Leistungen/Angebot von IB im Einkauf
|
|
- Ulrike Bader
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leistungen/Angebot von IB im Einkauf Preisvorteile durch gebündelten Einkauf Effizienter Einkaufen, Risiken vermeiden, Kunden entlasten: rechtssichere Vergabe unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten organisierte Beschaffungsprozesse (Beschaffungsmarketing bis Vertrags-/Reklamationsmanagement) Elektronische Einkaufsprozesse: Bremisches Katalog- und Bestellsystem BreKat Stetiger Ausbau des Produktportfolios 1
2 Katalog-und Bestellsystem BreKat Shop-System modern, zeitgemäß, barrierefrei zz. ca Artikel Workflowfähigkeit Mandantenfähigkeit Reports und Analysen GPR/GSV-genehmigt Stand:
3 Einkauf immobilienbremen Gebündelte Einkaufsdienstleistungen für die bremische Verwaltung sowie Eigenbetriebe, Anstalten, ö.-r. Stiftungen, Gesellschaften und institutionelle Zuwendungsempfänger Einrichtungsleitungskonferenz am
4 Gliederung Bremische Beschaffungsordnung Auftragsvergabe Öffentliche Auftraggeber ANBest-I Nr. 3 für Zuwendungsempfänger Einkaufsmanagement Leistungen/Angebot von IB im Einkauf Bremisches elektronisches Katalog-und Bestellsystem BreKat 2
5 Bremische Beschaffungsordnung 1.3 Zuwendungsempfänger können sich an der zentralen Beschaffung unter Beachtung der in dieser Ordnung hierfür getroffenen Regelungen beteiligen. Die Bewilligungsbehörden weisen in den jeweiligen Bewilligungsbescheiden auf die Möglichkeit dieser Beteiligung hin. 3
6 Auftragsvergabe Öffentliche Auftraggeber Für öffentliche Auftraggeber ( 98 GWB) gilt, dass die Erteilung öffentlicher Aufträge ( 99 GWB) dem Vergaberechtunterliegt (ab EU-Schwellenwert: 97 GWB, unter EU-Schwellenwert: 2 BremTuVG). 4
7 Auftragsvergabe: ANBest-I Nr. 3 Gilt für Zuwendungsempfänger, die nicht öff. AG sind. 3.1 Bei der Vergabe von Aufträgen sind anzuwenden: Die Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), wenn der Gesamtauftragswert der Baumaßnahme bzw. des Bauwerks (alle Bau-aufträge für eine bauliche Anlage) ohne Umsatzsteuer mehr als Euro beträgt. 5
8 Auftragsvergabe: ANBest-I Nr Die Verdingungsordnung für Leistungen ausgenommenbauleistungen (VOL), wenn der Jahreswert für die betreffende Lieferung oder Leistung ohne Umsatzsteuer mehr als Euro beträgt. 6
9 Auftragsvergabe: ANBest-I Nr Auch Aufträge, die diese Betragsgrenze nicht erreichen, sind unter den Gesichtspunkten der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung auf der Grundlage mehrerer in der Regel schriftlicher Angebote (Wettbewerb) zu vergeben. 3.3 Abweichende und ergänzende Regelungen des Zuwendungsbescheides sind zu beachten. 7
10 Einkaufsmanagement organisierte Beschaffungsprozesse Kundenmanagement, Mitbestimmung, Fachdienste für Arbeitsschutz u. a. Beschaffungsmarketing, Unternehmensdialog Vertrags- und Reklamationsmanagement 8
11 Einkaufsmanagement rechtmäßige und ordnungsgemäße Verfahren Risiken vermeiden: Vergaberecht anwenden, Korruptionsprävention politische Steuerung kontinuierlicher Verbesserungsprozess für eine ökologische und soziale Beschaffung 9
12 Leistungen/Angebot von IB im Einkauf Preisvorteile durch Bündelung und Standardisierung Stetiger Ausbau der Warengruppen und Dienstleistungsbereiche 10
13 Leistungen/Angebot von IB im Einkauf Effizienter Einkaufen, Kunden entlasten: rechtssichere Vergabe unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten organisierte Beschaffungsprozesse Elektronische Einkaufsprozesse: Bremisches Katalog- und Bestellsystem BreKat Einhaltung bremischer Standards Produkte in angemessener Qualität 11
14 Katalog-und Bestellsystem BreKat Shop-System modern, zeitgemäß, barrierefrei Internet-Anwendung Funktional und einfach zu bedienen zugriffs- und datensicher GPR/GSV-genehmigt Stand:
15 Katalog-und Bestellsystem BreKat Workflowfähigkeit kundenspezifische Abbildung von Besteller-, Vertreter, Freigeber-Workflows Steuerung durch Budgets Information u. Kommunikation über Nachrichtenboard Einhaltung 4 Augen-Prinzip (LHO => RH-konform ) Stand:
16 Katalog-und Bestellsystem BreKat Bremen 0030 Sen. f. Inneres 0032 LAVS 0034 Polizei Polizeirevier 1 Polizeirevier 2 Polizeirevier 3 Mandantenfähigkeit Abbildung beliebiger Organisationsstrukturen Möglichkeit zur Ausprägung von zentralen/dezentraleneinkaufsprozessen, ganz nach Ihrer Wahl System-Unterstützung bei Reorganisation von Organisationen (=> Wahlen) Stand:
17 Katalog-und Bestellsystem BreKat ca Artikel im Shop Warengruppen und Dienstleistungsbereiche Heizöl Reinigungs- und Hygienebedarf Bürobedarf, IT-Verbrauchsmaterial Bürotechnik (IT => Dataport-Shop) Büro- und Schulmöbel, Tafelanlagen etc. (noch tw. im BreKat) Bekleidung, Textilien (im Aufbau) Elektro, Multimedia (im Aufbau) Stand:
18 Katalog-und Bestellsystem BreKat Bremen 0030 Senator für Inneres 0032 LAVS 0034 Polizei Polizeirevier 1 Polizeirevier 2 Polizeirevier 3 Strategisches Reporting Reports und Analysen über getätigte Bestellungen auf jeder Ebene der abgebildeten Kundenhierarchie Stand:
19 Teilnahme am BreKat gültige Bescheinigung des Zuwendungsgebers Einrichtung wird von FHB institutionell gefördert entbehrlich, wenn der Zuwendungsempfänger ohnehin bereits eine bremische Einrichtung ist Einrichtung wird überwiegend aus Mitteln der FHB (Land oder/und Stadtgemeinde) finanziert Stand:
20 Teilnahme am BreKat Lizenzen (soweit nicht innerhalb Landeslizenz) pro Person voraussichtlich 75,00 netto p. a. Zertifikate für den Zugang zum BreKatins BVN pro Person zz. 15,75 netto p. a Das Aus-und Fortbildungszentrum der bremischen Verwaltung bietet Schulungen an Stand:
21 One more thing Messe der Zentralen Beschaffungsstelle der Freien Hansestadt Bremen (= Einkauf von IB) am 18. November 2015 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Hause IB: Theodor-Heuss-Allee 14 Stand:
22 Kontakt Einkaufsleiter: Fachliche Leitstelle BreKat : Marion Langmaack einkauf@immobiloien.bremen.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
23 18. November Uhr Der Zentrale Einkauf möchte Ihnen folgende Bereiche präsentieren: - Bürobedarf - Mobiliar - Papier - Schmutzfangmatten - Waschraumhygiene Informationen über neue Themen: - Arbeitskleidung / Schutzkleidung - Elektro - Entsorgungsdienstleistungen Bitte melden Sie sich unter der Kontaktadresse bis zum 14. Oktober 2015 an. Kontakt Einkaufsmesse2015@immobilien.bremen.de Anfahrt Immobilien Bremen AöR Theodor-Heuss-Allee Bremen Parkmöglichkeiten befinden sich auf der Bürgerweide. Barrierefreier Zugang
Nachhaltige Beschaffung aus Sicht der BeschafferInnen Ein Beispiel aus Bremen
In Kooperation mit: Nachhaltige Beschaffung aus Sicht der BeschafferInnen Ein Beispiel aus Bremen Train-the-trainer-Schulung des Landmark Projects am 29.-30.08.2012 im AFZ Bremen Carsten Schulz, Einkaufsleiter
MehrEinrichtungsleiterkonferenz
Einrichtungsleiterkonferenz Mittwoch, 30. September 2015, 15:30-18:00 Uhr Konsul-Hackfeld-Haus 1. Begrüßung: Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, Senator für Kultur 2. Angebote zentraler Dienstleistungen
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrVV zu 55 LHO. Zu 55:
55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände
MehrVergabe. ESF-Förderperiode
ESF-Förderperiode 2014 2020 Frage der Verwaltungsbehörde Antwort der EU-Kommission (22.01.2014) Frage: Müssen Begünstigte die Bestimmungen des öffentlichen rechts weiterhin beachten, wenn sie bei Erhalt
MehrSoziale Kriterien in der öffentlichen Beschaffung
Soziale Kriterien in der öffentlichen Beschaffung Bonn Symposium 2016 Bonn, 25.11.2016 Stand: 15.12.2016 1 Agenda I. Hintergrund und Ausgangslage Gesellschaftliche Verantwortung und politische Zielsetzung
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 14 vom Seite 341 bis 364
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 14 vom 8.6.2018 Seite 341 bis 364 631 Änderung des Runderlasses Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV zur LHO) Runderlass des Ministeriums
