Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben I 3/ /24
|
|
- Bella Hase
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen Landkreise kreisfreie Städte Regierungen ZBFS nachrichtlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Bayern - Bayerischer Städtetag Bayerischer Landkreistag LAG öffentliche/freie Wohlfahrtspflege LAG freie Wohlfahrtspflege / TB Familie Kommunaler Prüfungsverband Landessozialgericht NAME Schumacher TELEFON TELEFAX referat-i3@stmas.bayern.de Laut -Verteiler Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben I 3/ /24 DATUM Vollzug des SGB II; Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach 46 Abs. 8 und 9 SGB II; Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistungen und der Fluchtkosten 1 Anlage Sehr geehrte Damen und Herren, zur Abrechnung der Bildungs- und Teilhabeleistungen und der Fluchtkosten im SGB II und zur Information für die künftigen Haushaltsplanungen geben wir die nachfolgenden Hinweise. Sie finden Telefon Vermittlung: poststelle@stmas.bayern.de Internet: Adresse: Winzererstraße 9, München
2 SEITE 2 dieses AMS in Kürze auch unter der Adresse - dort künftig unter Ziff. 8 Buchst. b. BMAS hat auf Arbeitsebene den Entwurf einer Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 übermittelt. Über die vorgesehenen Änderungen wird in diesem AMS informiert. Überdies informieren wir über den Fortgang der beabsichtigten Änderung des AGSG. Auf die Mitwirkung der Jobcenter bei der Plausibilisierung von Daten zwecks Ermittlung der flüchtlingsbedingten Kosten (Ziff. 1.3.e und 2) wird besonders hingewiesen. 1. Jährliche, rückwirkende Anpassung der Beteiligungsquote 1.1. Grundsätze Der Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) nach 46 Abs. 8 SGB II dient mittelbar als Ausgleich für die Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) nach 28 SGB II und 6b BKGG. Der Bundesanteil an KdU nach 46 Abs. 9 SGB II dient mittelbar als Ausgleich für die flüchtlingsbedingten Belastungen im SGB II. Auf der Ebene Bund-Land findet somit keine echte Spitzabrechnung der BuT und der flüchtlingsbedingten Kosten statt, sondern lediglich eine dem nahekommende mittelbare Finanzierung: Der gewünschte Finanztransfer an das Land wird in Bundesanteile an den (allgemeinen, für Leistungen an deutsche und ausländische Leistungsberechtigte aufgewendeten) KdU umgerechnet. Ungenauigkeiten sind impliziert. Die Festlegung erfolgt jeweils durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hierbei sind die KdU bloßer Berechnungsfaktor. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der im Kalenderjahr zwischen Bund und Land abgerechneten KdU. Für die zeitliche Zuordnung von Zahlungsflüssen ist also die Kassenwirksamkeit beim Bund maßgeblich. Diese Regelung entspricht einer Vereinbarung zwischen BMAS und Ländern zum Revisionsverfahren und beruht ungeachtet der hierdurch entstehenden Unschärfen auf der unabweisbaren
