Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Eckpunkte Pflegereform (vom Koalitionsausschuss beschlossen, Stand:
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1 Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Eckpunkte Pflegereform (vom Koalitionsausschuss beschlossen, Stand: ) Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 1
2 Was ist der Koalitionsausschuss? Wie geht es weiter? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU / CSU und SPD vereinbarte Runde der Mächtigen aus Kanzlerin, Vizekanzler, Fraktionsvorsitzenden und ggf. Fachpolitikern. Richtung ist vorgegeben, Ulla Schmidt wird nach der Sommerpause einen Gesetzesentwurf vorlegen. Gesetzesbeschluss zum Jahresende, ggf. auch Anfang Nach Angaben der Ministerin soll die Reform zum 1. Januar 2008 oder zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 2
3 Was war ursprünglich geplant? Ärztezeitung : Pflegeversicherung gerät in Bedrängnis, wird die Pflegestufe 1 bald abgeschafft? Bert Rürup, Chef des wirtschaftlichen Sachverständigenrates der Bundesregierung: Stationäre Leistungen müssen auf das Niveau der häuslichen Sachleistungen abgesenkt werden. Es darf kein Tabu sein, die Pflegestufe 1 abzuschaffen. BILD: Fallen 50% aller Pflegebedürftigen aus dem sozialen Netz heraus? Die Sparpläne der Politik zur Pflegereform machen offenbar vor nichts mehr halt: Geht es nach dem Willen der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU sollen die erheblich Pflegebedürftigen der Pflegestufe 1 künftig überhaupt keine Leistungen der Pflegeversicherung mehr erhalten Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 3
4 bpa Kampagne zeigte Wirkung Vielen Dank für Ihre Mithilfe!!! bpa Mitglieder organisierten politische Stammtische, schrieben Briefe an Abgeordnete, Pressemitteilungen, verteilten Flyer, hängten Poster aus, sammelten Unterschriften, informierten Patienten und Bewohner ein gemeinsamer Erfolg. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 4
5 Stufenweise Anhebung der Sachleistungen in der ambulanten Pflege ambulant bisher Stufe I Stufe II Stufe III Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 5
6 1. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen Stufenweise Anhebung der Sachleistungen in der ambulanten Pflege bis 2012 steigen die ambulanten Sachleistungsbeträge Pflegestufe I: 17,2 % Pflegestufe II: 19,4 % Pflegestufe III: 8,2 % Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 6
7 Stufenweise Anhebung der Sachleistungen in der stationären Pflege vollstationär bisher Stufe III Stufe III Härtefall Die Sachleistungsbeträge der Stufen I und II bleiben zunächst unverändert. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 7
8 Stufenweise Anhebung der Sachleistungen in der stationären Pflege Bis 2012 steigen die stationären Sachleistungsbeträge um Pflegestufe III: 14% Härtefall: 11 % Pflegestufen I und II: unverändert! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 8
9 Leistungsbereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden Ministerin greift Argumentation des bpa auf allein im Bereich der bpa Pflegeheime wurden zusätzliche Belastungen in Höhe von 800 Millionen Euro jährlich verhindert Anhebung ist aus Sicht des bpa zu niedrig, jedoch ein wichtiger Schritt: erstmals Anhebung der Beträge!! Zahlreichen Heimbewohnern bleibt der Gang zum Sozialamt erspart!!! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 9
10 Anhebung des Pflegegeldes bisher Stufe I (14,6 %) Stufe II (7,3 %) Stufe III (5,3 %) Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 10
11 Zusätzlicher Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz - Anhebung des Betreuungsbetrages ( 45 b SGB XI) von bisher 460 jährlich auf bis zu jährlich für Pflegebedürftige der Stufen I bis III sowie Personen mit Pflegestufe 0 mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf. - Der zusätzliche Leistungsbetrag wird in unterschiedlicher Höhe (2 Stufen) entsprechend des festgestellten Betreuungsaufwands geleistet. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 11
