Geldwäsche- und Betrugsprävention bei Leasing- Unternehmen

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1 Geldwäsche- und Betrugsprävention bei Leasing- Unternehmen GW Begleitskript SCHÄFER & PARTNER GmbH

2 2 Schützen Sie unsere Umwelt! Drucken Sie Unterlage nur aus, wenn es für Sie unerlässlich ist. Diese Unterlage wurde so formatiert, dass sie doppelseitig gedruckt werden kann um Papier zu sparen! Autor: Dipl. Finanzierungs- und Leasingwirt (VWA) Axel Schäfer Publiziert durch Axel Schäfer & Partner GmbH Augustaanlage Mannheim Telefon Axel Schäfer & Partner GmbH Alle Rechte vorbehalten! Das Werk einschließlich all seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Autors unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Daten und Informationen dieses Werkes wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Obwohl alles getan wurde, um die in diesem Werk enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell und korrekt zu halten, kann keine Garantie für eine absolute Fehlerfreiheit gegeben werden. Jegliche Nutzung außer zum persönlichen Zweck im Rahmen der durch die Axel Schäfer & Partner GmbH angebotenen Seminare und Onlinekurse bedarf der vorherigen Zustimmung.

3 3 Hallo und herzlich willkommen zu Ihrem Onlinekurs Geldwäsche- und Betrugsprävention bei Leasing-Unternehmen In den kommenden Lektionen lernen Sie wichtige Aspekte zum Thema Geldwäsche- und Betrugsprävention kennen. Hinter dem Thema Geldwäsche- und Betrugsprävention verbergen sich wichtige Vorschriften, die Sie als Mitarbeiter kennen sollten. Die Nichtbeachtung könnte auch für Sie persönliche Haftungsrisiken mit sich bringen. Daher bitte ich Sie, die Informationen des Onlinekurses aufmerksam durchzuarbeiten. Hinweis zu den Audiodateien im Kurs Einige der Informationen, die Sie nachfolgend sehen, enthalten Zusatzinformationen in einer Audio- Datei. Sie können die Inhalte wahlweise mit oder ohne Ton bearbeiten. Das Begleitskript enthält die Texte und Inhalte der Sprecheransagen für Sie zum Nachlesen. Vereinfachend wurden Ansagen die nur der Ablaufsteuerung der Lektion dienen weggelassen.

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5 5 Schauen Sie sich zunächst einmal die Lernziele dieser Lektion an. Wenn Sie fertig sind klicken Sie bitte zum nächsten Bild. Es ist wichtig, die an Sie persönlich gestellten Anforderungen zu kennen. Sie müssen geschult werden, die Anforderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben kennen und diese bei ihrer Arbeit berücksichtigen.

6 6 Betrachten wir zunächst einmal, was Geldwäsche eigentlich ist. Bei der Geldwäsche handelt es sich immer um die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanzkreislauf. Das wäre dann der Fall, wenn aus Drogengeschäften Gelder, die eingenommen wurden, genutzt werden, um teure Autos zu kaufen.

7 7 Menschen, die eine Geldwäsche begehen, haben immer die Absicht, die Herkunft von Geldern die aus kriminellen Geschäften stammen, zu verschleiern und durch alltägliche Geschäfte rein zu waschen.

8 8 Terrorismusfinanzierung hingegen hat das Ziel, Gelder zu sammeln oder bereitzustellen, um terroristische Straftaten zu begehen, auszuführen oder bei Terror-Taten zu helfen.

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10 10 Man spricht auch von Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes. Ihr Unternehmen ist ein Finanzdienstleistungsinstitut. Somit ist klar, dass Sie ebenfalls Verpflichtete im Sinne des Gesetzes sind. Im Gesetz sind eine Reihe von kriminellen Machenschaften, bei denen es um Geldwäsche gehen kann, zu erkennen. Schauen Sie sich die sogenannten kriminellen Vortaten einmal an.

11 Die Frage, ob es sich um Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung handelt, können Sie zum Verständnis abhängig vom Zeitpunkt eines Objektkaufs machen. Hierbei wird betrachtet, woher die verwendeten kriminellen Gelder stammen. Stammen die Gelder aus Straftaten wie zum Beispiel Raubüberfällen oder Drogengeschäften, dann handelt es sich eindeutig um Geldwäsche, da die Taten in der Vergangenheit begangen wurden. Die Gelder sollen in den legalen Finanzkreislauf gebracht werden, um ihre Herkunft zu verschleiern. Werden hingegen Gelder, die als Vermögen vorhanden sind, für terroristische Akte in der Zukunft verwendet, spricht man von einer Terrorismusfinanzierung. 11

12 12 Aus dem Geldwäschegesetz ergeben sich für Sie und Ihr Unternehmen verschiedene Pflichten. Ich zeige Ihnen hier erst einmal die Überschriften. Wir schauen uns alle genannten Punkte im Detail noch an. Nutzen Sie die Übersicht zunächst zur Orientierung.

