TEIL II EFFAT-REGELN FÜR EUROPÄISCHE BETRIEBSRÄTE UND DIE ROLLE DES/DER EBR-KOORDINATORS BZW. KOORDINATORIN

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1 I TEIL EFFAT-REGELN FÜR EUROPÄISCHE BETRIEBSRÄTE UND DIE ROLLE DES/DER EBR-KOORDINATORS BZW. KOORDINATORIN SEITE 13

2 I LEITPRINZIPIEN Das EFFAT-Sekretariat ist zuständig für die Koordinierung der Einrichtung neuer Europäischer Betriebsräte und für die Neuverhandlung bestehender EBR-ereinbarungen. Mindestens ein/e EFFAT-Koordinator/in muss die EFFAT-Gewerkschaften im Europäischen Betriebsrat vertreten, wo immer es möglich ist. Der/die EFFAT-EBR-Koordinator/in gewährleistet die Legitimität des EBR und fördert einen koordinierten europäischen Gewerkschaftsstandpunkt im Interesse der Belegschaft. Das EFFAT-Sekretariat darf den/die EFFAT-Koordinator/in erst nach der Bestätigung durch den EFFAT-orstand ernennen, und zwar gemäß den Regeln unter Punkt 2 dieses Dokuments. Alle an der Aushandlung bzw. Neuverhandlung von EBR-ereinbarungen beteiligten EF- FAT-Mitgliedsorganisationen und der/die ernannte EFFAT-EBR-Koordinator/in verpflichten sich, das EFFAT-Sekretariat rechtzeitig vor der Unterzeichnung einer ereinbarung einzubeziehen und sich unterstützen zu lassen. 1. ROLLE DES EFFAT-SEKRETARIATS Das EFFAT-Sekretariat hat die Aufgabe, die Mitglieder bei der Ausführung folgender Aufgaben zu begleiten: Einleitung von erhandlungen zur Einrichtung Europäischer Betriebsräte in Unternehmen, die den rechtlichen Anforderungen für eine EBR-Gründung entsprechen, wenn wichtige Mitglieder in mindestens zwei Ländern des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dafür sind. Das Bestreben, dafür zu sorgen, dass die zentralen Unternehmensleitungen und EBR-Mitglieder die Rolle von EFFAT anerkennen und gemäß ereinbarung eine/n EFFAT-Koordinator/in ernennen lassen. Ernennung von Funktionärinnen oder Funktionären der entsprechenden EFFAT-Mitgliedsorganisationen zu EFFAT-EBR-Koordinatorinnen und Koordinatore gemäß Punkt 2 dieser orschriften. Übernahme einer aktiven Beratungs- und Koordinierungsrolle bei der Aushandlung und Neuverhandlung aller EBR-ereinbarungen in den EFFAT-Sektoren. Sammeln und Aufbewahren von Kopien der EFFAT-EBR-ereinbarungen. Produktion und Bereitstellung von Fachkompetenz, Beratungsleistungen und Informationen über bewährte Praktiken, um das Funktionieren des EBR aus gewerkschaftlicher Sicht zu verbessern. SEITE 14

3 I Angebot von individueller Unterstützung für EBR-Koordinatoren auf Anfrage. Beobachtung von Gesetzesentwicklungen auf EU-Ebene in Bezug auf Europäische Betriebsräte und die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Zurverfügungstellung von Schulung, Unterstützung und Beratung für das Netzwerk der EFFAT-EBR-Koordinatorinnen und Koordinatoren. Ermitteln externer Expertinnen und Experten gemäß Punkt 6 dieser Regeln. Aufrechterhaltung von Kontakten mit anderen gewerkschaftlichen Gremien einschließlich Europäischen Betriebsräten, IUF und anderen Gewerkschaftsverbänden zu EBR-Themen, Strategien und Werkzeugen. 2. ERNENNUNG DER EFFAT-KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN Das EFFAT-Sekretariat ist dafür zuständig, nach Anhörung der EFFAT-Mitgliedsorganisationen, die im jeweiligen multinationalen Unternehmen Mitglieder haben, eine potentielle EFFAT-Koordinatorin oder einen Koordinator auszuwählen. Der oder die ausgewählte EBR-Koordinator/in muss ein/e Funktionär/in einer relevanten EFFAT-Gewerkschaft sein, die möglichst ihren Sitz im Land der Unternehmensleitung und eine große Zahl von Mitgliedern im Unternehmen haben sollte. Die offizielle Ernennung einer neuen EFFAT-Koordinatorin bzw. eines neuen Koordinators für den EBR wird erst bestätigt, nachdem folgende Schritte ausgeführt wurden: 1. Das EFFAT-Sekretariat und die Gewerkschaft des zukünftigen Koordinators bzw. der Koordinatorin einigen sich auf dessen bzw. deren Auswahl in Anhörung mit den anderen EFFAT-Gewerkschaften, deren Mitglieder im betreffenden EBR vertreten sind. 2. Der Kandidat bzw. die Kandidatin wird endgültig vom EFFAT-orstand genehmigt. 3. Die EBR-Mitglieder werden über den orschlag informiert, wobei angestrebt wird, für den Koordinator bzw. die Koordinatorin die höchstmögliche Unterstützung von den Mitarbeitervertretern und -vertreterinnen im EBR zu erhalten. 4. In dringenden Fällen kann ein neuer Koordinator bzw. eine neue Koordinatorin mit Genehmigung des EFFAT- Sekretariats und der jeweiligen Gewerkschaft als vorläufig amtierende/r Koordinator/in ernannt werden und als solche/r an den EBR- Sitzungen teilnehmen. SEITE 15

