Was passiert mit den Kindern?
|
|
- Waltraud Schenck
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11
2 Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in der Familie Mag. Regula Mickel-Schnizer, DSA
3 Gesetzliche Grundlagen Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): 211 in Verbindung mit 181 Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Europäische Menschenrechtskonvention: Art. 8 Recht auf Achtung des Familienlebens Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
4 Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Familien stützen Kinder schützen Information über förderliche Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen Beratung bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen und familiären Problemen Hilfen für werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von familiären Problemen und Krisen Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung Gewährung von Erziehungshilfen bei Gefährdung des Kindeswohls Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und öffentlichen Dienststellen
5 Aufgaben laut Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Beratung Soziale Dienste : Eltern/Familien/Kinder kommen von selbst ( Wr. KJHG 2013) Gefährdungsabklärung: Klärung, ob Grund zur Sorge um ein Kind/mehrere Kinder besteht ( 24 Wr. KJHG 2013) Unterstützung der Erziehung: Betreuung und Unterstützung für Familien, damit sie ihre Kinder gut versorgen und großziehen können ( 25) Volle Erziehung: Versorgung der Kinder, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht von ihrer Familie versorgt werden können
6 Zuständigkeit Für Familien mit Kindern im Alter von 0-18 Für Schwangere Voraussetzung: Regionale Zuteilung: Aufenthalt in Wien nach Wohnort
7 Meldepflichten an den KJHT ( 37 B-KJHG) bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls o Behörden o Einrichtungen für Betreuung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen o Einrichtungen der psychosozialen Beratung o Private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe o Krankenhäuser, Gesundheitsberufe o Auch freiberuflich Tätige (z.b. TherapeutInnen) o Schriftlich, erforderlichenfalls im 4-Augenprinzip
8
9 Verteilung der Gewaltformen
10 Miterleben von Gewalt an der Mutter stellt immer eine Kindeswohlgefährdung dar Kein Gewöhnungseffekt beim Miterleben von Gewalt an einer Bezugsperson -> die Auswirkungen werden schlimmer, je öfter es passiert -> ständige Angst, dauernder Stress, dass es wieder passiert
11 Gefährdungsabklärung Gefährdungsmeldung: begründeter Verdacht einer Gefährdung einer/s Minderjährigen Erhebungen zur Feststellung einer tatsächlichen Gefährdung auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten Sicherheit des Kindes hat Vorrang
12 Standardisiertes, dokumentiertes Vorgehen Nach Erhalt der Meldung Festlegung der Vorgangsweise in Absprache mit der Leitenden Sozialarbeiterin (mögliche Vorgeschichte wird einbezogen) Standards: - Ersterhebung im 4-Augen-Prinzip - persönlicher Kontakt zu Kindern und Erziehungsberechtigten - Hausbesuch bei allen 0-6jährigen - Ärztliche Abklärung bei allen 0-3jährigen - Fachgespräche mit der Vorgesetzten - Bei Bedarf Krisenunterbringung Prinzip: Wahl des gelindesten Mittels
13 Zusammenhang zwischen Partnerschaftsgewalt und kindlicher Entwicklung Direkter und kausaler Einfluss Verlust emotionaler Sicherheit Belastungsstörung bis zur posttraumatischen Belastungsstörung Unterdrückungseffekt tatsächlich vorhandener kognitiver und schulischer Begabungen Verdreifachung der Gewalt in späteren Partnerschaften Häufigere und intensivere Verhaltensprobleme Kinder, die Partnerschaftsgewalt miterleben, werden auch deutlich häufiger selbst misshandelt (Kindler, 2006)
14 Hilfebedarf! Interventionen zur Beendigung von Gewalt -> auch die MA 11 kann eine EV im Namen der Kinder beantragen Zusätzliche stützende Maßnahmen bei schwerwiegender oder fortdauernder Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung (Stärkung der Erziehungsfähigkeit, Stützung des Kindes)
15 Ist die Beendigung der Gewalt nicht möglich: Abschätzung, ob Grenze der Zumutbarkeit für das Kind oder den Jugendlichen überschritten - Ausmaß der Belastung beim Kind Auftreten weiterer Gefährdungen (zb Misshandlung des Kindes) Ausmaß der Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit der Obsorgeberechtigten Beendigung der Gewalt aufgrund von Trennung führt meist zur Stabilisierung der Erziehungsfähigkeit beim nicht Gewalt ausübenden Elternteil
16 Stationäre Gefährdungsabklärung/Krisenunterbringung Kurzfristiges Ziel: Mittelfristiges Ziel: Sicherheit und Schutz für das Kind Deeskalation mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen erarbeiten Entscheidung treffen: wieder nach Hause mit Unterstützung Volle Erziehung (derzeit ca Kinder in Wohngemeinschaften oder bei Pflegeeltern. 720 wurden 2016 neu untergebracht).