3 SEITE 3 Notwendigkeit, einen Stichtag festzulegen. Andernfalls wäre zu keinem Zeitpunkt eine Datenbasis fixiert, auf deren Grundlage die Revision stattfinden könnte Bundesanteil nach 46 Abs. 8 SGB II (BuT) Im Jahr 2017 werden für BuT zunächst 3,6 Prozentpunkte KdU abgerufen (vorläufiger Satz aufgrund der Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung (BBFestV) 2016 vom 19. Juli 2016 (BGBl I, S. 1781)). Die vorgenannte Beteiligungsquote wird nach Auswertung der Daten des Jahres 2016 rückwirkend zum 1. Januar des laufenden Jahres 2017 angepasst ( 46 Abs. 8, 10 S. 1 Nr. 1 und S. 2 GB II). Zur Bestimmung der Beteiligungsquote nach Abs. 8 werden die im Jahr 2016 geleisteten Bundesanteile an KdU nach 46 Abs. 8 SGB II mit den Ausgaben für BuT im Jahr 2016 verglichen. Dem Entwurf einer Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 zufolge wird die Bundesbeteiligung nach 46 Abs. 8 SGB II (BuT) für BY rückwirkend zum 1. Jan von bisher 3,6 auf künftig 3,7 Prozentpunkte steigen. Zur Erfassung der Ausgaben für BuT verweisen wir auf unser Rundschreiben I 3/ /50 Bildungs- und Teilhabeleistungen nach 28 SGB II (ggf. i.v.m. 6b BKGG), 34 SGB XII allgemeine Anspruchsvoraussetzungen, Leistungsbedingungen und Verfahrensfragen, veröffentlicht unter (dort Ziffer 3. Buchst. a). Eine festgestellte Differenz zwischen den im Jahr 2016 geleisteten Bundesanteilen an KdU nach 46 Abs. 8 SGB II und den Ausgaben für BuT wird nicht ausgeglichen (hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage; dies ergab sich für die frühere, gleichlautende Gesetzesfassung - damals 46 Abs. 6 und 7 SGB II - aus dem Urteil des BSG vom , mit Urteilsbegründung abrufbar unter s=2&anz=17). Eine Spitzabrechnung findet also nicht statt. Die errechnete Differenz wird allerdings als Maßstab für die Zukunft genommen und die Beteiligungsquote
4 SEITE 4 des laufenden Jahres entsprechend angepasst. Die o. g. Regelung gilt unbefristet. In den kommenden Jahren wird also in gleicher Weise verfahren Bundesanteil nach 46 Abs. 9 SGB II (Flucht) a) Bundesbeteiligung im Jahr Für das Jahr 2016 wurde eine einmalige und abschließende Erhöhung vorgenommen, die für Bayern 6 Prozent-Punkte beträgt ( 46 Abs. 9 S. 2 SGB II). Eine Revision anhand statistischer Daten und darauf beruhende rückwirkende Anpassung für das Jahr 2016 findet nicht statt. Das ZBFS hat für alle bei ihm eingegangenen kommunalen Ausgabenmeldungen des Jahres 2016 die zusätzlichen 6 Prozentpunkte abgerufen b) Bundesbeteiligung im Jahr Im Jahr 2017 werden für fluchtbedingte Kosten zunächst 6 Prozentpunkte KdU abgerufen ( 46 Abs. 9 S. 2 SGB II). Nach Auswertung der Ausgabenstatistik des Jahres 2016 werden die im Jahr 2017 geltenden Prozentsätze rückwirkend zum 1. Januar 2017 angepasst ( 46 Abs. 10 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, S. 5 und 6 SGB II). Die Anpassung soll sicherstellen, dass 900 Mio. Euro transferiert werden und entsprechend den Anteilen der Länder an den flüchtlingsbedingten Kosten im Jahr 2016 verteilt werden. Die festgelegte Summe von 900 Mio. Euro ist das Ergebnis eines auf Vorausschätzungen zur Flüchtlingsbelastung basierenden politischen Kompromisses. Die Bedeutung der festgelegten Summe beschränkt sich auf die zweite Stufe der vorläufigen Abrechnung für das Jahr Dem Entwurf einer Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2017 zufolge wird die Bundesbeteiligung nach 46 Abs. 9 SGB II (Flucht) für BY rückwirkend zum 1. Jan von bisher 6,0 auf künftig 10,1 Prozentpunkte steigen.
