Hinweise zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung MODULARE TRUPPAUSBILDUNG MTA. Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg. Version 2.

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1 Hinweise zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung MODULARE TRUPPAUSBILDUNG MTA Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg Version 2.0 vom Juni 2018 Seite 1 von 15

2 INHALT 1. Grundlagen Bestandteile der einzelnen Module Basismodul Modul Ausbildungs- und Übungsdienst Abschlussprüfung zur Truppführer-Qualifikation Ergänzungsmodule Ausbildungsunterlagen Unterlagen für Lehrgangsteilnehmer Unterlagen für die Ausbilderinnen und Ausbilder Ablauf der Modularen Truppausbildung und Prüfungsordnung Basismodul Erste Hilfe Kurs Leitfaden für die die Basisausbildung Prüfungsordnung Basismodul Modul Ausbildungs- und Übungsdienst (mind. 40 Unterrichtseinheiten bzw. 2 Jahre) Abschlussprüfung der MTA zur Truppführer-Qualifikation - Prüfungsordnung Ergänzende Hinweise für Lehrgänge auf Landkreisebene Anhang I zur MTA-Ausbildung: Aufwandsentschädigung für Fachausbilder Zusammenfassung MTA-Ausbildung Seite 2 von 15

3 1. Grundlagen Mit der modularen Truppausbildung (MTA) hat Bayern Neuland betreten und ein zukunftsweisendes Modell für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren entwickelt. Ziel der MTA ist eine Truppausbildung, die mit der Qualifikation Truppführer abschließt und modular aufgebaut ist, so dass sie jeder Feuerwehr, unabhängig von deren Ausstattung gerecht wird. Die Ausbilder haben es in der Hand diesen neuen Weg mit Leben zu erfüllen und zum Erfolgsmodell zu machen. Die Ausbildung soll dabei einsatzbezogen und praxisnah durchgeführt werden. Ziel der Ausbildung ist das Erwerben von Kompetenzen, nicht das Absitzen von Stunden. Die in den Ausbildungshilfen zu den einzelnen Themen angegebenen Stundenansätze sind Richtwerte und als Planungshilfen zu verstehen sie können je nach örtlichen Gegebenheiten und insbesondere abhängig von Vorwissen und Lernfortschritt der Lerngruppe variieren. Beispielsweise ist das Lernziel beim Leiter steigen dann erreicht, wenn der Teilnehmer gezeigt hat, dass er korrekt auf eine Leiter steigen kann (unabhängig von der Ausbildungszeit) und nicht wenn die vorgeschriebene Zeit absolviert ist. Grafik: SFS Würzburg Ziel der Modulare Truppausbildung (MTA) ist eine handlungsorientierte Ausbildung, die einsatznahe Inhalte beinhalten und sich an der tatsächliche Ausstattung der jeweiligen Feuerwehr orientiert. Seite 3 von 15

4 2. Bestandteile der einzelnen Module 2.1 Basismodul Das Basismodul vermittelt fahrzeugunabhängig grundlegende Tätigkeiten eines Trupps innerhalb einer taktischen Einheit für den Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. Es umfasst MTA-Basismodul Standortausbildung (gemäß Ausbilderleitfaden MTA SFS) Sprechfunkausbildung Standortausbildung (gemäß Ausbilderleitfaden MTA SFS) Erste-Hilfe-Kurs Standortausbildung (9 UE) Das Basismodul endet mit der Zwischenprüfung Basismodul. 2.2 Modul Ausbildungs- und Übungsdienst Das Modul Ausbildungs- und Übungsdienst beginnt mit Bestehen der Zwischenprüfung Basismoduls. Dieses Modul erfolgt ganz bewusst nicht als eigener Lehrgang, sondern durch Teilnahme am regelmäßigen Übungsbetrieb der Feuerwehr über mindestens 2 Jahre. Hier bleiben die Auszubildenden nicht unter sich, sondern lernen Abläufe, Besonderheiten und Einsatzkräfte ihrer eigenen Feuerwehr kennen. Reine Theorieeinheiten oder das Training von Einzelaufgaben ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Damit jedem Teilnehmer genügend Übungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wurde ein Zeitansatz von (mindestens) 40 Stunden innerhalb von zwei Jahren gewählt. 2.3 Abschlussprüfung zur Truppführer-Qualifikation Die Modulare Truppausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist mindestens der Abschluss des Basismoduls und der Nachweis des Modul Ausbildungs- und Übungsdienst. Die Abschlussprüfung Modulare Truppausbildung erfolgt nach den Vorgaben der Feuerwehrinspektion Günzburg und wird durch diese abgenommen. 2.4 Ergänzungsmodule Entsprechend der örtlichen Einsatzschwerpunkte und besonderen Anforderungen legt der Kommandant gegebenenfalls weitere Module fest. Art und Umfang der Ergänzungsmodule sind vom Kommandanten zu dokumentieren. Sie sind nicht Bestandteil der Abschlussprüfung zum Truppführer. Seite 4 von 15