17 Unterstützung der Erziehung Hilfeplan: Grundlage für die Gewährung von Erziehungshilfen Unterstützung der Erziehung Ziel: Gewährleistung der angemessenen sozialen, psychischen und körperlichen Entwicklung und Ausbildung der Betroffenen (individuell)
18 Wie wird unterstützt? Betreuung durch DSA Finanzierung der Nachmittagsbetreuung Intensive Betreuung der Familie durch Mobile Arbeit mit Familien oder Familiencoaching (MA 11-intern) Betreuung durch ambulante Familienhilfen anderer Träger Familienhilfe Plus (Caritas) oder Prosoz Gespräche mit PsychologInnen Therapiefinanzierung Zusammenarbeit mit zb Möwe, Kinderschutzzentrum, Männerberatung, FEM, MEN
19 Kontakte zum Vater nach Trennung Geprüft werden muss zusätzlich: -> Risiko fortgesetzter Gewalt -> Ausmaß der gewaltbedingten Belastung beim Kind -> Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen Ausüben von Partnerschaftsgewalt und Einschränkung in der Erziehungs- und Kontaktfähigkeit zum Kind Stabilisierung der Beziehung zur Mutter muss manchmal vorgehen (emotionale Sicherheit)
20 Die Kinder haben ein Anrecht auf Fürsorge, und die Gesellschaft ist ihr Sachwalter. Julius Tandler
Vorname: Nachname: geb.:
Magistrat der Stadt Wien Amt für Jugend und Familie Arbeitsvereinbarung UdE RS: Datum: Vorname: Nachname: geb.: wh.: Obsorgeberechtigte/r: Weiters anwesend: Frau Name SozialarbeiterIn hat mit mir am ausführlich
MehrKontrolle der Kinder- und Jugendhilfe
Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Mag. a Elke Sarto und Mag. Markus Huber Volksanwaltschaft EinSatz* durch die Volksanwaltschaft Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe Vortragende: Mag. Elke Sarto und
MehrSicherheit. für das Kind. Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe. Sicherheit Kinderschutz in der Wiener Kinder- und Jugendhilfe
Sicherheit für das Kind Kinderschutz in der Praxis der Kinderund Jugendhilfe Übersicht: Legitimation zum Kinderschutz - Ausgangslagen und rechtliche Grundsätze Kindeswohlgefährdung und Schutz, Gefährdungsabklärung
MehrWas passiert mit den Kindern?
Was passiert mit den Kindern? Kinderrechte in der Praxis Mag. a Elke Sarto Volksanwaltschaft Kinderrechte In der Praxis der Volksanwaltschaft 138 ABGB Kriterienkatalog zum Kindeswohl Punkt 2-Schutz der
MehrKinder- und Jugendhilfe Interventions-, Unterstützungs- und Kooperationsmöglichkeiten
HERZLICH WILLKOMMEN! Kinder- und Jugendhilfe Interventions-, Unterstützungs- und Kooperationsmöglichkeiten 22.9.2018 14:00 15:45 Magª(FH) DSA Claudia Aufreiter & DSA in Andrea Palmetshofer Amt Amt der
MehrKinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich)
Kinder- und Jugendhilfe Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) ÜBERBLICK 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Jugendhilfemaßnahmen
MehrZusammen für den Kinderschutz- Familien stützen und Kinder schützen
Zusammen für den Kinderschutz- Familien stützen und Kinder schützen MAG 11 in Zahlen 1.601 MitarbeiterInnen (Stand 1.1.2016) 718 DiplomsozialpädagogInnen 411 DiplomsozialarbeiterInnen 161 Sonstige Bedienstete
MehrBlickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle
Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle Veronika Verzetnitsch Kinder- und Jugendhilfe, Land Vorarlberg Präsentation liegt dem Protokoll bei. Was sagt uns das Kinder- und Jugendhilfegesetz?
