Hinweise für die Feuerwehr MASSENANFALL VERLETZTER UND ERKRANKTER

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1 Hinweise für die Feuerwehr MASSENANFALL VERLETZTER UND ERKRANKTER

2 Fahrplan I.I Massenanfall Verletzter I.II Patientenablage I.III Behandlungsplatz II. Rechtliche Grundlagen in Thüringen III. Welche Einheiten sind flächendeckend vorhanden um im MANV tätig zu werden? IV. Was leitet sich für die Feuerwehr ab? 2

3 I.I Massenanfall Verletzter Die deutsche Norm DIN Begriffe im Rettungsdienst) unterscheidet den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV) als einen Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich nicht versorgt werden kann. Generelles Ziel ist die schnelle Rückkehr zur individualmedizinischen Versorgung. 3

4 I.II Patientenablage Die DIN definiert die Patientenablage folgendermaßen: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben. 4

5 I.II strukturierte Patientenablage 5

6 Wenn nicht ausreichend Rettungsmittel bereitstehen oder noch weitere Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um einen Patienten transportieren zu können, werden ein oder mehrere Behandlungsplätze eingerichtet. Ein Behandlungsplatz wird eingerichtet, wenn nicht ausreichend Patienten von der Schadstelle abtransportiert und / oder in der Patientenablage versorgt werden können. Ziel des Behandlungsplatzes ist das Herstellen / Aufrechterhalten der Transportbereitschaft eines Patienten. Dazu wird der Behandlungsplatz in verschiedene medizinische Bereiche unterteilt: rotgelb-grün-blau (medizinische Triage). In der Regel sollte der Behandlungsplatz von benachbarten Einheiten (Landkreisebene) des Katastrophenschutzes eingerichtet und betrieben werden. Während eines Einsatzes sind die Einsatzkräfte des eigenen Landkreises an der Schadstelle in der Patientenablage gebunden. Der Behandlungsplatz wird betrieben, bis der letzte Patient abtransportiert ist. 6

7 Großübung SOGRO MANV 500 am Flughafen Frankfurt Quelle: 7

8 MAN-V - HINWEISE FÜR DIE FEUERWEHR Elementeübung VKU- groß Tunnel Pörzberg Verletzte 8

9 II. Rechtliche Grundlagen in Thüringen Thür RettG 17 Rettungsdienstliche Versorgung in besonderen Fällen (1) Zur Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung bei größeren Notfallereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle mit mehreren Verletzten oder Erkrankten, bei denen die Tätigkeiten des eingesetzten Personals koordiniert werden müssen, hat der Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes eine rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort einzurichten. Dieser gehören insbesondere ein Leitender Notarzt und ein Organisatorischer Leiter an. Soweit nach anderen Rechtsvorschriften eine Einsatzleitung eingerichtet wurde, untersteht ihr der Leitende Notarzt; dies gilt nicht in medizinischen Fragen.. 9

10 Landesrettungsdienstplan 10

11 11

12 ThürBKG 2 Aufgabenträger (1) Aufgabenträger sind: 1. die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, 2. die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe, 3. das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe und 4. die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land für den Katastrophenschutz. 12

13 ThürBKG 18 Mitwirkung und Aufgaben der anderen Hilfsorganisationen (1) Die kommunalen Aufgabenträger setzen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Allgemeinen Hilfe neben der Feuerwehr, soweit sie es für erforderlich halten, andere öffentliche und private Hilfsorganisationen ein, wenn sich diese Organisationen allgemein zur Mitwirkung bereit erklärt haben. 13

14 Zur Zeit arbeitet eine Arbeitsgruppe des TIM daran Regelungen zum Ü-MANV in einen rechtlichen Rahmen zu fassen, welche es erlauben auf Rettungsmittel der Aufgabenträger zurückzugreifen. So sollen je 1 NEF und RTW zur schnellen überörtlichen Hilfe entsandt werden (gegenwärtiger Stand). Weiteres ist im Gespräch. 14

15 III. Flächendeckende Einheiten ThürKatSVO In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden für die Bereiche nach 28 Abs. 3 ThürBKG nach Maßgabe der Anlagen 1 bis 7 insgesamt mindestens folgende Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufgestellt: Katastrophenschutz-Sanitäts- und Betreuungszüge, 15