12 Aus Sicht des bpa ist die Leistungserhöhung vor dem Hintergrund der schwierigen Situation bei der Versorgung Demenzerkrankter sicher nicht ausreichend, aber ein Schritt in die richtige Richtung! Ausdrücklich begrüßt wird, dass auch noch nicht eingestufte Menschen einen Anspruch auf diese Leistung haben sollen Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird erarbeitet Belange der demenziell erkrankter Menschen sollen dann auch bei der Einstufung besser berücksichtigt werden. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 12
13 Ausbau des Anspruchs auf Tagespflege - Neben dem Anspruch auf Tagespflege soll noch ein hälftiger Anspruch auf die jeweilige ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld für die weiterhin zu Hause notwendige Pflege geleistet werden. - Bisherige Deckelung ( 41 Abs. 3 SGB XI) auf die Leistungsbeträge der jeweiligen Pflegestufen bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Tagespflege und ambulanter Sachleistung bzw. Pflegegeld wird erweitert Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 13
14 Bisher / monatlich PS I II III Sachleistung - Höchstbetrag 384,00 921, ,00 Betreuung n. 45b SGB XI 38,00 38,00 38,00 Summe 422,00 959, ,00 Veränderungen für die Tagespflege bis / monatlich PS Sachleistung - Höchstbetrag Erhöhter Betrag Sachleistung Betreuung n. 45 b SGBXI Summe Differenz zu 2007 I 450,00 675,00 200,00 875,00 453,00 II 1.100, ,00 200, ,00 891,00 III 1.550, ,00 200, , ,00 Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 14
15 PS III Bisher / monatlich Sachleistung - Höchstbetrag 1.432,00 Betreuung n. 45b SGB XI 38,00 Summe 1.470,00 Veränderungen für die Kurzzeitpflege bis / monatlich PS Sachleistung - Höchstbetrag Betreuung n. 45b SGB XI Summe Differenz zu 2007 III 1.432,00 200, ,00 162,00 Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 15
16 Tagespflegeeinrichtungen erhalten eine enorme Aufwertung Parallel dazu plant die Landeregierung, die Tagespflege aus dem Bereich des Heimrechts herauszunehmen! - bpa initiiert 3-tägige Seminare zur Gründung von Tagespflegeeinrichtungen - Mitglieder erhalten Broschüre Wegweiser zur Gründung einer Tagespflegeeinrichtung Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 16
17 Dynamisierung der Leistungen - Erstmalige Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung an die Lohn- und Preisentwicklung im Jahr 2015, von da an soll Dynamisierung alle 3 Jahre erfolgen (Dynamisierung steht unter Prüfvorbehalt, ggf. Festlegung der Höhe der Anpassung durch Bundesregierung per Rechtsverordnung). Der teuerste Teil der Reform, deshalb erst nach der schrittweisen Anhebung der Sachleistungsbeträge. Dynamisierung nur alle drei Jahre ist nicht ausreichend, trotzdem wurden die Weichen für eine langjährige Forderung des bpa gestellt. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 17
18 Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten - Erhöhung der Fördermittel der Spitzenverbände der Pflegeversicherung für niedrigschwellige Betreuungsangebote und Modellvorhaben ( 45 c SGB XI) um 5 Mio. jährlich. - Mit der Kofinanzierung der Länder und Kommunen werden dann insgesamt 30 Mio. jährlich zur Verfügung stehen. Wichtig: Beim Einsatz der Fördermittel ist auf eine ausgewogene Verwendung (i. S. von Gleichbehandlung) zu achten! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 18
19 In Baden-Württemberg wird die zur Verfügung stehende Fördersumme (2007: 1,26 Mio. Euro) bei weitem nicht ausgeschöpft (2006: 78 %). Umso unverständlicher ist, dass die Förderrichtlinien vorsehen, dass private Anbieter keine Zuwendungsempfänger sein können. Musterverfahren des bpa Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg fast 280 geförderte niedrigschwellige Betreuungsangebote, Tendenz steigend. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 19
20 2. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf Integrierte wohnortnahe Versorgung und Pflegestützpunkte Bildung quartiersbezogener Pflegestützpunkte unter Berücksichtigung vorhandener Strukturen; Realisierung mit dem neuen Vertragstyp Integrierte wohnortnahe Versorgung und Betreuung. Dieser kann zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Kommunen und Leistungserbringern geschlossen werden. Pflegeversicherung gewährt Anschubfinanzierung für die Pflegestützpunkte (Dauer 2 Jahre, pro Stützpunkt je Bewohner). Wichtig: Neue Strukturen dürfen nicht zu Lasten bestehender Einrichtungen geschaffen werden! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 20
