Handbuch. zur Umsetzung der Frühen Hilfen in KinderZUKUNFT NRW

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1 Handlungsempfehlungen und Mindeststandards Vor- und nachgeburtliche Phase (Frauenarzt) Geburtliche Phase (Geburtsklinik) Nachgeburtliche Phase (Kinder- und Jugendarzt) Handbuch zur Umsetzung der Frühen Hilfen in KinderZUKUNFT NRW

2 04. April 2018 Wilfried Kratzsch Handbuch zur Umsetzung der Frühen Hilfen in KinderZUKUNFT NRW Vor- und nachgeburtliche Phase - Frauenarzt Geburtliche Phase - Geburtsklinik Nachgeburtliche Phase - Kinder- und Jugendarzt Handlungsempfehlungen und Mindeststandards

3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort und Danksagung Vorwort Danksagung 5 2 Einleitung 6 3 KinderZUKUNFT Allgemeiner Teil Konzeption KinderZUKUNFT Theoretischer Hintergrund Systematik von KinderZUKUNFT Assessment (systematische Erfassung und Bewertung) Überleitung der Schwangeren, Familien, Kinder ins Netzwerk Früher Hilfen Zeitnahe und passgenaue Versorgung im Netzwerk Früher Hilfen Einzelfallbezogenes und ergebnisorientiertes Monitoring Bilanzierende Auswertung der Monitoringbögen 21 4 Vor- und nachgeburtliche Phase (Frauenarzt) Assessment (systematische Erfassung und Bewertung) Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen Zeitnahe und passgenaue Versorgung im Netzwerk Früher Hilfen Einzelfallbezogenes und ergebnisorientiertes Monitoring Bilanzierende Auswertung der Monitoringbögen 27 5 Geburtliche Phase (Geburtsklinik) Assessment Zeitnahe und passgenaue Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen Versorgung im Netzwerk Früher Hilfen Einzelfallbezogenes Monitoring Bilanzierende Auswertung in der Geburtsklinik Besonderheiten Vorgehen bei ambulanter Geburt Dienstaufsicht und Fachberatung 33 2

4 6 Nachgeburtliche Phase (Kinder- und Jugendarzt) Assessment (systematische Erfassung und Bewertung) Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen Zeitnahe und passgenaue Versorgung Einzelfallbezogenes und ergebnisorientiertes Monitoring Bilanzierende Auswertung der Monitoringbögen 39 7 Fallbezogene und fallübergreifende Konferenzen 40 8 Bilanzierung und Weiterentwicklung Bilanzierung der Frühen Hilfen in einer KinderZUKUNFT- Kommune Weiterentwicklung des Konzeptes und ein Plädoyer 42 9 Literaturverzeichnis Impressum 47 Anhang 48 Im Folgenden wird eine genderneutrale Bezeichnung genutzt: z. B. statt Berater / Beraterinnen wird der Begriff Berater verwendet. Im Handbuch werden zahlreiche bestehende und KinderZUKUNFT- eigene Instrumentarien erwähnt und sind mit * gekennzeichnet (zum Beispiel Ausgangsbefund-, Monitoring-, Beobachtungs-Bögen, Einverständniserklärung und weiteres). Sie werden im Anhang wiedergegeben und erläutert. KinderZUKUNFT NRW wird im Text verkürzt in KinderZUKUNFT. 3

5 1 Vorwort und Danksagung 1.1 Vorwort Körperliche und vor allem seelische Gesundheit ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass ein Kind sein individuelles Entwicklungspotenzial ausschöpfen kann. Der Idealzustand des vollkommenen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens (WHO-Definition von Gesundheit) ist theoretisch in der frühen Kindheit leichter herbeizuführen als später, denn diese drei Bereiche sind in dieser Altersstufe gemeinsam abhängig von der Qualität der elterlichen Fürsorge und der Art der Interaktion des Kindes mit seinen Bezugspersonen. Diese Feststellung bedeutet zugleich ein hohes Risiko für die Entwicklung, wenn die Eltern nicht ausreichend in der Lage sind, die grundlegenden seelischen und körperlichen Bedürfnisse des Kindes zu erfüllen; das kann insbesondere unter Bedingungen ungünstiger psychosozialer Lebensumstände der Fall sein. Diese Erkenntnis, die weltweit durch viele Untersuchungen gesichert ist, hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass in Deutschland das System der Frühen Hilfen errichtet wurde. Dabei handelt es sich um ein Projekt primärer und sekundärer Prävention, das dazu dient, belasteten Eltern in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder die notwendige Unterstützung und Beratung zu vermitteln, bevor sich die psychosozialen Risiken negativ auf die kindliche Entwicklung auswirken. Entscheidend für den Erfolg ist dabei, dass die drei Säulen der Gesundheitssicherung (Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Sozialhilfe), die traditionell voneinander getrennt organisiert sind, miteinander vernetzt werden und für jedes gefährdete Kind eine kontinuierliche Präventionskette über die Zeitspanne vor der Geburt, in der Geburtsklinik und nach der Geburt gewährleisten. Die Frühen Hilfen sind in Deutschland weitgehend flächendeckend etabliert, aber von Ort zu Ort verschieden organisiert und auch von unterschiedlicher Effektivität. Die Stiftung Deutsches Forum Kinderzukunft hat in Kooperation mit weiteren Akteuren im Großraum Düsseldorf ein Organisationskonzept der Frühen Hilfen entwickelt, das sich über mehr als 5 Jahre bewährt hat und derzeit an zehn Standorten mit lokalen Unterschieden praktiziert wird. Die Abläufe wurden standardisiert und sind nunmehr schriftlich in dem vorliegenden Handbuch niedergelegt, zusammen mit geeigneten Erfassungs- und Dokumentationsbögen. Damit kann das Modell der KinderZUKUNFT auch an anderen Orten bei der Organisation der Frühen Hilfen Anregung und Vorbild sein. Der Autor des Handbuchs und Mitinitiator von KinderZUKUNFT, Dr. Wilfried Kratzsch, ist Kinder- und Jugendarzt mit besonderem sozialpädiatrischem Engagement. Er war Leitender Oberarzt am Kinderneurologischen Zentrum Düsseldorf und schon davor bis heute, d.h. seit über vier Jahrzehnten, im Kinderschutz aktiv. Seine große Erfahrung auf diesem Gebiet ist in dieses Handbuch eingeflossen. Bonn, im November 2016 Prof. Dr. med. Hans G. Schlack 4

6 1.2 Danksagung Der Autor dankt für zahlreiche kritische Anmerkungen und Anregungen zum Handbuch: Christiane Thiele, Vorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Nordrhein Dr. Bärtling, Vorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte Nordrhein, Dr. Doubek, Vorstandsbeauftragter des Berufsverbandes der Frauenärzte Hessen Dr. Hameister, Sprecherin der BAG SPZ Britta Discher, Lebenszentrum Königsborn, Unna Dr. Duckwitz, Oberarzt des Kinderneurologischen Zentrums der Sana Kliniken Düsseldorf Dr. Klapp, Leiterin von Babylotse, Oberärztin der Frauenklinik, Charite Berlin, Dr. Hipp, Leiter des Psychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes in Hilden Steuerungskreis der Frühen Hilfen in Solingen, bestehend aus Chefarzt der Kinderklinik, Vertretern der Berufsverbände Kinder- und Jugend- und Frauenärzte, Wohlfahrtsverbände, Jugendhilfeplaner, Familienhebammen, Schwangerenberatungsstelle, Gesundheitsamt, Frühförderung, ASD Leiterin, Familienbildungsstätte, Koordinator der Frühen Hilfen in Solingen, Koordinatorin (Familienkinderkrankenschwester) in der Geburtsklinik der Städt. Kliniken Solingen. Thorsten Pollmann, Gesundheitsamt Paderborn, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Gesundheitswissenschaft in Bielefeld Teilnehmern der AG Qualitätsmanagement zu KinderZUKUNFT: Dr. Huber Ärztekammer Nordrhein, Geschäftsstelle Qualitätssicherung Dr. Bücker-Nott Ärztekammer Westfalen-Lippe, Ressort Qualitätssicherung Priv. Doz. Dr. Graf, Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen Karolin Königsfeld, Jugendamt, Präventionsstelle, Angebots- und Netzwerkkoordination Hürth Sascha Mück, Programmentwickler 5

7 Besonderer Dank Ulrich Haas, Coach und Berater Dr. Schäfer, Geschäftsführender Arzt i.r. der Ärztekammer Nordrhein Dr. Lange, Arzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Leiter des Kreisgesundheitsamtes Mettmann Priv. Doz. Dr. Graf, Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf, stellvertretende Leiterin der Akademie Professor Schlack, Leiter i.r. des Kinderneurologischen Zentrums Bonn Christoph Steinebach, Jugendhilfeplaner der Stadt Solingen, der bei der inhaltlichen Gestaltung des Handbuches wesentlich mitgewirkt hat, meiner Frau und meinen drei Kindern Bernd, Christian und Ariane. Das Handbuch wird einer Weiterentwicklung unterliegen. Eine ergänzende Neuauflage ist 2018 vorgesehen. Um Anregungen und Ergänzungen wird gebeten. Düsseldorf, im März 2017 Dr. Wilfried Kratzsch, Vorsitzender der 6

8 2 Einleitung Das Präventionsmodell KinderZUKUNFT NRW wurde 2011 gestartet und befindet sich derzeit an zehn Standorten in der Umsetzung. Es leistet einen Beitrag zur Vorbeugung von Entwicklungsbenachteiligung und zum gesunden Aufwachsen aller Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft. Ein zentrales Kennzeichen des Modells ist, dass die beiden Systeme Gesundheitswesen und Jugendhilfe sowie weitere kommunale Träger Früher Hilfen von Anfang an, ab dem vorgeburtlichen Stadium der Kinder bereichsübergreifend und vernetzt miteinander arbeiten. Das Versorgungsangebot KinderZUKUNFT NRW ist nachhaltig und übertragbar. Es soll auf weitere Standorte in NRW, langfristig auf die Mehrzahl der Geburtskliniken in NRW ausgeweitet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Hauptakteure des Gesundheitswesens (Geburtskliniken, Frauen- und Kinder- und Jugendärzte, öffentlicher Gesundheitsdienst) sowie der Jugendhilfe (Jugendamt und weitere Jugendhilfeträger) an den Standorten eine gemeinsame Umsetzung vereinbaren. Das vorliegende Handbuch KinderZUKUNFT NRW gibt den Akteuren der Frühen Hilfen an den derzeitigen und zukünftigen Standorten Handlungsempfehlungen, vermittelt Mindest-Standards und veranschaulicht mit Ablaufschemata die strukturierten Vorgehensweisen. Es berücksichtigt die Praxis-Erfahrungen und Auswertungs-Ergebnisse einer sechsjährigen Laufzeit von KinderZUKUNFT an drei Geburtskliniken in Solingen und Hilden sowie in mehreren kinder- und frauenärztlichen Praxen. Hinzu kommt die Teilnahme des Autors an Gesprächen in Qualitätszirkeln der Kinder- und Frauenärzte und an fallbezogenen- und fachübergreifenden Konferenzen in Praxen, Geburtskliniken und am Runden Tisch. Weiteren Aufschluss über Praxisabläufe und Stolpersteine in der Zusammenarbeit gaben Gespräche mit Steuerungsgruppen Früher Hilfen und insbesondere der kontinuierliche Erfahrungsaustausch in der engen Zusammenarbeit mit den Koordinatoren [(Familien)-Hebammen oder (Familien-, Gesundheits-) Kinderkrankenschwestern ] in den Geburtskliniken. Das Handbuch gibt praxisbezogene Handlungsempfehlungen zum strukturierten und systematischen Vorgehen in den drei Phasen: vorgeburtlich, in der Geburtsklinik und nachgeburtlich wieder. Dabei zeigt sich, dass Ablaufschemata und Vorgehensweisen bei diesen drei Phasen in den zentralen Bereichen: Assessment (Einschätzung), Überleitung, Versorgung und Ergebnisse weitgehend übereinstimmen (siehe allgemeiner Teil). Eine praxisbezogene Unterstützung und Dokumentationshilfe bietet der Einsatz von bestehenden, KinderZUKUNFT-spezifischen Instrumentarien (Risikoinventar-Bogen* in der Geburtsklinik und Monitoringbögen* in kinder- und frauenärztlichen Praxen), die im Anhang zusammengefasst sind. Einen besonderen Schwerpunkt im Handbuch stellen die Empfehlungen zur einzelfallbezogenen Kooperation zwischen den verschiedenen Systemen der Frühen Hilfen dar. Koordinatoren in der Geburtsklinik und Jugendhilfe gewinnen in dem Modell als 7

9 Brückenbauer zunehmende Bedeutung. Sie können zukünftig noch stärker als bisher einbezogen werden. Erst die Auswertungsergebnisse der Fallverläufe über die ersten drei Lebensjahre der erfassten Kinder haben dazu geführt, Abbrüche, fehlende Abstimmungen zwischen den Akteuren, Auslassen von Vorsorgeuntersuchungen und ein Ärztehopping als besondere Stolpersteine wahrzunehmen. Diese Erfahrungen haben die Weiterentwicklung des Modells beeinflusst. Schließlich werden die Einhaltung des Datenschutzes und das Einverständnis der Eltern hervorgehoben. Sie sind Voraussetzung dafür, dass die Akteure der verschiedenen Systeme miteinander kommunizieren. Ein wichtiges Merkmal für die gelingende Kommunikation besteht darin, dass die Akteure das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt einander Rückmeldungen geben, dass Familien bei ihnen angekommen sind. Erleichtert wird dieses Verfahren dann, wenn die Eltern an den Fallkonferenzen zum Beispiel in den kinder- und jugendärztlichen Praxen teilnehmen und dadurch ihr Einverständnis signalisieren. Voraussetzung für die Weiterentwicklung von KinderZUKUNFT ist, dass sich die derzeitigen und zukünftigen Standorte auf das Basiskonzept des Modells verständigen und die erarbeiteten Mindest-Standards der strukturierten Vorgehensweisen anwenden. Dazu sollten die vorliegenden Handlungsempfehlungen, die KinderZUKUNFT-spezifische Ablaufschemata und die beschriebenen Instrumente angewendet werden. Ein Markenzeichen von KinderZUKUNFT besteht im regelmäßigen fachbezogenen Austausch der Standorte und in gemeinsamen Fortbildungen. Eine Koordination und die kontinuierliche Abstimmung der Aktivitäten vor Ort sowie standortübergreifend sichern die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von KinderZUKUNFT. Abschließend folgen Hinweise zur praktischen Nutzung des Handbuches und des Beihefts: Das Handbuch kann in seiner vollständigen Fassung oder auch modular (Kapitel 4 bis 6) genutzt werden. Dazu liegt neben einem allgemeinen Teil (Kapitel 3) ein jeweils zu den drei Phasen (vorgeburtlich, Geburtsklinik und nachgeburtlich) gehörendes Modul mit dazu gehörenden Arbeitsmaterialen (siehe Anhang) vor. Diese drei Phasen sind: 1. Vor- und nachgeburtlich (Frauenarzt) 2. Geburt (Geburtsklinik) 3. Nachgeburtlich (Kinder- und Jugendarzt) Im Anhang des Handbuches werden Ablaufschemata zu den vor-, geburt- und nachgeburtlichen Phasen und die in KinderZUKUNFT eingesetzten Instrumentarien (und dazugehörenden Manuale) dargestellt. Ferner enthält der Anhang Empfehlungen, wie KinderZUKUNFT an neuen Standorten schrittweise aufgebaut werden kann. Darüber hinaus werden Mindestanforderungen vermittelt, die an den KinderZUKUNFT-Standorten erfüllt werden sollten. Dabei ist zu 8

10 berücksichtigen, dass sich die Schwerpunkte Früher Hilfen von Standort zu Standort unterscheiden können. 9

11 3 KinderZUKUNFT Allgemeiner Teil 3.1 Konzeption KinderZUKUNFT KinderZUKUNFT ist ein Präventionsmodell zur Früherkennung und Unterstützung von 1 Risikokindern mit erhöhter Vulnerabilität und/oder Familien mit psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen. Es dient der Vorbeugung von Entwicklungsbenachteiligung. Sein Ziel ist, dass alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft gesund aufwachsen und die Beziehungs- und Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt wird. KinderZUKUNFT versteht sich als zusätzlicher Baustein der Regelversorgung innerhalb des Gesundheitswesens und ergänzt die vorhandenen kommunalen Angebote der Frühen Hilfen. Aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen (seit Bundesstiftung Frühe Hilfen) und mit dem Engagement der Stiftung Deutsches Forum Kinderzukunft führt es bereichsübergreifend Professionen und Institutionen des 2 Gesundheitsbereiches, der Jugendhilfe und weiterer Akteure der Frühen Hilfen (z. B. Frühförderung, Schwangerenberatungsstellen) zusammen, die bisher mehr neben- als miteinander gearbeitet haben. Die Umsetzung des Konzeptes hat einen Paradigmenwechsel in der gegenseitigen Wahrnehmung, Wertschätzung und einen Abbau von bestehenden Vorurteilen zur Folge. Gesundheitswesen und Jugendhilfe entwickeln sich schrittweise zu Partnern in der Unterstützung belasteter Familien und ihrer Kinder. KinderZUKUNFT beugt Parallelstrukturen vor und erkennt Stärken der jeweiligen Mitakteure der Frühen Hilfen. Die Bereiche ergänzen und stimmen sich miteinander ab. Das Modell startet vorgeburtlich bei den Frauenärzten. In der Geburtsklinik besucht ein speziell geschulter Koordinator alle Mütter. Der Koordinator kann eine (Familien-) Hebamme oder (Familien-, Gesundheits-) Kinderkrankenschwester sein. Er findet über ein systematisch 3 strukturiertes Screening-Verfahren und ein anschließendes eingehendes Gespräch den Zugang zu Müttern mit psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen und Risikokindern mit einer erhöhten Vulnerabilität. Er leitet nachgeburtlich die Familien in ein sektorenübergreifendes Netzwerk von Gesundheitswesen, Frühförderung sowie, wenn erforderlich, von Jugendhilfe, Beratungsstellen und weiteren kommunalen Stellen der Frühen Hilfen über. Die dortigen Akteure bieten den Familien und Kindern passgenaue Unterstützung in dem Zeitraum von 0 bis 3 Jahren an, entlasten und beraten sie. 1 Vulnerabilität = erhöhte Verletzbarkeit gegenüber Risikofaktoren. Zu Risikokindern mit einer erhöhten Vulnerabilität gehören Früh- und Mangelgeborene, Kinder mit angeborenen Syndromen, chronischen Erkrankungen, schweren peri-und postnatalen Komplikationen 2 Akteure sind: Hebammen, Familien-Hebammen, Familien-Kinderkrankenschwestern, Frauen- und Kinderärzte, Geburts- und Kinderkliniken, Sozialpädiatrische Zentren, Gesundheitsamt 3 Risikoinventarbogen (siehe Anhang) wurde von 15 Experten aus Deutschland in einem Konsensus-Verfahren erstellt. 10

12 KinderZUKUNFT kooperiert mit gleichartig arbeitenden Modellen in anderen Bundesländern. 4 5 Dazu zählen Babylotse in Hamburg, Babylotse Berlin in Berlin und Guter Start ins Kinderleben in Rheinland-Pfalz (2). Ein Kontakt zum Nationalen Zentrum Früher Hilfen 6 (NZFH) in Köln besteht. 3.2 Theoretischer Hintergrund Bei fünf bis zehn Prozent aller Neugeborenen [Quelle: HH (1), RLP (2), NRW (3)] zeigen sich familiäre psychosoziale und gesundheitliche Belastungen sowie kindbezogene Risikofaktoren, die zu schweren Entwicklungs- und Verhaltensstörungen und darüber hinaus zu ernsthaften Kindeswohlgefährdungen in der frühen Kindheit führen können. Das macht in NRW bei Geburten (Geburtenzahl von 2015) bis , bezogen auf die ersten drei Lebensjahre bis Kinder aus. In 70 bis 80 Prozent der Fälle lassen sich Entwicklungs- und Kindeswohlgefährdungen bereits zum Zeitpunkt der Geburt voraussagen [Kempe (4)]. Internationalen Metaanalysen [Reynolds (5)] zur Folge kann etwa ein Drittel der Fälle von Kindeswohlgefährdungen in den ersten Lebensjahren durch frühe Unterstützung der Familien verhindert werden. In Deutschland liegen bisher keine vergleichbaren Studien vor. Aus Längsschnittuntersuchungen [Werner (6), Largo (7), Laucht (8) und der KiGGS-Studie (9)] geht hervor, dass nicht das Vorliegen einzelner Risikofaktoren, sondern hauptsächlich deren Kumulation zu Entwicklungsstörungen, Kindeswohlgefährdungen [Kindler (10)] und 7 8 insbesondere zu psychischen Störungen [Laucht (11)], internalen und externalen Verhaltensstörungen, führen können. Dabei haben psychosoziale Belastungen eine größere prognostische Bedeutung für die kindliche Entwicklung als organische (prä- und perinatale) Risikofaktoren [Largo (12)] Näheres siehe 7 Internale Verhaltensstörungen sind z. B. Angst, Depression, sozialer Rückzug 8 Externale Verhaltensstörungen sind z. B. oppositionelles, aggressives und dissoziales Verhalten 11

13 9 Das Vorhandensein von Schutzfaktoren kann Auswirkungen von Belastungen und Risikofaktoren mindern. Die oben erwähnten Untersuchungen (6-9) zeigen, dass es Kinder mit Schutzfaktoren gibt, die sich trotz ungünstiger psychosozialer Lebensbedingungen in ihrem familiären Umfeld altersgemäß entwickeln. In internationalen Studien wird eine Gewichtung (Scoring) der Risikofaktoren nach Schweregrad vorgenommen [z. B. Kempe stress inventory (13)]. Erfahrungen zum Scoring liegen in Deutschland bei den Präventionsmodellen Babylotse plus, Guter Start ins Kinderleben und KinderZUKUNFT NRW vor. Über die Geburtshilfe ist ein zentraler Zugang zu den Familien möglich. 98% aller Mütter entbinden in Deutschland im Krankenhaus. Die Geburtsklinik ist rund um die Uhr erreichbar. und verfügt über ein multiprofessionelles Team. Dazu gehören Frauen-, Kinder- und Jugendärzte, Hebammen, Krankenschwestern, Kinder-Krankenschwestern, ggf. Sozialdienst, die zu unterschiedlichen Zeiten Kontakt zu den Müttern haben. Während der kurzzeitigen Behandlung in der Geburtsklinik (in der Regel zwei bis drei Tage) sind die Mütter offen für Gespräche. Sie nehmen Unterstützungs-Angebote bereitwilliger als in einer späteren Lebensphase ihrer Kinder an, wenn sich Symptome einer Kindeswohlgefährdung ergeben. 9 Zu den Schutzfaktoren gehören z. B. Unterstützung durch Großeltern, Freunde, Nachbarn, feinfühlige Eltern-, Mutter-, Vater-Kind-Beziehung, Aussehen, Intelligenz des Kindes 12

