Ein modernes, sehr günstig erworbenes Schiff bietet in einem wachsenden Marktumfeld die Aussicht auf eine attraktive Wertsteigerung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ein modernes, sehr günstig erworbenes Schiff bietet in einem wachsenden Marktumfeld die Aussicht auf eine attraktive Wertsteigerung."

Transkript

1 4 Ein modernes, sehr günstig erworbenes Schiff bietet in einem wachsenden Marktumfeld die Aussicht auf eine attraktive Wertsteigerung. Buss Schiffsfonds 4 MS BC Hamburg

2 2 Editorial Kommen Sie an Bord! Antizyklische Investition in ein modernes Schiff Hohes Wertsteigerungspotenzial durch niedrige Anschaffungskosten Gesicherte Festcharter bei einem weltweit führenden Linienreeder: Mærsk Gesamtauszahlungen von rund 140 % bis 227 % je nach Laufzeit geplant Nahezu steuerfreie Auszahlungen durch Tonnagesteuer Mindestbeteiligung von Kein Agio

3 Editorial 3 Auf Ebbe folgt Flut Was die Schifffahrt seit Jahrhunderten begleitet: Ebbe und Flut, ein Auf und Ab der Märkte. Und eine Erkenntnis: Jede Abwärtsbewegung wird von einer Erholung abgelöst. Seit Anfang 2010 bewegen wir uns aus einem tiefen Wellental nach oben. Angesichts positiver Marktprognosen ist heute der richtige Zeitpunkt, um mit einem modernen, sehr günstig erworbenen Schiff in einen aussichtsreichen Markt einzusteigen. Für die Perspektiven der Schifffahrt gibt es in den nächsten Jahrzehnten eine entscheidende Konstante: das Wachstum der Weltbevölkerung, die laut UNO von derzeit sieben auf gut neun Milliarden Menschen im Jahr 2050 ansteigen soll. Gleichzeitig nimmt ein immer größerer Teil der Bevölkerung aktiv am Wirtschaftsgeschehen teil. Das zeigt sich beispielsweise an den kräftigen Wachstumsraten der Schwellen- und Entwicklungsländer. Ein hohes Weltwirtschaftswachstum schlägt sich üblicherweise in einem starken Anstieg des Welthandels nieder. Davon profitiert wiederum die Containerschifffahrt in hohem Maße: Sie wächst im Allgemeinen um das 2,5- bis Dreifache der Weltwirtschaft. Bereits 2010 hat der weltweite Containerumschlag um rund zwölf Prozent zugenommen. Für die nächsten Jahre prognostizieren Experten Wachstumsraten von acht Prozent und mehr. Der Einstiegszeitpunkt ist dabei nach wie vor günstig: Containerschiffe können mit zum Teil hohen Preisabschlägen erworben werden. Für antizyklisch orientierte Investoren sind zurzeit kleinere Zubringer-Containerschiffe besonders interessant. Nach Angaben des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik steht in diesem Segment eine statische Flottenentwicklung einer soliden Nachfrageerholung gegenüber. Angesichts wachsender Nachfrage ist deshalb mit steigenden Schiffspreisen zu rechnen. Das Fondsschiff, die BC Hamburg, wurde im Dezember 2009 an einem Tiefpunkt des Marktes erworben zu einem sehr günstigen Kaufpreis von rund 13 Mio. US$. Schiffe gleichen Typs erzielten in der Vergangenheit bis zu doppelt so hohe Preise. Aktuell bewertet ein Gutachter die BC Hamburg mit gut 17 Mio. US$. Bis März 2015 ist das Fondsschiff an die Nummer eins im internationalen Containerverkehr verchartert: Mærsk Line, ein Geschäftsbereich der bonitätsstarken Reederei A.P. Møller-Mærsk. Buss Schiffsfonds 4: Höchste Zeit an Bord zu gehen!

4 4 Vollständigkeitserklärung Erklärung zur Prospektverantwortung Anbieterin dieser Vermögensanlage ist die Buss Capital GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg, Reiherdamm 44, Hamburg. Alle Angaben und Prognosen über Entwicklungen in diesem Verkaufsprospekt beruhen auf den gegenwärtigen wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen Erlassen der Finanzverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland und wurden von der Buss Capital GmbH & Co. KG mit kaufmännischer Sorgfalt zusammengestellt. Für den Inhalt sind nur die bis zum Datum der Prospektaufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Verkaufsprospekt gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen, z. B. bei wesentlichen Änderungen in Form eines Nachtrags gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anleger eine unternehmerische Beteiligung eingehen. Die Anleger werden aufgefordert, den gesamten Verkaufsprospekt, insbesondere die Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 12 bis 20, aufmerksam zu lesen. Die Anbieterin übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospekts und erklärt, dass die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Datum der Prospektaufstellung: 17. Januar 2011 Buss Capital GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin, die Buss Capital Verwaltung GmbH, diese vertreten durch ihre alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer: Dr. Johann Killinger Dr. Dirk Baldeweg Marc Nagel

5 5 Inhalt Überblick Editorial 3 Vollständigkeitserklärung 4 Kurzdarstellung 6 Risiken 12 Anbieterin 22 Investitionskonzept Der Markt 26 Das Schiff 30 Die Beschäftigung 32 Prognosen Investitionsplanung 34 Ergebnisplanung 38 Kapitalflussplanung 44 Sensitivitätsanalyse 46 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 50 Recht 58 Vertragspartner 70 Steuern 78 Vertragswerk 82 Hinweise 104 Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

6 6 Kurzdarstellung Die Vermögensanlage im Überblick Neue Kursbestimmung in den Schifffahrtsmärkten: Charterraten und Schiffspreise sind aus einem Allzeittief auf dem Weg nach oben. Das Fondsschiff wurde bereits Ende 2009 zu einem günstigen Preis erworben, daher bieten sich jetzt gute Einstiegsmöglichkeiten für antizyklisch orientierte private Investoren. Beteiligungsangebot Die MS BC Hamburg Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG ( Fondsgesellschaft ) hat mit Kaufvertrag vom 18. Dezember 2009 die BC Hamburg erworben und betreibt sie seit ihrer Übernahme am 5. März 2010 im internationalen Seeverkehr. Anleger können sich als Treugeber über die Buss Treuhand GmbH ( Treuhänderin ) an der Fondsgesellschaft beteiligen. Als Kommanditisten haben sich die Buss Shipping Holding GmbH & Co. KG ( Buss Shipping Holding ) mit einem Kommanditanteil in Höhe von sowie die Buss Capital GmbH & Co. KG ( Buss Capital ), die Buss Shipping GmbH & Co. KG und die Buss Treuhand GmbH ( Treuhänderin ) mit Kommanditanteilen in Höhe von jeweils an der Fondsgesellschaft beteiligt. Das Kommanditkapital der Fondsgesellschaft soll um insgesamt ( Emissionskapital ) auf insgesamt erhöht werden. Mit Zustimmung der Komplementärin kann das Emissionskapital um weitere auf bis zu erhöht werden ( Überzeichnungsreserve ). Anlageobjekt Anlageobjekt ist das TEU-Containerschiff MS BC Hamburg. Die BC Hamburg ist ein modernes, vier Jahre altes Containerschiff mit eigenem Ladegeschirr, 220 Kühlcontaineranschlüssen und einer homogenen Ladefähigkeit von 679 TEU à 14 t. Gebaut wurde das Schiff auf der CSC Jinling Shipyard, einer renommierten chinesischen Werft. Die Fondsgesellschaft hat das Schiff für 13,18 Mio. US$ zzgl. ca Nebenkosten erworben. Neubauten würden heute ca. 21,5 Mio. US$ kosten. Ein Schiffswertgutachten vom 10. Januar 2011 taxierte den Schiffswert auf 17,25 Mio. US$. Die BC Hamburg ist bis März 2015 an Mærsk Line, ein Geschäftsbereich der A. P. Møller-Mærsk A/S, Kopenhagen, verchartert. Die Charterraten decken von Anfang an die geplanten

