Bereichsplan. für den Rettungsdienstbereich Wetteraukreis. 6. Fortschreibung. Stand: 01. Januar 2019

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1 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Wetteraukreis 6. Fortschreibung Stand: 01. Januar 2019 Herausgeber: Wetteraukreis, Der Kreisausschuss in Friedberg, Fachdienst Gesundheit und Gefahrenabwehr

2 Beschluss des Bereichsplanes gemäß 15 Abs. 4 Hessisches Rettungsdienstgesetz Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat in seiner Sitzung am die 6. Fortschreibung des B E R E I C H S P L A N E S für den Rettungsdienstbereich Wetteraukreis beschlossen. Der Bereichsplan tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft. Wetteraukreises Der Kreisausschuss in Friedberg Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 1

3 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Vorbemerkungen, Rechtsgrundlage 3 2. Rettungsdienstbereich 3 3. Zentrale Leitstelle Einrichtung Aufgaben Standort Träger Raumangebot Technische Ausstattung Einsatzerfassung und Dokumentation Fernmeldetechnische Verbindungen Personelle Besetzung 5 4. Fahrzeugstrategie, Einsatzstrategie und Dispositionsstrategie 5 Seite 5. Rettungswachen Rettungswachen-Standorte und Leistungserbringer Rettungswachen-Versorgungsbereiche Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit Gliederung der Rettungswachen-Versorgungsbereiche Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen Rettungsmittel 6.1 Personelle Besetzung Andere Rettungsmittel Bemessungsgrundlage Rettungsmittel-Vorhalteplan Notärztliche Versorgung Organisationsform 14 7:2 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit Notarzt-Versorgungsbereiche, Standorte und Leistungserbringer Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen Bereichsübergreifender Rettungsdienst Rettungsdienstliche Versorgung bei größeren Notfallereignissen Führungsstab Einsatzleitung Rettungsdienst Sonderschutzplan Rettung Luftrettung Berg- und Wasserrettung Erweiterte Versorgungsmaßnahmen Schlussbemerkungen 20 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 2

4 1. Vorbemerkungen, Rechtsgrundlage Die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie der Berg- und Wasserrettung obliegt nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz (HRDG) in der Fassung vom (GVBl. I S. 646), den Landkreisen und kreisfreien Städten als Selbstverwaltungsangelegenheit. Die nach 15 Abs. 4 HRDG aufzustellenden und regelmäßig fortzuschreibenden Bereichspläne bilden die Grundlage für die Umsetzung der Planziele zur bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Gesamtversorgung in den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Die Bereichspläne haben den Vorgaben des HRDG, den dazu erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften und den im Rettungsdienstplan des Landes Hessen vorgegebenen Rahmenrichtlinien und Planungsparametern zu entsprechen und den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Nach Umsetzung der im Bereichsplan festgelegten Gesamtvorhaltung für den Rettungsdienstbereich ist die Rettungsdienstinfrastruktur regelmäßig auf ihre aktuelle Bedarfsnotwendigkeit hin zu prüfen. 2. Rettungsdienstbereich Der Rettungsdienstbereich ist das gesamte Gebiet des Wetteraukreises. Rettungsdienstbereich Wetteraukreis Fläche 1.100,6 qkm Einwohner (Stand: ) Einwohner je qkm 277 Zahl der Städte/Gemeinden 25 Die angrenzenden Rettungsdienstbereiche (RDB) sind: im Norden RDB Gießen im Nordwesten RDB Lahn-Dill-Kreis im Nordosten RDB Vogelsbergkreis im Osten RDB Main-Kinzig-Kreis im Süden RDB Main-Kinzig-Kreis im Westen RDB Hochtaunuskreis im Südwesten RDB Stadt Frankfurt/M. Mit den Autobahnen A5 und A45 sowie der Rhein-Main-Weser-Bahn durchqueren überregionale Verkehrsadern den Wetteraukreis in nord-südlicher Richtung. 3. Zentrale Leitstelle 3.1 Einrichtung Gemäß 6 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) ist für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt eine ständig erreichbare und betriebsbereite gemeinsame Leitstelle (Zentrale Leitstelle) für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst vorzuhalten. Dabei wird grundsätzlich von der Einräumigkeit der Rettungsdienstbereiche mit den Hoheitsgebieten der Landkreise und kreisfreien Städte ausgegangen. Zur Verbesserung der Gesamtversorgung und der Wirtschaftlichkeit sollen sich die Träger jedoch zu größeren Raumeinheiten zusammenschließen. Die mit den Nachbarlandkreisen geführten Verhandlungen kamen zu dem Ergebnis, dass es weder aus fachlichen noch aus wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich mit einer Zentralen Leitstelle gemeinsam zu betreiben. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 3

