Bebauungsplan Kurhaus" und 3. Änderung Baulinienplan Herrenfeld
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- Beate Kramer
- vor 6 Jahren
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1 ALLGEMEINE VORPRÜFUNG DES EINZELFALLS ZUR UVP-PFLICHT GEMÄß 3C UVPG I.V.M. MIT ANLAGE 2 UVPG AUFGRUND VON 3 UVPG I.V.M. NR UND 18.8 DER ANLAGE 1 UVPG im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Kurhaus und 3. Änderung Baulinienplan Herrenfeld als Bestandteil der Begründung Rechtsgrundlagen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert am (BGBl. I S. 2490). Vorbemerkungen Das Hotel Sonne war in früherer Zeit ein wichtiger Bestandteil der Freudenstädter Hotellerie und Gastronomie und als Ergänzung zum unmittelbar benachbarten Kur- und Kongresszentrum bestens positioniert. Das frühere Hotelgebäude steht seit einigen Jahren leer und wurde zuletzt als Mutter-Kind-Kurheim genutzt. Das ehemalige Hotel soll nun abgebrochen und durch einen modernen, zeitgemäßen Hotelkomplex ersetzt werden. Der o.g. Bebauungsplan soll hierfür die planungsrechtliche Grundlage sein. Insgesamt sollen im Hotelneubau, der an das Kurhaus hinsichtlich der fußläufigen Erschließung angebunden ist, rund 100 Gästezimmer zuzüglich der notwendigen Verwaltungs-, Restaurant-, Wellness- und Personalbereiche angeboten werden. Die Grundlage für die Vorprüfung des Einzelfalls bilden: - die Angaben zum Vorhaben vom Vorhabensträger (Planunterlagen), - fachbezogene Ortsbegehungen, - die vorhandenen Unterlagen zu den geforderten Inhalten. Ziel der Vorprüfung des Einzelfalls ist die Bildung einer Entscheidungsgrundlage, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und damit eine UVP-Pflicht auslöst. Zu berücksichtigen ist dabei, inwieweit Umweltauswirkungen durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden können ( 3c Satz 3 UVPG). 1 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 UVPG
2 1 Merkmale des Vorhabens: Ansiedlung eines Hotels mit einer Bettenzahl von 100 bis weniger als 300 bzw. einer Gästezimmeranzahl von 80 bis weniger als Größe des Vorhabens Das vorliegende Bebauungskonzept sieht für den Bereich des ehemaligen Hotels Sonne eine Neubebauung mit einem dreigeschossigen Hotelneubau mit zwei Untergeschossen vor. Der Neubau ist nach Norden und Süden hin abgetreppt. Der Neubau wird ausschließlich als Hotel mit Gästezimmer, Wellnessräumen, Restaurants sowie die notwendigen Räume für Verwaltung und Personal genutzt. Die Parkierung für die Hotelgäste wird im 1.OG der bestehenden Kurhaustiefgarage erfolgen. Zusätzliche Personalparkplätze sollen im Bereich der privaten Verkehrsfläche an der Turnhallestraße angeboten werden. Die Hotelplanung ist auf rund 100 Gästezimmer ausgelegt. Damit unterliegt der Hotelbetrieb der Pflicht zur Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG i.v.m. mit Anlage 2 UVPG und von 3 UVPG i.v.m. Nr und der Anlage 1 UVPG. 1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft Bei der geplanten Maßnahme mit Abbruch eines brachgefallenen Gebäudes und Neubebauung mit einem Hotelneubau handelt es sich um eine Innenentwicklungsmaßnahme. Das geplante Vorhaben liegt im Innenbereich der Kernstadt Freudenstadt angrenzend an den Kurgarten. Das Areal ist derzeit mit dem ehemaligen Hotel Sonne sowie zugehörigen Garagen bebaut. Im Zuge der geplanten Neubaumaßnahme müssen diese Gebäude abgebrochen werden. Das Element Wasser wird die Neuplanung nicht erheblich belastet. Tendenziell ist von einer leichten Verbesserung auszugehen. Durch die im Bebauungsplan vorgesehene 70%ige Begrünung des Daches findet eine natürliche Regenrückhaltung des Wassers auf dem Gebäude statt. Bisher wurde dieses in die Kanalisation im Mischsystem eingeleitet. Die Elemente Boden, Natur und Landschaft erfahren durch das Vorhaben keine erhebliche Verschlechterung. Eine Altlastenproblematik ist nicht bekannt. Hinsichtlich der Versiegelung ist eine Zunahme der versiegelten Fläche geplant. Die versiegelte Fläche wird