7 7 Betriebskosten und steigen sukzessive an. Bei einer Erholung der Märkte beabsichtigt die Fondsgesellschaft, von den dann wieder steigenden Raten zu profitieren. Damit verbindet das Beteiligungsangebot chancenorientiert das günstige Einstiegsniveau in der Containerschifffahrt von Ende 2009 mit einem langfristigen Chartervertrag bei einer bonitätsstarken Reederei. Bereederungsvertrag und technisches Management Vertragsreeder der Fondsgesellschaft ist die Buss Shipping GmbH & Co. KG ( Buss Shipping ). Die Reederei Gebr. Winter GmbH & Co. KG ist vom Vertragsreeder mit der technischen Bereederung des Schiffs beauftragt worden. Prognostizierte Laufzeit Die tatsächliche Laufzeit der Beteiligung hängt von der Entscheidung der Gesellschafter über den Zeitpunkt der Schiffsveräußerung ab. Die Entwicklung der Schifffahrtsmärkte ist für diese Entscheidung maßgeblich. Im Rahmen des vorliegenden Beteiligungsangebots werden Laufzeiten bis Ende 2015, 2020 und 2025 prognostiziert. Die verschiedenen Laufzeiten fußen auf entsprechenden Verkaufszeitpunkten der BC Hamburg. Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit gegründet, Anleger können ihre Beteiligung mit einer Frist von einem Jahr, erstmals zum 31. Dezember 2021, kündigen. Fremdfinanzierung Ein Teil der Investitionssumme wird durch Fremdmittel finanziert. Dafür hat die Fondsgesellschaft mit einer deutschen Geschäftsbank einen Vertrag über ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von 7 Mio. US$ abgeschlossen. Seine Laufzeit beträgt sechs Jahre ab Übernahme des Schiffs. Das Darlehen wird je nach Wahl der Zinsperiode durch die Fondsgesellschaft auf drei-, sechs- oder zwölfmonatiger US$-LIBOR-Basis zzgl. Bankmarge in Höhe von 2,75% p.a. verzinst. Für 50 % des Schiffshypothekendarlehens wurde von März 2011 bis März 2015 ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen. Der hierfür gesicherte Zinssatz beträgt 2 % p. a. (exkl. Bank-

8 8 Kurzdarstellung marge). Für den ungesicherten Teil des Schiffshypothekendarlehens ist bis einschließlich 2012 mit einem Zinssatz von durchschnittlich 3,5 % p. a. (inkl. Marge) kalkuliert. Für die Jahre 2013/2014 ist in der Prognose ein Zinssatz von 4,75 % p. a. und für das Jahr 2015 ein Zinssatz von 5,25 % p. a., jeweils inkl. Marge angesetzt. Zur Vorfinanzierung des Eigenkapitals für den Ankauf der BC Hamburg hat die Buss Shipping Holding der Fondsgesellschaft bis zum 31. Dezember 2011 ein Darlehen in Höhe von 6,5 Mio. US$ gewährt. Der Zinssatz beträgt 4 % p. a. Auszahlungen Verläuft die Beteiligung wie geplant, erhalten die Anleger ab 2013 Auszahlungen von anfänglich 4 % p. a. Sollte die Laufzeit des Fonds im Jahr 2020 enden, so ist ein Anstieg der Auszahlungen auf 14,4 % p. a. vorgesehen. Die Auszahlungen erfolgen nachschüssig im ersten Quartal des Folgejahres. In Abhängigkeit der prognostizierten Fondslaufzeit sind Gesamtauszahlungen von 139,8 % bei einer Fondslaufzeit bis 2015, 187,5 % bei einer Fondslaufzeit bis 2020 und 226,7 % bei einer Fondslaufzeit bis 2025 prognostiziert. Platzierungsgarantie Die Buss Shipping Holding hat eine Platzierungsgarantie abgegeben und hat sich unter dieser Garantie dazu verpflichtet das bis zum 15. Dezember 2011 ggf. noch nicht gezeichnete Emissionskapital zu übernehmen. Komprimierte Darstellung der Investitionsprognose der MS BC Hamburg Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG (Prognose) Mittelverwendung Anteil bezogen auf Gesamtfinanzierung Anteil bezogen auf Eigenkapital Aufwand für den Erwerb des Schiffs, inkl. Nebenkosten ,50 % 127,86 % Fondsabhängige Vergütungen ,02 % 18,92 % Nebenkosten der Vermögensanlage ,89 % 8,40 % Liquiditätsreserve ,58 % 16,45 % Gesamt ,00 % 171,63 % Die vorstehende Darstellung enthält Zwischenfinanzierungszinsen und liquiditätswirksame Kursverluste aus der Tilgung der Eigenmittelzwischenfinanzierung als Nebenkosten der Vermögensanlage. Liquiditätswirksam sind diese Zinsen und Kursverluste in der jeweiligen Liquiditäts- und Ergebnisprognose der Fondsgesellschaft berücksichtigt. Es können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Die vollständige Investitions- und Finanzierungsprognose ist auf den Seiten 34 f. dargestellt und erläutert.

9 9 Die Buss Shipping Holding gehört zum Unternehmensverbund der Buss Group GmbH & Co. KG, die mit der Auskunft der Creditreform vom 3. Januar 2011 mit einem Bonitätsindex von 253 (auf einer Skala von 100 = ausgezeichnete Bonität bis 600 = harte Negativmerkmale) bewertet wird. Bisher wurde von keinem der von Buss Capital aufgelegten Fonds eine Platzierungsgarantie in Anspruch genommen. Besondere Gewinnverteilung Im Rahmen des Ankaufs im Krisenjahr 2009 sowie bei der finanziellen Sicherstellung des Schiffsbetriebes im ersten Jahr, hat die Buss Shipping Holding einen besonderen Gesellschafterbeitrag erbracht und maßgeblich zur Durchführung des Investments beigetragen. Hierfür erhält sie eine zusätzliche Auszahlung für den Fall, dass der verfügbare Liquiditätsüberschuss der Fondsgesellschaft Auszahlungen an die Anleger von durchschnittlich über 8 % p. a. ab dem 1. April 2011 sowie bei Liquidation der Fondsgesellschaft zusätzlich die Rückzahlung der geleisteten Einlage zulässt, in Höhe von 30 % des diesen übersteigenden Teils. Die verbleibende Liquidität steht den übrigen Anlegern zu, vgl. Seite 59 und 14.3, 15.1 Gesellschaftsvertrag. Gewinnvorab bei Schiffsverkauf Bei Verkauf oder Totalverlust des Schiffs erhalten Buss Capital, Buss Shipping Holding und der Vertragsreeder einen Gewinnvorab von jeweils 1 % des Erlöses aus dem Schiffsverkauf (Verkaufspreis nach Abzug etwaiger Dockungskosten und Maklerkommissionen) bzw. der Versicherungsentschädigung (vgl Gesellschaftsvertrag). Steuerliches Konzept Die Einkünfte der Fondsgesellschaft werden auf Ebene des Anlegers als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Die Fondsgesellschaft ist für einkommensteuerliche Zwecke transparent und damit kein eigenes Steuersubjekt. Die Fondsgesellschaft hat im Jahr der Schiffsübernahme zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG (sog. Tonnagesteuer) optiert. Damit stehen den erwarteten Auszahlungen nur geringe Steuerzahlungen gegenüber. Mit der pauschalen Gewinnermittlung sind nicht nur die laufenden Gewinne eines Schiffsbetriebs, sondern grundsätzlich auch ein etwaiger Gewinn aus der Veräußerung eines Schiffs abgegolten. Treuhänderin Zu den Aufgaben der Treuhänderin zählen insbesondere, die Interessen der Anleger wahrzunehmen, die Auszahlungen vorzunehmen sowie für die Fondsgeschäftsführung mit den Anlegern zu kommunizieren (vgl. Seite 61 f). Formale Mittelverwendungskontrolle Die Verwendung und Freigabe des Emissionskapitals während der Investitionsphase wird von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt ausschließlich nach formalen Kriterien. Anlegerkreis Dieses Beteiligungsangebot richtet sich an anlageerfahrene, natürliche Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, die Beteiligung im Privatvermögen halten und an der wirtschaftlichen Entwicklung der internationalen Schifffahrtsmärkte partizipieren möchten. Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit Risiken verbunden ist (vgl. Seiten 12 20). Sie ist daher nur für Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens unternehmerisch investieren möchten und die den bei einem unerwartet negativen Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust in Kauf nehmen können.

