Kreisbrandinspektion Landkreis Lindau (B) Neukonzeption Modulare Truppausbildung
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- Oldwig Berndt Langenberg
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1 Vorwort: Werte Kommandanten, werte Ausbildungsverantwortliche, die Modulare Truppausbildung (MTA) bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung. Die Kreisbrandinspektion hat im Sinne der Feuerwehren des Landkreis Lindau (B) und vor allem im Sinne der auszubildenden Feuerwehrkameraden und -kameradinnen einen Vorschlag zur Umsetzung ausgearbeitet, welcher Euch hiermit vorgestellt wird. Änderungen im Zuge von Verbesserungen, Ergänzungen, etc. behalten wir uns vor. Module: Die MTA gliedert sich in folgende Module: MTA-Basismodul Landkreisanteil (30 UE) MTA-Basismodul Standortanteil (54 UE) Sprechfunkausbildung Landkreis (10 UE) Erste-Hilfe-Kurs (16 UE) Zwischenprüfung Basismodul Landkreisanteil (2 UE/Teilnehmer) Ausbildungs- und Übungsdienst (40 UE bzw. 2 Jahre) Leistungsnachweis zum Truppführer Standortanteil Ergänzungsmodule Standortanteil je nach örtlichen Anforderungen Version 1.0 Stand 05_2014 Seite 1
2 Unterlagen: Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Leitfaden zur MTA Basismodul: Dieser ist in aktueller Version auf der Homepage der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg als Download verfügbar. Link: Hierzu ist es erforderlich sich einen eigenen Zugang bei der SFSW einzurichten. Jede Person ist dazu berechtigt. Alternativ steht auf der Homepage des KFV-Lindau ein kompletter Download zur Verfügung mit Stand Dieser Download wird jedoch nicht aktualisiert. Es ist ein Angebot zum Erstdownload mit immenser Zeiteinsparung für Euch. Link: Gliederung des Leitfaden: Übersicht der anteiligen Landkreisausbildung im Basismodul: Diese Übersicht findet Ihr im Anhang als Druckversion oder auf der Homepage des KFV Lindau. Link: Folienpräsentation zur Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern: Diese Unterlagen des Staatsministerium des Innern, der SFS und des LFV liegen Euch einmalig als Druckversion vor. Diese Unterlagen findet Ihr auch auf der Homepage der SFSW. Link: Teilnehmerunterlagen Basismodul: Diese findet Ihr stets aktuell als Download auf der Homepage der SFSW. Link: Version 1.0 Stand 05_2014 Seite 2
3 Alle Module sind frei zu belegen ohne gegenseitige Voraussetzungen. Die Reihenfolge der Belegung der Module ist durch einen gesonderten Prüfungstag frei wählbar und stellen so eine großen Freiraum für Euch dar. Basismodul-Landkreisanteil: Wird vom Landkreis ausgeschrieben wie zuvor die TM/TF-Lehrgänge und unterscheidet sich hier nur in den Inhalten zur früheren TM/TF-Ausbildung. Wird mehrfach im Jahr angeboten. Voraussetzung: Mindestalter 15 Jahre. Modulgebühr: 40,- Euro pro Teilnehmer. Es wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Basismodul-Standortanteil: Besteht aus allen Leitfadeninhalten, welche nicht vom Landkreis übernommen werden. Wird in Eigenverantwortung durch den jeweiligen Kommandanten am Standort oder im Löschkreis ausgebildet und dokumentiert. Vorlagen hierzu bietet der Leitfaden unter dem Punkt Lehrgangsorganisation, Anwesenheitsliste. Voraussetzung: Mindestalter 15 Jahre. Hinweis: Der KBR hat das Recht die Ausbildung zu überprüfen und die Unterlagen einzusehen. Siehe auch VollzBekBayFwG, Art Modul-Sprechfunkausbildung: Erfolgt durch den Landkreis mit 10 Stunden und durch den Teilnehmer mit 2 Stunden E-Learning. Wird vom Landkreis durch KBM Funk ausgeschrieben. Modulgebühr: 15,- Euro pro Teilnehmer. Es wird ein Dienstbucheintrag erstellt. Voraussetzung: Mindestalter 15 Jahre. Erste Hilfe Kurs 16UE: Hier unterstützt der Landkreis die Standorte. Es werden mehrfach im Jahr in Zusammenarbeit mit dem BRK Lindau (B) spezielle Kurse für die Feuerwehr reserviert. Siehe auch Homepage des BRK Lindau (B). Link: Anmeldung und Abrechnung erfolgt direkt zwischen den FF-Standorten und dem BRK Lindau (B). Hinweis: Die Standorte sind aufgefordert, selbständig weitere Angebote von zugelassenen Anbietern zu