21 Fallmanagement Für bis zu 100 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen soll ein Fallmanager als Ansprechpartner und zur Gewährleistung einer zielgerichteten Unterstützung sowie Anpassung des Versorgungsarrangements an veränderte Bedarfe zur Verfügung stehen. Pflegekassen sind verpflichtet, das Fallmanagement, z. B. im Rahmen der Pflegestützpunkte, anzubieten. Wichtig: Vorsicht vor Schaffung doppelter Strukturen; bereits heute übernehmen viele Pflegeeinrichtungen Aufgaben des Fallmanagements! Hinweis: Fachtagung Infrastruktur Case Management vom Modell zur Regelversorgung am in Freiburg Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 21
22 Förderung betreuter Wohnformen / Wohngemeinschaften Flexiblere Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen in ambulant betreuten Wohneinrichtungen durch alleiniges oder gemeinsames Abrufen mit anderen Pflegebedürftigen ( poolen ). Einzelpflegekräfte Erleichterung für Pflegekassen, mit Einzelpflegekräften unterschiedlicher Qualifikation Verträge abzuschließen. Bisher dürfen solche Verträge nur in Ausnahmefällen abgeschlossen werden. Dieser Vorschlag wird vom bpa nachhaltig abgelehnt. Im Gegensatz zu Einzelpflegekräften müssen Pflegeeinrichtungen Strukturen vorhalten und Qualitätsstandards einhalten, Gefahr der Wettbewerbsverzerrung! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 22
23 Qualifizierung und Abbau von Schwarzarbeit Vorschlag, die Betreuung pflegebedürftiger Menschen in der Häuslichkeit durch Steuergutschriften bis zur Höhe der jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge staatlich zu fördern. Überlegung, dazu parallel passgenau Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Passgenaue Qualifizierungsmaßnahmen = Individuelle Schulungen und Beratungen in der Häuslichkeit im Rahmen der bpa- Pflegeberaterverträge nach 45 SGB XI Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 23
24 bpa wird weitergehende Vorschläge unterbreiten. Vorschlag ist zu wenig konkret und insgesamt zu zurückhaltend formuliert. Erfolg: Gesetzgeber erkennt die Problematik!!! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 24
25 3. Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bei Pflege durch Angehörige erhalten Arbeitnehmer in Anlehnung an die Elternzeit für die Dauer von 6 Monaten einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit mit Rückkehrmöglichkeit (soziale Absicherung in der Rentenversicherung ist gewährleistet). Ausgenommen sind Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern. Die Pflegezeit kann von verschiedenen Angehörigen nacheinander wahrgenommen werden. In Fällen kurzfristig auftretender Pflegebedürftigkeit soll für Angehörige ein kurzfristiger Freistellungsanspruch von der Arbeit (unbezahlt) von bis zu 10 Tagen geschaffen werden. Geprüft wird, nach dem Muster des kurzzeitigen Krankengeldanspruches, eine vergleichbare Finanzierung zu schaffen. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 25
26 4. Bessere Ausgestaltung der Prävention und Reha in der Pflege Bei Herabstufung in eine niedrigere Pflegestufe erhalten Pflegeheime einen einmaligen Betrag von Krankenkassen werden verpflichtet, der Pflegeversicherung einen Betrag von jeweils für diejenigen pflegebedürftigen Menschen zu erstatten, für die innerhalb von 6 Monaten nach Begutachtung und Antragstellung keine notwendigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbracht worden sind. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 26
27 5. Ausbau der Qualitätssicherung Berücksichtigung eigener Anstrengungen der Träger im Qualitätsmanagement für eine besser Pflege im Rahmen der Regelprüfung des MDK. Aufbereitung und Veröffentlichung der Prüfberichte des MDK in verständlicher Sprache. So soll Transparenz hinsichtlich der qualitativen Leistungsfähigkeit der Einrichtungen für den Bürger geschaffen werden. Wichtig: Die Veröffentlichung von MDK-Prüfberichten wird strikt abgelehnt. Einseitige Prüfberichte sind in keiner Weise geeignet, ein objektives Bild der Pflegequalität zu zeichnen! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 27
28 Heutige MDK Berichte sind hilfreich für die Diskussion unter Experten, keinesfalls aber für die Information der Verbraucher bzw. medizinischer und pflegerischer Laien Bewertungskriterien und Leistungsanforderungen sind nicht einheitlich, MDK Berichte rein defizit-orientiert zahlreiche Daten in den Berichten unterliegen dem Datenschutz Einheitliche Bewertungskriterien müssen entwickelt werden!!! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 28