sich dahingehend ändern, dass durch den Rückbau des bestehenden Hotels Teilflächen in Richtung Kurgarten und Nachbarbebauung entsiegelt werden und durch den Neubau des geplanten Hotel neu Flächen entlang des Kurhauses bzw. Kongresszentrums und der Zufahrt versiegelt werden. Diese Zunahme wird aber durch die vorgeschriebene Begrünung des Daches in ihrer Wirkung auf dem Bodenund Wasserhaushalt bilanziell minimiert. In die Elemente Natur und Landschaft wird insoweit stärker eingriffen, als einerseits für die Bebauung eine um rund 600 qm größere Fläche in Anspruch genommen wird und dass Bäume gefällt werden müssen. Diese Bäume sind allesamt im Baumkataster 2 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 UVPG
3 der Stadt Freudenstadt als schadhaft gekennzeichnet. Der Grundcharakter der Kurgarten bleibt weiterhin erhalten. Insgesamt sind für die Elemente Wasser, Boden, Natur und Landschaft keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 1.3 Abfallerzeugung Die Größe und Art des Hotelbetriebes wurde in Ziffer 1.1 dargestellt. Die Menge des anfallenden Abfalls kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Ein Abfallaufkommen, welches aber deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Nutzungen liegt, ist nicht anzunehmen. Ein rationaler Umgang mit den Ressourcen und eine möglichst geringe Abfallerzeugung liegen zudem im Interesse des Hotelbetreibers. 1.4 Umweltverschmutzung und Belästigungen Altlasten durch Vornutzung Altlasten sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans, insbesondere im Bereich des geplanten Hotelneubaus keine bekannt. Lärmbelastungen Die Belastungen durch Lärm durch den Hotelbetrieb entsprechen der städtischen Lage mit verdichteter Bebauung und vielfältigen Nutzungen. Die Ausgangslage ist maßgeblich geprägt vom Betrieb des Kur- und Kongresszentrums mit angeschlossener Gastronomie. Von einer zusätzlich erhöhten Lärmbelastung ist im Zuge des geplanten Vorhabens nicht auszugehen. Die Parkierung des Hotelneubaus wird über die bestehende Tiefgarage des Kur- und Kongresszentrums abgewickelt. Das 1. OG der Parkgarage wird vollständig dem Hotel zur Verfügung gestehen. Die An- und Abfahrt wird durch den Neubau des Hotels zur östlich liegenden Wohnbebauung abgeschirmt. 1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien Es handelt sich bei dem geplanten Vorhaben um einen Hotelbetrieb mit ca. 100 Gästezimmern. Deshalb kann ohne weitere Prüfung von einen sehr geringen Unfallrisiko ausgegangen werden, auch und insbesondere im Hinblick auf verwendete Stoffe und Technologien. 2 Standort des Vorhabens Der geplante Hotelstandort befindet sich an der Schnittstelle zwischen Innenstadt und an den Kurgarten angrenzender Wohnbebauung, die sich nach Süden und Südosten in das Gebiet Herrenfeld erstreckt. Das Gelände fällt von West (Lauterbadstraße) nach Ost (Tannenstraße). Das innenstadtnahe Quartier wird geprägt durch das 1954 erbaute Kurhaus mit dem in den Jahren 1987 bis 1989 errichteten, direkt angebauten Kongresszentrum mit Tiefgarage. Der zugehörige Park mit altem Baumbestand, ergänzt die Baulichkeiten. Ein weiteres, für diesen Bereich charakteristisches Gebäude, ist das 1906 erbaute Bütt- 3 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 UVPG
4 nerhaus. Dieses Jugendstilgebäude und der Kurhauskomplex samt Park stehen (mit Ausnahme des Kongresszentrums) als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz. Diese großen Baukomplexe werden im Osten durch eine relativ kleinteilige Bebauung ergänzt. Entlang der Tannenstraße ist eine Straßenrandbebauung vorhanden, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird. Andere Nutzungen, wie z.b. ein Handwerksbetrieb an der Turnhallestraße und die Musik- und Kunstschule an der Bismarckstraße, sind eher untergeordnet. Baurechtlich ist das Planungsgebiet dem Innenbereich zuzurechnen. Im Flächennutzungsplan ist der betreffende Bereich als Sondergebiet Kur dargestellt. Derzeit ist in Teilen des Plangebiets der Baulinienplan Herrenfeld aus dem Jahr 1938 rechtsverbindlich. Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen: Betroffenheit Nutzungs- und Schutzkriterien JA NEIN Bemerkungen 2.1 bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (Nutzungskriterien) 2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft des Gebietes (Qualitätskriterien) Keine erhebliche Betroffenheit, das Areal ist mit einem leerstehenden, nicht mehr zeitgemäßen Hotelgebäude bebaut und daher als städtebaulich untergeordnet zu betrachten. Das Areal ist geprägt mit der Bestandsbebauung und angelegten Freiräumen. Eine besondere Qualität des Areals hinsichtlich der genannten Faktoren ist nicht zu erkennen. 2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung folgender Gebiete und von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes (Schutzkriterien): Natura Gebiete nach 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes Naturschutzgebiete nach 23 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer erfasst Nationalparke und Nationale Naturmonumente nach 24 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit nicht bereits von Nummer erfasst Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gemäß den 25 und 4 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 UVPG
5 26 des Bundesnaturschutzgesetzes Naturdenkmäler nach 28 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach 29 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzlich geschützte Biotope nach 30 des Bundesnaturschutzgesetzes Innerhalb des Gebietes sind keine Biotope betroffen. Die nächstgelegen Biotope liegen außerhalb des Wirkungsbereichs des geplanten Vorhabens Wasserschutzgebiete nach 51 des Wasserhaushaltsgesetzes, Heilquellenschutzgebiete nach 53 Absatz 4 des Wasserhaushaltsgesetzes, Risikogebiete nach 73 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sowie Überschwemmungsgebiete nach 76 des Wasserhaushaltsgesetzes Gebiete, in denen die in Vorschriften der Europäischen Union festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des 2 Absatz 2 Nummer 2 des Raumordnungsgesetzes, Gebiete in amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind Das Vorhaben greift teilweise in die Parkanlage des Kurgartens ein. Naturdenkmale sind nicht betroffen. Das Vorhaben ist mit dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege (LAD) abgestimmt. In enger Abstimmung mit dem LAD wurde der Baukörper möglichst nahe an die Turnhallestraße verschoben um die Eingriffe in den Kurpark zu minimieren. Die wegfallenden Bäume sind im örtlichen Baumkataster als schadhaft gekennzeichnet. Die aus Sicht des LAD prägenden Bäume werden erhalten und für einen prägenden entfallenden Baum ist eine Ersatzbepflanzung vorzusehen. Die- 5 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 UVPG
6 ser als Ersatz zu pflanzende Baum soll bereits zum Pflanzzeitpunkt eine entsprechende Größe und Qualität haben. Insgesamt werden 10 neue Baumpflanzungen im Bebauungsplan festgesetzt. Diese sind teilweise im Bereich der Turnhallestraße und im Bereich des nördlichen Kurgartens in Richtung der Nachbarbebauung vorgesehen. 3 Merkmale der möglichen Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens sind anhand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen: 3.1 Ausmaß der Auswirkungen (geographisches Gebiet und betroffene Bevölkerung) Das Einzugsgebiet des Hotels ist mit dem generellen touristischen Einzugsgebiet der Stadt Freudenstadt gleichzusetzen. Eine Betroffenheit der Bevölkerung ist aber nur im unmittelbaren Umfeld des Hotelneubaus abzuleiten. Die Bevölkerung im direkten Umfeld des Hotelneubaus ist im Wesentlichen durch den Kunden- und Lieferverkehr betroffen. Die betroffene Bevölkerung im unmittelbaren Wirkungsfeld des Vorhabens beträgt rund 100 Personen. 3.2 etwaiger grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen Das Vorhaben hat keine grenzüberschreitenden Auswirkungen. 