Erfüllt Ihr Produkt die neuen chemischen Anforderungen? EU-SPIELZEUGRICHTLINIE. EU- Spielzeugrichtlinie Chemisches Risikomanagement
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- Monica Boer
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1 EU-SPIELZEUGRICHTLINIE Erfüllt Ihr Produkt die neuen chemischen Anforderungen? EU- Spielzeugrichtlinie Chemisches Risikomanagement
2 2008 EU-Spielzeugrichtlinie 2009 / 48 / EG Ab Juli 2013 gültige chemische Anforderungen EU-Richtlinie tritt 20 Tage nach * Veröffentlichung im OJEU in Kraft (30 Jun) Parlamentsbeschluss Dez Alle Spielzeuge, die ab Juli 2013 auf den EU-Markt gebracht werden, müssen die neuen und überarbeiteten chemischen Anforderungen der EU-Richtlinie 2009 / 48 / EG über die Sicherheit von Spielzeug erfüllen. Alle Spielzeughersteller müssen die in ihren Produkten vorhandenen Materialien und Substanzen kennen. Gemäß der EU-Spielzeugrichtlinie ist eine Liste der Materialien (BOM - Bill of Materials) und der Substanzen (BOS - Bill of Substances) erforderlich. Zeitplan Übersicht der wesentlichen chemischen Anforderungen Spielzeuge müssen alle anwendbaren EU-Rechtsvorschriften über chemische Stoffe, einschließlich REACH Anhang XVII, wie z.b. Cadmium, Phthalate, Benzol, Azofarbstoffe, einhalten. REACH Spielzeuge sollten keine besonders Besorgnis erregenden Stoffe (SVHC - Substances of Very High Concern) enthalten und müssen die REACH-Verordnung (EG) 1907 / 2006 einhalten. Die Liste der ECHA-Kandidaten (SVHC) wird von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) ständig aktualisiert. Die Verwendung einer Material- (BOM) und einer Substanzliste (BOS) erleichtert die Suche nach Substanzen, für die eine Registrierung erforderlich ist, aber auch das Auffinden von SVHC in Ihrem Produkt. Sollte sich herausstellen, dass Ihre Produkte tatsächlich SVHC enthalten, muss diese Information anschließend analysiert werden, um zu ermitteln, ob Sie diese Stoffe verringern, ersetzen, anmelden oder für sie eine Zulassung beantragen müssen. Nach der Feststellung von SVHC müssen Sie das Design Ihrer Produkte unter Umständen ändern. CMR-Stoffe - empfohlene Maßnahmen Sicherheitsbewertung / Design Evaluierung EN71-3 (Screening Test) Interne Produktionskontrolle Technische Dokumentation Chemische Anforderungen der neuen Richtlinie treten in Kraft Umsetzung in nationales Recht innerhalb von 18 Monaten Alle Anforderungen - bis auf die chemischen - treten in Kraft 20. Jan Juli Juli Juli 2013 Phase 1 Phase 2 Phase 3 Spielzeuge und Bestandteile von Spielzeugen dürfen keine als CMR (karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch) eingestufte Stoffe enthalten (CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen). Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 dürfen nicht verwendet werden. KATEGORIE 1A (vormals 1): Die Einstufung erfolgt aufgrund von Nachweisen beim Menschen (epidemiologische Daten) KATEGORIE 1B (vormals 2): Die Einstufung erfolgt aufgrund von Nachweisen bei Tieren KATEGORIE 2 (vormals 3): Die Einstufung erfolgt aufgrund von Nachweisen aus Studien an Mensch und/oder Tier, die jedoch nicht ausreichend für eine Einstufung des Stoffes in Kategorie 1A oder 1B sind Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe Verboten in Spielzeug, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, oder in Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden. Migrationsgrenzwerte: 0,05 mg / kg für Nitrosamine 1 mg / kg für nitrosierbare Stoffe Diese Anforderung ist für Ballons und Luftballons relevant, gilt jedoch für alle Materialien, wie auch z. B. für Fingermalfarben bzw. Gummi. Derzeit wird ein neuer Standard (pren 71-12) ausgearbeitet. Substanzen Duftstoffe Spielzeuge dürfen 55 allergene Duftstoffe nicht enthalten (sofern ihr Vorhandensein zur Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar ist und der Grenzwert von 100 mg/kg nicht überschritten wird). 