5 3.2 Aufgaben Die Zentrale Leitstelle ist Fernmelde-, Notruf-, Alarm- und Einsatzzentrale für alle Aufgaben der Gefahrenabwehr einschließlich des Rettungsdienstes (außer denen der Polizei). Sie hat alle Hilfeersuchen entgegenzunehmen und die notwendigen Einsatzmaßnahmen zu veranlassen, zu lenken und zu koordinieren. Die Zentrale Leitstelle steuert den bedarfsgerechten Einsatz der im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst verfügbaren Rettungsmittel. 3.3 Standort Friedberg, Kaiserstraße 130, 7.OG 3.4 Träger Wetteraukreis, Der Kreisausschuss, Europaplatz, Friedberg 3.5 Raumangebot Funkraum Technikraum 1 Technikraum 2 Aufenthaltsraum Büro 100,5 qm 15 qm 22,5 qm 22,5 qm 15 qm 3.6 Technische Ausstattung 5 Arbeitsplätze für Einsatzbearbeiter 3 Ausnahme-Abfrageplätze bei erhöhtem Betriebsaufkommen Einsatzleitrechner mit 6 Bildschirmen pro Arbeitsplatz ISDN-Notrufabfragesystem Funkabfrage zur Bedienung von 8 Funkkreisen Notfunkplatz mit Notfunkantenne Digitale Kurz- und Langzeitdokumentationsanlage 2 Telefaxgeräte Notstromversorgung Angeschlossene Brandmeldeanlagen: Einsatzerfassung und -dokumentation Die Notrufabfrage und der Einsatzablauf werden inhaltlich zeitlich und räumlich erfasst. Der Nachweis ist 10 Jahre aufzubewahren. Darüber hinaus werden allen ankommenden und abgehenden Funk- und Drahtgespräche digital aufgezeichnet und mindestens 6 Wochen aufbewahrt. 3.8 Fernmeldetechnische Verbindungen Rufname: Leitstelle Wetterau Notruf: 112 Aufgeschaltete Notrufleitungen aus den Ortsnetzen: 21x2 Telefon Nr.: 06031/ Telefax: 06031/ Gehörlosenfax: 112 Digitale Telekommunikationsanlage mit folgenden ISDN-Anschlüssen: Notrufleitungen (eingehend) -112 vorwahlfrei 21 Bundeseinheitliche Leitstellen- Nr / Bundeseinheitliche Service- Nr Amtsleitungen 4 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 4

6 3.9 Personelle Besetzung In der Zentralen Leitstelle wird Personal eingesetzt, das über eine Ausbildung und Qualifikation gemäß 6 der Verordnung über Leitstellen und Besondere Gefahrenlagen verfügen muss. Es stehen 16 Planstellen für Einsatzsachbearbeiter/innen zur Verfügung. Die Zentrale Leitstelle ist rund-um-die-uhr mit mindestens 2 Personen besetzt. 4. Fahrzeugstrategie, Einsatzstrategie und Dispositionsstrategie Zentrales Ziel ist es, die vorgehaltenen Rettungsmittel so zu strukturieren, dass regelmäßig RTW/MZF für die Notfallversorgung verfügbar sind. Daraus ergibt sich durch Synergieeffekte eine wesentliche Qualitätsverbesserung der Regelversorgung im Rettungsdienst, sowie eine bessere Bewältigung von größeren Schadensereignissen und von Katastrophenfällen, da die insgesamt verfügbaren Rettungsmittel bei Bedarf auch über den eigenen Versorgungsbereich hinaus universell eingesetzt werden. Im Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises werden zur Optimierung der rettungsdienstlichen Strukturen folgende Strategieformen angewendet: Fahrzeugstrategien Um einen bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Rettungsdienst bei gleichzeitig höchstmöglichem Versorgungsniveau zu erzielen, wird im Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises die Mehrzweckfahrzeug-Strategie praktiziert. Mehrzweckfahrzeuge sind Rettungswagen, die nach DIN-Euro-Norm 1789 ausgestattet und sowohl in der Notfallrettung als auch bei Krankentransporten universell einsetzbar sind. Die Mehrzweckfahrzeug-Strategie führt grundsätzlich zu einer höheren Fahrzeugauslastung und begünstigt das Rendezvous-Verfahren beim bodengebundenen Notarztdienst. Zur Optimierung der Fahrzeugdisposition werden in einzelnen Rettungswachen-Versorgungsbereichen für die Bedienung von Krankentransporten und der Fernfahrten Krankentransportwagen der DIN-Euro- Norm 1789 Typ A 2 eingesetzt. Einsatzstrategien Im Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises kommen folgende Strategieformen zur Anwendung: Rückfahrt-zur-Wache-Strategie: Die Besatzung des Fahrzeugs meldet sich mit Beendigung ihres Einsatzes (nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft) bei der Zentralen Leitstelle einsatzklar und fährt anschließend, sofern kein unmittelbarer Anschlussauftrag vorliegt, zurück zum eigenen Standort. Mobile-Wache-Strategie: Rettungsmittel stehen zu bestimmten Zeiten - abweichend von ihrer Dienststelle - an anderen einsatztaktisch günstigeren Standorten. Hierbei ist zu gewährleisten, dass die als Mobile Rettungswache eingesetzten Fahrzeuge innerhalb des regulären Rettungsmittel-Dienstplanes vorgehalten werden. Stellplatz-Strategie Nach dieser Einsatzstrategie fahren die im Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge nach Freimeldung nicht zur Rettungswache zurück, sondern einen der im Versorgungsgebiet definierten Stellplätze an, um dort auf den nächsten Einsatz zu warten. Dispositionsstrategien Notfallmeldungen sind von der Zentralen Leitstelle grundsätzlich nach der Nächstes-Fahrzeug-Strategie zu disponieren. Bei der Nächstes-Fahrzeug-Strategie ist immer das dem Notfallort zeitlich nächstbefindliche, geeignete Fahrzeug einzusetzen. Zur Verkürzung der Hilfsfrist sind alle im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Leitstelle befindlichen Fahrzeuge sowohl auf der Anfahrt zum Einsatzort als auch nach Freimeldung oder auf der Rückfahrt mit in die Menge der disponierbaren Fahrzeuge aufzunehmen. Die Bedienung der Ferntransporte erfolgt nach der Zuweisungsstrategie. Das heißt, die Fahrzeugzuteilung erfolgt strikt gemäß der Aufgabenstellung Krankentransport. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 5

7 5. Rettungswachen Bedarfsgerechte Rettungswachen sind Standorte der bodengebundenen rettungsdienstlichen Infrastruktur, an denen die für einen Rettungswachen-Versorgungsbereich erforderlichen Rettungsmittel und das notwendige rettungsdienstliche Personal einsatzbereit vorgehalten werden. Anzahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen im Rettungsdienstbereich sind so festzulegen, dass die Hilfsfrist nach 15 Abs. 2 HRDG planerisch eingehalten werden kann. Bei der Standortplanung von Rettungswachen wurde berücksichtigt, dass diese bevorzugt in die Nähe der Einsatzschwerpunkte liegen, so dass in möglichst kurzer Zeit möglichst viele Notfälle bedient werden können. In der Praxis bedeuten die Planungsvorgaben, dass es vom Standort einer Rettungswache aus mit Notfallrettungsmitteln möglich sein muss, unter Sondersignalbedingungen die Grenzen des Rettungswachen-Versorgungsbereiches innerhalb der Hilfsfrist zu erreichen. 5.1 Rettungswachen-Standorte und beauftragte Leistungserbringer Im Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises sind 14 Rettungswachen bedarfsnotwendig. Sie werden von den Leistungserbringern auf Grundlage des Rettungsmittel-Vorhalteplanes ausgestattet und besetzt. Rettungswachen-Standort Straße Leistungserbringer 1 Butzbach Roter Lohweg 28 DRK KV Friedberg Lachenweg 2 Malteser Hilfsdienst 2 Bad Nauheim Schwalheimer Straße 84 JUH Bad Nauheim 3 Friedberg Homburger Straße 26 DRK KV Friedberg 4 Karben Dieselstraße 9 ASB Karben 5 Bad Vilbel Friedrich-Ebert-Straße 34 DRK KV Friedberg 6 Wölfersheim Biedrichstraße 4 ASB Karben 7 Assenheim Zusestraße 1 ASB Karben 8 Reichelsheim Im Mühltal 6 JUH Bad Nauheim 9 Altenstadt Vogelsbergstraße 46 MHD Altenstadt 10 Nidda Burgring 1 DRK KV Büdingen 11 Ortenberg Ferdinand-Monch-Straße1 DRK KV Büdingen 12 Büdingen Vogelsbergstraße 94 DRK KV Büdingen 13 Gedern Schlossberg 36 DRK KV Büdingen 14 Kefenrod Büdinger Straße 4 DRK KV Büdingen Mobile-Wachen-Standorte 15 Münzenberg-Gambach Bahnhofstraße 40 MHD Altenstadt 16 Ober-Mörlen Hasselhecker Straße JUH Bad Nauheim 17 Rosbach-Nieder Rosbach Am Bahnhof 5 DRK KV Friedberg 18 Karben-Kloppenheim Ober Erlenbacher Str.6 ASB Karben Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 6

8 5.2 Rettungswachen-Versorgungsbereiche Das Gebiet eines Rettungsdienstbereiches ist in Rettungswachen-Versorgungsbereiche zu gliedern, in denen die Notfallversorgung jeweils von einer bedarfsgerechten Rettungswache aus sichergestellt wird. Größe, Lage und Abgrenzung des Rettungswachen-Versorgungsbereiches ist so festzulegen, dass unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung, der topographischen Gegebenheiten und einsatztaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten alle zu versorgenden Gebietsteile des Rettungswachen- Versorgungsbereiches planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen sind. Unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes bedeuten diese Vorgaben, dass die Zuschnitte der Rettungswachen-Versorgungsbereiche unter Ausnutzung der maximalen zeitlichen Vorgaben bezüglich der Hilfsfrist für eine Anfahrtzeitdistanz mit Sonderrechten von acht Minuten zu bemessen sind (zehn Minuten Hilfsfrist abzüglich zwei Minuten für den Mittelwert aus Dispositions-, Alarmierungs- und Ausrückzeit). 5.3 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit Nach Ziffer 3.1 des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen vom sind Anzahl und Standorte der bedarfsgerechten Rettungswachen im Rettungsdienstbereich so einzurichten, dass die Hilfsfrist nach 15 Abs. 2 HRDG planerisch eingehalten werden kann. Unter Berücksichtigung der Verkehrserschließung, der topographischen Gegebenheiten sowie der einsatztaktischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Rettungswachen-Versorgungsbereiches sind Größe, Lage und Abgrenzung der Versorgungsbereiche so festzulegen, dass alle zu versorgenden Gebietsteile planerisch innerhalb der Hilfsfrist vom Standort der Rettungswache aus über öffentliche Straßen zu erreichen sind. Im Wetteraukreis sind 14 Rettungswachen als bedarfsnotwenig anzusehen. Über Hilfsfristanalysen und die Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen konnte nachgewiesen werden, dass Versorgungslücken im Bereich der Städte und Gemeinden Rodheim v.d.h. Langenhain-Ziegenberg, Münster, Münzenberg und Trais-Münzenberg bestehen. Zur Absicherung dieser Orte wurden in Kloppenheim, Nieder Rosbach, Ober Mörlen und Gambach vier Mobile-Wachen-Standorte zusätzlich eingerichtet. Die Besetzung erfolgt von den Mutter -Rettungswachen Karben, Friedberg, Bad Nauheim und Butzbach aus dem originären Rettungsmittel- Vorhalteplan. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 7

9 Rettungswachen-Versorgungsbereich 1: Butzbach Notfallversorgung Krankentransporte 334 Fehleinsätze 848 Butzbach ohne Bodenrod und Maibach 90, Rockenberg ohne Oppershofen 9, Gambach Stadt Münzenberg 14, Ober Hörgern Stadt Münzenberg 3, Espa Gemeinde Langgöns 2, Niederkleen Gemeinde Langgöns 8, Oberkleen Gemeinde Langgöns 7, Cleeberg Gemeinde Langgöns 13, , Rettungswachen-Versorgungsbereich 2: Bad Nauheim Notfallversorgung Krankentransporte Fehleinsätze Bad Nauheim alle Stadtteile 32, Ober Mörlen alle Ortsteile 37, , Rettungswachen-Versorgungsbereich 3: Friedberg Notfallversorgung Krankentransporte 642 Fehleinsätze 825 Friedberg ohne Bruchenbrücken 85, Rosbach ohne Rodheim 23, Ober Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 5, , Rettungswachen- Versorgungsbereich 4: Karben Notfallversorgung Krankentransporte 604 Fehleinsätze 783 Karben alle Stadtteile 43, Rodheim Stadt Rosbach 22, , Rettungswachen-Versorgungsbereich 5: Bad Vilbel Notfallversorgung Krankentransporte 284 Fehleinsätze 699 Bad Vilbel alle Stadtteile 25, Harheim Stadt Frankfurt 8,36 0 Nieder Erlenbach Stadt Frankfurt 48, , Rettungswachen-Versorgungsbereich 6: Wölfersheim Notfallversorgung 956 Krankentransporte 28 Fehleinsätze 228 Wölfersheim alle Ortsteile 43, Münzenberg ohne Gambach u. O.Hörgern 14, Oppershofen Gemeinde Rockenberg 6, Inheiden Stadt Hungen, LK Gießen 4, Trais Horloff Stadt Hungen, LK Gießen 3, Utphe Stadt Hungen, LK Gießen 5, , Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 8

10 Rettungswachen-Versorgungsbereich 7: Niddatal-Assenheim Notfallversorgung Krankentransporte 28 Fehleinsätze 297 Niddatal alle Stadtteile 40, Bruchenbrücken Stadt Friedberg 6, Nieder Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 10, , Rettungswachen-Versorgungsbereich 8: Reichelsheim Notfallversorgung Krankentransporte 15 Fehleinsätze 393 Reichelsheim alle Stadtteile 27, Echzell alle Ortsteile 39, Nieder Florstadt Gemeinde Florstadt 10, Ober Florstadt Gemeinde Florstadt 3, Leidhecken Gemeinde Florstadt 4, Dauernheim Gemeinde Ranstadt 9, , Rettungswachen-Versorgungsbereich 9: Altenstadt Notfallversorgung Krankentransporte Fehleinsätze 559 Altenstadt alle Ortsteile 30, Limeshain alle Ortsteile 12, Glauberg Gemeinde Glauburg 5, Staden Gemeinde Florstadt 3, Stammheim Gemeinde Florstadt 8, Nieder Mockstadt Gemeinde Florstadt 9, Ober Mockstadt Gemeinde Ranstadt 5, Düdelsheim Stadt Büdingen 11, Eckartshausen Stadt Büdingen 9, , Rettungswachen-Versorgungsbereich 10: Nidda Notfallversorgung Krankentransporte 179 Fehleinsätze 446 Nidda alle Stadtteile 117, Langd Stadt Hungen, LK Gießen 11, Rabertshausen Stadt Hungen, LK Gießen 1, Rodheim Stadt Hungen, LK Gießen 4, Steinheim Stadt Hungen, LK Gießen 5, , Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 9

11 Rettungswachen-Versorgungsbereich 11: Ortenberg Notfallversorgung Krankentransporte 42 Fehleinsätze 287 Ortenberg ohne Gelnhaar 48, Stockheim Gemeinde Glauberg 7, Ranstadt ohne Dauernheim und 18, Ober Mockstadt 74, Rettungswachen-Versorgungsbereich 12: Büdingen Notfallversorgung Krankentransporte 261 Fehleinsätze 464 Büdingen ohne Düdelsheim, Michelau, 83, Eckartshausen, Rinderbügen und Wolferborn 83, Rettungswachen-Versorgungsbereich 13 Gedern Notfallversorgung 728 Krankentransporte 29 Fehleinsätze 230 Gedern ohne Nieder-Seemen 69, Hirzenhain alle Ortsteile 16, , Rettungswachen-Versorgungsbereich 14 Kefenrod Notfallversorgung 391 Krankentransporte 31 Fehleinsätze 90 Kefenrod alle Ortsteile 30, Gelnhaar Stadt Ortenberg 60, Nieder Seemen Stadt Gedern 3, Michelau Stadt Büdingen 4, Rinderbügen Stadt Büdingen 5, Wolferborn Stadt Büdingen 6, , Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 10

12 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 11

13 6. Rettungsmittel Zur Bedienung von Notfällen sind im bodengebundenen Rettungsdienst Rettungswagen (RTW/MZF) und Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) einzusetzen, die hinsichtlich Bauart und Ausrüstung zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit von Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten vor und während des Transportes bestimmt sind. Als RTW/MZF werden nur Fahrzeuge eingesetzt, die der DIN EN 1789, Typ C, entsprechen. Für die Durchführung der Krankentransporte und Ferntransporte sind Krankentransportwagen (KTW) nach den Anforderungen der DIN EN 1789, Typ A 2, einzusetzen. Notarzteinsatzfahrzeuge müssen der DIN entsprechen. 6.1 Personelle Besetzung Die Qualifikation des Einsatzpersonals ist in der Durchführungsverordnung zum HRDG geregelt. Ausnahmen hiervon sind bei einem Ausnahmezustand möglich. Als Mindestqualifikation sind die Anforderungen nach des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen erforderlich. 6.2 Andere Rettungsmittel Die Einsatzfahrzeuge der Leitenden Notärzte und der Organisatorischen Leiter Rettungsdienst gelten gemäß 52 Abs. 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung als Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes. 6.3 Bemessungsgrundlage Die bedarfsgerechte Rettungsmittelvorhaltung einer Rettungswache ist als Fachplanung wie folgt zu ermitteln: 1. Rettungsmittel zur unverzüglichen Bedienung des Notfallaufkommens mit Sonderrechten auf der Anfahrt sind risikoabhängig zu bemessen. 2. Rettungsmittel zur Bedienung des Notfallaufkommens ohne Sonderrechte auf der Anfahrt sind auf der Grundlage des Mehrzweck-Fahrzeugsystems und der Nächstes-Fahrzeug-Strategie frequenzabhängig, ohne Übertrag des realen mittleren Einsatzzeitbedarfs in die Folgestunde zu bemessen. 3. Rettungsmittel zur Bedienung des Krankentransportaufkommens sind frequenzabhängig zu bemessen, wobei ein Übertrag von höchstens 10 % des realen mittleren Einsatzzeitbedarfs in die Folgestunde zulässig ist. Zur Optimierung der organisatorischen und wirtschaftlichen Synergieeffekte wurden die Bemessungsergebnisse nach Nr. 1, 2 und 3 anschließend dahingehend geprüft, ob eine gemeinsame risikoabhängige Fahrzeugbemessung aller Notfallfahrten innerhalb des vorgegebenen Sicherheitsniveaus zu in der Summe weniger Notfallrettungsmitteln führt, als dies bei einer nach Nr. 1 und Nr. 2 getrennten Bemessung im Ergebnis der Fall ist. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 12

14 6.4 Rettungsmittel-Vorhalteplan Die Ausstattung der Rettungswachen-Versorgungsbereiche sowie der Notarztstandorte mit vorzuhaltenden Rettungsmitteln wurde zum (wie auf Seite 12 dargestellt) nach den unter Punkt 6.3 genannten Kriterien bedarfsgerecht festgelegt. Butzbach Einsatzmittel Rettungsmittelvorhalteplan 2019 Montag - Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Einsatzzeit von bis Einsatzzeit von bis Einsatzzeit von bis KTP-MZF 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 Einsatzzeit von bis Wochenfeiertag Rettungswachenversorgungsbereich Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Einsatzzeit von bis Bad Nauheim KTP-MZF 1 6:00 23:00 1 7:00 7:00 1 7:00 7:00 1 7:00 23:00 1 7:00 23:00 KTP-MZF 1 8:00 20:00 1 9:00 20:00 1 KTW 1 9:00 18:00 1 8:00 17:00 NEF 1 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 NEF 2 8:00 18:00 8:00 18:00 Friedberg KTP-MZF 1 7:00 18:00 1 8:00 18:00 1 7:00 15:00 1 8:00 17:00 1 8:00 17:00 Karben Notfall MZF 1 8:00 8:00 1 7:00 7:00 1 7:00 7:00 1 7:00 7:00 1 7:00 7:00 Notfall MZF 1 7:00 21:00 1 7:00 21:00 1 7:00 19:00 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 KTW* 1 6:30 16:00 1 6:30 16:00 NEF 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 Bad Vilbel Notfall MZF 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 Notfall MZF 1 7:00 21:00 1 7:00 21:00 1 7:00 7:00 1 7:00 21:00 1 7:00 21:00 KTW * 1 13:00 21: :00 21:30 Wölfersheim Assenheim Reichelsheim Altenstadt Notfall MZF 1 7:00 7:00 1 7:00 7:00 1 7:00 7:00 1 7:00 7:00 1 0:00 0:00 Notfall MZF 1 8:00 20:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 KTW 1 6:00 22:00 1 6:00 13:00 1 8:00 20:00 Nidda Notfall MZF 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 1 8:00 8:00 NEF 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 Ortenberg Büdingen Notfall MZF 1 8:00 18:00 1 8:00 18:00 1 8:00 18:00 KTP-MZF 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 1 8:00 20:00 NEF 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 7:00 Gedern Kefenrod Notfall MZF 1 7:00 19:00 1 7:00 19:00 1 7:00 19:00 1 7:00 19:00 1 7:00 19:00 * w öchentlicher Schichtw echsel KTW Früh / Spät zw ischen RW Bad Vilbel und Karben Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 13

15 7. Notärztliche Versorgung Die notärztliche Versorgung ist eine Aufgabe des Rettungsdienstes. Sie bildet einen wesentlichen Bestandteil der rettungsdienstlichen Notfallversorgung und ist durch den bodengebundenen Rettungsdienst sicherzustellen. Die notärztliche Versorgung ist die Gewährleistung der medizinischen Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch entsprechend qualifiziertes ärztliches Fachpersonal. Sie umfasst die präklinische Versorgung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, bei denen unverzüglich lebensrettende Maßnahmen durchzuführen sind, die Transportfähigkeit herzustellen ist und die gegebenenfalls in dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung und Behandlung geeignete Einrichtung zu befördern sind. Darüber hinaus umfasst die notärztliche Versorgung die Verlegung von primärversorgten Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten. Auf Notarzteinsatzfahrzeugen werden nur Personen eingesetzt, die mindestens über die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin oder eine vergleichbare von der Landesärztekammer Hessen anerkannte Qualifikation verfügen. Notärztinnen und Notärzte müssen sich jährlich zu Themenbereichen der Notfallversorgung einschließlich Reanimationsmaßnahmen und- algorithmen fortbilden. Die Dispositionsentscheidung zum Einsatz der Notärztin/des Notarztes hat nach dem geltenden Indikationskatalog für die Alarmierung und den Einsatz von Notarzt-Systemen in Hessen zu erfolgen. 7.1 Organisationsform Die notärztliche Versorgung wird im Wetteraukreis als Rendezvous-System durchgeführt. Beim Rendezvous-System fahren Rettungswagen (RTW) und Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) getrennt zum Notfallort und treffen dort zusammen. Dadurch können von einem Notarzt mehrere RTW nacheinander bedient werden, was insbesondere für den ländlichen Raum von Bedeutung ist, aber auch im städtischen Raum zur Optimierung der Hilfsfrist führen kann. Entsprechend den allgemeinen Erfahrungen ist nach Herstellung der Transportfähigkeit des Patienten durch den Notarzt am Einsatzort häufig eine Begleitung durch den Notarzt im RTW nicht erforderlich. Das heißt, der Notarzt steht frühzeitig für neue Einsätze zur Verfügung, da er nicht an den RTW bzw. Notarztwagen (NAW) gebunden ist. 7.2 Nachweis der Bedarfsnotwendigkeit Nach Ziffer des Rettungsdienstplanes des Landes Hessen vom hat die Planung der Notarzt-Versorgungsbereiche grundsätzlich analog der Fachplanung der Rettungswachen-Versorgungsbereiche zu erfolgen (siehe Ziffer 6 ff). Darüber hinaus ist bei der Wahl eines Notarztstandortes insbesondere auch die Lage geeigneter Krankenhäuser zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung des Grundbedarfs an Notarztsystemen ist von einer Eintreffzeit von 15 Minuten (Dispositions-, Alarmierungs-, Ausrück- und Anfahrzeit) auszugehen. Die Einteilung der Notarzt-Versorgungsbereiche hat so zu erfolgen, dass die Eintreffzeit durch die Notärztin/den Notarzt in der Regel eingehalten werden kann. Über die Darstellung der Hilfsfrist-Isochronen (Seite 16) ist nachweisbar, dass im Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises mindestens 4 Notarztsysteme bedarfsnotwendig sind. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 14

16 7.3 Notarzt-Versorgungsbereiche, Standorte und Leistungserbringer Notarzt- Versorgungsbereich Bad Nauheim/Friedberg Leistungserbringer: Johanniter Unfallhilfe, Bad Nauheim Einsätze pro 1000 Einwohner 50,84 Standorte des Notarztsystems:JUH Rettungswache, Schwalheimer Str.84, Bad Nauheim Hochwaldkrankenhaus Bad Nauheim, Kerckhoffklini (Bad Nauheim) Bürgerhospital Friedberg Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw.qkm Butzbach ohne Bodenrod und Maibach 90, Rockenberg alle Ortsteile 16, Ober Mörlen alle Ortsteile 37, Bad Nauheim alle Stadtteile 32, Friedberg alle Stadtteile 50, Rosbach ohne Rodheim 68, Ober Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 5, Nieder u. Ober Florstadt Gemeinde Florstadt 14, Reichelsheim ohne Blofeld 22, Wölfersheim alle Ortsteile 43, Summen des Versorgungsbereiches: 379, Notarzt-Versorgungsbereich Karben Leistungserbringer:ASB Karben/DRK Friedberg Einsätze pro 1000 Einwohner 60,10 Standort des Notarztsystems: Rettungswache des ASB Dieselstr.9, Karben Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw.qkm Karben alle Stadtteile 43, Bad Vilbel alle Stadtteile 25, Nieder Wöllstadt Gemeinde Wöllstadt 10, Rodheim Stadt Rosbach 22, Stadt Niddatal alle Stadtteile 40, Büdesheim, Oberdorfelden Gemeinde Schöneck,Main-Kinzig-Kreis 10,83 0 Windecken, Heldenbergen, Eichen, Erbstadt Stadt Nidderau, Main-Kinzig-kreis 54, Summen des Versorgungsbereiches: 206, Notarzt-Versorgungsbereich Nidda Leistungserbringer:Johanniter Unfallhilfe, Bad Nauheim Einsätze pro 1000 Einwohner 42,50 Standort des Notarztsystems: Schillerstraße 44, Nidda Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw.qkm Echzell alle Ortsteile 37, Nidda alle Stadtteile 118, Ranstadt alle Ortsteile 34, Florstadt ohne Nieder und O.Florstadt 25, Blofeld Stadt Reichelsheim 5, Hirzenhain ohne Merkenfritz 27, Steinberg Stadt Gedern 0, Inheiden, Trais Horloff, Langd, Utphe, Rabertshausen, Rodheim und Steinheim Stadt Hungen, Landkreis Gießen 43, Schotten, Eschenrod, Eichelsachsen, Einartshausen, Wingershausen u. Rainrod Stadt Schotten, Vogelsbergkreis 50, Summen des Versorgungsbereiches: 342, Notarzt-Versorgungsbereich Büdingen Leistungserbringer: DRK Büdingen Einsätze pro 1000 Einwohner 41,42 Standort des Notarztsystems: DRK Rettungswache, Vogelsbergstraße 94, Büdingen Beschreibung des Versorgungsbereiches: Fläche (qkm) Einwohner Einw.qkm Altenstadt alle Ortsteile 30, Büdingen alle Stadtteile 101, Gedern ohne Steinberg 72, Glauburg alle Ortsteile 12, Kefenrod alle Ortsteile 19, Limeshain alle Ortsteile 12, Merkenfritz Gemeinde Hirzenhain 4, Ortenberg alle Stadtteile 37, Summen des Versorgungsbereiches: 290, Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 15

17 Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 16

18 8. Bereichsübergreifender Rettungsdienst Die rettungsdienstbereichsbezogene Planung von Rettungswachen- und Notarzt-Versorgungsbereichen bedeutet fast zwangsläufig, dass an den Rändern der Rettungsdienstbereiche Versorgungsbereiche auszuweisen sind, deren Größe unterhalb der möglichen Versorgungsfläche liegt bzw. deren Versorgungsfläche dann in den benachbarten Rettungsdienstbereich hineinreicht. Decken sich die Grenzen der bedarfsgerechten Rettungswachen-Versorgungsbereiche nicht mit den Grenzen eines Rettungsdienstbereiches, so ist die Sicherstellung der Notfallrettung in den entsprechenden Gebieten gemäß 5 Abs. 3 HRDG durch eine rettungsdienstbereichsübergreifende Bedarfsplanung unter Einbeziehung der benachbarten Träger des Rettungsdienstes zu regeln. Insoweit wurden entsprechende Vereinbarungen mit den Nachbarkreisen Main-Kinzig-Kreis, Hochtaunuskreis, Vogelsbergkreis, Landkreis Gießen sowie der Stadt Frankfurt getroffen. Folgende Städte und Gemeinden werden derzeit rettungsdienstlich und notärztlich kreisübergreifend versorgt: Main-Kinzig-Kreis RTW NEF Oberdorfelden Karben Büdesheim Karben Windecken Karben Heldenbergen Karben Eichen Karben Erbstadt Karben A 45 AS. Altenstadt- Langenselbold West Altenstadt Stadt Frankfurt RTW NEF Nieder Erlenbach Bad Vilbel Harheim Bad Vilbel Kreis Gießen RTW NEF Espa Butzbach Oberkleen Butzbach Niederkleen Butzbach Cleeberg Butzbach Inheiden Wölfersheim Nidda Trais-Horloff Wölfersheim Nidda Utphe Wölfersheim Nidda Langd Nidda Nidda Rabertshausen Nidda Nidda Rodheim Nidda Nidda Steinheim Nidda Nidda Vogelsbergkreis RTW NEF Schotten Nidda Rainrod Nidda Einartshausen Nidda Eichelsachsen Nidda Wingershausen Nidda Eschenrod Nidda Wetteraukreis RTW NEF Stornfels Schotten Bodenrod Usingen Usingen Maibach Usingen Usingen Gambach Lich Münzenberg Lich Ober Hörgern Lich Trais-Münzenberg Lich Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 17

19 Die Zentrale Leitstelle des Wetteraukreises bzw. Polizeidienststellen im Wetteraukreis sind zurzeit Notrufabfragestelle für folgende, außerhalb des Wetteraukreises gelegene Städte und Gemeinden: Lich - Eberstadt Pohlheim - Holzheim Langgöns - Espa Hungen - Obbornhofen Hungen - Rabertshausen Schotten - Burkhards Schotten - Kaulstoß Schotten - Sichenhausen Friedrichsdorf - Burgholzhausen Niederdorfelden Ronneburg - Altwiedermus Ronneburg - Neuwiedermus Frankfurt/Main - Harheim Frankfurt/Main - Nieder Erlenbach Landkreis Gießen Landkreis Gießen Landkreis Gießen Landkreis Gießen Landkreis Gießen Vogelsbergkreis Vogelsbergkreis Vogelsbergkreis Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Main-Kinzig-Kreis Main-Kinzig-Kreis Stadt Frankfurt/Main Stadt Frankfurt/Main Für folgende kreisangehörige Gemeinden ist die Notrufabfragestelle nicht bei der Zentralen Leitstelle des Wetteraukreises, sondern in Nachbarkreisen: Kefenrod - Burgbracht Kefenrod - Hitzkirchen Kefenrod - Helfersdorf Nidda - Stornfels Nidda - Unter Widdersheim Butzbach - Bodenrod Butzbach - Ebersgöns Butzbach - Maibach Niddatal - Kaichen Zentrale Leitstelle Main-Kinzig Zentrale Leitstelle Main-Kinzig Zentrale Leitstelle Main-Kinzig Zentrale Leitstelle Lauterbach Leitfunkstelle Gießen Zentrale Leitstelle Lahn-Dill Zentrale Leitstelle Lahn-Dill Zentrale Leitstelle Hochtaunus Zentrale Leitstelle Main-Kinzig Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 18

