Personalisierte Medizin aus Sicht der privaten Versicherungswirtschaft
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- Maximilian Frank
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1 Personalisierte Medizin aus Sicht der privaten Versicherungswirtschaft PD Dr. Stephan Becher Düsseldorf
2 SCOR Group I SCOR Global Life I SCOR Global P&C 2012 : Reinsurance Company of the year A top-five global reinsurer Denis Kessler: "Industry Personality of the Year" 4.8 billion 1) shareholders equity More than shareholders worldwide New York London Paris Cologne Zurich A multi-cultural Group with 37 offices across 5 continents 32.6 billion balance sheet 9.5 billion 2) premium income 761 million 1) operating cash flow Singapore employees with very high level of expertise 2012 Risk Carrier of the year 6 Hubs Financial strength ratings: A+ from S&P, stable outlook A1 from Moody s, stable outlook A+ from Fitch, stable outlook A from AM Best, stable outlook Strong global franchise with approx clients Best Reinsurance Company for Life. Best Reinsurance Company for the London Market 2
3 Personalisierte Medizin aus Sicht der privaten Versicherungswirtschaft 1 Einleitung 2 Problemstellung 3 Kernaussagen 3
4 Einleitung Unterscheidung zwischen Privater Kranken- und Lebensversicherung Privatversicherer haben das Recht, risikoadjustierte Prämien zu tarifieren Dazu bedienen sie sich Risikoeinschätzungshandbücher Erhöhte Risiken werden mit erhöhten Prämien oder Ausschlüssen policiert 4
5 Einleitung Problemstellung Zukunft Gendiagnostikgesetz GEN DG Gesetzliche Regelung findet sich im 18 des GEN DG: Entgegennahmeverbot Verwendungsverbot beinhaltet die Verwendung über die gesamte Vertragsdauer Durchführungsverbot Mitteilungsverbot beinhaltet die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits durchgeführten genetischen Untersuchungen 5
6 Prädiktive und diagnostische Gentests Diagnostisch Es ist aufgrund klinischer Symptome der Verdacht auf eine genetisch bedingte Erkrankung vorhanden, die durch einen Gentest bestätigt wird. (z. B. Faktor V Leiden bei Z.n. Thrombose) Prädiktiv Gentest wird ohne aktuelle Erkrankung bei einem Gesunden durchgeführt, weil z. B. in der Familie ein Erbleiden vorliegt (z. B. Hämochromatose) 6
7 Erlaubtes Underwriting bei Gentests Lebensversicherung Summe Prädiktiv Diagnostisch < EUR Nicht erlaubt erlaubt > EUR erlaubt erlaubt Berufs-, Erwerbsunfähigkeits-, Unfall- und Pflegeversicherung Summe Prädiktiv Diagnostisch < EUR Nicht erlaubt erlaubt > EUR erlaubt erlaubt 7
8 Personalisierte Medizin aus Sicht der privaten Versicherungswirtschaft 1 Einleitung 2 Problemstellung 3 Kernaussagen 8
9 Problemstellung Die Freiwilligkeit eines Vertrages birgt die Möglichkeit in sich, dass sich eher kranke als gesunde Personen versichern lassen möchten (Antiselektion) Dieser Tatsache dient die Risikoprüfung um Selektion entgegenzuwirken Sollten Lebensversicherer auf Ergebnisse von Risikofaktoren aufgrund von Genanalysen zurückgreifen können, dann wären sehr individuelle Voten möglich Sollten Krankenversicherer auf Genanalysen zurückgreifen können, dann könnten Behandlungskosten dank effektiver Therapien günstiger, aber auch teurer werden 9
10 Prädiktive Gentests 1960 Antragsteller mit Chorea Huntington in Familienanamnese Private Versicherung 50 % CH positiv 50 % CH negativ i.a. hoher Zuschlag 2009 Antragsteller mit Chorea Huntington in Familiennamnese Private Versicherung Antiselektion Achim Regenauer Munic RE 85 % (?) CH positiv 15 % (?) CH negativ hoher Zuschlag noch ausreichend?? 10
11 Krankenversicherung (PKV) Das Entgegennahme- und Verwendungsverbot von Gentests bezieht sich auf den Vertragsabschluss. Bei der Leistungsprüfung ist eine Entgegennahme und Überprüfung in der PKV nicht ausgeschlossen. Die Entgegennahme der Tests ist im Interesse des Versicherten um die medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung zu beurteilen. 11