MehrVom Pilot zum Prinzip: Einkauf fairer Arbeitskleidung am Beispiel der Stadt Dortmund
Vom Pilot zum Prinzip: Einkauf fairer Arbeitskleidung am Beispiel der Stadt Dortmund 7. Netzwerkinitiative Fairgabe NRW 06. Juni 2016 - Düsseldorf Gliederung 1. Organisation und Aufgaben des Vergabe- und
MehrE Vergabe Vollständige elektronische Ausschreibung. Einführung in der FHB. Immobilien Bremen AöR 03.09.2014 1
E Vergabe Vollständige elektronische Ausschreibung Einführung in der FHB 1 Ansprechpartner Peter Büsing Technische Steuerung E Einkauf Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts Theodor Heuss Allee
MehrÖffentliche Ausschreibung
14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder
MehrVV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO
Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht
MehrNachhaltige Beschaffung Erfahrungen in der Praxis zwischen Ansprüchen, Lieferanten und Nutzern
Nachhaltige Beschaffung Erfahrungen in der Praxis zwischen Ansprüchen, Lieferanten und Nutzern Energie-Netzwerk Nordwest, 29. Arbeitstreffen Oldenburg, 08.03.2016 1 Agenda Einleitendes zu Immobilien Bremen
MehrLHO Bremen ANBest-P (BreVwVfG)
LHO Bremen ANBest-P (BreVwVfG) Auszug aus der LHO 23 Zuwendungen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen außerhalb der bremischen Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen)
MehrFaire Beschaffung im Land Bremen
Faire Beschaffung im Land Bremen Mecklenburg-Vorpommern kauft fair Sozialverträgliche Beschaffung in öffentlichen Einrichtungen Schwerin, 3. Juli 2018 Stand: 12.07.2018 Inge Gätje 1 Agenda Sozial verantwortliche
MehrWertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben. (Stand: )
Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben (Stand: 31.01.2017) Bund Keine Angaben Aber: Direktkauf bis Auftragswert 500 Euro Behörden der Bundesverwaltung Behörden der Bundesverwaltung
Mehreprocurement und zentrale Beschaffung FTVI & FTRI März 2010
eprocurement und zentrale Beschaffung 26. März 2010 Folie 1 eprocurement Inhalt Grundlagen Politischer Auftrag Zentrale Beschaffung Elektronische Vergabe (evergabe) Kaufhaus des Landes (KDL) bisherige
Mehr-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:
-1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. Nr. 4 v. 25.02.2014), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (Stand )
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (Stand 23.1.2004) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht ausdrücklich
MehrÖkologische Beschaffung Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes am Beispiel Bremens
Ökologische Beschaffung Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes am Beispiel Bremens Dr. Diana Wehlau Referatsleiterin Umweltinnovation, Kommunikation beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr der
Mehr/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016
16-01404/0090 NTVergG Servicestelle Hannover, im August 2016 Verweisungen auf Bundesrecht in der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch
MehrRiskiert die Landesregierung das Ende vieler kleiner Projektträger durch eine mangelhafte Projektabwicklung?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14963 25.04.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5779 vom 21. März 2017 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking und Matthias
MehrRichtlinien. über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderung vom 20. März 2013
Richtlinien über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 19. Februar 2004 in der Fassung der Änderung vom 20. März 2013 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Geltungsbereich Die Richtlinien haben Gültigkeit
MehrNachhaltige Beschaffung
Nachhaltige Beschaffung Nicht nur für Büromaterialien und E-Fahrzeuge in Zusammenarbeit mit der GM.SH, der zentralen Beschaffungsstelle des Landes Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein. Der echte Norden.
MehrKommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH Deutschhausplatz Mainz
Kommunales Kaufhaus Rheinland-Pfalz KoKa Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH Deutschhausplatz 1 55116 Mainz info@kommunalberatung-rlp.de Telefon: 06131 / 2398-155 e- Einkauf Die Ideal-Lösung für Massenbeschaffungen
MehrWegweiser. für die Beschaffung mit der GMSH
Wegweiser. für die Beschaffung mit der GMSH 2 Wegweiser für die Beschaffung mit der GMSH Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) ist zentraler Dienstleister des Landes für öffentliches Bauen,
MehrSeminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung
Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche
MehrBevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?
Eröffnungsfolie Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand? - Europa-, Bundes- und Landesrechtliche Bestimmungen, Stand und aktuelle Entwicklungen - Dr. Tonia Hieronymi
MehrNr. 278 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Dezember Anlage 2 zu VV Nr. 5.1 zu 44
Nr. 278 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Dezember 2015 1399 Anlage 2 zu VV Nr. 5.1 zu 44 Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten
MehrBeschaffungsordnung für das Logistik Zentrum Niedersachsen
Anlage 2 Beschaffungsordnung für das Logistik Zentrum Niedersachsen Präambel Die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die niedersächsische Landesverwaltung erfolgt grundsätzlich durch zentrale
Mehr2014/15 TUI Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen
EVB-IT Dienstvertrag Seite 1von6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 2014/15 TUI 2014-3513-01 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen Freie Hansestadt
MehrDie Bundesbeschaffung
Die Bundesbeschaffung Per Gesetz errichtet Bundesbeschaffung 2001 per Gesetz errichtet Portfolio per Verordnung übertragen (BMF) Bundesvergabegesetz als Basis für Ausschreibungen Nutzen für alle öffentlichen
MehrÖffentlich einkaufen mit politischer Verantwortung
Reform-Manufaktur Die Senatorin für Finanzen Öffentlich einkaufen mit politischer Verantwortung Hans-Henning Lühr, 24. April 2008 Fachtagung: Öffentlichen Einkauf aktiv gestalten ökologisch, sozial und
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen
MehrDiese Regelung gilt nicht für Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ANBest-ELER) I. Anwendungsbereich Die nachfolgenden
MehrRegelwerk für die Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gemäß 15 bzw. 16
Regelwerk für die Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gemäß 15 bzw. 16 Haushaltsgesetz der Freien Hansestadt (Stadt bzw. Land) für das Haushaltsjahr 2018 und den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung
MehrÄnd. VwV-SäHO. Az.: 24-H1007/17/ /8032. Vom 20. März 2015
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO)
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom Seite 479 bis 502
Page 1 of 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2018 Nr. 22 vom 11.9.2018 Seite 479 bis 502 6300 Vergabegrundsätze für Gemeinden nach 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (Kommunale Vergabegrundsätze) Runderlass
MehrHinweise zu Vergaben für Zuwendungsempfänger
Nachdem Sie das Bewilligungsverfahren für Ihre Maßnahme erfolgreich durchlaufen haben, erhalten Sie zunächst einen Zuwendungsbescheid mit allen wichtigen Hinweisen, Bestimmungen und Auflagen. Bis zu diesem
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes
MehrProjekt E-Beschaffung
Projekt E-Beschaffung Herr Frank Schmitz, Projektgruppe E-Beschaffung Bonn, 05.05.2015 Agenda Das Beschaffungsamt des BMI Das Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 Das Projekt E-Beschaffung e-vergabe
MehrMitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/ Rechtsnatur der Vergabeordnung