14 Je mehr psychosoziale Belastungen vorliegen, je länger die Störung andauert, je älter diese Kinder werden, desto ungünstiger ist die Entwicklungs-Prognose. [Kratzsch (14)] Im folgenden Kapitel werden Handlungsempfehlungen zum strukturierten und stufenweisen Vorgehen in der vorgeburtlichen, geburtlichen und nachgeburtlichen Phase gegeben. Dabei wird beschrieben, welche psychosozialen, gesundheitlichen Belastungen und Schutzfaktoren bei Familien und ihren Kindern früh erkannt und Frühe Hilfen zeitnah und passgenau veranlasst werden. Dabei wird dargestellt, welche Professionen der Frühen Hilfen bei diesem Vorgehen beteiligt sind und miteinander kommunizieren, welche stufenweisen Handlungsabläufe sich ergeben, welche dazugehörenden Instrumente (z. B. Risikoinventar-/ gynpräv-/ pädpräv- Monitoring-Bögen) als Hilfsmittel zu nutzen sind. Das Ziel eines solchen stufenweisen Vorgehens besteht darin, zu einem frühestmöglichen Zeitraum drohenden Entwicklungs- und Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen, ein gesundes Aufwachsen aller Kinder zu erreichen und die Erziehungs- und Beziehungskompetenz der Eltern zu stärken. Die Vorgehensweisen werden in Ablaufschemata veranschaulicht und anschließend erläutert. Das Handbuch leistet einen Beitrag dazu, dass präventive Maßnahmen nicht beliebig, wenig koordiniert und intuitiv erfolgen, wie es den jeweiligen Erfahrungen der Akteure entspricht. Der Zugang zu den Schwangeren, Kindern und Familien findet im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen in den Frauen- und Kinder- und Jugendarztpraxen statt. Im Gegensatz zu den ärztlichen Praxen ist die Geburtsklinik ein Ort, durch das nahezu alle entbindenden Frauen aus einem größeren Einzugsbereich gehen und die innerhalb eines kurzen Zeitraumes weitgehend sicher erreicht werden. 13

15 3.3 Systematik von KinderZUKUNFT Abb. 2: Allgemeines Ablaufschema von KinderZUKUNFT 14

16 3.3.1 Assessment (systematische Erfassung und Bewertung) Das Assessment verläuft beim Frauenarzt, in der Geburtsklinik und beim Kinder- und Jugendarzt in der im Ablaufschema dargestellten Schrittfolge. 1 Ausgangsbefund Erhebung der Stammdaten Geburtsdatum der Schwangeren, der entbindenden Mutter bzw. Geburtsdatum des Kindes, PLZ, Krankenkasse, Familienstand, Zahl der im Haushalt lebenden Kinder, Erhebung der sozialmedizinischen Anamnese Gesundheitliche und psychosoziale Belastungen, Schutzfaktoren Berücksichtigung der Risikofaktoren aus dem Mutterpass* / U1* / U 2* Erfassung der Kinder mit erhöhter Vulnerabilität Wahrnehmung der Schwangeren-, Eltern - Kind-Beziehung bzw. Interaktion. Schwangerschaft erwünscht? Interaktionsbeobachtung auf der Wöchnerinnenstation und in der kinderärztlichen Praxis. 2 Eingehendes Gespräch mit der Schwangeren, der Mutter bzw. dem Elternteil, wenn psychosoziale und / oder gesundheitliche Belastungen vorliegen. Das Gespräch führt zu einer weiteren Abklärung und Differenzierung der ermittelten Belastungen und Schutzfaktoren bei der Schwangeren, der Mutter, der Familie und dem Kind. 3 Dokumentation und Bewertung (Scoring) Die ermittelten familiären Belastungen und Gesundheitsrisiken, die kindbezogenen Risikofaktoren sowie die Schutzfaktoren werden in einem Risikoinventarbogen* in der Geburtsklinik bzw. in einem vor- und nachgeburtlichen Gyn-Präv- und Päd-Präv - Bogen* festgehalten und dokumentiert. Sie erhalten je nach Schweregrad eine Bewertung von Aus der Summierung der erhobenen Werte ergibt sich ein Score, der die Unterscheidung in 11 kein Risiko, Risiko- und Hochrisiko bei der Schwangeren, der Familie und dem Kind ermöglicht. Die abschließende Gewichtung obliegt der Bewertung durch den Arzt: Scoring 0-2 Scoring 3-5 Scoring über 5 oder bei einem einzelnen Score von 3 allgemeine Beratung Risikokind Hochrisikokind 10 Zur Gewichtung siehe auch die in Guter Start ins Kinderleben (15) und in Babylotse (16) vorgenommenen Einstufungen. 11 Die Einstufung in Risiko- und Hochrisikokind hat sich aus einem 5-jährigen Modellverlauf in der Geburtsklinik am Standort Solingen ergeben. In Guter Start ins Kinderleben erfolgt die Unterscheidung der Risikostufen in grün, gelb, orange. 15

17 Beispiele für Gewichtungen (Scoring) von Risiko- und Schutzfaktoren Risiko-Nr. Risikomerkmal Gewichtung 2.1 unter 18 Jahren alleinerziehend Mutter ist in einem Heim/ Pflegefamilie aufgewachsen 2 Risiko-Nr. Hochrisikomerkmal Gewichtung 3.3 Drogenkonsum Psychische Erkrankung, z. B. Psychose, Depression Aktuelle Gewalt in der Partnerschaft 3 Sch.-Fakt. Schutzfaktoren Gewichtung 7.1 Mutter stillt Unterstützung durch Familie, Nachbarn, Freunde -2 Wie dem Risikoinventar*- bzw. den Ausgangsbefund-Bögen* in der vor-, geburtlichen und nachgeburtlichen Phase zu entnehmen ist, ist bei jedem Risikofaktor eine Gewichtung (Score-Zahl) hinterlegt. Das Gesamt-Scoring ergibt sich aus der Summe der jeweils zu den Risikofaktoren gehörenden Gewichtungen (Score-Zahl). Dies wird nachfolgend an einem Beispiel erläutert. Fallbeispiel Scoring in der Geburtsklinik Fall Nr. 1237: Bei diesem Fall wurden 8 Risikofaktoren ermittelt. Der jeweilige Risikofaktor und Schutzfaktor und die dazugehörende Score-Zahlen werden in Klammern angegeben. Beschreibung der Risiko- und Schutzfaktoren und die jeweils dazugehörende Gewichtung sind dem Risikoinventarbogen 3.0 (siehe Beiheft) zu entnehmen. Bei der erkannten Mutter besteht eine Häufung von Risikofaktoren im psychosozialen Bereich mit beengten Wohnverhältnissen (4.2; Score 1), Konflikten mit dem Partner (4.3; Score 2) und eigener Überforderung (4.4; Score 2,5) bei einer in der Familie bestehenden chronischen Erkrankung (3.3; Score 1). Die Mutter war bei Pflegeeltern aufgewachsen (2.5; Score 2). Als weiterer Risikofaktor besteht ein erhöhter Nikotinkonsum (3.1; Score 1) während der Schwangerschaft. Die Mutter wurde von der Jugendhilfe bereits betreut (6.1; Score 1). Bei der Entlassung aus der Geburtsklinik ergaben sich seitens des Pflegepersonals Bedenken (5.7; Score 1). Als Schutzfaktor kam eine Unterstützung durch die Großeltern (7.2; Score -2) hinzu. 16

18 Ermittlung des Gesamtscores: Der Gesamtscore betrug in diesem Fall 9,5 bei insgesamt sieben ermittelten Risikofaktoren und einem Schutzfaktor. Er ergibt sich aus der Summe der auf die jeweiligen Risikofaktoren und Schutzfaktoren bezogenen Gewichtung (Score-Zahl). Klärung des Unterstützungsbedarfs Nach Ermittlung psychosozialer und gesundheitlicher Belastungen und zusätzlich bestehender Anforderungen, die sich aus kindbezogenen Risikofaktoren ergeben, ist im eingehenden Gespräch mit der Schwangeren bzw. der Familie zu klären: Erhält die Familie bereits eine externe Unterstützung, z. B. durch Jugendhilfe? Kann sie weiter genutzt werden und wird sie von der Familie akzeptiert? Reichen die bei der Schwangeren, der Familie bzw. dem Kind vorliegenden Schutzfaktoren aus, sodass eine externe Unterstützung nicht oder nur in begrenztem Maße notwendig und erwünscht wird? Welchen Unterstützungsbedarf sieht die Schwangere bzw. die Familie selbst? Wie kann bei einer externen Unterstützung und Beratung die Eigenständigkeit, Beziehungs- und Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt werden? Besteht ein zeitlich begrenzter oder ein langfristiger Unterstützungsbedarf, der mit den Eltern abgestimmt ist? In welchem Bereich liegt der Schwerpunkt des Unterstützungsbedarfs, z. B. bei einer alleinstehenden überforderten Mutter? Sind einfache oder kombinierte Hilfen erforderlich? Reichen Angebote aus dem Gesundheitswesen aus oder sind Kombinationen mit Angeboten aus der Jugendhilfe erforderlich? Welche basalen (z. B. Entlastung der Schwangeren und. der Familie) oder auch kombinierten Hilfen (z. B. aus Gesundheitswesen und Jugendhilfe bestehend) erscheinen notwendig? Wie belastbar sind Schwangere bzw. die Familien durch ein Mehrfachangebot an Hilfen? Hilfen können scheitern, wenn Schwangere und Familien überfordert und keine Absprachen zwischen ihnen und ihren Helfern getroffen werden Überleitung der Schwangeren, Familien, Kinder ins Netzwerk Früher Hilfen Nach Klärung des Unterstützungsbedarfs und der familiären Ressourcen werden Schwangere, Familie und Kind in das System der Frühen Hilfen übergeleitet. Voraussetzung für eine gelingende Überleitung ist, dass die jeweiligen Ansprechpartner persönlichen Kontakt zueinander aufnehmen und deren Versorgungs-Schwerpunkte sowie Zuständigkeiten im Netzwerk Früher Hilfen bekannt sind. 17

19 Die Netzwerk-Partner erfüllen berufs- und institutionsspezifisch unterschiedliche Aufgaben und ergänzen sich gegenseitig. Die vier Hauptbereiche der Frühen Hilfen umfassen folgende Aufgabenschwerpunkte: 1. Schwangerschaftsberatungsstellen Die Beratungsstellen führen soziale, psychologische und psychosoziale Beratungen während der Schwangerschaft und ggf. auch noch in nachgeburtlichen Problemlagen durch. Sie beraten unter anderem im Zeitraum bis Ende des dritten Lebensjahres bei Konflikten während der Schwangerschaft und nach der Geburt (z. B. Konflikte mit dem Partner, unerwünschte Schwangerschaft) bei finanziellen Problemen. Dort können ggf. finanzielle Hilfen über die 12 Mutter-Kind-Stiftung beantragt werden. 2. Gesundheitswesen Im Gesundheitswesen sind verschiedene Bereiche mit nachfolgenden Aufgaben zu unterscheiden: Frauenheilkunde Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen Früherkennung von Gesundheitsrisiken und erhöhten und psychosozialen Belastungen Pädiatrie Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen Früherkennung von Gesundheitsrisiken und erhöhten Fürsorgeanforderungen, innerfamiliärem Stress und psychischen Belastungen Spezifisch für Pädiatrie Früherkennung von Entwicklungs- und Verhaltensstörungen, Beratung bei beginnender Entwicklungs-, Interaktions- und Verhaltensstörung und familiären Belastungen, Veranlassung früher Förderung beim Kind Aufsuchende Dienste (Hausbesuche) durch Hebammen, Familienhebammen, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (FGKiKP) sowie sozialmedizinische Assistenten (Gesundheitsamt) mit Beratung vor Ort. 3. Frühförderstellen Frühförderung ist ein niedrigschwelliges pädagogisch-therapeutisches Förderangebot mit interdisziplinärer Ausrichtung für Kinder mit (drohender) Behinderung. Es leistet auch vorbeugende Unterstützung für Kinder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen und bezieht Familie und soziales Umfeld (z. B. Kita) in die Förderung ein. 4. Kinder- und Jugendhilfe Die Kinder- und Jugendhilfe besteht aus dem Jugendamt, den Wohlfahrtsverbänden 13 und anderen freien Trägern. Sie bieten mit unterschiedlichen Schwerpunkten an: eine allgemeine bzw. besondere soziale Beratung und Begleitung in Fragen der kindlichen Entwicklung, der Erziehung und des Familienlebens, Beratung und Hilfe in Zu den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege gehören; Diakonie, Caritas, AWO, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband 18

20 Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen. Vermittlung von Angeboten der Familienbildung und Familienerholung, Stärkung der Gesundheitskompetenz, Beratung der Eltern bei sozialen und familiären Belastungen und Konflikten, Betreuung und Versorgung der Kinder in Notsituationen, ressourcenorientierte Unterstützung belasteter bzw. überforderter Eltern oder Alleinerziehender durch Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine dem Wohle des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, Wahrung des Kinderschutzes. Die Überleitung in die verschiedenen Bereiche der Frühe Hilfen, insbesondere in die Bereiche Gesundheitswesen und Jugendhilfe, kann erleichtert werden, wenn die Netzwerk-Koordinatoren des Gesundheitswesens in Geburtskliniken (Familien- Kinderkrankenschwester und / oder Familienhebamme) und der Jugendhilfe eng zusammenarbeiten. Beide haben einen Überblick über die jeweiligen Angebote in ihren Bereichen, informieren sich gegenseitig und unterstützen die Kontaktaufnahme zu den infrage kommenden Stellen. In Einzelfällen können sie eine Lotsenaufgabe bei der Vermittlung ins Netzwerk Früher Hilfen übernehmen. Sie bieten Unterstützung an, wenn es in der Kommunikation der Akteure der Frühen Hilfen hakt oder erforderliche Rückmeldungen ausbleiben. Die Kontaktpunkte zwischen den Akteuren sind sensible Phasen, bei denen die Zusammenarbeit gelingen oder auch scheitern kann. Das Einverständnis der sorgeberechtigten Eltern vorausgesetzt, geben die beteiligten Fachkräfte sich gegenseitig Rückmeldung, dass die Familie bei der jeweils vermittelten Stelle angekommen ist. Insbesondere bei Fällen, in denen hoher Unterstützungsbedarf besteht und empfohlene Angebote nicht wahrgenommen oder umgesetzt werden, können unbemerkt Kindeswohlgefährdungen eintreten Zeitnahe und passgenaue Versorgung im Netzwerk Früher Hilfen Die Versorgung der Schwangeren, der Familie und des Kindes findet zeitnah und passgenau statt und ergibt sich aus dem jeweiligen, mit der Schwangeren und der Familie abgestimmten Unterstützungsbedarf. Sie erfolgt im Rahmen von sektorenübergreifenden Präventionsketten (17). Diese Präventionsketten orientieren sich in KinderZUKUNFT am Lebenslauf der Kinder. Sie beginnen vorgeburtlich und enden in der frühen Kindheit am Ende des dritten Lebensjahres. Besonderes Merkmal ist, dass ihre Akteure sozialraumbezogen in Netzwerken miteinander kommunizieren, ihre eigenen Grenzen kennen und die Zuständigkeiten und Stärken der jeweilig anderen Professionen und Institutionen wahrnehmen, nutzen und sich gegenseitig ergänzen. Der Kinder- und Jugendarzt erkennt zum Beispiel anlässlich der Vorsorgeuntersuchungen die Auswirkungen von psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen auf die Entwicklung der Kinder und die Eltern-Kind-Interaktion. Er berät die Familie, veranlasst 19

21 frühzeitig Behandlungen und Fördermaßnahmen bei drohender Entwicklungsstörung und überweist an die Frühförderung und/oder das SPZ. Bei einer psychosozial belasteten Familie nimmt er Kontakt zu einer Familienhebamme auf, die die Familie zu Hause besucht, die vorliegenden familiären Belastungen weiter abklärt und alltagsbezogen die Familien berät. Bei Fragen des Kinderschutzes wendet der Kinder- und Jugendarzt sich an die Jugendhilfe und bittet sie um Abklärung und Rückmeldung zum weiteren Vorgehen - das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt. Die Akteure der Präventionskette (Frühe Hilfen) informieren sich fallbezogen mit Einverständnis der Eltern untereinander, wer bzw. welche Institution die Familie betreut und für welchen Bereich zuständig ist. Sie stimmen insbesondere bei Mehrfachbelastungen die Zusammenarbeit mit der betroffenen Schwangeren und der Familie untereinander ab und regeln, wer zu welcher Zeit die Fallführung übernimmt. Sie achten darauf, Schwangere und Familien nicht durch ein Überangebot und Parallel Angebote an Hilfen zu überfordern. Sie beziehen die unterstützten Familien in das weitere Vorgehen ein und informieren sie über weitere Schritte. Erleichtert wird die Weiterleitung von Familien im Netzwerk Früher Hilfen, wenn nicht nur Telefon-Nr. und Adresse mitgeteilt werden und die Familien sich selbst um den Kontakt kümmern müssen, sondern die Überleitung anlässlich eines gemeinsamen Treffens erfolgt. Ein Kinder- und Jugendarzt stellt zum Beispiel für eine Familie die Verbindung zu einer Familienhebamme in seiner Praxis her. Die Familie lernt die Familienhebamme bereits dort kennen, bevor diese den Hausbesuch macht. Am nachfolgenden Fallbeispiel mit Beginn in der Geburtsklinik wird dargestellt, wann der Erstkontakt bei einer psychosozial belasteten entbindenden Mutter stattfindet, wie Überleitungen und Abstimmungen im sektorenübergreifenden Netzwerk erfolgen und welche Akteure in welcher Reihenfolge bis in die nachgeburtliche Phase tätig werden. Abschließend wird bilanziert, ob und in welcher Weise sich das Kind der zu Beginn belasteten Mutter entwickelt. Fallbeispiel für eine in der Geburtsklinik beginnende Präventionskette Fall-Nr. 58 Akteure: In der Geburtsklinik: Koordinator (Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege), Jugendhilfe. Nachgeburtlich Familienhebamme, Schwangerenberatungsstelle, Kinderund Jugendarzt, Jugendhilfe, Tagesmutter, Beratungsstelle Fallverlauf: Ein 17 jähriges Mädchen kommt mit abdominellen Beschwerden in die Klinik. Dort Feststellung einer bevorstehenden Geburt. Mutter erhält nach der Entbindung vom 20

22 Jugendamt die Empfehlung, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Mutter lebt mit ihrer Großmutter und Mutter zusammen. Zu beiden besteht ein gespanntes Verhältnis. Zum Vater des Kindes besteht zum Zeitpunkt des Klinikaufenthaltes kein Kontakt. Der Koordinator in der Geburtsklinik nimmt Kontakt zur 17-jährigen Mutter auf und erfährt, dass diese ihr Kind nicht zur Adoption freigeben will. Beide klären, ob eine Versorgung im großmütterlichen Haushalt möglich ist. Die Mutter ist damit einverstanden, dass sie Beratung und Unterstützung durch eine Familienhebamme zu Hause bekommt. Zur Verarbeitung der nicht geplanten Schwangerschaft erhält sie darüber hinaus eine Beratung über die Schwangerenberatungsstelle. Mutter geht nach sechs Monaten wieder in die Schule. Ihr Kind kommt mit Unterstützung durch die Jugendhilfe in eine Tagespflege. Nach psychologischer Beratung wegen bestehender familiärer Konflikte unauffälliger Verlauf ab dem 12. Monat. Ergebnis: Der weitere Verlauf wird mit der U7 und U7a bilanziert. Der Kinder- und Jugendarzt vergleicht die zu Beginn in der Geburtsklinik erhobenen mit den zum Zeitpunkt von U6, U7 und U7a sich ergebenden Risiko- und Schutzfaktoren. Er bilanziert eine altersgemäße und gesunde Entwicklung des Kindes und eine regelmäßige Teilnahme an den Vorsorgeund Impfterminen. Das Fallbeispiel zeigt, dass je früher die Früherkennung psychosozialer Belastungen und die Unterstützung einer Mutter im Netzwerk Früher Hilfen erfolgen, umso günstiger ist die Prognose für die Entwicklung des Kindes. Die Späterkennung einer Kindeswohl- und/oder Entwicklungsgefährdung kann demgegenüber bleibende negative Auswirkungen auf die Entwicklungsprognose des Kindes haben. Sie erhöht zum einen den zeitlichen und praxisbezogenen Arbeitsaufwand für den Pädiater, notwendige Behandlungs- bzw. Interventionsmaßnahmen zu veranlassen, und unter anderen zwangsläufig die fallbezogenen Kosten im Gesundheits- und Jugendhilfebereich. Nachfolgend wird gezeigt, auf welche gesundheitliche und psychosoziale Belastungen einzeln und kumuliert Frauen- und Kinderärzte einzelfallbezogen im vor- und nachgeburtlichen Bereich achten und welche Schritte sie im Netzwerk Früher Hilfen veranlassen, um frühzeitig (möglichst bereits in der vorgeburtlichen Phase) Gesundheits- und Entwicklungsgefährdungen vorzubeugen. Als Vorlagen dienen frauen- und kinderärztliche Ausgangsbefund- und Monitoringbögen*, die anamnestische und Befund Risiken aus dem Mutterpass und dem neuen U-Heft im vor- bzw. nachgeburtlichen Bereich berücksichtigen. In ihnen werden fallbezogen auf einen Blick nicht nur die Parameter zu psychosozialen und gesundheitlichen Risikofaktoren, sondern auch die einbezogenen Netzwerkpartner Früher Hilfen wiedergegeben. 21