10 10 Kurzdarstellung Die rechtlichen und insbesondere steuerlichen Ausführungen und Annahmen in diesem Prospekt betreffen ausschließlich in Deutschland ansässige und steuerpflichtige natürliche Personen Es wird empfohlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Dies gilt insbesondere für Anleger, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder mehrere Wohnsitze im In- und Ausland haben. Personen mit US-amerikanischer oder kanadischer Staatsbürgerschaft bzw. juristische oder natürliche Personen mit Sitz oder erstem Wohnsitz in den USA oder Kanada dürfen sich nicht an der Fondsgesellschaft beteiligen. Die mit den Vermögensanlagen verbundenen Rechte Die Anleger beteiligen sich zunächst als Treugeber über die Treuhänderin mittelbar an der Fondsgesellschaft, können ihr aber später nach Maßgabe des Treuhand- und Verwaltungsvertrags und des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft (im Folgenden Gesellschaftsvertrag ) auch unmittelbar als Kommanditisten beitreten. Treugeber sind im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander einem Kommanditisten gleichgestellt. Die Rechte der Anleger sind das Stimmrecht, das Informations- und Einsichtsrecht, das Kündigungsrecht, die Beteiligung am Gewinn und Verlust, an den stillen Reserven, an den Auszahlungen und dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft sowie der Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft. Die vollständig genannten Rechte werden im Abschnitt Recht, Seite 59 61, erläutert. Einschränkung der freien Handelbarkeit der Vermögensanlage Anteile an der Fondsgesellschaft bzw. die sich aus der Treugeberstellung ergebenden Rechte und Pflichten können mit wirtschaftlicher Wirkung zum Schluss oder zum Beginn eines Geschäftsjahres übertragen werden. Die Übertragung bedarf dabei in der Regel der Zustimmung der Komplementärin, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Sofern die Übertragung nicht mit wirtschaftlicher Wirkung zum Ende oder Beginn eines Geschäftsjahres erfolgen soll, sind etwaige Kosten, die der Fondsgesellschaft hierdurch entstehen, von dem übertragenden Kommanditisten/Treugeber bzw. dem Begünstigten zu tragen. Der übertragene Anteil muss mindestens betragen und durch teilbar sein. Die freie Handelbarkeit der Beteiligung ist zudem dadurch eingeschränkt, dass für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert. Haftung Die Haftung eines Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern ist auf seine Hafteinlage beschränkt. Sie beträgt jeweils 10 % des übernommenen Beteiligungsbetrags. Diese Haftung kann in Höhe erhaltener Auszahlungen wieder aufleben, soweit die Haftsumme unterschritten wird. Sofern Anleger nur mittelbar über die Treuhänderin an der Fondsgesellschaft beteiligt sind, haften Anleger nicht unmittelbar gegenüber Gesellschaftsgläubigern, da an ihrer Stelle die Treuhänderin als Kommanditistin im Handelsregister eingetragen ist. Da der jeweilige Anleger als Treugeber jedoch die Treuhänderin von jeder Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger freizustellen hat, ist der Treugeber auch insoweit einem unmittelbar haftenden Kommanditisten gleichgestellt. Die sich auf Basis der Ergebnis- und Liquiditätsprognosen ergebenden jährlichen Auszahlungen sind in den Kapitalflussprognosen auf Seite getrennt in Eigenkapitalrückzahlungen und Gewinnausschüttungen dargestellt. Das sich für einen Kommanditisten ergebende Haftungsvolumen ist dort ebenfalls ausgewiesen.

11 11 Beteiligung und Abwicklung Die Mindestbeteiligung beträgt Höhere Beteiligungsbeträge müssen durch teilbar sein. Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage entspricht dem jeweiligen Beteiligungsbetrag. Ein Agio ist nicht zu entrichten. Der Beteiligungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Annahme der Beitrittserklärung und Zahlungsaufforderung durch die Treuhänderin auf folgendes Mittelverwendungskonto einzuzahlen: Kontoinhaber: MS BC Hamburg Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG Bank: UniCredit Bank AG, Hamburg Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: DE BIC (S.W.I.F.T.-Code): HYVEDEMM300 Das öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich in Deutschland und beginnt gemäß 9 Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz einen Tag nach Veröffentlichung dieses Prospekts. Die Zeichnung von Anteilen ist bis zur Vollplatzierung des Emissionskapitals, längstens bis zum 15. Dezember 2011, möglich. Da das Emissionskapital begrenzt ist, kann die Annahme nicht garantiert werden. Nach Annahme der Beitrittserklärung ist eine Kürzung von Anteilen möglich, wenn der Anleger seine Einlage nicht oder nicht vollständig einzahlt. Darüber hinaus ist eine vorzeitige Schließung der Zeichnung oder eine Kürzung der Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen nicht möglich. Die Beteiligungsstruktur im Überblick Anleger Buss Treuhand GmbH (Treuhänderin) Buss Shipping GmbH & Co. KG (Vertragsreeder, Ankaufsvermittlung) Buss Capital GmbH & Co. KG (Anbieterin) Buss Shipping Holding GmbH & Co. KG (Eigenkapitalzwischenfinanzierung, Platzierungsgarantin) MS BC Hamburg Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG (Fondsgesellschaft) MS BC Hamburg Verwaltung GmbH (Komplementärin) Seeschiff MS BC Hamburg

12 12 Risiken Risiken der Vermögensanlage Die Beteiligung an der MS BC Hamburg Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG ist ein unternehmerisches Engagement, das mit Risiken verbunden ist. Anleger sollten die Beteiligung deshalb eingehend prüfen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligung kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Wenn zukünftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen von den unterstellten Annahmen abweichen, kann dies die Ertrags- und Liquiditätsentwicklung der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen, was letztlich die Wertentwicklung und die Ertragsentwicklung der Beteiligung für den Anleger gegenüber den Erwartungen und Prognosen wesentlich negativ verändern würde. Verzinsung und Rückzahlung der Einlagen der Gesellschafter werden nicht garantiert. Die folgenden Ausführungen umfassen alle tatsächlichen und rechtlichen Risiken, die nach Kenntnis der Anbieterin im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung erkennbar sind und von der Anbieterin als wesentlich erachtet werden. Die Reihenfolge der Darstellung orientiert sich an der Aufteilung nach prognosegefährdenden und anlagegefährdenden sowie anlegergefährdenden Risiken. Anleger sollten sich gewissenhaft mit den Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt und vor allem mit den hier dargestellten Risiken der Beteiligung befassen sowie deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung individuell bewerten. Der Eintritt einzelner, aber auch die Kumulation mehrerer Risiken kann zu einem Misserfolg der Beteiligung bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur für Anleger geeignet, die Teile ihres Vermögens unternehmerisch investieren möchten und einen bei nicht prognosegemäßem, negativem Verlauf eintretenden Verlust bis hin zu einem Totalverlust in Kauf nehmen können. Anleger sollten sich eingehend, ggf. mit einem fachkundigen Rechts- und Steuerberater, mit den Ausführungen in diesem Verkaufsprospekt und vor allem mit den hier dargestellten Risiken der Beteiligung befassen und deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung individuell bewerten. Prognose- und anlagegefährdende Risiken Prognosegefährdende Risiken sind Risiken, die zu einem schlechteren wirtschaftlichen Ergebnis und einer schwächeren Rendite als geplant führen können. Anlagegefährdende Risiken gefährden entweder das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage. Sie können einen teilweisen oder vollständigen Verlust des Beteiligungsbetrags oder die Insolvenz der Fondsgesellschaft nach sich ziehen. Da eine sehr negative Entwicklung eines prognosegefährdenden Risikos sich anlagegefährdend auswirken kann bzw. die gleichzeitige Realisierung mehrerer prognosegefährdender Risiken sich anlagegefährdend auswirken kann, verzichten die nachfolgenden Ausführungen auf eine getrennte Darstellung.

