkassen Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinärfachübergreifende Versorgung mit den in 140b Abs. 1 genannten Vertragspartnern abschließen. Integrierte Versorgung als Versorgungsprinzip in der Selektiv- und Regelversorgung (ständige Verbesserung der sektorenübergreifenden und interdisziplinär-fachübergreifenden Kooperation der Leistungserbringer mit dem Ziel einer optimierten medizinischen Versorgung und Pflege).
4 Welche Krankheitsbilder eignen sich besonders für Selektivverträge? Relevanz der Diagnosen Prävalenz (Anzahl der Erkrankten) Bedeutsamkeit aus Patientensicht Inzididenz (Anzahl der Neuerkrankungen) Progressionstendenzen der Erkrankungen Interventionsmöglichkeiten zur Verhinderung von Ver-schlechterungen Förderungsansätze für Früherkennung und -behandlung Qualitativer Optimierungsbedarf in vorhandenen Versorgungsstrukturen Erschwerter Zugang zur fachärztlichen Versorgung Nicht-Einhaltung leitliniengerechter Behandlung Mangelnde Früherkennung Wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten Reduzierung therapeutischer Eingriffe durch Verbesserung Krankheitsverlauf Reduktion Krankenhaus- Einweisung und Arbeitsunfähigkeit Mangelnde Compliance der Patienten Wirtschaftliche Verordnungsweise z. B. Diabetes / KHK / Herzinsuffizienz / Hypertonie / Depression / Rheuma Vermeidung von Doppeluntersuchungen
5 Die Interessenslagen der Patienten als Objekt und Mittelpunkt des Versorgungsmanagements hohe Behandlungsqualität Teilhabe an wiss.-techn. Fortschritt in der Medizin ohne Rationierung koordinierte Behandlungsabläufe Zielführung bei chronischen Erkrankungen kurze Behandlungswege kurze Bestell-, Warte- und Behandlungszeiten qualitativ und quantitativ optimale Information, Beratung und Aufklärung durch die behandelnden Leistungserbringer Recht auf freie Arztwahl (ggf. im Rahmen der vertraglichen I.V.-Bindung) objektive Behandlerbewertungen als Grundlage für Leistungsvergleiche Beitragsentlastung durch Krankenkasse
6 Wirtschaftlichkeitsgebot und integrierte Versorgung seit Einführung des Gesundheitsfonds von noch größerer Bedeutung, da Anschubfinanzierung weggefallen ist Bindung an Grundsatz der Beitragssatzstabilität hat zwar nicht zur flächendeckenden Beendigung von I.V.-Projekten geführt, hemmt aber die Entwicklung und Verbreitung integrierender Versorgungsformen Kosten-Nutzen-Verhältnis muss weit ausgelegt werden -Fallkosten, Preise, Einsparpotenzial - Mengen- und Preissteuerung - Produktoptimierung -Struktureffekte -Ausbreitungsfähigkeit -Marketingeffekte (Akquirierung und Bindung von Versicherten, Imageverbesserung)
7 Komplexität des Managements von innovativen Versorgungsformen Qualität Integration Wirtschaftlichkeit Effektivität Versichertenzufriedenheit Evidenz Steuerbarkeit Nachhaltigkeit Zukunftsfähigkeit Wettbewerbsfähigkeit innovative Versorgungsformen Wirksamkeit Relevanz Innovation Rechtssicherheit Ertragsfähigkeit Akzeptanz
8 IT-Vernetzung als Voraussetzung eines innovativen Versorgungsmanagements Anforderungen, u. a.: Vertragsdaten Arzneimittelmanagement Teilnehmerverwaltung Heil-/Hilfsmittelmanagement AU-Management Überweisungs- und Einweisungsmanagement Ziele, u. a.: Entbürokratisierung Erschließung von Wirtschaftlichkeits-und Qualitätspotentialen Regresssicherheit Standardisierte Schnittstellen zu vorhanden PIS + KIS Indikationsspezifische Dokumentation, Qualitätssicherung und Indikationen Behandlungs-/Versorgungspfade und Leitlinien Weitere Leistungserbringergruppen, Leistungssektoren und -bereiche Wer ist der Normengeber und was sind die Normen?