16 IV. Anforderungen für die Feuerwehr Die Aufgaben der Feuerwehr im MANV unterscheiden sich nicht von denen im normalen Einsatz. Einsatzleitung Ordnung des Raumes Lagemeldung Sicherungsmaßnahmen, wie Beleuchtung, Zutritt, Brandschutz, Rettung Transport aus dem Gefahrenbereich und ggf. darüber hinaus Technische Unterstützung Übergabe an den Rettungs- und/ oder Sanitätsdienst/ Betreuungsdienst Abschirmung Beteiligter Betreuung Leichtverletzter 16

17 Somit kommt es zu nachfolgendem Auftrag für die Einsatzleitung: Sicherstellung der Führungsorganisation Ordnung des Raumes Ordnung des Fernmelde- und Kommunikationswesens (Funk, Telefon, Fax, , Melder) Einsatzdurchführung Melde- und Berichtswesen (Lagemeldungen, ) Bildung von Reserven (Bereitstellungsräume, Meldeköpfe, ) Materialerhaltung und Versorgung (Ablöse, Verpflegung, Verbrauchsmaterial, Kraftstoffe, Baumaterial, ) 17

18 Einsatzplanung Nur durch richtige Vorbereitung auf das eventuell Kommende kann sich die Feuerwehr richtig strukturieren und dem Einsatz eine klare Struktur geben. Der Rettungsdienst kann das von Anfang an nicht leisten. Darum muss die Feuerwehr diese Belange berücksichtigen. Dazu müssen Alarm- und Einsatzpläne auch für den MANV aufgestellt werden. Schulungen der Einsatzkräfte und des Führungspersonals und Übungen sowohl auf Stabsebene als auch mit dem Behandlungsplatz/ der strukturierten Patientenablage durchgeführt werden. 18

19 Führungsorganisation Der Einsatzabschnitt Sanität/ Betreuung/ Notfallseelsorge wird i.d.r. in Unterabschnitte gegliedert. So z.b. in: Behandlung mit Patientenablage, Transport mit Rettungsmittelhalteplatz und Hubschrauberlandeplatz, Betreuung und Krisenintervention/ Notfallseelsorge sowie Versorgung/ Logistik 19

20 Zu beachten: Der Einsatzleiter trägt die Gesamtverantwortung und ist damit auch für die Rettungsmaßnahmen und für die Versorgung und Betreuung der Verletzten. Die Rettung der Verletzten erfolgt nach Prioritäten. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem LNA festgelegt. Der ersteintreffende Notarzt ist so lange Leitender Notarzt, bis der diensthabende Notarzt vor Ort eintrifft. Der Rettungsassistent des ersteintreffenden RTW ist so lange Organisatorischer Leiter Rettungsdienst, bis der diensthabende Organisatorische Leiter eintrifft. Die Lage des Behandlungsplatzes (legt LNA fest) sollte so gewählt werden, dass die Entfernungen zu den Patientenablagen nicht überproportional groß geraten. Die Fläche muss sorgfältig ausgewählt werden (Gefahrenbereich und räumliche Restriktionen). Kurze und freie Transportwege zum Behandlungsplatz. Rettungsmittelhalteplatz und Hubschrauberlandeplatz in der Nähe des BHP Die Festlegung hierzu trifft der LNA mit dem Einsatzleiter. 20

21 Verletzte sind aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zu bringen. Der Rettungsdienst benötigt dringend Zugang zum Patienten. Darum: Schnellstmögliche Freigabe des Einsatzortes für den Rettungsdienst anstreben oder schnellstmögliche Rettung der Patienten aus dem Gefahrenbereich/ der Zwangslage. Unverzügliche Übergabe an die Patientenablagen. Die der Feuerwehr eigenen Hilfsmittel und Kenntnisse zur Ersten Hilfe nutzen. Verletzte sind entsprechend der Schweregrade der Verletzung zu versorgen und zu transportieren. Pro Ereignis sollten maximal zwei Patientenablagen eingerichtet werden. Sich spontan bildende Patientenablagen sind im sicheren Bereich zu belassen und nicht zu verschieben. Besteht keine Notwendigkeit der Verlegung der Patientenablage, verbleibt diese an der Stelle, wo sie sich gebildet hat. Einer Patientenablage in einem Gebäude oder unter einem Dach ist der Vorzug vor einer im Freien zu geben. Ist die geschützte Unterbringung nicht möglich, so ist für den entsprechenden Wetterschutz zu sorgen. Ggf. ist zu Beleuchten. 21

