Zentralschweizer Massnahmenplan Luftreinhaltung II. Faktenblatt
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- Bernd Heidrich
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1 Zentralschweizer Massnahmenplan Luftreinhaltung II Faktenblatt Zentralschweizer Umweltschutzdirektoren-Konferenz 4. Dezember 2007
2 2 MASSNAHMENPLAN LUFTREINHALTUNG Das Bundesgesetz zum Umweltschutzgesetz verpflichtet die Kantone zur Erstellung eines Massnahmenplans Luftreinhaltung, wenn die Immissionsgrenzwerte (IGW) der Luftreinhalte- Verordnung überschritten und damit die Luftbelastung übermässig ist. Der Massnahmenplan verpflichtet die Behörden auf ein gemeinsames, abgestimmtes Konzept. Damit ist der Massnahmenplan politisches Programm und gleichzeitig behördenverbindliches Koordinationsinstrument. Wenn Massnahmen geplant werden, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen, so stellt der Kanton dem Bundesrat die entsprechenden Anträge. In den 90er Jahren hatten die ZUDK-Kantone noch je eigene Massnahmenpläne. Nach der erfolgreichen Schaffung eines gemeinsamen Luftmessnetzes 1999 initiierte die ZUDK einen für alle Zentralschweizer Kantone gemeinsamen Massnahmenplan, dessen Massnahmen realisiert worden sind oder sich zurzeit noch in der Umsetzung befinden. Dazu gehören Emissionsminderungen auf Baustellen und im öffentlichen Verkehr, vermehrte Kontrollen auf Nationalstrassen, Holzfeuerungskontrollen und Förderung energiesparendes Bauen. Auf Grund des nach wie vor bestehenden Handlungsbedarfs beauftragte die ZUDK im Frühjahr 2006 ihre Fachstellen mit der Schaffung eines zweiten Massnahmenpakets. Gleichzeitig wurde 2006 ein Smog-Interventionskonzept entwickelt, das in kritischen Ausnahmesituationen den Behörden erlaubt, Sofortmassnahmen zu ergreifen um die Belastungssituation kurzfristig zu entschärfen. Diese Sofortmassnahmen sind zeitlich befristet und sind nicht Bestandteil des zweiten Massnahmenpakets, dessen Massnahmen langfristig ohne zeitliche Befristung angelegt sind. LUFTQUALITÄT ZENTRALSCHWEIZ Die Smog-Episode im Januar und Februar 2006 haben in der Schweiz die Notwendigkeit von Emissionsreduktionen aufgezeigt. Effektiv ist aber die Luftbelastung nicht nur während Smog- Episoden übermässig hoch, sondern auch im Jahresmittel, was besonders aus medizinischer Sicht bedeutsam ist, denn die langfristige Belastung führt bei den meisten Luftschadstoffen zu schwerwiegenderen Schadenswirkungen als kurzfristige Spitzenbelastungen. Die Messwerte (Figur 1) zeigen, dass Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon grossräumig überschritten sind. Damit ist der Handlungsbedarf nicht nur für die Fortsetzung der bisherigen Luftreinhalte- Massnahmen, sondern für zusätzliche Massnahmen gegeben.
3 3 NO2- UND PM10-IMMISSIONEN (MESSWERTE IN-LUFT) µg/m Altdorf Luzern Schwyz Sedel Stans Zug IGW NO2-Jahresmittelwerte µg/m Altdorf Luzern Schwyz Sedel Stans Zug IGW PM10-Jahresmittelwerte Figur 1 Stickstoffdioxid NO 2 und Feinstaub PM10: Jahresmittelwerte des interkantonalen Luftmessnetzes in-luft (Zentralschweiz und Aargau). Die LRV Immissionsgrenzwerte (rote Säule IGW ) sind 30 µg/m 3 für NO 2 resp. 20 µg/m 3 für PM10, sie sind an manchen Orten überschritten. Luftreinhalte-Massnahmen reduzieren immer auch Emissionen von Klimagasen. Die Luftreinhalte-Politik ist deshalb auch für den Klimaschutz bedeutsam. Der Rückgang der alpinen Gletscher und die Häufung ausserordentlich warmer Jahreszeiten haben in der Bevölkerung zu einem Gesinnungswandel geführt. Gemäss den neuesten UNO-Berichten zum Klimawandel sind
4 4 die menschlichen Aktivitäten mit very high confidence, d.h. mindestens 90% Sicherheit, als Ursache der Klimaerwärmung identifiziert. Die Nutzung der Synergie zwischen Luftreinhalte- und Klimaschutz-Massnahmen wird damit zu einem Gebot der Stunde. EMISSIONEN ZENTRALSCHWEIZ Figur 2 zeigt den aktuellen Stand der Schadstoff-Emissionen in den sechs Zentralschweizer Kantonen nach den wichtigsten Verursachern (die einzelnen Schadstoffe sind in der unten folgenden Box charakterisiert). Der Strassenverkehr ist Hauptverursacher von Stickoxiden, Industrie/Gewerbe von VOC und Landwirtschaft von Ammoniak und Feinstaub. EMISSIONEN ZENTRALSCHWEIZ '000 t/a Verkehr Ind./Gew. Haushalte/DL Land-/Forstw. NOx NMVOC PM10 NH3 CO2 (in Mio. t/a) Figur 2 Emissionen für das Jahr 2005 nach Verursachergruppen und nach Schadstoffen. Zahlen in 1'000 Tonnen, CO 2 in Mio. Tonnen (DL: Dienstleistungen) Werden die Luftschadstoff-Emissionen der Zentralschweiz in der zeitliche Entwicklung betrachtet, zeigt sich eine günstige Entwicklung zwischen 2000 und Diese Tendenz dürfte auch in den nächsten Jahren anhalten. Allerdings spiegelt sich diese Entwicklung nicht im selben Mass
5 5 auch bei den Immissionen wider, und es sind auch nicht alle Schadstoffe im selben Mass von Absenkungen betroffen. Schliesslich kann bei keinem Schadstoff bis 2020 der Zielwert erreicht werden, selbst wenn die bis heute beschlossenen Massnahmen umgesetzt werden. In Figur 3 sind die erwarteten Entwicklungen und die Zielwerte eingetragen. Das Ergebnis ist essenziell, denn es zeigt, dass zwischen den effektiven Emissionen und den Zielwerten noch grosse Lücken bestehen, wenn nur die rechtskräftig beschlossenen Massnahmen realisiert werden. Mit zusätzlichen Massnahmen sind weitere Einsparungen möglich. Das Luftreinhalte-Konzept zeigt solche Massnahmen auf, die teils in die Kompetenz des Bundes, teils der Kantone fallen. Allerdings können auch mit diesen zusätzlichen Massnahmen die Ziele bis 2020 noch nicht erreicht werden. Weitere Massnahmen sind deshalb unabdingbar. EMISSIONEN ZENTRALSCHWEIZ 1000 t/a NOx NMVOC PM10 NH3 CO2 (in Mio. t/a) Ziel Figur 3 Zeitliche Entwicklung der Emissionen in der Zentralschweiz sowie Zielwerte aus dem Luftreinhalte-Konzept des Bundesrats. Für CO 2 im Jahr 2020 wurden die Energieperspektiven des Bundesamts für Energie benutzt: Trendszenario (grüne Säule) und Szenario mit CO 2-Abgabe (Ziel). Auch im Jahr 2020 sind die Zielwerte ohne weitergehende Massnahmen noch nicht erreicht.
6 6 Welche Schadstoffe und Klimagase werden im Massnahmenplan betrachtet? Stickoxide (NOx) Entsteht beim Verbrennen von Brenn- und Treibstoffen, führt zu Erkrankungen der Atemwege, zu Schädigungen von Pflanzen/Oekosystemen. Ist Vorläufersubstanz für die Bildung von Ozon, von sauren Niederschlägen und sekundären Feinstaubpartikeln. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) Entsteht beim Verdunsten von Lösungsmitteln und Treibstoffen sowie bei der unvollständigen Verbrennung. Unter den VOC hat es toxische, teils hochtoxische und Krebs erzeugenden Verbindungen (z.b. Benzol). Zusammen mit den Stickoxiden sind die VOC wichtige Vorläufersubstanzen für die Bildung von Sommersmog. Feinstaub (PM10) Feinstaub entsteht bei Verbrennung von Brenn und Treibstoffen, bei Produktions- und mechanischen Prozessen (Abrieb, Aufwirbelung) und wird zu wesentlichen Teilen sekundär aus gasförmigen Luftschadstoffen gebildet. Feinstaub und Russ führen zu Erkrankungen der Atemwege und des Herz- Kreislaufsystems, zu einer Zunahme der Mortalität sowie des Krebsrisikos. Dieselruss und Verbrennungspartikel (Holzfeuerungen) sind besonders gesundheitsschädigend; mechanisch erzeugte Partikel (Abrieb, Aufwirbelungen) hingegen haben ein geringeres Schadenspotenzial. Ammoniak (NH 3) Entsteht beim Lagern und Ausbringen von Hofdünger. Hohe Konzentrationen verursachen akute Schäden an der Vegetation, führen zu Versauerung und Überdüngung der Böden mit schädlichen Folgen für Ökosysteme. Ammoniak ist zudem wichtige Vorläufersubstanz für die Bildung von sekundären Feinstaubpartikeln. Kohlendioxid (CO 2) Kohlendioxid gilt nicht als Luftschadstoff, weil das Gas in der aktuell vorkommenden Konzentration keine negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat. Hingegen ist es hauptverantwortlich für die Klimaänderung (Treibhauseffekt). Es wird bei jeder Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen emittiert. Klimawirksam sind nur fossile CO 2 Emissionen, d.h. aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe (Erdölprodukte, Erdgas). Biogene CO 2 Emissionen aus der Verbrennung nachwachsender Rohstoffe (Biomasse, hauptsächlich Holz) sind demgegenüber klimaneutral, das heisst, sie tragen nicht zum Treibhauseffekt bei.
7 7 NEUE MASSNAHMEN MASSNAHMEN Zust'keit Titel Effektivität Klimaeffekt Strassenverkehr B2 Bund Automobilsteuer ökologisch differenzieren und Bundes-Empfehlungen für kant. Motorfahrzeugsteuern mittel hoch Z1 ZUDK Rabattsystem in den kant. Motorfahrzeugsteuern mittel hoch Z2 ZUDK Saubere Fahrzeugflotten der kantonalen Verwaltungen und von beauftragten Dritten gering mittel B3 Bund Ausweitung Abgaswartungspflicht auf motorisierte Zweiräder und weitere Motorfahrzeuge hoch mittel übriger Verkehr B4 Bund Emissionsvorschriften für neue Off-road Dieselfahrzeuge ab 2009 Z4 ZUDK Konzept zur Emissionsreduktion in der Berufsschiffahrt Z5 ZUDK Partikelfilterpflicht für Fahrzeuge/Maschinen im ortsfesten Einsatz (Abbau-, Deponiefahrzeuge, Gabelstapler etc. > 37 kw) Offene Verbrennung mittel mittel mittel gering gering gering Z6 ZUDK Kant. Verbot für die Verbrennung von Wald-, Feldund Gartenabfällen im Freien hoch gering Landwirtschaft Z7 ZUDK Reduktion Ammoniakverluste Landwirtschaft hoch gering Energie Z8 ZUDK Erhöhung der Energieeffizienz in kantonalen Liegenschaften gering hoch Kommunikation Z9 ZUDK Informations-/Motivationskampagne gering gering Tabelle 1 Massnahmen, die am 21. Mai 2007 von der ZUDK verabschiedet wurden. Farben: rot Massnahmen in Bundeskompetenz, grün Massnahmen in ZUDK-Kompetenz, Effektivität: Emissions-Reduktionspotenzial; Klimaeffekt: Reduktionspotenzial Klimagasemissionen. Auswirkungen der Massnahmen bis zum Jahr 2020: Reduktion der Schadstoff-Emissionen Verbrennungspartikel (Feinstaub) sollen um 15%-20% reduziert werden. Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen, Ammoniak, die nicht nur als primäre Luftschadstoffe relevant sind, sondern alle auch als Vorläufersubstanzen für Ozon und sekundäre Feinstaubpartikel eine Schlüsselrolle spielen, können ebenfalls um einige Prozent vermindert werden. Die Massnahmen tragen der drohenden Klimaänderung Rechnung, indem sie die Synergie mit der Luftreinhaltung nutzen und einige Prozent der CO 2 -Emissionen reduzieren.
8 8 Das gemeinsame Vorgehen gibt der Umsetzung von Massnahmen mehr Gewicht und erhöht die Akzeptanz bei den Betroffenen. Die Umsetzung der Massnahmen führen zu einer Harmonisierung von Vorschriften und einer Harmonisierung im Vollzug. Sie fördern Motivation, Meinungs- und Bewusstseinsbildung für Fragen der Luftreinhaltung, neu auch im Zusammenhang mit Klimaschutz. BESCHLÜSSE DER ZUDK VOM 21. MAI 2007 Massnahmenplan Luftreinhaltung ZUK II Die ZUDK hat an ihrer Sitzung das Massnahmenpaket gemäss Tabelle 1 zuhanden des gemeinsamen Massnahmenplans Luftreinhaltung II verabschiedet. Die Mehrheit der Massnahmen kann in kantonaler Kompetenz umgesetzt werden. Die übrigen Massnahmen sollen in Form von Anträgen an den Bundesrat geschickt werden. Massnahmenplan und Klimaerwärmung Die ZUDK haben zudem ihre Umweltschutzämter damit beauftragt, bis zur ZUDK-Sitzung im Herbst 2007 ein Vorgehenskonzept betreffend Luftreinhaltemassnahmenplan und Massnahmen gegen die Klimaerwärmung vorzulegen. Dabei sollen die schweizweiten Konzepte und Vorgehensweisen auf die Zentralschweiz angewendet werden. Die Energiefachstellen der Zentralschweiz sind in die Bearbeitung des Vorgehensvorschlages einzubeziehen. Weitere Auskünfte: Benno Bühlmann, Vorsteher Amt für Umweltschutz Uri Projektleiter ZUDK Telefon , Fax Benno.Buehlmann@ur.ch
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