5 3. Ausbildungsunterlagen 3.1 Unterlagen für Lehrgangsteilnehmer Die Teilnehmerunterlagen stehen auf der Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg (SFSW) als Download zur Verfügung. Eine Anmeldung ist hierzu nicht nötig. Link: Unterlagen für die Ausbilderinnen und Ausbilder Für den Zugang zu diesem Downloadbereich ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Diese kann ohne großen Aufwand durchgeführt werden und steht für alle Feuerwehrdienstleistende der bayerischen Feuerwehren zur Verfügung steht. Link: Auf der sich öffnenden Seite findet man einen Bereich Login für registrierte Mitglieder. Sofern man bereits für den Zugang registriert ist, kann man sich hier direkt anmelden und anschließend die Ausbildungsunterlagen herunter laden. Eine Erstanmeldung erfolgt durch Anklicken der Schaltfläche HIER REGISTRIEREN!. Zur Anmeldung sind nur wenige Informationen nötig. Sie SFS Würzburg prüft die Zugangsberechtigung und versendet an die bei der Registrierung angegebene -Adresse eine Zugangsbestätigung binnen kurzer Zeit. Auf der Homepage des KFV-Günzburg sind unter Ausbildung die Anmeldeformulare, Prüfungsfragen Gefahrenmatrix und weitere Informationen zu finden. Link: Vor Beginn eines neuen Lehrgangs, empfiehlt sich immer die Aktualität der Unterlagen zu prüfen, da insbesondere der Ausbilderleitfaden ständig überarbeitet wird. Seite 5 von 15

