KREIS DÜREN SONDER-ALARM-PLAN Plan-Nr.: 1-1

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1 Stand: 05/2009 MANV Seite 1 von 95 Sonderalarmplan Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen Stand: 15. Mai 2009

2 Stand: 05/2009 MANV Seite 2 von 95 Vorwort Neue Vorgaben, Erkenntnisse und Strukturen erfordern eine Überarbeitung des Sonderalarmplanes für das Vorgehen bei einem Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen im (MANV-Konzept). Zu berücksichtigen waren die Erfahrungen der Einsatzkräfte aus dem z.b. bei den Einsätzen während des Weltjugendtages 2005, der Weltreiterspiele 2006 in Aachen und der Fußballweltmeisterschaft Die neuen medizinisch-taktischen Komponenten wie die Behandlungsplatz-Bereitschaft 50 NRW (BHP-B 50 NRW), der Abrollbehälter-MANV (AB-MANV), der Gerätewagen Sanitätsdienst (GW- San), der Patienten-Transport-Zug 10 NRW (PTZ-10-NRW) und die Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW (BTP-B 500 NRW) wurden erstmals in den Sonderalarmplan-MANV des Kreises Düren aufgenommen. Darüber hinaus wurden auch die Einsatzkonzepte Ü-MANV integriert. Berücksichtigt werden Schadenereignisse, die eine entsprechende Führungsstruktur erfordern (hier: MANV), aber auch Ereignisse, die die Kapazitäten des Rettungsdienstes und Hilfsorganisationen im übersteigen würden (hier: Ü-MANV). Für angeforderte Einheiten aus dem überregionalen Bereich ist hierdurch eine klare Führungsstruktur vorhanden. Zudem werden Sammelräume für angeforderte überregionale Einheiten festgelegt. Werden die medizinisch-taktischen Einheiten aus dem angefordert, schaffen die Festlegungen des Sonderalarmplanes MANV eine Grundlage, innerhalb kurzer Zeit eine Sofortkomponente, eine Transportkomponente, eine BHP-B- 50 NRW oder eine BTP-B 500 NRW nach den Richtlinien zu entsenden, ohne den eigenen Rettungsdienst für den Grundbedarf wesentlich zu schwächen! Der vorliegende Sonderalarmplan-MANV wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (wie z.b. FSHG, RettG NRW, Erlasse des IM, u.ä.) und auf der Basis der regionalen Gegebenheiten im Rettungsdienstbereich des Kreises Düren von der Arbeitsgruppe MANV (AG- MANV) erstellt. An dieser Stelle soll den Mitgliedern der Arbeitsgruppe MANV des Kreises Düren für ihre wertvolle Arbeit gedankt werden. Düren, im Juni 2009

3 Stand: 05/2009 MANV Seite 3 von 95 Lese- und Anwendungshinweise Der vorliegende Sonderalarmplan-MANV ist als Anhang/Ergänzung zum Gefahrenabwehrplan des Kreises Düren (GAP) nach 22 (1) FSHG zu betrachten und anzuwenden. Grundsätzliche Festlegungen des v.g. Gefahrenabwehrplanes (z.b. zu Verantwortlichkeiten, Leitung und Führung im Einsatz, Organisation und Durchführung, u.a.) werden durch diesen Sonderalarmplan-MANV nicht aufgehoben. Der Sonderalarmplan-MANV einschließlich der beigefügten Anlagen ist mit einer Plannummer versehen, die 1-mal vergeben wurde und zur eindeutigen Identifizierung/Zuordnung (beim Lesen, Anwenden u. Aktualisieren) bestimmt ist. Aus Gründen der vereinfachten Lesbarkeit und Anwendbarkeit wurde bei der Erstellung dieses Sonderalarmplanes-MANV auf die weibliche Schreibform (bei z.b. Funktionsbezeichnungen und Aufgabenbeschreibungen) verzichtet. Impressum Dieser Sonderalarmplan Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen des Kreises Düren (Sonderalarmplan-MANV) ist ausschließlich für den Dienstgebrauch durch den Rettungsdienst im Kreis Düren, der beteiligten und auch angeforderten Organisationen und Einheiten, sowie der beteiligten Krankenhäuser und Vereinigungen bestimmt. Die Übersetzung und jede andere Verwendung durch Nachdruck auch von Abbildungen, Mirkoverfilmungen, Vervielfältigung auf photomechanischem oder ähnlichem Wege oder in Magnettonverfahren, Vortrag, Funk- und Fernsehsendungen sowie Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen auch auszugsweise bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Amt für Feuerschutz und Rettungswesen des Kreises Düren. Jede Zuwiderhandlung ist unzulässig und kann als strafbare Handlung gerichtlich verfolgt werden. Kontaktdaten: Kreuzau-Stockheim Tel.: 02421/5590 Fax: 02421/ amt38@kreis-dueren.de

4 Stand: 05/2009 MANV Seite 4 von Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung Seite Gesetzliche Grundlagen Seite Entwicklung und Fortführung des Sonderalarmplanes MANV Seite Verteiler, Überprüfungs- und Fortführungsnachweis Seite Integration und Konformität des Sonderalarmplanes MANV Seite Einsatzkonzepte Seite Alarmierungsschwellen des erweiterten Rettungsdienstes Seite Alarmierungsschwelle LNA & OrgL Seite Sicherstellung des Rettungsdienstes im verbleibenden Bereich Seite Einsatzstelle Seite Einsatzleiter/Einsatzleitung der Feuerwehr Seite Abschnittsleitung Medizinische Rettung Seite Führung und Rückmeldungen Seite Kennzeichnungen der Führungskräfte Seite Anfahrt Seite Ablauf Seite Patientenablage Seite Rettungsmittelhalteplatz Seite Bereitstellungsraum Seite Einrichtung eines Behandlungsplatzes Seite Patientendokumentation Seite Führung einer außergewöhnlichen Rettungsdienstlage (RD-Groß) Seite Rettungsdienstliche Führung vor Ort Seite Leitender Notarzt (LNA) Seite Aufgaben des Leitenden Notarztes Seite Anforderungsprofil Seite Personalgestellung Seite Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL-RD) Seite Aufgaben des Organisatorischen Leiter Rettungsdienst Seite Anforderungsprofil Seite Personalgestellung Seite 33

5 Stand: 05/2009 MANV Seite 5 von Persönliche Ausstattung Seite Zuständigkeitsbereiche Seite Alarmierung und Transport zur Einsatzstelle Seite Führungsfahrzeug OrgL (ELW 1) Seite ELW Einsatzabschnitt Medizinische Rettung Seite ELW-Übersicht Einsatzabschnitt Medizinische Rettung Seite ELW Komponente Ü-MANV B und Ü-MANV Betr. 500 Seite Großraum-Einsatzleitwagen (ELW 3) Seite Kommunikation Seite Leitstelle Seite Aufgaben der Leitstelle Seite Personelle und materielle Ressourcen Seite Rettungsdienst nach Bedarfsplan Seite Erweiterter Rettungsdienst Seite Einsatzeinheiten Seite Aufgaben des Führungstrupps Seite Aufgaben der Sanitätsgruppe Seite Aufgaben der Betreuungsgruppe Seite Aufgaben der Gruppe Technik und Sicherheit Seite Alarmierung Seite SEG-Ärzte Seite Psychosoziale Notfallversorgung Seite Psychosoziale Notfallversorgung im Seite Aufgaben und Zuständigkeiten Seite Personelle und materielle Festlegungen Seite Struktur der Einsatzkräftebetreuung und -nachsorge Seite Anforderung und Alarmierung der PSU Seite PSU- Führungsstruktur Seite Integration der PSU in den Einsatzabschnitt Medizinische Rettung Seite Einsatzabschnitt PSU Seite PSU- Führungsfunktionen Seite Leiter PSU Seite Fachberater PSU Seite Meldeschema und Kommunikation im Einsatz Seite Gerätewagen San Seite Abrollbehälter MANV Seite 55

6 Stand: 05/2009 MANV Seite 6 von Überörtliche Hilfeleistung Ü-MANV Seite Ü-MANV S Seite Personelle und materielle Festlegungen Seite Organisatorische Festlegungen Seite Ü-MANV T Seite Personelle und materielle Festlegungen Seite Organisatorische Festlegungen Seite Ü-MANV B Seite Personelle und materielle Festlegungen Seite Organisatorische Festlegungen Seite Ü-MANV Betr. 500 Seite Personelle und materielle Festlegungen Seite Organisatorische Festlegungen Seite Bauliche Anlagen (Liegenschaften) für die Betreuung und Verpflegung Seite Überörtlicher Einsatz von Einheiten in der Notfallbegleitung Seite Kreisinterne Kräftesammelstellen bei Ü-MANV Seite Organisatorische Festlegungen Seite Anforderung überörtlicher Hilfe bei einem MANV im Seite Sammelräume für überörtliche Einheiten beim MANV im Seite Organisatorische Festlegungen Seite Räumliche Festlegungen Seite EUMED-Ambukonzept Seite Zielsetzung und Alarmierungsstufen Seite Anforderung grenzüberschreitender medizinischer Nachbarschaftshilfe Seite Grenzüberschreitende medizinische Nachbarschaftshilfe Seite 81 durch den 6.0 Aus- und Fortbildung Seite Führungspersonal Seite Nichtärztliches Personal im Rettungsdienst Seite Notärzte Seite Sonstiges Einsatzpersonal Seite Verschiedenes Seite Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Einrichtungen, Behörden Seite Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Seite 83

7 Stand: 05/2009 MANV Seite 7 von Begriffsbestimmungen und Abkürzungsverzeichnis Seite Begriffsbestimmungen Seite Abkürzungsverzeichnis Seite Schlussbestimmungen und Inkrafttreten Seite Schlussbestimmungen Seite Inkrafttreten Seite 95 Anlagen Anlage 01 Verteiler Anlage 02 Überprüfungs- und Fortführungsnachweis Anlage 03 Alarmierungsschwellen Anlage 04 Konzept Rückmeldungen Rettungsdienst im Anlage 05 Vordrucke Anlage 06 BOS-Kommunikation (Broschüre für den ) Anlage 07 Einsatzeinheiten im Anlage 08 frei Anlage 09 GW-San Anlage 10 AB-MANV Anlage 11 BHP-B 50 NRW des Kreises Düren Anlage 12 Fahrzeugübersicht Komponente Ü-MANV Betr. 500 des Kreises Düren Anlage 13 Entwurf Konzept Patienten-Transport-Zug 10 NRW (PTZ 10 NRW) des IM NRW Anlage 14 Konzept Betreuungsplatz-Bereitschaft 500 NRW (BTP-B 500 NRW) des IM NRW Anlage 15 Einsatzkonzept Ü-MANV d. Rheinischen Projektgruppe MANV Überörtlich Anlage 16 Konzept zur überörtlichen Hilfe bei MANV, Arbeitsgruppe der Hilfsorganisationen im BBK

8 Stand: 05/2009 MANV Seite 8 von Einleitung Der ist mitten im Städte-Dreieck Aachen-Düsseldorf-Köln/Bonn gelegen. Innerhalb seiner 236 km langen Grenzen auf rd. 940 qkm Fläche leben heute mehr als Einwohner/innen. Kreisstadt und Sitz der Verwaltung ist Düren. Der Kreis besteht heute aus 15 kreisangehörigen Städten und Gemeinden und liegt an der Nahtstelle von zwei Landschaften mit grundverschiedenen Charakteren: auf seinem Gebiet vollzieht sich der Übergang von den Ebenen der Niederrheinischen Bucht zum Mittelgebirge der Eifel. Im Norden dominiert die Landschaft, mit Landwirtschaft, Industrie und dem Braunkohletagebau. Der Süden des Kreises liegt im Naturpark Nordeifel. Große Waldgebiete mit ausgedehnten Wasserflächen (hier: z.b. Teile der Talsperre Schwammenauel ) prägen dort das Landschaftsbild. Die Rur zieht sich als Leitachse der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung von Süd nach Nord durch den. Verkehrstechnisch wird der im Norden von der BAB 44 durchquert. Die BAB 4 im Süden bildet im Sinne des Rettungsdienstes und dieses Sonderalarmplanes gleichzeitig eine taktische Grenze zwischen dem nördlichen und südlichen Kreisgebiet.

9 Stand: 05/2009 MANV Seite 9 von 95 Aufgrund nationaler und internationaler Ereignisse aber auch durch aktuelle neue Bedrohungslagen ist es notwendig, für bestimmte Schadenereignisse, die mit einem Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen einhergehen, entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Zusätzlich zu den örtlichen Planungen für den besteht die Erfordernis gemeinsamer Planungen mit Einbeziehung von Nachbarkreisen, aber auch auf Bezirks- bzw. Landesebene (überörtliche Hilfeleistung). Der vorliegende Sonderalarmplan findet bei einem Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen (MANV) innerhalb des Kreises Düren Anwendung und regelt die notfallspezifischen Maßnahmen für den gesamten oder bei der überörtlichen Hilfeleistung. Kriterium für die Feststellung eines MANV ist, ob das Schadenereignis mit Kräften und Mitteln des im zur Verfügung stehenden Rettungsdienstes zu bewältigen ist oder ob zur Bewältigung der Lage zusätzliche Einheiten hinzugezogen werden müssen. Der Regelrettungsdienst im ist erfahrungsgemäß in der Lage, Einsätze mit bis zu 5 Verletzten unter normalen Umständen und unter Anwendung individualmedizinischer Grundsätze eigenständig abzuarbeiten. Darüber hinaus muss bei einem Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen die Regelversorgung im Kreisgebiet stets aufrecht erhalten bleiben. Aus diesem Grund können zur Verstärkung und Ergänzung des Rettungsdienstes auch Einsatzkräfte und Einsatzmittel der hier ansässigen Einheiten und Hilfsorganisationen (z.b. Module Soforthilfe, Transport, Behandlung, Betreuung und die Versorgung/Logistik) herangezogen werden. Die Festlegungen und Darstellungen zur medizinischen Gefahrenabwehr, für den Umgang mit allen Verletzten, Erkrankten und Betroffenen sowie Toten, ist daher unter anderem nach folgenden Kriterien erfolgt: Vorbereitung, Planung u. Schulung für den Regelrettungsdienst Aufbau einer effektiven Führungsstruktur gem. FwDV 100 Einbindung von Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst Einbindung weiterer erforderlicher Einsatzkräfte und Fachdienste Sicherstellung der Erstversorgung, Behandlung und des Transports von bis zu 50 Patienten durch standardisierte Konzepte für den Sicherstellung von Erstversorgung, Behandlung und Transport bei Schadensfällen mit mehr als 50 Patienten durch Einbindung überörtlicher Hilfeleistung nach standardisierten Konzepten.

10 Stand: 05/2009 MANV Seite 10 von 95 Als eine organisatorische und einsatztaktische Grundlage für den Bereich der medizinischen Gefahrenabwehr ist die nachfolgend dargestellte Gliederung des Einsatzabschnittes Medizinische Rettung anzuwenden: Einsatzleitung Einsatzabschnitt Technische Rettung Einsatzabschnitt Medizinische Rettung Einsatzabschnitt Bereitstellungsraum Einsatzabschnitt Betreuung Schaden- gebiet Patientenablage Behandlungsplatz Transport- Organisation Betreuungs- Platz Verteilung + Dokumentation Rettungsmittel -Halteplatz BTP- B 500 NRW BHP- B 50 NRW Patienten Fluss Fluss zu betreuender Personen 1.1 Gesetzliche Grundlagen Der ist als Träger des Rettungsdienstes gem. 6 (1) Rettungsgesetz NRW verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung sicherzustellen. Die hierfür erforderliche Einteilung des Kreisgebietes in Einsatzbereiche, Standorte von Rettungswachen sowie die Vorhaltung von Rettungsdienstfahrzeugen mit dem dazu erforderlichen Personal wird im Bedarfsplan für den gem. 12 RettG geregelt. Dieser Sonderalarmplan MANV ist Anlage und damit Bestandteil des Rettungsdienstbedarfsplanes. Aber auch für außergewöhnliche rettungsdienstliche Lagen, z. B eine größere Anzahl verletzter Personen, müssen Vorkehrungen getroffen werden. Der 7 (3) des Rettungsgesetzes NRW schreibt hier vor: Für Schadenereignisse mit einer größeren Anzahl an Verletzten oder Kranken bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzte oder Notärztinnen und regelt deren Einsatz. Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals. Mit diesem Sonderalarmplan MANV wird der gesetzlichen Forderung Genüge getan und ggfls. vorhandene Regelungslücken geschlossen.

11 Stand: 05/2009 MANV Seite 11 von 95 Als Grundlagen für diesen Sonderalarmplan MANV wurden daher herangezogen: RettG NRW FSHG NRW FwDV 100/DV 100 Führung und Leitung im Einsatz Führungserlass Ministerium f. Inneres und Justiz II C vom Entwurf Konzept PTZ 10 NRW des IM NRW Konzept BHP-B 50 NRW des IM NRW Konzept BTP-B 500 NRW des IM NRW Erlass ManV50 plus, des IM NRW vom Entwicklung und Fortführung des Sonderalarmplanes MANV Die Analyse der Ausgangslage ergab 1989 folgende Aufgabenstellung : Schaffung einer Führungsstruktur für den Rettungsdienst (Leitender Notarzt und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst), Untersuchung der vorhandenen personellen und materiellen Ressourcen im Standardrettungsdienst nach Bedarfsplan sowie der Unterstützungsmöglichkeiten der mitwirkenden Organisationen (erweiterter Rettungsdienst und Einsatzeinheiten), Festlegung der Einsatzschwellen für die Einsatzeinheiten im, die von den Hilfsorganisationen vorgehalten werden, Ermittlung des Aus- und Fortbildungsbedarfs des beteiligten Personals. Der dafür erstellte Sonderalarmplan wurde von einer Arbeitsgruppe MANV erarbeitet, an der Fachleute aus den Bereichen der Notärzteschaft, der Feuerwehr, der am Rettungsdienst beteiligten Hilfsorganisationen (DRK, MHD), der Leitstelle und der Verwaltung beteiligt waren. Die ständige Weiterentwicklung und Ergänzung ist Aufgabe der Arbeitsgruppe MANV, die dem Beraterstab Großschadenlage zuarbeitet. Die Thematik ist so komplex, dass nicht alle Aspekte im Basisplan (hier: Gefahrenabwehrplan n. 22 FSHG) abgehandelt werden können. Der Sonderalarmplan MANV ist Anlage und somit auch Bestandteil des Gefahrenabwehrplanes. Aber auch die Erfahrungen von Übungen und Einsätzen müssen ständig kritisch bewertet werden und in die Fortschreibung der Planungsunterlagen einfließen. Diese Aufgabe nimmt die oben erwähnte Arbeitsgruppe wahr. Zu ihrer Hilfe wurden Einsatzberichte für den Leitenden Notarzt (LNA), den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) und die Leitstelle (LtS) erarbeitet, welche nach Beendigung eines Einsatzes ausgefüllt und analysiert werden.

12 Stand: 05/2009 MANV Seite 12 von Verteiler, Überprüfungs- und Fortführungsnachweis Der vorliegende Sonderalarmplan MANV ist nach der Aufstellung und mit Inkrafttreten durch die für die Gefahrenabwehrplanung zuständige Behörde gemäß Anlage 01 zu verteilen. Der Sonderalarmplan Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und Betroffenen des Kreises Düren wird den in Anlage 01 genannten Einrichtungen und Organisationen in schriftlicher Form und/oder als Datei im pdf-format (Acrobat Reader) zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Exemplare können beim Amt für Feuerschutz und Rettungswesen des Kreises Düren bestellt werden. Auf gleiche Weise wird mit Überarbeitungen, die grundsätzliche Änderungen betreffen, verfahren. Mitteilungen über geringfügige Änderungen erfolgen vom Planersteller z.b. mittels . Der Sonderalarmplan MANV ist laufend und insbesondere bei (plan-) beeinflussenden Änderungen auf Richtigkeit zu überprüfen, sowie ggfs. zu berichtigen und zu ergänzen. Alle im Verteilerschlüssel aufgeführten Stellen werden ersucht, notwendige Änderungen dem Planersteller schriftlich mitzuteilen. Entsprechende Überarbeitungshinweise sind in schriftlicher Form dem als Träger des Rettungsdienstes, vertreten durch das, in Kreuzau-Stockheim, mitzuteilen. Vollzogene Überprüfungen und Ergänzungen, sowie der Austausch von Planinhalten sind Anhand der Anlage 02 schriftlich zu dokumentieren. 1.4 Integration und Konformität des Sonderalarmplanes MANV Nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) hat der Vorkehrungen für Großschadenereignisse zu treffen. Solche Großschadenereignisse liegen vor, wenn Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und wenn aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann. Der vorliegende Sonderalarmplan MANV beschäftigt sich mit außergewöhnlichen oder großen Rettungsdienstlagen, die selten die Dimension eines Großschadenereignisses erreichen. Da dies jedoch nicht auszuschließen ist, basieren die nachfolgenden Festlegungen und Strukturen auf die Planungen und Vorbereitungen für Großschadenereignisse, um ein nahtloses Ineinandergreifen insbesondere der Führungselemente zu garantieren.

13 Stand: 05/2009 MANV Seite 13 von Einsatzkonzepte 2.1 Alarmierungsschwellen des erweiterten Rettungsdienstes Die rettungsdienstlichen Gegebenheiten im (hier: z.b. Standorte und personelle/materielle Besetzung der Rettungswachen, Entfernung der jeweiligen Nachbarwachen, Einsatzhäufigkeit und - dauer, usw.) stellen die Grundlage für die Alarmierungsschwellen des erweiterten Rettungsdienstes dar. Die vorhandenen Kapazitäten des erweiterten Rettungsdienstes werden in zwei geographische Bereiche ( Nord und Süd ) gruppiert. Grenzlinie zwischen dem sog. Nord- und Südkreis ist die Bundes-Autobahn (BAB) A4, die mittig im Kreisgebiet gelegen von Westen in Richtung Osten verläuft, wobei die BAB A4 selbst dem Südkreis zugerechnet wird. Grundsätzlich wird durch die Leitstelle des Kreises Düren eine Gruppe immer gesamt alarmiert. Einsatzbereite Krankentransportwagen können zur Einsatzunterstützung mit herangezogen werden (siehe auch Grafik, Seite 34). Zusätzliche Rettungsmittel und Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen werden eingesetzt, wenn die Kapazität des Rettungsdienstes nicht ausreicht, das kann im Verlauf des Einsatzes deutlich werden oder aber aufgrund der Notfallmeldung von Einsatzbeginn an ersichtlich sein. Eine frühe Alarmierung ist anzustreben, weil die ehrenamtlichen Einsatzeinheiten einen längeren Vorlauf benötigen als die ständig besetzten Rettungsdienstfahrzeuge. Die Einsatzeinheiten werden ebenfalls in die zwei geographischen Bereiche Nord und Süd gruppiert. Die Auflistung der entsprechenden Alarmierungsschwellen ist der Anlage 03 zu entnehmen Alarmierungsschwellen LNA & OrgL Der Leitende Notarzt (LNA) und Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL) ist ab Einsatzstichwort RN03 zu informieren ( Info-Alarmierung ). Durch die Leitstelle erfolgt schnellstmöglich eine Information über Schadensort und -beginn Art und Umfang des Schadenereignisses Art und Umfang der Verletzungen, Erkrankungen und der Betroffenen eingesetzte Einsatzkräfte und -mittel des Rettungsdienstes Status und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Regelrettungsdienstes voraussichtliche Einsatzdauer. Der LNA und OrgL entscheiden eigenständig und unabhängig voneinander über ihre entsprechende Einsatzaufnahme.

14 Stand: 05/2009 MANV Seite 14 von 95 Ab Einsatzstichwort RN05 ist grundsätzlich der Leitende Notarzt und Organisatorische Leiter Rettungsdienst sowie ein ELW- Einsatzabschnittsfahrzeug (siehe Kapitel ) zu alarmieren. Die Alarmierung und der Einsatz von LNA und OrgL sowie eines ELW- Einsatzabschnittsfahrzeuges erfolgt zudem bei: Lagen nach PDV-100 Teil M; Geiselnahmen, Bedrohungslage, Schießerei, Bombendrohung, Amoklage, Zugriffe und Festnahmen (sofern der Rettungsdienst für den Einsatz hinzugezogen wird) Längeren, schwierigen oder außergewöhnlichen Rettungsdiensteinsätzen Verkehrsunfällen mit mehr als 4 beteiligten Fahrzeugen Verkehrsunfällen mit (Reise-)Bussen Einsturz von Bauwerken Massenerkrankungen/Massenvergiftungen Räumungen/Evakuierungen Bombenfund/Bombenentschärfung mit z.b. Evakuierungsmaßnahmen Großveranstaltungen mit besonderem Gefährdungspotenzial Demonstrationen mit besonderer Gefährdung Unfällen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern und einer nicht auszuschließenden Bedrohung für Menschen Brandeinsätzen mit mehr als 4 Menschenleben in Gefahr Bestätigten Schadens-/ bzw. Feuermeldungen in Krankenhäusern, Alten-/Pflegeheimen, Schulen, Kindergärten, Hotels, Pensionen, Versammlungsstätten sowie in allen Gebäuden mit einer hohen Anzahl im Gebäude befindlicher Personen Anforderung von der Einsatzstelle (durch den Einsatzleiter) Anforderung durch die Untere Gesundheitsbehörde (UGB) Anforderung durch die Kreispolizeibehörde oder einen Polizeiführungsstab Anforderung durch einen Notarzt / durch eine Rettungsdienstbesatzung Überörtliche Hilfeleistung. Sowohl informiert als auch alarmiert werden immer der leitende Notarzt und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst des jeweils betroffenen Einsatzgebietes im Nordkreis oder Südkreis (siehe auch Kapitel 3.1.4; Zuständigkeitsbereiche). Die Information (Info-Alarmierung) und die Alarmierung des Leitenden Notarztes und Organisatorischen Leiter Rettungsdienst erfolgt durch die Leitstelle des Kreises Düren.

15 Stand: 05/2009 MANV Seite 15 von Sicherstellung des Rettungsdienstes im verbleibenden Bereich Nachdem die für den konkreten Einsatz erforderlichen Rettungsmittel zur Einsatzstelle ausgerückt sind, veranlasst die Leitstelle des Kreises Düren unverzüglich die Nachbesetzung der jeweiligen Rettungswachenbereiche mit entsprechenden Personal und Rettungsmitteln zur Sicherstellung des Grundbedarfs. Rettungswache Linnich 1 RTW + 1 NEF Rettungswache Jülich 2 RTW + 1 NEF (DRK & MHD) Rettungswache Düren 4 RTW + 2 NEF (FW Düren) Rettungswache Langerwehe / Schlich 1 RTW Rettungswache Nörvenich 1 RTW (MHD) Rettungswache Hürtgenwald 1 RTW Rettungswache Nideggen 2 RTW (MHD) Grafik: Rettungswachenbereiche im

16 Stand: 05/2009 MANV Seite 16 von Einsatzstelle Einsatzleiter/Einsatzleitung der Feuerwehr Die Einsatzleitung obliegt im Rahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr dem örtlichen Einsatzleiter der Feuerwehr innerhalb der betroffenen Stadt oder Gemeinde, solange nicht spezifische Fachdienstaufgaben eine andere Einsatzleitung/einen anderen Einsatzleiter erfordern oder wegen des Schadenausmaßes und eines größeren Koordinierungsbedarfs der Schadensabwehr der vom Kreis Düren benannte Einsatzleiter (z.b. bei Großschadenereignissen) die Einsatzleitung übernimmt. Ansprechpartner für Vertreter anderer Fachdienste, Organisationen und Einrichtungen wie Polizei, EVU, LANUV etc. ist der Einsatzleiter/die Einsatzleitung oder eine von ihm/ihr für den jeweiligen Bereich ermächtigte Person. Auskünfte an Medienvertreter oder sonstige nicht am Einsatz Beteiligte erfolgen ausschließlich durch den Einsatzleiter/die Einsatzleitung oder eine von ihm/ihr für die Aufgabe beauftragte Person oder Personengruppe. Der Einsatzleiter kann jederzeit entsprechende Fachberater und Verbindungsbeamte hinzuziehen. Dem Einsatzleiter steht ein Leitender Notarzt (LNA) sowie ein Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) als Einsatz-Abschnittsleitung (EAL) der medizinischen Rettung zur Verfügung. Weiterhin stehen ein LNA zur medizinischen Leitung für die operativ-taktische Komponente (Führungsstab = TEL) und ein LNA (hier: z.b. ÄLRD-) als medizinischer Fachberater für die administrativ-organisatorische Komponente (Krisenstab des Kreises Düren) zur Verfügung Abschnittsleitung Medizinische Rettung Die Abschnittsleitung im Bereich Rettungsdienst und der Medizinischer Rettung besteht aus: dem dienstplanmäßig vorgesehenen Leitenden Notarzt (LNA) dem dienstplanmäßig vorgesehenen Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) ggf. einer Führungsunterstützung (Führungsgehilfe/-n). Solange die planmäßige Abschnittsleitung der Medizinischen Rettung (diensthabender LNA u. OrgL) noch nicht an der Einsatzstelle verfügbar ist, werden die Aufgaben kommissarisch vom Fahrzeugführer (RA) des ersteintreffenden Notarzt-Einsatzfahrzeuges (NEF) für den Aufgabenbereich des OrgL sowie vom ersteintreffenden Notarzt für den Aufgabenbereich des LNA in Absprache mit dem Einsatzleiter wahrgenommen.

