Gaststä&enpauschalierung ab 2013 Überblick
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- Christian Stein
- vor 8 Jahren
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1 Gaststä&enpauschalierung ab 2013 Überblick! Keine Vollpauschalierung sondern erweiterte Ausgabenpauschalierung! Modulares System mit 3 Teilpauschalien! Bemessungsgrundlage: Umsatz nach 125 (1) BAO! PauschalierungsberechFgt sind Betriebe, für die eine Gewerbeberech=gung für das Gastgewerbe erforderlich ist! Beherbergung von Gästen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes)! Verabreichung von Speisen und Getränkeausschank (Gaststä&en)! Keine Änderung der allgemeine Zugangsvoraussetzungen! Vorjahresumsätze max. EUR ! keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung 1
2 Vergleich mit der bisherigen Regelung Wer fällt in den Anwendungsbereich der Pauschalierung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Gaststä&enpauschalierung Verordnung ALT bis 2012! GaststäXenbetriebe! Beherbergungsbetriebe! Keine Buchführungspflicht! Keine freiwillig geführten Bücher! Umsätze des Vorjahrs max. EUR ! Ausgabe von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumlichkeiten zur dorfgen Konsuma=on Gaststä&enpauschalierung Verordnung NEU ab 2013! GewerbeberechFgung nach 111 GewO erforderlich (Beherbergung von Gästen und Verabreichung von Speisen und Ausschank von Getränken)! Keine Buchführungspflicht! Keine freiwillig geführten Bücher! Umsätze des Vorjahrs max. EUR ! Alle Betriebe, für die eine Gewerbeberech=gung für das Gastgewerbe erforderlich ist Was wird pauschaliert?! Gewinnpauschalierung! Betriebsausgabenpauschalierung Anwendung! Bis ! Ab
3 3 Teilpauschalien modulares System Übersicht mögliche Varianten Gaststä&enpauschalierung NEU Voraussetzung für Mobilitätspauschale und Energie- & Raumpauschale ist die Inanspruchnahme des Grundpauschales! Variante 1 Grundpauschale Variante 2 Grundpauschale Mobilitätspauschale Variante 3 Grundpauschale Energie- & Raumpauschale Variante 4 Grundpauschale Mobilitätspauschale Energie- & Raumpauschale 3
4 Teilpauschalien: Grundpauschale Überblick Grundpauschale pauschalierte Ausgaben " Pauschale 10% vom Umsatz " Sockelbetrag EUR " Obergrenze EUR " Arbeitszimmer im Wohnungsverband " Büromaterial " MarkeFng " Fachliteratur " Bewirtung " Allgemeine Verwaltung " Rechts- und Beratungsaufwand " Fortbildung " Post, Telefon " nicht pauschalierte Ausgaben " Diese Ausgaben sind nicht durch das Grundpauschale abgedeckt und können zusätzlich angesetzt werden " Ausgaben für Einkauf Waren, Rohstoffe, Zutaten " Löhne, Lohnnebenkosten, Fremdlöhne " Betriebliche Versicherungen " Ausbildung für Arbeitnehmer " Abschreibungen " Instandhaltung und Instandsetzung " Miete, Pacht von unbeweglichen Wirtschafsgütern " FremdmiXelkosten " Grundfreibetrag 10 EStG 4
5 Teilpauschalien: Mobilitätspauschale Überblick Mobilitätspauschale Voraussetzung: Inanspruchnahme Grundpauschale " Pauschale 2% vom Umsatz " Begrenzung mit dem höchsten Pendlerpauschale (EUR 3.672) " Begrenzung mit EUR Das Mobilitätspauschale deckt Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung eines KFZ ab: " Betriebskosten und Versicherung " Abschreibung " Leasingaufwendungen " Kilometergeld " Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher VerkehrsmiXel, Taxifahrten " Mehraufwendungen für Verpflegung und Unterkunf bei betrieblich veranlassten Reisen Alterna=ve: Ansatz der tatsächlichen Ausgaben 5
6 Teilpauschalien: Energie- & Raumpauschale Überblick Energie- & Raumpauschale Voraussetzung: Inanspruchnahme Grundpauschale " Pauschale 8% vom Umsatz Das Energie- & Raumpauschale deckt Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung von Räumlichkeiten ab, die der Ausübung des Gastgewerbes dienen: " Heizung " Strom " Aufzüge " Reinigung " Ungezieferbekämpfung " Schornsteinreinigung " Sach- und Hafpflichtversicherung " SonsFge Betriebskosten Alterna=ve: Ansatz der tatsächlichen Ausgaben 6
7 Teilpauschalien: Gesamtüberblick Grundpauschale Mobilitätspauschale Energie- & Raumpauschale Voraussetzung: Inanspruchnahme des Grundpauschales 10% vom Umsatz Sockelbetrag EUR Obergrenze EUR % vom Umsatz 8% vom Umsatz Abdeckung allgemeiner Betriebsausgaben Abdeckung Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung eines KFZ Abdeckung Aufwendungen aus der betrieblichen Nutzung von Räumlichkeiten Alterna=v können stax den Teilpauschalien die tatsächlichen Ausgaben angesetzt werden 7
8 Bindungsfristen Bei Anwendung der Pauschalierung besteht Bindung an Gewinnermi&lung durch Pauschalierung für die folgenden 2 Wirtscha_sjahre (erstmalige) Anwendung Pauschalierung Bindungswirkung (kein Wechsel der Module!) möglicher Wechsel Gewinnermi&lung 8
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