5 SEITE 5 Nach Auswertung der Ausgabenstatistik des Jahres 2017 und Feststellung der tatsächlichen flüchtlingsbedingten Kosten dieses Jahres dies wird voraussichtlich frühestens im April/Mai 2018 umgesetzt werden werden die im Jahr 2017 geltenden Prozentsätze abschließend rückwirkend zum 1. Januar 2017 angepasst ( 46 Abs. 10 S. 1 Nr. 2 Buchst. b, S. 7 SGB II). Dabei sind je Land die flüchtlingsbedingten Kosten in tatsächlicher Höhe anzusetzen und in Bezug zu setzen zu den gesamten KdU (für deutsche und ausländische Leistungsberechtigte). Beispiel mit fiktiven Zahlen: Wenn die Bayerischen Kommunen im Jahr 2017 flüchtlingsbedingt 0,1 Mrd. zusätzlich für KdU ausgeben, wird die Bundesbeteiligung an KdU nach 46 Abs. 8 SGB II rückwirkend zum 1. Januar 2017 einheitlich für deutsche und ausländische Leistungsberechtigte auf ca. 10 Prozentpunkte festgelegt. Konsequenz: Die Kommunen rechnen nicht ihre flüchtlingsbedingten Kosten ab, sondern erhalten bei Abrechnung ihrer KdU einheitlich für deutsche und ausländische Leistungsberechtigte zusätzlich 10 Prozentpunkte. Zugleich wird die Quote für das Jahr 2018 vorläufig mit 10 Prozentpunkten festgelegt; sie unterliegt anschließend der Revision. c) Bundesbeteiligung im Jahr Im Jahr 2018 gilt eine ähnliche Regelung. Wir werden zu gegebener Zeit näher informieren. d) Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2019 Für den Zeitraum ab dem Jahr 2019 fehlt bislang eine gesetzliche Regelung. Sie bleibt künftigen Bund-Länder-Verhandlungen vorbehalten. e) Ermittlung der flüchtlingsbedingten Kosten Zur Ermittlung der flüchtlingsbedingten Kosten sind gem. 46 Abs. 10 S. 3 SGB II die Ausgaben für solche Bedarfsgemeinschaften zu erfassen, in denen mindestens ein Mitglied ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter mit bestimmtem aufenthaltsrechtli-
6 SEITE 6 chen Status ist (Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen nach den 22 bis 26 Aufenthaltsgesetz), der erstmals ab 1. Oktober 2015 SGB II-leistungsberechtigt war. Familiennachzügler sind eingeschlossen, sie müssen lediglich Teil der o. g. Bedarfsgemeinschaft sein. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit monatlich mit einer Wartezeit von drei Monaten ermittelt und basieren auf Daten, die unmittelbar aus der Leistungsbearbeitungs-Software der Jobcenter gewonnen werden. Für die zeitliche Zuordnung von Zahlungsflüssen ist weder die Kassenwirksamkeit beim Bund noch bei der Kommune, sondern der in der Leistungsbearbeitungs- Software hinterlegte Zahlungsanspruch der Leistungsberechtigten maßgeblich. Für die zeitliche Zuordnung kommt es darauf an, wann der Leistungsberechtigte - in den Grenzen der Antragswirkung nach 37 Abs. 2 SGB II - mit einer fälligen Forderung des Dritten (z. B. des Vermieters) belastet war. Wichtig ist, dass die Auszahlung in der Leistungssoftware zutreffend gebucht wird; insbesondere darf sie nicht auf Zeiten vor dem Fälligkeitstermin gebucht werden. Beispiel: Wenn ein in einer Sammelunterkunft lebender anerkannter Asylbewerber am erstmals SGB II-Leistungen beantragt, aber erst am einen Gebührenbescheid für 07/16 bis 06/17 erhält, wird diese Forderung der Gebührenstelle in der gesamten Höhe erst im Juni 2017 fällig. Erstattet das Jobcenter im Juni 2017 die gesamte Gebührenforderung, so wird für die gesamte Zahlung die im Jahr 2017 geltende Beteiligungsquote der Bundesbeteiligung nach 46 Abs. 5 SGB II (also einschließlich des Anteils nach Abs. 9) erstattet; zugleich geht die gesamte Zahlung in die Juni-Statistik zu den Fluchtkosten ein. Wichtig ist, dass die Gesamt-Auszahlung in der Leistungssoftware für Juni 2017 gebucht wird. Bis zum Ablauf der Wartezeit von drei Monaten haben die Kommunen Gelegenheit, im Benehmen mit der Bundesagentur für Arbeit notwendige Datenkorrekturen bzw. -plausibilisierungen vorzunehmen. Es wird dringend gebeten, hierbei
7 SEITE 7 mitzuwirken. Nach Ablauf der Wartezeit und Veröffentlichung der Monatswerte sind diese auf der Ebene Bund-Land nicht mehr korrigierbar. Im Falle unplausibler Datenlieferungen könnte es sich ergeben, dass die amtliche Statistik zu den flüchtlingsbedingten Kosten für einzelne oder mehrere Monatswerte der betroffenen Kommune eine Datenlücke aufweist. Der ausgewiesene Monatswert beträgt in diesem Falle Null. Damit würde die zustehende Bundeserstattung insoweit verloren gehen Deckelung zur Meidung der Bundesauftragsverwaltung. Der Bund kann sich an der Finanzierung von Geldleistungsgesetzen beteiligen, die von den Ländern ausgeführt werden; sobald der Bund mindestens 50 % der Kosten trägt, setzt automatisch Bundesauftragsverwaltung ein (Art. 104a Abs. 3 GG). Durch die Bundesbeteiligung an KdU soll eine Bundesauftragsverwaltung nicht