22 Patientenablagen sollten auf festem Untergrund angelegt werden (Fahrtragennutzung). Patientenablagen so weit wie nötig vom Schadensort entfernt, aber so nah wie möglich errichten. Schwerverletzte benötigen zuerst Hilfe! Sie melden sich nicht von allein und liegen in der Regel ruhig am Schadensort. Leichtverletzte wollen oft viel Aufmerksamkeit. Die Standorte, die Einsatzbereitschaft und die sich entwickelnde Lage ist dem zuständigen Einsatzabschnittsleiter/ später dem LNA laufend zu übermitteln. 22

23 Für den Aufbau eines BHP wird nachfolgendes Personal benötigt: Bereich Notarzt RettAss Helfer Transport von Verletzten Sichtung je Arbeitsplatz SK I je 10 Verletzte SK II je 10 Verletzte SK III je 10 Verletzte 0,4 0,8 1,6 SK IV je 10 Verletzte Ausgang Summe 6,4 13,8 88,6 Gesamt 108,8 Da ist Hilfe durch Feuerwehr oder zugeordnete Kräfte notwendig! 23

24 Für den Aufbau des Behandlungsplatzes 50 werden i.d.r. bis 800 m² benötigt. Für den Rettungsmittelhalteplatz 200 bis 400 m². Der Hubschrauberlandeplatz wird nach den anfliegenden Rettungshubschraubern bemessen. Beim Einsatz der Großraumrettungshubschrauber (CH 53) wird entsprechend mehr Platz benötigt. Aufbauvarianten 24

25 Das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal (Rettungsassistenten) kann durch Ermächtigung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst eine Vorsichtung nach mstart übernehmen, um die Sichtung zu beschleunigen und das verspätete Eintreffen/ Ärztemangel so weit aufzufangen, dass möglichst wenig Zeit im Interesse des Patienten verloren geht. Sichtung s- kategorie T 1 T 2 T 3 T 4 akute, vitale Bedrohung schwer verletzt / erkrankt leicht verletzt / erkrankt ohne Überlebenschance Sichtungs- Konsenskonferenz Sofortbehandlung dringende Behandlung Spätere (ambulante) Behandlung Betreuende (abwartende) Behandlung Beschreibung Konsequenz Prozentuale Verteilung 2002 Anzahl bei 25 Verletzten Anzahl bei 50 Verletzten ,1 4/2 8/ ,5 5/5 10/ ,4 15/18 30/36 5 1/0 2/0 Tote 0 0/0 0/0 25

26 Jeder Patient und jeder Betroffene ist zu registrieren. Dazu sind diese der Eingangssichtung am Behandlungsplatz zuzuführen. Die Betroffenen sind vom Behandlungsplatz getrennt zu betreuen. Sind Gebäude nicht vorhanden, so können auch Busse oder MTW für die Betroffenen und zu betreuenden Personen verwendet werden. Ggf. verbringen die MTW die betroffenen in das Feuerwehrhaus oder andere geeignete Einrichtungen. Sowie ein Betroffener die Einsatzstelle verlässt, muss sein Verbleib erfasst werden. Die Erfassungslisten werden beim OrgL zusammengeführt und von dort an die Polizei bzw. die Leitstelle übermittelt. Für jeden gelben und roten Patienten soll ein Rettungsmittel herangeführt werden. Das bedeutet, auf einem BHP 50 werden 20 Rettungsmittel (RTW) benötigt. Da dies im Rettungsdienstbereich nicht zu leisten ist sind wir auf überörtliche Hilfe angewiesen. Die Einsatzstelle und insbesondere der Bereich der Patientenablagen und des Behandlungsplatzes sind vor der Öffentlichkeit abzuschirmen. Nach Beendigung der Rettungsmaßnahmen können die Feuerwehren den Sanitätsund Betreuungsdienst unterstützen. Notwendige Absprachen hierzu trifft der jeweilige Einsatzleiter mit dem LNA. 26

27 FAZIT Die Feuerwehr hat bei einem MANV zwei Aufgabenschwerpunkte: Bewältigung des Ereignisses und Unterstützung des Rettungsdienstes. 27

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 28

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