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16 16 In der zweiten Lektion lernen Sie die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz genauer kennen. Im Anschluss an die Lektion wissen Sie, welche Unterlagen zu Kunden erforderlich sind, was ein wirtschaftlich Berechtigter ist und was Sie tun müssen, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners nicht möglich ist. Außerdem ist Ihnen geläufig, welche Informationen Sie zur Art der Geschäftsbeziehung benötigen und wie Geschäftsbeziehungen dauerhaft überwacht werden. In der Praxis sind drei verschiedene Arten von Sorgfaltspflichten zu beachten. Neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten, die wir in dieser Lektion anschauen wollen, befassen wir uns später noch mit vereinfachten und verstärkten Sorgfaltspflichten.

17 Die vom Gesetzgeber definierten allgemeinen Sorgfaltspflichten müssen immer beachten werden, wenn geschäftliche Transaktionen außerhalb einer Geschäftsbeziehung im Wert von EUR oder mehr eingegangen werden. Bitte prägen Sie sich die EUR-Grenze gut ein. Sie gilt auch, wenn mehrere Transaktionen durchgeführt werden und zwischen diesen eine Verbindung erkennbar ist. 17

18 18 Sofern Zweifel hinsichtlich der Richtigkeit der Identitätsdaten des Vertragspartners oder desjenigen, der im Sinne des Gesetzes wirtschaftlich Berechtigter ist, bestehen, muss gemäß den allgemeinen Sorgfaltspflichten vorgegangen werden.

19 Es versteht sich von selbst, dass immer dann allgemeine Sorgfaltspflichten gelten, wenn Tatsachen vorliegen oder darauf hindeuten, dass eine Transaktion im Zusammenhang mit einer Straftat nach 261 Strafgesetzbuch oder einer Terrorismusfinanzierung erfolgt. 19

20 20 Die Bestimmungen besagen, dass Vertragspartner zu identifizieren sind. Außerdem gibt es die Verpflichtung, Informationen über den genauen Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung einzuholen. Besondere Bedeutung hat die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und, sofern erforderlich, dessen Identifizierung. Details zu den einzelnen Punkten erfahren Sie im Verlauf des Onlinekurses. Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten müssen in einem Unternehmen Verfahren festgelegt sein, die dann greifen, wenn Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden können und eine kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung zu einem Kunden vorgenommen werden. Auch die Aktualisierung der Daten und Informationen, die im Rahmen der Geschäfte erhoben werden, ist zu regeln.

21 Jeder, der die Bestimmungen des GWG nicht einhält, interne Regelungen missachtet oder gegen anerkannte Standards und Regeln der Geldwäscheprävention verstößt, begeht eine grobe Verletzung der Sorgfaltspflichten. Durch eine grobe Pflichtverletzung kann eine leichtfertig begangene Geldwäsche begründet sein. Vorsicht! Die Konsequenz wäre für Sie, dass Sie persönlich haftbar sind. 21

22 22 Lassen Sie uns nun einmal die allgemeinen Sorgfaltspflichten im Detail betrachten. Zunächst einmal besteht die Verpflichtung, Vertragspartner zu identifizieren. Was hierunter zu verstehen ist erfahren Sie ab der folgenden Seite.

23 Identifizierung des Vertragspartners heißt, seine Identität wird festgestellt. Wer ist die Person wirklich, die eine Geschäftsbeziehung eingehen möchte? Um sicherzustellen dass die genannten Daten von Personen stimmen, sind diese zu überprüfen. 23

24 24 Wichtig für Sie zu wissen ist, dass eine Identifizierung NUR bei der Entgegennahme von Bargeld oder bei einer Abwicklung über elektronisches Geld (also der bekannten Geldkarte) erfolgen muss. Bei Transaktionen über EC- oder Kreditkarte ist eine Identifizierung nicht erforderlich. Der Grund hierfür ist, dass die Bank, die die Karten ausgibt selbst entsprechend die Identität des Vertragspartner geprüft haben muss.