ausgelöst werden; die Quote soll daher insgesamt 49 Prozent nicht überschreiten ( 46 Abs. 5 S. 2 SGB II; Deckelungs- Regelung). Maßgeblich ist nach allgemeiner Auffassung die mittlere Bundesbeteiligung im Bundesgebiet, nicht diejenige im einzelnen Land. Wenn die Deckelungs-Regelung greift, werden die allgemeinen Beteiligungssätze, nicht aber die mittelbar zum Ausgleich für BuT oder die mittelbar zum Ausgleich der flüchtlingsbedingten Mehrkosten gedachten Beteiligungssätze gemindert ( 46 Abs. 10 S. 8 und 9 SGB II). Im Fall der Anwendung der og Deckelungs-Regelung wird eine Anpassung im FAG vorgenommen und es erfolgt zulasten des Bundes eine Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Kommunen. Länder und Kommunen sollen nicht wegen der Meidung der Bundesauftragsverwaltung Geld verlieren Erneute Abrechnung der im Rückwirkungszeitraum bereits abgerechneten KdU Die jeweils vor Erlass der Rechtsverordnung im Rückwirkungszeitraum bereits abgerechneten KdU werden unter Anwendung der neuen Beteiligungsquote erneut abgerechnet und sich hieraus ergebende Nach- oder Rückzahlungen geleistet bzw. Verrechnungen mit
8 SEITE 8 den laufenden Abrufen vorgenommen ( 46 Abs. 11 S. 4 SGB II). Das ZBFS führt dies selbstständig durch, ohne dass es neuerlicher Meldungen / Anträge durch die Kommunen bedürfte. Hierbei sind die KdU Gegenstand der Erstattung. Für die zeitliche Zuordnung von Zahlungsflüssen sind die im Rundschreiben Abruf der Bundesbeteiligung unter Ziff. 5 dargelegten Grundsätze zu beachten. Es sind ausschließlich die hiernach dem laufenden Jahr zugehörigen KdU-Ausgaben und Einnahmen der Kommunen zu berücksichtigen. lm - durch ZBFS geführten - Nachweis gegenüber dem Bund wird Tabellenblatt 2 des betreffenden Jahres entsprechend korrigiert, die Jahres-Abrechnung unter Zugrundelegung der neuen Beteiligungsquote dokumentiert. 2. Interkommunale Umverteilung der Bundesbeteiligung an KdU Der bayerische Ministerrat hat am einen vom StMAS vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des AGSG beschlossen. Vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Ministerrats (nach Anhörung der Verbände) und der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag soll die Bundesbeteiligung an den KdU nach 46 Abs. 8 und 9 SGB II künftig interkommunal umverteilt werden. Ziel ist eine Verteilung, die einer Spitzabrechnung der mittelbar für BuT und Flucht bereit gestellten Bundesmittel nahe kommt. Die Umverteilung soll jeweils einmal jährlich rückwirkend, bezogen auf das Vorjahr (Bezugsjahr) erfolgen. Erstmals soll die Umverteilung im Jahr 2018 für das Jahr 2017 stattfinden. Die gesamte Bundesbeteiligung an den KdU soll auch künftig zunächst unmittelbar weitergegeben werden. Sie soll aber zugleich als Verrechnungsmasse für eine interkommunale Umverteilung derjenigen Anteile der Bundesbeteiligung dienen, die auf Bundesebene (mittelbar) besonderen Zwecken dienen: Per Revisionsrechnung soll je Kommune für das Vorjahr ein Einnahmen-Ausgaben-Saldo (Aufkommen an Bundesmitteln nach 46 Abs. 8 und 9 SGB II einerseits - Leistungsausgaben für
9 SEITE 9 Flüchtlinge sowie für BuT andererseits) festgestellt und hiervon ein Zahlungsanspruch oder eine Zahlungspflicht der Kommune abgeleitet und per Bescheid festgestellt werden. Die Zahlungspflichten sollen mit den laufenden Abrufen der Mittel durch das ZBFS verrechnet, die hierdurch frei werdenden Bundesmittel würden zur Befriedigung der Zahlungsansprüche verwendet werden. Im Fall der flüchtlingsbedingten Kosten soll der Verteilungsmaßstab an die der Festlegung auf Bundesebene zugrundeliegenden Leistungsausgaben für Bedarfsgemeinschaften im Kontext Flucht im Bezugsjahr anknüpfen. Die einzelnen kreisfreien Gemeinden und Landkreise sollen gemäß ihrem Anteil an den o. g. Leistungsausgaben aller kreisfreien Gemeinden und Landkreise auch an den an Bayern erbrachten Erstattungsleistungen des Bundes nach 46 Abs. 9 SGB II beteiligt werden. Die o. g. Leistungsausgaben werden in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den flüchtlingsbedingten Kosten ausgewiesen. Diese Daten sollen auch für die Verteilung auf Landesebene maßgeblich sein. Eine Korrektur der Daten im Kontext Flucht nach Veröffentlichung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (vgl. Ziff. 1.3.e) ist auch auf Landesebene ausgeschlossen. Das Land wäre nicht in der Lage, Datenlücken durch eigene Erkenntnisquellen zu schließen. Dies hätte zur Folge, dass Datenlücken zu Lasten der betroffenen Kommune gehen: Sie müsste bei der anschließenden Verteilung auf Landesebene einen entsprechend niedrigeren Verteilungsschlüssel hinnehmen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Schumacher Ministerialrat