6 4. Ablauf der Modularen Truppausbildung und Prüfungsordnung 4.1 Basismodul Jede Feuerwehr kann die Modulare Truppausbildung am eigenen Standort durchführen. Es können auch mehrere Feuerwehren die Ausbildung gemeinsam durchführen. Hilfestellung bei der Lehrgangsorganisation geben die zuständigen Kreisbrandmeister. Die Sprechfunkausbildung ist im Basismodul integriert. Entsprechende Ausbildungsunterlagen stehen im Ausbilderleitfaden MTA bereit. Die Ausbildung wird in Eigenverantwortung durch den jeweiligen Kommandanten oder Lehrgangsleiter am Standort abgeleistet und dokumentiert. Vorlagen hierzu stehen auf der Homepage der SFS Würzburg zum Download bereit. Die Feuerwehrinspektion hat das Recht die Ausbildung zu überprüfen und die Unterlagen einzusehen. Siehe auch VollzBekBayFwG, Art Die Abnahme der Prüfungen erfolgt durch die Feuerwehr selbst, jedoch muss ein Mitglied der Feuerwehrinspektion Landkreis Günzburg (KBM) anwesend sein. Feuerwehren, welche die Fachausbilder in ihre Kurse einbeziehen möchten, müssen sich mit diesen frühzeitig abstimmen. Hierfür wird eine entsprechende Aufwandsentschädigung für die Fachausbilder fällig Erste Hilfe Kurs Es gelten die Vorgaben aus dem Ausbilderleitfaden MTA der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg, jedoch wird ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs von einer anerkannten Stelle mit 9 Unterrichtseinheiten zur Prüfung als ausreichend angesehen. Darauf aufbauend sollen alle in der Feuerwehr vorgehaltenen Geräte zur Erste Hilfe und oder zur Rettung von Personen während der MTA ausreichend ausgebildet werden. Die Kurse sind selbständig durch die Feuerwehren zu organisieren Leitfaden für die die Basisausbildung MTA 1 MTA 2 MTA 3 MTA 4 MTA 5 MTA 6 MTA 7 MTA 8 MTA 9 MTA 10 MTA 11 MTA 12 MTA 13 MTA 14 MTA 15 Lehrgangsorganisation Rechtsgrundlagen Brennen und Löschen Fahrzeugkunde Gerätekunde Erste-Hilfe physische und psychische Belastungen Verhalten im Einsatz Verhalten bei Gefahr Löscheinsatz Sichern gegen Absturz Hilfeleistungseinsatz ABC - Gefahren Alternative Antriebstechniken Sprechfunkerausbildung Teilnehmerunterlagen Wird von der Feuerwehr zu bestimmten Themen wie Brennen und Löschen (MTA - 3), PSNV - physische und psychische Belastungen (MTA - 6-2) und Digitalfunk (MTA - 14) die Unterstützung von Fachausbildern gewünscht, sind die Termine dazu mit diesen zu vereinbaren. Dabei ist die Aufwandsentschädigung für die Fachausbilder sofort vor Ort zu bezahlen. Eine Liste mit den Fachausbildern und der Höhe der Aufwandsentschädigungen siehe Anhang I zur MTA-Ausbildung. Seite 6 von 15

7 4.1.4 Prüfungsordnung Basismodul Am Ende des Basismoduls sollte der Teilnehmer bereits alle grundlegenden Tätigkeiten im Feuerwehrdienst kennengelernt haben. Die Zwischenprüfung bietet eine Möglichkeit zur Selbstkontrolle, um eventuelle Wissenslücken noch zu schließen. Ebenso erkennen die Ausbilder, ob der Lernstoff erfolgreich vermitteln konnte. Die Fragen und Aufgaben in der Zwischenprüfung beziehen sich auf die vorgegebenen Lerninhalte aus dem Basismodul. Voraussetzungen für die Zwischenprüfung nach Beendigung des Basismoduls Mindestalter 16 Jahre Abgeschlossenes Basismodul mit Sprechfunkausbildung Erste Hilfe Kurs 9 Unterrichtseinheiten Diese Voraussetzungen bestätigt der Kommandant bei der Anmeldung zur Prüfung. Der Prüfungstermin ist rechtzeitig mit dem zuständigen KBM abzustimmen. Spätestens zwei Wochen vor der Zwischenprüfung müssen dem Kreisausbilder für die Erstellung der Teilnahmebestätigungen die Teilnehmerlisten in elektronischer Form (Word, Excel) vorliegen. Nach bestandener Zwischenprüfung kann der Teilnehmer sowohl am Ausbildungs- und Übungsdienst und auch im Rahmen der Vorgaben des BayFwG an Einsätzen teilnehmen und so Erfahrungen sammeln und sein Wissen und Können erweitern. Prüfungsort Die Prüfung findet am Standort der durchführenden Feuerwehr statt. Prüfungsablauf Die Zwischenprüfung wird von der Feuerwehr selbst durchgeführt. Es werden mindestens 3 oder 4 Prüfer benötigt, welche von der Feuerwehr selber zu organisieren sind. Zur Zwischenprüfung kommt der zuständige Kreisbrandmeister hinzu. Von ihm erhalten die Prüfer die von der Feuerwehrinspektion bereitgestellten Prüfungsfragebögen und er übergibt nach Bestehen der Zwischenprüfung die Teilnahmebestätigungen. Prüfer Prüfer können nur Kommandanten, Zugführer oder Ausbilder mit Fachteil MTA sein. Kosten Es fallen Seitens der Feuerwehrinspektion für die Zwischenprüfung keine Kosten an. Seite 7 von 15

