Stadt Bad Liebenzell

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1 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Projekt: Bebauungsplan Brühlwiesen" - 2. Änderung Stadt Bad Liebenzell Auftraggeber: Stadt Bad Liebenzell Bauverwaltung Kurhausdamm 2-4, Bad Liebenzell Telefon: , Fax: stadt@bad-liebenzell.de Auftragnehmer: Fuchs & Kusterer - Landschaftsarchitekten - PartGmbB Mendelssohnstraße Stuttgart Fon Fax info@werkgruppe-gruen.de Projektleiter: Michael Fuchs Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Freier Garten- und Landschafsarchitekt Bearbeitung: Sylvia Kienzle B.Eng. Landschaftsarchitektur Stuttgart,

2 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Auftrag, Anlass Rechtliche Grundlagen Beschreibung des Bestands Kurzbeschreibung der Planung Prüfung Überschlägige Prüfung Nähere Erläuterung der überschlägigen Prüfung Quellen... 17

3 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 3 Bezeichnung des Vorhabens: Bebauungsplan Brühlwiesen" mit örtlichen Bauvorschriften - 2. Änderung, Stadt Bad Liebenzell Zuständige Behörde: Landratsamt Calw Beteiligte Behörden: Landratsamt Calw Screening / Prüfzeitraum: bis Auftrag, Anlass Die Stadt Bad Liebenzell beauftragte im März 2017 die werkgruppe gruen Fuchs & Kusterer Landschaftsarchitekten PartGmbB mit der Erstellung der Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bzw. 3c UVPG zum Bebauungsplan Brühlwiesen" - 2. Änderung, in Bad Liebenzell. Das im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls betrachtete Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Brühlwiesen" - 2. Änderung Teilbereich SO1. Abb. 1: Betrachtetes Plangebiet 2 Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) 13a Bebauungspläne der Innenentwicklung (1) Ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) kann im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan darf im beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt 1. weniger als Quadratmetern, wobei die Grundflächen mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind, oder Quadratmetern bis weniger als Quadratmetern, wenn auf Grund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dieses Gesetzes genannten Kriterien die Einschätzung erlangt wird, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine en Umweltauswirkungen hat, die nach 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären (Vorprüfung des Einzelfalls); die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, sind an der Vorprüfung des Einzelfalls zu beteiligen.

4 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 3c UVP-Pflicht im Einzelfall Sofern in der Anlage 1 für ein Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 aufgeführten Kriterien e nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach 12 zu berücksichtigen wären. Sofern für ein Vorhaben mit geringer Größe oder Leistung eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist, gilt Gleiches, wenn trotz der geringen Größe oder Leistung des Vorhabens nur aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2 aufgeführten Schutzkriterien e nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Bei den Vorprüfungen ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Träger des Vorhabens vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden. Bei der allgemeinen Vorprüfung ist auch zu berücksichtigen, inwieweit Prüfwerte für Größe oder Leistung, die die Vorprüfung eröffnen, überschritten werden. Für das erstmalige Erreichen oder Überschreiten und jedes weitere Überschreiten der Prüfwerte für Größe oder Leistung gilt 3b Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 entsprechend. Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind zu dokumentieren. Nachstehende Vorhaben der Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben" fallen nach 3 Abs. 1 Satz 1 in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Soweit nachstehend eine allgemeine Vorprüfung oder eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen ist, nimmt dies Bezug auf die Regelungen des 3c Satz 1 und 2: 18.6 Bau eines Einkaufszentrums, eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes oder eines sonstigen großflächigen Handelbetriebes im Sinne des 11 Absatz 3 Satz 1 der Baunutzungsverordnung, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des 35 des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen Geschossfläche von m² bis weniger als m² 18.7 Bau eines Städtebauprojektes für sonstige bauliche Anlagen, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des 35 des Baugesetzbuchs ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer zulässigen Grundfläche im Sinne des 19 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung oder einer festgesetzten Größe der Grundfläche von insgesamt m² bis weniger als m² 18.8 Bau eines Vorhabens der in den Nummern 18.1 bis 18.7 genannten Art, soweit der jeweilige Prüfwert für die Vorprüfung erreicht oder überschritten wird und für den in sonstigen Gebieten ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt wird Voraussetzungen für ein Bebauungsplanverfahren nach 13a BauGB 1. Nach 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist zu prüfen, ob die Grundfläche gemäß 19 Abs. 2 BauNVO in dem Bereich zwischen m² und m² liegt. 2. Die Grundfläche gemäß 19 Abs. 2 BauNVO ist nicht größer als m², so dass nach 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB keine Vorprüfung des Einzelfalls notwendig ist. 3. Eine UVP nach UVPG ist nicht notwendig, da sich Nr (i.v.m. Nr. 18.6) UVPG Anlage 1 nur auf Vorhaben bezieht für die im bisherigen Außenbereich im Sinne des 35 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt wird. 4. Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB, vgl. 13a Abs. 1 Satz 5 BauGB, sind nicht, so dass hier keine Hinderungsgründe gegen das Verfahren nach 13a BauGB bestehen. Die überschlägige Prüfung ist unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des BauGB aufgeführten Kriterien durchzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden. Nur für den Fall, dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB eine UVP bedingt, kann kein Verfahren nach 13a BauGB durchgeführt werden, sondern muss ein Verfahren nach 2 BauGB erfolgen. Die Durchführung und das Ergebnis der Vorprüfung sind zu dokumentieren.