3.3 Schwere und der Komplexität der Auswirkungen Auswirkungen durch das Vorhaben der Ansiedlung des Hotelbetriebes im Bereich östlich des Kur- und Kongresszentrums sind hauptsächlich betriebsbedingt festzustellen. Die gebäudebezogenen Auswirkungen hinsichtlich Kubatur der Bebauung sind auf Grund des Abstandes zur benachbarten Bebauung als nicht erheblich einzustufen. Hinsichtlich der Bodenversiegelung wird hier eine Zunahme im Vergleich zur Bestandsbebauung erfolgen. Ein direkter Ausgleich erfolgt durch Entsiegelung an anderer Stelle sowie hinsichtlich des Eingriffs in die Versickerungsfähigkeit des Boden durch die verbindliche Festsetzung der Dachbegrünung (mindestens 70 % der Dachfläche). Durch den Betrieb des Hotels wird neben dem Besucherverkehr auch der Anlieferverkehr die Hauptauswirkung sein. Die Anlieferung erfolgt per LKW, der Besucherverkehr wird überwiegend vom motorisierten Individualverkehr bestimmt sein. Der Verkehr wird durch den Neubau zur Bestandsbebauung hin abgeschirmt. Die Hotelgäste 6 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 UVPG
7 werden die bestehende Tiefgarage des Kur- und Kongresszentrums nutzen. Die lärmintensiven Startvorgänge bzw. das Öffnen und Schließen der Türen findet somit im geschützten Raum der Tiefgarage statt. Eine Auswirkung auf die Nachbarbebauung ist damit nur durch das Ein- und Ausfahren aus der Tiefgarage gegeben. Im Verhältnis zum Bestandsverkehr in dieser Innenstadtlage ist dieser Verkehr als untergeordnet zu betrachten. Die Anlieferung erfolgt ebenfalls auf der Westseite des Hotels und damit auf der zur Nachbarbebauung abgewandten Seite. Ein erheblicher Eingriff in die weiteren Schutzgüter, insbesondere Mensch, Tier, Wasser, Boden und Biodiversität, Klima und Luft ist nicht zu erwarten. Durch die Innenstadtlage, der Bestandsbebauung und der Nutzungen des Planungsareals sowie der direkten Umgebung sind hier keine erheblichen Zusatzbelastungen zu erwarten. Die Eingriffe und deren Auswirkungen insgesamt können teilweise im Gesamtkomplex ausgeglichen werden und führen zu Auswirkungen, die als nicht erheblich bewertet werden können. 3.4 Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen Nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist von einer Umsetzung des Planes auszugehen, die Auswirkungen sind damit sehr wahrscheinlich. 3.5 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen Die Auswirkungen des Hotels in Bezug auf An-, Abfahrt und Anlieferung beschränken sich im Wesentlichen auf den immissionsschutzrechtlichen Tagzeitraum. Die Anlieferung sowie der Regelverkehr der Hotelgäste erfolgt im Zeitraum zwischen 6.00 Uhr und Uhr. Die Auswirkungen durch die Bebauung sind langfristig und dauerhaft. Sie wären nur reversibel, wenn die anvisierte Bebauung (Hotel) nach der Realisierung wieder vollständig beseitigt werden würde bzw. auf das Ausmaß der vorhandenen Bebauung. 4 Fazit und Schlussbemerkung Die vorliegende allgemeine Vorprüfung des Einfalls kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären und damit eine Pflicht zur Durchführung einer UVP auslösen. Durch die geplante Nutzung der Bestandstiefgarage sind die lärmintensiven Startvorgänge sowie das Schließen der Türen der großflächigen Wahrnehmung entzogen und wirken sich damit nachbarschützend aus. Auf Grund der zu berücksichtigen Vornutzung und Vorbelastung des Areals sind hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima sowie Flora und Fauna keine nennenswerten negativen Auswirkungen zu erwarten. 7 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 UVPG
8 Damit sind insgesamt und zusammenfassend die Auswirkungen als nicht erheblich einzustufen. In der Konsequenz ist damit keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Daher ist das beschleunigte Verfahren nach 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB anwendbar. Ein Umweltbericht ist nicht anzufertigen. Freudenstadt, den Vorprüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 UVPG
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