20 9. Rettungsdienstliche Versorgung bei Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle Ein Großschadensereignis mit einem erhöhten Anfall von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten stellt dann einen Ausnahmezustand unterhalb der Katastrophenschwelle dar, wenn dadurch eine Disposition nach den Grundsätzen der Regelversorgung nicht mehr möglich ist. 9.1 Führungsstab Der Führungsstab hat tätig zu werden, wenn Entscheidungen zur Alarmierung, Lenkung und Zusammenarbeit der Einsatzkräfte und -einheiten zu treffen sind, die über die jeweiligen Alarm- und Einsatzpläne hinausgehen. Dem Führungsstab gehören geeignete Fachkräfte der für die Gefahrenabwehr zuständigen Dienststellen an. Für den Wetteraukreis wurden folgende Personen benannt: der Leiter des Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr der Kreisbrandinspektor der Verwaltungsleiter (OLRD) des Fachdienstes Gesundheit und Gefahrenabwehr der Fachstellenleiter Rettungsdienst, Katastrophen- und Brandschutz der Sachbearbeiter für den Katastrophenschutz der Leitstellenleiter 9.2 Einsatzleitung Rettungsdienst Zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle ist nach 7 Abs. 3 HRDG für jeden Rettungsdienstbereich eine Einsatzleitung Rettungsdienst einzurichten. Der Einsatzleitung Rettungsdienst gehören mindestens eine Leitende Notärztin oder ein Leitender Notarzt und eine Organisatorische Leiterin oder ein Organisatorischer Leiter an. Die Einsatzleitung Rettungsdienst wird tätig, wenn die regelmäßig vorgehaltenen Rettungsmittel zur Gesamtversorgung nicht ausreichen und eine übergeordnete medizinische und organisatorische Führung erforderlich ist. Die Alarmierung der Einsatzleitung Rettungsdienst ist im Sonderschutzplan Rettung geregelt. Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat zur Erfüllung dieser Aufgaben 6 Leitende Notärzte sowie 10 Organisatorische Leiter zu Ehrenbeamten ernannt Sonderschutzplan Rettung Zur Lenkung der Einsatzmaßnahmen existiert im Wetteraukreis der Sonderschutzplan Rettung. Ziel des Sonderschutzplanes ist es, bei Einsatzlagen, die mit der originären Rettungsmittelvorhaltung nicht mehr bewältigt werden können, eine dem Schadenereignis angemessene Alarmierung von Einsatzmitteln und Einsatzkräften zu gewährleisten. Im Sonderschutzplan Rettung sind u.a. Alarmierungsmaßnahmen für die überörtliche Hilfe bei einem Massenanfall von Verletzten geregelt, sowie Evakuierungsstützpunkte und Bereitstellungsräume festgelegt. Darüber hinaus enthält er Vorgaben zur Patientensichtung bei einem Massenanfall von Verletzten. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 19

21 11. Luftrettung Die Durchführung der Luftrettung ist nach 5 Abs. 4 HRDG Angelegenheit des Landes. Das Land, als Träger der Luftrettung, und die nach 5 Ab. 5 HRDG für die Durchführung der Luftrettung bestimmte Landesbehörde haben einen Fachplan Luftrettung für das Land Hessen erlassen. Danach hat die Luftrettung im Sinne der Aufgabenbeschreibung und -abgrenzung des HRDG ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst die Aufgabe, Primär- und Sekundäreinsätze, Suchflüge, den Transport von lebenswichtigen Medikamenten, Blutkonserven und Organen sowie speziellem Personal (z. B. Ärzteteams) im Rahmen der Notfallrettung mit Rettungshubschraubern (RTH), Intensivtransporthubschraubern (ITH) und Flächenflugzeugen (ITF) durchzuführen. Daneben können Luftrettungsmittel für die Rettung aus besonderen Gefahrenlagen (Wasser-, Berg- oder Höhenrettung) eingesetzt werden. Grundsätzlich ist der zeitlich nächstgelegene RTH einzusetzen. In räumlicher Hinsicht ist der Einsatzauftrag der RTH durch ihr jeweiliges Primäreinsatzgebiet bestimmt, das derzeit von einem Radius von 50 km (ausgehend vom Standort des RTH) vorgegeben wird. Im Wetteraukreis kommen im Regelfall folgende Rettungshubschrauber zum Einsatz: Standort Rufname Frankfurt/M. - BG Unfallklinik Christoph 2 Fulda - Städtische Kliniken Christoph 28 Gießen - JUH Luftrettungszentrum Christoph Gießen Reichelsheim / Wetteraukreis Christoph Mittelhessen 12. Berg- und Wasserrettung Im Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises befinden sich weder Berge noch Gewässer oder Wasserstraßen, an denen ein regelmäßiges Notfallaufkommen zu verzeichnen war. Es besteht deshalb kein Bedarf eine rettungsdienstliche Vorhaltung hierfür einzurichten. 13. Erweiterte Versorgungsmaßnahmen Im Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises wird ein Schulungskonzept praktiziert, das Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten befähigt, nach Ausschöpfung der Grund- und Regelkompetenz, unter bestimmten Voraussetzungen, präklinisch erweiterte Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehören: Venenpunktion, Intubation ohne Medikamente, Defibrillation und die Applikation ausgewählter Medikamente. 14. Schlussbemerkungen Nach 15 Abs. 4 HRDG hat die Fortschreibung des Bereichsplanes mindestens im Abstand von 5 Jahren zu erfolgen. Soweit sich innerhalb dieses Zeitraumes wesentliche Veränderungen ergeben, sind diese im Bereichsbeirat zu beraten und umzusetzen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Vorgaben, die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung im Wetteraukreis, sicherzustellen. Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich des Wetteraukreises Seite 20

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