29 6. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements Verpflichtung der Pflegekassen, gemeinsam mit den Ländern und den übrigen Vertragspartnern darauf hinzuwirken, dass bürgerschaftlich Engagierte noch besser in vernetzte Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene (z. B. in Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Helferkreise und Agenturen zur Vermittlung von Betreuungsleistungen) eingebunden werden. Angemessene Berücksichtigung der Aufwendungen (z. B. für die Schulung ehrenamtlich engagierter Helfer in der Pflege) in den Vergütungsverträgen. Wichtig: Pflegeeinrichtungen des bpa, die den Vereinbarungen nach 45 SGB XI beigetreten sind, haben bereits heute diese Möglichkeit. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 29
30 7. Abbau von Schnittstellenproblemen Pflegekassen sollen darauf hinwirken, dass stationäre Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge mit niedergelassenen Ärzten über die ärztliche Versorgung in den Einrichtungen schließen oder eigene Heimärzte einstellen. Ziel ist eine verbesserte medizinische Versorgung. Wichtig: Freie Arztwahl darf nicht eingeschränkt werden! Lösung der Schnittstellenprobleme zwischen SGB XI und Heimrecht (ohne konkrete Vorschläge). Gewährleistung eines nahtlosen Überganges von der Krankenhausbehandlung in die verschiedenen Versorgungsbereiche durch die Krankenhäuser im Rahmen ihres Versorgungsmanagements (bereits auch mit GKV-WSG neu geregelt, 11 Abs. 4 SGB V). Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 30
31 8. Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung Durch verschiedene Maßnahmen sollen die Wirtschaftlichkeit der Pflegeversicherung im Interesse der Pflegebedürftigen verbessert und die Pflegekräfte sowie die Einrichtungen von unnötiger Bürokratie entlastet werden (ohne konkrete Vorschläge). Einführung flexibler Personalschlüssel für Pflegeheime (Vereinbarung nach den Notwendigkeiten der Qualität, des Bedarfs der Pflegeheimbewohner und der Wirtschaftlichkeit durch die Pflegesatzparteien). Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 31
32 9. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung Zur Stärkung der Eigenvorsorge der Versicherten erhalten die Pflegekassen, wie es bereits im Bereich der GKV der Fall ist, die Möglichkeit, private Pflege-Zusatzversicherungen zu vermitteln. Die Portabilität der individuellen Altersrückstellungen (Mitnahme der bereits geleisteten Ansparungen für das Alter) und soziale Regelungen zur Tragung der Beiträge bei niedrigen Einkommen werden auch für den Bereich der privaten Pflege-Pflichtversicherung eingeführt. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 32
33 10. Finanzierung Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,25 % auf 1,95 % ab Annahme, dass dieser Beitrag ausreicht, die Leistungen der Pflegeversicherung bis etwa 2014/2015 zu finanzieren. Nach Auffassung des bpa ist eine größere Beitragsleistung vertretbar und erforderlich, um die notwendigen Leistungsverbesserungen umzusetzen. Um die Belastung der Lohnnebenkosten in Grenzen zu halten wäre eine gleichzeitige Senkung der Arbeitslosenversicherung der richtige Schritt! Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 33
34 Ausblick: Vorlage eines Gesetzesentwurfs nach der Sommerpause. Gesetzgebungsverfahren soll dann möglichst noch zum Jahresende abgeschlossen sein. Voraussichtliche Verschiebung der avisierten Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des Begutachtungsverfahrens sowie des Aufbaus einer Demographiereserve auf die nächste Legislaturperiode. Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 34
35 Einschätzung durch den bpa Eckpunkte enthalten Licht und Schatten, die positiven Aspekte überwiegen Insgesamt enthält die Reform Leistungsverbesserungen im Umfang von 2,5Mrd. Euro Gewinner sind die Pflegebedürftigen, insbesondere demenziell erkrankte Menschen Ergebnisse dürfen nicht zerredet werden, bpa wird das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten Eckpunkte Pflegereform 2007 Stefan Kraft 24. Juli 2007 Seite 35
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