9 DGIV-Positionspapier 2014 Bindung an Beitragssatzstabilität Die im Gesetz für Selektivversorgungsformen fixierte Bindung an den Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist vom Gesetzgeber auch für die Integrierte Versorgung gem. 140a ff. SGB V wieder aufzuheben. Einheitliche Prüfkriterien Es bedarf einheitlicher, liberaler und transparenter Prüfkriterien beim BVA und den Länderaufsichten, die bei allen Kassen einheitlich Anwendung finden müssten. Add-on Leistungen Der Abschluss eines I.V.-Vertrages sollte auch ausschließlich oder überwiegend mit Add-on- Leistungen möglich sein, ohne dass eine Substitution der Regelversorgung stattfinden muss.
10 DGIV-Positionspapier 2014 Budgetbereinigung Wegfall der Bereinigungspflicht für Krankenkassen und Ersetzung durch eine Kann- Bestimmung, hilfsweise: Befreiung von der Pflicht zur Bereinigung für die Anfangsphase von bis zu 4 Jahren, wenn aufgrund der Wirtschaftlichkeit des Projektes auf anderem Wege Einsparungen erzielt werden oder wenn der Aufwand der Bereinigung in keinem Verhältnis steht. Für eine Vereinfachung des Bereinigungsverfahrens muss die Möglichkeit zur Vereinbarungen von Pauschalen bestehen. Vertragsfreiheit Den Krankenkassen ist die Möglichkeit einzuräumen, über die derzeit bestehenden Selektivversorgungsformen hinaus Selektivverträge mit ausgewählten Leistungserbringern (auch in zweiseitiger Gestaltung) abzuschließen. Als Partner dieser Verträge sind auf Leistungserbringerseite in der medizinischen Versorgung nicht nur Krankenhäuser, sondern auch spezialisierte MVZ, Facharztzentren bzw. Praxiskliniken zuzulassen. Darüber hinaus ist eine Ausweitung dieser vertraglichen Freiheiten auf den Pflegebereich zu prüfen.
11 DGIV-Positionspapier 2014 Evaluation Die wissenschaftliche Evaluation der Leistungserbringung und Versorgung hat sowohl in der Regel- als auch in der Selektivversorgung nach zentralen Vorgaben zu erfolgen, mit denen der besonderen Spezifik der Leistungserbringung in unterschiedlichen Versorgungsformen und Sektoren angemessen Rechnung getragen wird. Dabei ist zu gewährleisten, dass der Evaluationsaufwand die Leistungserbringer und Leistungsträger nicht über Gebühr wirtschaftlich belastet. DMP und Integrierte Versorgung Die strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) sollten - gegebenenfalls unter Beteiligung der KBV - in geeigneter Art und Weise mit der Integrierten Versorgung zusammengeführt werden.
12 Einbeziehung nicht medizinischer Leistungserbringer Insbesondere die Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie sind wichtige Partner bei der Verwirklichung des Prinzips der Integrierten Versorgung, da sie durch ihre Innovations- und Wirtschaftskraft zur Effizienzsteigerung der Versorgung beitragen können. Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung sollte in seiner wettbewerblichen Ausrichtung nicht dem für die freie Wirtschaft geltenden Recht unterworfen werden. Das gilt für die Anwendung sowohl des kartellrechtlichen Unternehmensbegriffes auf Krankenkassen als auch des Vergaberechtes auf die Selektivversorgung.
13 Titelmasterformat Innovationsfonds durch Klicken zur Förderung bearbeiten innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung (I) Koalitionsvertrag CDU CSU SPD 2013: Zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung wird ein Innovationsfonds geschaffen. Dafür werden 300 Mio. Euro von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt; dafür erhalten die Krankenkassen 150 Mio. Euro an zusätzlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Aus dem Innovationsfonds werden für Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, Mittel in Höhe von insgesamt 225 Mio. Euro und für Versorgungsforschung Mittel in Höhe von insgesamt 75 Mio. Euro verwendet. Für die Vergabe der Mittel legt der Gemeinsame Bundesausschuss Kriterien fest. Die Vergabe erfolgt durch ein jährliches Ausschreibungsverfahren, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss durchgeführt wird. Eine Evaluierung erfolgt nach vier Jahren.