Mitteilungsblatt des Oberbürgermeisters der Stadt Solingen für die Stadtverwaltung Solingen Nr. 6/2007 Mitteilung Nr. 19-27.03.2007 Neufassung der Vergabeordnung 1. Zweck der Regelung Dem Konzern Stadt
MehrAusschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW. (ANBest-P SW) Stand:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung durch die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW (ANBest-P SW) Stand: 07.02.2017 INHALT Nr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7 Nr. 8 Nr. 9 Seite
MehrRichtlinie des Präsidiums über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Universität zu Lübeck vom 17. Februar 2017
Richtlinie des Präsidiums über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Universität zu Lübeck vom 17. Februar 2017 Aufgrund des 22 Absatz 2 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrWertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: )
Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige (Stand: 30.01.2012) Bundesland/ Bund Freihändige Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Ausschreibung Keine Angaben Keine Angaben Aber: Direktkauf bis
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Januar 2018
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Januar 2018 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Liefer- und Dienstleistungen... 4 4 Bauleistungen... 4
MehrDie Beschaffungslösung für die Industrie. Materialwirtschaft und Industrieservice
Die Beschaffungslösung für die Industrie Materialwirtschaft und Industrieservice Elektronische Beschaffung Nutzen Sie die Potenziale! Mit dem eprocurement System eprociii Beschleunigen Sie Ihre Beschaffungsprozesse
Mehr55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge
55 Öffentliche Ausschreibungen, Verträge (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere
MehrNiedriglohn im Weser-Stadion
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/406 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 29.10.13 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Niedriglohn im Weser-Stadion Antwort des Senats vom
MehrBundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut/ Erläuterungen Baden- Württemberg
Baden- Württemberg Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, Teil B (VOL/B) und der Vergabeordnung für freiberufliche
MehrDER ÖFFENTLICHE EINKAUF NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG
DER ÖFFENTLICHE EINKAUF NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE DER BUNDESREGIERUNG DIE BLE IM BMEL GESCHÄFTSBEREICH Bundesoberbehörden Rechtlich selbstständige Anstalten Bundesforschungsinstitute Rechtlich selbstständige
MehrStand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung
Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung Innovationsschauplatz E-Vergabe und Digitalisierung der Beschaffung Dr. Thomas Solbach 27. September 2017 Berlin Bundesministerium
MehrLANGUAGE: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: 9.2.1
LANGUAGE: DE CATEGORY: ORIG FORM: F02 VERSION: R2.0.9.S01 SENDER: ENOTICES CUSTOMER: HC4hkk NO_DOC_EXT: 2016-138895 SOFTWARE VERSION: 9.2.1 ORGANISATION: ENOTICES COUNTRY: EU PHONE: / E-mail: j.weber@heitzigconsult.com
MehrAnlage zur Anlage EZBau zu VV Nr. 6.4 zu 44 LHO 1). Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)
Anlage zur Anlage EZBau zu VV Nr. 6.4 zu 44 LHO 1). Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau) Die NBest-Bau ergänzen bei Baumaßnahmen die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
MehrRdErl. d. MW v ,-32574, VORIS
Öffentliches Auftragswesen; Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teile A, B, C Ausgabe 2012; Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Ausgabe 2009 und Teil B (VOL/B);
MehrVergabeordnung. der Stadt Voerde (Niederrhein) vom (nach dem Stand der Änderung. vom )
107010 Vergabeordnung Seite 1 Vergabeordnung der Stadt Voerde (Niederrhein) vom 30.10.2001 (nach dem Stand der Änderung vom 22.09.2015) 107010 Vergabeordnung Seite 2 Inhaltsangabe: 1 Vergabegrundsätze