MehrKinder- und Jugendhilfe in Tirol
Kinder- und Jugendhilfe in Tirol ü ü ü ü ü ü ü der Begriff des Kindeswohls und Grundsätze in der KIJU Verschwiegenheitspflicht Meldepflicht Was geschieht nach einer Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe
MehrJugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1
Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1 Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 2 Rechtsgrundlagen Art. 12 Abs. 1 Z
MehrDie Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe
Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe Mag.(FH) Claudia Aufreiter Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Kinder haben ein Recht darauf ohne Gewalt aufwachsen zu können
MehrKinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.
Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt. Kinder im Frauenhaus (Ergebnisse einer Befragung deutscher Frauenhäuser)
MehrDas Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger
Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger Rechtliche Grundlagen 1. Verfassungsrechtliche Grundlagen a) Kompetenzrechtliche Grundlagen Art. 12 Abs.1 Z. 1 B-VG Mutterschafts-,
MehrKinderschutz im Frauenhaus
Kinderschutz im Frauenhaus Mag. a Marion Geisler Martina Hoppe Wiener Frauenhaus Kinder- und Jugendlichenbereich eine von fünf Gewalt und Gesundheit im sozialen Nahraum 3. Dezember 2012 Mag. a Marion Geisler
MehrImpfen und Kindeswohl
ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Helga Jesser-Huß Institut für Zivilrecht, Ausländisches und internationales Privatrecht Impfen und Kindeswohl Schutzimpfungen rechtliche, ethische und medizinische Aspekte Wien,
MehrWir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG
Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.
MehrUnterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
wissen.nutzen. Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2017 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 13. September 2018 Artikelnummer: 5225123177004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrDie Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch
Kindliches Miterleben häuslicher Gewalt Ausmaß, Dynamiken, Folgen Die Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch Maren Kolshorn, Diplom-Psychologin 3. Osnabrücker Kinderschutzfachtagung,
MehrGENERATIONEN IN ABHÄNGIGKEIT
GENERATIONEN IN ABHÄNGIGKEIT Kooperation MA 11 Drogen- und Gesundheitseinrichtungen am 23.11.2017 im Festsaal der Hans-Mandl-Berufschule 12.Bezirk, Längenfeldgasse 13-15 Herzlich willkommen! Familie Meier
MehrAmbulante Jugend-Hilfe
Ambulante Jugend-Hilfe In einer Familie gibt es manchmal viele Probleme. Manche Familien befinden sich in einer schwierigen Lebens-Situation. Dafür kann es viele verschiedene Gründe geben. Die Familie
MehrKinder brauchen Schutz gegen Gewalt. Die MAG ELF braucht Ihre Unterstützung.
Kinder brauchen Schutz gegen Gewalt. Die MAG ELF braucht Ihre Unterstützung. Wir geben Schutz. Familien stützen, Kinder schützen Das ist der gesetzliche Auftrag, den die 18 Regionalstellen Soziale Arbeit
MehrHELGA BERCHTOLD, BEREICHSLEITERIN KES, SOZIALREGION DORNECK
Stalking im Familienkontext aus der Perspektive des Kindes: Möglichkeiten des Kindesschutzes HELGA BERCHTOLD, BEREICHSLEITERIN KES, SOZIALREGION DORNECK Definition Stalking Der Begriff des Stalkings basiert
MehrKinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis
1. Kinderschutztagung ZUM WOHL DES KINDES Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis Kinderrechtliche Zugänge im Familienrecht Salzburg, 11.05.2017 Mag. a Christine Winkler-Kirchberger, Kinder- und
MehrSituation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach
Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst
MehrHilfeplanung. Zuhören Wir hören dir zu! Jeder von uns gerät in Krisen. Planen Sobald wir deine Geschichte gehört haben, sind
Hilfeplanung Unsere ambulanten, flexiblen Kinder- und Jugendhilfeangebote richten sich, wie alle unsere Hilfen, nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Sie werden gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften
MehrKindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt. Handlungsansätze und Herausforderungen. Perspektive Menschenrechte
2015 Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt Handlungsansätze und Herausforderungen Dr. Sylvie Durrer Direktorin Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Perspektive Menschenrechte
MehrPsychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe
Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben
MehrBeratung bei häuslicher Gewalt und Wohnungsverweis. Ingrid Schröder M.A.
