Frühe Hilfen rechnen sich- und wie!?

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1 Frühe Hilfen rechnen sich- und wie!? aus der Sicht einer Frauenklinik Dr. Barbara Filsinger

2 Guter Start ins Kinderleben Modellprojekt der Länder Baden- Württemberg, Bayern, Rheinland- Pfalz, Thüringen Ziel: Frühe Unterstützung von belasteten Familien, um Überforderungen zu vermeiden Aufbau von interdisziplinären Kooperationsformen und Vernetzungsstrukturen (Aufbau auf bestehenden Regelstrukturen) Kooperationspartner: Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Universitätsklinikum Ulm Bundesministerium für FSFJ Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Heidelberg Deutsches Jugendinstitut, München Universität Gießen

3 Warum eine Geburtsklinik? Über 98% der Kinder kommen im Krankenhaus zur Welt Große Überschneidung von medizinischer und sozialer Anamnese Enger Kontakt zwischen medizinischen Berufen und Familien (allerdings in sehr kurzem Zeitfenster) Unbelastete positive Kontaktsituation Hochsensible Phase der Mutter- (Eltern)- Kind- Bindung

4 Screening

5 A. Besondere (auch soziale) Belastung A.1 Alter der Mutter < 21 Jahre A.2 Rasche Geburtenfolge (weniger als ein Jahr) A.3 Unerwünschte Schwangerschaft A.4 Allein erziehend A.5 Schwere Konflikte in der Partnerschaft A.6 Kinder bereits in Pflege oder Adoption A.7 Familie bereits durch Jugendhilfe unterstützt A.8 Aufwachsen außerhalb der Herkunftsfamilie A.9 Eigene Misshandlungs- der Missbrauchserfahrungen in der Kindheit A.10 Bekannte psychische Erkrankung er Mutter bzw. psychiatrische Vorbehandlungen A.11 Nikotinkonsum > 20 Zig. am Tag A.12 Alkoholabusus A.13 Drogenkonsum A.14 Mangelnde körperliche Hygiene A.15 Armut A.16 Soziale/ sprachliche Isolation A.17 Sonstiges/ Bemerkungen

6 B. mehrere fehlende Schwangerschaftsuntersuchungen C. Kind stellt deutlich erhöhte Fürsorgeanforderungen, die die Möglichkeiten der Familie zu übersteigen drohen C.11 Frühgeburtlichkeit C.22 Mehrlinge C.33 Angeborene/neonatal erworbene Erkrankungen C.44 Sonstiges/Bemerkungen:

7 D. Beobachtbare deutliche Schwierigkeiten der Hauptbezugsperson bei der Annahme und Versorgung des Kindes D.11 wirkt am Kind desinteressiert D.22 macht ablehnende Äußerungen über das Kind D.33 wirkt passiv, antriebsarm,psychisch auffällig D.44 gibt auffallend häufig das Kind ab D.55 fehlendes Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse es Kindes, reagiert überzogen gestresst z.b. wenn das Kind schreit der spuckt D.66 kein Besuch E. Hauptbezugsperson beschreibt starke Zukunftsangst, Überforderung oder Gefühl, vom Kind abgelehnt zu werden F. Sonstiges

8 Beurteilung grün Hebamme möglich gelb Hebamme (nur A - oder nicht A und bis 2 Punkte bei B-E oder F) orange speziell geschulte Hebamme empfohlen (A und mind.1 Punkt bei B-E oder 3 Punkte bei B-E oder F) Anhaltsbogen für ein vertiefendes Gespräch

9 Zahlen Geburten vom (Kinder gesamt: 2808 ) grün % gelb % orange 196 7% davon Überleitung in Jugendhilfe: 81 41%

10 Was passiert nach dem Screening?

11 Erstvorstellung Anamnese Anlegen des Anhaltsbogens Vorläufige Einschätzung Geburt Beobachtung der Mutter-Kind- Interaktion abschließende Einschätzung Patientin lehnt ab Familienhebamme empfohlen Hebammennachsorge empfohlen Hebammennachsorge möglich Patientin nimmt Angebot an nein Akute Kindswohlgefährdung ja Nachsorge durch Familienhebamme Keine weiteren Maßnahmen Information des Jugendamtes Angebot des Elterncafés Anonymisierte Fallvorstellung bei Clearingstelle Fallabschluss mit individualisierten Hilfsangeboten