5 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 5 3 Beschreibung des Bestands Schutzgüter Beschreibung Empfindlichkeit Vorkommende Biotoptypen Tiere Pflanzen Mensch/ Bevölkerung/ Wohnen Boden Wasser Luft Klima Einzelbäume (45.30a) mit Baumscheibe (60.52), Von Bauwerken bestandene Fläche (60.10), Völlig versiegelte Straße oder Platz (60.21), Gepflasterte Straße oder Platz (60.22) Zur Ermittlung von nach BNatSchG geschützten Arten und daraus resultierenden möglichen artenschutzrechtlichen Konflikten wurde zum Bebauungsplan Brühlwiesen" -1. Änderung eine Übersichtsbegehung Artenschutz durchgeführt (WERGRUPPE GRUEN, 2015). Aufgrund der fehlenden Eignung des Plangebietes als Lebensraum für nach BNatSchG geschützte Arten, wird ein weiteres Artenschutzgutachten für das zweite Änderungsverfahren des Bebauungsplans nicht als erforderlich erachtet. Im Plangebiet sind keine Vorkommen von geschützten oder gefährdeten Pflanzenarten bekannt. Die Lebensraumeignung wird als gering eingestuft. Das betrachtete Plangebiet wird von Parkplatzflächen des bestehenden Lebensmittel-Einzelhandels eingenommen. Bestehende Wegeverbindungen werden durch die Planung nicht berührt. Das Planungsgebiet liegt in der Ortslage der Stadt Bad Liebenzell und ist bis auf 2 Baumscheiben bereits durch Beläge versiegelt. Durch Veränderungen entspricht der aktuell vorkommende Bodentyp nicht mehr dem natürlich vorkommenden Bodentyp. Das Plangebiet liegt in der Hydrogeologischen Einheit "Jungquartäre Flusskiese und Sande" (GWL). Im Plangebiet kommen keine Oberflächengewässer vor. Südwestlich des Plangebietes befinden sich 4 Heilquellen. Das gesamte Plangebiet liegt in der Zone A/2 des Heilquellenschutzgebietes Bad Liebenzell. Die Stadt Bad Liebenzell hat die Prädikatisierung als Heilbad. Die Stadt Bad Liebenzell ist prädikatisierter Luftkurort. Das Plangebiet weist keine lufthygienischen Besonderheiten auf. Das Plangebiet ist als Stadtrand-Klimatop zu bezeichnen, mit einer wesentlichen Beeinträchtigung von Temperatur, Feuchte und Wind. Störungen sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.