Beratung bei häuslicher Gewalt und Wohnungsverweis oder die schlimmste Feindin der Frauen ist die Hoffnung Beratung bei häuslicher Gewalt und Wohnverweis FOTOPROJEKT ÜBER HÄUSLICHE GEWALT: ALS SHANE MAGGIE
MehrInhaltsverzeichnis. Seite Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XI
Seite Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XI I. Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 B-KJHG
MehrJugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz
Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz 1 Rechtliche Grundlagen Grundgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Strafgesetzbuch Schulgesetz Sozialgesetzbuch VIII Bundeskinderschutzgesetz
MehrAufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim
- 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen
MehrFrühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung
Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung Jaqueline Demir Fachtagung am 16.09.2016 Workshop Nr.7 Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 1 Frühe Hilfen Zielgruppe Schwangere und Familien
MehrRechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen der Obsorge, insbesondere der Pflege und Erziehung
Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen der Obsorge, insbesondere der Pflege und Erziehung Obsorge Pflege und Erziehung Kindeswohl Rechte und Pflichten der Einrichtungen Obsorge: Die Obsorge regelt
MehrEinSatz aus Sicht der Polizei Oberst Harald Stöckl
EinSatz aus Sicht der Polizei Oberst Harald Stöckl BM.I - Bundesministerium für Inneres VO EinSatz in der Familie Erkenntnisse aus der KIRAS-Studie EinSatz Interventionen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes
MehrPsychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof. Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh
Psychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh Psychologische Beratungsstelle Erziehungs- und Familienberatung mit Helmbrechtser
MehrEntscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten. Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen
Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen Inhalt Grundlagen für Entscheide Themen im Kindesschutz Modelle Kindeswohl
MehrAlle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von
Alle(s) zum Wohl des Kindes - Chancen und Grenzen der Zusammenarbeit von Familiengericht und Jugendamt Das Pflegekind und seine Bezugspersonen Besonderheiten im Bindungs- und Beziehungserleben von Pflegekindern
MehrVollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)
Vollzeitpflege ( 33, 44 SGB VIII) Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf eine unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie
MehrQuelle: Lercher et al. (1997). Weil der Papa die Mama haut. Ruhnmark: Donna Vita.
Quelle: Lercher et al. (1997). Weil der Papa die Mama haut. Ruhnmark: Donna Vita. Streit und Gewalt unter Partnern und was ist mit den Kindern? Heinz Kindler (Deutsches Jugendinstitut) I Fachtag des Kinderschutzzentrums
MehrHerausforderungen und Zukunft. der Kinder- und Jugendhilfe. in der Europaregion Tirol Südtirol Trentino
Herausforderungen und Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe in der Europaregion Tirol üdtirol Trentino Vortragende: Mag. a ilvia Rass-chell 1 1. Rechtsgrundlagen Die Mutterschafts-, äuglings- und Jugendfürsorge
MehrMedizinischer Kinderschutz
Medizinischer Kinderschutz PD Dr. med. S. Winter U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Keine Interessenskonflikte Intrafamiliäre Gewalt wie oft kommt sie vor? Verfügbare Zahlen Medizinischer
MehrWenn Eltern psychisch krank sind: Forschungsstand und Erfordernisse der Praxis