23 Die einzelfallbezogene Dokumentation im Bogen ist mit einem geringen Zeitaufwand verbunden und unterstützt eine systematische und strukturierte Vorgehensweise. Der Bogen wird jeweils mit Unterstützung durch die Medizinische Angestellte (MFA) in der Praxis ausgefüllt und ermöglicht es dem Arzt, zu bestimmten Zeiträumen im Fallverlauf zu erkennen, unter welchen Konstellationen Frühe Hilfen greifen oder auch ohne Wirkung bleiben Einzelfallbezogenes und ergebnisorientiertes Monitoring Mit dem Ausgangsbefund und Monitoring werden Verläufe zur Versorgung vor- und nachgeburtlich durch den Frauenarzt und nachgeburtlich durch den Kinder- und Jugendarzt in regelmäßigen Abständen parallel zu den Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum von der 20. SSW bis zur U7a einzelfallbezogen erfasst und ergebnisorientiert dokumentiert. Im Rahmen des zeitlich longitudinal angelegten Monitorings können Ausgangs-, Zwischen- und Abschlussergebnisse miteinander verglichen und bewertet werden. Die vor- bzw. nachgeburtlich eingesetzten Gynpräv-, Pädpräv-Ausgangsbefund- und Monitoringbögen* enthalten Stammdaten, anamnestische und Befunddaten zur Schwangeren, Familie und zum Kind mit Angabe von Risikobelastungen und Schutzfaktoren sowie aktuelle Befunde zum Kind, aus denen sich erhöhte Fürsorgeanforderungen und der jeweilige Entwicklungsverlauf ablesen lassen. Sie geben die vor- und nachgeburtlichen Veränderungen der erfassten Parameter im Fallverlauf wieder. Im zweiten Teil des Monitoringbogens wird dargestellt, welche Akteure des Netzwerkes Frühe Hilfen wann tätig sind und in welchem Zeitraum jeweils allein oder auch kombiniert die Familie beraten und unterstützen, wann die Beratungen begonnen und beendet werden. Die Dokumentation des jeweiligen Fallverlaufes erleichtert es dem Frauen- und Kinderarzt, die jeweils aktuellen anamnestischen Daten und Befunde im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen in einer Synopsis zu erfassen. Sie können auf diese Weise z. B. Abbrüche und Nicht-Zustande-Kommen von Kontakten oder Zu- und Abnahme von Risikound Schutzfaktoren bei Schwangeren, in der Familie und beim Kind erkennen, den Fallverlauf bewerten und den Unterstützungs- bzw. Interventionsbedarf ggf. anpassen. Im Monitoringbogen können Vorsorgeverhalten, wiederholter Arztwechsel ( Ärztehopping ), Art und Umfang von veranlassten Interventionen und ggf. Abbrüche von Kontakten auf einen Blick erfasst werden. Der Bogen stellt darüber hinaus im Überblick dar, welche Akteure des Netzwerkes Früher Hilfen einbezogen und wer die jeweiligen Ansprechpartner sind Bilanzierende Auswertung der Monitoringbögen Die vor- und nachgeburtlich erhobenen Ausgangsbefund- und Monitoring-Daten können auf dem Dokumentationsbogen oder in einer Datenbank ausgewertet und Endbefunde (z. B. beim Frauenarzt im Zeitraum um die 38. SSW oder Wochen post partum bzw. beim Kinder- und Jugendarzt bei der U6, U7, U7a) mit den Ausgangs- und Zwischenbefunden verglichen werden. 22

24 Frauenärzte und Pädiater erkennen auf diesem Wege, ob Belastungen und Schutzfaktoren bei der Schwangeren, in der Familie und beim Kind zu- oder abgenommen oder sich verändert haben. Die Auswertungen der Monitoringbögen zeigen, in welchen Fällen das Ziel des Präventionsmodells erreicht wird, Entwicklungsbenachteiligungen und drohenden Kindeswohlgefährdungen von Kindern aus belasteten Familien vorzubeugen. Das wird daran gemessen, ob und in welchem Umfang die erkannten Kinder sich gesund und altersgemäß entwickeln und ihre Eltern eine kindgerechte Beziehungs- und Erziehungskompetenz erreichen. In einem weiteren Schritt wird bilanziert, ob Angebote der Akteure aus den Frühen Hilfen angenommen, abgelehnt und / oder abgebrochen werden und Rückmeldungen zwischen den einbezogenen Akteuren erfolgen. Mit der Bilanzierung können Schlussfolgerungen gezogen werden, wann und unter welchen Konstellationen Mehrfachbelastungen und Schutzfaktoren zu- oder abnehmen bzw. unverändert bleiben, Kindeswohlgefährdungen und Entwicklungsprobleme auftreten bzw. vermieden werden. Ziel eines solchen Vorgehens ist, dass Ärzte Hinweise dafür bekommen, unter welchen Konstellationen vor- bzw. nachgeburtliche Frühe Hilfen greifen oder ohne Wirkung bleiben. Aus den Ergebnissen werden mögliche Probleme und Fehler in der Vorgehensweise erkannt und gelernt, wie der Umgang mit Familien und ihren Kindern verbessert werden kann. 23

25 4 Vor- und nachgeburtliche Phase (Frauenarzt) Abb.3 Ablaufschema in der vorgeburtlichen Phase 24

26 4.1 Assessment (systematische Erfassung und Bewertung) Der Frauenarzt geht in nachfolgenden Schritten vor. Er wird dabei von dem Medizinischen Fachangestellten (MFA) in seiner Praxis unterstützt. Die Dokumentation erfolgt im Gyn-Präv Bogen 20. SSW bis 38.SSW, Wo postpartum *. 1. Ausgangsbefund mit Erhebung der a. Stammdaten: Geburtsdatum, PLZ, Krankenkasse, Familienstand, Zahl der Kinder b. Sozialmedizinischen Anamnese (gesundheitliche und psychosoziale Belastungen). Sie besteht aus den im Mutterpass* wiedergegebenen anamnestischen und Befund-Risiken. Weitere Risikofaktoren können sein unerwünschte Schwangerschaft Kontakte mit Jugendamt und/oder Schwangerenkonfliktberatungsstellen. Die Kontakte bedeuten, dass einerseits Risikofaktoren unterschiedlicher Art vorliegen und andererseits ein sich daraus ergebender Unterstützungsbedarf besteht. Mutter ist bereits aus vorhergehenden Schwangerschaften bekannt, siehe Vorgeschichte, Hinweis in der Arztsoftware. 14 c. Erfassung der Kinder mit drohender erhöhter Vulnerabilität d. Wahrnehmung der Schwangerschaft. Schwangerschaft erwünscht? 2. Schwangerschafts- und post partum-verlauf mit Erhebung a. von Vorsorgeverhalten, b. Befundrisiken und Schutzfaktoren, die sich im weiteren Verlauf verändern können 3. Bei Vorliegen von anamnestischen und Befund-Risiken führt der Frauenarzt zur weiteren Abklärung und Differenzierung ein eingehendes Gespräch mit der Schwangeren und berücksichtigt dabei vorhandene Schutzfaktoren. 4. Dokumentation und Score I Die ermittelten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Schutzfaktoren werden im Gyn-Präv Bogen* festgehalten und dokumentiert. D ie Gesamtbeurteilung erfolgt durch den Arzt. 5. Klärung des Unterstützungsbedarfs Der Frauenarzt klärt ab, ob und in welcher Weise ein Unterstützungsbedarf besteht. und passt ihn im Schwangerschafts- und postpartum Verlauf ggf. an, abhängig von zusätzlichem Auftreten und Wegfall von Befundrisiken und Schutzfaktoren. 4.2 Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen Abhängig vom Unterstützungsbedarf leiten Frauenärzte Schwangere zeitnah und passgenau zu den Akteuren Früher Hilfen über und nehmen dazu direkten Kontakt zu den infrage kommenden Stellen auf. Das sind vorrangig: Hebammen 14 Eine erhöhte Vulnerabilität kann sich unter anderen ergeben: bei vorgeburtlichen Hinweisen auf Fehlbildungen beim Kind oder wenn Frauen während der Schwangerschaft Stress oder Traumata erfahren (18) 25

27 Familienhebammen Schwangerschaftsberatungsstellen Jugendhilfe (in einzelnen Fällen, wenn Mutter bereits dort bekannt oder Kinder bereits in der Familie leben) Erleichtert wird die Überleitung, wenn Frauenärzte konstante, namentlich bekannte Ansprechpartner haben. Sie bitten jeweils um Rückmeldung, ob die weitergeleiteten Schwangeren angekommen sind. Dazu ist eine Einverständniserklärung durch die Schwangere [bei Schwangeren unter 16 Jahren durch wenigstens einen Erziehungsberechtigten (Elternteil) zu unterschreiben. 4.3 Zeitnahe und passgenaue Versorgung im Netzwerk Früher Hilfen Die Versorgung der Schwangeren im Bereich Früher Hilfen verläuft sektorenübergreifend in Präventionsketten. Der Frauenarzt nimmt indikationsbezogen (z. B. Konflikte in der Partnerschaft, unerwünschte Schwangerschaft, Überbelastung, finanzielle Probleme) zeitnah und passgenau Kontakt zur Schwangerenberatungsstelle und/oder zu einer Familienhebamme auf, die die Schwangere zeitnah beraten. Anlässlich von Hausbesuchen klärt die Familienhebamme oder bereits einbezogene Hebamme ab, welche zusätzlichen Unterstützungen erforderlich werden (z. B. Entlastung im Haushalt). Bei medizinischer Indikation, drohender Frühgeburt und zunehmender psychosozialer Problematik weisen die Frauenärzte die Schwangeren stationär in die Frauenklinik ein. Die Akteure, z. B. Frauenarzt, Schwangerenberatungsstelle und Familienhebamme informieren sich gegenseitig, welche Hilfen Schwangeren angeboten werden. Voraussetzung ist, dass die Schwangere damit einverstanden ist. Sie stimmen sich im Vorgehen miteinander ab und beziehen die Schwangere in die Entscheidung ein. Frauenärzte achten darauf, ob die Mütter nachgeburtlich an der Vorsorgeuntersuchung teilnehmen und und Belastungen abgenommen oder hinzugekommen sind. Ziel eines solchen vor- und nachgeburtlichen Vorgehens ist es, durch frühzeitige Beratung und Unterstützung einer drohenden Gesundheitsgefährdung bei einer Schwangeren/Mutter und ihrem Kind vorzubeugen. Der hier eingesetzte Gyn-Präv Bogen 20. SSW bis 38 SSW., Wo postpartum* dient dem Frauenarzt als Arbeitshilfe für ein systematisches und strukturiertes Vorgehen. Dort wird fallbezogen dokumentiert, welche Risiko- und Schutzfaktoren wann erkannt und welche Akteure des Netzwerkes Früher Hilfen in welchem Zeitraum tätig sind. Der Frauenarzt erkennt auf einen Blick den Fallverlauf. Der Bogen ist mit geringem Zeitaufwand und Unterstützung durch die MFA auszufüllen. Die Stammdaten können aus der Arztsoftware übernommen werden. 26

28 4.4 Einzelfallbezogenes und ergebnisorientiertes Monitoring Der Frauenarzt erfasst und dokumentiert den Fallverlauf bei den von ihm begleiteten Schwangeren auf dem Gyn-Präv- Bogen* zum Zeitraum der 20., 32., 38. SSW und nach der Entbindung bis zur Woche p.p. Er hat dadurch einen Überblick über Veränderungen im Fallverlauf (Zu- und Abnahme von Risiko- und Schutzfaktoren) und über jeweils einbezogene Akteure der Frühen Hilfen (z. B Familienhebamme, Schwangerschafts-Beratungsstelle). Er registriert anhand der Monitoring-Eintragungen, wann erstmalig Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden. Er klärt Ursachen ab, warum eine Schwangere zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. jenseits der 36. Schwangerschaftswoche, erstmalig zur Vorsorgeuntersuchung kommt. 4.5 Bilanzierende Auswertung der Monitoringbögen Die vorliegenden vor- und nachgeburtlich erhobenen Ausgangsbefund- und Monitoring-Daten werden auf dem Dokumentationsbogen oder in einer Datenbank ausgewertet und Endbefunde (vorgeburtlich im Zeitraum um die 38. SSW oder nachgeburtlich Wochen post partum) mit den Ausgangs- und Zwischenbefunden verglichen. Dabei erkennen Frauenärzte auf diesem Wege, ob Belastungen und Schutzfaktoren bei der Schwangeren/Mutter zu- oder abgenommen oder sich nicht verändert haben. Die Auswertung des Monitoringbogens zeigt, ob das Ziel des Präventionsmodells erreicht wird, einer Gesundheitsgefährdung bei der Schwangeren/Mutter und ihrem Kind vorzubeugen. Das wird daran gemessen, ob die erkannte Schwangere/Mutter einen gesunden vor- und nachgeburtlichen Verlauf genommen hat. Bilanziert und bewertet wird in einem weiteren Schritt, ob Angebote der Akteure aus den Frühen Hilfen angenommen, abgelehnt und abgebrochen wurden und Kooperationen und Rückmeldungen zwischen den einbezogenen Akteuren erfolgten. Aus den Bilanzierungen können Schlussfolgerungen gezogen werden, wann und unter welchen Konstellationen Mehrfachbelastungen zu- oder abnehmen bzw. unverändert bleiben und Schutzfaktoren sich verändern. Aus den Ergebnissen werden mögliche Probleme und Fehler in der Vorgehensweise erkannt und gelernt, wie der Umgang mit Schwangeren/Mutter verbessert werden kann. 27

29 5 Geburtliche Phase (Geburtsklinik) Die Geburtsklinik stellt den zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Mittelpunkt in KinderZUKUNFT dar. Im Vergleich zu der vor- und nachgeburtlichen Phase werden in der Geburtsklinik in einem begrenzten Zeitraum (ein bis drei Tage) nahezu alle entbindenden Mütter (98 Prozent) mit ihren Kindern, darunter auch Mütter mit psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen erreicht. Die Klinik verfügt rund um die Uhr über ein multiprofessionelles Team (Frauen-, Kinder- und Jugendärzte, Hebammen, Krankenschwestern, Kinder-Krankenschwestern, ggf. Sozialdienst), das eng miteinander kommuniziert und zu unterschiedlichen Zeiten Kontakt zu den Müttern hat. Ein speziell geschulter Koordinator [(Familien)-Hebamme und / oder (Familien, Gesundheits)- Kinderkrankenschwester] nimmt eine zentrale Stellung im klinischen Ablauf ein. Er ist Mitarbeiter der Klinik und feste Ansprechperson für Kollegen, wenn Mütter ihnen bei der Aufnahme in der Klinik, im Kreißsaal und / oder auf der Wöchnerinnenstation von persönlichen Belastungen, Ängsten und Sorgen berichten. Die (Familien)-Hebamme oder -Kinderkrankenschwester ist als Vertrauensperson besonders geeignet und spricht mit jeder entbindenden Mutter. Die Kontakte finden in einer ruhigen und stressarmen Atmosphäre statt. Die Mütter sind insbesondere am Tag nach der Entbindung offen für Gespräche. Sie nehmen während der kurzzeitigen stationären Behandlung in der Geburtsklinik Unterstützungsangebote leichter als später an. Die Familien-Hebamme oder -Kinderkrankenschwester ist in der Klinik nicht nur Koordinator, konstanter Ansprechpartner, sondern auch Lotse, der nach Klärung des Unterstützungsbedarfs die Familie ins Netzwerk der Frühen Hilfen weiterleitet. 28

30 Abb. 4 Ablaufschema in der Geburtsklinik 29

31 Hinweise: Heb = Hebamme SMA = Sozialmed. Assistentin FaHeb= Familienhebamme FGKiKP = Familienkinderkrankenschwester SPZ = Sozialpädiatrisches Zentrum KJA= Kinder- und Jugendarzt GA = Gesundheitsamt FF = Frühförderung SB = Schwangerschafts-Beratung JH = Jugendhilfe 5.1 Assessment 1. Das Assessment (Einschätzung) beginnt mit der Aufnahme der Schwangeren in der Geburtsklinik und wird innerhalb des Klinikablaufs (Entbindung im Kreißsaal, Behandlung auf der Wöchnerinnenstation) um relevante Informationen ergänzt: Die aufnehmende Hebamme erhebt die Stammdaten: Geburtsdatum der entbindenden Frau, PLZ, Krankenkasse, Zahl der Kinder, Familienstand, und die sozialmedizinische Anamnese (gesundheitliche und psychosoziale Belastungen, Schutzfaktoren). Sie berücksichtigt die relevanten anamnestischen und Befund-Risikofaktoren aus dem Mutterpass*. Nach der Geburt werden bei der U1* und U2* Kinder mit erhöhter Vulnerabilität erfasst. Auf der Wöchnerinnenstation werden auffälliges Verhalten der Mutter und der Familie und bei der Mutter- Kind-Interaktion (Beobachtungsbogen*) wahrgenommen. Alle oben sukzessiv ermittelten Risiko- und Schutzfaktoren werden von Hebammen, Frauenärzten, Krankenschwestern / Kinderkrankenschwestern in den Geburtsklinik-Laufzettel * eingetragen und ggf. mit dem Koordinator kommuniziert. Der ermittelte Score I gibt einen Hinweis auf Mütter, bei denen ein eingehendes Gespräch erforderlich erscheint. 2. Der Koordinator besucht alle Mütter und berät sie, wenn sich ein Anlass dazu ergibt, z.b. zu Alltagsfragen (Wo stelle ich Anträge, welche Elternkurse und Müttertreffs gibt es? und weiteres). Er führt ein vertiefendes Gespräch bei den Müttern, wenn sich Hinweise auf Risikobelastungen ergeben. Das Gespräch dient der weiteren Differenzierung und Abklärung von Risikobelastungen und Schutzfaktoren. Grundlage für die Gesprächsführung sind die im Erst-Gesprächsbogen * aufgeführten Aspekte. 3. Dokumentation und Scoring II Alle nach dem eingehenden Gespräch ermittelten familiären und kindbezogenen Risiko- und Schutzfaktoren trägt der Koordinator in den Risikoinventar-Bogen * ein. Das Scoring II ergibt sich wie unter beschrieben. 4. Klärung des Unterstützungsbedarfs. Der Koordinator klärt ab, ob und in welcher Weise ein Unterstützungsbedarf bei der Familie besteht. 30

32 Kollegiale Beratung 1. Der Arzt zieht in Absprache mit dem Koordinator (Familien)- Kinderkrankenschwester oder (Familien)-Hebamme) bei Müttern mit psychischen Erkrankungen abteilungsübergreifend einen Psychiater, wenn am Klinikum vorhanden, zu einer Konsiliaruntersuchung hinzu. 2. Bei Familien mit Mehrfachbelastungen kann in Absprache mit dem Arzt der Sozialdienst am Klinikum zur Beratung angefragt werden. 5.2 Zeitnahe und passgenaue Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen Der Koordinator informiert bei Risikofällen den Kinder- und Jugendarzt in der Klinik, bevor dieser die U2-Vorsorge durchführt. Er wird die vom Koordinator gegebene Beratung unterstützen und ggf. ergänzen. Je nach Unterstützungsbedarf nimmt der Koordinator zeitnah und passgenau vor oder kurz nach der Entlassung aus der Geburtsklinik Kontakt zu den nachbetreuenden Stellen der Frühen Hilfen (siehe Abb.4) auf und leitet als Lotse die erkannten Risikofamilien zu ihnen über. In einzelnen Fällen findet der Kontakt bereits in der Klinik statt, z. B. zur nachbetreuenden Hebamme oder auch zur Jugendhilfe, wenn die Übergabe möglich ist und dieses zur Vertrauensbildung zwischen Eltern und Jugendhilfe beiträgt. Der Koordinator informiert fallbezogen die infrage kommenden Stellen über die einbezogenen Akteure Früher Hilfen und bittet um Rückmeldung, dass die Familie bei dem jeweiligen Akteur angekommen ist. Ergibt dazu den Eltern mit deren Einverständnis einen Übergabebogen* an die einbezogenen Akteure Früher Hilfen mit und bittet um Rückmeldung, dass die Familie bei dem Akteur angekommen ist. Der Koordinator kann nur dann weiterleiten und um Rückmeldung bitten, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Sofern die Eltern nicht einverstanden sind, empfiehlt der Koordinator den Kontakt zu nachbetreuenden Stellen. Er bittet die Eltern, dass er sie in vier Wochen nach der Klinikentlassung anrufen darf. Er fragt dann nach, wie es der Familie geht und ob weiterer Unterstützungsbedarf besteht. Vorgehen bei Verdacht auf SGB VIII 8a-Fällen 31

33 Sollten sich im Einzelfall gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (SGB VIII, 8a) ergeben, so ist nach Rücksprache mit dem Koordinator der fallbezogen zuständige Klinikarzt laut KKG 4, Absatz 1 verpflichtet, bei der Familie auf die Inanspruchnahme von Hilfen einzuwirken. Der Arzt bzw. der Koordinator hat zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insofern erfahrene Kinderschutzkraft (KKG 4,2) und kann ihr pseudonymisierte Daten zum vorliegenden Fall übermitteln. Ist sein weiteres Vorgehen erfolglos, so ist er befugt (KKG 4,3), das Jugendamt mit Wissen der Familie zu informieren. Er bittet, dass der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes mit Einverständnis der Familie Rückmeldung gibt, dass die Familie bei ihm angekommen ist. 5.3 Versorgung im Netzwerk Früher Hilfen Mit der Überleitung der Familie ins Netzwerk Früher Hilfen endet der Kontakt des Koordinators zur Mutter / Familie, abgesehen davon, dass der Koordinator die Familie nach vier Wochen im oben geschilderten Fall anrufen darf. Die weiteren Schritte liegen im Zuständigkeitsbereich der ambulant tätigen Akteure der Frühen Hilfen. 5.4 Einzelfallbezogenes Monitoring Ein Monitoring entfällt, da keine Daten zur ambulanten Versorgung erfasst werden. 5.5 Bilanzierende Auswertung in der Geburtsklinik Die in der Geburtsklinik vorliegenden Daten werden halbjährlich ausgewertet und bilanziert, wie viele Risiko- und Hochrisikofamilien und Kinder erfasst, in das Netzwerk Früher Hilfen weitergeleitet werden oder wie häufig Eltern eine Vermittlung ablehnen. Ferner wird ausgewertet, welche Akteure der Frühen Hilfen und in welchen Kombinationen in Anspruch genommen werden. 5.6 Besonderheiten Vorgehen bei ambulanter Geburt Sollte sich eine Mutter mit einer Risikobelastung zur ambulanten Geburt entscheiden, bittet die entbindende Hebamme sie, dass der Koordinator (Familienkinderkrankenschwester oder Familienhebamme) sie am folgenden Werktag anrufen kann. Dieser wird sie über mögliche Hilfen beraten und sie an Akteure der Frühen Hilfen weiterleiten. Bei Müttern mit hoher Risikobelastung wird Kontakt zum diensthabenden Oberarzt der Klinik aufgenommen. Dieser veranlasst nach einem Gespräch mit der Mutter, dass sie aus medizinischer Indikation stationär aufgenommen wird. 32

