Monitoringbericht II/2016 Stellungnahmen der L-ZK und B-ZK

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1 Zielsteuerung-Gesundheit Bund Länder Sozialversicherung Monitoringbericht II/2016 Stellungnahmen der L-ZK und B-ZK Monitoring nach Vereinbarung gem. Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Bundes-Zielsteuerungsvertrag Abgenommen durch die Bundes- Zielsteuerungskommission im April 2017

2 Zielsteuerung-Gesundheit Stellungnahmen der Landes- und Bundes-Zielsteuerungskommissionen zum Monitoringbericht II/2016 Berichtslegung: Oktober 2016 Monitoring nach Vereinbarung gem. Art. 15a Zielsteuerung-Gesundheit und Bundes-Zielsteuerungsvertrag

3 1 Stellungnahmen der Landes- und Bundes- Zielsteuerungskommissionen Gemäß B-ZV (Artikel 14) nimmt die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission die Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Diese ist ausreichend zu begründen (Stellungnahme). Bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Die Berichte samt Einschätzung, Stellungnahmen und allfälligen handlungsanleitenden Maßnahmen sind binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu übermitteln. Die Abnahme der Monitoringberichte einschließlich der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen binnen einer Frist von sechs Wochen nach Einlangen der letzten Meldung durch die Bundes- Zielsteuerungskommission. Dabei ist auch die Einschätzung von Messgrößen vorzunehmen, die die Bundesebene betreffen, wobei bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen handlungsleitende Maßnahmen zu entwickeln sind. Im Folgenden finden sich die Stellungnahmen der Landes- und Bundes-Zielsteuerungskommission im Original.

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6 Bundesministerium für Gesundheit z.h. Herrn Mag. Embacher per ! Klagenfurt, 11. November 2016 Zahl: Auskünfte: Telefon: KGF-ZS-4/ Geschäftsführung Betreff: Stellungnahme der Landeszielsteuerungskommission für Kärnten zum Monitoringbericht II/2016 Sehr geehrter Herr Mag. Embacher, die Landes-Zielsteuerungskommission Kärnten hat per Umlaufbeschluss folgende Stellungnahmen bzw. Handlungsleitende Empfehlungen zum Monitoring-Bericht II/2016 beschlossen: Finanzzielmonitoring (Stellungnahme zu Finanzzielerreichung) Sowohl das Land Kärnten, als auch die Kärntner Gebietskrankenkasse unterschreiten die Finanzziele, weshalb diesbezüglich keine Handlungsleitenden Empfehlungen abgegeben werden. Monitoring der Steuerungsbereiche Nummer: Text: Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, med. nicht indizierten Null - Tages Aufenthalte /Ein-Tages Aufenthalte reduzieren Relevante Messgröße: 1 je BL Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme Ein neues ambulantes Abrechnungsmodell wird auf Basis des Bundesmodells ab implementiert. Die genauen Details sowie etwaige Übergangsfristen sind in der Gesundheitsplattform zu beschließen. K ä r n tner G es u n d h ei ts f on d s, K l ag en f ur t, B a h nh ofs tr a ße 2 4 /6 DVR : Tel: Fa x: H omep ag e: w ww. g esu n d h ei tsf onds. a t e- m ai l: ka er n tner.g es u n d h ei ts f ond v.a t