13 13 Chartereinnahmen Das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung hängt in hohem Maße davon ab, dass die für die BC Hamburg angenommenen Chartereinnahmen auch tatsächlich erzielt werden. Die BC Hamburg ist seit dem 8. März 2010 für fünf Jahre (+/- 60 Tage nach Wahl des Charterers) an Mærsk Line, einen Geschäftsbereich der A.P. Møller-Mærsk A/S, Kopenhagen, verchartert. Es besteht das Risiko, dass der Charterer die unter dem geschlossenen Chartervertrag zu zahlende Charterrate nicht oder nicht in vereinbarter Höhe leistet (Bonitätsrisiko). Darüber hinaus ist der Charterer zur Kündigung des Chartervertrags berechtigt, wenn Störungen des Chartervertrags eintreten. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer Ausfallzeit von über 30 Tagen oder bei Krieg zwischen zwei oder mehreren der Staaten der Volksrepublik China, Dänemark, Frankreich, Deutschland, USA, dem Vereinigten Königreich, Russland sowie dem Registerbzw. Flaggenstaat. Kommt es zu einer Kündigung, besteht das Risiko, dass das Schiff nicht bzw. nur zu einer geringeren Charter beschäftigt werden kann. In diesem Fall würden sich die Ertragssituation der Fondsgesellschaft, und in der Folge auch die Auszahlungen an die Anleger, verschlechtern. Dieses Risiko ist auch nach Auslaufen des bestehenden Chartervertrags gegeben. In den Ergebnis- und Liquiditätsprognosen wurden bestimmte Ansätze bei den Ausfallzeiten (Off-hire) berücksichtigt. Höhere Ausfallzeiten führen zu einem verschlechterten Ergebnis der Fondsgesellschaft sowie zu verringerten Auszahlungen an die Anleger. Ferner besteht das Risiko, dass der Charterer bei einem Ausfall des Schiffs Schadensersatzansprüche gegenüber der Fondsgesellschaft geltend macht. Die Folge sind geringere Einnahmen, was zu reduzierten Auszahlungen an die Anleger führt. Schiffsbetriebskosten Die Schiffsbetriebskosten sind auf Basis von Erfahrungswerten der Reederei Gebr. Winter GmbH & Co. KG kalkuliert. Die Entwicklung dieser Kosten ist jedoch nicht exakt planbar, u.a. weil sie auch vom Fahrtgebiet des Schiffs abhängen. Es besteht das Risiko, dass die tatsächlichen Schiffsbetriebskosten höher ausfallen als kalkuliert, z. B. durch steigende Schmierölpreise, stärker als erwartet steigende Personalkosten, höhere Versicherungsprämien, nicht kalkulierte Wechselkursschwankungen sowie ungeplante Reparaturen. Ein großer Teil der Schiffsbetriebskosten fällt auch an, wenn das Schiff nicht beschäftigt ist. Änderungen der rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie beispielsweise der Wegfall der Ausflaggungsgenehmigung oder ein Flaggenwechsel, können dazu führen, dass sich die Personalkosten und damit die Schiffsbetriebskosten erhöhen. Höhere Kosten bzw. Kosten, denen keine Chartereinnahmen gegenüberstehen, können das Ergebnis der Fondsgesellschaft reduzieren und zu geringeren auszahlungsfähigen Liquiditätsüberschüssen an die Anleger führen. Dockungskosten Kosten für die Dockung des Schiffs sowie die Dauer der Werftaufenthalte sind nicht genau abzuschätzen. Die hierfür in der Prognoserechnung angesetzten Kosten und Ausfalltage können aufgrund höherer Reparaturaufwendungen und/oder längerer Werftaufenthalte zu höheren finanziellen Belastungen bzw. Einnahmeausfällen der Fondsgesellschaft führen als prognostiziert. Dies kann das Ergebnis der Fondsgesellschaft belasten und damit die geplanten Auszahlungen an die Anleger reduzieren. Veräußerung des Schiffs Die Szenarien für die Ergebnis- und Liquiditätsprognose unterstellen den möglichen Verkauf des Schiffs nach fünf-, zehnbzw. 15-jährigem Schiffsbetrieb. Der tatsächliche Verkaufserlös des Schiffs ist von der Nachfrage nach dieser Schiffsklasse zum Verkaufszeitpunkt abhängig und unterliegt Schwankungen. Ebenso hat der Zustand des Schiffs Einfluss auf den zu erzielenden Erlös. Es besteht daher das Risiko, einen geringeren Verkaufserlös zu erzielen als kalkuliert. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung. Eine Veräußerung des Schiffs muss von den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft mit mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Der Veräußerungszeitpunkt ist daher für den einzelnen Anleger nicht planbar. Überschreitung der kalkulierten Kosten Soweit in der Investitions- und in der Ergebnisprognose aufgeführte Kosten nicht vertraglich vereinbart sind, besteht das Risiko höherer Ausgaben und/oder geringerer Einnahmen als prognostiziert. Das kann das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft und die Auszahlungen an die Anleger reduzieren. Vertragserfüllungsrisiko / Insolvenzrisiko Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner der Fondsgesellschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen, z. B. infolge ihrer Insolvenz, nicht oder nur teilweise nachkommen oder vorhandene Kündigungsrechte wahrnehmen. Dies gilt insbesondere für die Zahlungsverpflichtungen aus dem Chartervertrag, die Verpflichtungen aus Darlehensverträgen und dem Bereederungsvertrag sowie Makler-/Befrachtungsverträgen. In der Folge können Einnahmen ausfallen oder höhere Aufwendun-

14 14 Risiken gen entstehen. Schadensersatzansprüche aus solchen Verträgen können rechtlich durch Haftungsbegrenzungen etwa in Versicherungs- und Geschäftsbesorgungsverträgen sowie in Verträgen mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern und wirtschaftlich durch die Bonität der Vertragspartner begrenzt sein. Es besteht daher das Risiko, dass die Fondsgesellschaft nicht vollständigen oder sogar keinen Ersatz für die entstandenen Schäden erhält. Fallen Vertragspartner aus bzw. laufen Verträge mit ihnen aus, besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft keine neuen Verträge oder nur zu für die Fondsgesellschaft ungünstigeren Konditionen, als in den Prognoserechnungen angenommen, abschließen kann, was geringere Einnahmen oder höhere Aufwendungen als prognostiziert nach sich ziehen kann. Verletzt die Fondsgesellschaft ihrerseits vertragliche Pflichten, kann dies zur Kündigung von Verträgen, insbesondere von Charter- oder Darlehensverträgen führen. Dies kann eine schlechtere rechtliche oder wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft nach sich ziehen. Infolge einer Vertragsverletzung besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft Vertragsstrafen oder Schadensersatzzahlungen leisten muss. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Finanzdienstleistungsinstitute, bei denen die Fondsgesellschaft ihre Liquiditätsreserve anlegt, zahlungsunfähig werden. In diesem Zusammenhang besteht das Risiko, dass die Liquiditätsreserve vollständig verloren geht. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis der Fondsgesellschaft auswirken und in Folge zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Die vorstehenden Risiken können das Ergebnis der Fondsgesellschaft und die geplanten Auszahlungen an die Anleger belasten. Fremdfinanzierungsrisiko Die Fondsgesellschaft hat mit einer deutschen Geschäftsbank zur langfristigen Finanzierung der BC Hamburg ein Schiffshypothekendarlehen über sechs Jahre ab der Übernahme des Schiffs sowie für die Vorfinanzierung der Eigenmittel ein Eigenmittelzwischenfinanzierungsdarlehen mit der Buss Shipping Holding geschlossen. Als Sicherheit für das Schiffshypothekendarlehen hat die Fondsgesellschaft eine erstrangige Schiffshypothek zugunsten der finanzierenden Bank auf das Schiff bestellt. Weiterhin hat sie die Einnahmen aus Charterverträgen sowie eventuelle Versicherungsentschädigungen an diese abgetreten. Sollte die Fondsgesellschaft das Schiffshypothekendarlehen nicht zu den vertraglich vereinbarten Tilgungsterminen zurückführen können, kann die Bank den Darlehensvertrag kündigen und seine sofortige Rückführung fordern bzw. die für das Darlehen bestellten Sicherheiten verwerten, insbesondere das Schiff versteigern lassen. Dies ist auch möglich, wenn die Bank den Darlehensvertrag aufgrund der üblichen Kündigungsmöglichkeiten kündigen sollte. Im schlechtesten Fall könnte es zu einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft kommen, die den Verlust eines Teils bis hin zum Totalverlust der Einlage nach sich ziehen kann. Eine Garantie oder Verpflichtung, wonach Anleger im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die Rückzahlung der eingezahlten Beträge haben, besteht nicht. Wenn eine neue Ermittlung des Schiffswertes ergibt, dass die noch bestehende Darlehensforderung die vereinbarte Beleihungshöhe von 60 % übersteigt, hat die finanzierende Bank das Recht, von der Fondsgesellschaft zu verlangen, entweder das Darlehen auf die vereinbarte Beleihungshöhe zurückzuführen oder zusätzliche Sicherheiten zu bestellen. Bei Auslaufen des Schiffshypothekendarlehens im Jahr 2016 beträgt der noch nicht zurückgeführte Darlehensteil ca. 5 Mio. US$. Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft für den noch nicht zurückgeführten Darlehensteil keine Anschlussfinanzierung oder nur eine Anschlussfinanzierung zu schlechteren Konditionen als kalkuliert abschließen kann. Sollten Anleger der Verpflichtung zur Zahlung ihrer gezeichneten Einlage nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig nachkommen oder fällt die Platzierungsgarantin aus, kann die Fondsgesellschaft unter Umständen gezwungen sein, ein weiteres Darlehen aufzunehmen, um ihrerseits Verpflichtungen, beispielsweise aus den laufenden Schiffsbetriebskosten oder dem Schiffshypothekendarlehen, erfüllen zu können. Sofern Anleger bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft einen Abfindungsanspruch haben, der Fondsgesellschaft jedoch nicht genügend Liquidität zur Verfügung steht, muss die Fondsgesellschaft eine Zwischenfinanzierung in Anspruch nehmen. Die beschriebenen Risiken können das Ergebnis der Fondsgesellschaft erheblich bis hin zur Insolvenz und damit bis hin zu einem Totalverlust für die Anleger belasten.