17 Stand: 05/2009 MANV Seite 17 von 95 Einsatzleiter Einsatzleitung Leitstelle FW/RD Medizinische Leitung LNA Einsatzabschnitt Technische Rettung Zugführer FW Einsatzabschnitt Medizinische Rettung LNA / OrgL Einsatzabschnitt Bereitstellungs -raum Unterabschnitt Patientenablage Unterabschnitt Behandlungsplatz Unterabschnitt Transportorganisation Schema: Einsatzleitung, Einsatzabschnitt, Unterabschnitte

18 Stand: 05/2009 MANV Seite 18 von Führung und Rückmeldung Das ersteintreffende Einsatzfahrzeug hat unverzüglich eine Lagebeurteilung vorzunehmen und diese sofort an die Leitstelle des Kreises Düren weiterzugeben, ggf. verbunden mit einer entsprechenden Stichworterhöhung. Durch den ersteintreffenden Notarzt wird eine erste ärztliche/medizinische Beurteilung der Lage vorgenommen. Es erfolgt eine erste ärztliche Rückmeldung durch das notarztbesetzte Rettungsmittel. Der zuerst eintreffende Notarzt übernimmt bis zum Eintreffen des Leitenden Notarztes soweit möglich dessen Aufgabe. Er wird durch die weiße LNA-Kennzeichnungsweste gekennzeichnet. Der Rettungsassistent (ersteintreffender NEF-Fahrer) übernimmt bis zum Eintreffen die Funktion des diensthabenden Organisatorischen Leiters Rettungsdienst. Er wird durch die weiße OrgL- Kennzeichnungsweste gekennzeichnet. Nach Eintreffen des diensthabenden LNA und OrgL erfolgt eine gründliche Lageberichterstattung und die Abstimmung über das weitere Vorgehen, sowie die Übergabe der Leitungs- bzw. Führungsfunktionen. Sollte der zuerst eintreffende Notarzt Mitglied der LNA-Gruppe sein bzw. der ersteintreffende NEF-Fahrer Mitglied der OrgL-Gruppe sein, besteht nach Absprache mit den Diensthabenden die Möglichkeit, den Einsatzabschnitt Medizinische Rettung weiter zu führen. In diesem Fall integriert sich der diensthabende LNA und/oder OrgL in den Einsatz. In der Frühphase stehen bei einem Massenanfall von Verletzten die Ressourcen des Regelrettungsdienstes und der Brandschutzeinheiten zur Verfügung. Die grundsätzlichen Aufgaben der ersteintreffenden medizinischen Einsatzkräfte sind daher im Einzelnen: Erkundung (medizinisch-taktisch) sowie Sichtung (z.b. erste Inaugenscheinnahme und grobe Einteilung der Patienten in Kategorie rot / grün ) qualifizierte Rückmeldungen erste rettungsdienstliche Raumordnung in Absprache mit dem Einsatzleiter Einrichtung Patientenablage(n) erste lebenserhaltende Maßnahmen bei Patienten der Kategorie I Einbindung von Laien und Ersthelfern Einweisung nachrückender Rettungskräfte /-mittel.

19 Stand: 05/2009 MANV Seite 19 von 95 Im Allgemeinen stellen Meldungen und insbesondere Rückmeldungen die wichtigste Grundlage für die Lagefeststellung, die Lagebeurteilung und die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Gefahren-/ Schadenabwehr dar. Lt. FwDV 100 ist jede Führungskraft innerhalb ihres Verantwortungsbereiches ohne besonderen Befehl zur Lagefeststellung und zur Abgabe von Meldungen an die jeweils übergeordnete Führungsebene verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für Rückmeldungen bei Eintreffen am Einsatzort nach (erster) Lagefeststellung bei Einleitung von Maßnahmen zur Gefahren-/ Schadenabwehr bei Lageveränderungen und bei Einsatzende. Bei der Abgabe von Meldungen/Rückmeldungen muss beachtet werden, dass sie: unverzüglich erfolgen, den Adressaten und Absender (Angabe der entspr. Funkrufnamen) enthalten, den Schadensort/Einsatzort enthalten, klar, sachlich und unmissverständlich sind, kurzgefasst, aber vollständig sind ihrer Dringlichkeit entsprechend gekennzeichnet und behandelt werden. Darüber hinaus ist das Konzept für Rückmeldungen Rettungsdienst im Kreises Düren (siehe Anlage 04) zu beachten und anzuwenden.

20 Stand: 05/2009 MANV Seite 20 von Kennzeichnungen der Führungskräfte Bei großen Schadenslagen, unübersichtlichen Einsatzstellen und insbesondere bei einem MANV ist es wichtig, sofort das Führungspersonal zu erkennen. Das Leitungs- und Führungspersonal mit den speziellen Aufgaben für den jeweiligen Einsatz wird daher zur besseren Erkennbarkeit mit farbigen Funktionswesten gekennzeichnet. Allen weiteren Einsatzkräften ohne Leitungs- und/oder Führungsaufgaben ist das Tragen von Funktionswesten untersagt. Farbe Aufschrift Funktion Gelb Einsatzleiter Einsatzleiter Weiß Abschnittsleiter Abschnittsleiter Weiß LNA LNA Weiß OrgL OrgL Rot Gruppenführer Gruppenführer Blau Violett Grün Führungskräfte med. Unterabschnitte PSU (NFS / EkNT) Pressesprecher Tabelle: Farbkennzeichnung/Aufschrift Funktionswesten Anfahrt Bei der Anfahrt zur Einsatzstelle ist den Anordnungen und Informationen der Leitstelle folge zu leisten. Die Einsatzfahrzeuge sind so zu positionieren, dass keine Behinderung des Einsatzablaufes entsteht. Die Zündschlüssel verbleiben am Einsatzfahrzeug, damit dieses ggfls. Umpositioniert werden kann. Hierbei ist die Sicherung der Einsatzfahrzeuge gegen unbefugtem Zugriff durch Dritte zu berücksichtigen Ablauf Die Transportführer der eintreffenden Rettungsmittel melden sich bei der Einsatzleitung/beim OrgL und erhalten dort Ihren Einsatzauftrag. Der Fahrer verbleibt am/im Fahrzeug. Nachrückende Notärzte melden sich beim LNA.

21 Stand: 05/2009 MANV Seite 21 von Patientenablage Die Patientenablage ist eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereichs, an der Verletzte/Erkrankte/Betroffene gesammelt und soweit möglich erstversorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben. Dabei können andere Fachbereiche die Trägertrupps personell unterstützen. Die Patientenablage soll möglichst frühzeitig vom Einsatzleiter der Feuerwehr, von den ersteintreffenden Rettungsmitteln oder dem OrgL in Absprache mit dem Einsatzleiter eingerichtet werden. Die Patientenablage sollte außerhalb des Gefahrenbereiches liegen und möglichst gute Anmarsch-, Abmarsch- und Anfahrtswege bieten. Sie sollte in jedem Fall mit mind. einem Arzt besetzt sein und als Unterabschnitt geführt werden. Die Patientenablage wird durch die ersteintreffenden NEF-, RTW-, und KTW-Besatzungen sowie mit den mitgeführten Einsatzfahrzeugen betrieben. Einer Patientenablage wird jeweils 1 GW-SAN (für 25 Patienten) zugeteilt. Bei Bedarf kann die Patientenablage auch mit dem AB-MANV ergänzt werden. Bei örtlichen Einsätzen ohne Behandlungsplatz ist der Patientenablage ein Rettungsmittelhalteplatz anzugliedern. Nach der Rettung von Verletzten, Erkrankten oder Betroffenen aus dem Schadensgebiet werden diese von den Einsatzkräften der Gefahrenabwehr zur festgelegten Patientenablage gebracht. Spätestens hier erfolgt die erste Sichtung und Dokumentation mittels der Patienten-Anhängetasche und der dazugehörigen Übersichtsdokumentation. Hierfür ist möglichst schon an der Patientenablage eine sog. vorgelagerte Sichtungsstelle zu organisieren, welche möglichst mit einem LNA und OrgL zu besetzen ist. An der Patientenablage werden erste lebensrettende Maßnahmen ergriffen. Ein Ausbau der Patientenablage zum Behandlungsplatz (Sichtung, Patienten-/ Verletztenversorgung, Behandlung, Transportorganisation) ist unter taktischen Gesichtspunkten denkbar. Patienten der Kategorie III sind möglichst schnell vom Schadensort zu entfernen. Hier kann z.b. mittels MTF der Feuerwehren/Hilfsorganisationen eine schnelle Betreuungs- und/oder Versorgungsmöglichkeit ohne Einblick auf den Schadensort oder auch ein Transport der Patienten in eine nächst gelegene Unterkunft (z.b. öffentliche Gebäude, Turnhalle, Gaststätte, o.ä.) erfolgen. Für die Patienten der Kategorie III sollte durch ggfls. niedergelassen Ärzte der Umgebung (Veranlassung z.b. durch die Leitstelle) oder durch einen Notarzt eine ärztliche Versorgung und Beobachtung erfolgen. Rettungsdienstpersonal und Kräfte für die Notfallbegleitung/psycho-soziale Unterstützung (PSU) in angemessener Anzahl unterstützen hierbei. Die Patientenablage ist (frühzeitig) mit einer Ausgangssichtung /-dokumentation zu versehen, wenn z.b.: der Patientenablage kein Behandlungsplatz nachgeschaltet wird; die Patientenablage zur Behandlung/Versorgung erweitert wird und von dort aus der Patiententransport in geeignete Behandlungseinrichtungen organisiert wird; Patienten der Kategorie III von der Patientenablage aus unmittelbar in geeignete/abgelegene Unterkünfte transportiert werden. Verstorbene Patienten werden vom Schadensort nicht entfernt, möglichst in der Ausgangslage belassen und mittels Patienten-Anhängetasche dokumentiert/erfasst.

22 Stand: 05/2009 MANV Seite 22 von Rettungsmittelhalteplatz Voraussetzung für die kontinuierliche, koordinierte und möglichst zeitgleiche Patientenübergabe an die Einsatzfahrzeuge ist eine Führungsorganisation, die in der Lage ist, zeitnah Einsatzmittel aus den Bereitstellungsräumen zu ordern und zu erhalten. Je geringer die Einsatzmittel-Kapazität ist (= kleiner Puffer), desto schneller muss die Nachschuborganisation und die Strategie zum Heranführen der Einsatzmittel funktionieren. Bei sehr günstiger Lage können Rettungsmittelhalteplatz und Bereitstellungsraum identisch sein, in allen anderen Fällen ist frühzeitig ein schneller Anforderungsweg zu schaffen. Dies wird regelmäßig nur durch einen direkten Funkkanal zwischen Rettungsmittelhalteplatz und Bereitstellungsraum funktionieren, de facto einem angeordneten Durchgriff durch die Linienorganisation der Führung. Er allein erlaubt jedoch die schnelle Verfügbarkeit, verlangt jedoch von Bereitstellungsraum und Einsatzleitung sehr vorausschauende Planung und Anforderung zusätzlicher Transporteinheiten. Die besonderen Vorteile und medizinische Erfordernis der Luftrettung sind bei der Anforderung zu berücksichtigen. Da die Transport-Organisation ein häufiges Nadelöhr beim Fluss der Patienten von der Einsatzstelle zu den Krankenhäusern darstellt, ist sie vorzuplanen, auszubilden und durch Übungen zu trainieren. Besonders ist die Anordnung des Durchgriffs durch die Linienorganisation vorzuplanen. Um eine Gliederung der Einsatzstelle und ein geordnetes Abtransportieren der Patienten zu gewährleisten wird der Rettungsmittelhalteplatz für die eintreffenden Rettungsmittel definiert durch die Einsatzleitung in Absprache/nach Rücksprache mit der Abschnittsleitung medizinische Rettung außerhalb des Gefahrenbereichs unter Berücksichtigung geeigneter und günstiger An- und Abfahrtsmöglichkeiten mit möglichst ausreichendem Platzangebot für das Aufstellen der Rettungsmittel, geordnet nach Qualität und Funktion. Alle Rettungsmittel sind so abzustellen, dass sie jederzeit abfahrbereit sind. Die Führer der Rettungsmittel haben sich beim Führer des Rettungsmittelhalteplatzes (möglichst OrgL-Qualifikation) unter Angabe des Fahrzeug-Funkrufnamens und der eventuellen Erreichbarkeit über weitere Kommunikationswege (z.b. Einsatzstellensprechfunk, Mobilfunktelefon) zu melden. Auf Anweisung der Ausgangssichtung des Behandlungsplatzes weist der Führer des Rettungsmittelhalteplatzes einem Rettungsmittel einen Patienten unter Angabe der Patientennummer, des Abholortes (der Ladezone) und des Transportzieles zu.

23 Stand: 05/2009 MANV Seite 23 von Bereitstellungsraum Aufgabe der Bereitstellungsräume ist das nach taktischen Gesichtspunkten geordnete Bereitstellen und Bereithalten von Einheiten in der Nähe der Einsatzstelle. Hierzu werden deren Teileinheiten/Fahrzeuge registriert und Aufstellplätze für sie festgelegt, so das auch ein jederzeitiges Abrücken möglich ist. Die Einrichtung eines Bereitstellungsraumes muss lageabhängig geschehen. Der Bereitstellungsraum befindet sich in der Nähe des Schadengebietes aber außerhalb des Gefahrenbereiches. Er dient zur Sammlung regionaler und überregionaler Einsatzkräfte und -mittel, um von dort einen gezielten Einsatz im Schadengebiet zum richtigen Zeitpunkt zu ermöglichen. Kriterien zur räumlichen und örtlichen Bestimmung eines Bereitstellungsraumes sind z.b.: verkehrsgünstige Lage Platzangebot mindestens 50 m x 50 m oder vergleichbare Ausmaße tragfähiger, für Einsatzfahrzeuge geeigneter Untergrund möglichst getrennte Zu -und Abfahrt bei lang andauernden Einsätzen, Infrastruktur zur Erhaltung/Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft (z.b. Toiletten, Strom- und Wasseranschluss). Am Bereitstellungsraum werden an der Einsatzstelle benötigte Transportkapazitäten vorgehalten. Eine räumliche Zuweisung des Bereitstellungsraumes sowie die Festlegung eines Leiters sollte möglichst früh erfolgen, um ein Zuparken der Einsatzstelle und eine spätere Sortierung der Fahrzeuge zu vermeiden. Daher sollte bereits der ersteintreffende NEF-Fahrer hierfür eine Regelung treffen. Die Einsatzfahrzeuge sind nach Funktion und Einsatzmöglichkeiten zu ordnen. Alle Einsatzfahrzeuge sind so abzustellen, dass sie jederzeit abfahrbereit sind. Zur Ordnung der eintreffenden Einsatzfahrzeuge/ Rettungsmittel bieten sich die Schräg-, Fischgrät- und Linienparkpositionen an. Eingansdokumentation Ausgangsdokumentatio n ELW KTW Abfahrt NEF RTW Zufahrt Schema: Schräg-Parkposition

24 Stand: 05/2009 MANV Seite 24 von 95 Ein-/ Ausgangsdokumentation ELW KTW Abfahrt Zufahrt NEF RTW Schema: Fischgrät- Parkposition Ein-/ Ausgangsdokumentation ELW KTW Abfahrt Zufahrt NEF RTW Schema: Linien- Parkposition

25 Stand: 05/2009 MANV Seite 25 von 95 Die eintreffenden Fahrzeugbesatzungen haben sich bei dem Leiter des Bereitstellungsraumes zu melden. Anschließend verbleiben die Besatzungen grundsätzlich bei ihrem Fahrzeug, halten den Fahrzeugfunk besetzt und verbleiben dort in Bereitschaft bis zum Erhalt eines Einsatzauftrages. Der mitgeführte und ausgefüllte Stärkenachweis ist von der jeweiligen Fahrzeugbesatzung bei der Führung des Bereitstellungsraumes abzugeben. Von der Führung des Bereitstellungsraumes ist eine Gesamtübersicht der Einsatzmittel gem. Vordruck zu führen (siehe: Anlage 05, Vordrucke). Einsatzort, Auftrag und Ansprechpartner erhalten die Fahrzeugbesatzungen von der Führung des Bereitstellungsraumes. Hinsichtlich des Personalbedarfs und ggfls. erforderlicher Führungsmittel zur Führung des Bereitstellungsraumes sind folgende Punkte zu beachten: Einrichtung von Lotsenstellen für überregionale ortsfremde Einsatzkräfte und -mittel Orts-Einweisung und Kartenmaterial zur Führung der Einsatzfahrzeuge vom Bereitstellungsraum zur Einsatzstelle je nach Größe des Bereitstellungsraumes Personal zur Organisation der Fahrzeug-Aufstellung und für das Abrücken von Einsatzfahrzeugen in z.b. Gruppen- oder Zugstärken.

26 Stand: 05/2009 MANV Seite 26 von Einrichtung eines Behandlungsplatzes Falls ein Behandlungsplatz bei einem örtlichen Einsatz (innerhalb des Kreises Düren) erforderlich wird, ist auf überörtliche Hilfe (siehe: Kapitel 5.3) zurückzugreifen, da bereits eigene personelle und materielle Ressourcen an der Einsatzstelle gebunden sein werden. Der Behandlungsplatz ist eine Einrichtung mit vorgegebener Struktur, an der Verletzte/Erkrankte nach Sichtung notfallmedizinisch versorgt werden. Von dort erfolgt der Transport in weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen. Wird die Einrichtung eines Behandlungsplatzes erforderlich, sind Kräfte gemäß Einsatzstichwort/AAO zu alarmieren. Die alarmierten Organisationen und Einheiten halten spezialisiertes Personal zum Aufbau und Betrieb des Behandlungsplatzes vor. Je nach Witterung wird ein geeigneter Raum, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, zwei Zelte benötigt. Die sonst noch benötigte Ausstattung, wie Tragen, Infusionsständer, Krankentragenlagerungsgestelle medizinisches Material zur Stabilisierung der Patienten bis zum Abtransport Beleuchtung, Heizung, Strom, Wasser, Abfallentsorgung ist in den Einsatzeinheiten vorhanden. Aufgrund von Erkenntnissen aus verschiedenen Übungen wurde ein Standardkonzept Behandlungsplatz erarbeitet. Dieses sieht vor, dass jeder Behandlungsplatz mindestens aus einer Sichtungsstelle (Eingangssichtung), einem Raum/Zelt als Puffer für den internen Transport, einem Raum/Zelt für "rote Patienten", einem Raum/Zelt für "gelbe Patienten", ggf. ein weiteres Zelt für "rote oder gelbe Patienten" und einer Transportorganisation bestehen sollte.

27 Stand: 05/2009 MANV Seite 27 von Patientendokumentation Zur Patientendokumentation werden die Patienten-Anhängetaschen des Landes NRW verwendet. Sie bestehen aus vornummerierten Patienten-Anhängetaschen (Nummern: DN 0001 DN 9999). Für eine frühestmögliche Verfügbarkeit der Patienten-Anhängetaschen an Einsatzstellen befinden sich: jeweils 50 Patienten-Anhängetaschen auf den Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und den GW- SAN, 200 Stück auf dem AB-MANV, 50 Stück bei RWE-Power (Tagebau Hambach, Rettungsdienst), 25 Stück auf dem ELW der Feuerwehr Niederzier und 25 Stück auf dem ELW des DRK Düren. Die Patientenregistrierung am Einsatzort erfolgt folgendermaßen: Der ersteintreffende Notarzt sichtet auf Grund seiner Lagebeurteilung alle Patienten mit Hilfe der Patienten-Anhängetasche des Landes NRW. Das Ausfüllen der Karte geschieht so umfangreich wie möglich. Durch die bereits nummerierten Karten erhält jeder Patient eine eindeutige Patienten-Nummer. Das Sichtungsergebnis wird auf der Karte dokumentiert und zusätzlich durch Umstecken der Farbkarte kenntlich gemacht.. Dabei bedeuten die Farben: weiß noch nicht gesichtet rot (I) Vitale Bedrohung dringliche Sofortbehandlung gelb (II) Schwerverletzte zunächst nicht vital gefährdet grün (III) Leichtverletzte Sammelüberwachung Auf besondere Anordnung durch LNA : blau (IV) abwartende Behandlung Schmerztherapie/Betreuung Bei Änderung des Sichtungsergebnisses wird durch den Arzt die neue Sichtungs-Kategorie auf der Karte dokumentiert und ebenfalls die Farbkarte neu gesteckt. Parallel zur Sichtung durch den Notarzt wird vom NEF Fahrer das Formular Patientenübersicht Rettungsdienst geführt. Mit Eintreffen LNA/OrgL geht die Sichtungsaufgabe /-verantwortung auf diese Funktionsträger über. Der OrgL faxt eine Patientenübersicht in regelmäßigen Abständen an die Leitstelle. Im Gegenzug erhält er von der Leitstelle eine Übersicht über die aktuellen Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser.

28 Stand: 05/2009 MANV Seite 28 von 95 Der OrgL führt außerdem eine stets aktuelle Übersichtsliste über vorhandene Rettungsmittel an der Einsatzstelle und sendet diese per Fax an die Leitstelle. Er kann diese Aufgabe z.b. an den Leiter Bereitstellungsraum delegieren. Die Leitstelle ihrerseits aktualisiert regelmäßig die Übersicht der vorhandenen Behandlungskapazitäten und der Fahrzeugrückmeldungen. Die aktualisierten Listen werden mit der Einsatzstelle abgeglichen. Die entsprechenden Vordrucke und Listen sind der Anlage 05 (Vordrucke) zu entnehmen. Ist ein Patient für den Transport vorbereitet, bestimmt der LNA oder ein von ihm Beauftragter das Transportziel und trägt die Zielklinik auf der Patienten-Anhängetasche ein. Vor/bei Abtransport jedes Patienten ist das entsprechende Transportmittel, die Abfahrtzeit und das Transportziel/Zielkrankenhaus anhand des Vordruckes Patienten-Zentraldokumentation (siehe Anlage 05; Vordrucke) zu dokumentieren. Nach erfolgter/abgeschlossener Patienten-Zentraldokumentation ist diese per Fax an die Leitstelle zu senden. Bei Übergabe des Patienten durch die RTW/KTW Besatzung an die Klinik ruft diese umgehend bei der Personenauskunftsstelle des Kreises Düren, Tel an und meldet unter Angabe der Patienten-Anhängetaschen-Nummer den Verbleib des Patienten. Zusätzlich ist die in der Patienten-Anhängetasche vorhandene Suchdienstkarte auszufüllen und der Personenauskunftsstelle des Kreises Düren zuzuleiten (notfalls per Post). Während des Transportes vervollständigt der Transportführer die medizinischen und suchdienstlichen Daten auf der Suchdienstkarte und trägt bei Patientenübergabe die aufnehmende Klinik im Feld Verbleib der Suchdienstkarte ein. Das 2. Blatt (gelber Balken) wird dann abgetrennt und schnellstmöglich der Personenauskunftsstelle des Kreises Düren zugeführt. Die Patienten-Anhängetasche selber verbleibt beim Patienten. Unverletzt Betroffene werden mittels Patienten-Anhängetasche registriert und ebenfalls der Personenauskunftsstelle des Kreises Düren gemeldet. Folgende Daten des Patienten sind der Personenauskunftsstelle des Kreises Düren zu melden: Nr. der Patienten-Anhängetasche (z.b. DN-0051) Vor- und Zuname (Peter Mustermann) Geburtsdatum ( ) Transportziel (; KH Birkesdorf) Kennzeichen/Funkruf Transportmittel (DN-1111; RK ) Name Transportführer (Josef Grola) Name Rettungswache (; Rettungswache Jülich)

29 Stand: 05/2009 MANV Seite 29 von Führung einer außergewöhnlichen Rettungsdienstlage (RD-Groß) 3.1 Rettungsdienstliche Führung vor Ort Der alltägliche Rettungsdienst wird nach Rettungsgesetz von der Leitstelle gelenkt und geführt und bezieht sich in aller Regel auf den Einsatz von einzelnen Fahrzeugen. In einem größeren Einsatz, z. B. einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten, übernimmt der Leitende Notarzt und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst die rettungsdienstliche Führung vor Ort. Die Vorschriften des FSHG und der FwDV 100 (hier: Gesamteinsatzleitung obliegt dem Einsatzleiter Feuerwehr) bleiben hiervon unberührt Leitender Notarzt (LNA) Dem steht ständig jeweils ein diensthabender Leitender Notarzt (LNA) gem. Dienstplan im Nordkreis und im Südkreis (siehe hierzu Kapitel 3.1.4) zur Verfügung. Die jeweils diensthabenden LNA im Nord- und Südkreis rekrutieren sich gem. Dienstplan aus den beiden Gruppen der befähigten und aktiven LNA im. Der LNA wird über die Leitstelle des Kreises Düren alarmiert. Er meldet die Einsatzbereitschaft und Einsatzübernahme persönlich an die Leitstelle. Im Falle einer Alarmierung erfolgt die Anfahrt zur Einsatzstelle mit dem ebenfalls alarmierten OrgL nach erfolgter Absprache. Durch die Leitstelle des Kreises Düren können im Bedarfsfall andere Transportmöglichkeiten veranlasst/organisiert werden Aufgaben des Leitenden Notarztes Die Aufgabe des Leitenden Notarztes ist es, am Schadensort unter den gegebenen Bedingungen möglichst umgehend eine suffiziente, präklinische, notfallmedizinische Erstversorgung vorzubereiten, um möglichst vielen Patienten ein Überleben zu sichern und Folgeschäden auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Er hat alle rettungs- und sanitätsdienstlichen Maßnahmen am Schadensort zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Die Aufgaben des LNA sind im Einzelnen: Leitung der medizinischen Rettung; Beurteilung der Lage in medizinisch-taktischer Hinsicht; Bestimmung der Schwerpunkte und Art des medizinischen Einsatzes; Koordination der medizinischen Versorgung mit der organisatorischen Einsatzleitung. Der Leitende Notarzt trägt die medizinische Gesamtverantwortung am Einsatzort und ist allen eingesetzten Ärzten und dem nichtärztlichen Rettungsdienstpersonal gegenüber weisungsbefugt.

30 Stand: 05/2009 MANV Seite 30 von 95 Zur Leitung des medizinischen Einsatzes durch den LNA gehören nachfolgende Aufgaben: Leitung und Koordinierung der medizinischen Maßnahmen des Rettungsdienstes; Durchführung einer Erkundung und medizinischen Lagebeurteilung; Feststellung von Schwerpunkt und Art des medizinischen Einsatzes; Absprache mit dem Einsatzleiter über die Auslösung weiterer Alarmstichworte und über die Nachforderung von weiteren Einsatzkräften bzw. weiterem Material; Beratung des Einsatzleiters in Fragen der medizinischen Rettung; Einteilung von Anwesenden und über den Bereitstellungsraum nachrückenden Notärzten; Festlegung der medizinischen Leitung in seinen Unterabschnitten. Im Rahmen der Durchführung des medizinischen Einsatzes ist der LNA zudem verantwortlich für: Festlegung der Behandlungs- und Transportprioritäten; Nach Beratung mit dem Einsatzleiter und dem OrgL die Festlegung der rettungsdienstlichen Raumordnung aus medizinischer Sicht, einschließlich der An- und Abtransportwege sowie des Hubschrauberlandeplatzes nach vorausgegangener Erkundung unter einsatztaktischen Gesichtspunkten; Festlegung der medizinischen Versorgungsstrategie; Delegation medizinischer Aufgaben auf qualifizierte Einsatzkräfte (z.b. Ärzte, Rettungsassistenten, Rettungssanitäter, Sanitätshelfer, sonstige Hilfskräfte); Sicherstellung der Transportorganisation (hier z.b. bestimmt die Auswahl der Transportmittel und die Verteilung der Patienten in Absprache mit dem OrgL auf die Krankenhäuser und Behandlungseinrichtungen); Festlegung des medizinischen Materials und Materialbedarfs; Sicherstellung der medizinischen Dokumentation.

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