7 Nummer: Text: Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV Lösung (z.b. PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf Landesebene Relevante Messgröße: 100% in allen Bundesländern bis Ende 2014 Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme Bis Ende 2016 ist jedenfalls eine Entscheidung über die Erbringung der präoperativen Diagnostik im intra- oder extramuralen Bereich zu treffen. Grundlage dafür soll die bis November 2016 vorliegende erhebung der EPIG GmbH sein. Mit der Umsetzung ist 2017 zu beginnen. Mit freundlichen Grüßen! Für den Kärntner Gesundheitsfonds Die Landes-Zielsteuerungskoordinatoren: Mag. Bernhard Rapold Dr. Gernot Stickler Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: Die Echtheit des Ausdrucks dieses Dokuments kann durch schriftliche, persönliche oder telefonische Rückfrage bei der erledigenden Stelle während ihrer Amtsstunden geprüft werden. K ä r n tner G es u n d h ei ts f on d s, K l ag en f ur t, B a h nh ofs tr a ße 2 4 /6 DVR : Tel: Fa x: H omep ag e: w ww. g esu n d h ei tsf onds. a t e- m ai l: ka er n tner.g es u n d h ei ts f ond v.a t

8 Ergeht an: Geschäftsstelle der Bundes-Zielsteuerungskommission c/o Bundesministerium für Gesundheit Abt. I/B/12 Radetzkystraße Wien Kennzeichen NÖGUS\GF\BUG\2509 Beilagen Bezug Bearbeiter Durchwahl Datum BMGF-71200/0202-I/C/13/2016 Gamsjäger Betrifft Stellungnahmen der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission zum Monitoringbericht II/2016 der Zielsteuerung Gesundheit Sehr geehrter Herr Mag. Embacher! Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle der Bundes-Zielsteuerungskommission! Die Monitoringformulare zur Zielsteuerung-Gesundheit wurden zeitgerecht von den Zielsteuerungskoordinatoren des Landes und der Sozialversicherung abgestimmt und am 15. September 2016 an den Bund übermittelt. Im Folgenden dürfen wir Ihnen die oben genannten Stellungnahmen übermitteln: Stellungnahme zum Finanzzielmonitoring: Die Ermittlung der Aufwendungen erfolgte bei Land und Sozialversicherung analog der Berechnung für das Basisjahr Die Berechnung der Werte für das Jahr 2015 beruht auf dem endgültigen Rechnungsabschluss. Die Ermittlung der Daten für 2016 erfolgte auf Grundlage des Voranschlags 2016, ergänzt um aktuelle Erkenntnisse. Die vorliegenden Berechnungen weisen eine deutliche Unterschreitung der jeweiligen jährlichen Ausgabenobergrenze aus. Die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben liegen im Bereich Land und auch im Bereich gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig unter den vereinbarten Zielwerten. 1

9 Stellungnahmen zum Monitoring der Steuerungsbereiche: Die auf Landesebene zu dokumentierenden Ziele und die damit verbundenen Maßnahmen zeigen folgendes Bild: - bei 12 Maßnahmen konnten die Ziele bereits erreicht werden, - bei 14 Maßnahmen erscheint die Zielerreichung im Plan, - bei 11 Maßnahmen ist aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Datengrundlagen seitens des Bundes eine Aussage derzeit nicht möglich, - bei 2 Maßnahmen ist eine Aussage derzeit nicht möglich, da diese auf Bundesebene aktuell nicht bearbeitet oder nicht mehr angestrebt werden, - bei 2 Maßnahmen war die Zielerreichung innerhalb der eng bemessenen Umsetzungsfristen nicht möglich und - bei 1 Maßnahme erscheint die Zielerreichung gefährdet aufgrund fehlender bundesweiter gesetzlicher Vorgaben. Zu den 3 letztgenannten Maßnahmen werden gemäß Bundes-Zielsteuerungsvertrag Artikel 14.2 (3) und entsprechend eines Vorschlags für eine Stellungnahme der Landes-Zielsteuerungskommission an die Bundes-Zielsteuerungskommission vom folgende Stellungnahmen festgehalten: Nummer: Ziel erreicht Text: Reduktion durch Sicherstellung einer Zielerreichung im Plan bundesweit einheitlichen Dokumentation und eines Zielerreichung gefährdet bundesweit einheitlichen Abrechnungsmodells des Zielerreichung innerhalb Bereichs Ein-Tages-Aufenthalte/ Null-Tages- Umsetzungsfrist nicht möglich Aufenthalte/ Spitalsambulant bis Mitte 2015 Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 2 Stellungnahme Die Fachgruppen auf Bundesebene sind mit der Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen Dokumentations- und Abrechnungsmodells befasst, eine Umsetzung auf Landesebene war jedoch aufgrund der nicht finalisiert vorliegenden Bundesvorgaben nicht möglich. Ein Teil der in diesem Bundes-Konzept angedachten Maßnahmen zur Verlagerung von Leistungen in den spitalsambulanten Bereich, wird in NÖ durch entsprechende Vorgaben seitens des NÖGUS und der NÖ Landeskliniken-Holding bereits jetzt umgesetzt. 2

10 Nummer: Ziel erreicht Text: Unterstützung bei der Einführung der Zielerreichung im Plan ambulanten Dokumentation auf Landesebene Zielerreichung gefährdet Relevante Messgröße: 4 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme Ohne bundesweite gesetzliche Vorgaben zur verpflichtenden Diagnosendokumentation (siehe operatives Ziel 7.2.1, MN 3 und 4 jeweils ohne Messgröße) wird die Umsetzung der sektorenübergreifenden Diagnosendokumentation bis Ende 2016 realistischerweise nicht möglich sein. Nummer: Text: Unterstützung durch die Bundesebene bei der Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Implementierung der EDV-Lösung PROP auf Zielerreichung gefährdet Landesebene Zielerreichung innerhalb Relevante Messgröße: 1 Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme Die Umsetzung der Maßnahme mit dem Zielwert 100% in allen Bundesländern bis Ende 2014 war innerhalb dieser eng bemessenen Frist bis Ende 2014 nicht möglich. Die Erreichung des Zieles bis Ende 2016 wird unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen angestrebt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die BQLL präoperative Diagnostik bereits mit dem seine Gültigkeit verloren hat. Der Monitoringbericht II/2016 sowie die Stellungnahmen zum Finanzzielmonitoring und zum Monitoring der Steuerungsbereiche wurden im Verfahren des Umlaufbeschlusses vom von der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission einstimmig genehmigt. 3

11 Mit freundlichem Gruß NÖ Landes-Zielsteuerungskommission Landes-Koordinator L-ZK Dr. Thomas Gamsjäger, MSc e.h. SV-Koordinator L-ZK Mag. Christian Ruh e.h. 4

12 Oö. Gesundheitsfonds Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben 4021 Linz Bahnhofplatz 1 Geschäftszeichen: An die Geschäftsstelle der Bundes-Zielsteuerungskommission Radetzkystraße Wien Herrn Mag. Embacher gerhard.embacher@bmg.gv.at Bearbeiter: Durstberger Gerhard Tel: ( ) Fax: ( ) gesundheitsfonds.post@ooe.gv.at Linz, _ Monitoringbericht zur Zielsteuerung-Gesundheit Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß Bundes-Zielsteuerungsvertrag Art übermitteln wir Ihnen die Stellungnahme der Landeszielsteuerungskommission: Folgender Beschluss-Antrag wurde der Landeszielsteuerungskommission in ihrer siebten Sitzung am 15. November 2016 vorgelegt. Die Landeszielsteuerungskommission wird ersucht, den vorliegenden Monitoringbericht der Gesundheit Österreich GmbH zum Finanzmonitoring und dem Monitoring der Steuerungsbereiche zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Im Bereich des Finanzmonitoring ist für Oberösterreich (Land und KV-Träger) eine Zielerreichung gegeben. Die Ausgaben 2015 (vorläufiges Abschlussmonitoring) blieben um 172,8 Mio. Euro (- 5,14%) unterhalb der Ausgabenobergrenze. Für 2016 (unterjähriges Monitoring) ist eine Unterschreitung der vorgesehenen Ausgabenobergrenze um 48,4 Mio. Euro (-1,4%) zu erwarten. In den Steuerungsbereichen ist die Einschätzung der von Oberösterreich getroffenen Ziele und Maßnahmen beim Großteil der Ziele und Maßnahmen Ziel erreicht (14 Ziele), Zielerreichung im Plan (8 Ziele) bzw. Zielerreichung gefährdet, da noch keine Ergebnisse auf Bundesebene vorliegen (13 Ziele). Bei zwei Zielen war die Zielerreichung innerhalb der Umsetzungsfrist nicht möglich: Anmerkung zu Ziel 6.2.3: Bundesweit einheitliches Dokumentations- und Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages- Aufenthalte/Null-Tages-Aufenthalte/Spitalsambulant (Zielerreichung 6/2015): das NTA-Modell wurde zwischenzeitlich von der Bundes-Gesundheitskommission am beschlossen.

13 Aufgrund bestehender und derzeit sehr unterschiedlicher Finanzierung von Null-Tages- und Ambulanzleistungen in den einzelnen Bundesländern wurde eine 2 jährige Einführungsphase für die bundesweite, finanzierungsrelevante Umsetzung festgelegt. Diese muss aber jedenfalls bis spätestens stattfinden; auf Ebene der Landesgesundheitsfonds sind dementsprechende Vorbereitungen zu treffen. Anmerkung zu Ziel 7.2.2: EDV-unterstützte Verarbeitung der Bundesqualitätsleitlinie Präoperative Diagnostik (Zielerreichung 12/2014): Ziel wird derzeit zu 80% erfüllt, die Vorgabe der Zielerreichung (100%) wird aber sukzessiv fortgeführt. Der Antrag wurde einstimmig angenommen (Kurienbeschluss). Mit freundlichen Grüßen Dipl.KH-Bw. Gerhard Durstberger Landes-Koordinator MMag. Dr. Wolfgang Hable, MBA SV-Koordinator Hinweise: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Oö. Gesundheitsfonds Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an. Sie erreichen uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Nahverkehrsdrehscheibe (Regional- und städtische Busse, Straßenbahn, Bahnen). Fahrplanauskunft: Im Landesdienstleistungszentrum (LDZ) gibt es ca überdachte Fahrrad-Abstellplätze. Seite 2

14 Stellungnahme der Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg zum Monitoringbericht II/ Stellungnahme der Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg an die Bundeszielsteuerungskommission zum Monitoringbericht II/ ) Finanzzielmonitoring (Stellungnahme zur Finanzzielerreichung) Zur Finanzzielerreichung kann festgehalten werden, dass die Salzburger Ist-Daten (Ausgaben gemäß Monitoring) für den gegenständlichen Monitoringbericht II/2016 mit dem Land Salzburg abgestimmt wurden. Gemäß dem vorläufigen Abschlussmonitoring für das Jahr 2015 bestand eine zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgabensumme der Landesebene Salzburgs von rund 691,59 Mio, die nur ganz minimal von den Meldewerten des 2. unterjährigen Finanzmonitorings für 2015 abweicht (damals waren es rund 691,64 Mio ) bei einer vereinbarten Obergrenze von 704,87 Mio, woraus sich eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenze von rund 13,28 Mio errechnet. Vor allem gegenüber den Voranschlagswerten für 2016 des Landes Salzburg zeichnen sich beim 1. unterjährigen Finanzmonitoring für heuer bereits gewisse Abweichungen ab, sodass gegenüber den rund 728,61 Mio nunmehr bereits rund 730,13 Mio an zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben zu Buche stehen, die nur noch ganz knapp die festgelegte Ausgabenobergrenze von rund 730,34 Mio unterschreiten, nämlich um lediglich rund 0,21 Mio. Wie schon früher berichtet, bilden diese Ausgaben neben der durch ein EuGH-Urteil notwendig gewordenen verstärkten Anrechnung der Vordienstzeiten zum Teil auch bereits Auswirkungen von Gehaltspaketen im Gefolge gesetzlicher Vorgaben betreffend die Verkürzung der zulässigen Arbeitszeiten in Krankenanstalten ab. Derzeit liegt wie oben ausgeführt noch keine Überschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenzen vor, weshalb auch noch keine handlungsleitenden Empfehlungen erforderlich sind. Sollte es aber zu einer solchen kommen bzw eine solche zu erwarten sein (die Ausgabenobergrenzen für die Jahre 2017 ff sind derzeit Gegenstand der laufenden Finanzausgleichsverhandlungen), werden gemäß Art 22 Abs 3 der noch geltenden Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit bzw deren zu erwartender Nachfolgebestimmung die Vertragspartner auf Grundlage finanziell bewerteter und nachvollziehbarer Annahmen ein Maßnahmenpaket darzustellen haben, das in Summe geeignet ist, die vereinbarten Ausgabenobergrenzen und die sich daraus ergebenden Ausgabendämpfungseffekte tatsächlich zu erreichen.

15 Stellungnahme der Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg zum Monitoringbericht II/ ) Monitoring der Steuerungsbereiche Der Monitoringbericht dokumentiert eine durchwegs positive Entwicklung für das Bundesland Salzburg. In allen drei Steuerungsbereichen ist ein entsprechend koordiniertes und an den Zielsetzungen orientiertes Vorgehen der verantwortlichen Gremien nachvollziehbar. Durch eine höchst konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit der Partner der Zielsteuerung-Gesundheit werden/wurden beispielsweise folgende Ziele erreicht: Sicherstellung der radiologischen Versorgung im Pinzgau Errichtung eines psychosozialen Versorgungszentrums für Kinder und Jugendliche Fortführung DMP Therapie Aktiv Diabetes im Griff Ausarbeitung der Salzburger Gesundheitsziele Erstellung der Salzburger Gesundheitsförderungsstrategie Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz Für jene Maßnahmen, bei denen die Zielerreichung gefährdet bzw. die Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich ist, fehlen die notwendigen Vorarbeiten auf Bundesebene, wie zum Beispiel: ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte Rechtliche Voraussetzungen für Primärversorgungsmodelle Konzept für sektorenübergreifenden Medikamenteneinsatz Analyse der Patientenbefragung Einheitliches Dokumentations- und Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages- Aufenthalte/Null-Tages-Aufenthalte/Spitalsambulanz Detailkonzepterstellung inkl. Entwicklung von quantitativen Indikatoren zur Feststellung der Versorgungswirksamkeit

16 Stellungnahme Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht II/2016 Finanzzielmonitoring (Stellungnahme zur Finanzzielerreichung): Aus Sicht der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark sind keine weiteren Maßnahmen notwendig, da sowohl im Bereich des Landes als auch im Bereich der Sozialversicherung die Zielvorgaben unterschritten werden. Monitoring der Steuerungsbereiche: Nummer: Text: Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan X Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: Rechtliche Regelungen sind vorhanden Stellungnahme Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen auf Bundesebene. Nummer: Text: Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan X Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen auf Bundesebene. Unabhängig davon haben Konzipierungsarbeiten auf Landesebene begonnen bzw. hat das LKH Mürzzuschlag-Mariazell am Standort Mariazell im Rahmen einer Kooperation gemäß 72 Abs. 4 StKAG 2012 mit nach Ärztegesetz berufsberechtigten Ärztinnen/Ärzten als eine ambulante Versorgungsform in besonderer Ausformung einen zeitlich befristeten Versorgungspiloten unter dem Titel Gesundheitszentrum Mariazell gestartet, in dem das Konzept Das Team rund um den Hausarzt imrahmen der zulässigen Anlage zu TOP 5 der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 23. November 2016 Seite 1 von 3

17 Stellungnahme Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht II/2016 Möglichkeiten berücksichtigt wird. Mit diesem Versorgungspiloten können rund Einwohner der Gemeinde Mariazell erreicht werden. Nummer: Text: Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht induzierten Null-Tages-Aufenthalte/Ein- Tages-Aufenthalte reduzieren. Relevante Messgröße: Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-Aufenthalte/Null-Tages-Aufenthalte/Spitalsambulant ist in allen Bundesländern eingeführt. Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme Das Modell liegt vor und wurde auf Bundesebene Mitte 2016 beschlossen; die Umsetzung erfolgt ab Nummer: Text: Sektorenübergreifende einheitliche Leistungsdokumentation umsetzen Relevante Messgröße: Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden Diagnosen- und Leistungsdokumentation - 100% in allen Bundesländern bis Ende 2016 Ziel erreicht Zielerreichung im Plan X Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme Die ambulante Leistungsdokumentation ist im intramuralen Bereich realisiert; die Diagnosendokumentation ist abgesehen von den Pilothäusern nicht etabliert. Die weitere Umsetzung ist abhängig von weiteren (bundesgesetzlichen) Vorgaben. Anlage zu TOP 5 der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 23. November 2016 Seite 2 von 3

18 Stellungnahme Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht II/2016 Nummer: Text: e-health Projekte flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen Relevante Messgröße: Anzahl der umgesetzten Projekte auf Landesebene Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme Keine fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen auf Landesebene möglich; Pilotprojekte in NÖ, Vlbg. und Wien starten erst 2016 (Beschluss L-ZK am , TOP 6). Nummer: Text: Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem erheben und Gesundheitszustand der Bevölkerung messen Relevante Messgröße: Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf Landesebene Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme 2016 werden im Rahmen eines steirischen Gesundheitsberichts die Ergebnisse analysiert; eine Bearbeitung kann erst in Folge begonnen werden. Anlage zu TOP 5 der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 23. November 2016 Seite 3 von 3

19 Anlage 1 Monitoringbericht II/2016 der GÖG-GmbH betreffend Zielsteuerung nach der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit Stellungnahme gemäß Art Abs. 1 Z 3 B-ZV Tirol Gemäß Art Abs. 1 Z 3 B-ZV nimmt die Landes-Zielsteuerungskommission die Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Der Bericht samt Einschätzung, Stellungnahmen und allfälligen handlungsanleitenden Maßnahmen ist binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes- Zielsteuerungskommission zu übermitteln. 1. Finanzzielmonitoring Land Tirol Für den Zweck der Finanzzielsteuerung wurde im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit eine Definition der Ausgabenpositionen und Zählweisen der intramuralen öffentlichen Gesundheitsausgaben vorgenommen (zielsteuerungsrelevante öffentlichen Gesundheitsausgaben). Für die Periode ergibt der aktualisierte Vergleich zwischen Soll (Ausgabenobergrenzen) und Ist (endgültige Daten bzw. Erwartungsplanung hinsichtlich der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben) folgendes Bild: In der Gesamtperiode können die vereinbarten Ausgabenobergrenzen eingehalten werden. Für das Jahr 2014 ergibt das Abschlussmonitoring eine Unterschreitung um rd. 15,13 Mio Euro, für das Jahr 2015 ergibt das vorläufige Abschlussmonitoring eine voraussichtliche Unterschreitung um rd. 6,19 Mio Euro. Das unterjährige Monitoring für das Jahr 2016 lässt derzeit eine Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenzen um rd. 20,37 Mio Euro erwarten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche spezifische Zählweise der intramuralen zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit nur bedingt für Prognosen hinsichtlich der Finanzierbarkeit und der finanziellen Entwicklung geeignet ist (spezifische Regelungen hinsichtlich Periodisierung der Zahlungen, Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben bzw. ordentlichen Gesundheitsausgaben und Investitionsausgaben, Beihilfe nach dem GSBG, KMA am LKH (Univ.-Kliniken) Innsbruck, z e i t v e r s e t z t e Kostenschübe wie z.b. durch die Übergangsbestimmungen der letzten Novelle zum KA-AZG, etc.).

