Bevölkerungsschutz. Knut Vieweger

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1 Bevölkerungsschutz Knut Vieweger

2 Satzungsgemäße Aufgaben : 1. Erste Hilfe und Sanitätsdienst 2. Rettungsdienst und Krankentransport sowie Unfallfolgedienst 3. Ambulanzflug- und Auslandsrückholdienst 4. Bevölkerungsschutz 5. Aus- und Fortbildung von Schwesternhelferinnen/ Pflegehelfern 6. Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern 7. Soziale Dienste, u.a. * Behindertenbetreuung * Altenbetreuung * Mahlzeitendienst * Ambulante Betreuung und Pflege Hilfebedürftiger 8. Betrieb von und Mitwirkung an Sozialstationen/ Diakoniestationen 9. Teilstationäre und stationäre Altenpflege 10. Sonstige Hilfeleistungen im karitativen Bereich

3 Satzungsgemäße Aufgaben : 1. Erste Hilfe und Sanitätsdienst 2. Rettungsdienst und Krankentransport sowie Unfallfolgedienst 3. Ambulanzflug- und Auslandsrückholdienst 4. Bevölkerungsschutz 5. Aus- und Fortbildung von Schwesternhelferinnen/ Pflegehelfern 6. Jugendarbeit und Arbeit mit Kindern 7. Soziale Dienste, u.a. * Behindertenbetreuung * Altenbetreuung * Mahlzeitendienst * Ambulante Betreuung und Pflege Hilfebedürftiger 8. Betrieb von und Mitwirkung an Sozialstationen/ Diakoniestationen 9. Teilstationäre und stationäre Altenpflege 10. Sonstige Hilfeleistungen im karitativen Bereich

4 Bevölkerungsschutz??? Bevölkerungsschutz = Zivilschutz + Katastrophenschutz

5 Zivilschutz Unterschied Zivil-und Katastrophenschutz bei Angriffen auf die Bundesrepublik Sache des Bundes geregelt im Bundes-Zivilschutzgesetz Katastrophenschutz bei Unglücksfällen und Naturkatastrophen Sache der Länder für uns: NKatSG (Nieders. Katastrophenschutzgesetz)

6 Unterstützung durch Zivilschutz Das zum Zweck des Zivilschutzes vom Bund aufgestellte und finanzierte Material wird den Ländern als Unterstützung für ihren Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt.

7 Bevölkerungsschutz KTW4 (Viertragenkrankenwagen) ATrKW (Arzttruppkraftwagen) BetrKombi (Betreuungskombi) KüKw + FKH (Küchenkraftwagen mit Feldkochherd)

8 Personalstärke Zugführer / Gruppenführer / Helfer // Gesamt Zug : ca. 32 Helfer Gruppe: 7-9 Helfer

9 Die Einsatzeinheit

10 Katastrophenfall NKatSG : Der Katastrophenfall wird durch den Hauptverwaltungsbeamten (HVB) festgestellt.

11 Katastrophenschutzstab gemäß DV 100: Sachgebiete 1 bis 6 S 1 : Personal S 2 : Lage S 3 : Einsatz S 4 : Versorgung S 5 : Presse- und Öffentlichkeitsarbeit S 6 : Kommunikation evtl. Ergänzung durch sog. Fachberater

12 Katastrophenfall DIN Begriffe im Rettungswesen : 3.15 Katastrophe ein über das Großschadensereignis hinausgehendes Ereignis mit einer wesentlichen Zerstörung oder Schädigung der restlichen Infrastrucktur speziell der medizinischen Versorgungseinrichtungen. Es kann im Rahmen der medizinischen Versorgung mit den Mitteln und Einsatzstruckturen des Rettungsdienstes alleine nicht bewälltigt werden.

13 Großschadensereignis DIN Begriffe im Rettungswesen : 3.10 Großschadensereignis ein Ereignis mit einer so großen großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderer Geschädigter oder Betroffener, dass es mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes nicht bewältigt werden kann.

14 Großschadensereignis DIN Begriffe im Rettungswesen : 3.10 Großschadensereignis ein Ereignis mit einer so großen großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderer Geschädigter oder Betroffener, dass es mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes nicht bewältigt werden kann.

15 Massenanfall DIN Begriffe im Rettungswesen : 3.21 Massenanfall ein Notfall mit einer größeren Anzahl von Verletzten oder Erkrankten sowie anderen Geschädigten oder Betroffenen, der mit der vorhandenen und einsetzbaren Vorhaltung des Rettungsdienstes aus dem Rettungsdienstbereich versorgt werden kann.

16 Patientenablage DIN Begriffe im Rettungswesen : 3.34 Patientenablage eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Dort werden sie dem Rettungsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

17 Behandlungsplatz DIN Begriffe im Rettungswesen : 3.2 Behandlungsplatz eine Einrichtung mit einer vorgegebenen Struktur, an der Verletzte/Erkrankte nach Sichtung notfallmedizinisch versorgt werden. Von dort erfolgt der Transport in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen.

18 Sichtung DIN Begriffe im Rettungswesen : 3.52 Sichtung die ärztliche Beurteilung und Entscheidung über Priorität der Versorgung von Patienten hinsichtlich Art und Umfang der Behandlung sowie über Zeitpunkt, Art und Ziel des Transportes.

19 Mittagspause Guten Appetit!!

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