15 15 Währungsrisiken Bei einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine Vermögensanlage in Euro. Die Chartereinnahmen sowie der überwiegende Teil der Betriebskosten werden voraussichtlich in US-Dollar generiert bzw. entstehen. Ein Teil der Gesellschaftskosten, z. B. Rechts-, Steuer- und sonstige Beratungskosten sowie ein Teil der Schiffsbetriebskosten z. B. Versicherungskosten, fällt erfahrungsgemäß in Euro an. Die Fondsgesellschaft muss für diese Positionen Teile der Einnahmewährung (insbesondere US- Dollar) wechseln. Bei einer schwächeren Einnahmewährung gegenüber der Ausgabewährung als kalkuliert ergäben sich hieraus zusätzliche Aufwendungen. Das führt zu einem verschlechterten Ergebnis der Fondsgesellschaft. Die Vorfinanzierung der Eigenmittel durch die Buss Shipping Holding wurde in US-Dollar vereinbart. Es besteht das Risiko, dass der US-Dollar während der Rückführung des Darlehens stärker gegenüber dem Euro valutiert und es somit zu höheren Rückführungsaufwendungen kommt als ursprünglich prognostiziert. Die Folge ist ein reduziertes Ergebnis der Fondsgesellschaft. Es existiert ferner ein Wechselkursrisiko für den Fall, dass das Schiffshypothekendarlehen zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise in eine Währung konvertiert oder z. B. bei der Anschlussfinanzierung ganz oder teilweise in einer Währung aufgenommen wird, die nicht die Einnahmewährung ist. Es besteht das Risiko, dass diese Währung während der Betriebsphase gegenüber der Einnahmewährung stärker wird als am Tag der Valutierung. Darüber hinaus hat die finanzierende Bank die Option, bei stärkeren Kursverlusten eine Rückführung in der Höhe zu verlangen, die sich nach dem Darlehensvertrag ergeben würde. Diese Sachverhalte können das Ergebnis der Fondsgesellschaft belasten, was mit entsprechend geringeren Auszahlungen an die Anleger verbunden ist. Fondsgesellschaft für den Zeitraum vom 5. März 2011 bis zum 5. März 2015 ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen. Für den Rest der Darlehenssumme aus dem Schiffshypothekendarlehen besteht zurzeit keine Zinssicherung. Die Zinssätze für das Schiffshypothekendarlehen unterliegen daher den Schwankungen der Kapitalmärkte für Zinsen auf US$-LIBOR-Basis und sind von den gewählten Kreditwährungen abhängig. Höhere Zinssätze als kalkuliert führen zu einem höheren Kapitaldienst als kalkuliert und belasten das Ergebnis der Fondsgesellschaft, was zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen kann als geplant. Dies gilt entsprechend, falls die tatsächliche Darlehensvaluta höher ist als für den gegebenen Zeitpunkt kalkuliert. Sollten das bereits abgeschlossene oder zukünftige Zinssicherungsgeschäfte oder Zinstermingeschäfte, z. B. bei Verkauf des Schiffs, vorzeitig aufgelöst werden müssen, besteht das Risiko, dass zum Zeitpunkt der Kündigung des Vertrags niedrigere Zinskonditionen am Markt bestehen als in dem Zinssicherungsgeschäft vereinbart. Die Fondsgesellschaft hätte dann die entsprechende Zinsdifferenz an die finanzierende Bank zu leisten. Dies würde sich negativ auf das Ergebnis der Fondsgesellschaft und auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Sollten die Kommanditeinlagen später als geplant eingezahlt werden, würden sich höhere Zinsaufwendungen für die Eigenkapitalzwischenfinanzierung ergeben als geplant. Dies würde ebenfalls das Ergebnis der Fondsgesellschaft und damit die Auszahlungen an die Anleger belasten. Marktrisiko Es besteht das Risiko, dass die Krise auf den Schifffahrtsmärkten längere Zeit andauert, und eine Erholung der Märkte erst in einigen Jahren oder überhaupt nicht eintritt. Ferner können sich die Marktverhältnisse erneut verschlechtern und sich entsprechend negativ auf das Ergebnis der Fondsgesellschaft und auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Die Fondsgesellschaft erzielt in der Betriebs- und Veräußerungsphase Einkünfte in US-Dollar. Da ihre Auszahlungen an die Anleger jedoch in Euro erfolgen, bestehen hier Währungsrisiken. Sollte der Euro gegenüber dem US-Dollar im Vergleich zum prospektierten Wechselkurs stärker notieren, so reduzieren sich die in Euro kalkulierten Liquiditätsüberschüsse der Fondsgesellschaft, was die Höhe der Auszahlungen an die Anleger belastet. Zinsrisiko Für jeweils die Hälfte des nach dem Tilgungsplan des Schiffshypothekendarlehens vorgesehenen Darlehensbetrags hat die Liquiditätsrisiko Es kann in der Fondsgesellschaft zu einer Liquiditätsunterdeckung kommen (z. B. durch fehlende Einnahmen oder anfallende Kosten wie beispielsweise für eine außerplanmäßige Dockung). In diesem Fall wäre zu einer Vermeidung der Liquidation der Fondsgesellschaft die Aufnahme von Finanzmitteln (Eigenkapital oder Fremdkapital) erforderlich. Es besteht das Risiko, dass diese Mittel für die Fondsgesellschaft nicht verfügbar gemacht werden können, wodurch das Ergebnis der Fondsgesellschaft und in der Folge die Auszahlungen an die Anleger belastet werden.