14 Innovationsfonds zur Förderung innovativer sektorübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung (II) Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Für Innovationsfonds sollen insgesamt 1,2 Mrd. EUR zur Verfügung stehen. Bundesregierung will offenbar wenig Einfluss auf die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der Mittelvergabe nehmen. Dass der G-BA sowohl das Verfahren der Mittelvergabe ausarbeiten, als auch (ggf. durch einen Unterausschuss) der Entscheidungsträger der Vergabe sein soll, ist insbesondere vor dem Hintergrund der zum Teil gegensätzlichen Position der Partner der Selbstverwaltung zu sektorübergreifenden Versorgungsformen fragwürdig. Mit der Mittelvergabe muss eine Verbesserung der Effizienz der Versorgung erreicht und zugleich Verteilungsgerechtigkeit gewährleistet werden, was qualifizierte Ansprüche an das Verfahren und die Entscheidungsträger stellt.
15 Idealtypisches Modell: Von der sektoralen zur populationsorientierten Versorgung
16 Umfassendes Modell einer regional vernetzten Versorgung im ländlichen Raum Quelle: SVR Gesundheit, Gutachten 2014
17 Liberalisierung der Rahmenbedingungen freier, einfacher, vielfältiger, flexibler Überlegung: Eine gesetzliche Definition des Selektivvertrages ermöglicht den Krankenkassen mit ausgewählten Vertragspartnern auf der Grundlage des freien Kontrahierens Selektivverträge abzuschließen, die Versorgungsaufträge/ Elemente - der bereits jetzt zugelassenen Versorgungsformen HZV, Strukturverträge, Integrierte Versorgung, Modellverträge, strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) u. a., aber auch - weiterer, bisher noch nicht zugelassener Versorgungsformen wie z. B. zwei- oder mehrseitige Verträge mit Krankenhäusern oder Facharztzentren / Praxiskliniken/ MVZ, Verträge mit sektorenübergreifend integrierten Leistungserbringern, die indikationsbezogen stationäre wie ambulante Vollversorgungsangebote gewährleisten können, oder auch Verträge zur kurz- und mittelfristigen Beseitigung von Unterversorgung in ausgewählten Regionen beinhalten können.
18 Fragen?
Zur Implementierung der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) in die Integrierte Versorgung gem. 140a ff. SGB V. 05.12.
Zur Implementierung der strukturierten Behandlungsprogramme (DMP) in die Integrierte Versorgung gem. 140a ff. SGB V Referat im Rahmen des 9. DGIV-Bundeskongress am Referat im Rahmen des 9. DGIV-Bundeskongress
MehrDGIV-Seminar. Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
DGIV-Seminar Neue Möglichkeiten für innovative Versorgungsformen durch das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) 17. Juni 2015 Veranstaltungsort: AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrWohin steuert die ambulante Versorgung?
Wohin steuert die ambulante Versorgung? Ulrike Elsner Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. Presseworkshop 2. September 2014, Berlin Wohin steuert die ambulante Versorgung? I. Wie wird
MehrGKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) 1. Langfristiger Behandlungsbedarf mit Heilmitteln Mit der vorgesehenen Änderung werden die Aufgaben und Spielräume des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gesetzlich
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
Mehr3.5 Disease-Management-Programme
3.5 Disease-Management-Programme Das Disease-Management-Programm (DMP) ist ein Organisationsansatz von medizinischer Versorgung, bei dem die Behandlungs- und Betreuungsprozesse von über den gesamten Verlauf
Mehr4.5 Disease-Management-Programme
4.5 Disease-Management-Programme Das Disease-Management-Programm (DMP) ist ein Organisationsansatz von medizinischer Versorgung, bei dem die Behandlungs- und Betreuungsprozesse von über den gesamten Verlauf
MehrAktuelle Themenfelder des MI im Strategischen Gesundheitsmanagement. AOK Niedersachsen Gesundheitsmanagement stationär Qualitätsmanagement
Aktuelle Themenfelder des MI im Strategischen Gesundheitsmanagement AOK Niedersachsen Gesundheitsmanagement stationär Qualitätsmanagement AOK Niedersachsen Rund 2,45 Mio. Versicherte Größte Krankenkasse
MehrKrankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de
Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,
MehrDialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig!