4 I 3. ROLLE UND ERANTWORTLICHKEITEN DER EFFAT-KOORDINATORIN- NEN UND KOORDINATOREN Der ideale Kandidat bzw. die ideale Kandidatin für die Koordinierungsfunktion muss fähig sein, sich rasch auf verschiedene Sichtweisen und Erwartungsebenen einzustellen. Er oder sie sollte spezifische Fähigkeiten und Kenntnisse aufweisen, insbesondere im Hinblick auf das erständnis verschiedener Kulturen und verschiedener Systeme der Tarifbeziehungen; er oder sie sollte außerdem mit transnationalen Unternehmen und ihren Entscheidungsprozessen vertraut sein. Der EFFAT-Koordinator bzw. die Koordinatorin hat folgende Aufgaben zu erfüllen: ertretung der EFFAT-Mitgliedsgewerkschaften, die im jeweiligen EBR vertreten sind; ermittlung, soweit notwendig, zwischen dem EBR, dem EFFAT-Sekretariat und den EF- FAT-Mitgliedsorganisationen, die mit dem Unternehmen zu tun haben; Tätigkeit als gewerkschaftliche/r Experte bzw. Expertin für die Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter im EBR; Förderung von Teamarbeit, interner Kommunikation und anderen positiven Entwicklungen zwischen den EBR-Mitgliedern, sowohl während als auch zwischen den Sitzungen; Unterstützung der Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen durch ermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und beim Finden gemeinsamer Positionen; Überwachung der Einhaltung der EBR-ereinbarungen und der Gesetze durch die Unternehmensleitung; Übernahme einer führenden Beratungsrolle bei jeder Neuverhandlung der EBR-ereinbarung und Kooperation mit dem EFFAT-Sekretariat jederzeit; Anwesenheit bei den Sitzungen des EBR und des engeren Ausschusses; Führung von Sitzungsaufzeichnungen und Weitergabe an das EFFAT-Sekretariat und die EFFAT-Gewerkschaften unter Beachtung der ertraulichkeitsregeln; Informieren des EFFAT-Sekretariats über alle laufenden Tätigkeiten des EBR und wichtige Ereignisse im Unternehmen; Einhaltung der EFFAT-Strategien zu Europäischen Betriebsräten, wie von den offiziellen Gremien vereinbart; Anwesenheit bei EFFAT-Sitzungen, Konferenzen und Schulungen bezüglich EBR. SEITE 16

5 I 4. ERANTWORTLICHKEITEN DER GEWERKSCHAFT, DEM DER KOORDINA- TOR BZW. DIE KOORDINATORIN ANGEHÖRT Jede Gewerkschaft, die EFFAT-Koordinatoren und Koordinatorinnen stellt, sollte dafür sorgen, dass diese in der Lage sind, ihre Pflichten zu erfüllen und ihren erantwortlichkeiten nachzukommen. Insbesondere sollten sie sicherstellen, dass Koordinatorinnen und Koordinatoren genügend Zeit und Ressourcen zur erfüllung ihrer Pflichten zur erfügung haben. Wenn eine Gewerkschaft, die einen EFFAT-Koordinator bzw. eine Koordinatorin stellt, erfährt, dass diese Person ihr Amt nicht mehr ausführen kann oder können wird (aufgrund von Krankheit, Ruhestand, Laufbahnwechsel oder wegen eines anderen Grundes), sollte das EFFAT-Sekretariat umgehend informiert werden. 5. ERSETZEN ON EFFAT-KOORDINATORINNEN UND KOORDINATOREN Wenn klar wird, dass ein Koordinator oder eine Koordinatorin nicht mehr in der Lage ist oder bald nicht mehr in der Lage sein wird, das Amt weiterzuführen, haben das EFFAT-Sekretariat und die jeweilige Gewerkschaft, unter Anhörung der anderen EFFAT-Gewerkschaften, die Mitglieder in diesem Unternehmen haben, umgehend eine Ersatzperson zu finden. Die betreffende Gewerkschaft kann zuerst eine geeignete Ersatzperson vorschlagen. Falls die betreffende Gewerkschaft dazu nicht in der Lage ist, können andere Gewerkschaften, die Mitglieder im Unternehmen haben, gebeten werden, passende Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Falls sich nicht sofort eine geeignete Person findet, kann das Amt solange einem Mitglied des EFFAT-Sekretariats übertragen werden, bis eine angemessene Alternative gefunden werden kann. 6. ON EFFAT GENEHMIGTE EXTERNE EXPERTINNEN UND EXPERTEN Das EFFAT-Sekretariat wird mit dem EGB und anderen europäischen Gewerkschaftsverbänden zusammenarbeiten, um kompetente externe EBR-Expertinnen und Experten zu finden, die den Gewerkschaften gegenüber offen sind. on diesen Personen wird erwartet, dass sie sich zu Folgendem verpflichten: Innerhalb klar definierter Grenzen und Strategien als EBR-Expertinnen bzw. Experten tätig zu sein; Zusammenarbeit mit EFFAT und Einhaltung der EFFAT-Strategien zu EBR; Wahrung der Transparenzstandards bezüglich ihrer Beziehung zur Unternehmensleitung; Das EFFAT-Sekretariat stellt den Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren und den Mitgliedsorganisationen die Namen und Informationen zu den Expertinnen und Experten zur erfügung, die diesen Kriterien entsprechen. SEITE 17

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