8 Ablauf der Zwischenprüfung nach dem Basismodul: Die Zwischenprüfung besteht aus einem theoretischem Teil und praktischem Teil. Die Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden. A) Theoretischer Prüfungsteil Aus dem zur Verfügung stehenden Fragenkatalog wird ein Fragebogen mit 50 Fragen erstellt. Jede Frage hat vorgegebene Antworten, wobei jeweils nur eine Antwort richtig ist. Für die Prüfung stehen den Teilnehmern 45 Minuten zur Verfügung. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht zulässig. Für jede auf dem Antwortbogen richtig angekreuzte Antwort wird ein Punkt vergeben. Falls der Teilnehmer mehrere Antworten ankreuzt, erhält er auf diese Frage 0 Punkte. Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindestens die Hälfte aller Fragen richtig beantwortet wurde. Die Prüfungsfragebögen werden von der Feuerwehrinspektion erstellt. B) Praktischer Prüfungsteil Die praktische Prüfung besteht aus vier Einzelaufgaben, davon verbindlich einer Einzelaufgabe aus dem Bereich Digitalfunk. Die Einzelaufgaben werden ausgelost. In den Einzelaufgaben zeigt der Teilnehmer die Grundtätigkeiten ( handwerkliches Können ) in Standardsituationen, ohne dass er besondere Schwierigkeiten bewältigen muss. Alle Tätigkeiten für die Einzelaufgaben einschließlich der zugehörigen Bewertungsblätter und Hinweisen zur Bewertung sind im Ausbilderleitfaden MTA veröffentlicht. Sollten in einer Feuerwehr einzelne Geräte nicht vorhanden sein, so ist dies vor Beginn der Abnahme bei den Prüfern anzugeben. Die Einzelaufgabe ist bestanden, wenn der Teilnehmer die geforderte praktische Tätigkeit in angemessener Zeit sicher und erfolgreich durchgeführt hat (alle Bewertungskriterien ausreichend erfüllt). Der Prüfer kann Fragen zur Tätigkeit stellen. Ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung ist der Gesamteindruck, der sich unter anderem aus zügiger und sicherer Ausführung der Prüfungsaufgabe und dem Verhalten des Teilnehmers ergibt. Nach der Einzelaufgabe ist die Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs/Geräts wieder herzustellen. Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn alle Aufgaben bestanden wurden. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile bestanden sind. Ergebnis der Zwischenprüfung Das Prüfungsergebnis bestanden / nicht bestanden der Prüfungsteile wird dem jeweiligen Teilnehmer nach Abschluss der Prüfung bekannt gegeben. Punktzahlen werden nicht genannt. Nicht bestandene praktische Einzelaufgaben können zeitnah einmal wiederholt werden. Sofern der schriftliche Prüfungsteil oder die einmalige Wiederholung einer praktischen Einzelaufgabe nicht bestanden werden, ist die gesamte Zwischenprüfung (Theorie oder Praxis) zu wiederholen. Seite 8 von 15