34 5.6.2 Dienstaufsicht und Fachberatung Dienstaufsicht und Fachaufsicht des Koordinators sind leitende Ärzte (Chefarzt oder Oberarzt) in der Frauenklinik und/oder in der Kinderklinik. Der Koordinator nimmt weisungsgebunden bei problematischen Hochrisikofällen bzw. Fällen von beginnender Kindeswohlgefährdung ( 8a, SGB VIII) Rücksprache. 33

35 6 Nachgeburtliche Phase (Kinder- und Jugendarzt) Abb.5 Ablaufschema in der nachgeburtlichen Phase Gesundheitswesen-Akteure: Geburtsklinik, Kinderklinik, Hebammen, Familienhebammen, Familienkinderkrankenschwester, Frauen- und Kinder- und Jugendärzte, Sozialpädiatrische Zentren, Therapeuten, Sozialmedizinische Assistenten im Gesundheitsamt 34

36 6.1 Assessment (systematische Erfassung und Bewertung) Der Kinder- und Jugendarzt geht in folgenden Schritten vor und wird dabei von Medizinischen Fachangestellten (MFA s) in seiner Praxis unterstützt: 1. Ausgangsbefund mit Erhebung der Stammdaten: Geburtsdatum Kind,, PLZ, Krankenkasse, Alter der Mutter, Zahl der Kinder, Familienstand der Mutter. Erhebung der sozialmedizinischen Anamnese (gesundheitliche und psychosoziale Belastungen, Schutzfaktoren). Berücksichtigung relevanter Risikofaktoren aus U1*, U2*. Erfassung der Kinder mit erhöhter Vulnerabilität Wahrnehmung der Eltern- Kind- Interaktion 2. Er führt ein eingehendes Gespräch mit der Mutter / Elternteil, wenn familiäre Risikobelastungen und/oder anhaltend erhöhte kindbezogene Fürsorgeanforderungen vorliegen. 3. Dokumentation und Gewichtung (in der Regel bei der U3) Die Risiko- und Schutzfaktoren werden im präv-ausgangsbefund-bogen* eingetragen und gewichtet. Die Gesamtbeurteilung erfolgt durch den Arzt. 4. Klärung des Unterstützungs- und Förderbedarfes Der Kinder- und Jugendarzt klärt unter Berücksichtigung der familiären und kindbezogenen Risikofaktoren und Schutzfaktoren ab, welcher Unterstützungs- und Förderbedarf für Familie und Kind besteht bzw. sich im Laufe der frühen Kindheit entwickelt. Er berücksichtigt, ob die Familie bereits Unterstützung, z.b. durch die Jugendhilfe bekommt. 6.2 Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen Kinder- und Jugendärzte leiten nach Klärung des Unterstützungs- und Förderbedarfes Familien mit ihren Kindern zeitnah und passgenau zu den Akteuren Früher Hilfen im Gesundheitswesen, der Frühförderung, Jugendhilfe und weiteren Stellen über. Zum Gelingen der Überleitung trägt bei, wenn für die verschiedenen Bereiche Ansprechpartner und ihre Versorgungs- und Zuständigkeits-Schwerpunkte bekannt sind. Die Netzwerk-Akteure informieren sich, wenn ein Einverständnis dazu besteht, gegenseitig, dass die Familien angekommen sind. Vorgehen bei Verdacht auf SGB VIII 8a-Fällen Sollten sich im Einzelfall gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (SGB VIII, 8a) ergeben, so ist der fallbezogen zuständige Klinikarzt laut KKG 4, Absatz 1 verpflichtet, bei der Familie auf die Inanspruchnahme von Hilfen einzuwirken. Der Arzt hat zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insofern erfahrene Kinderschutzkraft (KKG 4,2) und kann ihr pseudonymisierte Daten zum vorliegenden Fall übermitteln. 35

37 Ist sein weiteres Vorgehen erfolglos, so ist er befugt (KKG 4,3), das Jugendamt mit Wissen der Familie zu informieren. Er bittet, dass der zuständige Mitarbeiter des Jugendamtes mit Einverständnis der Familie Rückmeldung gibt, dass die Familie bei ihm angekommen ist. 6.3 Zeitnahe und passgenaue Versorgung Ziel der Versorgung im Netzwerk Früher Hilfen ist, Familien mit ihren Kindern zeitnah und passgenau so zu unterstützen und zu beraten, dass sie langfristig von Hilfen unabhängig werden und eine eigenständige Gesundheits- und Erziehungskompetenz entwickeln. Voraussetzung dazu ist, dass die Familien früh erreicht werden, wenn sie für Angebote offen sind und sie freiwillig annehmen. Der Zugang zu den Familien wird erleichtert, wenn die Akteure die unterschiedlichen Angebote und Stärken der jeweiligen Netzwerkpartner kennen, fallbezogen miteinander kommunizieren und sich im Vorgehen abstimmen. Sie sollten Parallel-Angebote vermeiden und darauf achten, Familien nicht zu überfordern. Die nachgeburtliche Versorgung von Familie und Kind beginnt in den ersten Lebenstagen bzw. Lebenswochen. Je nach Unterstützungsbedarf suchen Hebammen, Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (FGKiKP), sozialmedizinische Assistenten die von der Geburtsklinik bzw. Kinde r- und Jugendarzt vermittelten Familien zu Hause auf. Bei ihren Hausbesuchen können sie in der Familie einerseits Belastungen, wie z. B. beengte Wohnverhältnisse, Partnerschaftskonflikte, Erschöpfung von Mutter, Vater, zum anderen Schutzfaktoren, wie zum Beispiel Unterstützung durch Familienangehörige, feinfühliger Mutter-, Vater- Kind-Umgang erkennen. Sie nehmen Interaktionen in der Familie und zwischen Eltern und Kind wahr, leiten bei auftretenden Problemen (schwieriges Temperament, Fütter- und Schreistörungen) Eltern fachspezifisch im Umgang mit ihren Kindern an. Bei erkennbaren familiären Belastungen / Überforderungen beraten sie die Familie und nehmen in Abstimmung mit ihnen bei entsprechenden Indikationen Kontakt zu Kinder- und Jugendärzten (siehe Tab. 2) und ggf. zur Jugendhilfe auf. Der Kinder- und Jugendarzt nimmt im Netzwerk Früher Hilfen in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes eine zentrale Stellung ein. Er sieht nahezu alle Kinder zu den gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen U2 / U3 bis U7a und führt bei ihnen regelmäßig Untersuchungen zur Gesundheit und zur kindlichen Entwicklung durch (siehe U-Heft). Ergeben sich bei drohenden Entwicklungs- und Verhaltensstörungen ein zusätzlicher Förder- und/oder ein Beratungsbedarf, überweist er die Eltern ggf. an zuständige Stellen (SPZ, Frühförderung, Familien-Beratungsstelle). Kinder- und Jugendärzte sind für Mütter, Väter und Familienangehörige primäre Ansprechpartner bei Gesundheitsfragen und bei auftretenden Problemen im Umgang mit ihren Kindern. Sie beraten Eltern, Mütter, Väter zur Gesundheitsförderung und Verminderung von Gesundheitsrisiken, z. B. beim Rauchen, Suchtverhalten, Fehlernährung, Übergewicht, Stress und Überforderung bei Müttern und Vätern. 36

38 Stoßen Mit-Akteure der Frühen Hilfen, z. B. Hebammen, Familienhebammen, Jugendhilfe bei der primären Betreuung von Familien und ihren Kindern an Grenzen ihrer fachlichen Zuständigkeiten und Versorgungskompetenzen, ist die Kontaktaufnahme zu den Kinder- und Jugendärzten zu empfehlen. Einzelne Indikationen sind in der Tab. 2 genannt. Die Überleitung in die kinderärztliche Praxis wird erleichtert, wenn z. B. Familienhebamme oder Jugendhilfe die Familie zeitnah zum Arzt begleitet und dort um weitere Beratung nachsucht. Das weitere Vorgehen wird dort besprochen. Unter Umständen überweist der Kinder- und Jugendarzt an speziell zuständige Institutionen oder Professionen oder weist sogar in die Kinderklinik ein. Tab. 2 Indikation-Beispiele zu Kontaktaufnahmen zwischen Akteuren der Frühe Hilfen und Kinder- und Jugendarzt Indikation Akteure Frühe Hilfen - erkennen - Kinder- und Jugendarzt - vernetzen - Frühe Hilfen - versorgen - Wochenbettdepression Hebamme leitet weiter z. B. Psychiatrie Fütterstörungen Hebamme klärt ab, berät, weist ggf. ein Kinderklinik Interaktionsstörungen Hebamme, Jugendhilfe ggf. Überweisung SPZ, Frühförderung, 15 Marte Meo Mehrfachbelastete Familie Jugendhilfe Entwicklungsscreening ggf. Überweisung SPZ, Frühförderung Suchtverhalten, psychische Störungen Jugendhilfe, Familienhebamme Weiterleitung bzw. Überweisung Sozialpsychiatrische r Dienst, Psychiater Erkennt der Pädiater Familien in Notsituationen (Mutter ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, ihr Kind zu versorgen), so sind Entlastungen über Haushaltshilfen 16 (SGB V, 38), nachrangig mit Beantragung bei der Jugendhilfe (SGB VIII, 20) möglich. Die Jugendhilfe ist für Kinder- und Jugendärzte in der Versorgungskette Früher Hilfen ein wichtiger Kooperationspartner. Voraussetzung dafür ist, dass Kinder- und Jugendärzte deren Versorgungsschwerpunkte kennen. Die Jugendhilfe stellt dazu eine möglichst bedarfsgerechte Infrastruktur an niedrigschwelligen Angeboten der Bildung, Beratung, Gesundheitsförderung und Erholung für Familien bereit. Sie vermittelt im Falle von erhöhtem Unterstützungsbedarf Hilfen zur Erziehung gem. 27 SGB VIII. So berät z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), eine Form der Hilfe 15 MarteMeo ist der Name für eine Entwicklungs- und Kommunikationsmethode, die mit Hilfe des Mediums Video Beratung und Unterstützung in unterschiedlichen Kontexten ermöglicht. 16 Ausführliche Informationen zur ambulanten Familienhilfe finden sich in 20. Ambulante Familienhilfe. Eine Arbeitshilfe. Der Parietätische. Berlin, Hrsg. Parietätischer Wohlfahrtsverband Landesverband e.v. Berlin (21) 37

39 zur Erziehung (HzE), die Familien bei der Bewältigung von Haushaltsführung und Erziehungsproblemen. Sie achtet auf Ressourcen in der Familie, z. B. feinfühliger Umgang der Mutter bzw. der Eltern mit dem Kind, Unterstützung durch Großeltern und Nachbarn. Sie trägt dazu bei, dass durch den Einsatz von Entlastungsangeboten, z. B. Haushaltshilfen, Überforderung und Stress in der Familie gemindert werden. Zum Gelingen der Kooperation zwischen Kinder- und Jugendarzt und Jugendhilfe trägt bei, dass Ärzte in der Jugendhilfe jeweils einen festen Ansprechpartner haben, ihn persönlich kennen und auftretende Probleme in der Zusammenarbeit möglichst zeitnah besprechen. Je später Entwicklungs- und Verhaltensprobleme bei Kindern aus psychosozial belasteten Familien erkannt werden, umso zeit- und kostenaufwändiger ist das Vorgehen für den Kinder- und Jugendarzt. Diagnostik und Behandlung soziogener Entwicklungsstörungen größeren Anteil der Tätigkeit in einer kinderärztlichen Praxis aus. 17 machen heute einen Der nachfolgend dargestellte einzelfallbezogene Pädpräv Ausgangsbefundbogen U2 bis U4* und ergebnisorientierte Pädpräv Monitoringbogen U3 bis U7a* unterstützt das strukturierte Vorgehen des Kinder- und Jugendarztes und dient als Arbeitshilfe. Der Monitoringbogen gibt auf einen Blick den Fallverlauf und die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen U3 bis U7a mit Fokus auf Früherkennung von Entwicklungs- und Kindeswohlgefährdung und frühe Unterstützung der Familien im Netzwerk der Frühen Hilfen wieder. Die Dokumentation des Ausgangsbefundes und des Monitorings ist mit einem geringen Zeitaufwand verbunden. Der Bogen wird einzelfallbezogen mit Unterstützung durch die MFA in der Praxis ausgefüllt. Er ermöglicht es dem Arzt, zu bestimmten Zeiträumen zu erkennen, unter welchen Konstellationen Frühe Hilfen greifen oder auch ohne Wirkung bleiben. 6.4 Einzelfallbezogenes und ergebnisorientiertes Monitoring Kinder- und Jugendärzte erfassen und dokumentieren den Ausgangsbefund und den Fallverlauf bei den von ihnen untersuchten Kindern bzw. begleiteten Familien in dem Pädpräv- Ausgangsbefund- und Monitoringbogen* zu den Vorsorgeuntersuchungen U3, U4, U5, U6, bei Hochrisikofamilien bis U7 und U7a. Sie haben dadurch einen Überblick über Veränderungen im Fallverlauf (Zunahme und Abnahme von Risiko- und Schutzfaktoren) und über jeweils einbezogene Akteure der Frühen Hilfen. Sie registrieren die Einhaltung von Vorsorgeterminen und Kontaktabbrüchen. 17. Soziogene Entwicklungsstörungen im engeren Sinne sind schwerwiegende Beeinträchtigungen der geistig-sprachlichen Entwicklung sowie der seelischen Entwicklung und des Verhaltens, die in erster Linie durch ungünstige psychische und sozioökonomische Lebensumstände bedingt sind. (20) 38

40 6.5 Bilanzierende Auswertung der Monitoringbögen Die vorliegenden, nachgeburtlich erhobenen Ausgangsbefund- und Monitoring-Daten werden im Dokumentationsbogen bzw. in einer Datenbank ausgewertet und Endbefunde (beim Kinder- und Jugendarzt bei der U6, U7, U7a) mit den Ausgangs- und Zwischenbefunden verglichen. Dabei wird bilanziert, ob Belastungen und Schutzfaktoren in der Familie und beim Kind zu- oder abgenommen oder sich nicht verändert haben. Die Auswertung des Monitoringbogen zeigt, ob das Ziel des Präventionsmodells erreicht wird, einer Entwicklungs- und Kindeswohlgefährdung vorzubeugen. Das wird daran gemessen, ob die erkannten Kinder sich gesund und altersgemäß entwickeln und Eltern eine kindgerechte Beziehungs- und Erziehungskompetenz erreichen. Bilanziert und bewertet wird in einem weiteren Schritt, ob Angebote der Akteure aus den Frühen Hilfen angenommen, abgelehnt und abgebrochen werden und Kooperationen und Rückmeldungen zwischen den einbezogenen Akteuren erfolgen. Aus den Bilanzierungen können Schlussfolgerungen gezogen werden, wann und unter welchen Konstellationen Mehrfachbelastungen zu- oder abnehmen bzw. unverändert bleiben und Schutzfaktoren sich verändern. Aus den Ergebnissen werden mögliche Probleme und Fehler in der Vorgehensweise erkannt und gelernt, wie der Umgang mit der Familie verbessert werden kann. 39

41 7 Fallbezogene und fallübergreifende Konferenzen Fachübergreifende und fallbezogene Netzwerkkonferenzen ( runder Tisch *) finden in zeitlich unterschiedlichen Abständen an jeweils festgelegten Tagen (z. B. am 2. Donnerstag in jedem 2. Monat) statt. Sie werden von dem Koordinator in der Geburtsklinik und der Jugendhilfe einberufen. Sie finden in der Regel in der Klinik statt. An diesen Konferenzen nehmen die am Fall beteiligten Professionen bzw. Institutionen, wenigstens ein Vertreter aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände sowie Chefarzt bzw. Oberarzt der Kinderklinik oder Frauenklinik teil. Bei diesen Konferenzen werden komplexe und unklare Fälle in pseudonymisierter Form diskutiert und gemeinsame Lösungswege gesucht. Die Teilnehmer greifen ggf. offene Fälle wieder auf bzw. verweisen an zuständige, nicht immer bereits bekannte Stellen weiter. Sie informieren sich gegenseitig über bestehende Angebote der Frühen Hilfen in der Stadt. Die Akteure der Frühen Hilfen lernen sich zum Teil erstmalig kennen und nehmen Sprache und das zum Teil unterschiedliche Fallverständnis der jeweiligen anderen Profession wahr. Der runde Tisch fördert eine gelingende Kooperation bisher nebeneinander arbeitender Akteure und ein gegenseitiges Arbeits- und Fallverständnis. Fall-Beispiel für Vorstellung am runden Tisch Ausgang: 19-jährige Mutter besucht eine Förderschule. Ihr Kind wird mit einer Fehlbildung geboren, die linke Hand fehlt. Mutter ist dadurch psychisch sehr belastet. Indikation für die Vorstellung am runden Tisch : Unterstützung der Mutter im Umgang mit Kind, bei der Verarbeitung der Behinderung. Beratung: Welche Angebote gibt es in der Stadt? Darstellung der Beratungsangebote vor Ort. Empfehlung, Kontakt zur Schwangeren-Beratungsstelle und zur Frühförderung aufzunehmen. Mutter nimmt Beratung an. Behandlungsdauer: 6 Monate, da die Familie umzieht. Koordinator informiert mit Einverständnis der Mutter den nachbetreuenden Kinder- und Jugendarzt am Umzugsort, der weitere Maßnahmen veranlasst. Präventionskette: Koordinator (Familien-, Gesundheits- und kinderkrankenpflege) in Geburtsklinik, Hebamme; runder Tisch, Schwangerenberatungsstelle, Kinder- und Jugendarzt, Frühförderung 40

42 8 Bilanzierung und Weiterentwicklung 8.1 Bilanzierung der Frühen Hilfen in einer KinderZUKUNFT- Kommune Eine Gesamtbilanz über alle in der Klinik und ambulant erfassten und von den Akteuren der Frühen Hilfen betreuten und dokumentierten Risikofälle kann gezogen werden, wenn folgende Daten vorliegen. 18 Zahl aller in der Geburtsklinik erfolgten Geburten mit dem Standort KinderZUKUNFT Wohnort z. B. Solingen außerhalb des Standortes, Zahl der vermittelten Risikofamilien mit Angabe der jeweils einbezogenen Akteure der Frühen Hilfen und der Dauer ihrer jeweiligen Betreuung. Zahl der Fälle, bei denen die Teilnahme verweigert wurde. Zahl der Gynpräv- und Pädpräv-Monitoringfälle: Eine Erleichterung der Erfassung wird eintreten, wenn die Fälle im Dokumentationsbogen bzw. in einer Datenbank in der Software der Arztpraxis erfasst werden. Zahl der abgeschlossenen Fälle nach einem Jahr, zwei und drei Jahren, Zahl der primär unauffälligen Kinder, bei denen im weiteren Verlauf besondere Lebensereignisse (Trennung des Partners, Arbeitsplatzverlust, unerwünschte Schwangerschaften), neue, anhaltende Fürsorgeanforderungen durch das Kind und/oder Wegfall von Schutzfaktoren (z.b. Tod, schwere Erkrankung von Großeltern) zu einer Belastung der Familiensituation geführt haben und sich ungünstig auf die Eltern-Kind-Interaktion sowie die Entwicklung der Kinder auswirken können. Die im Pädpräv-Ausgangsbefund-* und Monitoringbogen* hinterlegten Daten und Befunde zu den betreuten Fällen werden in der praxisbezogenen Datenbank im Hinblick auf Ausgangs-, Zwischen-, Abschluss-Befunde nach erfolgten Interventionen ausgewertet. Bei der Auswertung wird gegenübergestellt, welche Risiko- und Schutzfaktoren sich gegenüber den Ausgangsbefunden geändert, ob und wann Kontaktabbrüche stattgefunden haben. Die Auswertungen erlauben eine Bilanzierung des Monitorings Früher Hilfen durch die vorgenannten Akteure. Die Auswertungen der Monitoringbögen zeigen, in welchen Fällen das Ziel des Präventionsmodells erreicht bzw. nicht erreicht wird, Entwicklungsbenachteiligungen und drohenden Kindeswohlgefährdungen von Kindern aus belasteten Familien vorzubeugen. Das wird daran gemessen, ob die erkannten Kinder sich gesund und altersgemäß entwickeln und ihre Eltern eine kindgerechte Beziehungs- und Erziehungskompetenz erreichen. Davon ausgenommen sind die Kinder, bei denen auf vorliegender Syndrome oder organisch bedingter Störungen eine bleibende Entwicklungsstörung zu erwarten ist. 18 Erfassung durch die Geburtsklinik in Kooperation mit der IT-Abteilung 41

