Armin Treidl. Qualität hat ihren Preis, aber der zahlt sich langfristig immer aus.

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2 Armin Treidl bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer Gebäudeenergieberater (HWK) EnergieManager (IHK) Qualität hat ihren Preis, aber der zahlt sich langfristig immer aus. Vorstandsmitglied der LandshuterEnergieAgentur Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger -2013

3 Warum heizen mit Holz Gesetzliche Grundlage 1. BImSchV Welche Möglichkeiten gibt es schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden Richtig heizen mit Holz Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

4 Warum heizen mit Holz Klimawandel Häufung von Katastrophen Peak-Point bei Gas, Öl und anderen Rohstoffen Brasilien, China, Indien nachholende Industrialisierung Heimischer Rohstoff - Arbeitskräfte CO² neutral Kapitalkraft bleibt in Deutschland Kriege wegen Ressourcenknappheit Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

5 Zielsetzung der Bundesregierung Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 auf 10 % und danach kontinuierlich entsprechend der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu steigern Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

6 Energiemix Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

7 Entwicklung des Primärenergieverbrauchs Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

8 Hintergrund der Novelle 1.BImSchV Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

9 Hintergrund der Novelle 1.BImSchV Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

10 Hintergrund der Novelle Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

11 Was ist Feinstaub? Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

12 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

13 Hintergrund der Novelle Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

14 Ursachen hoher Partikelemmissionen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

15 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

16 Hintergrund der Novelle Anforderungen alte 1. BImSchV Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

17 Hintergrund der Novelle Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

18 Vorgaben aus Europa Die Rahmenrichtlinie "Luftqualität 1996/62/EG regelt die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität innerhalb der Europäischen Union. Sie beinhaltet die Definition und Festlegung von Luftqualitätszielen in der Europäischen Union zur Erhaltung der Luftqualität Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

19 Vorgaben aus Europa Um die Ziele dieser Richtlinie zu erfüllen, hat die Europäische Kommission die Aufgabe, Vorschriften zu erlassen und Grenzwerte, festzusetzen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

20 Die EU setzt Maßstäbe Die 1. Tochterrichtlinie (1999/30/EG) zur EU-Rahmen-richtlinie Luftqualität setzt für Feinstaub Immissions-Grenzwerte fest, die seit 01. Januar 2005 eingehalten werden müssen: Grenzwerte Stufe 1 Jahresmittelwert 40 µg/m³ 24-Stunden-Grenzwert 50 µg/m³, darf nicht öfter als 35 mal im Jahr überschritten werden. Grenzwerte Stufe 2 (Richtgrenzwerte) ab 2010: 24 Stunden: 50 µg/m³ (7 Tage Überschreitungen pro Jahr zulässig Jahresmittelwert: 20 µg/m³ Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

21 Nationale Umsetzung Der wirkungsvollste Weg der Begrenzung der Emissionen der Luftschadstoffe ist die Verhinderung des Entstehens an der Quelle. Mit folgenden Regelungen werden die Emissionen an der Quelle bekämpft (Beispiele): BImSchV ( seit in Kraft) BImSchV (Großfeuerungsanlagen-Verordnung) 3. TA Luft Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

22 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

23 Überschreitungen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

24 Überschreitungen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

25 Überschreitungen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

26 Novelle 1. BImSchV Änderung der 1. BImSchV zum 22.März Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

27 Anforderungen an Einzelraumfeuerstätten nach 1.BImSchV Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

28 4 Allgemeine Anforderungen (3) Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab dem errichtet werden, dürfen nur betrieben werden, wenn für die Feuerstättenart der Einzelraumfeuerungsanlagen durch eine Typprüfung des Herstellers belegt werden kann, dass unter Prüfbedingungen die Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte und den Mindestwirkungsgrad nach Anlage 4 eingehalten werden Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

29 4 Allgemeine Anforderungen Begründung Die Regelungen zur Typprüfung sollen sicherstellen, dass künftig nur Feuerstätten errichtet werden, die konstruktionsbedingt emissionsarm und energieeffizient betrieben werden können. Die nach Inkrafttreten gültig werdenden Anforderungen entsprechen dem Stand der Technik der jeweiligen Art der Einzelraumfeuerungsanlage Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

30 Anlage Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

31 Anforderung an bestehende Einzelraumfreuerstätten 1.Staub: 2.Kohlenmonoxid: 0,15 Gramm je Kubikmeter (150 mg/nm 3 ) 4 Gramm je Kubikmeter (4000 mg/nm 3 ) 3. Keine Anforderung an den Wirkungsgrad Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