11 zusätzliche allergene Duftstoffe müssen aufgeführt werden, wenn ihre Konzentration im Spielzeug über 100 mg/kg liegen. Die Kennzeichnung muss auf dem Spielzeug, auf einem am Spielzeug angebrachten Etikett, auf der Verpackung oder auf einem Begleitzettel erfolgen. Brettspiele für den Geruchssinns, Kosmetikkoffer und Spiele für den Geschmackssinns: 26 Duftstoffe sind zulässig, müssen allerdings gekennzeichnet werden Derzeit wird ein neuer Standard (pr EN 71-13) ausgearbeitet. Kosmetische Mittel Kosmetische Spielwaren, wie z. B. Puppenschminke, müssen hinsichtlich Zusammensetzung und Kennzeichnung den Anforderungen der EU-Kosmetikrichtlinie 76 / 768 / EWG entsprechen. Am 11. Juli 2013 tritt die neue Verordnung (EG) Nr / 2009 über kosmetische Mittel in Kraft. Schwermetalle / Verbindungen (pren 71-3) Neue Migrationsgrenzwerte für 19 eingeschränkt zulässige Elemente Nachdem die Toxizität und krebserregenden Eigenschaften von Chrom (VI) festgestellt wurden, wird zwischen Chrom (III) und Chrom (VI) differenziert. Textilien und Leder dürfen Chrom (VI) enthalten (siehe Grenzwerte). Organozinnverbindungen wurden aufgenommen. Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Risiken werden 3 Materialkategorien unterschieden: Trockenes, brüchiges, staubförmiges oder geschmeidiges Spielzeugmaterial Flüssiges oder haftendes Spielzeugmaterial Abgeschabtes Spielzeugmaterial mg/kg in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Neue Anforderung ab Juli 2013 Aktuelle Anforderung in EN 71-3 mg/kg in flüssigen oder haftenden mg/kg in abgeschabten Sämtliche außer ier- / Knetmasse ier-/ Knetmasse Aluminum Antimon Arsen Barium 4500 Neu vorgeschlagen: Neu vorgeschlagen: Neu vorgeschlagen: Bor Cadmium Chrom III Chrom VI Cobalt Kupfer Blei 13.5 neu vorgeschlagen: neu vorgeschlagen: neu vorgeschlagen: Mangan Quecksilber Nickel Selen Strontium Zinn Organ.-Zinnverbindungen Zink I BUREAU VERITAS BUREAU VERITAS I 2 BUREAU VERITAS CONSUMER PRODUCTS SERVICES 2 I 3
3 Materialkategorie Trocken Materialbeispiele Gepresste Farbtabletten Wie können Sie die neuen chemischen, ab 2013 gültigen Anforderungen erfüllen? Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie an die Sicherheitsbewertung: 1 Festes Spielzeugmaterial, aus dem beim Spielen staubförmiges Material freigesetzt wird 2 Flüssiges oder haftendes Spielzeugmaterial, das beim Spielen über den Mund oder die Hand aufgenommen werden kann Brüchig Staubförmig Geschmeidig Flüssig Haftend Kreide, Buntstifte Gips Im Ofen gehärtetes iermaterial, Zaubersand, iermasse, Knetmasse usw. Fingermalfarben, Seifenblasenlösung, Plakatfarben usw. Klebstifte, Slimes (Schleime) usw. Hersteller führen eine Analyse der chemischen, physikalischen, mechanischen, elektrischen, Entflammbarkeits-, Hygieneund Radioaktivitätsgefahren, die von dem Spielzeug ausgehen können, sowie eine Bewertung der möglichen Exposition gegenüber diesen Gefahren durch. Hersteller können eine Bewertung in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins verbotener Stoffe oder von Stoffen mit eingeschränkter Verwendung vornehmen. Importeure und Einzelhändler müssen sicherstellen, dass die Bewertung gemäß den Anforderungen vorgenommen wurde. Der Umfang der möglichen Prüfungen kann auf der Risikobewertung basieren. Prüfungen müssen nur für Stoffe vorgesehen werden, bei