Bundesamt für Gesundheit BAG
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- Rosa Hofmann
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Faktenblatt Slarium 1 Kurzinfrmatin Slarien erzeugen starke ultravilette Strahlung (UV-Strahlung,) um die Haut vn Kundinnen und Kunden zu bräunen. Laut der Weltgesundheitsrganisatin (WHO) kann UV-Strahlung erwiesenermassen Krebs verursachen, zu vrzeitiger Hautalterung führen und in schwerwiegenden Fällen Verbrennungen verursachen. Um die gesundheitlichen Gefährdungen bei Besuchen vn Slarien auf ein akzeptables Restrisik zu beschränken, müssen Slarienbetreiberinnen und -betreiber die heute geltende Slariumnrm und die vm Slariumhersteller vrgesehenen Vrgaben zur Installatin, Verwendung und Wartung einhalten. Nicht richtig gewartete der falsch verwendete Slarien können bei Kundinnen und Kunden hhe Strahlenbelastungen verursachen, die unter anderem zu einem erhöhten Hautkrebsrisik, zu vrzeitiger Hautalterung und in schwerwiegenden Fällen zu Verbrennungen führen können. Das Parlament hat am 16. Juni 2017 ein neues Bundesgesetz über den Schutz vr Gefährdungen durch nichtinisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet. Es verpflichtet Slariumbetreiberinnen und -betreiber, die heute geltende Slariumnrm einzuhalten und schafft zudem die Möglichkeit, dies zu kntrllieren. Die dazugehörige Verrdnung ist vm 14. Februar bis am 31. Mai 2018 in der Vernehmlassung. Die Verrdnung basiert auf der heute geltenden Slariumnrm und legt keine neuen Anfrderungen für Slarien fest. Um den Slariumbesuch auf ein tlerierbares Restrisik zu beschränken, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit Kundinnen und Kunden flgende Punkte zu beachten: Minderjährige sllen kein Slarium benützen; Gehören Sie zu einer der flgenden Risikgruppen, sllten Sie auf Slariumbesuche verzichten: Persnen, die unter Hautkrebs leiden der litten; Persnen mit erhöhtem Hautkrebsrisik; Auf UV-Strahlung empfindliche Persnen (beispielsweise Persnen, die sich an der Snne nicht bräunen können der Persnen, die phtsensitive Medikamente einnehmen). Halten Sie sich an den für Sie erarbeiteten Bestrahlungsplan; Lassen Sie zwischen den ersten beiden UV-Bestrahlungen mindestens 48 Stunden verstreichen; Weitere Infrmatinen: Bundesamt für Gesundheit BAG Abteilung Strahlenschutz, Sektin NIS/DOS Schwarzenburgstrasse 157, CH-3003 Bern 1/5
2 Verwenden Sie stets eine geeignete Schutzbrille und schützen Sie empfindliche Hautstellen wie Narben und Tätwierungen vr der Bestrahlung; Gehen Sie am gleichen Tag nicht snnenbaden und ins Slarium; Tragen Sie am selben Tag keine Ksmetika, Parfums, Körpercremes, Snnencremes, bräunungsverstärkende Mittel der Körpersprays auf. Slche Prdukte können die Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV-Strahlung erheblich verstärken. Knsultieren Sie bei individueller Empfindlichkeit der allergischen Reaktinen gegen UV-Bestrahlung vr der Bestrahlung eine Ärztin der einen Arzt; Fragen Sie im Zweifelsfalle eine Ärztin der einen Arzt, b ein Medikament die UV- Empfindlichkeit erhöht; Treten unerwartete Effekte auf, wie beispielsweise ein Jucken, das innerhalb vn 48 Stunden nach der ersten UV-Bestrahlung auftritt, knsultieren Sie vr weiteren Bestrahlungen eine Ärztin der einen Arzt; Knsultieren Sie eine Ärztin der einen Arzt, wenn sich hartnäckige Schwellungen der wunde Stellen auf der Haut bilden der pigmentierte Leberflecken sich verändern. 2/5
3 2 Ausführliche Infrmatinen 2.1 Gesundheitliche Wirkungen vn UV-Strahlung UV-Strahlung kann bei zu hher Bestrahlung unter anderem zu Hautrötungen, vrzeitiger Hautalterung Augenschäden und einem erhöhten Hautkrebsrisik führen. Die Internatinale Krebsfrschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsrganisatin (WHO) hat daher 2009 Slarien als krebserregend eingestuft [1]. Das Risik für Hautkrebs hängt vn verschiedenen Faktren ab. Besnders gefährdet sind Persnen, bei deren Verwandten ersten Grades schwarzer Hautkrebs aufgetreten ist, die wiederhlt schwere Snnenbrände während ihrer Kindheit erlitten haben, die viele Leberflecken mit grsser, asymmetrischer und ungleichmässiger Frm haben der deren Leberflecken eine ungleichmässige Pigmentierung aufweisen. Ebenfalls einem hhen Risik ausgesetzt sind Persnen, die überhaupt nicht bräunen können der die leicht mit einem Snnenbrand reagieren. 