6 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 6 Schutzgüter Beschreibung Empfindlichkeit Landschaft Das Plangebiet liegt im Naturraum 150 Schwarzwald- Randplatten. Es befindet sich innerhalb der Ortslage von Bad Liebenzell. Das Gebiet ist überwiegend anthropogen überprägt. Das Plangebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord. Kulturgüter Im Plangebiet sind laut Kenntnisstand keine Kulturgüter vorhanden. Sachgüter Im Plangebiet sind laut Kenntnisstand keine Sachgüter vorhanden. Bauleitplanung Das Plangebiet liegt im Innenbereich. 4 Kurzbeschreibung der Planung Beschreibung Planerische Konzeption Art der baulichen Nutzung Größe Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Brühlwiesen" soll der bestehende Lidl-Markt ausgebaut werden. Die Verkaufsfläche soll von derzeit 937 m² auf ca m² erhöht werden. Der Ausbau ist innerhalb des bestehenden Gebäudes durch das Entfernen einer Trennwand zwischen Lager und Verkaufsfläche geplant. Außerdem soll die Beschränkung der Verkaufsfläche für die Metzgerei und Bäckerei von derzeit 90 m² auf 100 m² erhöht werden. Der geplante Ausbau ist wegen der Gliederung der Verkaufsflächen und der Beschränkung der Metzgerei und Bäckerei auf 90 m² auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans nicht genehmigungsfähig. Ein wichtiges Planungsziel der Stadt Bad Liebenzell ist aber die Sicherung und Stärkung der örtlichen Nahversorgung. Deshalb und für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Einzelhandelsstandortes ist die 2. Änderung des Bebauungsplans Brühlwiesen erforderlich. Weitere Ausführungen zum Vorhaben siehe Begründung zum Bebauungsplan Brühlwiesen - 2. Änderung. SO 1 - Sondergebiet für Einzelhandel 658 m² (Räumlicher Geltungsbereich) GRZ Die GRZ beträgt 0,6.

7 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 7 Umweltrelevante Festsetzungen Beschreibung Stellplätze Lärm Dachgestaltung Wasser Pflanzgebote PKW-Stellplätze und Belagsflächen mit wasserdurchlässigen Belägen (Sickerpflaster). Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Flachdächer. Lage im der Zone A/2 des Heilquellenschutzgebiet Bad Liebenzell, Vorhaben ohne negative Auswirkungen. entfällt 5 Prüfung 5.1 Überschlägige Prüfung Prüfkriterien gemäß Anlage 2 BauGB i.v.m. Anlage 2 UVPG 1 ): 1 Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf [Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu beurteilen:] 1.1 das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des 14b Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt [Größe des Vorhabens] Nähere Erläuterung ab Seite das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst 1.3 die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung 1.4 die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme 1.5 die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften [1.2] [Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft] [1.3] [Abfallerzeugung] [1.4] [Umweltverschmutzung und Belästigungen] [1.5] [Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien] 1 ) Ausführungen der Anlage 2 des UVPG sind wie folgt gekennzeichnet: [kursiv]

8 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 8 2 Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich en Gebiete, insbesondere in Bezug auf 2.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen nicht () 2.2 den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen nicht () 2.3 die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen) nicht () 2.4 den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen nicht () 2.5 die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich en Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten nicht () 2.6 [2.3] folgende Gebiete: [Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):] [2.3.1] Natura 2000-Gebiete nach 7 Abs. 1 Nr. 8 des BNatSchG nicht () [2.3.2] Naturschutzgebiete ge mäß 23 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr erfasst nicht () [2.3.3] Nationalparke gemäß 24 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr erfasst nicht () [2.3.4] Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den 25 und 26 BNatSchG nicht () [2.3.7] gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG nicht () [2.3.8] Wasserschutzgebiete nach 51 des WHG, Heilquellenschutzgebiete nach 53 Absatz 4 des WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach 76 des WHG nicht () [2.3.9] Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind nicht () [2.3.10] Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes nicht () [2.3.11] in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind [2.3.5] [Naturdenkmäler nach 28 des BNatSchG] [2.3.6] [geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach 29 des BNatSchG] nicht () nicht () nicht ()