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrUnser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben I 3/ /24
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrVollzug des SGB II; Abruf der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung; Information für die künftigen Haushaltsplanungen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Landkreise kreisfreie Städte
MehrVollzug des SGB II; Abruf der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrBayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen Landkreise kreisfreie
MehrUnser Zeichen, Unsere Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben 13/ /391
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ^ Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Optionskommunen Regierungen
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Jäger Optionskommunen
MehrKapitel 5 Finanzierung und Aufsicht
46 SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bundesrecht Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung
MehrBundesrat Drucksache 402/17. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 402/17 23.05.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft
MehrBun d esrat Drucksache 344/18. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bun d esrat 25.07.18 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Arbeitsgemeinschaften nach
MehrBundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 232/14 28.05.14 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der
MehrBundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 268/16 (neu) 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrBundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 250/15 27.05.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2015 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung
MehrSÄCHSISCHER LANDKREISTAG
SÄCHSISCHER LANDKREISTAG Geschäftsstelle Geschäftsstelle Käthe-Kollwitz-Ufer 88, 01309 Dresden Landratsämter in Sachsen Bearbeiter: Herr Neumann Tel.: (0351) 3 18 01 27 Fax: (0351) 3 18 01 44 E-Mail: slkt@landkreistag-sachsen.de
MehrBundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 268/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Optionskommunen Regierungen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/190 7. Wahlperiode 13.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Ausgaben für Kosten der Unterkunft und Heizung
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Per E-Mail Optionskommunen
MehrVorblatt. A. Zielsetzung
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach 6b des Bundeskindergeldgesetzes Vorblatt A. Zielsetzung Die Kommunen tragen
MehrBundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat 23.05.13 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Verordnung zur Festsetzung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/448 5. Wahlperiode 29.05.2007 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion der Linkspartei.PDS Finanzieller Ausgleich für Kommunen nach dem SGB II
MehrBun d esrat. Stellungnahme des Bundesrates
Bun d esrat Drucksache 502/18 (Beschluss) 23.11.18 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Arbeitsgemeinschaften nach
MehrMilliarden-Entlastung der Kommunen durch die vollständige Übernahme der Grundsicherung
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/7934 17.02.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3048 vom 13. Januar 2015 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/7784
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen
Bundesrat Drucksache 545/16 (Beschluss) 04.11.16 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und
MehrLandtag von Baden-Württemberg. Gesetzentwurf. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Landesregierung
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2995 14. 11. 2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
MehrZwei Jahre Bildungspaket
Zwei Jahre Bildungspaket Kenntnis, Inanspruchnahme und Bewertung Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2013 des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des Bundesministeriums
MehrUmsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels vom
Stand: Januar 2016 Umsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Flüchtlingsgipfels vom 24.09.2015 Frage 1: Wie und in welchem Umfang erfolgt die Weitergabe des Anteils an der Bundesmilliarde? Städtetag Baden-Württemberg
Mehrdes Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3288 16. 01. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Reinhold Pix GRÜNE und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Auszahlung
MehrVorlage an den Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen. 8 "Auswirkungen des Bund-länder-Kompromisses bei den Kosten
