Sonderschutzplan Rettung (Sonderschutzplan für rettungs- und sanitätsdienstliche Einsatzlagen)

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1 Sonderschutzplan Rettung (Sonderschutzplan für rettungs- und sanitätsdienstliche Einsatzlagen) Stand: Vorwort Im Rahmen der Planungsverantwortung für die rettungsdienstliche Versorgung bei Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle, wurden seitens des Wetteraukreises und des Landes Hessen in den vergangenen Jahren verschiedene Alarmierungskonzepte in Kraft gesetzt, die im Jahr 2011 im Sonderschutzplan Rettung zusammengefasst wurden. Ziel des Sonderschutzplanes ist es, bei Einsatzlagen, die mit der originären Rettungsmittelvorhaltung nicht mehr bewältigt werden können, eine dem Schadenereignis angemessene Alarmierung von Einsatzmitteln und Einsatzkräften zu gewährleisten. Der Sonderschutzplan Rettung bildet auf wenigen Seiten Einsatzlagen und Alarmierungsmaßnahmen ab. Wegen des erhöhten Gefahrenpotenzials für die Einsatzkräfte, ist auch die rettungsdienstliche Abwicklung so genannter Polizeilagen berücksichtigt worden. Im Jahr 2016 wurde der Sonderschutzplan Rettung überarbeitet. Dabei sind die taktischen Einheiten und die MANV-Einsatzstichworte (Alarmierungsschwellen) analog der Vorgaben im MANV-Rahmenkonzept des Landes Hessen angepasst worden. Außerdem wurde festgelegt, welche Einheiten aus dem originären Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz für die überörtliche Hilfe zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Kapitel im Sonderschutzplan Rettung von 5 auf 4 reduziert. Das ehemalige Kapitel 2 Schadenslage ohne Erkenntnisse zur Anzahl von Verletzten ist nun in den Alarmierungsvorgaben zum Einsatzstichwort MANV 5 enthalten. Neu sind die Vorgaben zur Patientensichtung bei einem Massenanfall von Verletzten sowie ein Anhang über Verhaltensgrundsätze zum Funk bei Großschadenslagen. Die Alarmierungsvorgaben der MANV-Stufen 5 bis 25 sind Mindestvorgaben. Bei neuen Erkenntnissen zur Anzahl von Verletzten ist die Zentrale Leitstelle jederzeit berechtigt, zusätzliche Rettungsmittel zu alarmieren. Zur erfolgreichen Umsetzung der geplanten Maßnahmen im Einsatzfall ist es wichtig, dass sich die Einsatzkräfte mit den 4 Abschnitten des Sonderschutzplanes eingehend beschäftigen. Es ist zu beachten, dass Einsatzkräfte des Rettungsdienstes nicht autorisiert sind, Auskünfte an Medienvertreter zu erteilen. Die Presse- und Medienarbeit für den Rettungsdienst wird vom Führungsstab übernommen. 1