9 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite Nähere Erläuterung der überschlägigen Prüfung 2 Standort des Vorhabens [Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen] 1 Merkmale des Bebauungsplans, insbesondere in Bezug auf [Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu beurteilen:] 1.1 das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des 14b Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt [Größe des Vorhabens] 1.2 das Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst 1.3 die Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung 1.4 die für den Bebauungsplan relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme 1.5 die Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften Die Größe des Plangebiets (Sondergebiet für Einzelhandel) beträgt 658 m². Das zulässige Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Flächen bleiben unverändert. Gemäß Regionalplan 2009 befindet sich das Plangebiet im Standort für Einkaufszentren, großflächiger Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe (VRG) (PS ). Dieser Bereich wurde im Flächennutzungsplan 2015 als Zone I für den Einzelhandel kenntlich gemacht und detailliert. Eine Berücksichtigung der Umweltbelange ist im üblichen Umfang erforderlich: Vermeidungs-, Minimierungs-, Gestaltungsmaßnahmen. Das Marktgebäude soll außen nicht verändert werden. Umweltbezogene Auswirkungen sind von der 2. Änderung nicht zu erwarten. Aufgrund der fehlenden Eignung des Plangebietes als Lebensraum für nach BNatSchG geschützte Arten, sind keine besonderen Maßnahmen zu berücksichtigen. Das Marktgebäude soll außen nicht verändert werden. Auswirkungen sind deshalb nicht zu erwarten. [1.2] [Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft] [1.3] [Abfallerzeugung] Fertigungs- und Produktionsbetriebe sind nicht zugelassen. Es ist mit dem Anfall von Hausmüll in überschaubarem Umfang zu rechnen. Die Entsorgung erfolgt durch die Umweltservice Nordschwarzwald GmbH. [1.4] [Umweltverschmutzung und Belästigungen] [1.5] [Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien] Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit sind nicht zu erwarten. Auf den im Bebauungsplan gekennzeichneten Flächen können Bombenblindgänger ausgeschlossen werden. Ein besonderes evtl. bereits bekanntes Unfallrisiko besteht nicht. 2 Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich en Gebiete, insbesondere in Bezug auf 2.1 die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen Das Marktgebäude soll außen nicht verändert werden. Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht 2.2 den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen 2.3 die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen) 2.4 den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen Ein kumulativer und grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen ist nicht erkennbar. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit sind nicht zu erwarten. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Die geringen Auswirkungen bleiben weitgehend auf das Plangebiet selbst begrenzt. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht

10 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 10 2 Standort des Vorhabens [Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen] 2.5 die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich en Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten 2.6 [2.3] Grundsätzlich ist die Revitalisierung eines Altstandortes jeder Neuausweisung von bebauten Flächen im Außenbereich vorzuziehen. Gegenüber der jetzigen Situation sind keine en zusätzlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft, das kulturelle Erbe oder die Intensität der Bodennutzung im en Gebiet sowie Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten zu erwarten, Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Schutzkriterien: Darstellung von Schutzgebieten und objekten und überschlägige Beurteilung der voraussichtlichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben [Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien):] Abb. 2: Lage FFH-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, nach 33 NatSchG B.-W. geschützte Biotope (rote Markierung = Lage des Plangebiets) [2.3.1] [2.3.2] [2.3.3] Natura 2000-Gebiete nach 7 Abs. 1 Nr. 8 des BNatSchG Naturschutzgebiete gemäß 23 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr erfasst Nationalparke gemäß 24 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr er- Das Plangebiet liegt weder in einem FFH-Gebiet noch in einem EU- Vogelschutzgebiet. Das FFH-Gebiet DE Würm-Nagold- Pforte liegt in ca. 30 m Entfernung [LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LUBW), 2017]. Mit einer Verschlechterung der maßgeblichen Bestandteile des Natura-2000-Gebietes ist nicht zu rechen. Eine Natura-2000-Vorprüfung ist nicht erforderlich. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Im Plangebiet und dessen Umgebung befindet sich kein Naturschutzgebiet (NSG). Das NSG Nr Monbach, Maisgraben und St. Leonhardquelle liegt in ca. 2,0 km Entfernung. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Im Plangebiet und dessen Umgebung befindet sich kein Nationalpark [LUBW, 2017].