denen vernünftigerweise zu erwarten ist, dass sie im fraglichen Spielzeug (Material / Stoff) vorhanden sind. Was bedeutet das für Ihr Spielzeug? Aufgrund der Anforderungen kann der Schwerpunkt auf einzelne Materialien gelegt werden, die vermutlich bedenkliche Stoffe enthalten. Rechtlich gesehen ist es nicht erforderlich, ein fertiges Spielzeug auf alle Stoffe hin zu prüfen. Woher weiß ich, welche Stoffe bedenklich sind? Woher weiß ich, in welchem Material diese Stoffe anzutreffen sind? Woher weiß ich, was zur Prüfung/Kontrolle notwendig ist? Wird der Kosten- und Zeitaufwand steigen? Oberflächenbeschichtungen Lacke, Farben, Galvanisierung, aufgedämpfte Metalle usw. Lösung für das Chemikalienmanagement Harte Polymere Polypropylen, Polystyrol, ABS, PVC usw. Zur Einhaltung der steigenden chemischen Anforderungen an Spielzeuge müssen Hersteller, Agenten, Importeure und Einzelhändler ihre Produkte so schnell wie möglich bewerten, um sich einen genauen Überblick über die in ihrer Lieferkette verwendeten Chemikalien zu verschaffen. Ein effizientes Chemikalienmanagement ist unerlässlich, um die notwendige Transparenz und Kenntnis in Bezug auf die in Ihrer Lieferkette verwendeten Chemikalien zu erlangen. 3 Festes Spielzeugmaterial mit oder ohne Beschichtung kann durch Abbeißen, Abschaben mit den Zähnen, Saugen oder Lecken aufgenommen werden Weiche Polymere Holz Textilien Glas und Keramik PVC, Gummi, Elastomere, Kunstleder usw. Spanplatten, Faserplatten, Sperrholz usw. Baumwolle, Wolle, Polyesterspinnfaser,Fasern, Fusselfilz, Plüschmaterial usw. Murmeln, Fiberglas usw. hat vier individuelle e zur Einhaltung der Anforderungen entwickelt Diese vier maßgeschneiderten e können Ihnen dabei helfen, die Einhaltung der neuen chemischen Anforderungen nachzuweisen und die Chemikalienmanagementsysteme in Ihrer Lieferkette zu optimieren. Sie können das für Ihre Geschäftsanforderungen am besten geeignete anhand der aktuellen Transparenz im Hinblick auf Ihre Lieferkette (insbesondere hinsichtlich der in Ihren Produkten verwendeten Chemikalien) auswählen. Wenn Ihr Unternehmen strategisch gesehen von der Qualitätskontrolle (Validierung) zur Qualitätssicherung (Prävention) übergehen und dadurch auch Kosten für das Qualitätsmanagement einsparen möchte, dann können die Dienstleistungen von zur Verbesserung der Transparenz und Kontrolle über Ihre Lieferkette beitragen. EINGESCHRÄNKTE PARTIELLE HOHE VOLLSTÄNDIGE < 10 % Kenntnis % Kenntnis % Kenntnis > 90 Kenntnis Metalle und Legierungen Stahl, Nickel, Silber usw. Herkömmliches Konsolidierungs- Erfahrungs- Optimales Kontroll- Andere Materialien Leder, Schaum, Naturschwämme usw. Kosten- und Zeiteinsparung Hersteller, Agenten, Importeure und Einzelhändler sind auf der Suche nach kostengünstigen und zeitsparenden Methoden, um die Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten chemischen Anforderungen nachzuweisen. Je höher die Transparenz in Bezug auf die in Ihrer Lieferkette verwendeten Chemikalien ist, desto höher sind Ihre Kosteneinsparungen für das Qualitätsmanagement. BUREAU VERITAS I 2 BUREAU VERITAS CONSUMER PRODUCTS SERVICES 4 I 5