12 Was passiert nach dem Screening? Teilnahme am Programm freiwillig Motivation zur Teilnahme Aufnahme ins Programm Bei Ablehnung Ausschluss des Vorliegens einer akuten Kindeswohlgefährdung : Eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BGH 1956) Abschätzung im Team Gute Dokumentation Mitteilung an das Jugendamt eventuell ohne Zustimmung der Eltern, aber nicht ohne Wissen

13 Angebot an die Eltern Verlängerte/ intensivierte/ spezialisierte Hebammenbetreuung bis zu 6 Monaten Interdisziplinäre anonyme Familienberatung (Clearingstelle) (Weiterbetreuung durch qualifizierte Paten bis zum Alter von 3 Jahren) Kostenlose Teilnahme am Kurs Gemeinsam wachsen Kostenlose Teilnahme am Elterncafe Beschleunigter Elterngeldantrag, vorrangige Kinderbetreuungsplätze für Geschwisterkinder, Hilfe bei der Wohnraumbeschaffung u.s.w.

14 Familien hebamme

15 Familienhebamme Aufgaben der Familienhebamme: 1. In der Klinik: Kontaktaufnahme mit Familie Motivation zur Teilnahme am Programm Absprache mit beteiligten Professionen Hebammen, (Kinder-)Krankenschwestern, Ärzten Vermittlung einer Nachsorgehebamme bzw. Übernahme der Nachsorge Ansprechpartner für externe Hebammen Ansprechpartner für externe Helfer Dokumentation Organisation der anonymen Beratung

16 Familien hebamme Vorteile Hohe Akzeptanz Nicht stigmatisierend Aufsuchend längerfristig durch Anstellung am Krankenhaus kaum Datenschutzprobleme bei Erstkontakt! Nachteile Rollenkonflikt durch Kontrollfunktion Vertrauensverlust in der Familie Hohe emotionale Belastung und fehlende Supervision hohe Fluktuation Fehlende einheitliche Qualifikation Fehlendes Finanzierungskonzept in der Regelstruktur

17 Familien hebamme Hebamme ist Brücke für die Familie zu weiteren Hilfen

18 Anonyme Familienberatung

19 Anonyme Familienberatung Teilnehmer: Frauenärzte Neonatologen Familienhebamme/ Hebammen Psychiater/ Psychotherapeutin Fachdienst Guter Start ins Kinderleben JA Anbieter Hilfen zur Erziehung (SPZ)

20 Entwicklungspsychologische Beratung

21 Finanzierung Bis 2008 Modellprojekt: Kosten für die Klinik (kalkuliert für 1,5 Jahre) (Drittelfinanzierung durch Krankenhausträger, Stadt, Land RLP): Entwicklung des Projekts Screening Vertiefendes Gespräch Motivation zur Projektteilnahme Organisation der anonymen Familienberatung Finanzierung der Hebammenmehrleistung Netzwerkarbeit (Evaluation)

22 Finanzierung Ab 2009 Programm Kosten für die Klinik / Jahr Finanzierung: / Jahr Land RLP ( ) Abrechnung über Komplexpauschale mit der Stadt Ludwigshafen (650 / gemeinsam betreuter Familie) Restfinanzierung durch Träger Spenden

23 Kommune Gewinn Früherer Zugang zu Familien Verbesserung des Image von Jugendhilfe Steigerung der Gesamtattraktivität der Kommune für Familien Reduzierung stationärer Hilfen Verlust?

24 Hebammen Gewinn Verlust Höhere Professionalität Erschließung neuer Tätigkeitsfelder Hohe psychosoziale Belastung (Supervisionsbedarf)

25 Krankenhaus Gewinn Verlust Imagegewinn Profilstärkung Höhere Arbeitszufriedenheit Verbesserung der interdisziplinären Zusammenarbeit intern Wettbewerbsnachteil? Enorme Arbeitsverdichtung Zunahme von Burn- Out bei Mitarbeitern

26 Weitere Gewinner

27 und hoffentlich die Kinder! SGB V SGB VIII Landeskinderschutzgesetz

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Freude beim Vernetzen

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