43 Die Auswertung ergibt, ob und in welchem Umfang am jeweiligen Standort passgenaue Angebote der Frühen Hilfen für Familien vorhanden oder zu ergänzen sind. 19 Der Datenschutz ist bei der Eingabe anonymisierter Daten in die Datenbank gewährleistet. Die Bilanzen werden den Leitern der Kliniken, Obleuten der Berufsverbände, Leitern der Jugendhilfe, Frühförderung und Schwangeren-Beratungsstellen, unterschiedlich nach Standorten, in jährlichen Abständen übermittelt. Nach Vorlage der Auswertungsdaten wird bei jährlichen Netzwerk-Konferenzen an den Kinder ZUKUNFT-Standorten bilanziert, in welchen Bereichen die Versorgung der risikobelasteten Kinder und Familien und die Kooperation zwischen den Akteuren der Frühen Hilfen verbessert und weiterentwickelt werden kann. 8.2 Weiterentwicklung des Konzeptes und ein Plädoyer Ausgehend von den erhobenen Bilanzen und Datenbank-Ergebnissen ist das Konzept von KinderZUKUNFT (Kapitel 3.1) weiterzuentwickeln. Ziel ist es, einen gleichen Mindest-Qualitätsstandard an allen Standorten zu erreichen, die eine unterschiedliche Laufzeit aufweisen und über unterschiedliche Netzwerk-Erfahrungen verfügen. Voraussetzungen dafür sind die Nutzung eines einheitlichen Handwerkszeugs (Handbuch), Beachtung von Ablaufschemata und Mindeststandards, die Einrichtung eines Qualitätszirkels von Gesundheitswesen und Jugendhilfe sowie ein moderierter Austausch und Weiterbildung der Koordinatoren (Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Familienhebammen). Bei der Übertragung von KinderZUKUNFT auf weitere Standorte sind die bereits vorhandenen kommunalen Stellen und Strukturen zu den Frühen Hilfen zu berücksichtigen. Dabei ist an den jeweiligen Standorten der Kontakt zum Koordinator der Frühe Hilfen herzustellen, der Lotsendienste in den Bereich der Jugendhilfe übernehmen kann. Zur Weiterentwicklung des Konzeptes gehört ein Plädoyer für eine stärkere Einbeziehung von Pädiatern in eine systematische und strukturierte Früherkennung zur Vorbeugung von Entwicklungs- und Kindeswohlgefährdungen. Zurzeit sprechen Budgetgrenzen, Überlastungen, zeitliche und personelle Engpässe wenig für eine größere Bereitschaft der Kinder- und Jugendärzte, sich an einer Weiterentwicklung der Früherkennung noch stärker als bisher zu beteiligen. Seitens der Krankenkassen wird dem 20 noch nicht durch Etablierung fallbezogener Abrechnungsziffern Rechnung getragen. 19 In dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) ist für das Datenverarbeitungsprojekt KinderZUKUNFT keine Genehmigungspflicht vorgegeben. Eine 'Verarbeitung von Patientendaten wird im Auftrag' nach 7 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen ( Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NW) bestimmt. Danach besteht keine Genehmigungspflicht, sondern hier sind die Voraussetzungen für die Beauftragung Dritter festgeschrieben. Wird eine nichtöffentliche Stelle beauftragt, auch außerhalb NRW, ist 7 Abs. 4 GDSG zu beachten. 20 Eine Ausnahme stellt die Sozialpädiatrische und qualifikationsgebundene Leistungsziffer für Kinderund Jugendärzte EBM-Ziffer 04356* dar, siehe dazu auch Anhang. 42

44 Eine Voraussetzung für eine stärkere fallbezogene Einbeziehung in das Netzwerk Früher Hilfen besteht darin, dass die Kinder- und Jugendärzte sich mit einem geringeren Zeitaufwand als bisher um Kontakte zu den Akteuren der Frühen Hilfen außerhalb des Gesundheitswesens kümmern müssen. Eine Erleichterung ist zu erwarten, wenn 1. Mitarbeiter der sozialraumbezogenen Jugendämter - mit Einverständnis der Jugendamtsleitung - persönlichen Kontakt zu Pädiaterpraxen aufnehmen und konstante Ansprechpartner der Kinder- und Jugendärzte werden MFA s in den Arzt-Praxen nach einer Schulung eine Lotsenfunktion bei der fallbezogenen Überleitung belasteter Familien ins Netzwerk der Frühen Hilfen übernehmen, dazu eine praxisbezogene Adressendatei erstellen und somit Pädiater entlasten. 22 Das neue Kinderuntersuchungsheft stellt erhöhte Anforderungen an den Pädiater. Im vorliegenden neuen U-Heft werden erstmalig Aspekte familiärer Risikofaktoren ( besondere soziale Belastung in der Familie und Betreuungssituation ) und Vermittlung ins Netzwerk Früher Hilfen ( Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten, z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen ) wiedergegeben, aber lediglich pauschal und wenig konkret. Demgegenüber werden im neuen Untersuchungsheft im Vergleich zum Vorgänger U-Heft altersbezogene Items zur frühkindlichen Entwicklung und Interaktionsbeobachtungen erstmalig ausführlich dargestellt. Der hier vorliegende Pädpräv-Ausgangs- und Monitoringbogen U2 bis U7a* mit Angaben zur sozialmedizinischen Anamnese, Befunderhebung und zur fallbezogenen Überleitung der Familien ins Netzwerk von Früher Hilfen stellt eine Ergänzung zum neuen U-Heft dar. Der Bogen stellt in Form einer Checkliste auf einen Blick familiäre und kindbezogene Risikobelastungen und Schutzfaktoren sowie den jeweiligen Fallverlauf (mit Zu- und Abnahme von Risikobelastungen, ungenügendem Vorsorgeverhalten, Ärztehopping) strukturiert und systematisch dar. Das Monitoring bezieht sich auf den Zeitraum U2 bis U7a. Der Bogen ist mit geringem Zeitaufwand auszufüllen. Er konkretisiert die im neuen U-Heft genannten regionalen Unterstützungsangebote der jeweils einbezogenen Akteure und Institutionen (mit Angabe von Ansprechpartner, Tel.-Nr., Mailadresse) und registriert, ob die Familien bei den vermittelten Akteuren angekommen sind oder ggf. Kontakte abgebrochen wurden. 21 Eine eintägige Schulung wird über die DAPG (Deutsche Akademie für Prävention und Gesundheitsförderung, siehe unter ), in Kooperation mit der Stiftung Deutsches Forum Kinderzukunft angeboten. 22 Eine Beschreibung und Bewertung zu dem neuen U-Heft wurde von Dr. Burkhard Lawrenz, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte Westfalen-Lippe, in der Zeitschrift des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.v. Kinder- und Jugendarzt vorgenommen (21). 43

45 Aus der Auswertung des Bogens lässt sich ablesen, in welcher Weise Risiko-belastungen vermindert und Entwicklungs- und Kindeswohlgefährdungen vorgebeugt werden. Die Auswertung ergibt darüber hinaus, ob und in welchem Umfang (einzeln oder Kombiniert) von Kinderarzt-Praxen passgenaue Angebote der Frühen Hilfen für Familien zeitnah genutzt werden. Das Vorgehen soll in einzelnen Praxen, z. B. in Düsseldorf, Hilden und Solingen weiter erprobt werden. Erfahrungen zu der praxisbezogenen Entwicklung des Pädpräv- 23 Monitoringbogens liegen aus einer 4-jährigen Laufzeit in 2 Düsseldorfer Pädiater-Praxen vor. Bei der Weiterentwicklung des Konzeptes KinderZUKUNFT findet darüber hinaus ein systematisches Lernen aus Fehlern und aus dem Auftreten von Hindernissen in der Kooperation Gesundheitswesen und Jugendhilfe statt. 23 Die Ergebnisse zu vier Jahre Früherkennung und Frühe Hilfen liegen in einem Praxisbericht aus zwei Kinder- und Jugendarzt im Kinder- und Jugendarzt (22) vor. 44

46 9 Literaturverzeichnis 1. Pawils, S., Metzner, F. et al: Soziale Frühwarnsysteme: ambulant versus stationär oder beides? In Kindesmisshandlung und vernachlässigung. 2011, 14, 1, Filsinger, B., Bechtshold, I. et al.: Kinderschutz beginnt im Kreißsaal. In Prävention von Gewalt gegen Kinder. In Kinderärztliche Praxis. 2010, 81, Kratzsch, W., Rascher, I., Wegge, M. Soditt, V.: Multicenterprojekt KinderZUKUNFT NRW. In Kindesmisshandlung und vernachlässigung. 2012, 15., 1, Kempe, R.S., Kempe, C: Kindesmisshandlung. Klett-Cotta, Stuttgart. 1980, Reynolds, A.J. et al.: Do Early Childhood Interventions Prevent Child Maltreatment? A Review of Research, Child Maltreatment. 2009, Werner, E, Smith, R.: Vulnerable but invincible: A longitudinal Study of Resilien t Children and Youth. Ne w York; Adams, Bannister and Cox Largo, R.: Kindliche Entwicklung und psychosoziale Umwelt. In Schlack, H. (Hrsg.) Sozialpädiatrie. 1995, Laucht, Manfred und Schmidt, Martin H. Schmidt: Entwicklungsverläufe von Hochrisikokindern. In Kinderärztliche Praxis. 2005, 76, KIGGS: Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland Verfügbar unter: ( ) 10. Kindler, H.: Risikoscreening als systematischer Zugang zu Frühen Hilfen, Ein gangbarer Weg. In Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2009, 10, Laucht, M.: Die langfristige Entwicklung aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht. Ergebnisse der Mannheimer Längsschnittstudie. Vortrag Berliner Gesellschaft für Kinderund Jugendmedizin.14. September Largo, R., Siebenthal, K. von: Prognostische Aussagekraft von Entwicklungs-Untersuchungen im 1. Lebensjahr. In Kinderärztliche Praxis. 1997, 68, Korfmacher, J.: The Kempe Family Stress Inventory: A review. In Child Abuse & Neglect. 2000, 24, Kratzsch, W.: Modell zur Frühesterkennung von Entwicklungsgefährdungen bei Hoch-Risikokindern zum Zeitpunkt der Geburt. In: Konzepte und Modelle zur Früherkennung von Entwicklungsgefährdungen bei Säuglingen und Kleinkindern. It Takes TWO to Tango. Verein für Kommunalwissenschaften e.v. Aktuelle Beiträge zur Kinder- und Jugendhilfe Berlin. 2003, 43/2, Kindler, H.: Entwicklung und Erprobung eines Risikoinventars mit dem St. Marien- und Annastiftskrankenhaus (Ludwigshafen). In Meysen, Th., Schönecker, L., Kindler, H.: Frühe Hilfen im Kinderschutz. 2009,

47 16. Fisch, Silvia: Implementation eines psychosozialen Frühwarnsystems in der Geburtsmedizin Babylotse Plus. Dissertation vorgelegt der Medizinischen Fakultät Charite Universitätsmedizin Berlin vorgelegt am Ambulante Familienpflege. Eine Arbeitshilfe. In Der Parietätische Berlin. Hrsg. Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband e.v. Berlin Landesvereinigung für Gesundheit & Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.v.: Werkbuch Präventionskette. Herausforderungen und Chancen beim Aufbau von Präventionsketten in Kommunen Buß, Claudia: Welche Auswirkungen haben mütterlicher Stress und Trauma auf die fetale und frühkindliche Entwicklung des Kindes? Institut for Medical Psychology, Charite Universitätsmedizin Berlin, Vortrag Kooperationstagung Gemeinsam stark in Familien Frühe Hilfen, Gesundheit und präventiver Kinderschutz in Berlin 20. Schlack, Hans G.: Sozialer Status, Gesundheit und Entwicklung von Kindern. In Kinderärztlicher Praxis. 2013, 84, Lawrenz, Burckhard: U1 bis U9 nach den neuen Richtlinien des G-BA. In Kinder- und Jugendarzt. 2017, 48, Kratzsch, W., Hofmann, A., Kahl, H.-J.: 4 Jahre Früherkennung und Frühe Hilfen. Ein Praxisbericht aus der Sicht zweier Kinder- und Jugendarztpraxen. In Kinder- und Jugendarzt, 2017, 48, Zum Handbuch gehört ein Anhang: In ihm werden Ablaufschemata zu den vor-, geburtund nachgeburtlichen Phasen (Frauenarzt, Geburtsklinik, Kinder- und Jugendarzt) und die in KinderZUKUNFT eingesetzten Instrumentarien und dazugehörenden Manuale dargestellt. Der Anahng enthält ferner Empfehlungen, wie KinderZUKUNFT an neuen Standorten schrittweise aufgebaut werden kann. Darüber hinaus werden Mindestanforderungen vermittelt, die an den KinderZUKUNFT-Standorten zu erfüllen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Schwerpunkte Früher Hilfen von Standort zu Standort unterscheiden können. 46

48 10 Impressum Dr. Wilfried Kratzsch c/o Sana Klinikum Düsseldorf Gräulingerstr Düsseldorf Telefon: 0211/

49 04. April 2018 Wilfried Kratzsch Anhang zum Handbuch zur Umsetzung der Frühen Hilfen in KinderZUKUNFT NRW Vor- und nachgeburtliche Phase - Frauenarzt Geburtliche Phase - Geburtsklinik Nachgeburtliche Phase - Kinder- und Jugendarzt Handlungsempfehlungen und Mindeststandards 48

50 1 Phasenübersicht KinderZUKUNFT Allgemeines Ablaufschema von KinderZUKUNFT 51 2 Vor- und nachgeburtliche Phase (Frauenarzt) Ablaufschema vor- und nachgeburtliche Phase Anamnestische und Befundrisiken aus dem Mutterpass Gyn-Präv Bogen 20. SSW 38. SSW, W. post partum Manual Gyn-präv Monitoringbogen 20.SSW bis W p. p Mutterschaftsvorsorgebericht Frauenarzt 62 3 Geburtliche Phase (Geburtsklinik) Ablaufschema in der Geburtsklinik Anamnestische und Befundrisiken aus dem Mutterpass Screeningbogen Geburtsklinik Laufzettel Risikoinventarbogen 3.0 Geburtsklinik Manual zum Risikoinventarbogen Erstgesprächsbogen Beobachtungsbogen Wöchnerinnen-Station Überleitungsbögen Überleitungsbogen Hebamme Überleitungsbogen Familienhebamme Überleitungsbogen Kinder- und Jugendarzt Überleitungsbogen Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Überleitungsbogen Frühförderung Überleitungsbogen Schwangerenberatungsstelle Überleitungsbogen Jugendamt Überleitungsbogen Wohlfahrtsverband Einverständniserklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht Auszüge U-Heft Auszug aus U1 des U-Heftes: Anamnese 85 49

51 Auszug aus U2 des U-Heftes: Anamnese Auszug aus U2 des U-Heftes: Beratung Arbeitsvertrag Koordinator in Geburtsklinik Tätigkeits-Beschreibung Koordinator in Geburtsklinik 91 4 Nachgeburtliche Phase (Kinder- und Jugendarzt) Ablaufschema in der nachgeburtlichen Phase Päd-Präv Ausgangsbefund- und Monitoringbogen Päd-Präv Monitoringbogen U3 U7a Manual zum päd-präv Monitoring-Bogen U2 bis U7a Beispiel für Ärztehopping Überweisungsschein Kinder- und Jugendarzt (Beispiel) Sozialpädiatrische Leistungsziffer für Kinder- und Jugendärzte Teilnehmer am Runden Tisch an den Standorten KinderZUKUNFT, z.b. Hilden Institutionsübersicht Frühe Hilfen, z. B. Standort Solingen Einrichtungen / Institutionen, an die zeitnah weiterverwiesen werden kann Service-Information Bundeskinderschutzgesetz KKG 3, 2; 4, Kinderzukunft Mindestanforderungen an Bestehen von KinderZUKUNFT Empfehlungen zum Aufbau von KinderZUKUNFT NRW an neuen Standorten Impressum

52 1 Phasenübersicht KinderZUKUNFT 1.1 Allgemeines Ablaufschema von KinderZUKUNFT 51

53 2 Vor- und nachgeburtliche Phase (Frauenarzt) 2.1 Ablaufschema vor- und nachgeburtliche Phase 52

54 2.2 Anamnestische und Befundrisiken aus dem Mutterpass Anamnestische Risiken 1. Familiäre Belastung (Diabetes, Hypertonie, Missbildungen, genetische Krankheiten, psychische Krankheiten) 2. Frühere eigene schwere Erkrankungen (z. B. Herz, Leber, Nieren, ZNS, Psyche) 3. Blutungs-/Thromboseneigung 4. Allergie 5. Frühere Bluttransfusionen 6. Besondere psychische Belastung (z. B. familiäre oder berufliche) 7. Besondere soziale Belastung (Integrationsprobleme, wirtschaftliche Probleme) 8. Rhesus-Inkompatibilität (bei vorangegangenen Schwangerschaften) 9. Diabetes mellitus 10. Adipositas 11. Kleinwuchs 12. Skelettanomalien 13. Schwangere unter 18 Jahren 14. Schwangere über 35 Jahren 15. Vielgebärende (mehr als 4 Kinder) 16. Zustand nach Sterilitätsbehandlung 17. Zustand nach Frühgeburt (vor Ende der 37. SSW) 18. Zustand nach Mangelgeburt 19. Zustand nach 2 oder mehr Aborten/Abbrüchen 20. Totes/geschädigtes Kind in der Anamnese 21. Komplikationen bei vorausgegangenen Entbindungen 22. Komplikationen post partum 23. Zustand nach Sectio 24. Zustand nach anderen Uterusoperationen 25. Rasche Schwangerschaftsfolge (weniger als 1 Jahr) 26. Andere Besonderheiten Befundrisiken 27. Behandlungsbedürftige Allgemeinerkrankungen 28. Dauermedikation 29. Abusus 30. Besondere psychische Belastung 31. Besondere soziale Belastung 32. Blutungen vor der 28. SSW 33. Blutungen nach der 28 SSW 34. Placenta praevia 35. Mehrlingsschwangerschaft 36. Hydramnion 37. Oligohydramnie 38. Terminunklarheit 39. Placenta-Insuffizienz 40. Isthmozervikale Insuffizienz 41. Vorzeitige Wehentätigkeit 42. Anämie 43. Harnwegsinfektion 44. Indirekter Coombstest positiv 45. Risiko aus anderen serologischen Befunden 46. Hypertonie (Blutdruck über 140/90) 47. Eiweißausscheidung 1 (entsprechend 1000 mg/l) oder mehr 48. Mittelgradige schwere Ödeme 49. Hypotonie 50. Gestationsdiabetes 51. Lageanomalie 52. Andere Besonderheiten 53

55 2.3 Gyn-Präv Bogen 20. SSW 38. SSW, W. post partum Name: Pat. Nr.: PLZ: Vorname: Geburtsdatum: Krankenkasse: 1 Teilnahme an der Vorsorge Zeitraum um: 20. SSW: 32. SSW: 38. SSW: W. p.p.: I. Ausgangsdaten MP 2.1 Alter* der Mutter (bei < 18 J. im Mutterpass Ziffer 13) Zahl der Kinder* der Mutter (bei Mutter < 21 Jahren und bereits 1 Kind) zutreffend 2.3 Mehrlingsschwangerschaft Schwangere lebt allein 2.5 Schwangere lebt betreut, z.b. im MK-Heim/ Frauenhaus 2.6 Schwangere wird unterstützt (Schwangerenberatungsstelle, Jugendhilfe) II. Anamnese ja nein MP 3.1 schwere chronische Erkrankungen, Behinderungen in der Familie, im Haushalt lebend 3.2 Eigene chronische somatische und/oder psychische Erkrankung, Behinderung 3.3 besondere psychische Belastung (z.b. familiäre oder berufliche) besondere soziale Belastung (soziale, sprachliche Isolation, finanzielle 7 Probleme) 3.5 Dauermedikation. Siehe zu 3.1 und Rauchen (> 10 Zig./täglich) während der Schwangerschaft 4.2 Alkoholkonsum während der Schwangerschaft Drogen während der Schwangerschaft 29 III. Befundrisiken und Schutzfaktoren/ Schwangerschafts- und post partum - Verlauf 20.SW 32.SW 38.SW W MP p.p Vorsorge nach der 20. SSW 5.2 In der 38. SSW weniger als 5 Vorsorgeuntersuchungen 6.1 aktuell besondere psychische Belastung, incl. unerwünschte 30 Schwangerschaft, belastende Lebensereignisse (schwere Erkrankung in der Familie, Trennung) 6.2 Schwangere, Mutter fühlt sich häufig niedergeschlagen, traurig, bedrückt 6.3 aktuelle besondere soziale Belastung Mutter stillt 7.2 Schwangere/Mutter von Partner, Eltern, Freunden unterstützt IV. Einstufung Unterstützungsbedarf Beratung und Unterstützungsbedarf hoher Unterstützungsbedarf V. Unterstützungsbedarf und Beratung (Zutreffendes ankreuzen) Gesundheitswesen Jugendhilfe Schwangerenberatungsstelle Sonstige 54

56 Name Vorname Pat. Nr. VI. Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen 8.1 Schwangeren-Beratungsstellen 20.SSW 32.SSW 38.SSW 6.-8.W p.p. 8.2 Hebamme 8.3 Familienhebamme 8.4 Jugendhilfe 8.5 Gesundheitsamt 8.6 Weitere Stellen Bemerkungen (Erläuterung der Risikoziffern) Ressourcen: Rückmeldungen, Abbrüche, Probleme: 55

57 2.4 Manual Gyn-präv Monitoringbogen 20.SSW bis W p. p. Das Manual gliedert sich in die Beschreibung und Erläuterung der Belastungs- und Schutzfaktoren bei Schwangerer und Mutter sowie der Darstellung des Netzwerkes Früher Hilfen in 1. Ausgangsbefund: Stammdaten und anamnestische Risiken durch Erhebung der sozialmedizinischen Anamnese, siehe auch Mutterpass. 2. Schwangerschaftsverlauf und post partum: Aktuelle Befundrisiken und Schutzfaktoren sowie ihren Verlauf in dem Zeitraum 20. SSW bis 6 bis 8 W. p.p. 3. Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen, in dem die Akteure wiedergegeben werden, die im Zeitrahmen der Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum 20. SSW bis 6 bis 8 W. p.p. in Anspruch genommen werden. Anleitung zum Ausfüllen des Bogens Der Bogen wird von Frauenarzt und Arzthelferin (Medizinische Fachangestellt = MFA) ausgefüllt. Mehrere der Fragen können von der MFA allein im Vorfeld der Untersuchungen beantwortet werden. Abfragen zum Geburtsdatum, PLZ, Krankenkasse, Familienstand, Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, Vorsorgeverhalten (regelmäßige Teilnahme, Auslassen mehrerer Vorsorgeuntersuchungen, Betreuung bzw. Unterstützung durch die Jugendhilfe und / oder Schwangerenberatungsstelle). Wiederholtes Auslassen von Vorsorgeuntersuchungen stellt ein erhöhtes Risiko dar und ist abklärungsbedürftig. Erläuterung der im Gynpräv Bogen vorkommenden Items I. Ausgangsdaten 2.1 Alter* der Mutter (bei < 18 J. im Mutterpass Ziffer 13) Zahl der Kinder* der Mutter (bei Mutter < 21 Jahren und bereits 1 Kind) Mehrlingsschwangerschaft Schwangere lebt allein Schwangere lebt betreut, z.b. im MK-Heim/ Frauenhaus Schwangere wird unterstützt (Schwangerenberatungsstelle, Jugendhilfe) 1 zu 2.1 und 2.2 Alter der Mutter und Zahl der Kinder Score Bei Alter der Mutter unter 18 Jahren ist zu beantworten, ob die jugendliche Schwangere im elterlichen, großelterlichen Haushalt oder im Mutter-Kind Heim lebt. Wenn sie die Schule besucht, wer wird das Baby betreuen? Welcher Kontakt besteht zum Partner? Wer wird der Vormund des Kindes sein? Eine Belastung bzw. ein erhötes Risiko kann eintreten, wenn 56