2 Der Sonderschutzplan Rettung gliedert sich in 4 Kapitel: 1. Verstärkung des Rettungsdienstes bei erhöhtem Notfallaufkommen 2. Massenanfall von Verletzten und Erkrankten 3. Polizeilage 4. Evakuierung Anhang: Verhaltensgrundsätze zur Nutzung des Digitalfunks bei Großschadenslagen 1. Verstärkung des Rettungsdienstes bei erhöhtem Notfallaufkommen Bei einem akut erhöhten Aufkommen von Notfalleinsätzen und dadurch bestehenden Kapazitätsengpässen für die Notfallversorgung im Rettungsdienstbereich besteht für die Zentrale Leitstelle die Option, kurzfristig Rettungswagen der Leistungserbringer nachzubesetzen. Die Alarmierung erfolgt mit dem Einsatzstichwort Rettungsdienstverstärkung. Die Rettungswagen sollen gemäß den aktuell gültigen Vorgaben des HRDG besetzt werden und sich maximal 30 Minuten nach Alarmierung einsatzbereit bei der Zentralen Leitstelle melden. Eine Verstärkungsoption in der notärztlichen Versorgung erfolgt durch die Alarmierung eines Mitgliedes der LNA-Gruppe mit dem Einsatzstichwort Hintergrund-Notarzt. 2. Massenanfall von Verletzten und Erkrankten Für den Massenanfall von Verletzten gemäß Meldebild in der Leitstelle gelten folgende Mindest- Alarmierungsvorgaben: MANV 5 (bis 5 Verletzte): 1 Notarztsystem Einsatzleitung Rettungsdienst (LNA / OLRD) Die Alarmierung nach MANV 5 gilt ebenfalls bei bestätigten Schadenslagen (Bränden) in Sonderobjekten, bei sonstigen Einsätzen mit unklaren Meldebildern bezüglich der Anzahl von Verletzten und bei einer Polizeilage nach Punkt 3.1 dieses Konzeptes. MANV 15 (bis 15 Verletzte): 6 RTW (originäre Vorhaltung) 2 Notarztsysteme 1 Ü-MANV-SN-Einheit aus Nachbarkreis (direkt zum Einsatzort) Alarmierung Rettungsdienstverstärkung aller Leistungserbringer (optional) Einsatzleitung Rettungsdienst (LNA / OLRD) Leitstellenverstärkung Notfallseelsorge Vorinformation Akutkliniken Vorinformation Nachbarleitstellen 2

3 MANV 25 (bis 25 Verletzte): 10 RTW (originäre Vorhaltung) 2 Notarztsysteme Alarmierung Rettungsdienstverstärkung aller Leistungserbringer 4 Ü-MANV-SN-Einheiten aus Nachbarkreisen (direkt zum Einsatzort) Alle verfügbaren Leitenden Notärzte Alle verfügbaren Organisatorischen Leiter RD Sanitäts- und Betreuungseinheiten der Hilfsorganisationen (komplett) Leitstellenverstärkung (alle verfügbaren Kräfte) Notfallseelsorge Alarmierung der Akutkliniken im Wetteraukreis (Aktivierung KHEP gemäß Vorgaben MANV) Aktivierung GIT (Entscheidung durch den Führungsstab) Aktivierung San-Depot (Entscheidung durch den Führungsstab) Ü-MANV-50 bis Ü-MANV-1000: Maßnahmen wie MANV 25 Zusätzliche Anforderung externer Kräfte gemäß Vorgabe Land Hessen Alarmierung der für den Betrieb der Bereitstellungsräume zuständigen Feuerwehren Information der Nachbarleitstellen zwecks Benachrichtigung der Kliniken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich wegen Aufnahme von Patienten Ü-MANV-Anforderung hessischer Leitstellen Im MANV-Rahmenkonzept des Landes Hessen wurden Regelungen zur überörtlichen Hilfe bei einem Massenanfall von Verletzten getroffen. Auf dieser Grundlage hat sich der Wetteraukreis bereit erklärt, auf individuelle Anforderung anderer Leitstellen, folgende taktische Einheiten zur Verfügung zu stellen: 1x MANV-SN (Soforteinheit mit Notarzt): 1 Notarztsystem (Info Führungsstab) 1x MANV-SR (Soforteinheit Rettungsdienst): (Info Führungsstab) 1x SEG SAN (Alarmierung aller Sanitätszüge): SEG Behandlung SEG Transport OLRD 1x SEG Betreuung (Alarmierung aller Betreuungszüge): SEG Betreuung Gruppe Versorgung OLRD 3