11 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 11 2 Standort des Vorhabens [2.3.4] [2.3.7] [Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen] fasst Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den 25 und 26 BNatSchG gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG i.v.m. 33 NatSchG BW Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Das Plangebiet liegt weder in einem Biosphärenreservat noch in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Das LSG Nr Nagoldtal liegt in ca. 340 m Entfernung [LUBW, 2017]. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Im Plangebiet befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope. Das nach 30 BNatSchG i.v.m. 33 NatSchG BW geschützte Biotop Nr Gehölzbestände im Nagoldtal N Bad Liebenzell liegt in ca. 60 m Entfernung [LUBW, 2017]. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Abb. 3: Lage Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete (rote Markierung = Lage des Plangebiets)

12 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 12 2 Standort des Vorhabens [Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen] Abb. 4: Ausschnitt der Hochwassergefahrenkarte (HWGK) B.-W., Typ 2 - Übersichtskarte (erstellt am ) (rote Markierung = Lage des Plangebiets) HWGK UF M Gewässer: Nagold

13 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 13 2 Standort des Vorhabens [Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen] Abb. 5: Lage Heilquellenschutzgebiete, (rote Markierung = Lage des Plangebiets)

14 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 14 2 Standort des Vorhabens [2.3.8] [2.3.9] [2.3.10] [2.3.11] [Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen] Wasserschutzgebiete nach 51 des WHG, Heilquellenschutzgebiete nach 53 Absatz 4 des WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach 76 des WHG Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind Im Plangebiet und dessen Umgebung befinden sich keine Wasserschutzgebiete (WSG) [LUBW, 2017]. Das WSG Nr IM LENGENBACHTAL Bad Liebenzell liegt in ca. 500 m Entfernung. Das WSG Nr VORDERE STEINBERGQUELLE Bad Liebenzell liegt in ca. 1,3 km Entfernung. Das WSG Nr ALLMENDLE / HÖLL Simmozheim /Weil der Stadt / ZV Schwarzwald WV liegt in ca. 1,9 km Entfernung. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Das gesamte Plangebiet liegt in der Zone A/2 des Heilquellenschutzgebiet Bad Liebenzell. Südlich zwischen ca. 1,0 km Entfernung befinden sich 4 Heilquellen (Markgraf Bernhart Quelle, Große Reuchlinquelle, neue Reuchlinquelle, Zeller Bad Quelle). Es wird Thermalwasser (fluoridhaltiges Natrium-Chlorid-Hydrogenkarbonat-Wasser) gewonnen. Zuordnung zu den Schutzzonen: - nördlich Kurhausdamm: Schutzzone A/2 - südlich Kurhausdamm: A/1, III/2 Max. Eingriffstiefe in den Untergrund sind 5 m [LUBW, 2017]. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Das Plangebiet liegt innerhalb des Überschwemmungsgebietes Nr Nagold I. Ordnung, Stadt Bad Liebenzell [LUBW, 2017]. Das Plangebiet liegt innerhalb der Überflutungsflächen für HQ10, HQ50 und HQ100 der Hochwassergefahrenkarte [Land Baden-Württemberg, 2010]. Der Retentionsraumausgleich wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erbracht. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Lärm Die bestehende Anlieferung des Marktes an der Nordwestseite bleibt unverändert. Eine Intensivierung des Anlieferungsverkehrs ist nicht zu erwarten. Belange des Immisonsschutzes werden von der 2. Änderung des Bebauungsplanes nicht berührt. Lufthygiene: Es liegen keine Angaben über schädliche Luftbelastungen vor. Bad Liebenzell ist prädikatisierter Luftkurort. Altlasten: Im Plangebiet treten keine abfallwirtschaftlich relevanten Schadstoffbelastungen sowie keine Altlasten auf. Bodenbelastungen sind bei Einhaltung gängiger Vorschriften beim Einsatz von Maschinen auf Baustellen nicht zu erwarten. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Bad Liebenzell ist im Regionalplan 2015 (Regionalverband Nordschwarzwald) als Kleinzentrum ausgewiesen. Es liegt in der Randzone um den Verdichtungsraum Stuttgart und auf der Landesentwicklungsachse Pforzheim / Calw. Der Vorgabe des 2 Abs.2 Nr. 2 und 5 ROG wird durch die Inanspruchnahme einer Fläche im Innenbereich entsprochen. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht Im Plangebiet sind weder archäologische Denkmale noch Fund- und / oder Verdachtsflächen (Mittelalter / frühe Neuzeit) bekannt. [RP KARLSRUHE REFERAT 26 - DENKMALPFLEGE, 2017] Im Plangebiet sind keine Bodendenkmale bekannt. [LANDRATSAMT CALW, ABT. UMWELT- & ARBEITSSCHUTZ, 2017] Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht

15 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 15 2 Standort des Vorhabens [Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen] Abb. 6: Lage Naturdenkmale, Schutzwälder, Waldschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen (rote Markierung = Lage des Plangebiets) [2.3.5] [Naturdenkmäler nach 28 des BNatSchG] sowie Schutzwald gemäß 29 und Waldschutzgebiete gemäß 32 LWaldG BW Im Plangebiet befinden sich weder Naturdenkmäler noch Schutzwälder bzw. Waldschutzgebiete. Das Naturdenkmal Nr Beutelstein liegt in ca. 230 m Entfernung [LUBW, 2017]. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht [2.3.6] [geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach 29 des BNatSchG] Im Plangebiet befinden sich keine geschützten Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen [LUBW, 2017]. Voraussichtliche Beeinträchtigung: nicht

16 5.3 Relativ geringe Wiederherstellbarkeit der Auswirkungen 5.2 Relativ hohe Häufigkeit der Auswirkungen 5.1 Relativ lange Dauer der Auswirkungen 4. Relativ hohe Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen 3. Relativ große Schwere / Komplexität der Auswirkungen 2. Etwaiger grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen 1. Relativ hohes Ausmaß der Auswirkungen Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 16 3 Überblick über die Erheblichkeit möglicher Auswirkungen Kriterien für die Beurteilung der Auswirkungen Die möglichen en Auswirkungen auf die Schutzgüter sind anhand der unter Punkt 1 und 2 gemachten Angaben zu beurteilen. Die Matrix dient nur dazu, einen Überblick über die näher zu behandelnden Punkte bei der Gesamteinschätzung zu geben. Wenn in der Spalte für ein Schutzgut kein Eintrag erfolgt, ist dieses Schutzgut für die Einschätzung nicht maßgeblich. 3.1 Mensch / Bevölkerung / Wohnen 3.2 Tiere 3.3 Pflanzen 3.4 Boden 3.5 Wasser 3.6 Luft 3.7 Klima 3.8 Landschaft 3.9 Kulturgüter 3.10 Sachgüter Das im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalls betrachtete Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Brühlwiesen - 2. Änderung Teilbereich SO1. Das Vorhaben führt nicht zu en nachteiligen Umweltauswirkungen. Es sind keine besonders empfindlichen Gebiete gemäß Anlage 2 des BauGB i.v.m. Anlage 2 des UVPG direkt oder indirekt nachteilig. Es besteht keine Pflicht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit. Das Bebauungsplanverfahren kann nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Erläuterung der Gesamteinschätzung Von dem Vorhaben gehen auf Grund der oben beschriebenen Auswirkungen keine en und nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt aus. Aufgestellt: Stuttgart, Michael Fuchs Dipl.-Ing. (FH) Landespflege Freier Garten- und Landschafsarchitekt

17 Vorprüfung des Einzelfalls nach 13a BauGB bzw. 3c UVPG Seite 17 6 Quellen GESELLSCHAFT FÜR MARKT- UND ABSATZFORSCHUNG MBH, 2017: Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lebensmitteldiscounters in Bad Liebenzell. LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LUBW), 2017: Digitale Daten der Fließgewässer, 33-Biotope, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete. Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten; Endfassung vom STADT BAD LIEBENZELL, 2005: Fortschreibung Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Bad Liebenzell Unterreichenbach. STADT BAD LIEBENZELL, 2005: Flächennutzungsplan. STADT BAD LIEBENZELL, 2017: Bebauungsplan Brühlwiesen - 2. Änderung - zeichnerischer Teil. STADT BAD LIEBENZELL, 2017: Bebauungsplan Brühlwiesen mit örtlichen Bauvorschriften - 2. Änderung, Textteil, Hinweise und Begründung. WERKGRUPPE GRUEN, 2015: Übersichtsbegehung Artenschutz zum Bebauungsplan Brühlwiesen - 1. Änderung.

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