58 junge Mütter mit Kleinkindern oder Mütter mit mehr als drei Kindern ohne Unterstützung bleiben. zu 2.3 Mehrlingsschwangerschaft Kann erhöhte Anforderungen an die Schwangere stellen, insbesondere wenn keine Unterstützung vorhanden ist. zu 2.4 Schwangere lebt allein Dazu zählt auch, wenn ausschließlich eine Wochenendbeziehung zum Partner besteht. zu 2.5 Schwangere/Mutter lebt betreut im Mutter-Kind-Heim / Frauenhaus Aufenthalt im Mutter- Kind-Heim, Frauenhaus bedeuten jeweils, dass bei der Schwangeren/ Mutter Belastungen vorliegen. Der Aufenthalt bedeutet in der Regel einen Schutz und Unterstützung für Schwangere/Mutter und ihr Kind. Parameter sind unterschiedlich zu gewichten. Der Aufenthalt im Mutter-Kind-Heim kann für die Schwangere/Mutter mit Einschränkungen verbunden sein. Frauenhaus heißt immer Gewalt in der Familie mit direkten oder indirekten Folgen für Mutter, Kind/Geschwister. Gefahr besteht, dass Schwangere/Mutter zum Partner zurückkehrt. Das Kindeswohl ist zu beachten. zu 2.6 Unterstützung durch Institutionen (Jugendhilfe, Schwangerenberatungsstelle) Schwangere/Mutter bzw. ihre Familie wird von der Jugendhilfe/ und/oder anderen Organisationen / Institutionen unterstützt. Unterstützung durch Jugendhilfe kann ein Hinweis auf eine Mehrfachbelastung sein. Betreuung durch Schwangerenberatungsstelle kann Konflikte während Schwangerschaft, unerwünschte Schwangerschaft, finanzielle Probleme bedeuten. Ursache für Unterstützung erfragen. II. Anamnese Score schwere chronische Erkrankungen, Behinderungen in der Familie, im Haushalt lebend Eigene chronische somatische und/oder psychische Erkrankung, Behinderung besondere psychische Belastung (z.b. familiäre oder berufliche) besondere soziale Belastung (soziale, sprachliche Isolation, finanzielle Probleme) Dauermedikation. Siehe zu 3.1 und Rauchen (> 10 Zig./täglich) während der Schwangerschaft Alkoholkonsum während der Schwangerschaft Drogen während der Schwangerschaft 3 57

59 zu 3.1 schwere chronische Erkrankungen, Behinderung in der Familie, im Haushalt lebend Bei den im Haushalt lebenden Personen einschließlich Kindern liegen chronische Krankheiten vor, z.b. Epilepsie, Behinderung, Krebserkrankungen, neurologische Erkrankungen, chronische Erkrankungen, Verhaltensstörungen und Behinderungen bei Geschwistern, die deutlich erhöhte Anforderungen an die Schwangere stellen. Dabei sollte die subjektive Einschätzung zur Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die befragte Schwangere beachtet werden! zu 3.2 eigene chronische somatische und/oder psychische Erkrankungen, Behinderung Chronische Erkrankungen, Behinderung bei der Schwangeren / Mutter, wie unter 3.1 aufgeführt. Psychische Erkrankungen können unter anderem sein: z.b. borderline Syndrom, burn-out-syndrom, Psychose. zu 3.3 besondere psychische Belastung (z.b. berufliche, familiär) Doppel- oder Mehrfachbelastungen durch Beruf, Haushalt, Kinder können sich auf den Schwangerschaftsverlauf (z.b. Auslösung vorzeitiger Wehen) und Gesundheit der Schwangeren/Mutter auswirken. zu 3.4 soziale Belastung (sprachlich, soziale Isolation, finanzielle Probleme) Dazu werden die Schwangeren/Mütter gezählt, die z.b. kein Geld für die Anschaffung einer Baby-Grundausstattung haben, sich Nahrungsmittel über die ortsansässige Tafel besorgen müssen oder große Schulden haben. Soziale Belastung, wenn Schwangere/Mütter (z.b. bei Migration, Flüchtlingsstatus) sich sprachlich nicht verständigen können. Dabei ist insbesondere auf Schwangere/Mütter, die sozial isoliert sind und keine Unterstützung haben, zu achten. zu 3.5 Dauermedikation Ergibt eine Aussage über Art der Erkrankung. Auf Nebenwirkungen/Risiken bei den Feten ist zu achten. zu 4.1 Schwangere raucht > 10 Zigaretten / täglich Kann Früh- und Mangelgeburt zur Folge haben. zu 4.2 Alkoholkonsum Gemeint sind hier Angaben von Schwangerer, Mutter, Partner, Umfeld über einen mehrfachen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bzw. Angaben zu negativen körperlichen, psychischen oder sozialen Folgen des Alkoholkonsums. 58

60 zu 4.3 Drogenkonsum Gemeint ist hier, dass eine Information von der Schwangeren/Mutter bzw. aus dem Umfeld über einen Drogenkonsum gegeben wurde, oder eine entsprechende bekannte Diagnose bei Schwangerer bzw. Partner besteht. III. Monitoring: Befundrisiken und Schutzfaktoren Score Vorsorge nach der 20. SSW 5.2 In der 38. SSW weniger als 5 Vorsorgeuntersuchungen aktuell besondere psychische Belastung, incl. unerwünschte Schwangerschaft, belastende Lebensereignisse (schwere Erkrankung in der Familie, Trennung) Schwangere, Mutter fühlt sich häufig niedergeschlagen, traurig, bedrückt aktuelle besondere soziale Belastung Mutter stillt Schwangere/Mutter von Partner, Eltern, Freunden unterstützt -2 zu 5.1 Vorsorge nach der 20. SSW Eine verspätet wahrgenommene Vorsorgeuntersuchung ist abklärungsbedürftig (z.b. unerwünschte Schwangerschaft. Konflikte mit Partner). zu 5.2 In der 38. SSW weniger als 5 Vorsorgeuntersuchungen Siehe 5.1. Auf Mütter ist zu achten, die darüber hinaus nicht zur Nachuntersuchung gehen. zu 6.1 aktuell besondere psychische Belastung, incl. unerwünschte Schwangerschaft, belastende Lebensereignisse (schwere Erkrankung in der Familie, Trennung) zu 6.2 Schwangere, Mutter fühlt sich häufig niedergeschlagen, traurig, bedrückt Verdacht auf Depression, abklärungsbedürftig. zu 6.3 aktuelle soziale Belastung Z.B. bei Arbeitsplatzverlust, bevorstehender Kündigung, Auftreten finanzieller Probleme, Wegfall von Unterstützung durch Familie können sich auf den Schwangerschaftsverlauf und Gesundheit der Schwangeren/Mutter auswirken. zu 7.1 Mutter stillt Ist ein wichtiger postpartaler Schutzfaktor, Hinweis auf einfühlsame Interaktion, Prävention von Übergewicht beim Kind. 59

61 zu 7.2 Unterstützung durch Partner, Großeltern, Freunde Insbesondere bei belasteter Schwangerer/Mutter und/oder bei familiären Belastungen ist 7.2 ein wichtiger Schutzfaktor, der z.b. Überforderungen vermindern kann. IV. Einstufung von Beratungs- und Unterstützungsbedarf Die ermittelten familiären Belastungen und Gesundheitsrisiken sowie die Schutzfaktoren werden festgehalten und dokumentiert. Aus der Zahl und der Bewertung der einzelnen Risikofaktoren unter Berücksichtigung der Schutzfaktoren ergibt sich für die Schwangeren/Mutter eine Unterscheidung nach Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf. Bei einem Risiken-Score von 3 bis 5 oder bereits bei einem Einzelscore von 2 besteht ein Beratungs- und Unterstützungsbedarf, bei einem Risiken-Score: > 5 oder bereits bei einem Einzelscore 3 ein erhöhter Unterstützungsbedarf. Das Vorliegen von Schutzfaktoren kann zur Reduzierung von Belastungsfaktoren und des Scores beitragen. Die abschließende Beurteilung und Einstufung nimmt der Frauenarzt vor. Die Einstufung ergibt für ihn eine Orientierungshilfe. Er klärt nach einer Gesamtbewertung der vorliegenden Risiko-Merkmale, welcher Unterstützungsbedarf sich ergibt. In Absprache mit ihm leitet die MFA ins Netzwerk Früher Hilfen über. 60

62 V. Unterstützungsbedarf und Überleitung ins Netzwerk 8.1 Schwangeren-Beratungsstellen 20.SSW 32.SSW 38.SSW 6.-8.W p.p. 8.2 Hebamme 8.3 Familienhebamme 8.4 Jugendhilfe 8.5 Gesundheitsamt 8.6 Weitere Stellen Das Netzwerk Früher Hilfen besteht aus Akteuren unterschiedlicher Bereiche aus der Gesundheits- und Jugendhilfe, Beratungsstellen und weiterer kommunaler Bereiche. Insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Hebamme, Familienhebamme, ggf. Schwangerenberatungsstelle ist anzustreben, dass die Arztpraxen einen verbindlichen, konstanten Ansprechpartner haben und Rückmeldungen bekommen, ob die Schwangere/ Mutter angekommen ist. Der Überleitungsbogen 20. SSW bis 6. bis 8. Wo postpartum zeigt auf einen Blick an, welche Akteure allein oder auch kombiniert für welchen Zeitraum tätig sind bzw. nicht mehr in Anspruch genommen werden. Dem Bogen kann auch entnommen werden, ob es zu Abbrüchen gekommen ist. 61

63 2.5 Mutterschaftsvorsorgebericht Frauenarzt Beispiel Der Mutterschaftsvorsorgebericht wird von einer Frauenarztpraxis in Hilden angewandt 62

64 3 Geburtliche Phase (Geburtsklinik) 3.1 Ablaufschema in der Geburtsklinik 63

65 3.2 Anamnestische und Befundrisiken aus dem Mutterpass Anamnestische Risiken 1. Familiäre Belastung (Diabetes, Hypertonie, Missbildungen, genetische Krankheiten, psychische Krankheiten) 2. Frühere eigene schwere Erkrankungen (z. B. Herz, Leber, Nieren, ZNS, Psyche) 3. Blutungs-/Thromboseneigung 4. Allergie 5. Frühere Bluttransfusionen 6. Besondere psychische Belastung (z. B. familiäre oder berufliche) 7. Besondere soziale Belastung (Integrationsprobleme, wirtschaftliche Probleme) 8. Rhesus-Inkompatibilität (bei vorangegangenen Schwangerschaften) 9. Diabetes mellitus 10. Adipositas 11. Kleinwuchs 12. Skelettanomalien 13. Schwangere unter 18 Jahren 14. Schwangere über 35 Jahren 15. Vielgebärende (mehr als 4 Kinder) 16. Zustand nach Sterilitätsbehandlung 17. Zustand nach Frühgeburt (vor Ende der 37. SSW) 18. Zustand nach Mangelgeburt 19. Zustand nach 2 oder mehr Aborten/Abbrüchen 20. Totes/geschädigtes Kind in der Anamnese 21. Komplikationen bei vorausgegangenen Entbindungen 22. Komplikationen post partum 23. Zustand nach Sectio 24. Zustand nach anderen Uterusoperationen 25. Rasche Schwangerschaftsfolge (weniger als 1 Jahr) 26. Andere Besonderheiten Befundrisiken 27. Behandlungsbedürftige Allgemeinerkrankungen 28. Dauermedikation 29. Abusus 30. Besondere psychische Belastung 31. Besondere soziale Belastung 32. Blutungen vor der 28. SSW 33. Blutungen nach der 28 SSW 34. Placenta praevia 35. Mehrlingsschwangerschaft 36. Hydramnion 37. Oligohydramnie 38. Terminunklarheit 39. Placenta-Insuffizienz 40. Isthmozervikale Insuffizienz 41. Vorzeitige Wehentätigkeit 42. Anämie 43. Harnwegsinfektion 44. Indirekter Coombstest positiv 45. Risiko aus anderen serologischen Befunden 46. Hypertonie (Blutdruck über 140/90) 47. Eiweißausscheidung 1 (entsprechend 1000 mg/l) oder mehr 48. Mittelgradige schwere Ödeme 49. Hypotonie 50. Gestationsdiabetes 51. Lageanomalie 52. Andere Besonderheiten 64

66 3.3 Screeningbogen Geburtsklinik Laufzettel Fallnummer: Vorname: Name: Geb. Datum: I. Hebammen und Geburtshelfer (Angaben aus dem Mutterpass berücksichtigen) Anamnestische Risiken Mp Score 1 Alter der Mutter bei der Geburt (bei < 18 J. Score 2) Alter : 13 2* 2 Zahl der Kinder der Mutter, ohne Neugeborenes (bei < 21 J. und 1 Kind Score 1) Zahl: 1* Zutreffend 3 alleinerziehend 1 4 Besondere psychische Belastung, z.b. beruflich, familiär Besondere soziale Belastung, z.b. wirtschaftlich, Integration Rasche Schwangerschaftsfolge (<1 Jahr) Unterstützung durch Schwangerenberatungsstelle, Jugendhilfe: nachfragen, weshalb Aktuelle Befundrisiken 8 Chronische Erkrankung, Behinderung Dauermedikation Abusus: Alkohol, Drogen, Tabletten (s.a. U1) Besondere psychische Belastung (s.a. U1) Besondere soziale Belastung (s.a. U1) Mehrlingsgeburten (s.a. U1) Geburtsgewicht <1.500g 1 Weitere Besonderheiten 15 Ältere Kinder in Pflege, Adoption 2 16 Vorsorgeverhalten Weniger als 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft Soziale Unterstützung durch 17 Freunde, Nachbarn Familie -1 II. Schwestern Wöchnerinnenstation Beobachtung und Befunde in der Klinik ja nein 1 Mutter macht kritische Bemerkungen, gibt Kind häufiger ab 2 2 Mutter bekommt keinen Besuch 1 3 Mutter-Kind - Interaktionsverhalten auffällig 1 4 Fehlbildungen, Chromosomenanomalien beim Neugeborenen 1 5 Schwere Erkrankung (z.b. Behandlung im Perinatalzentrum) 1 Schutzfaktoren 6 Unterstützung durch Familien, Freunde, Nachbarn, s.17, 18 7 Stillt -1 Bei Score ab 2 Information an Koordinatorin (z.b. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege)

67 3.4 Risikoinventarbogen 3.0 Geburtsklinik Fallnummer: Name: Vorname: Geburtsdatum Kind: PLZ: 1.1 Krankenkasse: I. Stammdaten und Anamnese der Mutter 2.1 Alter* der Mutter bei der Geburt 2.2 Zahl der Kinder* der Mutter 2.3 Mutter ist alleinerziehend Mutter lebt betreut wohnend, z.b. im Mutter-Kind-Heim, Frauenhaus Mutter ist obdachlos 2.5 Mutter ist in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie aufgewachsen II. Gesundheit von Mutter, Vater und Familienangehörigen, im gleichen Haushalt 3.1 Nikotinkonsum (> 10 Zig./täglich) während der Schwangerschaft 3.2 Drogen-,Alkoholkonsum während der Schwangerschaft ja nein 3.4 in der Familie liegen die Lebensqualität beeinträchtigende somatische Erkrankungen, Behinderungen vor 3.5 in der Familie liegen psychische Erkrankungen vor 2.6 Anhaltspunkte für Gewalt in der Vorgeschichte/Kindheit 2.7 Gewalt in der Partnerschaft III. Besondere Belastungen für die Familie durch: 3.1 finanzielle Probleme 3.2 beengte Wohnsituation 3.3 Partnerschaft (Partnerschaftskonflikte) 3.4 psychische/physische Belastungen (Beruf, Haushalt, Familie, Partner, unerwünschte Schwangerschaft) IV. Jetzige Schwangerschaft und Geburt (U1, U2) 4.1 Mütterpass nicht vorhanden 4.2 weniger als 5 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen 4.3 Mehrlingsgeburt 4.4 Geburtsgewicht < g 4.5 Fehlbildungen, Chromosomenanomalien 4.6 Schwerwiegende Erkrankung beim Kind 4.7 sprachliche, soziale Isolation 4.8 stationäre Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung 4.9 Bedenken bei der Entlassung 5.1 Mutter stillt 5.2 Mutter wird von Großeltern, Freunden unterstützt V. Einstufung unauffällig Beratungskind Risikokind Hochrisikokind VI. Unterstützungsbedarf und Beratung Hebamme Familienhebamme Familien-Kinderkrankenschwester Kinder- und Jugendarzt Schwangerenberatungsstelle Frühförderung Jugendhilfe Kontaktdaten 66

68 3.5 Manual zum Risikoinventarbogen 3.0 Gliederung des Manuals Das Manual gliedert sich in die Beschreibung und Erläuterung der Belastungs- und Schutzfaktoren bei Mutter, Familie und Risikofaktoren beim Kind sowie der Darstellung des Netzwerkes Früher Hilfen in 1. Stammdaten und Anamnese der Mutter 2. Gesundheit der Mutter, Vater, Familienangehörigen, im gleichen Haus lebend 3. Besondere Belastungen der Familie 4. Jetzige Schwangerschaft und Geburt 5. Aus der Klärung des Unterstützungsbedarfes ergibt sich die Einstufung Risiko- und Hochrisikokind sowie die 6. Überleitung in das Netzwerk Früher Hilfen Anleitung zum Ausfüllen des Risikoinventarbogens Die Hebamme, die die Schwangere in der Geburtsklinik aufnimmt, trägt die Stammdaten ein und übernimmt anamnestische und Befundrisiken, soweit sie im Mutterpass angekreuzt sind oder sie sich aus der Basisanamnese zu gesundheitlichen Risiken ergeben. Die Hebamme im Kreisssaal ergänzt im Bogen vorkommende Risiken, sofern die entbindende Frau Angaben dazu macht. Sollten die Schwestern auf der Wöchnerinnenstation Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Interaktion feststellen, so sind die entsprechenden Felder anzukreuzen. Die Koordinatorin führt mit den Müttern, bei denen Belastungen festgestellt wurden und bei deren Kindern Risikofaktoren hinzukommen, ein eingehendes Gespräch. Erläuterung der im Risikoinventarbogen vorkommenden Items I. Stammdaten und Anamnese der Mutter 2.1 Alter* der Mutter bei der Geburt (Score 2, wenn Mutter < 18 J.) 2 Score 2.2 Zahl der Kinder* der Mutter (Score 1, wenn Mutter < 21 und 1 Kind bereits hat) Mutter ist alleinerziehend Mutter ist in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie aufgewachsen Mutter lebt betreut wohnend, z.b. in einem MK-Heim oder Frauenhaus Mutter ist obdachlos 2 zu 2.1 und 2.2 Alter der Mutter und Zahl der Kinder Bei Alter der Mutter unter 18 Jahren ist zu beantworten, ob die jugendliche Schwangere im elterlichen, großelterlichen Haushalt oder im Mutter-Kind Heim lebt. Wenn sie die Schule 67

69 besucht, wer wird das Baby betreuen? Welcher Kontakt besteht zum Partner? Wer wird der Vormund des Kindes sein? Eine Belastung bzw. ein erhöhtes Risiko ist möglich, wenn junge Mütter mit Kleinkindern oder Mütter mit mehr als 3 Kindern ohne Unterstützung bleiben. zu 2.3. Mutter ist alleinerziehend Dazu zählt auch, wenn ausschließlich eine Wochenendbeziehung zum Partner besteht. zu 2.5 Mutter ist in einem Heim oder in einer Pflegefamilie aufgewachsen Nachfragen, in welchem Alter erfolgte Betreuung in der Pflegefamilie, evtl. mehrfacher Pflegeeltern-Wechsel, Heimaufenthalte. Besteht noch ein Kontakt zu den Pflegeeltern? zu Mutter lebt betreut im Mutter-Kind-Heim / Frauenhaus Aufenthalt im Mutter- Kind-Heim, Frauenhaus bedeuten jeweils, dass bei der Mutter Belastungen vorliegen. Der Aufenthalt bedeutet in der Regel einen Schutz und Unterstützung für Mutter und ihr Kind. Parameter sind unterschiedlich zu gewichten. Der Aufenthalt im Mutter-Kind-Heim kann für die Schwangere mit Einschränkungen verbunden sein. Frauenhaus heißt immer Gewalt in der Familie mit direkten oder indirekten Folgen für Mutter, Kind/Geschwister. Gefahr besteht, dass Schwangere/Mutter zum Partner zurückkehrt. Das Kindeswohl ist zu beachten. zu Mutter ist obdachlos Ohne festen Wohnsitz stellt einen Hochrisikofaktor dar und bedarf der weiteren Abklärung. II. Gesundheit von Mutter, Vater und Familienangehörigen, im gleichen Haushalt Score 3.1 Nikotinkonsum (> 10 Zig./täglich) während der Schwangerschaft Alkoholkonsum während der Schwangerschaft Drogenkonsum während der Schwangerschaft in der Familie liegen die Lebensqualität beeinträchtigende somatische Erkrankungen, Behinderungen vor in der Familie liegen psychische Erkrankungen vor Anhaltspunkte für Gewalt in der Vorgeschichte / Kindheit Gewalt in der Partnerschaft 3 zu 3.1 Nikotinkonsum (> 10 Zig./täglich) während der Schwangerschaft Mutter hat während der Schwangerschaft > 10 Zigaretten/täglich geraucht. Kann Früh- und Mangelgeburt zur Folge haben. 68

