Armin Treidl. Qualität hat ihren Preis, aber der zahlt sich langfristig immer aus.
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- Busso Tiedeman
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2 Armin Treidl bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer Gebäudeenergieberater (HWK) EnergieManager (IHK) Qualität hat ihren Preis, aber der zahlt sich langfristig immer aus. Vorstandsmitglied der LandshuterEnergieAgentur Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger -2013
3 Warum heizen mit Holz Gesetzliche Grundlage 1. BImSchV Welche Möglichkeiten gibt es schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden Richtig heizen mit Holz Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
4 Warum heizen mit Holz Klimawandel Häufung von Katastrophen Peak-Point bei Gas, Öl und anderen Rohstoffen Brasilien, China, Indien nachholende Industrialisierung Heimischer Rohstoff - Arbeitskräfte CO² neutral Kapitalkraft bleibt in Deutschland Kriege wegen Ressourcenknappheit Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
5 Zielsetzung der Bundesregierung Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 auf 10 % und danach kontinuierlich entsprechend der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu steigern Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
6 Energiemix Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
7 Entwicklung des Primärenergieverbrauchs Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
8 Hintergrund der Novelle 1.BImSchV Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
9 Hintergrund der Novelle 1.BImSchV Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
10 Hintergrund der Novelle Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
11 Was ist Feinstaub? Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
12 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
13 Hintergrund der Novelle Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
14 Ursachen hoher Partikelemmissionen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
15 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
16 Hintergrund der Novelle Anforderungen alte 1. BImSchV Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
17 Hintergrund der Novelle Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
18 Vorgaben aus Europa Die Rahmenrichtlinie "Luftqualität 1996/62/EG regelt die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität innerhalb der Europäischen Union. Sie beinhaltet die Definition und Festlegung von Luftqualitätszielen in der Europäischen Union zur Erhaltung der Luftqualität Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
19 Vorgaben aus Europa Um die Ziele dieser Richtlinie zu erfüllen, hat die Europäische Kommission die Aufgabe, Vorschriften zu erlassen und Grenzwerte, festzusetzen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
20 Die EU setzt Maßstäbe Die 1. Tochterrichtlinie (1999/30/EG) zur EU-Rahmen-richtlinie Luftqualität setzt für Feinstaub Immissions-Grenzwerte fest, die seit 01. Januar 2005 eingehalten werden müssen: Grenzwerte Stufe 1 Jahresmittelwert 40 µg/m³ 24-Stunden-Grenzwert 50 µg/m³, darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden. Grenzwerte Stufe 2 (Richtgrenzwerte) ab 2010: 24 Stunden: 50 µg/m³ (7 Tage Überschreitungen pro Jahr zulässig Jahresmittelwert: 20 µg/m³ Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
21 Nationale Umsetzung Der wirkungsvollste Weg der Begrenzung der Emissionen der Luftschadstoffe ist die Verhinderung des Entstehens an der Quelle. Mit folgenden Regelungen werden die Emissionen an der Quelle bekämpft (Beispiele): BImSchV ( seit in Kraft) BImSchV (Großfeuerungsanlagen-Verordnung) 3. TA Luft Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
22 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
23 Überschreitungen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
24 Überschreitungen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
25 Überschreitungen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
26 Novelle 1. BImSchV Änderung der 1. BImSchV zum 22.März Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
27 Anforderungen an Einzelraumfeuerstätten nach 1.BImSchV Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
28 4 Allgemeine Anforderungen (3) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab dem errichtet werden, dürfen nur betrieben werden, wenn für die Feuerstättenart der Einzelraumfeuerungsanlagen durch eine Typprüfung des Herstellers belegt werden kann, dass unter Prüfbedingungen die Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad nach Anlage 4 eingehalten werden Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
29 4 Allgemeine Anforderungen Begründung Die Regelungen zur Typprüfung sollen sicherstellen, dass künftig nur Feuerstätten errichtet werden, die konstruktionsbedingt emissionsarm und energieeffizient betrieben werden können. Die nach Inkrafttreten gültig werdenden Anforderungen entsprechen dem Stand der Technik der jeweiligen Art der Einzelraumfeuerungsanlage Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
30 Anlage Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
31 Anforderung an bestehende Einzelraumfreuerstätten 1.Staub: 2.Kohlenmonoxid: 0,15 Gramm je Kubikmeter (150 mg/nm 3 ) 4 Gramm je Kubikmeter (4000 mg/nm 3 ) 3. Keine Anforderung an den Wirkungsgrad Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