4 Patientensichtung Das zuerst eintreffende Rettungsmittel hat die Sichtung der Patienten nach dem Start-Triage- System vorzunehmen. Armbänder stehen in den Farben schwarz, rot, gelb und grün zur Verfügung. Der Sichter muss eine Kennzeichnungsweste tragen. Der Sichter ist für eine ordnungsgemäße Übergabe der Sichtungsdokumentation an die Einsatzleitung Rettungsdienst verantwortlich. Sammelplätze für Ü-MANV-Einheiten aus dem Wetteraukreis: Ein Sammelplatz dient als Treffpunkt für Rettungsmittel aus dem eigenen Rettungsdienstbereich vor der Anfahrt zu einem größeren Schadensereignis nach Anforderung einer anderen hessischen Leitstelle. Auf Anweisung der Zentralen Leitstelle haben sich die alarmierten Einheiten dort einzufinden. Das Ausrücken zur Einsatzstelle erfolgt erst nach Anweisung der Zentralen Leitstelle. Die Zentralen Leitstelle legt einen geeigneten Sammelplatz, unter Berücksichtigung der Lage des Einsatzortes, individuell fest. Bereitstellungsräume für Ü-MANV- Einheiten aus den Nachbarkreisen: Ein Bereitstellungsraum dient zur Aufnahme der anrückenden Einheiten aus unterstützenden Rettungsdienstbereichen. Es wird grundsätzlich der Bereitstellungsraum mit der Nr. 1 angefahren. Sollte dieser nicht genutzt werden können, muss auf Bereitstellungsraum Nr. 2 ausgewichen werden. Die Bereitstellungsräume haben eine Aufnahmekapazität von mindestens 80 Fahrzeugen. Für die organisatorische Abwicklung wird eine Einsatzabschnittsleitung eingerichtet. Diese wird von der örtlich zuständigen Feuerwehr übernommen. Bereitstellungsraum West : West 1: Rosbach - Ober Rosbach, Sporthalle Eisenkrain West 2: Friedberg - Ockstadt; Panzerstraße zum Golfplatz Löwenhof Bereitstellungsraum Ost: Ost 1: Altenstadt - Lindheim, Festplatz Ost 2: Büdingen - Düdelsheim, Festplatz Sanitätsdepot im Krankenhaus Friedberg ( SAN-Depot ) Im Bürgerhospital Friedberg befindet sich ein so genannter Bevorratungssatz San-KatS, der Verbandmaterial, Infusionen und Medikamente für die Versorgung von bis zu 100 Verletzten beinhaltet. Das Material ist in 22 Zarges-Boxen verlastet und kann bei Bedarf über die Zentrale Leitstelle des Wetteraukreises angefordert werden. Der Transport erfolgt durch Helfer des 3. Sanitätszuges des DRK Friedberg. Die Vorlauf- und Verladezeit beträgt bis zur Abfahrt an die Einsatzstelle ca. 30 Minuten. 4

5 3. Polizeilage 3.1 Einsatzsituationen bei denen von einer hohen Gefährdung für das Rettungsdienstpersonal auszugehen ist (Schusswaffengebrauch, Explosivstoffe, Geiselnahmen etc.) werden mit dem Einsatzstichwort Polizeilage alarmiert. In diesen Fällen ist ein enger Informationsaustausch zwischen Zentraler Leitstelle und der Polizei erforderlich. Hierbei wird auch ein evtl. notwendiger Bereitstellungsraum festgelegt. Die Alarmierung der Rettungsmittel analog MANV 5 (siehe Punkt 2), wird erst nach erfolgter Rücksprache mit der Polizei vorgenommen. Die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes werden vor Ort nur tätig, sofern eine mündliche Freigabe durch die Zentrale Leitstelle oder die Polizei vor Ort erfolgt ist. 3.2 Situationen mit geringerer Gefährdung werden durch die Einsatzstichwörter Schlägerei oder Häusliche Gewalt alarmiert. Sofern keine direkte Weisung der Leitstelle bezüglich eines Bereitstellungsraumes ergeht, kann der Einsatz unter gebotener Berücksichtigung der persönlichen Sicherheit regulär abgewickelt werden. Höchstes Schutzziel bleibt der Eigenschutz der Einsatzkräfte. In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit der Zentralen Leitstelle zu nehmen. 4. Evakuierung Für die Evakuierung von Sondereinrichtungen gilt eine Standardalarmstufe. Lediglich für Einrichtungen mit ausschließlich mobilen Betroffenen (z.b. Schulen etc.), bei denen kein Transport erfolgt, gilt eine herabgestufte Alarmvorgabe. EVAK-Standard: 8 RTW (originäre Vorhaltung) 2 Notarztsysteme Alarmierung Rettungsdienstverstärkung aller Leistungserbringer 1 Ü-MANV-SN-Einheit aus Nachbarkreis Alle verfügbaren Leitenden Notärzte Alle verfügbaren Organisatorischen Leiter RD Sanitäts- und Betreuungseinheiten der Hilfsorganisationen (komplett) Leitstellenverstärkung Notfallseelsorge IuK-Gruppe DRK Räumung ohne Transport (mobile Betroffene): 1 Notarztsystem Einsatzleitung Rettungsdienst (LNA & OLRD) Örtlich zuständiger Betreuungszug 5