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 DOsseidorf Präsidentin des landtags Nordrhein-Westfalen F rau Carina Gödecke Platz des landtags
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen
MehrVereinbarung. zwischen. dem Landkreis Unterallgäu. und. der Stadt Memmingen (als Kostenträger) und
FINANZIERUNG DES FRAUENHAUSES MEMMINGEN Vereinbarung zwischen dem Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen (als Kostenträger) und dem Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder e. V. (als Träger
MehrBitte bei Antwort angeben. Vollzug des SGB II; hier: Nicht-Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales 80792 München Optionskommunen Regierungen von Oberbayern, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben nachrichtlich: Regierungen Bundesministerium
MehrKreisbericht zur Grundsicherung SGB II Mai 2012
Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Mai 2012 Eckdaten zur Grundsicherung Im vorliegenden Bericht sind vorläufige Daten aus statistischen Erfassungen nach dem SGB II verwendet. Eine grundsätzliche Belastbarkeit
MehrBitte bei Antwort angeben. Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm betreffend Situation ukrainischer Asylsuchender in Bayern
Abdruck Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Breitsameter TELEFON 089 1261-1130 Frau Präsidentin des Bayerischen
MehrSchriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr betreffend Kinderbräute unter Flüchtlingen in Bayern
Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Breitsameter TELEFON 089 1261-1130 Frau Präsidentin des Bayerischen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/351 7. Wahlperiode 31.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes 2015 und 2016
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Bundesrat Drucksache 752/08 16.10.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung AS - Fz - In Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel Der Bund beteiligt
Mehr// Zukunftsministerium
Bayerisches Staatsministerium für '^ Arbeit und Soziales, Familie und Integration.s-ä Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Famjlie_und Inteoration
MehrAn die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden. im Land Sachsen-Anhalt. Magdeburgburg,18.Dez.14
An die Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden im Land Sachsen-Anhalt Magdeburgburg,18.Dez.14 Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: 2701-10401/2015-1 Bearbeitet von: Herrn
MehrLandtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/3271. Gesetzentwurf der Landesregierung
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3271 Gesetzentwurf der Landesregierung Sechstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Sechstes
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 16/162 16. Wahlperiode 09. 12. 2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel
MehrBericht der Landesregierung über die Entwicklung der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen SGB 11 und XII in NRW
Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/929 17.08.2015 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis Aufgrund
MehrSchriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Wirksamkeit des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in den bayerischen Kommunen
Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Sandra Mänz TELEFON 089 1261-1770 Frau Präsidentin des Bayerischen
MehrViertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW)
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/6636 28.08.2014 Gesetzentwurf der Landesregierung Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für
MehrFünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/492 01.09.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Jäger Gemeinsame Einrichtungen
MehrSatzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden an den kommunalen Kosten des SGB II vom
50/5 Satzung zur Regelung der Beteiligung der Stadte und Gemeinden Satzung zur Regelung der Beteiligung der Städte und Gemeinden des SGB II vom 18.12.2012 Kreistag: 10.12.2012 Aufgrund des 5 der Kreisordnung
MehrKreisbericht zur Grundsicherung SGB II September 2012
Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II September 2012 erstellt durch: Landkreis Havelland Dezernat VI Bereich 91 - Zentral Frau A. Kähne Waldemardamm 3 14641 Nauen Tel. 03321/403 9723 alexandra.kaehne@havelland.de
MehrWie will die Landesregierung die bedarfsgerechte Verteilung der 25-Millionen Soforthilfe des Bundes sicherstellen?
Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Minlstenum für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhem-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1391 11.05.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wohnsituation