Dialogtag 2014 Private Vereinbarung? Aber richtig! Dr. Stefan Böhm, stv. Vorsitzender des Vorstands 25 Fälle aus der Beratung. Davon waren 11 Fälle, sich mit Rechnungsstellung, mangelnder Aufklärung für
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrIntegrierte Versorgung vor Ort
Integrierte Versorgung vor Ort Expertenworkshop Neue Geschäftsmodelle durch Vernetzung im Gesundheitsbereich, 11. November, Berlin Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender KKH Herausforderung in der Versorgung
MehrSelektivverträge in der Praxis
Selektivverträge in der Praxis IV-Modelle aus Sicht der BARMER GEK BARMER GEK Landesgeschäftsstelle NRW Mecumstr. 0 40223 Düsseldorf Datum: 28. Januar 202 Ansprechpartner: Karsten Menn karsten.menn@barmer-gek.de
MehrFür die Teilnahme der Versicherten an folgenden Versorgungsformen sind Wahltarife anzubieten:
Wahltarife Normen 53 SGB V Kurzinfo Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde den Krankenkassen seit dem 01.04.2007 die Möglichkeit eingeräumt fünf verschiedene Wahltarife anzubieten (vgl. 53 Abs.
MehrI.V. und ASV als Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor?
I.V. und ASV als Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor? Wie verändert sich die ambulante ärztliche Versorgung in Deutschland? Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e. V., 29.10.2015 Prof. Dr.
MehrMessung von Qualität im Gesundheitswesen Was kommt auf uns zu - Hat die Gesundheitspolitik (National und EU) einen Plan?
Messung von Qualität im Gesundheitswesen Was kommt auf uns zu - Hat die Gesundheitspolitik (National und EU) einen Plan? Jörg Robbers Rechtsanwalt in der Sozietät Meyer-Köring Bonn/Berlin Geschäftsführendes
MehrQualitätsbericht der IKK Südwest
Qualitätsbericht der IKK Südwest nach 137f Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Behandlungsprogramm IKKpromed Koronare Herzkrankheit Kalenderjahr 2014 Inhalt PRÄAMBEL... 3 GRUNDLAGEN... 4 IKKpromed-Teilnehmer zum
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
MehrEine Bestandsaufnahme nach dem ersten Jahr Morbi-RSA
Eine Bestandsaufnahme nach dem ersten Jahr Warum braucht man einen? Hat der seine Ziel erreicht? Haben sich die Befürchtungen bestätigt? Welchen Anpassungsbedarf gibt es? 1 15 Darum braucht man einen!
MehrEinzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt
Einzelheiten zu Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an den Hausarzt I. Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie gemäß 73 b Abs. 2 Nr. 1 SGB V Der BDA legt Struktur und
MehrVereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien
Vereinbarung über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf -
MehrMöglichkeiten und Grenzen von Qualitätswettbewerb
Referat im Rahmen der 5. Qualitätskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 14.10.2013 in Berlin Referat im Rahmen der 5. Qualitätskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 14.10.2013 in Berlin
MehrDas Versorgungsmanagement der mhplus BKK am Beispiel psychischer Erkrankungen
Das Versorgungsmanagement der mhplus BKK am Beispiel psychischer Erkrankungen Winfried Baumgärtner Vorstand, mhplus BKK BKK Fachkonferenz Berlin, Agenda Hintergrund Versorgungsmanagement mhplus BKK Praxisbeispiele
MehrÖffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen DMP - Chance zur Qualitätsverbesserung und Kostensenkung?
Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen DMP - Chance zur Qualitätsverbesserung und Kostensenkung? 20.11.2003 Geschäftsführer Alfried Krupp, Essen Deutscher VKD-Präsidiumsmitglied tag Gliederung
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrAUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung
AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat
MehrBeschwerdemanagement. was aus Patientensicht wichtig ist
Beschwerdemanagement was aus Patientensicht wichtig ist Jürgen Sendler Deutscher Behindertenrat/Sozialverband Deutschland Patientenvertreter im G-BA Übersicht Definition und Ausgangslage Patientenperspektive
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrWidenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.