suchen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, Alternativangebote von Schulen und Betrieben rege zu nutzen. Der Landkreis hilft hier unterstützend, jedoch nicht verantwortlich für alle Bedarfe! Zwischenprüfung Basismodul: Diese wird durch die Kreisbrandinspektion an einem gesonderten Prüfungstag abgenommen. Es werden hier zunächst 2 Termine (Samstage) pro Jahr vorgesehen. Ein Anmeldeformular hierzu wird erstellt und als Download auf der KFV Homepage hinterlegt. Die Prüfungstage werden frühzeitig auf der KFV Homepage in den Kalender eingestellt. Der Anmeldeschluss ist jeweils ein Monat vor dem Prüfungstermin. Die Prüfung verläuft ähnlich wie die frühere TM-Teil1-Prüfung. Die Teilnehmer müssen eine Theorieprüfung bestehen und in der Praxis Einzel- und Staffelaufgaben absolvieren. Beispiele Prüfung-Praxisaufgaben: Fahrzeugkunde, wasserführende Armaturen, Kleinlöschgeräte, Sprechfunk Praxis, Auffinden von verunfallten Personen, Knoten und Stiche, Sichern durch Rückhalten, Löschaufbau, Rettungsgeräte, usw Version 1.0 Stand 05_2014 Seite 3
4 Zwischenprüfung Basismodul: Voraussetzungen: Mindestalter 16 Jahre Abgeschlossenes Basismodul Landkreisanteil Abgeschlossenes Basismodul Standortanteil Abgeschlossene Sprechfunkausbildung Erste Hilfe Kurs 16UE Diese Voraussetzungen sichert der Kommandant bei der Anmeldung zur Prüfung zu! Kosten: keine Es wird eine Bestätigung bei erfolgreicher Prüfung ausgestellt. Sofern im Dienstbuch schon die vorausgesetzten Module eingetragen sind (BM-Standortanteil, Sprechfunker, Erste Hilfe Kurs), bestätigt die Kreisbrandinspektion den kompletten Abschluss des Basismoduls im Dienstbuch. Der LFV reicht hierzu ein Ergänzungsblatt für das Dienstbuch nach. Bis dieses vorliegt wird die Seite 22 für diese Einträge verwendet. Ausbildungs- und Übungsdienst (40 UE bzw. 2 Jahre): Dieser gliedert sich ähnlich wie zuvor der TM Teil 2. Wird in den Standorten durch den laufenden Ausbildungs- und Übungsbetrieb abgehalten. Leistungsnachweis zum Truppführer Dieser erfolgt am Standort durch den Kommandanten. Der Teilnehmer wird gemäß der Prüfungsvorgaben bei einer Einsatzübung mit TF-Aufgaben beauftragt und bewertet. Siehe auch Folienpräsentation zur Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern, Seite Der Kommandant entscheidet über den Abschluss zum Truppführer entsprechend seiner Bewertung. Der Dienstbucheintrag zum TF erfolgt durch den Kommandanten. Voraussetzung zum Abschluss TF: Mindestalter 18 Jahre Abgeschlossene Ausbildung MTA-Basismodul mit erfolgreicher Prüfung Absolvierter Ausbildungs- und Übungsdienst (40 UE bzw. 2 Jahre) Positive Bewertung bei der TF-Prüfung durch den Kommandanten Hinweis: Truppmänner können den Abschluss zum TF ebenso erreichen, im Ermessen des Kommandanten. Siehe auch Folienpräsentation zur Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern, Seite 43. Voraussetzung zum Abschluss TF: Mindestalter 18 Jahre Abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil1+2 mit erfolgreicher Prüfung Sprechfunkausbildung (alt oder neu) Erste Hilfe Kurs 16UE Positive Bewertung bei der TF-Prüfung durch den Kommandanten Version 1.0 Stand 05_2014 Seite 4
5 Ergänzungsmodule: Sind durch die Standorte eigenverantwortlich durchzuführen entsprechend den Anforderungen an die jeweilige Ausrüstung am Standort. Es gibt keine Prüfungsvorgaben. Können in den laufenden Übungsbetrieb integriert werden. Dokumentation durch die Standorte. Siehe auch Folienpräsentation zur Neukonzeption der Truppausbildung in Bayern, Seite Ergänzender Hinweis für weitere Landkreislehrgänge: Der erfolgreiche Abschluss Modulare Truppausbildung Basismodul ist eine der Voraussetzungen für den Lehrgang Atemschutzgeräteträger und den Lehrgang Maschinist. Ergänzender Hinweis für Lehrgang Gruppenführer an der Staatlichen Feuerwehrschule: Hierzu ist der Leistungsnachweis zum Truppführer als Voraussetzung erforderlich. Platz für eigene Notizen: Verfasser: Fach-KBM Franz Endres Fachbereich Ausbildung Kreisbrandinspektion Landkreis Lindau (B) Version 1.0 Stand 05_2014 Seite 5
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