MehrE n t w u r f. Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
E n t w u r f Niedersächsisches Gesetz zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern 1 Zusätzliche Mittel und Verteilung (1) 1 Das Land zahlt den
MehrBayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Rüdiger Alfery An die
MehrVEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER)
VEREINBARUNG ÜBER DIE AUSGESTALTUNG DER GEMEINSAMEN EIN- RICHTUNG (JOBCENTER) Vereinbarung gemäß 44 b Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung
MehrSitzungsvorlage. Landkreis Esslingen. Nummer: 4/2015 den 28. Jan Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen
Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 4/2015 den 28. Jan. 2015 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss
MehrAbschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand. 3. Bayerischer Kämmerertag am 3. Juli 2018 in der Meistersingerhalle, Nürnberg
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand 3. Bayerischer Kämmerertag am 3. Juli 2018 in der Meistersingerhalle, Nürnberg Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Foto: St2007 Ortsdurchgang
MehrEinbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss
Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 15/2016 den 3. März 2016 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss
MehrHESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung
18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen
MehrAbschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aktueller Stand Foto: St2007 Ortsdurchgang Rettenberg Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und
MehrSchriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze betreffend Mindestlohn
Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Wolfgang Prietzschk TELEFON 089 1261-1629 Frau Präsidentin des Bayerischen
MehrAuswirkungen der Flüchtlingssituation - finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen
Auswirkungen der Flüchtlingssituation - finanzielle Mehrbelastungen der Kommunen Flüchtlinge bundesweit Flüchtlingszustrom im Jahr 2015: über 1. Mio. Personen Asylanträge: - 2014: 202.000-2015: 476.000-01-04/2016:
MehrBitte bei Antwort angeben PI/G /1823 A, I1/ /201/
Abdruck Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Name Wolfgang Prietzschk TELEFON 089 1261- Frau Präsidentin des
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1123 14.05.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Christoph Erdmenger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ausgaben
MehrGRUNDSICHERUNG. FÜR ARBEITSUCHENDE Dezember
GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE www.kreis-kleve.de Grundsicherung für Arbeitsuchende Bericht in Kürze Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:. Gegenüber dem ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
MehrHintergrundinformation
Nürnberg, den 25. Juni 2013 Hintergrundinformation Auswirkungen des Zensus 2011 auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) Das Wichtigste kurz zusammengefasst: Nach den Ergebnissen des Zensus 2011
MehrKostenerstattung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket Regelungen der Bundesländer zur Verteilung an die Kommunen
Kostenerstattung des Bundes für das Bildungs- und Teilhabepaket Regelungen der Bundesländer zur Verteilung an die Kommunen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Kostenerstattung des Bundes für das Bildungs-
MehrErste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016
Bundesrat Drucksache 50/16 29.01.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - In Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 A. Problem und Ziel Mit
MehrNiedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Frauen, Hannover, den 08.09.2004 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/54 6. Wahlperiode 03.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes und ANTWORT der Landesregierung
MehrGeschäftsführendes Vorstandsmitglied. Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unserer Mitgliedstädte
Städtetag Baden-Württemberg Postfach 10 43 61 70038 Stuttgart Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unserer Mitgliedstädte Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
MehrRichtlinien zur Verrechnung der Kirchenlohnsteueranteile zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
Richtlinien zur Verrechnung der Kirchenlohnsteueranteile 506 Richtlinien zur Verrechnung der Kirchenlohnsteueranteile zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland In der Fassung der
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayer.
