BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.

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1 September 2004 Große Tage für Münnerstadt Grundsteinlegung und Richtfest am Ausbildungszentrum Münnerstadt ist schon fast wie mein Wohnzimmer, erklärte Wolfgang Zocher, der Vorsitzende des Bundesverbandes und des Weltverbandes der Bestatter am 18. März 2004 bei der Grundsteinlegung für das Ausbildungszentrum der Bestatter. Münnerstadt ist zwar nicht München, doch Münnerstadt hat viel zu bieten, so Zocher weiter. Vor allem liebenswerte Menschen, die mit Weltoffenheit und Verständnis mit dem Bestatter-Handwerk umgehen. Als Pioniertat bezeichnete der Vorsitzende des Weltverbands die Grundsteinlegung und betonte, dass dieser Akt weit über die Grenzen Münnerstadts und des Landkreises hinaus wirken werde. Landrat Thomas Bold hob die zentrale Lage Münnerstadts in Deutschland hervor und erklärte, im Landkreis Bad Kissingen gebe es für das Bestatter-Handwerk ideale Voraussetzungen. Er verwies hierbei auf die Berufsschule in Bad Kissingen. Heute ist ein großer Tag für Münnerstadt und den Landkreis, schloss der Landrat seine Rede. Auch Bürgermeister Eugen Albert drückte seine Freude über die Grundsteinlegung und alles was dieser folgen wird, aus. Wenn nun bald Scharen von Bestatter-Auszubildenden und zudem noch Schüler aus China nach Mürscht kommen, werde sich das sicher auch finanziell positiv auf die heimische Wirtschaft auswirken, fügte er augenzwinkernd an. Doch über allem stehe die Wichtigkeit des Ausbildungsberufs, denn auch nach dem Tod gelte: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle drei Redner hoben in ihrer Ansprache die wichtige Rolle Gerhard Suckfülls, Bestatter aus Niederlauer sowie Präsident des Bestatterverbandes Bayern hervor. Ohne ihn wäre dies alles hier nicht möglich gewesen, waren sich Zocher, Bold und Albert einig. Suckfüll und Dr. Rolf Lichtner, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Bestatter, bestückten

2 im Anschluss daran eine Urne mit aktuellen Tageszeitungen, Münzen, Geldscheinen, den Bauplänen und den Glückwünschen der einzelnen Landesverbände. Zocher, Bold und Albert hatten dann die Aufgabe, die Urne in den Grundstein zu versenken und diesen mit Mörtel und Kelle zu verschließen. Mit einem Bauvolumen von sechs Millionen Euro wird auf dem 5200 Quadratmeter großen Areal in den nächsten Monaten viel bewegt werden. Denn bereits im November soll der Bau fertig ge- konnten sich die Kolleginnen und Kollegen des Gesamtvorstandes sowie Herr und Frau Haslinger am 17. Juni 2004 von dem rasanten Baufortschritt am Ausbildungszentrum in Münnerstadt überzeugen. Vorsitzender Gerd Suckfüll persönlich führte über die Baustelle und erläuterte den Vorstandsmitgliedern, dass es keine Verzögerungen im Zeitplan bei den Bauarbeiten gebe. Ferner erläuterte Suckfüll, wie einige technische Probleme gelöst werden konnten. Alle Vorstandsund Beiratsmitglieder waren beeindruckt, von Wolfgang Zocher, Bürgermeister Albert undlandrat Bold beim Versenken der Urne in den Grundstein stellt sein. Und dies ist notwendig, denn dann sind die ersten Azubis im zweiten Lehrjahr und müssen ihre überbetriebliche Ausbildung beginnen können. Eine Woche werden die Azubis im zweiten Lehrjahr und zwei Wochen im dritten Jahr in Münnerstadt verbringen, um hier unter anderem in den Vertreter des Bestatterverbandes Bayern bei der Grundsteinlegung: G. Suckfüll, O. Biber, N. Freudensprung, Matthias Liebler dem, was von allen Beteiligten in Münnerstadt in nur kurzer Zeit auf die Beine gestellt worden ist. Der nächste Höhepunkt stand bereits am 6. August 2004 an. 80 Gäste und insbesondere die am Bau beteiligten Handwerker und Arbeitskräfte waren der Einladung des Bundesverbandes gefolgt, um das Richtfest zu feiern. 2 Die bayerischen Vorstandskolleginnen und -kollegen bei der Baustellenbesichtigung am 17. Juni 2004 Bereichen Grabmachertechnik, Betriebswirtschaft und Trauerpsychologie unterrichtet zu werden. Im Rahmen einer Vorstands- und Beiratssitzung Rasanter Baufortschritt ohne Verzögerungen. Im Bild: Das Seminar- und Unterrichtsgebäude Vom Dach des Neubaues aus erläuterte Architekt August Winkler den Gästen im Hof den bisherigen Verlauf der Bautätigkeit. Seit der Grundsteinlegung wurden demnach 1400 Kubikmeter Beton, 230 Tonnen Betonstahl und 120 Kubikme-

3 V. l.: Dr. Rolf Lichtner, Wolfgang Zocher, Christian Föller, August Winkler und Gerhard Suckfüll beim Richtfest ter Holz verarbeitet. Die bei den Abbrucharbeiten des Krankenhausanbaues gewonnen 2500 Kubikmeter Ziegelsteine und Beton wurden recyclet und zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Untergrundes verwendet. Wolfgang Zocher, der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, nutzte die Gelegenheit, sich bei den ausführenden Firmen für die hervorragende und termingerechte Handwerker-Leistung zu bedanken. Zudem freute er sich, dass der Bauverlauf bisher ohne Unfall geblieben war. Von einer neuen Ära vor den Toren der Stadt sprach Zimmermannsmeister Christoph Föller in seinem in Reimform gehaltenen Richtspruch. Der zweigeschossige Neubau auf dem insgesamt Am 6. August 2004 wurde am neuen Ausbildungszentrum in Münnerstadt das Richtfest gefeiert rund 5000 Quadratmeter großen Grundstück soll einmal im Parterre unter anderem die Lehrwerkstatt, eine Kapelle sowie den Eingangsbereich mit Ausstellungsfläche beherbergen. Im Obergeschoss sind dann Seminar- und Verwaltungsräume, die Bibliothek, Verwaltung, Aufenthaltsräume und vieles mehr untergebracht.wohnen werden die Auszubildenden im Internatsgebäude, zu dem das alte Krankenhaus umgebaut wird. 17 Ein- und Zweibettzimmer mit insgesamt 24 Betten sollen dort entstehen. Im Erdgeschoss finden unter anderem ein Clubraum, die Rezeption sowie ein Speiseraum mit Küche Platz. Weitere Bilder von der Grundsteinlegung, dem Baufortschritt und dem Richtfest finden Sie im Archiv auf Mitarbeit in der vbw (Vereinigung der bayerischen Wirtschaft) Arbeitskreis Wirtschaft und Kommunen Für den Verband nahm Frau RAin Stephanie Haslinger an dem neuen ad-hoc Arbeitskreis Wirtschaft und Kommunen der vbw teil. Von diesem Ausschuss kann die Verbandsarbeit sehr profitieren; Thematik sind genau die Punkte, mit denen die Mitgliedsunternehmen ständig konfontiert sind, insbesondere die Wettbewerbsverzerrungen durch kommunales Wirtschaften. Es wird dort ein Positionspapier Agenda Wirtschaft und Kommunen erarbeitet, mit dem bei Ministerien und sonstigen öffentlichkeitswirksamen Stellen den Forderungen der Verbände Druck verliehen werden soll. Dieses umfasst folgende Bausteine: 1. Forderung einer kaufmännischen Bilanzierung für Kommunalhaushalte Dies bedeutet insbesondere eine strikte Trennung der einzelnen Betriebe und damit Abschaffung der Möglichkeiten für die Kommunen, Ihre gewerblichen Betriebe mit öffentlichen Mitteln querzufinanzieren und so zu subventionieren Beispiel: Friedhofsverwaltung Krematorium München. (Jüngst eingeführt haben (z. B.) diese Vorgabe Hessen und Sachsen-Anhalt in Ihre neuen Kommunalordnungen.) 3