KatHO NRW Aachen Köln Münster Paderborn Wenn Eltern psychisch krank sind: Forschungsstand und Erfordernisse der Praxis Vortrag auf der 6. Fachtagung der Klinischen Sozialarbeit Workshop 1: Klinische Sozialarbeit
MehrJugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr Berlin
Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr. 26 10967 Berlin andreas.meissner@evin-ev.de Begriffsklärung UMF Ein Begriffsungetüm, das nach Klärung
MehrKinder misshandelter Mütter
Runder Tisch GewAlternativen Borken 12.11.2008 Kinder misshandelter Mütter - Handlungsorientierungen für die Praxis Andrea Buskotte Koordinationsprojekt Häusliche Gewalt Landespräventionsrat Niedersachsen
MehrDokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung Vordrucke für Erhebung von Ausgangsdaten Dokumentation eines Gespräches mit den Betroffenen (Personensorgeberechtigte/
MehrDie Wiesbadener Vereinbarung
Melanie Junk Die Wiesbadener Vereinbarung Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Inhalt Organisatorischer Rahmen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung im Spiegel der
Mehr2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt
2017/03/07 06:03 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,
MehrHäusliche Gewalt und die Folgen für die Kinder
3D-Tagung Basel-Landschaft 26. Januar 2011 Häusliche Gewalt und die Folgen für die Kinder Sandra Fausch/Andrea Wechlin Bildungsstelle Häusliche Gewalt Luzern Unterstützt durch: Kinder sind bei Häuslicher
Mehr2017/10/14 11:29 1/5 Häusliche Gewalt
2017/10/14 11:29 1/5 Kinderschutz: Begriffs-Erläuterungen Kindeswohl Je nach institutionellem Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Schulwesen, Sozial hilfe, Gesundheitswesen, Arbeitsvermittlung,
Mehrfür eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien
für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien puzzle vermittlung von gastfamilien Puzzle ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche in einer Not - oder schwierigen Lebenssituation.
MehrDas Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Landesjugendamt Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang Handreichung Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses
MehrKonzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind
Konzeption Trainingswohnen für Schwangere bzw. Mütter mit Kind (Stand 08.2014) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121
MehrÄrztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe
Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe Vertrauliche Stellungnahme ( 203 StGB und 76 SGB X) nach 35a SGB VIII (KJHG), nach 53 SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme)
Mehr*Dresden, April 2012
Georg Kohaupt Dresden, April 2012 Dresden, April 2012 Kinder in guten Händen Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention 1 2 Spannungen Mutter Erzieherin Gestörter Kontakt zur Mutter, schwierige
MehrWOHNUNGSLOS TROTZ JUGENDHILFE?
Dortmund 26.09.2013 WOHNUNGSLOS TROTZ JUGENDHILFE? BAG Wohnungslosenhilfe.e.V. Bundestagung 2013 Wirken, Handeln, Begegnen, von Mensch zu Mensch, Gemeinsam in christlicher Gesinnung. 1 25.10.2013 Friedhelm
MehrDie Beeinträchtigung des Kindeswohls durch elterliche Partnerschaftsgewalt
Die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch elterliche Partnerschaftsgewalt Kindliches Miterleben elterlicher Partnerschaftsgewalt und die langfristigen Folgen Marion Ernst, Dipl.-Soziologin Koordinierungsstelle
MehrKinderschutz und frühe Hilfen für Familien
Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien Handlungsbedarfe und Möglichkeiten des Zusammenwirkens unterschiedlicher Professionen und Handlungsbereiche Verbesserung des Kindesschutzes durch Ausbau und Vernetzung
MehrLandkreis München. Eltern- und Jugendberatungsstelle. Weil wir gemeinsam Lösungen (er-)finden!