MehrInnovationsschauplatz IT-Einkauf im öffentlichen Sektor
Hamburg, 29. Februar 2016 Innovationsschauplatz IT-Einkauf im öffentlichen Sektor Beitrag von AöR Heinz Albrecht 2 ist der Full Service Provider für Informationstechnik der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein,
MehrESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6
Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten
MehrPEPPOL eordering Elektronisches Bestellwesen mit EU-Standard
PEPPOL eordering Elektronisches Bestellwesen mit EU-Standard Salzburg, 27. Februar 2009 Website: www.peppol.eu Ziele und Aufgaben der BBG BBG Bundesbeschaffungsgesellschaft Einkaufsdienstleister für die
MehrOrdnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober Zuständigkeit
Ordnung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Lippstadt (Vergabeordnung) Vom 1. Oktober 1965 in der Fassung der Änderungen vom 18. Februar 1974, 14. September 1981, 9. Mai 1983, 9. November 1987, 23.
MehrWertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben
Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige n Bundesland/ Bund Freihändige Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Beschränkte Ausschreibung Freihändige Beschränkte Ausschreibung Keine Angaben Keine
MehrBremische Kernarbeitsnormenverordnung. Wie funktioniert sozialverantwortliche Beschaffung in der bremischen Verwaltungspraxis?
Bremische Kernarbeitsnormenverordnung Wie funktioniert sozialverantwortliche Beschaffung in der bremischen Verwaltungspraxis? Dr. Kirsten Wiese, Düsseldorf, 27.1.2015 Gliederung Vorschriften und Empfehlungen
MehrWertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: )
Wertgrenzen* für beschränkte / freihändige (Stand: 27.01.2012) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Keine Angaben Aber: Direktkauf bis Auftragswert 500 Keine Angaben Geltungsbereich
MehrVom 14. Juni Az.: /39 -
Anlage Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe 2009, Teil B (VOL/B) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
Mehran denen Berlin überwiegend beteiligt ist die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 10707 Berlin VI C 2 An die Senatsverwaltungen (einschl. Senatskanzlei) die Bezirksämter nachrichtlich die Verwaltung des Abgeordnetenhauses den Präsidenten
MehrGesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) Vom 8. Juli 2002 Der Sächsische Landtag hat am 13. Juni 2002 das folgende Gesetz beschlossen:
MehrGrundlagen des Vergaberechts. Thomas Ferber
Thomas Ferber Darmstadt, Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO
MehrWertgrenzen* für beschränkte Ausschreibung / freihändige Vergabe (Stand: )
Wertgrenzen* für beschränkte / freihändige (Stand: 27.03.2012) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Keine Angaben Aber: Direktkauf bis Auftragswert 500 Euro Keine Angaben Geltungsbereich Behörden
MehrHerzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Bestellscheinverfahren 26. und 27. März 2012
Hauptabteilung 2 - Finanzangelegenheiten Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung Bestellscheinverfahren 26. und 27. März 2012 Kaiserslautern, den 26.03.2012 Ingo Werle, Abt. 2.3 Hauptabteilung
MehrInfoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren
Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im
MehrDie e-vergabe neue Rechtsvorschriften und Verfahrenswege. Laura Cholewa, MOE14
Die e-vergabe neue Rechtsvorschriften und Verfahrenswege Gliederung 1 Vorstellung des Studienarbeitsthemas 2 Rechtsgrundlagen der öffentlichen Verwaltung im Hinblick auf ein Vergabeverfahren 3 Europaweite
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (Stand )
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (Stand 29.12.2014) Die Allgemeinen Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit in ihm nicht ausdrücklich
MehrAllgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt)
Allgemeine Hinweise zur Vergabe im Zuwendungsrecht (Ausschnitt) (alle Hinweise ohne Gewähr, da grundsätzlich die Entscheidung über die Wahl des Vergabeverfahrens und die Einhaltung der Vergabevorschriften
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Die ANBest-I enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i. S. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrAusschreibung von Feuerwehrfahrzeugentransparenter Wettbewerb und hohe Qualität
Hans-Werner Reimers Ausschreibung von Feuerwehrfahrzeugentransparenter Wettbewerb und hohe Qualität KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH 1 KUBUS GmbH Mitarbeiter 20 Mitarbeiter der Fachdisziplinen Juristen
MehrVortrag. Die Senatorin für Finanzen
Vortrag Die Senatorin für Finanzen Erfahrungen mit sozialen Kriterien in norddeutschen IT-Ausschreibungen Fachkonferenz für sozialverträgliche Beschaffung von IT- Hardware, Schwerin, 20./21. Februar 2014
MehrEinkauf von Liefer- und Dienstleistungen unter Beachtung der e-vergabe
Einkauf von Liefer- und Dienstleistungen unter Beachtung der e-vergabe Referat 2.3 - Beschaffungen Gabriele Wenck - Referatsleiterin Mathias Evert Sachbearbeiter / stellv. Referatsleiter 13.05.2016 2009
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erläuterungen.
MehrPacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht
Pacta sunt servanda Vergabe- und Vertragsrecht Thomas Ferber, Potsdam, 6. April 2011 Vergaberechtsgrundlagen Government Procurement Agreement (GPA) Internationales Recht EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien
MehrUniversitätsstadt Tübingen
Universitätsstadt Tübingen elektronischer Einkauf: Wirtschaftlichkeit & Nachhaltigkeit 1 Universitätsstadt Tübingen Universitätsstadt Tübingen Zahlen & Fakten Fläche von 108,12 km 2 Einwohner: 87.464 Stadtteile:
MehrAnlage 2 TOP 3.2 ÄNDERUNG DES FINANZSTATUTS
TOP 3.2 ÄNDERUNG DES FINANZSTATUTS Ausgangspunkt: Prüfung der IHK Schwaben Historie: 2009: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Recht des Bayrischen ORH zur Prüfung von IHKs. 2010: Bayrischer ORH prüft erstmals
MehrKonjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen
Konjunkturpaket II Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Die Bundesregierung I Kabinettbeschluss vom 27.01.2009: Vereinfachung der Vergabeverfahren zur Beschleunigung von Investitionen
MehrBundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut Erläuterungen Baden Württemberg
Bundesland Umsetzungsgrundlage Wortlaut Erläuterungen Baden Württemberg Bayern Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A), Ausgabe
MehrWertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben (Stand: )
Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben (Stand: 04.06.2013) Bundesland/ Bund Bund 10.000 Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis 50.000 Euro Keine Angaben Keine Angaben Aber:
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben
MehrVergaberecht 2011 News und Fristen
Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
Anlage zum BMF-Rundschreiben vom 20.12.2013 II A 3 - H 1012-6/13/10002 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO) Nach 5 der
MehrInhaltsverzeichnis Vergabeordnung
Vergabeordnung 31/01 HdO 1 ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Vergabeordnung 31/01 90. Erg. Lief. 5/ 2015 HdO ----------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des 36 VwVfG. NRW. sowie notwendige Erläuterungen.
MehrDas neue Vergaberecht 2010
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Vergaberecht 2010 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrVergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank
Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen
MehrAktuelle Informationen aus dem Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe
workshop Wettbewerb + Vergabe 2015 Aktuelle Informationen aus dem Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe Dipl. Ing. Architekt Oliver Stolzenberg Ausschussvorsitzender A. Geplante neue Vergabeverordnung (VgV
Mehr