4 2. Bindung der Kommunen an die VOB Es wurde jüngst ein Vorstoß u.a. des Innenministeriums unternommen, die Bindung der Kommunen an die VOB/A aufzuheben die sich immer wieder stellenden Ausschreibungsprobleme im Rahmen der Verbandsarbeit sind bekannt. Eine Entbindung der Kommunen von der Ausschreibungspflicht wäre kontraproduktiv zu den Verbandszielen. Auch der Ausschuß postuliert gegenüber Innenministerium und Öffentlichkeit ein Festhalten am öffentlichen Vergaberecht bei dessen gleichzeitiger Verschlankung. Denn die Flucht aus der VOB durch die Kommunen würde zu marktwirtschaftlichen Verwerfungen erheblichen Umfangs führen (Stichwort: Nachverhandlung, Missbrauch, Manipulation, Unsicherheit über die Wettbewerbsgerechtigkeit der verhandelten Preise). Auch ist zu befürchten, dass eine neue, intransparente Vorschriftenflut durch eigene Regelungen der Gemeinden zur Korruptionsprävention entsteht. Forderung der Verbände und des am Ausschuss teilnehmenden Wirtschaftsministeriums ist daher die Verschlankung der VOB und Aufrechterhaltung der Bindung der Kommunen als Auftraggeber, Festhalten an einem einheitlichen für alle geltenden Regelungsrahmen. Am 30. Juni.2004 fand eine Verbandsanhörung zu dem Vorstoß des Innenministeriums statt, an dem die vbw teilnahm und die Ausschuss- bzw. Verbändeforderungen einbrachte. Anschließend fand unter Teilnahme der vbw am 15. Juli 2004 eine Gesprächsrunde bei Minister Wiesheu statt, in der die von der vbw eingebrachten Grundlagen einvernehmlich als politischer Kurs umgesetzt wurden. 3. Umsetzung kommunaler Dienstleistungen durch Private (Auftragsvergabe, Beteiligungsund Betreibermodelle, Lizensierung, Public-Private-Partnership) Aufgaben durch Private, d. h. Wegentwicklung von einer eigenen Aufgabenwahrnehmung durch die Kommunen hin zu einer Beschränkung auf ein Setzen des Ordnungsrahmens und Wahrnehmung einer Gewährträgerschaft mit Kontrollaufgaben. Dies entspricht dem Credo und dem Ziel unseres Verbandes, nämlich auf möglichst viel Privatisierung und Wettbewerb, anstatt Monopole der Kommunen ohne wettbewerbliche Kontrolle, Marktabschottung der Kommunen und einer hohen Staatsquote. 4. Forderung eines einklagbaren Konkurrenzschutzes durch Private gegen die Wirtschaftstätigkeit von Kommunen vgl hierzu Entwurf des neuen Mittelstandsgesetzes (siehe Seite 5) der von kommunalen Spitzenverbänden und auch Innenministerium abge- Vortrag zum neuen UWG Am 8. Juli 2004 trat nach langem Hin und Her das neue Wettbewerbsrecht (UWG) in Kraft. Frau Rechtsanwältin Stephanie Haslinger wird am 30. September 2004, 10 Uhr bei der vbw in München einen Vortrag zum neuen Wettbewerbsrecht halten, wozu die Mitglieder des Bestatterverbandes Bayern herzlich eingeladen sind. Einladungen für die Anmeldung zur Veranstaltung können ab Ende August bei der Geschäftsstelle angefordert werden. lehnt wird. Die Position des Wirtschaftsministeriums und der Verbände ist jede nur mögliche Unterstützung, damit der Entwurf der CSU-Fraktion im Kabinett durchgeht. Zu diesem Gesetzentwurf gibt es ein neu ausgearbeitetes Faltblatt der vbw, das bei Interesse dort angefordert werden kann. Ziel dieser Forderung ist eine möglichst weitgehende Privatisierung und Erfüllung Kommunaler 5. Forderung einer kommunalen Einkommensund Gewinnsteuer anstatt Gewerbesteuer 4 Clearingstelle Am 30. Juni 2004 fand bei der Sitzung der Clearingstelle der vbw eine nochmalige Verhandlung der den Bestatterverband betreffenden Angelegenheiten statt, an der Frau RAin Stephanie Haslinger teilnahm. Anwesend waren ferner neben vbw, Vertreter des Innenministeriums (Herr

5 Schulz), des Wirtschaftsministeriums (Herr Dr. Schäch), der Kommunalen Spitzenverbände, von IHK und HWK. Es ging zunächst um die Frage der Umsatzsteuer für kommunale Krematorien. Insoweit ist noch die Beihilfebeschwerde bei der EG-Kommission anhängig, eine Befassung durch die Kommission ist für die nächste Vertragsverletzungssitzung wahrscheinlich im September/Oktober vorgesehen. Die Verzögerung ist bedingt durch mehrmaliges Ausbedingen von Fristverlängerungen durch das Bundesfinanzministerium und einen Sachbearbeiterwechsel bei der Kommission. Allerdings geht hier auf nationaler Ebene einiges voran: Das Bayerische Finanzministerium, dessen Vertreter an der Sitzungsteilnahme verhindert war, hatte ein Schreiben vorgelegt, wonach aus den Körperschaftssteuerrichtlinien der Tatbestand Einäscherung aus dem hoheitlichen Bereich herausgenommen werden soll. Die Körperschaftssteuerreferenten der Länder haben dem am 17. Juni 2004 zugestimmt. Beratung und Abstimmung im Bundesrat wird im September stattfinden. Wenn, wie angesichts des Drucks aus Brüssel wohl zu erwarten ist, diese Änderung durchgeht, dann ist der mit den Verfahren angestrebte Erfolg wohl in vollem Umfang erreicht, da damit die Umsatzsteuerbefreiung für die kommunalen Krematorien entfallen würde. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir berichten. Zum Fall Ausweitung der Betätigung des Städtischen Bestattungsdienstes auf Fernüberführungen wird folgendes berichtet: Der Fall wird bei der Stadt München und auch bei der Regierung wohl an höchster Stelle aufgehängt. Der Regierungspräsident persönlich hatte unmittelbar gegenüber Herrn Ude eine Frist bis 10. Mai 2004 zur Abstellung der gegen Art. 87 GO verstoßenden Betätigung gesetzt und bei deren Nichteinhaltung rechtsaufsichtliche Maßnahmen angedroht. Nach Fristablauf ging nochmals ein ebenfalls durch den Regierungspräsidenten persönlich ausgefertigtes Mahnschreiben ad personam Ude, diesmal allerdings leider ohne Fristsetzung. Die Stadt hat hierauf nicht reagiert und es sieht so aus, als würde man sich auch weiterhin weigern, nachzugeben, was Herr Kostenbader vom Städtetag bestätigte. Herr Ude ist offensichtlich der Ansicht, dass die Stadt München, explizit der Städtische Bestattungsdienst keiner Rechtsaufsicht unterliegt! Seitens der Mitglieder der Clearingstelle wurde Herr Schulz vom Innenministerium deutlich angegriffen, warum denn noch immer keine aufsichtliche Beanstandung ergangen sei. Dieser teilte mit, dass dies nunmehr kurzfristig geschehen werde. Wir werden zusammen mit der vbw insoweit weiterhin Druck auf Herrn Schulz ausüben. Dieser äußerte beiläufig der Bestattungsdienst der Stadt München, das ist schon so ein eigener Laden hoffentlich folgen nun endlich konkrete Taten seitens des Innenministeriums. Wir werden weiter berichten. In der Clearingstelle wurde schließlich noch der Sachstand zur Verabschiedung des Mittelstandsförderungsgesetzes mitgeteilt. Die Gesetzesvorlage, die bekanntlich die Aufnahme des drittschützenden Charakters der kommunalrechtlichen Wirtschaftsvorschriften (d. h. Klagemöglichkeit für durch rechtswidrige Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen betroffene Unternehmen) zum Inhalt hat, wurde vom Minister noch nicht gegengezeichnet. Über das Gesetz wird daher wohl erst nach der Sommerpause im Landtag abgestimmt werden. Die Kommunalverbände machen erheblichen Druck, um die Einführung dieser Bestimmungen zu verhindern. Stephanie Haslinger, Rechtsanwältin Wir gratulieren folgenden bayerischen Kolleginnen und Kollegen zum/zur Bestattermeister(in) Geprüfte(n) Bestatter(in) Margarete Lang, Nittenau Werner Bönsel, Augsburg Markus Bunzel, Weißdorf Brigitta Krug, Kelheim Günter Popp, Tirschenreuth 5

6 Törggelen-Fahrt 2004 Nachdem unsere Fahrt nach Rom im Jahr 2003 sehr gut angekommen ist, hat die Vorstandschaft des Bestatterverbandes beschlossen, Ihnen auch im Jahr 2004 eine gesellige Fahrt - dieses Mal nicht so weit und mit einem anderen Busunternehmen - anzubieten. Unsere Fahrt führt nach Antholz in das schöne Südtiroler Antholzertal am Fuße des Stallersattel. In Zusammenarbeit mit dem Busunternehmen haben wir ein Programm ausgearbeitet, das für Alt und Jung gleichermassen interessant ist. Die Vorstandschaft des Bestatterverbandes Bayern e. V. würde sich freuen, wenn auch dieses Fahrtangebot Ihre Zustimmung finden würde und freut sich schon heute, mit Ihnen und Ihrem Lebenspartner einige frohe und erholsame Stunden bei unserer Törggelen-Fahrt 2004 verbringen zu dürfen. Das Programm und die Anmeldeunterlagen sind Ihnen bereits zugegangen. Sie können sich beides jedoch auch auf unserer Internetseite herunterladen oder anfordern bei Matthias Liebler, Tel / Donnerstag, Abfahrt 5.00 Uhr Marktheidenfeld (ZOB) Abfahrt 5.30 Uhr Würzburg (ZOB ) Abfahrt 7.00 Uhr Rasthof Feucht (BAB 9) Abfahrt 8.00 Uhr Rasthof Holledau (BAB 9) Abfahrt 9.00 Uhr Rasthof Vaterstetten (BAB 99) Uhr Mittagessen im Brauhaus Tegernsee Uhr Weiterfahrt über Innsbruck, Brenner, Sterzing Ankunft ca Uhr in Antholz, anschl. Abendessen Freitag, Uhr Abfahrt nach Brunneck oder ins Grödnertal, Seisseralm, St. Ulrich (Besuch eines Holzschnitzers). Fakultativ: Bergwanderung (ca. 5-6 Std.). Der Tag wird nach der aktuellen Wetterlage gestaltet Uhr Abendessen anschl. Törggelenabend mit Musik Samstag, Ganztägige Dolomitenrundfahrt Sonntag, Uhr Abfahrt am Hotel, Fahrt nach Brixen, Besichtigung der Klosteranlage Neustift, Jause im Weinkeller. Rückfahrt über Brenner, Wattens (Swarowski Eiswelten) ggf. Schlussrast im Raum München Ausstieg an den oben angegebenen Zustiegsorten. Rückkunft in Marktheidenfeld um ca. 23 Uhr. (Programmänderungen vorbehalten) Leistungen Fahrt mit einem Setra-Reisebus, 50 Sitzplätze, WC, Klimaanlage, Video, Rundfahrten und Transfers, Straßensteuern u. Maut, MWSt. 3 x Ü/F, 3 x Abendessen, ***Hotel Vierbrunnenhof ( im Antholzertal, Zimmer mit Bad oder Dusche/WC/TV, hauseigenes Schwimmbad, Sauna u. Solarium, Törggelenabend mit Musik,Insolvenzversicherung, Eintritt Swarowski Eiswelten zum Personenpreis im DZ von 219,00 Euro (EZ + 36,00 Euro). Eklat im Würzburger Stadtrat Zu einem Eklat in einer Sitzung des Würzburger Stadtrates kam es kürzlich, als darüber debattiert wurde, ob der Städtische Bestattungsdienst der Stadt Würzburg aufgelöst werden solle. Die stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Helga Hoepffner (Bild) sprach sich für die Fortführung des Städtischen Bestattungsdienstes aus, denn er sei ein Korrektiv zu den privaten Unternehmen, die zwar größtenteils ordentlich arbeiteten, aber es gibt dort einen kleinen Teil, den ich der Bestatter-Mafia zurechne, so Hoepffner. 6 Nach massiven Protesten des Bestatterverbandes Bayern und den Würzburger Mitgliedsunternehmen, nahm Hoepffner ihre Aussage öffentlich in der Presse zurück und entschuldigte sich.

7 Jahreshauptversammlung in Rain am Lech Kostenlose Informationen für die Mitglieder in Hülle und Fülle Am 20. März 2004 fand im Blumen-Hotel Dehner in Rain am Lech die Mitglieder- und Jahreshauptversammlung des Bestatterverbandes Bayern e. V. statt. Diese gliederte sich wie alljährlich in einen thematischen Teil am Vormittag und in die eigentliche Jahreshauptversammlung am Nachmittag. Etwa 60 Mitglieder des Bestatterverbandes waren nach Rain am Lech gekommen und nutzten diese kostenlose Weiterbildungs- und Informationsmöglichkeit. Vorsitzender Gerhard Suckfüll konnte als Gast den Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, Herrn Dr. Rolf Lichtner, begrüßen. Er hatte die Aufgabe übernommen, im thematischen Teil die Aktivitäten des Bundesverbandes vorzustellen und zu erläutern. Neue Markenzeichensatzung Der Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, Dr. Rolf Lichtner, bei der Jahreshauptversammlung in Rain am Lech Ausführlich ging Herr Dr. Lichtner auf die neue Markenzeichensatzung des BDB ein. Er begründete, warum diese Neufassung notwendig geworden war. Neu ist, dass künftig alle markenzeichenberechtigten Betriebe im Abstand von fünf Jahren dahingehend überprüft werden, ob die Voraussetzungen zum Führen des Markenzeichens noch gegeben sind. Ausdrücklich begrüssten die Anwesenden diese Überprüfung. Die neue Markenzeichensatzung sieht auch vor, dass sich Firmeninhaber und Mitarbeiter ständig weiterbilden müssen. Da auch der Besuch von Mitgliederversammlungen als Weiterbildung anerkannt wird, erhielten alle Anwesenden eine entsprechende Teilnahmebestätigung, die sie den Prüfern als Nachweis vorlegen können. Neu: Paketversicherungen Als nächstes stellte der Generalsekretär das neue Vorsorgekonzept des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur vor. Bisher gibt es bereits eine Sterbegeldversicherung in Zusammenarbeit mit der Nürnberger Lebensversicherung und die Bestattungsvorsorge-Treuhand. Diese beiden Finanzierungsmöglichkeiten der dereinstigen Bestattung bleiben natürlich auch weiterhin bestehen. Neu ist eine sog. Paketversicherung, bei der der Vorsorgende zwischen vier Bestattungsmöglichkeiten unterschiedlicher Preisklassen wählen kann. Zusätzlich kann noch ein Gebührenpaket und ein Grabpflegepaket abgeschlossen werden. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass vor dem Abschluss einer Paketversicherung kein individuelles Beratungsgespräch und keine Kostenermittlung stattfindet. Dadurch wird es den Vertretern der Nürnberger Lebensversicherung ermöglicht, ebenfalls Sterbegeldversicherungen abzuschließen. Es ist angedacht, dass auch andere, z. B. Sparkassen, diese Paketversicherungen abschließen können. Notwendig geworden war diese Form der Versicherung durch die wachsende Zahl der Versicherungsverträge der Ideal-Lebensversicherung mit Ahorn-Grieneisen. Fortbildungsseminare Auch im laufenden Jahr bietet der Bundesverband, genauer der Fachverlag, den Mitgliedern wieder zahlreiche Fortbildungsseminare an. Neben den Vorbereitungen zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Bestatter und Bestattermeister gibt 7

8 es sehr viele zielgruppenorientierte Angebote, z. B. für mitarbeitende Ehefrauen oder für Mitarbeiter. Lichtner bat darum, dass auch die Landesverbände mehr als bisher zusammen mit dem Fachverlag Seminare anbieten sollten. Bestattersoftware Funeral-Office Zusammen mit dem Generalsekretär stellte Herr Dirnberger von der Firma Office-On die Bestattersoftware Funeral-Office den anwesenden Mitgliedern vor. Das Programm kann in der Zwischenzeit beim Bundesverband als Demo-Version angefordert werden. Die Firma Office-On installiert vor Ort die Demo-Version und gibt eine erste Einweisung. Serviceangebote des BDB Zum Abschluss seines vormittäglichen Vortrages gab Herr Dr. Lichtner den Mitgliedern des Bestatterverbandes Bayern noch einen groben Überblick über die einzelnen Serviceangebote des Bundesverbandes, so z. B. die Fachzeitung bestattungskultur, den neu gestalteten Internetauftritt mit der geschlossenen Benutzergruppe, und diverse Kooperationsangebote (siehe Kasten unten) Serviceangebote des Bundesverbandes für die Mitglieder Der Bundesverband hat mit Dritten Kooperationen vereinbart, die es ausschließlich den Mitgliedern ermöglichen, kostenlose oder vergünstigte Leistungen in Anspruch zu nehmen: 8 Citroen-Neufahrzeuge können zu erheblichen Preisnachlässen erworben werden. Nähere Auskünfte erteilt Frau Zieth (0211/ ) Sachversicherungen (z.b. Haftpflicht, Rechtsschutz, Betriebsausfall) und Lebensversicherungen können zu günstigen Gruppenversicherungskonditionen über die Nürnberger Versicherung abgeschlossen werden. Nähere Auskünfte erteilt Herr Sklarski (0271/ ) Private Krankenversicherungen können günstig über einen Gruppenvertrag abgeschlossen werden. Auskünfte erteilt das Sekretariat des BDB (0211/ ) GEMA-Gebühren brauchen Mitglieder des Bundesverbandes nicht zu entrichten, da der Bundesverband durch eine Pauschalvereinbarung diese Kosten übernommen hat. Nähere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lichtner (0211/ ) Gedenkseiten im Internet bietet die memoriam GmbH, eine Tochtergesellschaft des Fachverlages, zu attraktiven Konditionen an. Nähere Auskünfte erteilt Herr Sender (0421/550712) Mit der Hanseatischen Inkasso Treuhand (HIT) besteht ein Rahmenabkommen zum Einzug ausstehender Forderungen von Bestattungsinstituten. Nähere Auskünfte erteilt Herr Steffani (040/ ) Kreditkartenzahlung im Bestattungsunternehmen?: Auf der Grundlage der Kooperation mit United Payment GmbH, Lilienthalstr. 5, Hallbergmoos kein Problem. Nähere Auskünfte erteilt Herr Dr. Lichtner (0211/ ) Zur Vermeidung von Werbesendungen an Verstorbene besteht mit der Post ein Rahmenabkommen, das für unsere Mitglieder lukrative Preisausschreiben und Incentives beinhaltet. Nähere Auskünfte erteilt Frau Stechbart (0211/ ) Bei der Gestaltung des Internet-Auftritts von Bestattungsinstituten bestehen Rahmenkonditionen mit zwei Internet-Spezialisten. Auskünfte erteilt Frau Zieth (0211/ ) Für Mobiltelefone besteht mit der Deutschen Telekom ein Gruppenvertrag, der günstige Tarife für das mobile Telefonieren zugrunde legt. Nähere Auskünfte erteilt Herr Großekathöfer (0521/ , ralf.grossekathoefer@telekom.de) Für die Partner der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG und des Kuratorium Deutsche Bestattungskultur werden darüber hinaus besondere Serviceleistungen wie beispielsweise Vorsorgebroschüren, Werbekostenzuschüsse, Plakate, reprofähige Druckvorlagen für Anzeigenschaltungen und Unterstützungen für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gewährt. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der beiden Organisationen (0211/ )

9 Nach einer Diskussion mit diversen Fragen und gemeinsamen Mittagessen begann am Nachmittag die Jahresauptversammlung des Bestatterverbandes Bayern e. V. Vorsitzender Gerd Suckfüll begrüßte die anwesenden Mitglieder und dankte allen Vorstands- und Beiratsmitgliedern sowie der Geschäftsstelle für deren engagierte Mitarbeit. Ferner sprach er seinen Dank auch dem Bundesverband, mit Herrn Wolfgang Zocher und Dr. Lichtner an der Spitze, aus. Dem Dank Suckfülls schloss sich das Totengedenken für die verstorbenen Mitglieder des Bestatterverbandes an. Bericht des Vorsitzenden In seinem Tätigkeitsbericht gab Vorsitzender Gerd Suckfüll über die geleistete Arbeit einen umfassenden Überblick. Am 18. März 2004 wurde am Ausbildungszentrum in Münnerstadt der Grundstein gelegt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 6 Mio. Euro, wobei rund 90 % bezuschusst werden. Suckfüll dankte allen, die sich bisher engagiert für den Berufsstand und die Berufsausbildung eingesetzt haben. sich der bayerische Verband mit Vertretern von Ahorn-Grieneisen zusammengesetzt und ein durchweg positives Gespräch geführt. Dabei konnte mit Freude festgestellt werden, dass Ahorn-Grieneisen die Belange des Bestatterverbandes Bayern vollumfänglich unterstützt. Weitere Gespräche - auch mit Kollegen der Region München - werden folgen, um die Zusammenarbeit zu intensivieren. Eine freudige Mitteilung hatte der Vorsitzende auch parat: Obwohl die Kasse des bayerischen Verbandes mit GEMA-Rahmenvertragsgebühren Auch im vergangenen Jahr hat der Verband zum Wohle aller Mitglieder zahlreiche Prozesse geführt oder in die Wege geleitet, so z. B. und Prüfungskosten für die Markenzeichensatzung künftig belastet wird, müssen die Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden. Ein besonderes Highlight sei für ihn und die mitgereisten Kolleginnen und Kollegen die Fahrt nach Rom im Oktober 2003 gewesen, betonte Suckfüll. Er hat somit sein bekanntes Versprechen eingelöst. Aufgrund der guten Resonanz wird der Verband auch im Jahr 2004 wieder eine gesellige Fahrt anbieten, dieses Mal zum Törggelen nach Südtirol (siehe Seite 6). Für viel Aufregung hat im vergangenen Jahr die Übernahme der Trauerhilfe Denk durch die Ahorn-Grieneisen-Gruppe gesorgt. Allerdings entstand die Aufregung nicht in Bayern selbst, sondern außerhalb bei denjenigen, die keinen Einblick in die Materie haben. Zwischenzeitlich hat - Prozess gegen die Fa. Meder wg. Zeitungsanzeige Bestattermeister - Umsatzsteuerpflicht kommunaler Krematorien - Leichenfrauen in Augsburg - Behinderung der privaten Bestatter in der Stadt Nürnberg - Ordnungsgemäße Ausschreibung von Polizeibergungen - Berufseinschränkung in der Stadt München - Probleme zwischen den privaten Bestattern und der Stadt Würzburg Der Bestatterverband wird auch in Zukunft für die Belange seiner Mitglieder eintreten und - wenn dies eine große Zahl von Mitgliedern betrifft - entsprechende Prozesse führen. 9

10 10 Besondere Verdienste Vorsitzender Gerd Suckfüll verlieh unter dem Applaus der Anwesenden für besondere Verdienste um den Berufsstand an Herrn Norbert Freudensprung die goldene Ehrennadel des Verbandes. Herr Matthias Liebler wurde mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet. Die gleiche Auszeichnung in bronze erhielten Frau Margarete Kalchgruber und Herr Toni Hanrieder. Bericht von Frau Stephanie Haslinger Im weiteren Verlauf der Versammlung berichtete Frau Rechtsanwältin Stephanie Haslinger über ihre Tätigkeit bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), bei der der Verband ständiges Mitglied ist. Dabei wurden im Mittelstandsauschuss folgende Themen behandelt, die unseren Berufsstand betreffen: - Vergabeverfahren - Daseinsvorsorge - Mittelstandsförderungsgesetz - Rechtspolitik - Abschaffung von Bürokratie - Hensler-Kommission - EU-Osterweiterung - Flexibilisierung des Arbeitsrechts Bericht von Frau Angela Haslinger Frau Rechtsanwältin Angela Haslinger berichtete sodann über die Arbeit der Geschäftsstelle und fasste die Punkte folgendermassen zusammen: 1. Prozess gegen die Firma Meder. Der Prozess wurde gewonnen 2. Die Auseinandersetzungen der Mitglieder untereinander haben deutlich abgenommen 3. Probleme mit Anzeigen Vertragsbestatter der Gemeinde.... Frau Haslinger rät, hoheitliche Leistungen von privatwirtschaftlichen strikt zu trennen. Die Geschäftsstelle überprüft gerne vor Veröffentlichung die Werbeanzeigen der Mitglieder auf deren Korrektheit. 4. Dumpingpreise bei Ausschreibungen von Polizeibergungen und Grabmachertätigkeiten. Für die Polizei wurden Ausschreibungsunterlagen vorbereitet und für die Grabmachertätigkeiten sind diese in Arbeit. Es wird versucht, dass nur noch zertifizierte Unternehmen (Fachzeichen) an Ausschreibungen teilnehmen können. 5. Unaufgefordertes Ansprechen von Hinterbliebenen bei Abholverträgen in Altenheimen 6. Prozess gegen die Stadt München wegen unzulässiger Fernüberführungen 7. Diverse Probleme in der Stadt Würzburg 8. Augsburg und München versuchen immer wieder, für ihre eigenen Bestattungsdienste Vorteile zu verschaffen 9. Beschädigungen an Nachbargräbern beim Grabaushub Juniorenkreis Bayern Herr Ralf Hanrieder, Bayerischer Juniorensprecher, berichtet über seine Arbeit. In Traunstein fand das letzte bayerische Juniorentreffen statt, für 2004 ist dieses in Rothenburg o. T. geplant. Das Europäische Juniorentreffen fand in Carrara (Italien) statt und wurde von ihm besucht. Zahlreiche bayerische Juniorinnen und Junioren haben am Bundesjuniorentreffen 2003 in Magdeburg teilgenommen. Im Jahr 2004 findet dieses in Bochum statt (siehe Seite 14). Herr Hanrieder berichtete ferner, dass Herr Andreas Niehaus neuer Bundesjuniorensprecher ist und er selbst zu seinem Stellvertreter gewählt wurde. Abschließend verwies er noch auf den Grabmacherlehrgang des Bestatterverbandes Bayern, der vom Juniorenkreis organisiert wurde und für den Herr Matthias Liebler und Herr Thomas Schmid als Dozenten zur Verfügung stehen. Aus- und Fortbildung Ich danke Herrn Dr. Lichtner und Herrn Suckfüll, dass sie alles, was ich berichten wollte, heute schon gesagt haben. So begann Herr Norbert Freudensprung seinen Bericht, welcher daraufhin natürlich sehr kurz ausfiel. Er gab einen Sachstandsbericht zum Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft, verbunden mit der Bitte, alle notwendigen Informationen in Düsseldorf abzurufen. Dorthin sollten auch freie Lehrstellenplätze gemeldet werden. Die Vorbereitungskurse zur Fortbildungsprüfung Geprüfter Bestatter sind für das Jahr 2004 alle ausgebucht. Sein Dank gilt allen Dozenten und Prüfern, denn vieles, so wie es derzeit abläuft, hat seine Wurzeln im bayerischen Ausbildungs- und Prüfungswesen.

11 Ehrungen für besondere Verdienste Anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Bestatterverbandes Bayern e. V. in Rain am Lech wurden Ehrungen für Verdienste um die Aufgaben des Bundesverbandes, um das Deutsche Bestattungsgewerbe und um die Bestattungskultur, vorgenommen Stellvertretend für den Präsidenten des Bundesverbandes übergab der 1. Vorsitzende des Bestatterverbandes Bayern, Herr Gerhard Suckfüll, an Frau Margit Kalchgruber und Herrn Toni Hanrieder die bronzene, an Herrn Matthias Liebler die silberne und an Herrn Norbert Freudensprung die goldene Ehrennadel des Bundesverbandes der Deutschen Bestatter. v. l. n. r. G. Suckfüll, T. Hanrieder, M. Kalchgruber, N. Freudensprung, M. Liebler Beruf und Berufung Im Anschluss an den Tätigkeitsbericht wurde der Film Beruf und Berufung vorgestellt, der beim Bundesverband erhältlich ist und sich hervorragend für den Einsatz in Schulen und in der Jugendarbeit eignet. Es wird den Mitgliedern empfohlen, diesen Film zu erwerben. Öffentlichkeitsausschuss Herr Toni Hanrieder, Ausschussvorsitzender für externe Öffentlichkeitsarbeit und Berufsstandspolitik, berichtete über die umfangreiche Arbeit seines Ausschusses. So wurden regelmässig Presseartikel an alle bayerischen Tageszeitungen verschickt. Leider kann für die Veröffentlichung nicht garantiert und insbesondere kann diese nicht überprüft werden. Herr Hanrieder bittet darum, ihm alle Presseartikel, die irgendwo erscheinen, zuzufaxen. Die Mitgliederzeitschrift Aktuell wird an 40 bayerische Tageszeitungen verschickt. Der Ausschuss hat die Aufnahmeanträge und die Checklisten für die Betriebsprüfer neu zusammengestellt und insbesondere nach der DIN und der neuen Markenzeichensatzung ausgerichtet. So werden bereits die Neumitglieder quasi zertifiziert und auf eine spätere Überpfrüfung vorbereitet. Der Ausschuss hat wie alljährlich die Jahreshauptversammlung vorbereitet und in diesem Jahr eine optisch sehr ansprechende Einladung erstellt. Die Anwesenden taten durch ihren Applaus kund, dass ihnen sowohl die Einladung wie auch die Organisation der JHV sehr gut gefallen haben. Als nächstes möchte der Ausschuss einen Verbandsflyer erstellen. Mit diesem sollen neue Mitglieder gewonnen werden. Außerdem hat der Ausschuss die Rom-Reise vorbereitet und ist derzeit mit der Törggelen-Fahrt beschäftigt. 11

12 Wie ist das mit dem Tod? Nach dem Bericht von Herrn Hanrieder folgte die Vorführung des Filmes Wie ist das mit dem Tod aus der Reihe Willi will's wissen. Dieser Film sollte in keinem Bestattungsunternehmen fehlen. Er eignet sich hervorragend zum Einsatz bei Jugendgruppen und dergleichen. Der Film ist beim Bundesverband in Düsseldorf erhältlich. Die Anwesenden nutzten sehr zahlreich die Möglichkeit, den Film verbilligt auf der Jahreshauptversammlung zu erstehen. Herr Matthias Liebler, Ausschussvorsitzender für die interne Öffentlichkeitsarbeit, berichtete über die Erstellung der Mitgliederzeitschrift Aktuell. Diese erscheint zwei Mal im Jahr und hatte mit der letzen Ausgabe 24 Seiten so viele, wie nie zuvor. Kein anderer Landesverband hat ein solches ausführliches Informationsmedium. Internetauftritt Seiten ins Netz gestellt. Matthias Liebler präsentierte dann den Internetauftritt des Bestatterverbandes Bayern. Die Homepage ist unter zu erreichen. Geplant ist künftig auch ein Newsletter für die Mitglieder. Der Internetauftritt fand allgemeine Zustimmung. Geordnete Finanzen Herr Kessler gab im Anschluss daran seinen Kassenbericht ab und stellte den Wirtschaftsplan 2004 vor. Die beiden Kassenprüfer, Herr Alius und Herr Sedelbauer, stellen fest, dass der Bestatterverband Bayern über geordnete Finanzen, über eine geordnete Buchführung und mit Herrn Kessler über einen sehr guten Schatzmeister verfügt. Sie stellten den Antrag auf Entlastung des Schatzmeisters und der Vorstandschaft. Die Entlastung erfolgte einstimmig. Matthias Liebler Sehr viel Arbeit hat die Erstellung eines Internetauftrittes gemacht. Insgesamt wurden etwa 200 Außerordentliche Mitgliederversammlung in Münnerstadt Satzungsänderung 12 Da bei der Jahreshauptversammlung in Rain am Lech am 20. März 2004 nicht die für die vorgesehene Satzungsänderung erforderliche Mehrheit von 2/3 der Mitglieder anwesend war, musste die Abstimmung über die Satzungsänderung gemäß 11, Nr. 7 im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden, bei der die einfache Mehrheit über die Satzungsänderung beschließen kann. Diese außerordentliche Mitgliederversammlung fand nach fristgerechter Einladung am 17. Juni 2004 im Hotel Tilman in Münnerstadt statt. Der Vorsitzende des Bestatterverbandes Bayern, Herr Gerhard Suckfüll begrüßte die erschienen Mitglieder recht herzlich und bedanke sich für ihr Kommen. Er erläuterte das Ziel dieser Satzungsänderung, nämlich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Stimmen kleiner und mittlerer Unternehmen und Großunternehmen zu gewährleisten und betonte nochmals die Dringlichkeit dieser Satzungsänderung. Nach einigen Anfragen seitens der Anwesenden stellte Herr Suckfüll den Antrag auf Änderung des 7 - Rechte der Mitglieder - der Satzung wie folgt: Ziffer 6: Betreibt ein Mitglied mehrere Zweigniederlassungen seines Unternehmens so hat es für jede Zweigniederlassung, für die eine Mitgliedschaft erworben wurde, eine Stimme. Das Stimmrecht ist auf maximal 20 Stimmen begrenzt. Ziffer 7: Für einen Firmenverbund, bei welchem lnhaberschaften oder Mehrheitsbeteiligungen an einzelnen Mitgliedsunternehmen in einer Hand liegen, gilt unabhängig von der Zahl der Einzelmitgliedschaften eine Stimmrechtsbegrenzung auf 20 Stimmen.

13 Einzelne Niederlassungen für die gem. Ziffer 6 ein eigenes Stimmrecht besteht, sind dabei mitzurechnen. Anschließend bat er um Abstimmung. Ergebnis: Die Satzungsänderung wurde einstimmig beschlossen. Nachdem dies der einzige Tagesordnungspunkt dieser Versammlung war, bedankte sich Herr Suckfüll nochmals bei den erschienenen Mitgliedern, wünschte Ihnen eine gute Heimreise und schloss die Versammlung um Uhr. Arbeitsschutzgesetze Mitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Der Gesetzgeber hat im Bereich des Arbeitsschutzes zahlreiche Vorschriften erlassen, die in den Betrieben ausgehängt bzw. ausgelegt werden müssen. Damit soll den Arbeitnehmern selbst Gelegenheit gegeben werden, sich jederzeit über die zu ihrem Schutz erlassenen Vorschriften und deren Einhaltung zu vergewissem. In welcher Form die Bestimmungen in den eirizelnen Betrieben einzuhalten sind, ist nicht vorgeschrieben. In den meisten Fällen werden entsprechende Broschüren an geeigneten Stellen im Betrieb zur Einsicht ausgelegt oder ausgehängt. Darüber hinaus bietet sich in bestimmten Betrieben ein Aushang in elektronischer Form an. Dies ist insbesondere der Fall, wenn alle Arbeitnehmer über einen Bildschirmarbeitsplatz verfügen. Zu diesem Zweck bietet die GDA die aushangspflichtigen Arbeitsschutzgesetze in elektronischer Form an. Diese lassen sich damit z.b. in das Intranet einstellen, wodurch sie jedem Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz zur Einsicht zur Verfügung stehen. Neben der für den einzelen Arbeitnehmer vereinfachten Einsichtmöglichkeit ist damit insbesondere für Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialbetrieben eine erhebliche Kostenreduzierung verbunden. GDA-Texte Nr. 1 Aushangpflichtige Arbeitsschutzgesetze kann nur über das Internet unter bestellt werden. Mit Auslösung der Bestellung erwerben sie eine oder mehrere Lizenzen für den Download der aktuellen pdf-version. Nach Absenden der Bestellung öffnet sich ein Fenster mit der Bestellbestätigung und dem erforderlichen Passwort für den Download. Zugleich erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Bestellung und das Passwort auch per . Bitte beachten Sie: Der Erwerb einer Lizenz berechtigt nur zum Einstellen der pdf-datei in das Intranet an einem Unternehmensstandort. Für Filialen und andernorts stationierte Teile des Unternehmens müssen weitere Lizenzen erworben werden. GDA, Breite Straße 29, Berlin, Tel. 030/ , Fax 030/ Bayerisches Juniorentreffen 2004 Vom Mai 2004 trafen sich die Juniorinnen und Junioren des Bestatterverbandes Bayern e. V. in Rothenburg ob der Tauber. Der Vormittag des ersten Tages begann mit einem Vortrag von Herrn Dipl.-Kfm. Ernst M. Schreyer über das Thema: Nachfolge und Übernahme von Unternehmen nicht nur unter steuerlichrechtlichen Aspekten. Herr Schreyer vermittelte den 25 Anwesenden den Weg einer Betriebsübergabe und diverse rechtliche und steuerliche Möglichkeiten. Nach einer Kaffeepause folgte eine Präsentation von Herrn Dirnberger von der Fa. Office-on GmbH, die in Zusammenarbeit mit dem Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes, eine neue Bestattersoftware mit Namen Funeral Office vorstellte. Nach dem Mittagessen fand eine Führung durch verwinkelte Gassen, entlang jahrhundertalter Gebäude in der geschichtsträchtigen und mittelalterlichen Stadt Rothenburg statt. Nach dem Abendessen im Hotel begaben sich die Teilnehmer in das Nachtleben der Stadt, einem Oldie-Abend mit verschiedenen Bands 13

14 der Region, in der nahegelegenen Rothenburger Festhalle. Das Juniorentreffenreffen 2004 klang bei einem gemeinsamen Frühstück am Sonntag (bei dem der ein oder andere etwas später kam) aus. Alle Teilnehmer lobten die gute Organisation des Treffens durch Ralf Hanrieder und Marion Schmid und erklärten, auch im Jahr 2005 beim Juniorentreffen in Münnerstadt dabei sein zu wollen. Die bayerischen Juniorinnen und Junioren beim Vortrag von Dipl.-Kfm. Ernst M. Schreyer und der Softwarepräsentation von Funeral-Office Interessante Eindrücke beim geführten Stadtrundgang durch das historische Rothenburg ob der Tauber 33. Bundesjuniorentreffen 18. bis 21. November 2004 in Bochum Das Highlight des Jahres, dem viele Juniorinnen und Junioren alljährlich entgegenfiebern, ist das Bundesjuniorentreffen, welches nun schon zum 33. Mal stattfindet. Im Jahr 2004 hat sich der Juniorenkreis Nordrhein-Westfalen bereiterklärt, dieses auszurichten. Die Veranstalter haben sich den Ruhrpott und dort ganz speziell die Stadt Bochum für das Bundesjuniorentreffen ausgesucht. Vom 18. bis 21. November 2004 können die Teilnehmer den Wandel vom Püttrologen (Kumpel, Bergmann) zum Dienstleister anschauen. Daneben ist das Treffen eine ausgezeichnete Möglichkeit, geschäftliche Kontakte zu knüpfen, neue Ideen für den Berufsalltag zu bekommen, sich beruflich fortzubilden und - ganz nebenbei - auch etwas Spaß zu haben. Auch in diesem Jahr werden etwa wieder 180 Bestatterjuniorinnen und -junioren zusammenkommen. Die Organisatoren haben ein reichhaltiges und interessantes Programm ausgearbeitet, das es verdient, besucht zu werden: 14 Donnerstag, Uhr Empfang der Teilnehmer Uhr Begrüßung der Teilnehmer, Grußworte, Aktuelles aus dem Verband, Podiumsdiskussion Uhr Abendessen im Hotelrestaurant anschi. offener Abend mit Möglichkeit zum Klönen und Schnacken Freitag, Uhr Abfahrt der Busse zum Bergbaumuseum Bochum, Führung durch das Museum Uhr Mittagessen bei der Firma Eckhardt in Wetter an der Ruhr, Rahmenprogramm, Ausstellung verschiedener Lieferanten aus dem Bestattungsbereich Uhr Rückfahrt der Busse zum Hotel Uhr Abfahrt der Busse zum Abendprogramm Ende offen, Rücktransfer ab Uhr zum Hotel Samstag, Uhr Workshop Teil 1 Wir wollen Euch Themenschwerpunkte anbieten, die Ihr dann ggf. in kleinen Gruppen erarbeiten könnt. Teilweise können diese Workshops auch nur Vorträge sein. Nachfolgend eine Auswahl unserer Themenschwerpunkte: Trauerbegleitung Bestatter und Intemet

15 Geschäftsübergabe in der Familie (Ehe-) Frauen im Untemehmen Dienstleistung, wo soll das noch hinführen? Bestattungsketten: Fluch oder Segen? Kunst am Sarg oder der Ume Blumen... ein wichtiger Bestandteil?! Über weitere Ideen/Anregungen würden wir uns freuen. Eine genaue Aufstellung bekommt Ihr mit der Festschrift zum Juniorentreffen Uhr Mittagessen Uhr Workshop Teil 2 anschl. Zeit zum Shoppen u. Erkunden der Stadt Uhr Empfang zum Galaabend anschl. Galaabend mit Menü und Tanz Sonntag, Frühstück Abreise Die Tagungspauschale für das Bundesjuniorentreffen beträgt pro Person 199,00 Euro. An Übernachtungskosten fallen im Doppelzimmer pro Nacht 111,00 Euro und im Einzelzimmer 99,00 Euro an. Anmeldungen für das 33. Bundesjuniorentreffen nimmt Herr Andreas Niehaus, Fehmarnstr. 10, Bielefeld, Tel. 0521/965240, Fax 0521/174806, BJT2004@gmx.de entgegen. Grabmacherlehrgang 2004 In Zusammenarbeit mit dem Fachverlag des Deutschen Bestattungsgewerbes bot der Bestatterverband Bayern e. V. vom 2. bis 4. Juni 2004 einen Grabmacherlehrgang für Mitarbeiter auf dem Lehrfriedhof in Münnerstadt an. Der Lehrgang war erfreulicherweise ausgebucht. Die beiden Dozenten Matthias Liebler und Thomas Schmid erläuterten in einem theoretischen Teil die gesamte Thematik der Werkverträge in Zusammenarbeit mit Kommunen und Friedhofsträgern, erklärten die Unfallverhütungsvorschriften, gaben einen Einblick in die Friedhofsplanung, erläuterten den Umgang mit Geräten und Maschinen und zeigten diverse Möglichkeiten zur Problemlösung mittels technischem Gerät. Im zweitägigen Praxisteil konnten die teilweise schon bereits langjährig in der Grabmachertechnik tätigen Arbeitnehmer ihren Wissensstand überprüfen und erfuhren trotzdem allerhand Neues sowie verschiedene Tricks. Daneben kam auch der Erfahrungsaustausch und die Geselligkeit nicht zu kurz. Kurzum: die Teilnehmer wie auch die Dozenten waren mit dem Ablauf des Kurses hoch zufrieden. Der Baggern will gelernt sein. Frauen sind im Umgang mit dem Grabbagger meist nicht ungeschickter wie ihre männlichen Kollegen Arbeitsalltag eines Grabmachers: Überbau eines Nachbargrabes, Ausheben und Verfüllen eines Grabes per Hand 15

16 nächste Grabmacherkurs für Mitarbeiter findet voraussichtlich vom 18. bis 20. April 2005 auf dem Lehrfriedhof in Münnerstadt statt. Anmeldungen sind bereits jetzt möglich beim Fachverlag des Deutschen Bestattungsgewerbes, Frau Bongartz, Tel. 0211/ Aus der Presse Jäger finden Leichenteile vor Fuchsbau Es ist schon ein grausiger Fund, den zwei Jäger aus dem idyllischen Dörfchen Weyer bei Gochsheim (Lkr. Schweinfurt) gemacht haben. Teile einer mutmaßlich weiblichen Leiche lagen direkt vor einem Fuchsbau im Unterholz am Waldrand: ein kompletter Unterschenkel mit Fuß in einer Strumpfhose und ein Hautfetzen. Das geht schon ans Gemüt, sagte einer der Jäger. Ich wollte den Fuchsbau kontrollieren, da lag das Stück Bein dort. Die beiden Jäger verständigten sofort die Polizei, die Kripo Schweinfurt war kurz darauf vor Ort, sicherte die Leichenteile und brachte sie zur Gerichtsmedizin nach Würzburg. die Kripo auf die mutmaßlich richtige Spur. In einer Deponie der Gemeinde Gochsheim fand sie Reste eines Sarges und eines Leichnams. Es sei anzunehmen, dass diese Teile nach einer Grabauflösung auf der Deponie landeten und von den Füchsen zwei Kilometer weit in den Wald getragen wurden. Noch am gleichen Tag suchte die Polizei in unmittelbarer Umgebung des Fundortes nach weiteren Spuren, fand aber nichts. Gestern nun durchkämmte ein Großaufgebot - 70 Beamte der Bereitschaftspolizei - mit Stöcken das kleine Waldgebiet und gegen Nachmittag auch das Gebiet in Main-Nähe. Im Einsatz waren auch ein Leichensuchhund, der aus Nürnberg hergeholt wurde, sowie weitere Diensthunde der Polizei aus der Main-Rhön-Region. Bis zum späten Nachmittag blieb die Suchaktion ohne Ergebnis. Dann führte rötliche Erdfarbe an dem Leichenteil Gochsheims Bürgermeister Wolfgang Widmaier bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung, dass Erdaushub aus dem Friedhof nach Ablauf der Liegefrist auf die aufgelassene Weyerer Deponie verbracht und mit einer Erdschicht gut abgedichtet werde. Es sei demnach nicht auszuschließen, dass der von den Jägern gefundene Unterschenkel von dieser nahe dem Fundort gelegenen Deponie stammt. Das wiederum würde aber heißen, dass Gochsheim ein Problem mit Wachsleichen hat. Auch das sei nicht auszuschließen, so Widmaier. Der hohe Wasserstand sei ein bekanntes Problem. Leichenteile im Erdaushub Die Herkunft der nahe Gochsheim (Lkr. Schweinfurt) entdeckten Leichenteile ist offenbar geklärt. Offensichtlich geriet die Leiche nach einer Grabauflösung auf eine Deponie. Von dort verschleppten Füchse die Teile in die Nähe ihres Baus. Wie aber kam die Leiche auf die Deponie? 16 Der grausige Fund hat mit dem Problem der so genannten Wachsleichen zu tun, das offenbar schlimmer ist, als angenommen. Dort, wo der Grundwasserspiegel steigt, wird der Verwesungsprozess verzögert. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass in einem Grab nach 20 Jahren Ruhezeit nichts mehr da sein sollte. In Gochsheim stimmt das nicht. Die Wachsleiche stammt also wahrscheinlich aus einem Friedhof des Gemeindegebiets. Davon, so Bürgermeister Wolfgang Widmaier, gehe die Kripo aus. Auf der ehemaligen Erdaushub- und Bauschuttdeponie hatten die Beamten weitere Teile und Sargreste gefunden. Sie sollen in angemessener Form bestattet werden, so Widmaier. Über die genauen Umstände will er am Dienstag informieren. Auf der Deponie sei Erdaushub aus Friedhöfen gelagert worden. In dem Fall müsse es so gewesen sein, dass im schlammigen Aushub Leichenreste verborgen waren. Den Arbeitern, so Widmaier, sei nicht zuzu-

17 muten, im Schlamm zu suchen. Nun muss sich Gochsheim fragen, wie es weiter geht. Eine Möglichkeit ist, betroffene Gräber nicht zu belegen. Das hat Widmaier als Sofortmaßnahme in kritischen Zonen verfügt: Dazu zählen der alte und der neuere Friedhof A und B in Gochsheim und der neue Friedhof in Weyer. Quelle: Main Post Kunst im Bestattungsunternehmen Dieser Artikel wurde aus Datenschutzgründen entfernt 17

18 Dieser Artikel wurde aus Datenschutzgründen entfernt Sterbegeldanspruch entfallen? Im Zuge der Gesetzgebung zur Gesundheitsreform haben das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung und zahlreiche Medien bundesweit auf die Streichung des Sterbegeldes hingewiesen. Gesetzliche Grundlage der Streichung soll das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz-GMG) sein. Bisher regelten das Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) in 58 und 59 den Anspruch auf Sterbegeld durch die Krankenversicherungen. Aufgrund einer Rundverfügung eines Landratsamtes in Nordrhein-Westfalen ist der Bundesverband zu einer eingehenden Prüfung und rechtlichen Auswertung der Neuregelungen veranlasst worden. Er kommt - wie auch die erwähnte Behörde - zu dem Ergebnis, dass entgegen allen öffentlichen Verlautbarungen das Sterbegeld nach 58 SGB V noch nicht zum 1. Januar 2004 abgeschafft worden ist. Die 58, 59 SGB V alte Fassung, die das Sterbegeld regeln, werden nach Abs. 8 des Art. 37 des GMG erst mit Wirkung vom 1. Januar 2005 durch neues Recht überschrieben bzw. ersetzt. Im GMG ist auch an keiner auffindbaren Stelle das Außer-Kraft-Treten dieser Vorschriften zum 1. Januar 2004 geregelt. Demzufolge sind die 58, 59 SGB V alte Fassung im Jahre 2004 weiterhin geltendes Recht, so dass im Jahre 2004 die Sterbegeldgewährung noch zu den von den Krankenversicherungen zu erbringenden Leistungen gehört. Der Bundesverband hat das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben und um baldige Stellungnahme gebeten. Ungeachtet dessen, ist es ratsam, dass Angehörige, denen von einer Krankenkasse die Zahlung des Sterbegeldes verweigert wird, gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen und ggf. vor dem zuständigen Sozialgericht klagen. Klären Sie Ihre Kunden über die Rechtsauffassung des BDB auf. Falls jemand aus Ihrem Kundenkreis bereit ist, vor dem Sozialgericht zu klagen, so setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle des Bestatterverbandes Bayern e. V. (Frau RAin Haslinger) und/oder dem BDB (Herr Dr. Lichtner) in Verbindung. 18

19 200 Jahre Bestattung Haagn, Bad Reichenhall Das traditionsreiche Familienunternehmen Bestattung Haagn aus Bad Reichenhall mit Zweigbetrieb in Freilassing kann in diesem Jahr auf eine 200jährige Firmengeschichte zurück blicken und ein außergewöhnliches Firmenjubiläum feiern. Der Bestatterverband Bayern e. V. gratuliert hierzu recht herzlich. Nach dem Kaufbrief aus dem Jahre 1804 ist das Tischlereigewerbe bereits von den Vorfahren der Familie Haagn namens Obermayer, Schnaitter und Weinberger im 17. und 18. Jahrhundert zu Reichenhall ausgeübt worden. Der Tischlermeister Josef Haagn erhielt die Tischlerei Gerechtsame im Jahre Genau 30 Jahre nach dem Erwerb der Tischlerei durch Josef Haagn zerstörte ein verheerender Brand nahezu die gesamte Stadt Reichenhall. Kurz nach dem Stadtbrand 1834 erwarb Josef Haagn das Haus Nr. 151 in der Gewerkenstraße, heute Ludwigstraße, und übte darin das Tischlerhandwerk aus, schon damals mit dem besonderen Schwerpunkt, der Herstellung von Särgen. Der Firmensitz der Firma Bestattung Haagn am Florianiplatz 20 in Bad Reichenhall Über Höhen und Tiefen, Glück und Unglück der Firma in den nächsten 125 Jahren ist wenig bekannt. Sicher ist, dass alle privaten, wirtschaftlichen und politischen Wirren überstanden wurden. Niemand wußte nach Ende des Krieges, 1945, was für ein schwerer und harter Weg zum Aufbau des Bestattungsgewerbes in Bayern - und somit auch für die Firma - zu gehen war. Es waren schwere 50 Jahre, die durchschritten werden mußten. Das Bestattungswesen wurde von den Kommunen und kirchlichen Friedhofsträgern als Monopol betrachtet und dementsprechend wurde auch verfahren. Private Firmen hatten nur die Möglichkeit als Zulieferer für Särge, Wäsche und Zubehör tätig zu werden und teilweise Überführungen in andere Orte vorzunehmen. Die Arbeit als Vollbestatter war nicht möglich, denn die Rechtsvorschriften für das Bestattungswesen waren ein Privileg der Kommunen und Friedhofsträger. Die Jahre von 1945 bis zur Währungsreform 1948 waren Jahre des Kampfes, um überhaupt überleben zu können. Auch nach 1948 hörte die Reglementierung nicht auf. Es waren die Kommunen, die bestimmten und verwalteten. Erst nach Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung vom 2. Dezember 1946, sowie dem Grundgesetz vom 23. Mai 1949 und der Gemeindeordnung in Bayern vom 18. Januar 1952 brachten für unseren Berufsstand die Möglichkeit zur freien Entfaltung. Eine endgültige Klärung schaffte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofes vom 25. Juni 1970 über die Grenzen des Benutzungszwanges bei der Bestattung. Aufgrund dieser Urteile war es nicht mehr möglich, die Einsargung und Überführung von Verstorbenen unter Benutzungszwang zu stellen. Am 1. Januar 1971 trat das neue Bestattungsgesetz in Kraft. Dieses fasste die in ver- Der Kaufbrief aus dem Jahr 1804 schiedenen Gesetzeswerken festgelegten Rechtsvorschriften zusammen. Nach Überwindung dieser großen Probleme konnte die Aufbauarbeit zum vollwertigen Bestattungsinstitut weiter vorangebracht werden. Als Firmensitz diente das 1955 erworbene Anwesen am Florianiplatz 20, eines der ältesten Häuser von Bad Reichenhall, inzwischen eine Dokumentation für eine sinn- und geschmackvolle Renovierung. 19

20 Bereits im Jahre 1964 konnte ein für die weitere Entwicklung bedeutungsvoller Schritt getan werden. Auf der Grundlage eines mit der Stadt Bad Reichenhall geschlossenen Vertrages führte man Einsargungen und Überführungen zum Friedhof in eigener Verantwortung durch. Im Jahre 1967 überschritt der Betrieb die Grenzen von Bad Reichenhall und gründet seine erste Filiale in der Gemeinde Ainring. Man betrat ein neues Arbeitsfeld, das Öffnen und Schließen von Gräbern und die Durchführung von Beerdigungen. In den folgenden Jahren übernahm man diese Arbeit auch in den Gemeinden Piding, Bayerisch Gmain und Schneitzlreuth. Im Jahre 1970 wurde in Freilassing eine Filiale eröffnet. Auch in dieser Stadt wurden die uns übertragenen Beerdigungen in eigener Verantwortung durchgeführt. Das Jahr 1990 brachte der Firma einen schweren Rückschlag. Durch bösartige Einflüsse, die von verschiedenen Seiten unterstützt wurden, mußten starke Turbulenzen durchgestanden werden. Nach hartem, 12-jährigem Kampf und noch härterer Arbeit über den Rechtsweg konnte man sich behaupten. Mit der Erweiterung des Arbeitsbereiches ging eine Anpassung der Ablauforganisation einher. Betriebliche Baumaßnahmen, die im Jahre 1988 abgeschlossen wurden, waren notwendig, um die anfallenden Arbeiten zu bewerkstelligen. Seit 1982 arbeitet man mit einem EDV-Programm, das speziell auf das Bestattungswesen abgestimmt ist. Seit 1991 betreut die Firma als Vertragspartner der Stadt Bad Reichenhall die Friedhöfe St. Zeno und St. Valentin. Die Tätigkeit besteht in der Durchführung von Beerdigungen, dem Pflegedienst im Sommer wie Winter und allen damit verbundenen Aufgaben, welche die Friedhöfe betreffen. Im Jahre 1993 wurde eine eigene Druckerei eingerichtet ab September 2003 auch Farbdruck. Jetzt war die Bestattung Haagn in der Lage, alle Dienstleistungen zu erbringen, die mit einem Sterbefall im Zusammenhang stehen. Der Inhaber der Firma, Friedrich Haagn, legte im August 2002 bei der Handwerkskammer Unterfranken seine Bestatter-Meisterprüfung ab. Mit seinen langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist er in der Lage, alle Bestattungsdienstleistungen zu erbringen, die verlangt werden. Im September 2002 wurde der neuerbaute Firmensitz in Fre!iassing-Salzburghofen, Laufener Straße 76, eröffnet. Am 5. Mai 2001 konnte in Traunstein das erste private Krematorium in Bayern eröffnet werden. Mit in der Trägerschaft ist die Bestattung Haagn. Quelle: Jubiläumschronik Bestattung Haagn Lehrgang für Aufbahrung und Dekoration in Münnerstadt In Zusammenarbeit mit dem Fachverlag des Deutschen Bestattungsgewerbes wird der Bestatterverband Bayern im Jahr 2005 in Münnerstadt einen Lehrgang Aufbahrung und Dekoration durchführen. Der Lehrgang ist speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gedacht, die im Bestattungsunternehmen für die Aufbahrung von Verstorbenen im Haus, in der Friedhofszelle oder in der Trauerhalle zuständig sind. Die erfahrenen Dozenten werden den Teilnehmern zahlreiche Anregungen für individuelle Aufbahrungen von Särgen und Urnen geben. Leider steht der genaue Termin derzeit noch nicht fest, wir werden jedoch alle Mitglieder noch gesondert anschreiben. Weitere Informationen gibt es beim Fachverlag, Frau Bongartz, Tel. 0211/

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