25 Bitte prägen Sie sich ein, wie eine Identifizierung des Vertragspartners erfolgt! Sie erfahren dies auf den nun folgenden Seiten. Die folgenden Seiten sind ohne Tonspur, da der Text soweit selbsterklärend ist. 25

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33 Nachdem Sie die Informationen zur Frage der Identifizierung des Vertragspartners soweit gesehen und sich eingeprägt haben, befassen wir uns nun mit der Einholung von Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung. 33

34 34 Sollte der Zweck und die Art der Geschäftsbeziehung nicht selbsterklärend sein, müssen Informationen eingeholt werden. Dies wäre gegebenenfalls dann der Fall, wenn Ihr Vertragspartner nicht für eigene Zwecke Fahrzeuge kauft. Immer wenn sich Zweifel ergeben, muss eine klärende Darstellung der Geschäftsbeziehung erfolgen. Als Geschäftsbeziehung beim Leasing gilt die Vertragsbeziehung zwischen LG und LN. Auch die Verwertung des Leasingobjektes begründet eine Geschäftsbeziehung sofern der Leasingnehmer eingebunden ist.

35 Ein etwas kniffliger Punkt ist die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und dessen Identifizierung. Zunächst einmal sollten wir klären, wer ein wirtschaftlich Berechtigter ist. 35

36 36 Als wirtschaftlich Berechtigten bezeichnet man die Person, in deren Eigentum oder Kontrolle der Kunde letztlich steht. Dies ist gerade bei Firmenkunden ein interessanter Punkt, den wir genauer anschauen sollten. Außerdem wird eine Person, auf deren Veranlassung eine Geschäftsbeziehung begründet wird als wirtschaftlich Berechtigter bezeichnet. Hier geht als also immer um Personen die hinter einem Geschäft stehen können. Nachfolgend erfahren Sie, wie die Vorgehensweise bei der Feststellung eines wirtschaftlich Berechtigten aussieht. Die Ausgangsfrage ist, ob das Geschäft durch eine dritte Person veranlasst wurde!

37 Handelt der Kunde auf Veranlassung einer natürlichen Person? Falls dem so ist, müssen Sie die hier genannten Daten der Person, die das Geschäft veranlasst, erfassen, denn diese Person ist der wirtschaftlich Berechtigte. Wenn das Geschäft nicht auf Veranlassung einer Dritten Person veranlasst wurde, ist keine weitere Feststellung erforderlich. 37

38 38 Bei juristischen Personen, zum Beispiel GmbHs, ist eine andere Vorgehensweise erforderlich. Hier wird statt einer Prüfung der Frage, wer das Geschäft veranlasst hat, eine Prüfung der Kontroll- und Eigentumsstruktur vorgenommen. Die Beteiligungsverhältnisse werden genauer betrachtet. Prägen Sie sich bitte ein, dass ein Schwellenwert von 25% Beteiligung einer natürlichen Person an einem Unternehmen gilt. Immer wenn eine Beteiligung 25% und mehr ausmacht, wird es interessant.

39 Am einfachsten ist es, die Frage des wirtschaftlich Berechtigten direkt an Beispielen aufzuzeigen. Sie können auch direkt üben, ob Sie das Prinzip verstehen. Klicken Sie auf das nächste Bild und es kann losgehen! 39

40 40 Bitte schauen Sie das hier gezeigte Organigramm an. Sie sehen eine GmbH und ihre Gesellschafterstruktur. Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? Erinnern Sie sich... der Schwellenwert beträgt 25%. Wenn Sie die Antwort erkennen, klicken Sie bitte auf die nächste Seite.

41 Haben Sie es erkannt? Wirtschaftlich Berechtigte sind die Personen A, B, E. Bitte üben Sie anhand der nachfolgenden Beispiele weiter. Immer wenn Sie die Antwort auf die Frage, Wer ist wirtschaftlich Berechtigter? kennen, klicken Sie weiter. 41

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45 Nachdem Sie nun erfahren haben, wie ein wirtschaftlich Berechtigter zu identifizieren ist, schauen wir die nächste Sorgfaltspflicht an: Welches Verfahren gilt, wenn Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden können? 45

46 46 Immer wenn Informationen zur Identifizierung einer Person oder zur Feststellung eines wirtschaftlich Berechtigten nicht zu erhalten sind, ist die Geschäftsbeziehung abzulehnen oder zu beenden! Eine Auffrischung von Transaktionen darf nicht erfolgen, das heißt, es dürfen keine weiteren/neuen Geschäfte eingegangen werden. Außerdem besteht in diesem Fall die Pflicht, einen Verdachtsmoment anzuzeigen, denn hier verstößt der Vertragspartner gegen seine Pflicht, Informationen zur Identifizierung offen zu legen.

47 Schließlich gilt die Pflicht, die Geschäftsbeziehung kontinuierlich zu überwachen und Daten und Informationen zu aktualisieren. Welche Punkte hierzu gehören sehen Sie auf der nächsten Seite. 47

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