32 Lange Übergangsfristen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

33 Schadstoffausstoß Verschiedener Ofentechniken und Betriebsweisen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

34 Kleiner Metallofen Normmessung nach Prüfbedingungen für Qualitätssiegel Betrieb mit schlechtem Brennstoff (feuchtes Holz) Sehr schlechter Betrieb mit Luftmangel Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

35 Betrieb mit feuchtem Holz mit ungünstigen Eigenschaften Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

36 Kleinfeuerungen (<20 kw) Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

37 Zeitlicher Verlauf der Emissionen Cheminéeofen mit schweizer Qualitätssiegel Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

38 Kleinfeuerungen (<20 kw) Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

39 Kaminofen mit unterem Abbrand So liegt nach Herstellerangaben der Staubgehalt in den Abgasen der Twinfire-Öfen mit nur 25 mg/m³ äußerst niedrig. Das Verbrennungsprinzip: Wie gewohnt wird im oberen Brenn-raum des Ofens ein Feuer entfacht. Hat sich ausreichend Glut gebildet, wird durch Betätigen eines Hebels der direkte Abzug der Rauchgase über den Kamin gestoppt. Damit werden die Schwelgase nach unten in eine zweite Brennkammer geführt. Durch die Zuführung von Luft entflammt das Gas, ein zweites Feuer entsteht Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

40 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

41 Stückholzofen mit zweistufiger Verbrennung: Partikelgrössenverteilung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

42 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

43 Pelletofen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

44 Brennstoffeinsparung und Schadstoffreduzierung durch neue Techniken Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

45 Ofentechnik

46 Ofenregelung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

47 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

48 Staubfilter Vorrang soll immer neue Ofentechnik haben. Brennstoffeinsparung Energieverbrauch Wartungsaufwand Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

49 Zumikron Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

50 Oeko Tube Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

51 AL-Top Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

52 Brennwertnutzung bei Pelletheizungen Staubreduzierung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

53 Heizen mit Holz Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

54 Wesentliche Aspekte beim Heizen Bedienung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

55 Meßgeräte Holzfeuchtemeßgerät Nach 1.BImschV darf die Holzfeuchte nicht über. 25% betragen Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

56 Brennstoff Holz - Trocknungsphase Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

57 Richtige Lagerung (Aufbereitung des Brennstoffs) Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

58 Brennstoff Holz Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

59 Brennstoff Holz Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

60 Unzulässige Brennstoffe Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

61 Die drei Phasen der Holzverbrennung 1. Trocknung 2. Entgasung 3. Vergasung Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

62 Heizen mit Holz - Verbrennungsvorgang I. Trocknungsphase bis 100 C O2 ausreichend zuführen In dieser Phase wie das im Holz enthaltene Wasser verdampft. Durch die Trocknung schrumpfen die Holzstücke bis Risse entstehen die die Trocknung beschleunigen Armin Treidl - Bezirkskaminkehrermeister

63 Heizen mit Holz II. Entgasungsphase >100 C C O2 ausreichend zuführen Nach der Trocknung setzt bei Temperaturen über 100 C C die Holzentgasung ein. Aus der Holzsubstanz werden energiereiche, brennbare Gase ausgetrieben. Der Abbrand dieser flüchtigen Bestandteile ist an den langen gelben Flammen, die aus dem Holz schlagen, erkennbar Armin Treidl - Bezirkskaminkehrermeister

64 Heizen mit Holz III. Ausbrandphase >500 C-800 C O2 kann gedrosselt werden Nach dem Abbrand der flüchtigen Bestandteile verbrennt die Holzkohle. Die Holzkohlenglut wird bei Temperaturen um C vergast ohne Rußbildung verbrannt. Dieser Vorgang ist an den kurzen, durchscheinenden Flämmchen zu erkennen Armin Treidl - Bezirkskaminkehrermeister

65 So heizen Sie richtig Nur naturbelassenes Holz verbrennen (kein beschichtetes, behandeltes oder lackiertes Holz verwenden). nur trockenes Holz verwenden (mind. zwei Jahre gelagert). Verbrennungsluftklappen zum Anheizen immer ganz öffnen. um schnell auf hohe Feuerraumtemperaturen zu kommen, beim Anheizen kleines Material verwenden. größere Scheite erst nachlegen, wenn ausreichend Grundglut vorhanden ist. häufig kleinere Mengen Holz aufgeben, als selten große Mengen Holz. Wärmebedarf regeln durch weniger Brennstoff nachlegen, nicht durch Luftzufuhr verringern. Regelmäßige Reinigung der Feuerstätte Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

66 Raucharmes anfeuern von oben Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

67 Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

68 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Armin Treidl - bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer

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