32 Lange Übergangsfristen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
33 Schadstoffausstoß Verschiedener Ofentechniken und Betriebsweisen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
34 Kleiner Metallofen Normmessung nach Prüfbedingungen für Qualitätssiegel Betrieb mit schlechtem Brennstoff (feuchtes Holz) Sehr schlechter Betrieb mit Luftmangel Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
35 Betrieb mit feuchtem Holz mit ungünstigen Eigenschaften Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
36 Kleinfeuerungen (<20 kw) Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
37 Zeitlicher Verlauf der Emissionen Cheminéeofen mit schweizer Qualitätssiegel Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
38 Kleinfeuerungen (<20 kw) Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
39 Kaminofen mit unterem Abbrand So liegt nach Herstellerangaben der Staubgehalt in den Abgasen der Twinfire-Öfen mit nur 25 mg/m³ äußerst niedrig. Das Verbrennungsprinzip: Wie gewohnt wird im oberen Brenn-raum des Ofens ein Feuer entfacht. Hat sich ausreichend Glut gebildet, wird durch Betätigen eines Hebels der direkte Abzug der Rauchgase über den Kamin gestoppt. Damit werden die Schwelgase nach unten in eine zweite Brennkammer geführt. Durch die Zuführung von Luft entflammt das Gas, ein zweites Feuer entsteht Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
40 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
41 Stückholzofen mit zweistufiger Verbrennung: Partikelgrössenverteilung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
42 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
43 Pelletofen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
44 Brennstoffeinsparung und Schadstoffreduzierung durch neue Techniken Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
45 Ofentechnik
46 Ofenregelung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
47 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
48 Staubfilter Vorrang soll immer neue Ofentechnik haben. Brennstoffeinsparung Energieverbrauch Wartungsaufwand Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
49 Zumikron Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
50 Oeko Tube Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
51 AL-Top Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
52 Brennwertnutzung bei Pelletheizungen Staubreduzierung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
53 Heizen mit Holz Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
54 Wesentliche Aspekte beim Heizen Bedienung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
55 Meßgeräte Holzfeuchtemeßgerät Nach 1.BImschV darf die Holzfeuchte nicht über. 25% betragen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
56 Brennstoff Holz - Trocknungsphase Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
57 Richtige Lagerung (Aufbereitung des Brennstoffs) Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
58 Brennstoff Holz Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
59 Brennstoff Holz Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
60 Unzulässige Brennstoffe Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
61 Die drei Phasen der Holzverbrennung 1. Trocknung 2. Entgasung 3. Vergasung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
62 Heizen mit Holz - Verbrennungsvorgang I. Trocknungsphase bis 100 C O2 ausreichend zuführen In dieser Phase wie das im Holz enthaltene Wasser verdampft. Durch die Trocknung schrumpfen die Holzstücke bis Risse entstehen die die Trocknung beschleunigen Armin Treidl - Bezirkskaminkehrermeister
63 Heizen mit Holz II. Entgasungsphase >100 C C O2 ausreichend zuführen Nach der Trocknung setzt bei Temperaturen über 100 C C die Holzentgasung ein. Aus der Holzsubstanz werden energiereiche, brennbare Gase ausgetrieben. Der Abbrand dieser flüchtigen Bestandteile ist an den langen gelben Flammen, die aus dem Holz schlagen, erkennbar Armin Treidl - Bezirkskaminkehrermeister
64 Heizen mit Holz III. Ausbrandphase >500 C-800 C O2 kann gedrosselt werden Nach dem Abbrand der flüchtigen Bestandteile verbrennt die Holzkohle. Die Holzkohlenglut wird bei Temperaturen um C vergast ohne Rußbildung verbrannt. Dieser Vorgang ist an den kurzen, durchscheinenden Flämmchen zu erkennen Armin Treidl - Bezirkskaminkehrermeister
65 So heizen Sie richtig Nur naturbelassenes Holz verbrennen (kein beschichtetes, behandeltes oder lackiertes Holz verwenden). nur trockenes Holz verwenden (mind. zwei Jahre gelagert). Verbrennungsluftklappen zum Anheizen immer ganz öffnen. um schnell auf hohe Feuerraumtemperaturen zu kommen, beim Anheizen kleines Material verwenden. größere Scheite erst nachlegen, wenn ausreichend Grundglut vorhanden ist. häufig kleinere Mengen Holz aufgeben, als selten große Mengen Holz. Wärmebedarf regeln durch weniger Brennstoff nachlegen, nicht durch Luftzufuhr verringern. Regelmäßige Reinigung der Feuerstätte Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
66 Raucharmes anfeuern von oben Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
67 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
68 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer
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