16 16 Risiken Schadensfälle / Versicherbarkeit Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während des Schiffsbetriebs Schäden an Schiff und/oder Ladung entstehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Eigentum Dritter beschädigt wird. Ebenso besteht das Risiko rechtswidriger Angriffe auf das Schiff und seine Besatzung (Piraterie). Die BC Hamburg ist im branchenüblichen Umfang versichert. Es besteht das Risiko, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind bzw. die Versicherungen einzelne Schäden nicht decken, die frist- und formgerechte Verlängerung einer Versicherung versäumt wird, dass der Versicherungsschutz versagt wird oder aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend ist. In diesem Fall hätte die Fondsgesellschaft die Kosten für die Schäden selbst zu tragen; je nach Schadenshöhe kann dies das Ergebnis der Fondsgesellschaft belasten oder sogar zu ihrer Insolvenz führen. Bei Eintritt von Schadensfällen kann sich ferner der jeweilige Schiffsbetriebsaufwand durch die branchenüblichen Selbstbehalte erhöhen, insbesondere dann, wenn Versicherungsfälle kumuliert auftreten. Durch Selbstbehalte können auch Einnahmen aus einer Loss-of-Hire-Versicherung reduziert werden. Treten vermehrt Versicherungsfälle auf, ist nicht auszuschließen, dass die jeweiligen Versicherer ihre Versicherungsprämien erhöhen. Auch ist ein Ausfall von Versicherungsgesellschaften nicht auszuschließen (Bonitätsrisiko). In diesen Fällen kann es zu schlechteren Ergebnissen der Fondsgesellschaft und zu geringeren Auszahlungen an die Anleger kommen. Bauliche Mängel Bei der BC Hamburg handelt es sich um ein Schiff mit Werftablieferung im September Es ist nicht auszuschließen, dass das Schiff bauliche Mängel aufweist, die weder bei der Besichtigung des Schiffs durch einen Gutachter noch bei dem Betrieb des Schiffs festgestellt worden sind. Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bzw. der Werft sind nicht mehr geltend zu machen. Bauliche Mängel können zu einer schlechteren Vercharterung und zu einem niedrigeren Veräußerungserlös des Schiffs führen. Dies wirkt sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft und somit auf die Auszahlungen an die Anleger aus. Behördliche Genehmigungen Die BC Hamburg fährt seit dem Tag der Übernahme unter der Flagge von Malta. Die hierfür erteilte Ausflaggungsgenehmigung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gilt für zwei Jahre und ist danach zu erneuern. Es besteht die Möglichkeit, dass die bestehende Ausflaggungsgenehmigung des BSH nachträglich widerrufen bzw. nach Ablauf von zwei Jahren nicht erneuert wird. In der Folge müsste dann ein Teil der Besatzung gegen EU-Personal ausgetauscht werden, was eine Steigerung der Personalkosten, die ein Teil der Schiffsbetriebskosten sind, nach sich ziehen würde. Weiterhin besteht das Risiko, dass zusätzlich zu den bestehenden neue Genehmigungen erforderlich werden, ohne deren Vorliegen der Betrieb des Schiffs untersagt oder zumindest eingeschränkt werden könnte. Eine finanzielle Belastung der Fondsgesellschaft wäre die Folge. Dies ginge zulasten der Auszahlung an die Anleger. Interessenkonflikte Die Komplementärin der Fondsgesellschaft, die Anbieterin Buss Capital, die Treuhänderin, der Vertragsreeder sowie die Buss Shipping Holding sind mit der Buss Group GmbH & Co. KG verbundene Unternehmen. Ferner sind Geschäftsführer dieser Gesellschaften auch Geschäftsführer der Komplementärin der Fondsgesellschaft sowie des Vertragsreeders bzw. Gesellschafter der Anbieterin und der Treuhänderin, so dass kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen der Fondsgesellschaft und für diese tätigen Vertragspartnern bestehen. Es besteht daher das Risiko, dass für die Fondsgesellschaft handelnde Personen nicht ausschließlich die Interessen der Fondsgesellschaft bzw. der Anleger vertreten, sondern auch eigene Interessen bzw. Interessen verbundener Unternehmen verfolgen und Entscheidungen treffen, die für die Fondsgesellschaft negative Auswirkungen haben und damit zulasten der Auszahlungen an die Anleger gehen. Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle Die Fondsgesellschaft hat mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Vertrag über die formale Kontrolle der Mittelverwendung des Emissionskapitals geschlossen. Nach diesem Vertrag beschränkt sich die Prüfung darauf, ob bestimmte Zahlungsvoraussetzungen formal vorliegen. Eine Kontrolle hinsichtlich des wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Konzepts des in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Beteiligungsangebots, der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen oder Vertragspartnern oder der Werthaltigkeit von Garantien, insbesondere der Platzierungsgarantie, der Rechtswirksamkeit vorgelegter Verträge und Vereinbarungen, der von Dritten gegenüber der Fondsgesellschaft erbrachten Leistungen oder der Werthaltigkeit oder Ertragsfähigkeit der Investitionen findet durch den Mittelverwendungskontrolleur nicht statt. Es besteht das Risiko, dass das Emissionskapital ganz oder teilweise nicht bestimmungsgemäß verwendet wird. Dies kann die Insolvenz der Fondsgesellschaft und ggf. den Totalverlust der Beteiligung nach sich ziehen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft werden damit durch diesen Vertrag für den Anleger nicht begrenzt.

17 17 Ausländisches Recht Die Fondsgesellschaft hat Verträge abgeschlossen, die ausländischem Recht unterliegen und bei denen sich der Gerichtsstand im Ausland befindet, und wird voraussichtlich auch zukünftig solche Verträge abschließen. Es besteht das Risiko, dass andere Rechtsordnungen die Verträge für nicht wirksam erklären. Außerdem kann eine Rechtsverfolgung zur Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Verträgen aufgrund zusätzlicher Kosten erschwert sein. Diese beeinflussen die wirtschaftliche Situation der Fondsgesellschaft unmittelbar und führen zu verminderten oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger. Internationale Aspekte Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Anlaufen ausländischer Häfen nach dem Recht ausländischer Staaten für die Fondsgesellschaft oder für die Anleger steuerliche Verpflichtungen entstehen. Diese können z. B. eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung entsprechend verringern. Platzierungsgarantie Die Buss Shipping Holding hat gegenüber der Fondsgesellschaft eine Platzierungsgarantie in Höhe des einzuwerbenden Emissionskapitals abgegeben. Ein Ausfall der Platzierungsgarantin kann dazu führen, dass das erforderliche Eigenkapital der Fondsgesellschaft erst später, nicht vollständig oder überhaupt nicht aufgebracht wird. Dies kann die Realisierung oder das wirtschaftliche Ergebnis des Beteiligungskonzepts der Fondsgesellschaft gefährden und im schlimmsten Fall zur Rückabwicklung der Fondsgesellschaft und damit zu verminderten oder ausbleibenden Auszahlungen an die Anleger führen. Rückabwicklung Es besteht das Risiko einer Rückabwicklung der Fondsgesellschaft, beispielsweise wegen des Ausfalls des Platzierungsgaranten. Für die Anleger besteht daher das Risiko, dass sie ihre eingezahlte Einlage bei einer Rückabwicklung nicht oder nicht vollständig zurückerhalten. Es sind keine besonderen Regelungen für eine Rückabwicklung vorgesehen. Es besteht keine Garantie oder Verpflichtung, nach der Anleger im Falle einer Rückabwicklung Anspruch auf die Rückzahlung der eingezahlten Beträge haben. Quellenangaben Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält verschiedene Angaben und Aussagen Dritter. Diese Aussagen wurden von der Anbieterin auf Plausibilität geprüft. Es wurde jedoch keine vollumfängliche inhaltliche Überprüfung der Aussagen vorgenommen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die auf Aussagen Dritter basierenden Angaben in diesem Verkaufsprospekt unrichtig, unvollständig und/oder aus dem Sachzusammenhang gelöst, missverständlich oder falsch wieder gegeben wurden. Soweit Aussagen und Angaben Dritter Grundlage für die Erstellung der in diesem Verkaufsprospekt verwendeten bzw. erstellen Prognosen gewesen sind, kann sich eine solch unrichtige Angabe Dritter negativ auf die vom Anleger erzielbare Gesamtauszahlung auswirken. Eine Haftung Dritter, deren Aussagen übernommen wurden, ist in der Regel begrenzt oder, wie bei öffentlich zugänglichen Quellen, ganz ausgeschlossen. Sofern keine Entschädigung geltend gemacht werden kann, kann dies das Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen und somit die Rückflüsse der Anleger gefährden. Widerruf von Beteiligungen Anleger könnten ihre Beitrittserklärung aufgrund eines gesetzlichen Widerrufsrechts widerrufen, nachdem die Treuhänderin für sie der Fondsgesellschaft beigetreten ist. Es besteht das Risiko, dass Gerichte feststellen, dass die Widerrufsbelehrung und/oder die Verbraucherinformationen nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang den gesetzlichen Anforderungen genügt und/oder nicht wirksam erfolgt ist und folglich das gesetzliche Widerrufsrecht der betreffenden Anleger auch nach sehr langer Zeit noch nicht erloschen ist. Es ist daher möglich, dass einzelne oder mehrere Anleger zu einem späteren Zeitpunkt, auch nach Abschluss der Platzierung des Emissionskapitals, wirksam den Widerruf ihrer Beteiligung erklären. In diesem Falle wäre die Fondsgesellschaft verpflichtet, dem widerrufenden Anleger die geleisteten Zahlungen zum Teil oder vollständig zu erstatten. Spätere Widerrufe können daher die Liquidität der Fondsgesellschaft belasten. Es besteht das Risiko, dass in solchen Fällen die Auszahlungen reduziert oder ausgesetzt werden müssen. Auch eine Insolvenz der Fondsgesellschaft kann eintreten. Für die in der Fondsgesellschaft verbleibenden Anleger kann dies letztlich den Totalverlust der Beteiligung bedeuten. Risiken im Zusammenhang mit Fernabsatz Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Beteiligung in Einzelfällen im Fernabsatz ( 312 b ff. BGB) vertrieben wird und dann Fernabsatzgeschäfte vorliegen. Zur Anwendbarkeit und Umsetzung der Vorschriften über den Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen ( 312 b ff. BGB) auf