70 zu 3.2 Alkoholkonsum während der Schwangerschaft Gemeint sind hier Angaben der Schwangeren, Partners, Umfeld über einen mehrfachen Alkoholkonsum während der Schwangerschaft bzw. Angaben zu negativen körperlichen, psychischen oder sozialen Folgen des Alkoholkonsums. zu 3.3 Drogenkonsum während der Schwangerschaft Gemeint ist hier, dass eine Information von der Schwangeren bzw. aus dem Umfeld über einen Drogenlkonsum gegeben wurde, oder eine entsprechende bekannte Diagnose bei Schwangerer bzw. Partner besteht. zu 3.4 in der Familie liegen die Lebensqualität beeinträchtigende somatische Erkrankungen, Behinderungen vor Bei den im Haushalt lebenden Personen einschließlich Kinder liegen chronische Krankheiten vor, z.b. Epilepsie, Krebserkrankungen, neurologische Erkrankungen, Behinderungen, die deutlich erhöhte Anforderungen an die Mutter stellen. Dabei sollte die subjektive Einschätzung zur Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die befragte Mutter beachtet werden! zu 3.5 in der Familie liegen psychische Erkrankungen vor Psychische Erkrankungen können unter anderem sein: z.b. borderline Syndrom, burnout-syndrom, Psychose, Angststörungen, Depressionen. oder auch Verhaltensstörungen bei Geschwistern sein. zu 3.6 Anhaltspunkte für Gewalt in der Vorgeschichte/ Kindheit Gewalterfahrung der Mutter in deren Kindheit oder - in früheren Beziehungen zu 3.7 Gewalt in der Partnerschaft bzw.- in der aktuellen Beziehung Gewalt kann in verschiedenen Erscheinungsformen auftreten: körperliche, sexuelle, seelische Gewalt, kontrollierendes Verhalten des Partners (Mehrfachnennungen möglich). Partnerschaftsgewalt bedeutet auch immer Gewalt an im Haushalt lebenden Kinder (als Augen-, Ohrenzeuge oder mitbetroffen). III. besondere Belastungen für die Familie durch: Score 4.1 finanzielle Probleme beengte Wohnsituation Partnerschaft (Partnerschaftskonflikte) psychische/physische Belastungen (Beruf, Haushalt, Partner, Familie, unerwünschte Schwangerschaft) 2,5 69

71 Bei allen Überforderung 4.1 bis 4.4 ist die Selbsteinschätzung der Mütter/Väter wesentlich. zu 4.1 Besondere Belastung durch finanzielle Probleme Dazu werden die Familien gezählt, die z.b. kein Geld für die Anschaffung einer Baby-Grundausstattung haben, sich Nahrungsmittel über die ortsansässige Tafel besorgen müssen oder große Schulden haben. Kombination mit 4.2 kann vorliegen. zu 4.2 Besondere Belastung durch beengte Wohnsituation liegt z.b. dann vor, wenn z.b. Mutter, Kind sowie Eltern oder Großeltern der Mutter sich einen oder zwei Wohnräume teilten, die Familie in einem Asylantenheim lebt, Wohnung als nicht ausreichend empfunden. Anzahl Personen im Verhältnis zu Wohnungsgröße und/oder Zimmer. Stark belastetes Wohnumfeld/ Wohlfühlen in der Wohnung. zu 4.3 Besondere Belastung durch Konflikte in der Partnerbeziehung Z.B. häufiger Streit mit Partner, Mann trennt sich während der Schwangerschaft. Bei Kombination mit 3.7 (aktuelle Partnerschaftsgewalt) hohes Gefährdungspotential kann. 4.3 kann Ausdruck von Überforderung, siehe 4.4, sein. zu 4.4 Überlastung durch psychische/physische Belastungen der Mutter (z.b. durch Beruf, Haus, Familie, Partner, unerwünschte Schwangerschaft) besteht z.b., wenn Mütter angeben, es wachse ihnen alles über den Kopf. Sie haben Erschöpfungszustände, wirken sehr unsicher und haben Ängste, fühlen sich überfordert durch Haushaltsführung, Kindererziehung, Doppelbelastung durch Beruf und Haushalt, Behördengänge, mangelnde Wertschätzung. 4.4 kann mit weiteren Belastungen kombiniert auftreten. Beim Monitoring insbesondere auf die Mutter-Kind/Interaktion achten, Auswirkungen auf die gesunde Entwicklung und gesundheitliche Versorgung des Säuglings möglich. IV. jetzige Schwangerschaft und Geburt (U1, U2) Score 5.1 Mütterpass nicht vorhanden weniger als 5 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen Mehrlingsgeburt Geburtsgewicht < g Fehlbildungen, Chromosomenanomalien Schwerwiegende Erkrankung beim Kind sprachliche, soziale Isolation stationäre Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung 2 70

72 5.7 Bedenken bei der Entlassung Mutter wird durch Jugendhilfe/weitere Institutionen unterstützt Inobhutnahme/Inpflegenahme von älteren Kindern Mutter stillt Mutter wird von Großeltern, Freunden unterstützt -2 zu 5.1 Mütterpass nicht vorhanden tritt sehr selten auf, kann ein hohes Risikopotential darstellen. zu 5.2 weniger als 5 Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen Gründe dafür können verdrängte, nicht erwünschte Schwangerschaft oder nicht wahrgenommene Schwangerschaft oder Mehrfachschwangere, die erst spät zur Vorsorge gegangen ist, oder mangelndes Vorsorgeverhalten bei Asylanten sein. Abklären, welche Gründe bestehen. zu 5.3 Mehrlingsschwangerschaft Kombination mit 3.4 (Überforderung) möglich. Mehrlinge bedeuten in der Regel erhöhte Anforderungen an die Eltern, insbesondere wenn keine familiäre Unterstützung da ist und/oder zusätzliche Regulationsstörungen und/ oder Erkrankungen auftreten. zu Geburtsgewicht < g Unterscheidung Früh- und/oder Mangelgeborene. Peri- oder postnatale Komplikationen, wie unter aufgeführt, sind berücksichtigen. zu Fehlbildungen, Chromosomenanomalien bei der U1/U2 erkannte Fehlbildungen, wie z.b. Gaumenspalte, an Extremitäten (z.b. Dysmelie), schwerer Herzfehler, die eine erhöhte physisch/psychische Belastung für Mutter/Familie bedeuten kann. Chromosomenanomalie: z.b. M. Down und weitere Chromosomenanomalien, die zu Entwicklungsstörungen führen. zu Schwerwiegende Erkrankung beim Kind Neugeborene mit schwerwiegenden peri- und postpartalen Komplikationen (Beatmung, Hirnblutung, Krampfanfällen), die drohende Behinderungen und Entwicklungsstörungen zur Folge haben können. Diese Komplikationen können oft erst bei der Entlassung aus der Kinderklinik oder bei der U3 oder U4 angegeben werden. Schwerer Herzfehler, der zu einer Verlegung des Kindes in ein pädiatrisches Herzzentrum führt. zu 5.6 sprachliche, soziale Isolation 71

73 Bekommt Mutter keinen Besuch, keine Unterstützung durch Familie, Nachbarn. Sprachliche Isolation kann bestehen, wenn Mutter/ Familie sich sprachlich nicht verständigen können, kein Deutsch sprechen, z.b. bei Flüchtlingen, Migranten. zu 5.7 stationäre Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Beziehung Negative Äußerungen der Eltern über das Kind, mangelnde Feinfühligkeit, wenig Kommunikation mit dem Kind, Bevorzugung von Fernsehen und Handygesprächen. Negativ verzerrte Beschreibung des Kindes oder seiner Signale (z.b. Kind schreit, um Mutter zu ärgern). Negative Gefühlsreaktionen der Mutter auf das Kind. zu 5.8 Bedenken bei der Entlassung z.b. wenn Mutter überfordert erscheint, ängstlich und unsicher im Umgang mit dem Neugeborenen ist, häufiger Kind abgibt, Station häufiger zum Rauchen verläßt. zu 6.1 Mutter wird durch Jugendhilfe/weitere Institutionen betreut Unterstützung durch Jugendhilfe kann ein Hinweis auf eine Mehrfachbelastung sein. Betreuung durch Schwangerenberatungsstelle kann Konflikte während Schwangerschaft, unerwünschte Schwangerschaft, finanzielle Probleme bedeuten. Ursache für Unterstützung erfragen. zu 6.2 Inobhutnahme, Inpflegenahme von älteren Kindern bezieht sich auf die Vergangenheit (bereits älterer Kinder), nicht auf das jetzt geborene Kind. Inpflegenahmen, die in der Regel mit Einverständnis der Mütter erfolgten, sind mit einzubeziehen. Inobhutnahmen in der Vorgeschichte stellen ein erhöhtes Risikopotential dar, dass sich die Gefährdung bei weiteren Kindern wiederholen kann. zu 7.1 Mutter stillt ist ein wichtiger Schutzfaktor. Hinweis auf einfühlsame Interaktion, Prävention von Übergewicht beim Kind. zu 7.2 Mutter wird von Großeltern, Freunden unterstützt Unterstützung durch Großeltern, Freunde insbesondere bei belasteten Müttern (siehe unter 4.3 und 4.4), bei isolierter, alleinerziehender und überforderter Mutter oder bei familiären Belastungen, ist ein wichtiger Schutzfaktor, kann zur Reduzierung von Belastungen führen. V. Einstufung als Risiko- oder Hochrisikokind Die ermittelten familiären Belastungen und Gesundheitsrisiken, die kindbezogenen Risikofaktoren, Auffälligkeiten in der Mutter-Kind-Interaktion sowie die Schutzfaktoren werden festgehalten und dokumentiert. Aus der Zahl und Bewertung der einzelnen Risikofaktoren unter Berücksichtigung der Schutzfaktoren ergibt sich eine Unterscheidung als Risiko- oder Hochrisikokind. Risikokind: Score 3 bis 5, Hochrisikokind Score > 5. Das Vorliegen von 72

74 Schutzfaktoren kann zur Reduzierung von Risikofaktoren und des Scores beitragen. VI. Überleitung Netzwerk früher Hilfen Hebamme Familienhebamme Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Kinder- und Jugendarzt Schwangerenberatungsstelle Frühförderung Jugendhilfe weitere kommunale Stellen Das Netzwerk Früher Hilfen besteht aus Akteuren unterschiedlicher Bereiche aus der Gesundheits- und Jugendhilfe, Beratungsstellen und weiterer kommunaler Bereiche. Bei der Zusammenarbeit ist anzustreben, dass der Koordinator in der Geburtsklinik einen verbindlichen, konstanten Ansprechpartner hat und Rückmeldungen bekommt, ob die Familie/ Mutter angekommen ist, das Einverständnis der Eltern vorausgesetzt. 73

75 3.6 Erstgesprächsbogen Erstgespräch Koordinator mit Eltern / Mutter zum Risikoinventar in der Geburtsklinik: Name: Vorname: Kind geb: Gespräch hat stattgefunden: ja, und hat Minuten gedauert nein, weil Gesprächsführer: Koordinator 1 Koordinator 2 Gesprächspartner: Mutter Vater beide Andere Familiäre Ressourcen: Unterstützung erwünscht: ja nein Empfohlene Hilfen: Kinder- Jugendarzt / Klinik vor U2 informiert: ja Zuständigkeit Jugendamt: am Standort außerhalb des Standortes Weitere Schritte: Datum: Unterschrift: 74

76 3.7 Beobachtungsbogen Wöchnerinnen-Station Beobachtungs- und Dokumentationsbogen für Wöchnerinnenstation in der Frauenklinik Name des Kindes geb. Datum Beobachterin Interaktion Mutter-Kind Mutter teilnahmslos, passiv M. spricht wenig mit dem Kind, kein zärtlicher Umgang M. kümmert sich wenig (Handy, Fernsehen) M. gibt Kind häufiger ab M. macht negative Bemerkungen Schutzfaktoren Liebevoller, zärtlicher Umgang mit dem Kind Mutter wird von der Familie (Eltern, Geschwistern) unterstützt wird von Nachbarin, Freundin unterstützt 75

77 3.8 Überleitungsbögen Überleitungsbogen Hebamme Info an Hebamme Name des Kindes, Aufkleber Sehr geehrte Frau, im Rahmen des Programms Frühe Hilfen / KinderZUKUNFT wurden bei dem oben genannten Kind folgende Maßnahmen veranlasst: Clearing Verfahren FHZ (Familienhilfezentrum) Jugendamt Koordinator Flex Andere Maßnahmen Die Eltern sind über die Mitteilung informiert. Ort: Datum, Unterschrift 76

78 3.8.2 Überleitungsbogen Familienhebamme Info an Familienhebamme Name des Kindes, Aufkleber Sehr geehrte Frau, im Rahmen des Programms Frühe Hilfen / KinderZUKUNFT wurden bei dem oben genannten Kind folgende Maßnahmen veranlasst: Clearing Verfahren FHZ (Familienhilfezentrum) Jugendamt Koordinator Flex Andere Maßnahmen Die Eltern sind über die Mitteilung informiert. Ort: Datum, Unterschrift 77

79 3.8.3 Überleitungsbogen Kinder- und Jugendarzt Info an Kinderarzt Dr. Name des Kindes, Aufkleber Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, im Rahmen des Programms Frühe Hilfen / KinderZUKUNFT wurden bei dem oben genannten Kind folgende Maßnahmen veranlasst: Verordnung Familienhebamme Verordnung Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Clearing Verfahren FHZ (Familienhilfezentrum) Jugendamt Koordinator Flex Andere Maßnahmen Die Eltern sind über die Mitteilung informiert. Ort: Datum, Unterschrift 78

80 3.8.4 Überleitungsbogen Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Info an Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Name des Kindes, Aufkleber Sehr geehrte Frau, im Rahmen des Programms Frühe Hilfen / KinderZUKUNFT wurden bei dem oben genannten Kind folgende Maßnahmen veranlasst: Clearing Verfahren FHZ (Familienhilfezentrum) Jugendamt Koordinator Flex Andere Maßnahmen Die Eltern sind über die Mitteilung informiert. Ort: Datum, Unterschrift 79

81 3.8.5 Überleitungsbogen Frühförderung Info an Frühförderung Name des Kindes, Aufkleber Sehr geehrte Frau, im Rahmen des Programms Frühe Hilfen / KinderZUKUNFT wurden bei dem oben genannten Kind folgende Maßnahmen veranlasst: Verordnung Familienhebamme Verordnung Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Clearing Verfahren FHZ (Familienhilfezentrum) Jugendamt Koordinator Flex Andere Maßnahmen Die Eltern sind über die Mitteilung informiert. Ort: Datum, Unterschrift 80

82 3.8.6 Überleitungsbogen Schwangerenberatungsstelle Info an Schwangerenberatungsstelle Name des Kindes, Aufkleber Sehr geehrte Frau, im Rahmen des Programms Frühe Hilfen / KinderZUKUNFT wurden bei dem oben genannten Kind folgende Maßnahmen veranlasst: Verordnung Familienhebamme Verordnung Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Clearing Verfahren FHZ (Familienhilfezentrum) Jugendamt Koordinator Flex Andere Maßnahmen Die Eltern sind über die Mitteilung informiert. Ort: Datum, Unterschrift 81

83 3.8.7 Überleitungsbogen Jugendamt Info an Jugendamt Name des Kindes, Aufkleber Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, im Rahmen des Programms Frühe Hilfen / KinderZUKUNFT wurden bei dem oben genannten Kind folgende Maßnahmen veranlasst: Verordnung Familienhebamme Verordnung Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Clearing Verfahren FHZ (Familienhilfezentrum) Andere Maßnahmen Die Eltern sind über die Mitteilung informiert. Ort: Datum, Unterschrift 82

84 3.8.8 Überleitungsbogen Wohlfahrtsverband Info an Wohlfahrtsverband Name des Kindes, Aufkleber Sehr geehrte Frau, im Rahmen des Programms Frühe Hilfen / KinderZUKUNFT wurden bei dem oben genannten Kind folgende Maßnahmen veranlasst: Verordnung Familienhebamme Verordnung Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Clearing Verfahren FHZ (Familienhilfezentrum) Jugendamt Koordinator Flex Andere Maßnahmen Die Eltern sind über die Mitteilung informiert. Ort: Datum, Unterschrift 83

85 3.9 Einverständniserklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht Ihre Geburtsklinik hat es sich in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Kinder- und Frauenärzten, Hebammen, Familienhebammen, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, mit dem Gesundheitsamt, Schwangerenberatungsstellen und dem Jugendamt zur Aufgabe gemacht, drohenden Erkrankungen und Störungen der Entwicklung bei Kindern mit begleitender medizinischer Betreuung und frühzeitiger Einleitung notwendiger Hilfen im Rahmen des gemeinsamen Gesundheitsprogramms KinderZUKUNFT NRW zu begegnen. Soweit es für meine Gesundheit oder die Gesundheit meines Kindes wichtig ist, entbinde ich die Geburtsklinik von der Schweigepflicht gegenüber den nachgenannten Personen und /oder Einrichtungen. Ich bin damit einverstanden, dass Rückmeldung an die Geburtsklinik gegeben wird, dass der Kontakt zustande gekommen ist. Zutreffendes ankreuzen. Kinder- und Jugendarzt Hebamme, Familienhebamme Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Frühförderung Jugendhilfe weitere Stellen: Name: Vorname: Anschrift: Ich kann die Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht jederzeit widerrufen. Datum: Unterschrift: Bei noch nicht volljährigen Vater/ Mutter der gesetzliche Vertreter Datum: Unterschrift: 84

86 3.10 Auszüge U-Heft Auszug aus U1 des U-Heftes: Anamnese 85

87 Auszug aus U2 des U-Heftes: Anamnese 86

88 Auszug aus U2 des U-Heftes: Beratung 87

89 3.11 Arbeitsvertrag Koordinator in Geburtsklinik Stellenbeschreibung Koordinatorin für KinderZUKUNFT NRW Organisatorische Eingliederung Stellenbezeichnung: Koordinatorin für das Modell KinderZUKUNFT NRW Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Familienhebamme Stelleninhaber: Arbeitszeit: 50% einer Vollzeitstelle 1,0 auf Geburten Übergeordnete Stellen: Chefarzt der Klinik für Kinder- u. Jugendmedizin oder Geburtsklinik Andere weisungsbefugte Stellen: Fachaufsicht: Lt. Oberarzt in Vertretung CA oder ltd. OA der Geburts- oder Kinderklinik Bemerkung: Qualifikation 1. Ausbildung Ausbildung Kinderkrankenschwester oder Hebamme 2. Kompetenzen und berufliche Erfahrung Berufserfahrung Weiterbildung als Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (FGKiKP) oder Familienhebamme ist anzustreben. Ziel der Stelle Die Stelleninhaberin leistet Beratungs- und Koordinationsarbeit für Patienten, Angehörige und Bezugspersonen sowie Kollegen der Geburtshilfe, extern leitet sie die Familien zu Frauen-, Kinder- und Jugendärzten, Jugendhilfe der Stadt Solingen sowie zu freien Träger (z.b. Caritas, AWO, ProFamilia, usw.) und weiteren Akteuren Früher Hilfen über. 88

90 Aufgaben und Kompetenzen Kompetenzstufen A Vollumfängliche Aufgabenwahrnehmung B Aufgabenwahrnehmung mit Rückmeldung an den Chefarzt oder dessen Vertreterin C Aufgabenwahrnehmung erst nach Genehmigung durch den Chefarzt 1. Personenbezogene Aufgaben: Kompetenz Kontaktaufnahme zu Familien Neugeborener zur Erkennung und Dokumentation von Risikofaktoren A Achtet auf die Einhaltung personenbezogener Daten. A Kooperiert eng mit den an der Erfassung der Geburten und Unterstützung von Risikofamilien beteiligten Berufsgruppen im Krankenhaus. Vorbereitung und Mithilfe bei der Weiterleitung von Familien in unterstützende gesundheitliche und/oder psychosoziale Angebote. Übergibt die Familie bei entsprechender Indikation möglichst in der Klinik in weitere Unterstützungssysteme. Nimmt persönlichen Kontakt zu externen Diensten, Personen und Institutionen des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe auf, stellt die dazugehörige Adressenbank zusammen und kooperiert Klienten bezogen eng mit ihnen. Stellt Kontakt zu den Institutionen, die bereits die Klienten vorstationär kennen bzw. poststationär übernehmen würden. Externe Ansprechperson sein für Ärzte, Einrichtungen und Institutionen im Bereich der Frühen Hilfen. Leitet gemeinsam mit dem Jugendamt notwendige Maßnahmen ein (KKG 4, 1-3). A A A A C 2. Organisationsbezogene Aufgaben Kompetenz Erfasst alle Geburten A Erhebt bei Müttern mit psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen eine ausführliche sozialmedizinische Anamnese, gibt die bei Risikofällen erfassten Daten in den Risikoinventarbogen ein. A 89

91 3. Kooperation / Kommunikation Kompetenz Teilnahme an kollegialer Beratung/Supervisionen (Fallbesprechungen) mit Familienhebammen, KoordinatorInnen-KollegInnen. Nimmt an Treffen mit Koordinatoren des Arbeitskreises KinderZUKUNFT-NRW teil. Teilnahme an den einmal monatlich stattfindenden Fallbesprechungen ( runder Tisch). A A A Eingruppierung / Vergütung Die Stellenbewertung und Eingruppierung bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem besonderen Teil Krankenhäuser (TVÖD-K) sowie den sonstigen im Bereich des Arbeitgebers geltenden Vorschriften und Vereinbarungen. Sonstiges Inkrafttreten Diese Stellenbeschreibung tritt mit Wirkung vom xx in Kraft. Stellv. Personaldirektor Stelleninhaber/in 90

92 3.12 Tätigkeits-Beschreibung Koordinator in Geburtsklinik Beispiel 91

93 4 Nachgeburtliche Phase (Kinder- und Jugendarzt) 4.1 Ablaufschema in der nachgeburtlichen Phase zum Gesundheitswesen gehören: Hebamme, Familienhebamme, Familien- Gesundheits- Kinderpflege (FGKiKP), Kinderklinik, Sozialpädiatrisches Zentrum, Gesundheitsamt 92

94 4.2 Päd-Präv Ausgangsbefund- und Monitoringbogen Patienten-Nr. Erhebungsdatum: (MM/JJ) Name: Vorname: Geburtsdatum: PLZ: Krankenkasse: I. Ausgangsdaten Mutter 1.1 Alter der Mutter* bei der Geburt 1.2 Zahl der Kinder* der Mutter 1.3 Mutter alleinerziehend 1.4 Mutter lebt betreut, z.b. im MK-Heim / Frauenhaus 1.5 Nikotinkonsum innerhalb der Wohnung 1.6 Drogen-, Alkohol-Konsum 1.7 Besondere Belastungen II. Ausgangsdaten Familie / gleicher Haushalt 2.1 Kein erziehungsberechtigter Elternteil erwerbstätig ( Familie ALG II Bezieher) 2.2 Familienmitglieder mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen/Behinderungen 2.4 Soziale Belastungen der Familie 2.5 Institutionelle Unterstützung der Familie III. Ausgangsdaten Kind 3.1 Mehrlingsgeburt 3.2 Geburtsgewicht < g 3.3 Fehlbildungen, Chromosomenanomalien (siehe Manual) 3.4 Schwerwiegende Erkrankung seit U1 (siehe auch Arztbrief der Klinik) 3.5 Auffälliges Interaktionsverhalten Mutter-Kind 3.6 schlechter Pflegezustand V. Schutzfaktoren 4.1 Mutter stillt 4.2 Unterstützung von Partner der Mutter/Großeltern/Freunden VI. Einstufung Risikokind Hochrisikokind VII. Beratung im Netzwerk FH Name Ansprechpartner, Telefon, Mail Gesundheitswesen Frühförderung Beratungsstelle Jugendhilfe Sonstige ja ja ja ja nein nein nein nein 93