Landkreis München Eltern- und Jugendberatungsstelle Weil wir gemeinsam Lösungen (er-)finden! Unterstützung im Familienalltag Probleme gibt es in jeder Familie und viele lösen sich mit der Zeit in Wohlgefallen
Mehr13034/J XXV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage
13034/J XXV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 5 13034/J XXV. GP Eingelangt am 03.05.2017 Anfrage der Abgeordneten Steinbichler Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familie
MehrDIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016
MehrMultisystemische Therapie Kinderschutz (MST CAN)
Multisystemische Therapie Kinderschutz (MST CAN) Kinder- und Jugendpsychiatrie Inhaltsverzeichnis Abklärung Beratung Therapie 3 Für wen arbeiten wir? 5 Anmeldung/Eintritt 7 ANGEBOT Abklärung Beratung Therapie
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen
Netzwerk KinderschutzTeltow-Fläming 3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten Luckenwalde 19.November 2011 Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung (nach Reinhold Schone) Das
MehrStress, psychische Gesundheit und Schule
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Stress, psychische Gesundheit und Schule Studientag Autismus 09.12.2016 Prof. Dr. med. Tobias Renner Ärztlicher Direktor Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes-
MehrKindliche Beeinträchtigungen durch miterlebte Partnerschaftsgewalt. Heinz Kindler (Deutsches Jugendinstitut) Richterakademie, Oktober 2014
Kindliche Beeinträchtigungen durch miterlebte Partnerschaftsgewalt Heinz Kindler (Deutsches Jugendinstitut) Richterakademie, Oktober 2014 Gliederung (1) Zusammenhänge zwischen Partnerschaftsgewalt und
MehrMedizinischer Kinderschutz
Soziale Frühwarnsysteme in NRW bes. 1. Kasseler Symposion Medizinischer Kinderschutz Kassel, 17. 5. 2008 Eberhard Motzkau Ärztliche KinderschutzAmbulanz am EVK Soziale Frühwarnsysteme Begriff ist problematisch
MehrKindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1
Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der
MehrVerschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt
Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt Vertrauensschutz vs. mediales Interesse Mag. Andrea Hubmer MAS Hintergrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten Verschwiegenheit der große Glassturz über
MehrAngehörigenberatung. Seite 1
Angehörigenberatung Seite 1 Angehörige EHE/ LEBENSPARTNER 60 bis 80jährig Jahrgänge 1925 bis 1945 KRIEGSGENERATION KINDER/ SCHWIEGERKINDER Jahrgänge 1940 bis 1955 50 bis 65jährige KRIEGSKINDER NACHKRIEGSKINDER
MehrFit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen
Fit for Jugendhilfe Basisinformationen für Quereinsteiger aus anderen Systemen und Rechtskreisen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinderund Jugendhilfe Bürgerliches Gesetzbuch
MehrPrävention häuslicher Gewalt beginnt in der Schwangerschaft
Prävention häuslicher Gewalt beginnt in der Schwangerschaft 1. Dezember 2016 Fachtagung: Häusliche Gewalt früher sehen. Einladung des Landespräventionsrates Niedersachsen. Hannover Dr. Wilfried Kratzsch,
MehrInhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie
9. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte am 8. März 2017 in Schwetzingen Kinder in Pflegefamilieneine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Lebensperspektive für die Kinder
MehrKindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht
Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht Sabine Heinke weitere aufsichtführende Richterin am Amtsgericht Bremen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 6 1) Ehe und Familie stehen unter dem
MehrRosa Logar, MA. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Er schlägt ja nur die Mutter, den Kindern tut er nichts... - Zusammenhang von Gewalt an Frauen/Kindern und Standards für den Schutz beider Gruppen in der Istanbul-Konvention Rosa Logar, MA Wiener Interventionsstelle
MehrJUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr
JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr Dienste des Kreisjugendamtes Dienste des Kreisjugendamtes Sozialer Dienst Beratungsstelle für Jugendliche
MehrKooperationsvereinbarung zur multiinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Betreuung von psychisch kranken Erwachsenen und deren Kindern
Kooperationsvereinbarung zur multiinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Betreuung von psychisch kranken Erwachsenen und deren Kindern Aufbau eines verbindlichen ambulanten Kooperationsnetzwerks zwischen
MehrEine prospektive Längsschnittuntersuchung Caritas Kinder- und Jugendheim / IKJ Mainz
Therapeutische Übergangshilfe (TÜ) und Ambulante Familienarbeit (AFA) im Vergleich Eine prospektive Längsschnittuntersuchung Caritas Kinder- und Jugendheim / IKJ Mainz Ambulante Familienarbeit Sieben Jugendhilfeaufträge
MehrDas Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls
Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls Analysen der amtlichen 8a-Statistik Fachforum Empirische Befunde zur Kooperation zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen
MehrMedizinische Intervention gegen Gewalt Gewinn Gesundheit
Medizinische Intervention gegen Gewalt Gewinn Gesundheit Projektvorstellung Fachtagung Bielefeld, 19.3.2014 In Kooperation mit: Unter Häuslicher Gewalt wird jede Gewaltausübung zwischen erwachsenen Menschen
MehrKindeswohl im Fokus: Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht
Kindeswohl im Fokus: Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht DATEN UND FAKTEN AUSWIRKUNGEN Im Sinne der 2017 von Deutschland ratifizierten Istanbulkonvention bezeichnet der Begriff häusliche Gewalt alle
MehrVorgesehene wesentliche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundeskinderschutzgesetz
Vorgesehene wesentliche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundeskinderschutzgesetz 8a SGB VIII bisherige Fassung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige
MehrKonzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind
Konzeption Trainingswohnen für Schwangere bzw. Mütter mit Kind (Stand 09.2007) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121
MehrDas Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)
Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher
MehrZAHLEN FRANKFURTER ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLEN für 2009
ZAHLEN FRANKFURTER ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLEN für 2009 1. Fälle zum Berichtsjahr Bestand 01.01.09 Zugänge Abgänge Bestand 31.12.09 Bearbeitete Fälle 2009 1966 3518 3569 2038 5484 Zum Vergl.: 2008 3551
MehrPERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt?
PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt? 37 DER RÜCKFÜHRUNGSPARAGRAPH: 37 SGB VIII NOCH NIE GEHÖRT? 37 - Zusammenarbeit bei
MehrGefährdung des Kindeswohls
Netzwerktreffen 21. April 2016 Gefährdung des Kindeswohls erkennen vernetzen - handeln Das Wohl des Kindes Bedürfnis nach: beständigen, liebevollen Beziehungen körperlicher Unversehrtheit und Sicherheit
MehrGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim
MehrAlkohol und häusliche Gewalt
Alkohol und häusliche Gewalt 10. Zürcher Forum Prävention und Gesundheitsförderung 29. Juni 2010 Alkohol und häusliche Gewalt «Er hat halt gesoffen, und wenn er nachhause kam, hat er immer rumgeschrien,
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl am 12. April 2011 zum Thema "Aktuelles aus der Jugendwohlfahrt" LH-Stv. Josef Ackerl: Aktuelles aus der Jugendwohlfahrt Seite
MehrTogether against violence
Together against violence Im Zeitraum von Februar 2013 bis Februar 2014 wurden in Bulgarien, Österreich und Spanien drei Studien durchgeführt Die Hauptziele 1. Besseres Verständnis für das gewalttätige
MehrÜberblick der schulischen und beruflichen Messeangebote auf der Berufsinformationsmesse am 16./17. März 2018 in Lahr Sulz
Überblick der schulischen und beruflichen Messeangebote auf der Berufsinformationsmesse am 16./17. März 2018 in Lahr Sulz Aussteller Berufsbilder Beschreibung Aussteller Bereich Art der Ausbildung Berufl.
MehrUnser Team. Mitarbeiterprofile. für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII
Unser Team Mitarbeiterprofile für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII Wer sind wir? Das ist seit vielen Jahren ein zuverlässiger Partner der öffentlichen Kinder und Jugendhilfe.
MehrKinder psychisch kranker Eltern:
Neubrandenburg Altentreptow - Malchin Kinder psychisch kranker Eltern: Ein Thema der Erwachsenenpsychiatrie? Dr. Rainer Kirchhefer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Ja! Anamneseerhebung Haben Sie
MehrA. Thimm, M. Meusers, D. Hilgard Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (erweiterte Version aus Vortrag JAPED )
Auswirkungen einer Fremdunterbringung auf die Stoffwechselsituation bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 1: eine retrospektive Studie A. Thimm, M. Meusers, D. Hilgard
MehrWie man jemandem mit einer Sucht hilft
Symposium Sorgerecht Suchthilfe, Justiz und Jugendamt fördern durch fordern 1. Kongress für gemeindeorientierte Suchttherapie Community Reinforcement Approach 16. - 18. März 2011 in Bielefeld Symposium
MehrRene SPITZ. Bindung Bindung und Beziehung Herausforderungen für Erziehungseinrichtungen und Behörden
Bindung und Beziehung Herausforderungen für Erziehungseinrichtungen und Behörden Die Stachelschweine EINE BETRACHTUNG Dr. Max Kastenhuber 2012 1 "Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. Der uns beschützt
Mehr