12 Krankenversicherung MB/KK 1 (2) Versichert ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen Konsequenz Bei einem prädiktiven Gentest und den sich daraus ggf. ergebenden Behandlungen handelt es sich nicht um eine Behandlung wegen Krankheit, sondern um eine Vorsorge; somit besteht formal keine Leistungspflicht 12
13 Krankenversicherung - Therapiekosten Glivec Indikation Behandlung neu diagnostizierter Philadelphia-Chromosom (bcr-abl-)positiver chronisch-myeloischer Leukämie (CML) in der chronischen Phase, in der chronischen Phase nach Versagen einer Interferon-Alpha-Therapie, in der akzelerierten Phase oder in der Blastenkrise. Kosten: Ca pro Monat 13
14 Krankenversicherung - Therapie Abacavir zur AIDS Therapie darf nur nach vorheriger Bestimmung von HLA-B-5701 erfolgen Patienten, die HLA-B-5701 Träger sind und das Leukozyten-Antigen-B herstellen, können tödliche NW durch die Therapie erleiden (DÄ 3/2008) Marcumar (CYP2C9 und VKORC1) Trizyklische Antidepressiva (CYP2D6-Mutante) 14
15 Einleitung Problemstellung Zukunft Lebensversicherung Eine Zunahme der Antiselektion wird erwartet Die Geschäftsgrundlage kann gefährdet sein Positive Tests zum Vorteil der Kunden werden negiert Mit Zunahme des Fortschritts insbesondere bei den multigenetischen Ursachen steigt das Asymmetrierisiko 15
16 Personalisierte Medizin aus Sicht der privaten Versicherungswirtschaft 1 Einleitung 2 Problemstellung 3 Kernaussagen 16
17 Einleitung Problemstellung Zukunft Kernaussagen Informationsasymmetrie kann die Geschäftsgrundlage der Lebensversicherer mit ihren biometrischen Produkten gefährden Die gesetzlichen Regelungen des GEN DG werden zu Prämienerhöhungen führen Für die Privaten Krankenversicherer kann nicht vorausgesagt werden, ob es zu Kostensteigerung oder reduzierung kommen wird Der medizinische Fortschritt auf dem Gebiet der Gendiagnostik/therapie und die präventiven Möglichkeiten daraus werden in den nächsten Jahren die Medizin revolutionieren und zu individuellen Beiträgen führen 17
18 Take Home Message Unterschiedliche Auswirkungen auf Kranken und Lebensversicherer Zum gegenwärtigen Zeitpunkt begünstigt das GEN DG eine Informationsasymmetrie für Lebensversicherer Bei Beibehaltung der strengen Auslegung des GEN DG werden die Prämien für Disability Produkte auf jeden Fall steigen Private Absicherung wird dadurch schwieriger und teurer 18
19 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit 19
20 Die im Rahmen dieser Präsentation zur Verfügung gestellten Informationen können naturgemäß weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot. Die Präsentation gibt die diesseitige Interpretation der relevanten Bestimmungen sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung wieder. Die Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums dieser Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Gesetzen sowie der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können eine Fortschreibung dieser Präsentation erforderlich machen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diesseits keine Verpflichtung besteht, diese Präsentation auf Grund einer Änderung der zu Grunde liegenden Fakten bzw. Annahmen oder Änderungen in der Gesetzgebung, ihrer Auslegung durch die Verwaltung oder Rechtsprechung zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Es wird keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation übernommen. Soweit gesetzlich zulässig, wird keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie alleine auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben, übernommen. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. 20
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