9 4.2 Modul Ausbildungs- und Übungsdienst (mind. 40 Unterrichtseinheiten bzw. 2 Jahre) Das Modul Ausbildungs- und Übungsdienst kann erst nach erfolgreichem Abschluss des Basismoduls begonnen werden. Hierzu werden mindestens 40 Ausbildungsstunden mit Themen aus dem Basismodul in den laufenden Ausbildungs- und Übungsbetrieb des jeweiligen Standorts integriert. Die Ausbildungsstunden sollen in einem Zeitraum von 2 Jahren verteilt werden. Zur Zulassung zur Truppführer-Prüfung zählt das Kalenderjahr der abgelegten Prüfung des Basismoduls. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Abnahmetages als volles Jahr. Werden die 40 Ausbildungsstunden in einem kürzerem Zeitraum abgeleistet, kann die Abschlussprüfung auch schon früher abgelegt werden, sofern der Kommandant den Teilnehmer als geeignet hält. Die Abschlussprüfung kann hierbei jedoch erst in dem auf die Zwischenprüfung folgenden Kalenderjahr abgelegt werden. Die Teilnahme von Leistungsabzeichen kann mit max. 10 UE angerechnet werden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist mindestens der Abschluss des Basismoduls und der Nachweis des Modul Ausbildungs- und Übungsdienst. 4.3 Abschlussprüfung der MTA zur Truppführer-Qualifikation - Prüfungsordnung Das zweijährigen Modul Ausbildungs- und Übungsdienst endet mit der Abschlussprüfung der modularen Truppausbildung. Die Teilnehmer können das Wissen aus dem Basismodul bereits so vertiefen, dass er im Rahmen seiner Tätigkeit die auftretenden Einsatzsituationen bewältigt. In der Abschlussprüfung zeigt der Lehrgangsteilnehmer, dass er gut auf seine Aufgabe als Truppführer vorbereitet ist und die vom Einheitsführer erteilten Aufträge selbstständig abarbeiten kann. Die abgeschlossene Modulare Truppausbildung mit bestandener Abschlussprüfung, ist die Voraussetzung für den Besuch aller weiterführenden Lehrgänge. Voraussetzung zum Abschluss der Modularen Truppausbildung (MTA) mit der `Truppführer` - Qualifikation Mindestalter 18 Jahre Ausbildungs- und Übungsdienst (mind. 40 Unterrichtseinheiten) Nachweis Basismodul / Nachweis Truppmann-Lehrgang Diese Voraussetzungen bestätigt der Kommandant bei der Anmeldung zur Prüfung. Der Prüfungstermin ist rechtzeitig mit dem zuständigen KBM und dem Kreisausbilder abzustimmen. Spätestens zwei Wochen vor der Abschlussprüfung müssen dem Kreisausbilder für die Erstellung der Zeugnisse die Teilnehmerlisten in elektronischer Form (Word, Excel) vorliegen. Die vom Bürgermeister oder der Gemeinde-/Stadtverwaltung unterschriebenen Anmeldeformulare für die Teilnehmer zur MTA-Abschlussprüfung müssen vorliegen. Hierdurch erklärt sich die Kommune mit der Kostentragung der Prüfung einverstanden. Prüfungsort Die Feuerwehrinspektion bietet jährlich mindestens zwei Termine zur Prüfungsabnahme an zentralen Orten an. Die Prüfungstermine werden mit den Rundschreiben veröffentlicht. Es kann auch jede Feuerwehr die Abschlussprüfung am eigenen Standort durchzuführen. Hierzu sind mindestens 20 Teilnehmer notwendig, es können jedoch höchstens 28 Teilnehmer sein. Bei Gruppen mit weniger als 20 Teilnehmern wird die Prüfung nicht bei der örtlichen Feuerwehr abgenommen, es sei denn, die Kommune erklärt sich zur Übernahme der Kostenpauschale bereit. Seite 9 von 15

10 Kosten Für die Abschlussprüfung wird pro Teilnehmer eine Gebühr von 15,- berechnet. Soll die Abschlussprüfung trotz zu geringer Teilnehmerzahl (unter 20) bei der örtlichen Feuerwehr durchgeführt werden, wird zur Deckung der Unkosten ein Betrag von 300,- erhoben. Prüfer: Zur Durchführung der Abschlussprüfung sind 5 Prüfer notwendig. Zwei Prüfer (Kreisausbilder und KBM) kommen von der Feuerwehrinspektion und drei Prüfer müssen von der Feuerwehr selbst gestellt werden. Als Prüfer können nur Personen eingesetzt sein die Kommandanten, Zugführer oder Ausbilder mit Fachteil für Ausbilder für Modulare Truppausbildung sind. Die Prüfungsfragen und die Zeugnisse werden durch die Feuerwehrinspektion erstellt. Diese 5 Prüfer erhalten durch den Kreisfeuerwehrverband eine Aufwandsentschädigung. Ablauf der Abschlussprüfung MTA Die Abschlussprüfung der MTA besteht aus - einem theoretischen Teil Prüfungsfragen und - einem theoretischen Teil Gefahrenmatrix (schriftlich mündlichen), sowie - einem praktischen Teil. Die Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge durchgeführt werden. A) Theoretischer Prüfungsteil Es sind 10 Fragen aus dem Fragenkatalog der SFS-W für die Abschlussprüfung der MTA zu beantworten, hierbei können mehrere Antwortmöglichkeiten richtig sein. (Pro komplett richtig beantworteter Frage wird ein Punkt vergeben) Eine Gefahrenmatrix aus den Vorlagen der Feuerwehrinspektion Günzburg. Der Prüfling hat auf Grundlage einer Abbildung 5 Gefahren zu erkennen und im Prüfungsgespräch zu erläutern. (pro Gefahr und deren Erläuterung wird ein Punkt vergeben) Die Vorlagen zur Prüfungsvorbereitung stehen auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes Günzburg unter Rubrik Ausbildung zum Download bereit. Für die gesamte theoretische Prüfung stehen 30 Minuten zur Verfügung. Bewertung: Der theoretische Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn 8 von 15 Punkten erreicht wurden. B) Praktischer Prüfungsteil Die praktische Prüfung erfolgt als Einsatzübung einer Löschgruppe gemäß FwDV 3 Löscheinsatz. Diese wird nass durchgeführt und von einem Prüfer als Gruppenführer geleitet. Ein entsprechendes Löschfahrzeug und ein Maschinist müssen vor Ort gestellt werden. Geprüft werden pro Einsatzübung 7 Prüfungsteilnehmer, deren Funktion als Angriffstrupp, Wassertrupp, Schlauchtrupp oder Melder ausgelost wird. Es ist für jeden Trupp und für den Melder je ein Funkgerät zur Verfügung zu stellen. Die praktische Abschlussprüfung erfolgt als Mischung aus Gruppenaufgabe, Truppaufgabe und Sonderaufgabe. Während der Einsatzübung müssen einige der unten genannten Truppaufgaben bewältigt werden. So kann z.b. der Gruppenführer während des Aufbaus das in Stellung bringen einer 4-teiligen Steckleiter befehlen oder den Transport einer verletzten Person etc. Seite 10 von 15