6 Evakuierungsstützpunkte Bei einer Evakuierung ist es ggf. erforderlich, die betroffenen Menschen an einem Ort unterzubringen, an dem sie vorübergehend (bis zu 24 Stunden) versorgt und betreut werden können. Im Wetteraukreis stehen für diese Lage 11 Evakuierungsstützpunkte zur Verfügung. Es handelt sich zumeist um Sport- oder Mehrzweckhallen, die bezüglich Lage, Größe und Ausstattung geeignet sind, eine große Anzahl von Menschen aufzunehmen. Die Inbetriebnahme eines Evakuierungsstützpunktes erfolgt in Absprache mit der Technischen Einsatzleitung vor Ort und dem Führungsstab. Evakuierungs-Stützpunkt Bad Nauheim Mehrzweckhalle, Frauenwaldstraße 9, Bad Nauheim- Nieder Mörlen Evakuierungs-Stützpunkt Friedberg Sporthalle der Henry-Benrath-Schule, Am Seebach, Friedberg Evakuierungs-Stützpunkt Karben Turnhalle der Kurt-Schumacher-Schule, Karbener Weg 38, Karben- Groß Karben Evakuierungs-Stützpunkt Bad Vilbel Sport- und Kulturforum, Dortelweiler Platz 1, Bad Vilbel- Dortelweil Evakuierungs-Stützpunkt Butzbach Sporthalle der Stadtschule, August-Storch-Straße 9, Butzbach Evakuierungs-Stützpunkt Echzell Sporthalle der Kurt-Moosdorf-Schule, Hauptstraße 61, Echzell Evakuierungs-Stützpunkt Nidda Sporthalle der Haupt- und Realschule, Am kleinen Weidchen, Nidda Evakuierungs-Stützpunkt Altenstadt Altenstadthalle, Schillerstraße 2, Altenstadt Evakuierungs-Stützpunkt Ortenberg Sporthalle der Gesamtschule Konradsdorf, Am Kloster 7, Ortenberg Evakuierungs-Stützpunkt Gedern Sporthalle der Gesamtschule, Franseckystraße, Gedern Evakuierungs-Stützpunkt Büdingen Mehrzweckhalle, Zum Sportplatz 22, Büdingen- Lorbach. 6

7 Anhang Digitalfunk - 10 Gebote bei Großlagen - Nach aktuellem Kenntnisstand, sind vor allem bei Großlagen einige Verhaltensgrundsätze zu beachten. Von einigen Stellen wurden bereits entsprechende Hinweise ausgegeben. Hieran haben wir uns orientiert und folgende Verhaltensregeln, angepasst für unsere Einsatzkräfte, aufgestellt. Beachte die Funkdisziplin! Beschränke deine Kommunikation auf das Notwendige! Verzichte auf die Nutzung von Zusatzdiensten (z.b. Einzelruf, SDS)! Schalte dein Funkgerät vor dem Erreichen des Einsatzortes mit der dir zugewiesenen Gruppe ein! Verwende Repeater und Gateway nur auf ausdrückliche Anweisung! Nutze ausschließlich die dir zugewiesene Gruppe! Kein Mithören der Heimatgruppe! Bleibe bei Warteschlangen-betrieb auf der Sprechtaste (PTT) und warte, bis dein Rufwunsch an der Reihe ist! Stelle sicher, dass kein Funkgerät auf einer nicht zugewiesenen Gruppe geschaltet ist! Bleibe geduldig bei einer Überlastsituation! Schalte das Endgerät nicht aus- und wieder ein! Nutze ausschließlich den Gruppenruf! Melde Störungen umgehend der Einsatzleitung! Servicepoint Digitalfunk Wetteraukreis

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