4 Umgang mit den steigenden chemischen Anforderungen an Spielzeuge: Je höher die Transparenz der Chemikalien in Ihrer Lieferkette ist, desto höher sind Ihre Kosteneinsparungen für das Qualitätsmanagement: EINGESCHRÄNKTE PARTIELLE HOHE VOLLSTÄNDIGE < 10 % Kenntnis % Kenntnis % Kenntnis > 90 % Kenntnis Kontrolle der Lieferkette: Herkömmliches Konsolidierungs- Erfahrungs- Optimales Kontroll- Dienstleister für Qualitätssicherung Mehrere Ein Hauptdienstleister Exklusiv Exklusiv / Outsourcing Datenmanagement Erhalt verschiedener Prüf-, Audit- und Inspektionsberichte Erhalt von Prüf-, Audit- und Inspektionsberichte von einem Hauptdienstleister Lieferketten-Datenmanagement (OneSource) Lieferketten-Datenmanagement (OneSource) Business Intelligence Zugriff auf Materialliste (BOM) JA JA detaillierte Materialliste (BOM) Ja detaillierte BOM und BOS (Bill of Substances) Chemische Risikobewertung EINGESCHRÄNKT KOMPLETT Materialbasiertes Internet-Tool für Risikobewertung KOMPLETT Materialbasiertes Internet-Tool für Risikobewertung Prozesssteuerung Gewisse Prozesssteuerung, doch kein chemisches Prozessmanagement Verbessert Audits werkseigener Chemikalienmanagementsysteme Audits werkseigener Chemikalienmanagementsysteme Management der Lieferkettenleistung Keine Transparenz Eingeschränkter Leistungsüberblick Verbesserungsprogramm Optimierungsprogramm Rohmaterialbewertung Überprüfung der rohmaterialrelevanten Dokumente Rohmaterialmanagement Ergebnis Vollständige Endproduktprüfung, Endproduktprüfung nur auf bestimmte Materialien, Erfahrungsbasierte Endproduktprüfung und Rohmaterialprüfung und Überwachungstests, nur gezielte Produktprüfung und stichprobenartige Endkontrollen Kostenauswirkungen der neuen Anforderungen Kostensteigerung Geringe bis keine Kostensteigerung Kostensenkung um bis zu 10 % Kostensenkung um bis zu 25 % Übergang von Qualitätskontrolle (Validierung) zu Qualitätssicherung (Prävention) mit
5 Weitere Dienstleistungen für Spielzeuge Schulungen und Seminare Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie Materiallistenmanagement (BOM- Bill of Materials) Substanzlistenmanagement (BOS- Bill of Substances) COC-Management (Certificate of Conformity, Konformitätsbescheinigung) Verwaltung technischer Unterlagen Prüfung der technischen Dokumentation, z. B. BOM- und BOS-Überprüfung gemäß CMR- und SVHC-Listen und anderen Listen für Substanzen, die Beschränkungen unterliegen Produktdatenmanagement - OneSource Beratung Identifizierung kritischer Substanzen Prozesssteuerungsplan Prüfprogramme Designbewertung FMEA - Failure Mode Effect Analysis (Fehlermöglichkeitsund Einflussanalyse) Laborprüfung Erfahrungsbasierte Prüfprogramme Produktprüfung Prüfung von Rohmaterialien EG-Baumusterprüfung Benannte Stellen in Frankreich, Großbritannien und Deutschland bieten umfassendes Serviceangebot an Dienstleistungen zur Chemikaliensicherheitsbeurteilung Grundlegende Überprüfung gefährlicher Substanzen Tiefgehende, detaillierte Überprüfung gefährlicher Stoffe - Weltweite Netzwerk der Spielzeuglabore Europa Deutschland Germany GmbH Schwerin cps-schwerin@de.bureauveritas.com Hamburg cps-hamburg@de.bureauveritas.com Großbritannien Warrington UK Ltd. BVSales@uk.bureauveritas.com Asien marketingmail@hk.bureauveritas.com China Shanghai Consumer Products Services (Shanghai) bvcps_sh_bd@cn.bureauveritas.com Shenzhen Consumer Products Services (Shenzhen) bvcps_szinfo@cn.bureauveritas.com Hong Kong Hong Kong Limited bvcps.toy@hk.bureauveritas.com Vietnam Ho Chi Minh City Consumer Products Services Vietnam Limited bvcps_info@vn.bureauveritas.com Taiwan Taipei, Taiwan general.twncps@tw.bureauveritas.com Amerika Frankreich Villeneuve d Ascq Biens de Consommation France contact.bvcpsfrance@fr.bureauveritas.com Türkei Istanbul BV CPS Test Laboratuvarlari Ltd. Sti. Turkey sm@bvcps.com.tr Indien Noida Consumer Products Services (I) Pvt. Ltd. paromita.roy@in.bureauveritas.com USA Buffalo, New York, Inc. info@us.bureauveritas.com Mexiko Puebla Mexico, SA DE CV omar.rodriquez@mx.bureauveritas.com Vers01-Rev02-January 2013
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