95 4.3 Päd-Präv Monitoringbogen U3 U7a Pat.-Nr.: Nachname: Vorname: Risikoeinstufung aus Ausgangsbefund: 5.1 Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen / Arztwechsel U3 U4 U5 U6 U7 U7 a VIII. Verlaufsbefund und erhöhte Fürsorgeanforderungen beim Kind 6.1 Belast. Lebensereignisse (z.b. Trennung, Arbeitsplatzverlust, Erkrankung) 6.2 Anhaltspunkte für Depression (wenig Freude am Kind, antriebsarm) 6.3 Fütter-/Gedeih-Störung 6.4 Schreistörung 6.5 Schlafstörung 6.6 Chronische Krankheit, beginnende Behinderung 6.7 schwieriges Temperament, unruhig, starke Trotzreaktionen 6.8 Grenzsteine der Entwicklung nicht erreicht 6.9 Auffälliges Interaktionsverhalten Mutter-Kind 6.10 Auffälliges Verhalten von Kind und begl. Person 6.11 schlechter Pflegezustand IX. Schutzfaktoren 7.1 Mutter stillt 7.2 Unterstützung von Großeltern/Freunden/ Partner der Mutter X. Unterstützungsbedarf und Beratung (zutreffend, beendet, Abbruch?) Gesundheitswesen Frühförderung Jugendhilfe Beratungsstelle Sonstige Eltern-, Müttercafe, Eltern-Kind-Kurse 94

96 Päd-Präv Netzwerk Früher Hilfen Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen (Kontaktdaten, einschließlich Ansprechperson) Name Institution Telefon Mail Gesundheitswesen Hebamme Familienhebamme FGKiKP SPZ Gesundheitsamt Psychiater Frühförderung Beratungsstellen Schwangerenberatungsstelle Psychotherapeuten Familienberatungsstelle Jugendhilfe Koordinator Frühe Hilfen Jugendamt (JA) JA Bereitschaftsdienst Jugendhilfeträger Sonstiges Wellcome Familienpaten Familienzentrum Elternschule, Eltern-Kind-Kurs, Mütter-, Eltern-Cafe Elternschule Eltern-Kind-Kurs, Müttercafe DKSB starke Eltern-starke Kinder 95

97 4.4 Manual zum päd-präv Monitoring-Bogen U2 bis U7a Gliederung des Manuals Das Manual gliedert sich in die Beschreibung und Erläuterung der Belastungs- und Schutzfaktoren bei Mutter, Familie und Risikofaktoren beim Kind sowie der Darstellung des Netzwerkes Früher Hilfen im Ausgangsbefund-Bogen U2 bis U4 und im Laufe des ersten Lebensjahres, wenn Säuglinge erstmalig in der Praxis vorgestellt werden. Monitoringbogen U3 bis U7a Überleitungsbogen mit dem auf die jeweilige Kinder- und Jugendarzt-Praxis bezogenen Netzwerk Früher Hilfen Anleitung zum Ausfüllen des Bogens: Der Bogen wird von Kinder- und Jugendarzt und Arzthelferin (MFA) ausgefüllt. Mehrere der Fragen können von der MFA allein im Vorfeld der Untersuchungen beantwortet werden: Abfragen zum Geburtsdatum, PLZ, Krankenkasse, Familienstand, Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder und Vorsorgeverhalten (regelmäßige Teilnahme, Auslassen mehrerer Vorsorgeunter-suchungen, Arztwechsel), Betreuung oder / und Unterstützung durch die Jugendhilfe und / oder Schwangerenberatungsstelle. Auch kann die MFA Angaben zur Eltern / Kind Interaktion und zum auffälligen Verhalten des Kindes oder Eltern in der Praxis machen und ihre Beobachtungen dem Arzt mitteilen. Vor Beginn der Untersuchung sind die Eltern nach Vorgabe des U-Heftes unter i zu fragen, ob ihnen etwas Ungewöhnliches bei ihrem Kind aufgefallen ist oder sie durch etwas beunruhigt sind. Erläuterungen der im Pädpräv Bogen vorkommenden Items Ausgangsbefund Zu I. Ausgangsdaten Mutter Score 1.1 Alter der Mutter* bei der Geburt < 18 J Zahl der Kinder* der Mutter Score 1, wenn < 21 J. und bereits ein Kind Mutter alleinerziehend Mutter lebt betreut, z.b. im MK-Heim / Frauenhaus Nikotinkonsum (>10 Zig./Tag) Alkohol-, Drogenkonsum 3 96

98 1.7 Psychische Belastungen (familiäre, Alltag, Konflikte Partner), Erschöpfung Verdacht auf Depression ( wenig Freude am Kind, antriebsarm) 2 zu 1.1 und 1.2 Alter der Mutter und Zahl der Kinder Bei Alter der Mutter unter 18 Jahren ist zu beantworten, ob die jugendliche Schwangere im elterlichen, großelterlichen Haushalt oder im Mutter-Kind Heim lebt. Wenn sie die Schule besucht, wer wird das Baby betreuen? Welcher Kontakt besteht zum Partner? Wer wird der Vormund des Kindes sein? Eine Belastung bzw. ein erhöhtes Risiko ist möglich, wenn junge Mütter mit Kleinkindern oder Mütter mit mehr als drei Kindern ohne Unterstützung bleiben. zu 1.3 Mutter alleinerziehend Dazu zählt auch, wenn ausschließlich eine Wochenendbeziehung zum Partner besteht. zu 1.4 Mutter lebt betreut, z.b. im Mutter-Kind-Heim/ Frauenhaus Mutter- Kind-Heim, Frauenhaus können einen Schutz für Mutter und ihr Kind bedeuten. Parameter sind unterschiedlich zu gewichten. Frauenhaus heißt immer Gewalt in der Familie mit direkten oder indirekten Folgen für Mutter, Kind/Geschwister. Gefahr besteht, dass Mutter zum Partner zurückkehrt. Das Kindeswohl ist zu beachten. zu 1.5 Nikotinkonsum (>10 Zig./Tag) Damit ist auch gemeint: wird von Haushaltsmitgliedern in der Wohnung geraucht? zu 1.6 Drogen und Alkoholkonsum Gemeint sind hier Angaben von Mutter, Partner, Umfeld über einen mehrfachen Alkoholbzw. Drogenkonsum der Mutter oder einen ansonsten häufigen und umfangreichen Konsum von Alkohol/Drogen bzw. Angaben zu negativen körperlichen, psychischen oder sozialen Folgen des Alkohol-/Drogen-Konsums. Gemeint ist hier, dass eine Information aus dem Umfeld oder von Mutter über einen Alkohol-/Drogenkonsum gegeben wurde, oder/und die Mutter wegen Drogen-/Alkohol-Abusus in Behandlung steht. zu 1.7 Psychische Belastungen Doppel- und Mehrfachbelastungen durch Beruf, Haushalt, Kinder, Konflikte mit dem Partner können sich auf die Gesundheit der Mutter und die Mutter-Kind-Interaktion auswirken, bei chronischer Erkrankung (siehe unter 2.2), Behinderung von Haushaltsmitgliedern. zu 1.8 Verdacht auf Depression In der kinderärztlichen Praxis sind Hinweise z.b. auf Wochenbettdepression schwer festzustellen. Erste Hinweise ergeben sich: wenn Mutter oder Großeltern eine Depression in der Anamnese hatten wenn Mutter häufig niedergedrückt ist und sich ständig überfordert fühlt wenn sie wenig, keine Freude am Kind hat 97

99 bei auffälliger Interaktion zwischen Mutter/Vater und Kind II. Ausgangsdaten Familie/gleicher Haushalt 2.1 Kein erziehungsberechtigter Elternteil erwerbstätig (Familie ALG II Bezieher) 1 Score 2.2 Familienmitglieder mit schwerwiegenden somatischen Erkrankungen / Behinderungen Familienmitglieder mit therapiebedürftigen psychischen Erkrankungen Soziale Belastungen der Familie (soziale, sprachliche Isolation, finanzielle Probleme) Institutionelle Unterstützung oder Betreuung der Familie erfolgt 1 zu 2.1 kein erziehungsberechtigter Elternteil erwerbstätig ( Familie ALG II Bezieher) zu 2.2 Familienmitglieder mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen / Behinderungen Bei den im Haushalt lebenden Personen einschließlich Kinder liegen chronische Krankheiten vor, z.b. Epilepsie, Krebserkrankungen, neurologische Erkrankungen, Behinderungen, die deutlich erhöhte Anforderungen an die Mutter/Eltern stellen und sich auf die Mutter-Kind-Interaktion auswirken können. zu 2.3 Familienmitgliedern mit therapiebedürftigen psychischen Erkrankungen Psychische Erkrankungen, z.b. Persönlichkeitsstörungen, Psychosen, Angststörungen, Suchtabhängigkeiten, Depressionen, borderline-syndrom, aber auch therapiebedürftige Verhaltensstörungen bei Kindern/ Geschwistern. zu 2.4 soziale Belastungen der Familie (soziale, sprachliche Isolation, finanzielle Probleme) Dazu werden die Familien gezählt, die z.b. kein Geld für die Anschaffung einer Baby-Grundausstattung haben, sich Nahrungsmittel über die ortsansässige Tafel besorgen müssen oder große Schulden haben. Soziale Belastung, wenn Familien (z.b. bei Migration, Flüchtlingsstatus) sich sprachlich nicht verständigen können. Familien, die sozial isoliert sind und keine Unterstützung haben. zu 2.4 institutionelle Unterstützung der Familie Familie wird von der Jugendhilfe/ und/oder anderen Organisationen/Institutionen unterstützt. Unterstützung durch Jugendhilfe kann ein Hinweis auf eine Mehrfachbelastung sein. Betreuung durch Schwangerenberatungsstelle kann Konflikte während der Schwangerschaft, finanzielle Probleme bedeuten. 98

100 III. Ausgangsdaten Kind 3.1 Mehrlingsgeburt Geburtsgewicht < g Fehlbildungen, Chromosomenanomalien Schwerwiegende Erkrankung seit U1 (siehe auch Arztbrief der Klinik) Auffälliges Interaktionsverhalten Mutter-Kind schlechter Pflegezustand 2 zu 3.1 Mehrlingsgeburt Score Mehrlinge können erhöhte Anforderungen an die Eltern stellen, insbesondere wenn Erkrankungen und Regulationsstörungen hinzukommen. zu 3.2 Geburtsgewicht < g Sind Komplikationen in der peri- und postpartalen Zeit aufgetreten, siehe auch unter 3.4. Langfristig ist in einzelnen Fällen mit Entwicklungsstörungen zu rechnen. Einzelheiten dazu siehe auch Arztbrief der Klinik. zu 3.3 Fehlbildungen, Chromosomenanomalien Schwere Herzfehler, Gaumenspalte, M. Down. Fehlbildungen an den Extremitäten, z.b. Dysmelie. Welche Anforderungen werden an die Eltern gestellt? Wird die Behinderung verarbeitet? Ergeben sich Auswirkungen auf die Betreuung von Geschwisterkindern? zu 3.4 Schwerwiegende Erkrankung seit U1 (siehe auch Arztbrief der Klinik) Z.B. schwere per- und postnatale Komplikationen (Beatmung, Hirnblutung, Krampfanfällen), die drohende Behinderungen und Entwicklungsstörungen zur Folge haben können. Diese Komplikationen können oft erst bei der Entlassung aus der Kinderklinik oder bei der U3 oder U4 angegeben werden. Schwere Herzfehler, weshalb häufiger die Verlegung in ein kardiologisches Kinderzentrum erfolgt. Einzelheiten dazu siehe auch Arztbrief der Klinik. zu 3.5 Auffälliges Interaktionsverhalten Mutter-Kind Z.B. wenn sich Hinweise auf wenig feinfühliger Mutter- / Vater- Kind Umgang ergeben, wenn sie wenig interessiert sind, wenig mit dem Kind sprechen, wenig lächeln, nicht auf Signale des Kindes (Lächeln, Lautieren) reagieren, wenig einfühlsames Handling zeigen, negative Bemerkungen über das Kind machen. zu 3.6 schlechter Pflegezustand Erkennbar an Windeln, Hautpflege, Geruch. Kombination mit weiteren Risikofaktoren? 99

101 IV. Schutzfaktoren 4.1 Mutter stillt Unterstützung von Partner der Mutter/Großeltern/Freunden -2 zu 4.1 Mutter stillt Score Ist ein wichtiger Schutzfaktor. Hinweis auf einfühlsame Interaktion, Prävention von Übergewicht beim Kind. zu 4.2 Unterstützung von Partner der Mutter/Großeltern/Freunden Unterstützung durch Großeltern, Freunde kann z.b. für eine alleinerziehende und überforderte Mutter ein wichtiger Schutzfaktor sein und Belastungen reduzieren. V. Vorläufige Einstufung als Risiko- und Hochrisikokind Die ermittelten familiären Belastungen und Gesundheitsrisiken, die kindbezogenen Risikofaktoren sowie die Schutzfaktoren werden festgehalten und dokumentiert. Aus der Zahl und Bewertung der einzelnen Risikofaktoren unter Berücksichtigung der Schutzfaktoren ergibt sich eine Unterscheidung als Risiko- oder Hochrisikokind. Legt man einen Score zugrunde, so kann unterschieden werden zwischen Risikokind: Score 3 bis 5 oder einem Einzelscore von 2. Hochrisikokind Score > 5 oder bei einem Einzelscore von 3 (z.b. bei Vorliegen häuslicher Gewalt und psychisch und suchtabhängiger Eltern). Das Vorliegen von Schutzfaktoren kann zur Reduzierung von Risikofaktoren beitragen. Die Einstufung in Risiko- und Hochrisikokind ergibt für den Kinder- und Jugendarzt eine Orientierungshilfe. Die abschließende Beurteilung und Einstufung nimmt der Kinder- und Jugendarzt vor. Er klärt nach einer Gesamtbewertung der vorliegenden Risiko-Merkmale unter Berücksichtigung der Schutzfaktoren, welcher Unterstützungsbedarf sich ergibt. In Absprache mit ihm leitet die MFA ins Netzwerk Früher Hilfen über. VI.Überleitung ins Netzwerk Früher Hilfen Gesundheitswesen Frühförderung Schwangerenberatungsstellen Jugendhilfe Familienberatungsstellen Weitere kommunale Stellen Zum Bereich Gesundheitswesen gehören: Hebammen, Familienhebammen, Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Sozialpädiatrisches Zentrum, Kinderklinik, Gesundheitsamt. 100

102 Der Unterstützungsbedarf ergibt sich aus den vorliegenden mütterlichen und familiären sowie kindbezogenen Risikofaktoren unter Berücksichtigung der Schutzfaktoren. Abhängig davon werden Familie und Kind in das Netzwerk Früher Hilfen übergeleitet. Es setzt sich aus den Bereichen: Gesundheitswesen, Frühförderung, Schwangerenberatungsstellen, Jugendhilfe, Familienberatungsstellen und weiteren Bereichen zusammen. Monitoring / Entwicklungsverlauf Im Monitoringbogen wird die Einstufung und Unterscheidung als Risikokind, Hochrisikokind übernommen. In dem Bogen werden das Vorsorgeverhalten zum Kind berücksichtigt und neu auftretende Belastungen während der ersten drei Lebensjahre wiedergegeben und erhöhte Fürsorgeanforderungen durch das Kind einbezogen. In das Monitoring werden neben den erkannten Risikokindern primär unauffällige Kinder aufgenommen, wenn schwerwiegende Lebensereignisse auftreten und Regulationsstörungen andauern und sich auf die Interaktion in der Familie und mit dem Kind auswirken. Somit können aus primär unauffälligen Kindern Risikokinder werden. Die kindbezogenen Risikofaktoren haben dann eine Bedeutung, wenn sie anhaltend und kombiniert auftreten. Untersuchungsbefunde sind Momentaufnahme. Der Monitorinbogen dokumentiert, ob sich die Beobachtungen und erhobenen Risiken im weiteren Verlauf anhalten bzw. bestätigen Risikoeinstufung aus Ausgangsbefund: Die Einstufung als Risiko- und Hochrisikokind wird aus dem Ausgangsbefund übernommen. 5.1 Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen Auslassen von 2 Vorsorgeuntersuchungen und ein zweimaliger Arztwechsel sind abklärungsbedürftig 6. Erläuterung der Items aus dem Monitoringbogen 101

103 VII. Verlaufsbefund und erhöhte Fürsorgeanforderungen 6.1 Belast. Lebensereignisse (z.b. Trennung, Arbeitsplatzverlust, Erkrankung) 6.2 Verdacht auf Depression (wenig Freude am Kind, antriebsarm) 6.3 Auffälliges Interaktionsverhalten Mutter-Kind 6.4 Auffälliges Verhalten in der Praxis von Kind und begl. Person 6.5 Fütter-/Gedeih-Störung 6.6 Schreistörung 6.7 Schlafstörung 6.8 Chronische Krankheit, beginnende Behinderung 6.9 schwieriges Temperament, unruhig, starke Trotzreaktionen 6.10 Grenzsteine der Entwicklung nicht erreicht 6.11 schlechter Pflegezustand zu 6.1 Belastende Lebensereignisse (z.b. Trennung, Arbeitsplatzverlust, Erkrankung) Tod, Unfall, schwere Erkrankung in der Familie, Arbeitsplatzverlust eines Elternteils, unerwünschte weitere Schwangerschaft. Sie können eine erhebliche Belastung für die Familie, Elternteil sein, die zu Überforderungen führt, sich auf die Interaktion in der Familie und zum Kind auswirken können. zu 6.2 Verdacht auf Depression (wenig Freude am Kind, antriebsarm) In der kinderärztlichen Praxis sind Hinweise z.b. auf Wochenbettdepression schwer festzustellen. Hinweise ergeben sich häufiger in Kombination, wenn Mutter häufig niedergedrückt ist und sich ständig überfordert fühlt wenn sie wenig, keine Freude am Kind hat bei auffälliger Interaktion zwischen Mutter/Vater und Kind. zu 6.3 Auffälliges Interaktionsverhalten Mutter-Kind Siehe 3.5 zu 6.4 Auffälliges Verhalten in der Praxis von Kind und begl. Person hält Termine nicht ein, sagt nicht ab, respektloses Verhalten gegenüber MFA/Arzt. Kind ist unruhig, wirkt distanzlos, spricht fremde Personen an, reagiert nicht auf Grenzsetzung. zu 6.5 Fütter-/Gedeih-Störung Fütterstörung bedeutet durchschnittliche Dauer einzelner Fütterungen 45 Minuten und länger, Intervall zwischen den Mahlzeiten < 2 Stunden. Gedeihstörung bedeutet Gewichtsabfall unter die 3.Perzentile und/oder Wechsel von mehr als zwei 102

104 Gewichtsperzentilen- Kurven durch Gewichtsverlust oder stillstand über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten, zu 6.6 Schreistörung Quengeln oder Schreien mehr als drei Stunden am Tag, mehr als drei Tage in der Woche, seit mehr als drei Wochen. zu 6.7 Schlafstörung zwei- und mehrmaliges Aufwachen in mindestens fünf Nächten pro Woche. Einschlafstörung: mehr als 60 Minuten Einschlafdauer. zu 6.8 Chronische Krankheit, beginnende Behinderung z.b. Epilepsie, Diabetes, Herzkrankheit, beginnende Behinderung beim Kind können - je nach Verlauf - bei eintretenden Komplikationen und notwendigen Behandlungs-Maßnahmen zu einer Überforderung der Mütter/ Eltern führen und sich auf die Betreuung weiterer in der Familie vorhandenen Geschwisterkinder auswirken. zu 6.9 schwieriges Temperament, unruhig, starke Trotzreaktionen zu 6.10 Grenzsteine der Entwicklung nicht erreicht Angaben im Vorsorgeheft sind zu beachten, zu 6.11 schlechter Pflegezustand Erkennbar an Windeln, Hautpflege, Geruch. Kombination mit weiteren Risikofaktoren? VIII. Schutzfaktoren 7.1 Mutter stillt 7.2 Unterstützung von Großeltern/Freunden 7.3 Feinfühlige Mutter-Kind-Interaktion zu 7.1 Mutter stillt Siehe 4.1 zu 7.2 Unterstützung von Großeltern/Freunden Siehe 4.2 zu 7.3 Feinfühlige Mutter-Kind-Interaktion ist wesentlicher Schutzfaktor Erkennbar am einfühlsamen Handling, liebevollen Umgang, Plaudern, Lächeln. IX. Unterstützungsbedarf und Beratung 103

105 Gesundheitswesen Frühförderung Jugendhilfe Beratungsstelle Sonstige Eltern-, Müttercafe, Eltern-Kind-Kurse U3 U4 U5 U6 U7 U7a Das Netzwerk Früher Hilfen besteht aus Akteuren unterschiedlicher Bereiche. Wenn Familien dorthin überwiesen werden, kann dazu ein Überweisungsbogen genutzt werden. Überleitungsbogen ins Netzwerkwerk Früher Hilfen gibt einen Überblick über mögliche Akteure aus dem Netzwerk der Frühen Hilfen. Personen, Institutionen und Professionen werden namentlich, mit Mailadresse, Tel.-Nr. aufgeführt. Die Eintragungen geben das auf die jeweilige Kinder- und Jugendarzt bezogene Netzwerk Früher Hilfen wieder, stellen Start, Dauer, Ende, evt. Abbrüche der genutzten Angebote dar.schrittweise wird für die jeweilige Arztpraxis ein Adressenpool zum Netzwerk Früher Hilfen erstellt. Dieses erleichtert die jeweilige Suche nach in Anspruch zu nehmenden Akteuren des Netzwerkes Früher Hilfen. 104

106 4.5 Beispiel für Ärztehopping 105

107 4.6 Überweisungsschein Kinder- und Jugendarzt (Beispiel) 106

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