18 18 Risiken den Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen Fonds gibt es bislang keine eindeutige Rechtsprechung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass wegen einer Verletzung der Vorschriften über den Fernabsatz bei Finanzdienstleistungen Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft geltend gemacht werden. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft keine Auszahlungen an die Anleger vornehmen kann, sondern stattdessen geltend gemachte Ansprüche bedienen muss. Sofern die bei der Fondsgesellschaft vorhandene Liquidität zur Tilgung der geltend gemachten Ansprüche nicht ausreicht, besteht ggf. die Notwendigkeit zur Aufnahme von Fremdkapital. Die damit zusammenhängenden Kosten sowie die Tilgung des aufgenommenen Fremdkapitals können sich ebenfalls negativ auf die Auszahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft auswirken. Eine verminderte Auszahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft kann sich negativ auf die vom Anleger erzielbaren Gesamtauszahlungen auswirken. Fehlende Regulierung Das vorliegende Beteiligungsangebot unterliegt zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Deutschland keiner Regulierung. Es besteht keine besondere öffentliche Aufsicht oder Kontrolle zum Schutz der Anleger, wie dies beispielsweise für Investmentvermögen der Fall ist. Daher besteht das Risiko, dass die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft Maßnahmen ergreift oder Handlungen vornimmt, die bei einem regulierten und einer Aufsicht unterstehendem Vermögen nicht möglich wären. Dies kann dazu führen, dass das Vermögen der Fondsgesellschaft einem höheren Risiko ausgesetzt ist als regulierte Vermögen. Im schlimmsten Fall kann die Realisierung dieser Risiken zur Zahlungsunfähigkeit und ggf. der Insolvenz der Fondsgesellschaft führen. Ein Totalverlust der vom Anleger gezahlten Einlage wäre die Folge. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Aufsichtsbehörden von einer Regulierungspflicht der Fondsgesellschaft ausgehen oder dass eine solche während der Fondslaufzeit eingeführt wird. Es besteht dann das Risiko, dass besondere Anforderungen an die Tätigkeit der Fondsgesellschaft gestellt werden, wie z. B. erhöhte Anforderungen an die Liquidität und Risikostreuung, was mit höheren Kosten für die Fondsgesellschaft verbunden wäre. Auch ist es möglich, dass die Tätigkeit der Fondsgesellschaft eingeschränkt oder vollständig untersagt wird. In Folge kann es zur vorzeitigen Liquidation und zur Auflösung der Fondsgesellschaft kommen. Dies kann zu erheblichen negativen Abweichungen von den prognostizierten Rückflüssen führen und damit das erzielbare Ergebnis der Anleger negativ beeinflussen. Im schlechtesten Fall kann es zum vollständigen Verlust der Einlage des Anlegers kommen. Majorisierung Grundsätzlich bedürfen Beschlüsse der Fondsgesellschaft nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der einfachen Mehrheit. Bestimmte Beschlüsse bedürfen einer 75%igen Mehrheit der abgegebenen Stimmen (bspw. Änderung des Gesellschaftsvertrags und Auflösung der Gesellschaft) oder sogar der 75%igen Zustimmung des vorhandenen Kapitals (abweichende Verwendung von Liquiditätsüberschüssen). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine Minderheit von Anlegern solche Beschlüsse blockiert. Bei Zeichnungen sehr hoher Zeichnungssummen durch einen einzelnen Anleger oder den Platzierungsgaranten kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese die Stimmenmehrheit und damit beherrschenden Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschafterversammlungen erhält. Die gemäß Gesellschaftsvertrag gefassten Gesellschafterbeschlüsse sind bindend, so dass ein einzelner Anleger unter Umständen auch die Folgen eines Beschlusses zu tragen hat, dem er nicht zugestimmt hat. Steuerliche Risiken Fortbestand der steuerlichen Rechtslage und der konzeptionellen Grundlagen Das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden inländischen Rechtslage entwickelt. Künftige Änderungen der Gesetze, der Rechtsprechung oder der Auffassung der Finanzverwaltung können sich nachteilig auf die steuerliche Situation der Fondsgesellschaft und der Anleger auswirken. Ferner wird vorausgesetzt, dass die im Verkaufsprospekt beschriebenen tatsächlichen konzeptionellen Grundlagen in ihrer Gesamtheit eintreten. Die abschließende Würdigung der steuerlich relevanten Sachverhalte durch die Finanzverwaltung wird erst im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen. Insoweit können auch rückwirkende, für die Beteiligung negative Änderungen der steuerlichen Situation eintreten. Sollte die Finanzverwaltung der Auffassung der Fondsgesellschaft nicht folgen, müsste diese Einspruchs- und Klageverfahren mit ungewissem Ausgang führen, was entsprechend höhere Gesellschaftskosten zur Folge hätte. Dies würde sich negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Anwendung der Tonnagebesteuerung Das steuerliche Konzept dieses Beteiligungsangebots beruht auf der durchgehenden Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage gem. 5a EStG (Tonnagebesteuerung) durch die Fondsgesellschaft. Falls die Fondsgesellschaft die Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagebesteuerung, insbesondere das Merkmal der inländischen Bereederung, nicht erfüllt, entfällt für sie die Möglichkeit der pauschalen Ge-

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

GEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte

GEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte GEBAB Bridge Fonds I Investition in Betriebsfortführungskonzepte GEBAB Bridge Fonds I Der GEBAB Bridge Fonds I ist eine geschlossene Beteiligung, ähnlich einem Private-Equity- Fonds, die Eigenkapital

Mehr

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio.

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio. Beitrittserklärung Ich, der/die Unterzeichnende Herr Frau Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Geburtsdatum/-ort Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Finanzamt Steueridentifikationsnummer Steuernummer

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI Vertriebs AG INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. NEUNTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING GESCHLOSSENE INVESTMENTKOMMANDITGESELLSCHAFT GUTACHTERLICHER WERT

Mehr

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH Was wollen die meisten Sparer und Anleger? à Vermögen aufbauen à Geld so anlegen, dass es rentabel, besichert und kurzfristig wieder verfügbar ist Die

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung K a u f v e r t r a g Zwischen KEE/REM Photovoltaikanlagen GmbH, Sauerwiesen 2, 67661 Kaiserslautern, vertreten durch ihren unterzeichnenden einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer, - nachfolgend

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO MAP MULTI ASSET PORTFOLIO Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 zu dem Verkaufsprospekt der MULTI ASSET PORTFOLIO GmbH & Co. KG mit Datum der Prospektaufstellung vom 5.

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Überprüfung Bankenhaftung

Überprüfung Bankenhaftung Überprüfung Bankenhaftung Schäfer Riedl Baetcke Formular für geschädigte Erwerber von geschlossenen Immobilienfonds -Bitte berücksichtigen Sie, daß bei Darlehensabschluß/Erwerb vor dem 112004 die Ansprüche

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

«Anlegernr» MS Patmos GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren «Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes www.woelbern-invest.de Holland ROTTERDAM 72 Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 16.04.2012 betreffend

Mehr

Schiffsbeteiligungen Tonnagesteuer wird zum Bumerang Von der Finanzverwaltung droht weiteres Ungemach für gebeutelte Investoren

Schiffsbeteiligungen Tonnagesteuer wird zum Bumerang Von der Finanzverwaltung droht weiteres Ungemach für gebeutelte Investoren Schiffsbeteiligungen Tonnagesteuer wird zum Bumerang Von der Finanzverwaltung droht weiteres Ungemach für gebeutelte Investoren (Hamburg/Bremen 25. November 2011) Für Anleger in Geschlossenen Schiffsbeteiligungen

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung. Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl.

Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung. Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl. Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl. Sparplan für Herrn Paul Krankenversicherung Musterstr, Musterstadt erstellt

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen

Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen Die fondsgebundene Vermögensverwaltung Eine gute Entscheidung für Ihr Vermögen Die Partner und ihre Funktionen 1 WARBURG INVEST Vermögensvewalter Portfoliomanagement FIL - Fondsbank Depotbank Vertrieb

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:...

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:... Fragebogen I. Persönliche Angaben Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax:.. E-Mail:... Internet:... Beruf:.... II. Rechtsschutzversicherung: Rechtschutzversicherung besteht seit:...

Mehr

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle

Mehr

Tablet & ipadverleih. Ready to Rent.

Tablet & ipadverleih. Ready to Rent. Tablet & ipadverleih Ready to Rent. 1 Kurzinformationen Unter 200 bis 300 Geschäftsideen befinden sich vielleicht 1 oder 2 wahre "Perlen": Das sind solche, die ein oft unglaublich hohes Potential haben

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) 3 Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB) Hierfür müsste zwischen diesen Parteien ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit it 4: Fall zur GbR Übersicht: Fall 5 - Sachverhalt A, B, C und D haben sich zu einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen,

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Sparkasse Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV Jeden Tag Zinsen hamstern. Das Profil. Sie suchen ein Investment, das der momentanen Marktsituation angepasst

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds IFZM IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Der Informationsdienst für die Trendfolgestrategie IFZM Die KASKO für Investmentfonds IFZM Ein Trendfolgesystem macht nur Sinn, wenn die Signale ausgeführt

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

mit Ablauf des 02.11.2011 endete die Abstimmungsfrist des am 05.10.2011 eingeleiteten Umlaufverfahrens.

mit Ablauf des 02.11.2011 endete die Abstimmungsfrist des am 05.10.2011 eingeleiteten Umlaufverfahrens. Bonner Str. 323 50968 Köln An alle Anleger und Anlegerinnen der Köln, den 08. November 2011 Ihre Beteiligung an der (DDF II) Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger mit Ablauf des 02.11.2011 endete

Mehr

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*

Mehr

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur

Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung:

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung: Fragebogen für Kapitalanleger Name: Anschrift: Telefax: Telefon: E-Mail: Name der Beteiligung: I. Vorbereitungsphase zu Anlageberatung: Welche Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen finanzieller,

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG

family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG Wünsche haben ist menschlich. Immobilieneigentum und stabiles Wachstum des privaten Vermögens zählen zu den wichtigsten Zielen der

Mehr

Online-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen

Online-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen Per Post/Fax/Mail an: Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann Freihofstr. 6 73730 Esslingen Fax: 0711-368438 Mail: info@hh-h.de Gesellschafter/in Adresse Telefon: geschäftlich: Fax E-Mail privat: Genaue

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG

Lebensversicherung. http://www.konsument.at/cs/satellite?pagename=konsument/magazinartikel/printma... OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Seite 1 von 6 OBJEKTIV UNBESTECHLICH KEINE WERBUNG Lebensversicherung Verschenken Sie kein Geld! veröffentlicht am 11.03.2011, aktualisiert am 14.03.2011 "Verschenken Sie kein Geld" ist der aktuelle Rat

Mehr

Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012

Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012 Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012 Viele Verbraucher haben im Spätsommer/Herbst 2008 mit der RWE Westfalen- Weser-Ems AG (RWE) Gaslieferverträge zu einem Festpreis mit der Bezeichnung RWE Erdgas 2011 abgeschlossen.

Mehr

Fall 3. Ausgangsfall:

Fall 3. Ausgangsfall: PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN GRUNDKURS ZIVILRECHT (PROF. DR. STEPHAN LORENZ) WINTERSEMESTER 2013/14 Fall 3 Ausgangsfall: A. Ausgangsfall: Anspruch des G gegen E auf Zahlung von 375 aus 433 Abs. 2 BGB G könnte

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle.

STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN. Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. STREITFINANZIERUNG BEI IMMOBILIENKREDITEN Recht für Alle. Niedrige Zinsen für Alle. MAXIMUM IUS WIR ÜBER UNS Ein starkes Team, Qualität und Kontinuität, setzt sich für Ihre Interessen ein! MAXIMUM IUS

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags

11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller

Mehr

Kiri Fonds III Spanien

Kiri Fonds III Spanien Kiri Fonds III Spanien Nachtrag Nr. 2 We Grow Investition in den schnellsten Edelholzbaum der Welt Nachtrag Nr. 2 gemäß 11 VermAnlG der WeGrow GmbH vom 31. März 2015 zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Neu: Jetzt auch für fondsgebundene Policen! Lebensversicherung verkaufen statt kündigen. In Kooperation mit

Neu: Jetzt auch für fondsgebundene Policen! Lebensversicherung verkaufen statt kündigen. In Kooperation mit Neu: Jetzt auch für fondsgebundene Policen! Lebensversicherung verkaufen statt kündigen In Kooperation mit Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung! In Deutschland existieren ca. 94 Millionen Kapitallebensoder

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds

Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds Anlage 7 zu IDW S 4 Zusatzangaben bei Lebensversicherungs- Zweitmarktfonds (Stand: 18.05.2006) Zu 3.3.: Darstellung der wesentlichen Risiken der Vermögensanlage Zu 3.9.: Angaben über die Anlageziele und

Mehr

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto Politische Gemeinde Arbon Reglement über das Landkreditkonto Inhaltsverzeichnis Seite Art. Zielsetzungen, Kredit 3 Art. Zuständigkeit 3 Art. 3 Kaufpreis 3 Art. 4 Übernahme durch die Stadt 3 Art. 5 Verkauf

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde

Mehr

Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung

Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung NEU - Jetzt auch für fondsgebundene Versicherungen Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung! In Deutschland existieren ca. 90 Millionen Kapitallebensoder Rentenversicherungen.

Mehr

IMPRESSUM / DISCLAIMER:

IMPRESSUM / DISCLAIMER: IMPRESSUM / DISCLAIMER: InsideGuide erscheint 40 mal pro Jahr in einem ungefähren Rhythmus von zwei Wochen. Das Druckwerk, sowie die Webseiten sind als Manuskript zu betrachten, welche ausschliesslich

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG

Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014. zum. Wertpapierprospekt. vom 11. Juni 2013. gemäß 6 WpPG Nachtrag Nr. 2 vom 17. Februar 2014 zum Wertpapierprospekt vom 11. Juni 2013 gemäß 6 WpPG für das öffentliche Angebot von 15.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag

Mehr

CFB-Fonds 176. Flugzeugfonds Airbus A319 I. Fondsinformation

CFB-Fonds 176. Flugzeugfonds Airbus A319 I. Fondsinformation CFB-Fonds 176 Flugzeugfonds Airbus A319 I Fondsinformation 2 CFB-Fonds 176 Invest before flight mit dem neuen Flugzeugfonds der CFB! Investieren Sie in eines der weltweit am stärksten nachgefragten Flugzeuge

Mehr

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT FINANZIELLE SICHERHEIT IST IM ERNSTFALL UNVERZICHTBAR Ein Todesfall verändert das Leben Ihrer Angehörigen nachhaltig. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen,

Mehr

Steuern sind zum Sparen da. Immobilien

Steuern sind zum Sparen da. Immobilien Steuern sind zum Sparen da. Immobilien »Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.«helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler und Finanzminister STEUERN SPAREN. Unterm

Mehr

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung

Hypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon

Mehr

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft" genannt)

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend Fondsgesellschaft genannt) Präambel Vorname und Name Straße und Hausnr. PLZ und Wohnort (nachfolgend "Verkäufer" genannt) hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft"

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr