Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht

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1 SGD Süd Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Kaiserslautern Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht ERWEITERUNG UND OPTIMIERUNG DER KLÄRANLAGE KAISERSLAUTERN IM ZUGE DES ANSCHLUSSES VON ENTEISUNGSFLÄCHEN DER RAMSTEIN AIR BASE Aktenzeichen: 32/ /13 I. Veranlassung Die Stadt Kaiserslautern betreibt zur ordnungsgemäßen Abwasserreinigung eine Kläranlage (KA) mit einer Ausbaugröße von Einwohnerwerten (EW). Die in den Jahren 2012 u durchgeführten hydrologischen Studien der TU Kaiserslautern kommen zu dem Ergebnis, dass es aus Gewässerschutzgründen und zur Entlastung der KA Landstuhl sinnvoll ist, zukünftig im Regenwetterfall das mit Enteisungsmittel belastete Oberflächenwasser von Teilbereichen der Ramstein Air Base (RAB) zur KA Kaiserslautern abzuleiten und dort ordnungsgemäß zu reinigen. II. Beschreibung des Vorhabens Die KA Kaiserslautern ist aufgrund der aktuellen Anschlussbelastung von rd EW und der im Flächennutzungsplan vorgesehenen Prognosefläche ( EW) zu ca. 93 % ausgelastet. Durch die zusätzliche Belastung mit Enteisungswasser der RAB von rd EW ist eine Erweiterung der KA Kaiserslautern auf EW erforderlich. Die Erweiterung erfolgt weitestgehend durch betriebliche Optimierungsmaßnahmen, größere bauliche Maßnahmen sind nicht erforderlich. Zum einen wird die vorhandene Simultanfällung im Ablauf der Belebung durch eine zusätzliche Dosierung im Zulauf der Belebung (Zweipunktfällung) und eine sog. Vorfällung im Zulauf des Vorklärbeckens erweitert. Zum anderen wird das bei der Schlammentwässerung anfallende Prozesswasser zukünftig in einem kontinuierlich betriebenen Deammonifikationsreaktor vorgereinigt bevor es wie bisher in die Vorklärung eingeleitet wird. Mit dieser verfahrenstechnischen Optimierung kann der im Zentrat enthaltene Stickstoff N ges um ca. 80 %

2 reduziert werden. Hierzu ist lediglich der Bau eines neuen Betriebsgebäudes auf einer Fläche von rd. 60 m² zur Unterbringung der Stromversorgung, Gebläse, Schaltwarte etc. erforderlich. Ansonsten wird für das Deammonifikationsverfahren der ehemalige Voreindicker als Vorlagebehälter genutzt und das vorhandene Prozesswasserspeicherbecken als kontinuierlich betriebener Reaktor umfunktioniert. III. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß UVPG Das geplante Vorhaben betrifft die Änderung und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die bisher ausgelegt ist für die Behandlung von organisch belastetem Abwasser von kg/d bezogen auf den biochemischen Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (roh). Durch den geplanten Anschluss von Enteisungsflächen der RAB erweitert sich die zukünftige Ausbaugröße auf kg/d. Eine UVP-Pflicht gemäß Ziffer der Anlage 1 UVPG besteht für die jetzt geplante Maßnahme nicht. Durch die Mehrbelastung von kg/d ist jedoch nach Ziffer ist im Sinne des 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG eine allgemeine Vorprüfung im Einzelfall durchzuführen. Der Kläranlagenbestand ist dabei als Vorbelastung zu berücksichtigen. Das Büro Gros Landschaftsplanung hat die Unterlagen zur Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles gemäß UVP-Gesetz vorgelegt. ANLAGE 2 ZUM GESETZ ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG); KRITERIEN FÜR DIE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLES Kriterien Bewertung Anmerkungen 1. Merkmale des Vorhabens 1.1 Größe des Vorhabens Das neue Betriebsgebäude mit einem Flächenbedarf von rd. 60 m² liegt ausschließlich innerhalb des eingezäunten Kläranlagengeländes. Ansonsten werden bestehende Bauwerke genutzt bzw. umfunktioniert. 1.2 Nutzung u. Gestaltung von Wasser Die Maßnahme hat auf die Reinigungsleistung der Kläranlage und die Einleitung in die Lauter. Boden unbedeutend Lediglich 60 m², zum Teil bereits versiegelte Flächen werden in Anspruch genommen. Natur und Landschaft unbedeutend Geringer Verlust von Wiesenbrache mit einzelnen 2

