Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben (Stand: )

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1 Wertgrenzen* für beschränkte Ausschreibungen / freihändige Vergaben (Stand: ) Bundesland/ Bund Bund Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis Euro Keine Angaben Keine Angaben Aber: Direktkauf bis Auftragswert 500 Euro Geltungsbereich Behörden der Bundesverwaltung Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab Auftragswert von Euro : bis Euro 20 Abs. 3: auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach Beschränkten Ausschreibungen ab Euro und Freihändigen Vergaben ab Euro 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab Euro Rechtsquelle: und Link: *Alle Wertangaben verstehen sich netto zzgl. Umsatzsteuer - 1 -

2 Baden- Württemberg Freihändige Vergabe Euro (Beschaffungsstellen des Landes) Euro (Beschaffungsstellen der Kommunen) Beschränkte Ausschreibung Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis Euro bis Euro Geltungsbereich Euro Euro Behörden und Betriebe des Landes. Für kommunale Auftraggeber, sonstige der Aufsicht des Landes unterliegende juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Zuwendungsempfänger gelten die VOB- Wertgrenzen. Die Anwendung der ist ihnen lediglich empfohlen. Auf oder anderen geeigneten Internetseiten. Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab Euro. Bei freihändigen Vergaben ab Euro. Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb ab Euro. : : Rechtsquellen: Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 28. Oktober 2011, GABl. Nr. 10 vom 30. November 2011, S Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Beschaffung in der Landesverwaltung (Beschaffungsanordnung - BAO) vom 17. Dezember 2007, GABl. Nr. 1 vom 30. Januar Link VergabeVwV: Link BAO:

3 Bayern Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis Euro bis Euro Geltungsbereich Euro Keine Angaben Beschaffungsstellen des Landes Bei freihändiger Vergabe ab Euro (VOL) / ab Euro (VOB) und bei beschränkter Ausschreibung ab Euro (VOL) / ab Euro (VOB) auf oder Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis Euro bis Euro Euro Euro Kommunen Vor Auftragserteilung Ex-ante- bei Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung auf der Zentralen Vergabeplattform Bayern (BayVe- Be) ab Euro, über Euro beträgt die Wartefrist 7 Tage (Nur im kommunalen Bereich) bis Euro Rechtsquelle: Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern vom Link:

4 Berlin Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis Euro bis Euro Geltungsbereich Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab Auftragswert von Euro 20 Abs. 3: auf nach Beschränkten Ausschreibungen ab Euro und Freihändigen Vergaben ab Euro : Absatz 2: auf nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab Euro Rechtsquelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Link:

5 Brandenburg Euro Euro Oder bei entspr. fachaufsichtlicher Weisung Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis Euro bis Euro Geltungsbereich Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes Vor Auftragserteilung Fortlaufende Information über beabsichtigte Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von Euro : nach Beschränkten Ausschreibungen ab Euro und Freihändigen Vergaben ab Euro : nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab Euro unbegrenzt Euro Euro Euro Euro Kommunale Beschaffungsstellen unbegrenzt Rechtsquelle: Land: Verwaltungsvorschrift zu 55 Landeshaushaltsordnung; Kommunen: 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung, 25a Gemeindehaushaltsverordnung Link: Besonderheit: Grundsätzlich Wechsel des Bieterkreises; bei Abweichung von diesem Grundsatz Begründung im Vergabevermerk erforderlich

6 Bremen Euro Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Euro Tief-, Verkehrswege- oder Euro sonstige Gewerke Geltungsbereich Euro Euro ÖAG im Land Bremen Vor Auftragserteilung 19 Absatz 5: Information auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab Auftragswert von Euro 20 Abs. 3: auf Internetportalen oder in Beschafferprofilen nach Beschränkten Ausschreibungen ab Euro und Freihändigen Vergaben ab Euro : : 19 Absatz 2: auf Internetportalen oder seiten nach beschränkten Ausschreibungen oder freihändigen Vergaben ab Euro Rechtsquelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe -Tariftreue- und Vergabegesetz Link:

7 Hamburg Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Freie und Hansestadt Hamburg unverzüglich auf für die Dauer von drei Monaten : : unbegrenzt Rechtsquelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom in der Fassung vom für VOL-Ausschreibungen; Rundschreiben der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt BSU vom für den VOB-Bereich Link: Besonderheit: Bieterwechsel erwünscht; bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb sind mindestens sechs Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, bei freihändigen Vergaben sind in der Regel mindestens drei Angebote einzuholen

8 Hessen (Hess.Vergab eerlass bis und HVergG ab ) Freihändige Vergabe Bis Euro je Fachlos Beschränkte Ausschreibung Bis Euro je Fachlos Interessenbekundungsverfahren (IB) ab Euro(Erlass) ab ( HVergG) Bis Weniger als Euro Euro je je Auftrag Auftrag IB bei Lieferungen ab Euro Dienstleistungen /freiberufliche Leistungen ab Euro Geltungsbereich Land, Kommunen und Zuwendungsempfänger ab HVergG gilt ab , Hess. Vergabeerlass ab Auftragswert Bekanntmachungen sind verpflichtend auf der HAD zu veröffentlichen Zulassungs- und Anerkennungspflicht von Präqualifikationsverfahren u.a. (VOL) und (VOB) Zwei-Umschlagsverfahren bei Planungsleistungen Eigenbetriebe müssen HVergG anwenden ab : : unbegrenzt Rechtsquelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 (GVBl. 6/2013 S. 121 und Hess. Vergabeerlass vom mit Änd. v Link: Besonderheit: Interessenbekundungsverfahren (IB) - 8 -

9 Mecklenburg- Vorpommern Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Dienststellen des Landes, der Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden, Ämter, Zweckverbände und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen Vor Auftragserteilung Über Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen des Landes ab einem voraussichtlichen Auftragswert von Euro ist in angemessener Zeit vor der Entscheidung über die Auftragsvergabe auf dem Internetportal und, wenn vorhanden, im Beschafferprofil zu informieren. Mindestangaben sind: - Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und adresse des Auftraggebers, - Gewähltes Vergabeverfahren, - Auftragsgegenstand, - Ort der Ausführung, - Art und voraussichtlicher Umfang der Leistungen, - Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung Ist für die Dauer von mindestens einem Monat ergänzend der Name des beauftragten Unternehmens zu veröffentlichen. Rechtsquelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vom 21. Januar 2013 (AmtsBL. M-V 2013 S. 133) Link: Besonderheit: Der Erlass über die Zubenennung von Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern durch die Auftragsberatungsstelle Mecklenburg- Vorpommern e.v. bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A () und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A () (Zubenennungserlass) vom 20. Januar 2012 (AmtsBl. M-V S. 194) ist anzuwenden. Link:

10 Niedersachsen Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Beschaffungsstellen des Landes Empfehlung für kommunale Körperschaften Bei Auftragswerten über Euro muss über die Zuschlagserteilung auf der Internetseite des Auftraggebers und zusätzlich auf veröffentlicht werden bei VOB für 6 Monate und bei VOL für 3 Monate Rechtsquelle: Gem. Runderlass des MW, der Staatskanzlei und der übrigen Ministerien vom : Öffentliches Auftragswesen; Festsetzung von Wertgrenzen unterhalb der geltenden EU-Schwellenwerte für 1. Bauaufträge () 2. Liefer- und Dienstleistungsaufträge () Link: -

11 Nordrhein- Westfalen Euro Euro Euro (netto) Geltungsbereich Euro Kommunen Mit Teilnahmewettbewerb Ausbaugewerke: Euro : Euro Euro Ohne Teilnahmewettbewerb Bis zu Euro Mit Teilnahmewettbewerb Bis Euro Auftraggeber des Landes Entsprechend den Vorschriften in und Alle übrigen Gewerke: Euro Rechtsquelle: Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale Vergabegrundsätze) RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v /01-169/12 Link:

12 Rheinland- Pfalz Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Bis Euro Bis Euro Geltungsbereich (brutto) - Verpflichtend für Landesbehörden Übrige öffentliche Auftraggeber können die Regelungen anwenden auf Internetseite oder Beschafferprofil. : ab Euro : nach freihändiger Vergabe ab Euro, nach beschränkter Ausschreibung ab Euro. vor beschränkten Ausschreibungen ab Euro Rechtsquelle: Runderlass vom Link: (Pfad: Wirtschaft > Vergaberecht > Vereinfachung des Vergaberechts)

13 Saarland Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, Bis Euro Bis Euro Euro Ohne Teilnahmewettbewerb: Euro Euro für IuK Mit Teilnahmewettbewerb: Euro Geltungsbereich Verpflichtend für Landesdienststellen Empfehlung für Kommunen Bei beschränkten Ausschreibungen von größeren Bau- und Beschaffungsvorhaben soll formlos in geeigneten Medien informiert werden. unbefristet Bemerkung: Da es keinen neuen Wertgrenzenerlass gibt, gelten seit dem die VOB, VOL und die saarländische Beschaffungsrichtlinie unmittelbar

14 Sachsen Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis Euro bis Euro Euro Keine Wertgrenzen Geltungsbereich Alle öffentlichen Auftraggeber Entsprechend und Vor Auftragserteilung Bei Auftragswerten größer Euro () bzw Euro () 10 Kalendertage vor Zuschlag Information an nicht für Zuschlag vorgesehene Bieter über Namen Bestbieter sowie Ablehnungsgründe. Bei Bieterbeschwerden Weitergabe an Nachprüfungsbehörde (i.d.r. Dienstaufsicht), ggf. Entscheidung innerhalb von 10 Kalendertagen. Rechtsquelle:, Ausgabe 2012 und, Ausgabe 2009 sowie das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergabeG) vom Link: -

15 Sachsen- Anhalt Euro Ausbaugewerke, Landschaftsbau, bis Euro bis Euro Geltungsbereich Euro Euro Alle öffentlichen Auftraggeber Bekanntmachungspflicht auf dem evergabe- Portal des Landes Sachsen-Anhalt unter Rechtsquelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8. Dezember Öffentliches Auftragswesen Einführung der Vergabe- und Vertragsordnungen für Bauleistungen (VOB) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) sowie Hinweis zur Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) Ausgabe 2009 Link:

16 Schleswig- Holstein Geltungsbereich Euro Euro Euro Euro Behörden des Landes, die Kreise, die Ämter und die Gemeinden sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechtes und rechtsfähige Anstalten und Stiftungen Vor erteiltem Auftrag : keine Bekanntmachung auf ( 12 Abs. 1 S. 2). : keine Bekanntmachung auf ( 12 Abs. 1 letzter HS) Gemeinde- oder amtseigene Internetseite : Bei beschränkten Ausschreibungen über Euro, bei freihändigen Vergaben über Euro. : Bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben über Euro (Wertgrenzen) (Verordnung) Rechtsquelle: Landesverordnung zur Änderung der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung vom ; GVOBl. SH. S. 773 Link: Besonderheit: Bei Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen

17 Thüringen Euro Tiefbau, Verkehrswegebau Euro Ausbaugewerke (ohne Energie und Gebäudetechnik), Landschaftsbau, Euro Sonstige Baugewerke Euro Vor erteiltem Auftrag: bei beschränkten Ausschreibungen über Euro : : bei beschränkten Ausschreibungen über Euro bei freihändigen Vergaben über Euro. : bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben über Euro Geltungsbereich Euro Euro Dienststellen der Landesverwaltung und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen sowie Gemeinden, Landkreise und kommunalen Körperschaften (z.b. Zweckverbände) Rechtsquelle: Neubekanntmachung der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie zum , befristet bis zum im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 2 / Link: Thueringer_Vergabe_Mittelstandsrichtlinie/ Zusammenstellung: Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen c/o Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. Mittelstraße 5; Schönefeld info@abst-brandenburg.de, Internet:

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