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Kürzung der Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen Länder
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4529 5. Wahlperiode 22.09.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Kürzung der Bundesergänzungszuweisungen an die ostdeutschen
Mehr//z ukunftsministerium
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsminislerium für Arbeit und Soziales, Familie und IntearatLon - 80792
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 09.12.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Regelungsbedürfnis
MehrDie Ministerin. Tagesordnungspunkt "Wann gibt die Regierung den bereits veröffentlichten Kommunalfinanzbericht 2017 auch dem Landtag zur Kenntnis?
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn
MehrHerbsttagung Fachverband der Kämmerer in NRW e.v.
Herbsttagung Fachverband der Kämmerer in NRW e.v. 16. November 2016 in Mülheim an der Ruhr Aktuelle Finanzlage und neue Herausforderungen schaffen wir das? Flüchtlingskosten und Finanzierung Verena Göppert,
MehrArbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe
Bremer Institut für Arbeit smarktforschung und Jugend berufshilfe (BIAJ) An Interessierte Bevenser Straße 5 28329 Bremen Hinweis: Weitere BIAJ-Veröffentlichungen zum Thema Hartz IV-Sanktionen finden Sie
MehrEinbringung des Haushaltsentwurfes Fachbereich 50 Arbeit und Soziales Sozialausschuss
Einbringung des Haushaltsentwurfes 2017 Fachbereich 50 Arbeit und Soziales Sozialausschuss 22.11.2016 1 Gesamtergebnis Produkte Soziales 2016/ 2017 Produktübersicht Veränderung 0501 Leistungen SGB XII
MehrF. Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung; Abführung von Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen
Anlage 2030.8.3-F Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung; Abführung von Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
MehrGRUNDSICHERUNG. FÜR ARBEITSUCHENDE April
GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE www.kreis-kleve.de Grundsicherung für Arbeitsuchende Bericht in Kürze Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:. Gegenüber dem ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
MehrDamen und Herren Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg aus dem Landkreis Esslingen. 21. Juni 2018
Damen und Herren Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg aus dem Landkreis Esslingen 21. Juni 2018 Kostentragung für Geduldete und Gestattete/ Liquidität des Landkreises Esslingen Sehr geehrte Abgeordnete,
MehrKreisbericht zur Grundsicherung SGB II Dezember 2012
Kreisbericht zur Grundsicherung SGB II Dezember 2012 erstellt durch: Landkreis Havelland Dezernat VI Waldemardamm 3 14641 Nauen Datenquelle: SGB II Fachverfahren Open/PROSOZ, Haushalts- und Kassenverfahren
MehrBemessung der abgeleiteten Beitragssätze gemäß 242, 243 SGB V
Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn An alle bundesunmittelbaren Krankenkassen nachrichtlich: Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger Bundesministerium für Gesundheit Aufsichtsbehörden
Mehr17. Wahlperiode Drucksache 17/9265. zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze
17. Wahlperiode 01.12.2015 Drucksache 17/9265 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze A) Problem Der Freistaat Bayern gewährt den Landkreisen und kreisfreien
Mehr