11 Weiterhin werden während der Einsatzübung eine oder mehrere Sonderaufgaben wie eingespielt. - Auftreten von Gefahren - Defekt eines Schlauches - Defekt eines Hydranten Die Einsatzübungen werden so gestaltet, dass jeder Trupp und der Melder eine Trupp- oder Sonderaufgabe bewältigen muss. Die Teilnehmer müssen Gefahren erkennen und entsprechend auf diese reagieren, bzw. die Truppaufgaben reibungslos in den Einsatzablauf einbinden können. Die Prüfer achten stets auf das Funktionieren der Kommunikation (Funk). Folgende Truppaufgaben können bei der Abschlussprüfung durch die Feuerwehrinspektion in die Einsatzübung eingebaut werden: Aufgabe 3: Vornahme und Rücknahme eines B-Strahlrohres Aufgabe 4: Aufgabe 10: Aufgabe 11: Aufgabe 12: Aufgabe 13: Aufgabe 14: In Stellung bringen einer 4-teiligen Steckleiter Unterstützung des Gruppenführers bei der Erkundung, Rückmeldung über ein Handfunkgerät Erkennen einer Gefahrgut- oder Stoffkennzeichnung, übermitteln des Stoffnamens mit einem Funkgerät Umlagern/Transport eines Patienten Auffinden einer bewusstlosen Person Erste Hilfe, Versorgung einer Verletzung Die Truppaufgaben orientieren sich an den Vorgaben der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg zur Abschlussprüfung der Modularen Truppausbildung. Sie sind auf der Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg ( unter Lern- und Lehrmittel / MTA / Truppführer-Qualifikation / Abschluss - Praktischer Teil, abrufbar. Die Truppaufgaben, Aufgabe 1, 2 und 9, sind im Aufbau gemäß FwDV 3 Löscheinsatz integriert. Die Aufgabe 5, 6, 7 und 8 werden bei der praktischen Abschlussprüfung nicht behandelt. Die Teilnehmer treten bei der Prüfung jeweils als Gruppe zu einem Löschaufbau am Fahrzeug oder an der Feuerwehrpumpe an. Der Gruppenführer (Prüfer) schildert die entsprechende Lage und lässt die oben genannten Truppaufgaben in einen Löschangriff einfließen. Während der Einsatzübung werden verschiedene Situationen wie Auffinden von Personen, Auftreten von Gefahren, Auffinden von Gefahrstoffen, Defekt eines Schlauches, Defekt eines Hydranten oder die Vornahme eines B-Strahlrohres eingespielt. Von den Prüfungsteilnehmern wird erwartet, dass sie auf die sich ändernde Situationen reagieren und die weiteren Aufgaben zielstrebig und ruhig abarbeiten. Die Truppaufgaben sind einschließlich der zugehörigen Bewertungsblätter und Hinweisen zur Bewertung im Ausbilderleitfaden Modulare Truppausbildung veröffentlicht. Seite 11 von 15

12 Der Praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn alle Aufgaben (Gruppen-, Trupp- und Sonderaufgaben) erfolgreich absolviert wurden. Nicht bestandene praktische Prüfungsaufgaben können zeitnah einmal wiederholt werden. Sofern der schriftliche Prüfungsteil oder die einmalige Wiederholung einer praktischen Sonder- bzw. Truppaufgabe nicht bestanden wurde, ist der gesamte Prüfungsteil (Theorie oder Praxis) zu wiederholen. Dem Teilnehmer ist genügend Möglichkeit für das Üben bzw. Nacharbeiten der Defizite zu geben. Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile bestanden sind. Nach bestandener Abschlussprüfung kann der Teilnehmer sowohl am aktiven Einsatzdienst im Rahmen der Vorgaben des BayFwG - als auch an sämtlichen weiterführenden Lehrgängen teilnehmen. Seite 12 von 15

13 5. Ergänzende Hinweise für Lehrgänge auf Landkreisebene Der erfolgreiche Abschluss der Modularen Truppausbildung (MTA) (Truppführer-Qualifikation) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang Atemschutzgeräteträger sowie Maschinist für Löschfahrzeuge. Hinweis Jeder Feuerwehrmann /-frau der/die bis die vollständige Truppmannausbildung sowie über ausreichende Grundkenntnisse durch Ausbildungs- und Übungsdienst verfügt, kann ohne Truppführerqualifikation an allen Lehrgängen auf Landkreisebene teilnehmen. Für die jeweiligen Voraussetzungen zu entsprechenden Lehrgängen ist der Kommandant verantwortlich und bestätigt diese mit der jeweiligen Anmeldung zu einem Lehrgang. Übersicht Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst (ab 18 Jahre) vor 1993* Zulassung zu Lehrgängen auf Kreisebene ohne besondere Eingangsvoraussetzungen. Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst zwischen 1993 und dem * Zulassung zum Lehrgang, wenn zuvor die Prüfung Truppmann oder Basismodul der MTA erfolgreich abgelegt wurde. Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst ab dem * Zulassung wenn der Lehrgang Truppmann oder das Basismodul MTA vollständig besucht und die Prüfung abgelegt wurde. Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst ab dem bis * Landkreis: Lehrgang Truppmann mit Prüfung oder Basismodul MTA mit Prüfung ACHTUNG Feuerwehrschule: Lehrgang Truppführer mit Prüfung Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst ab dem * * ab 18 Jahre Landkreis: Feuerwehrschule: Lehrgang mit Prüfung Truppführer oder MTA mit Prüfung Truppführer Lehrgang mit Prüfung Truppführer oder MTA mit Prüfung Truppführer Seite 13 von 15

14 Anhang I zur MTA-Ausbildung Hinweise zur Durchführung der Ausbildung und Prüfung der modularen Truppausbildung MTA Landkreis Günzburg Fachausbilder: Thema Ansprechpartner Kontakt Brennen und Löschen (MTA - 3) KBI Albert Müller Erste Hilfe - physische und psychische Belastungen, PSNV-E (MTA - 6-2) Digitalfunk (MTA - 14) KBM Franz Durm FB Thomas Killewald Bitte rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung Termine vereinbaren. Aufwandsentschädigung: Thema Unterrichtseinheiten UE (1 UE = 45 Minuten) Entschädigung ( 12,50 je UE) Kilometergeld (Hin und zurück nach Anfall) Brennen und Löschen 3 37,50 0,30 je Kilometer Digitalfunk 6 bis 8 je nach Aufwand 0,30 je Kilometer PSNV-E 2 kostenneutral kostenneutral Die Aufwandsentschädigung ist sofort vor Ort zu bezahlen (analog der Schiedsrichter bei der Leistungsprüfung). Die Aufwandsentschädigung beträgt 12,50 je Unterrichtsstunde (45 Min.) und 0,30 je Kilometer (Hin und zurück). Für Ausbildung Sprechfunk: Muss die ELA mit durchgeführt werden, werden 8 UE benötigt. Zur Unterstützung der praktischen Ausbildung (3 UE), werden zusätzlich 3 Ausbilder von der Feuerwehr benötigt. PSNV-E: Die Vergütung der Referenten erfolgt über die Zweckvereinbarung PSNV-E der Städte und Gemeinden im Landkreis Günzburg. Stand Juni 2018 Seite 14 von 15

15 Zusammenfassung MTA-Ausbildung Ausbildung 1. Grundsätzlicher Aufbau Basismodul Zwischenprüfung Ausbildungs- und Übungsmodul Abschlussprüfung vermittelt Grundtätigkeiten berücksichtigt Anforderungen jeder Feuerwehr befähigt ab 16 Jahren an Einstätzen teilzunehmen mind. 40 Stunden in 2 Jahren Truppführerqualifikation befähigt zur Teilnahme an örtlichen und überörtlichen Lehrgängen 2. Lehrgangsorganisation Planungshilfe siehe Muster-Lehrplan im MTA-Ausbilderleitfaden Unterlagen unter Fachausbilder für Brennen und Löschen, Digitalfunk und PSNV-E können gebucht werden (Kosten siehe Anhang I zur MTA-Ausbildung) 3. Prüfungsanmeldung 4. Kosten Stand Juni 2018 Zwischenprüfung: o Rechtzeitige Absprache des Prüfungstermins mit zuständigem KBM o 3 bis 4 Prüfer aus eigener Feuerwehr ( Kdt, Zugführer, Ausbilder mit Fachteil MTA) o KBM bringt Prüfungsfragebögen und Teilnahmebescheinigungen zur Prüfung mit Abschlussprüfung: o Rechtzeitige Absprache des Prüfungstermins mit zuständigem KBM und Kreisausbilder o 3 Prüfer aus eigener Feuerwehr ( Kdt, Zugführer, Ausbilder mit Fachteil MTA) o KBM bringt Prüfungsfragebögen und Zeugnisse zur Prüfung mit Zwischenprüfung: kostenfrei Abschlussprüfung: ab 20 bis 28 Prüfungsteilnehmer 15,- pro Teilnehmer, bei geringerer Teilnehmerzahl 300,- pauschal Kosten für Fachausbilder siehe Anhang I zur MTA-Ausbildung Bei Prüfungsanmeldung zur Abschlussprüfung, muss die Kommune die Kostenübernahme für die Prüfung auf dem Anmeldeformular bestätigen Seite 15 von 15

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