2.2 Epidemilgie Auf Grund epidemilgischer Studien und fehlenden Datengrundlagen lässt sich nicht abschätzen, wie grss das ksmetische Schadenptenzial vn Slarien für die Hautalterungen ist. Allerdings zeigen epidemilgische Studien, dass Persnen, die beim ersten Besuch im Slarium jünger als 35 Jahre waren, ein um 59% höheres Risik für schwarzen Hautkrebs haben als Persnen, die nie ein Slarium benutzt haben. Jede Slarium-Nutzung erhöht dabei das Erkrankungsrisik um rund 2%. Zudem zeigen diese Studien, dass Persnen, die jemals ein Slarium besucht haben, ein um 20% höheres Risik für Melanme haben als Persnen, die nie ein Slarium benutzt haben [2]. Auf Grund der Daten der Krebsregister muss davn ausgegangen werden, dass in der Schweiz pr Jahr 1400 Männer und 1300 Frauen an Melanmen erkranken. Gemäss den aktuellen epidemilgischen Erkenntnissen sind daher 5.4% der Melanmerkrankungen auf Slarien zurückzuführen (Männer 3.7%, Frauen 6,9%) [2]. Auf die Schweiz bezgen heisst dies, dass in der Schweiz 51 Männer und 90 Frauen pr Jahr an slariuminduzierten Melanmen erkranken bzw. 14 Männer und 19 Frauen daran sterben. 2.3 Rechtliche Regelung Schweiz Bisherige gesetzliche Regelung bis vraussichtlich Frühjahr 2019 Slarien sind im bisherigen Recht über das Prduktesicherheitsrecht (PrSG) geregelt. Das Prduktesicherheitsrecht [3] zielt darauf ab, dass Prduktehersteller sichere und gesundheitlich unbedenkliche Prdukte in Verkehr bringen, welche die Sicherheit und die Gesundheit der Nutzerinnen, Nutzer und vn Dritten nicht der nur geringfügig gefährden. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt für Energie (BFE) in Ausführung des PrSG und gestützt auf die Verrdnung vm 25. Nvember 2015 über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) [4] die technischen Nrmen bezeichnet, bei deren Einhaltung die Knfrmität mit den grundlegenden Prdukteanfrderungen vermutet wird. 3/5
4 Zu diesen technischen Nrmen gehört auch die Slariennrm SN EN [5]. Sie verlangt unter anderem, dass die Prduktinfrmatinen eines Slariums Hinweise zum Gefährdungsptenzial, zu Ausschlusskriterien vn gefährdeten Persnen, zum Persnal, zur maximalen erythem-wirksamem Bestrahlungsstärke, zur Bezeichnung der Geräte swie Anleitungen zur Installatin, Wartung und Bedienung des Slariums enthalten müssen. Slche Prdukteinfrmatinen und Herstelleranweisungen sind Bestandteil vn Slarien und müssen eingehalten werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Auf Grund des bisherigen Rechtes können die Behörden die bgenannten Anfrderungen bis zum Inverkehrbringen kntrllieren. Die nachflgenden Phasen der Installatin, Verwendung und Wartung unterliegen im bisherigen Recht jedch keiner Kntrlle. Dies führt beispielsweise dazu, dass heute empfindliche Persnen Slarien benutzen können und sich erhöhten gesundheitlichen Risiken aussetzen. Aus diesem Grunde haben die eidgenössischen Räte am 16. Juni 2017 dem "Bundesgesetz über den Schutz vr Gefährdungen durch nichtinisierende Strahlung und Schall (NISSG)" zugestimmt, das für Slarien keine neuen Anfrderungen vrsieht, aber die Kntrlle der bereits bestehenden Anfrderungen während der Verwendung ermöglicht Künftige gesetzliche Regelung ab vraussichtlich 1. Hälfte 2019 Die Ausführungsverrdnung V-NISSG zum NISSG präzisiert die Massnahmen, die Betreiberinnen und Betreiber treffen müssen, um gesundheitliche Gefährdungen vn Slarien auf ein tlerierbares Mass zu minimieren. Diese Massnahmen entsprechen den Anfrderungen der aktuellen Slariennrm und betreffen die Punkte: Einhaltung der Anfrderungen an die Installatin und Wartung Ausschluss vn Minderjährigen vm Slarienbesuch Infrmatin der Kundschaft über die Risiken und die sichere Verwendung vn Slarien swie über die empfhlene Bestrahlung Bereitstellen vn UV-Schutzbrillen Einhaltung des Grenzwertes vn 0.3 W/m2 der erythem-wirksamen Bestrahlungsstärke vn UV-A und UV-B Bezeichnung vn Slarien mit einem UV-Typen auf Grund ihres UV-A- und UV-B- Strahlungsanteils Betrieb vn Slarien des UV-Typs 1, 2 und 4 nur mit ausgebildetem Fachpersnal Betrieb vn Selbstbedienungsslarien nur mit Geräten des UV-Typs 3 Benutzung vn Slarien des UV-Typs 4 nur auf ärztliche Empfehlung 3 Literaturverzeichnis [1] Radiatin. IARC Mngraphs n Evaluatin f Carcingenic Risks t Humans. A Review f Human Carcingens vl. 100 D.Lyn: Internatinal Agency f Research n Cancer [2] Bnil et al. 2012: Cutaneus melanma attributable t sunbed use: systematic review and meta-analysis. [3] Bundesgesetz über die Prduktesicherheit (PrSG) vm 12. Juni 2009 (Stand am 1. Juli 2010), SR /5
5 [4] Verrdnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) vm 25. Nvember 2015 (Stand am 20. April 2016), SR [5] SN EN :2013; Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-27: Besndere Anfrderungen für Hautbestrahlungsgeräte mit Ultravilett- und Infrartstrahlung. 5/5
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