Widenmayerstr. 29 D-80538 München Germany Telefon: +49(0)89-210969-0 Telefax: +49(0)89-210969-99 E-mail: munich@eep-law.de www.eep-law.de Meinekestr. 13 D-10719 Berlin Germany Telefon: +49(0)30-887126-0
MehrBerufs- und gestaltungsrechtliche Probleme der hausarztzentrierten Versorgung
Arbeitsgruppe Berufs- und Vertragsrecht, Düsseldorf 28.November 2008 Berufs- und gestaltungsrechtliche Probleme der hausarztzentrierten Versorgung Priv.-Doz. Dr. Ute Walter Rechtsanwältin Fachanwältin
MehrAnlage 3 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen
Anlage 3 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB) und der Techniker Krankenkasse (nachfolgend
MehrQualität und Transparenz aus Patientensicht
Verbraucherzentrale Hamburg e.v. Abteilung Gesundheit und Patientenschutz Kirchenallee 22 20099 Hamburg Tel. (040) 24832-0 Fax -290 info@vzhh.de www.vzhh.de Patientenberatung: Tel. (040) 24832-230 patientenschutz@vzhh.de
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrInnovationszentren in der GKV-Versorgung -
Innovationszentren in der GKV-Versorgung Patientenwohl als Wettbewerbsvorteil Derzeit wenden Krankenhäuser neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an, ohne dass vorab Nutzen und Schaden geprüft werden.
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
Mehrc) Insbesondere: Zusatzbeiträge
c) Insbesondere: Zusatzbeiträge 242 Abs. 1 SGB V: Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass
MehrHome Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung
MehrNutzenaspekte regionaler, integrierter Versorgung und landesweiter Haus- und Facharztverträge. aus Sicht des Gesundheitsnetzes QuE
Nutzenaspekte regionaler, integrierter Versorgung und landesweiter Haus- und Facharztverträge aus Sicht des Gesundheitsnetzes QuE Dr. med. Veit Wambach Facharzt für Allgemeinmedizin Vorsitzender QuE eg
MehrTarifdelegiertentag. 6. Mai 2015. Prof. Dr. iur. Ueli Kieser
Tarifdelegiertentag 6. Mai 2015 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser Tarifentwicklung Juristische Aspekte Agenda - Welches sind die tragenden Grundelemente der schweizerischen Krankenversicherung? - Gibt es eine
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
Mehrzum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e
Der Prozess der Ausschreibung eines Versicherten aus diesem Vertrag kann von zwei Akteuren vorgenommen werden. Zum einen vom Vertragsarzt zum anderen von der Krankenkasse. In beiden Fällen muss eine Mitteilung
MehrBETRIEBS- KRANKENKASSE
BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist
MehrInnovationsfonds Projektförderung nach altem Muster oder nachhaltige Versorgung in der Fläche?
Gesundheit Mobilität Bildung Innovationsfonds Projektförderung nach altem Muster oder nachhaltige Dr. Karsten Neumann, IGES Institut 6. Nationaler Fachkongress Telemedizin Berlin, 5. November 2015 IGES
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis
MehrPraktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht
Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrHohe Leistung, tiefe Prämie. Michèle Bowley, Geschäftsleiterin «Gsünder Basel»
«Wer das HMO- Ärztenetzwerk wählt, bleibt auch in Sachen Gesundheit am Ball» Michèle Bowley, Geschäftsleiterin «Gsünder Basel» Hohe Leistung, tiefe Prämie. Michèle Bowley ist Geschäftsleiterin von «Gsünder
MehrTelemedizin als Instrument integrativer Versorgungsmodelle
Telemedizin als Instrument integrativer Versorgungsmodelle 3. Nationaler Fachkongress Telemedizin Telemedizin neue Perspektiven für Deutschland Berlin, 25./26. Oktober 2012 Prof. Dr. med. Stefan G. Spitzer
MehrLetzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der
MehrQualitätsoffensive im Gesundheitswesen: vom Koalitionspapier in die Versorgungspraxis.
TK LV Mecklenburg-Vorpommern Jahresempfang 7. Mai 2014, Schwerin Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen: vom Koalitionspapier in die Versorgungspraxis. Christof Veit BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrErwartungen der Techniker Krankenkasse an telemedizinische Anwendungen in der Klinik
Erwartungen der Techniker Krankenkasse an telemedizinische Anwendungen in der Klinik Dipl. Soz.wiss. Heiner Vogelsang Techniker Krankenkasse Landesvertretung Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 10. Februar
MehrAnlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung
Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung zum Rahmenvertrag nach 73a SGB V zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Thüringen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
MehrPotenzial für den KV Verkauf
Potenzial für den KV Verkauf GKV-Beitrag 2010 so hoch wie nie: 632 EUR inklusive Pflege 3 Mio. freiwillig GKV-Versicherte in der Altersgruppe 20 bis 49 Jahre Bürgerentlastungsgesetz bietet höhere steuerliche
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrWie machen es die anderen? Beispiel Schweiz. Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord
Wie machen es die anderen? Beispiel Schweiz Dr.med. Thomas Maier Chefarzt St. Gallische Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord 2 Kanton St. Gallen 487 000 Einwohner Sektor Nord 280 000 Einwohner
MehrPresseerklärung. Sparen an der Gesundheit für Eltern und Kinder gefährdet Deutschlands Zukunft. Berlin, 07.10.2010
Presseerklärung Berlin,07.10.2010 Sparen an der Gesundheit für Eltern und KindergefährdetDeutschlandsZukunft DiesinkendenAusgabenderKranken undrentenversicherungfürdiemedizinische Vorsorge und Rehabilitation
MehrAnspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare
Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner
MehrEntwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungsgesetz 12. SGB V ÄndG)
Gesetzentwurf Stand: 31.10.2002, 21.30 Uhr der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Zwölftes SGB V-Änderungsgesetz
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrModellprojekt über die integrierte. medizinische Versorgung für. Versicherte in Pflegeeinrichtungen
Modellprojekt über die integrierte medizinische Versorgung für Versicherte in Pflegeeinrichtungen Teilnehmer am Modellprojekt Ev. Krankenhaus Witten ggmbh Pflegeheime Krankenhaus Altenheim Haus Buschey
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung Vom 17. November 2006 Der Gemeinsame Bundesausschuss in der Besetzung nach 91 Abs.
MehrADHS: Chancen und Grenzen regionaler Versorgungskonzepte/-verträge
ADHS: Chancen und Grenzen regionaler Versorgungskonzepte/-verträge Diskussionsanstöße aus Sicht einer gesetzlichen Krankenkasse Andreas Vogt Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg Hamburg, 6.
MehrStatement Dr. Herbert Michel:
Statement Dr. Herbert Michel: Ab dem 1. Januar 2005 gilt für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein völlig neues Zuschuss-System, wenn es um Zahnersatz geht: War es bisher so,
MehrSchnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht:
Schnittstellenprobleme im Arzthaftungsrecht: Kommunikation II Vertrauensprinzip Das Vertrauensprinzip entwickelt an der Operation hat einen strafrechtlichen Ursprung und wird im Haftungsrecht (str.) modifiziert
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrAnlage 2 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen
Anlage 2 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse
MehrErwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung
Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung 23. Münchener Konferenz für Qualitätssicherung Geburtshilfe - Neonatologie - operative Gynäkologie am 24/25.11.2005 Jürgen Malzahn Folie 1
MehrRichtlinie. (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrKlinisch-Therapeutisches Institut Hamburg
Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg Andere Wege zur Gesundheit bei Behandlung, Therapie und Pflege Der Mensch im Mittelpunkt einer medizinischen und therapeutischen Versorgung ganzheitlich individuell
MehrRürup/IGES/DIW/DIWecon/Wille. Effizientere und leistungsfähigere Gesundheitsversorgung als Beitrag für eine tragfähige Finanzpolitik in Deutschland
Rürup/IGES/DIW/DIWecon/Wille Effizientere und leistungsfähigere Gesundheitsversorgung als Beitrag für eine tragfähige Finanzpolitik in Deutschland Kapitel 4 Stärkung der Wettbewerbsorientierung durch Ausweitung
MehrGemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen
MehrDer GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen
Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Greifswald, 23. Januar 2009 Michael Weller Leiter des Stabsbereiches Politik beim GKV-Spitzenverband Finanzierung und Kostenkontrolle in der
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrSchöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter!
Patienteninformation Schöne Zähne für jedes Einkommen...einfach intelligenter! Kostengünstiger Zahnersatz wie ist das möglich? Liebe Patientin, lieber Patient, mit der Initiative DENT-NET DIE MARKEN- ZAHNÄRZTE
MehrKlinikpfade und deren rechtliche Implikationen: Leitlinie oder Behandlungsvorschrift
19. Juni 2008 Mannheim Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers Determinanten ärztlichen Handelns Medizinische Standards, Haftungsrecht etc. Ärztliche Therapie- Selbstbestimmmungsfreiheit recht
MehrV E R E I N B A R U N G
V E R E I N B A R U N G zwischen dem GKV-Spitzenverband 1, Berlin und dem Bundesversicherungsamt, Bonn nach 8 Abs. 3 Satz 10 SGB XI vom 01. Juli 2008 1 Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrLeistungsgerecht bezahlen Gestaltungsoptionen der Krankenkassen
Leistungsgerecht bezahlen Gestaltungsoptionen der Krankenkassen BKK Tag 2014 Berlin, 21. Mai 2014 Gerhard Stein, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Agenda Vorstellung der Deutschen BKK Was bedeutet
MehrAusfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK
Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Stand der letzten Bearbeitung: 10-11-2014 Version 4.1 Anamnese- und Befunddaten Angina pectoris Bitte
MehrZAHLEN UND FAKTEN ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER PKV HOLGER, FACHARZT ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER GKV
Die große Mehrheit der Deutschen ist zufrieden mit der medizinischen Versorgung. Das zeigen aktuelle Umfragen. Die Zufriedenheit ist bei den Privatversicherten sogar ein paar Prozentpunkte höher. Aber
MehrVergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung
Vergütung Anlage 9 Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung (1) Die Vergütungsregelung dieses Vertrages gilt für die an diesem Vertrag teilnehmenden Leistungserbringer nach 6 Abs. 2 und 3 sowie nach 7.
MehrPatientensicherheit aus Patientensicht
Patientensicherheit aus Patientensicht 6. MetrikAnwendertag Wir haben 100 Jahre versucht Konzepte zu entwickeln damit Menschen älter werden Jetzt haben wir es geschafft! und die Gesellschaft weiß nicht,
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrBerlin, den 23.03.2005
Berlin, den 23.03.2005 Stellungnahme des Bundesverbandes zu den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen
MehrWas bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Ihre Pflegestützpunkte im Rhein-Lahn-Kreis
Was bringt das Pflege- Neuausrichtungsgesetz? Erstmals Leistungen in Pflegestufe 0 Bisher leistet die Pflegeversicherung (SGB XI) einen finanziellen Zuschuss bei den Pflegestufen 1, 2 oder 3 jedoch nicht
MehrProf. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen
Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen Vergaberechtliche Strukturen im Recht der Gesetzlichen I. Einleitung II. Ausschreibungspflichten im SGB V III. Wettbewerbsschutz in der GKV durch Kartellvergaberecht
MehrIst die Gesetzliche Krankenversicherung im Gendermainstream?
Ist die Gesetzliche Krankenversicherung im Gendermainstream? Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandvorsitzende Deutscher Frauenrat 12. Juni 2009 Deutscher Frauenrat 12.06.2009 1 Rahmenbedingungen GKV
MehrPositive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung
Aktuelle Ergebnisse zum Thema Unisex-Tarife Continentale-Studie 2012: Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
Mehrzwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrQualitätsberichte, Benchmarks und weiter? Umgang der Krankenkassen mit den Ergebnissen der externen Qualitätssicherung
Qualitätsberichte, Benchmarks und weiter? Umgang der Krankenkassen mit den Ergebnissen der externen Qualitätssicherung Carmen Wanke Geschäftsführerin der Unternehmenseinheit Stationäre Versorgung der AOK
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrZuhause im Quartier. Bedeutung des Projektes für die Gesundheit Nord
Zuhause im Quartier Bedeutung des Projektes für die Gesundheit Nord Diethelm Hansen Bremen, 04.03.2010 1 Rahmenbedingungen Medizinische Innovationsgeschwindigkeit nimmt zu Demographischer Wandel Wirtschaftlicher
MehrFinanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung DVfR-BKOM-Symposium Frankfurt, 29. November 2013 Carla Grienberger GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit-Hilfsmittel Kommunikation
Mehr