3 Büschen 1.3 Abfallerzeugung unbedeutend Abbruchmaterialien fallen lediglich beim Rückbau bestehender Pflaster- und Asphaltbefestigungen auf dem KA-Gelände an. Die anfallenden Materialien werden separiert und fachgerecht entsorgt bzw. soweit möglich wieder verwertet. 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen Gerüche Die für das Deamon-Verfahren genutzten Behälter sind beide abgedeckt. Geräusche unbedeutend nur während der rd. 3 4 monatige Bauphase 1.5 Unfallrisiko geringfügig Bei regelmäßiger Schulung des Fachpersonals und 2. Standort der Vorhaben 2.1 Nutzungskriterien: Bestehende Nutzung des Gebietes, isb. d. Flächen für (Wohn-) Siedlungen u. Erholung, für land-, forst- u. fischereiwirtschaftl. oder wirtschaftl. Nutzung 2.2 Qualitätskriterien: Reichtum, Qualität u. Regenerationsfähigkeit v. Wasser, Boden, Natur u. Landschaft d. Gebietes 2.3 Schutzkriterien: Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete Naturschutzgebiete gem. 23 BNatSchG Beachtung der Betriebsanweisungen kann das Unfallrisiko als gering eingeschätzt werden. Bei den eingesetzten mensch- und wassergefährdenden Stoffen, handelt es sich um Stoffe, die bereits jetzt im täglichen Einsatz sind und außergewöhnlichen Risiken darstellen. Die geplante Maßnahme liegt außerhalb des Überflutungsbereiches der Lauter. Die Maßnahme erfolgt ausschließlich innerhalb des Kläranlagengeländes. Außer der ordnungsgemäßen Abwasserreinigung erfolgt hier weitere Nutzung. Die nächste Wohnbebauung liegt ca. 100 m entfernt. Die Lauter verläuft unmittelbar am Gelände der Kläranlage entlang. Sie ist ausgebaut und in einem ökologisch, schlechten Zustand Nationalparke gem. 24 BNatSchG Biosphärenreservate u. Landschaftsschutzgebiete 25 u. 26 BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope gem. 30 BNatSchG Der zur KA gehörende, naturschutzfachlich hochwertige Bereich der Klärteiche ist ca. 270 m weit entfernt u. von der Maßnahme nicht betroffen. 3

4 2.3.6 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiet gem. 19, 32 WHG bzw. landesrechtl. Vorschriften Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale od. Gebiete, die in der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind 3. Merkmale der möglichen Die möglichen erheblichen eines Vorhabens sind anhand der unter den Nummern 1 u. 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen, insbes. ist folgendem Rechnung zu tragen: 3.1 dem Ausmaß der (geografisches Gebiet u. betroffene Bevölkerung), 3.2 dem etwaigen grenzüberschreitenden Charakter der 3.3 der Schwere u. der Komplexität der 3.4 der Wahrscheinlichkeit von 3.5 der Dauer, Häufigkeit u. Reversibilität v. Die Maßnahme hat erheblichen auf das geografische Gebiet und die Bevölkerung. Die sind lokal begrenzt, grenzüberschreitende sind auszuschließen. Der Eingriff erfolgt auf einer bereits vorhandenen Kläranlage. auf Biotope und sonstige Schutzflächen sind nicht gegeben. Die geringen sind vorhersehbar und nicht vermeidbar. Die Mitbehandlung des Enteisungswassers ist grundsätzlich positiv für den Gewässerschutz. Durch die geplante Maßnahme erfolgen nachhaltigen auf die Umwelt. 4

5 ZUSAMMENFASSUNG: Nach Darlegung der Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 2 zum UVPG und des Kriteriums des 3c Satz 2 UVPG, sowie nach Anhörung der Oberen Naturschutzbehörde ist durch die Maßnahme nicht mit nachteiligen Umweltauswirkungen sowie mit Beeinträchtigungen geschützter Lebensräume oder Arten zu rechnen, und somit die Erstellung einer förmlichen UVP sowie einer FFH -Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Den Schlussfolgerungen der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls des Büro Gros Landschaftsplanung vom Juni 2018 kann aus fachlicher Sicht gefolgt werden. Durch die Maßnahme ist nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Kaiserslautern, den

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