20 Sozialversicherung bezogen auf das Land Tirol Die aufgrund der endgültigen Ergebnisse berechnete Unterschreitung der Ausgabenobergrenze für das Jahr 2015 ( 790,07 Mio.) beträgt 16,22 Mio. bzw. 2,10 Prozent. Das Finanzziel wurde somit für das Jahr 2015 erreicht und wird nach derzeitiger Erwartung für 2016 eingehalten (zum Stand August 2016). 2. Monitoring der Steuerungsbereiche Im Zuge der Zielsteuerung wurde partnerschaftlich zwischen Sozialversicherung, Ländern und Bund versucht Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung im Bereich der Gesundheit zu verbessern. Durch das Formulieren von Zielen und Maßnahmen sollen Kräfte im Gesundheitssystem gebündelt werden. Versorgungsstrukturen sollen bedarfsorientiert angepasst werden. Mit neuen Versorgungsformen unter Nutzung der bestehenden auch technologischen Möglichkeiten wird in Tirol an der Verbesserung der chronisch kranken Personen gearbeitet. Die ersten Zwischenberichte zeigen, dass ein partnerschaftliches Arbeiten auch partnerschaftliche Diskussionen mit sich bringt und gewachsene Systeme nicht über Nacht umgebrochen werden können. In diesem Sinne wird mit hohem Arbeitsaufwand an der Zielerreichung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gearbeitet. Der gesetzte Zeitplan kann trotz massiver Anstrengungen und Einsatz von Ressourcen nicht immer eingehalten werden. Umsetzungsmaßnahmen sind auf Landesebene oft nur dann möglich, wenn die Strategie auf Bundesebene vorgegeben wird. Tirol ist grundsätzlich bei der Zielerreichung im Plan. Der Vorsitzende der Der Co-Vorsitzende der Landes-Zielsteuerungskommission: Landes-Zielsteuerungskommission: LR Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard Tilg Obmann Werner Salzburger Seite 2 von 2

21 7. Landeszielsteuerungskommission am Sitzungsunterlage zu Tagesordnungspunkt 2 BERICHT BETREFFEND STELLUNGNAHME ZUM MONITORINGBERICHT II/2016 Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag (B-ZV) Zielsteuerung Gesundheit sieht ein einheitliches Monitoring und Berichtswesen auf Bundesebene vor. Ziel ist es, die Erreichung und den Fortschritt der im Bundes-Zielsteuerungsvertrag vereinbarten Ziele transparent darzustellen. Das Monitoring gliedert sich in das Finanzzielmonitoring der Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte, das unterjährige Finanzmonitoring zur zeitnahen Abschätzung der Zielerreichung sowie das Monitoring der Steuerungsbereiche (Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung) zur Feststellung der Umsetzung der operationalisierten Ziele an Hand der vereinbarten Messgrößen und Zielwerte. Die Meldezeitpunkte für das Monitoring für das Jahr 2016 sind der und der Die Datenmeldungen sind zeitgerecht erfolgt. Auf Grund der übermittelten Daten und Informationen wird von der GÖG der Monitoringbericht erstellt und der Bundeszielsteuerungskommission (B-ZK) sowie den neun Landeszielteuerungskommissionen (L-ZK) vorgelegt. Die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission nimmt die Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Diese ist in Form einer Stellungnahme insbesondere betreffend - die Finanzzielerreichung für das jeweilige Bundesland sowie - die Zielerreichung je Bundesland wie in den Kurzfassungen des Monitoring der Steuerungsbereiche dargestellt ausreichend zu begründen. Bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Die Berichte samt Einschätzung, Stellungnahmen und allfälligen handlungsanleitenden Maßnahmen sind binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu übermitteln. Die Abnahme der Monitoringberichte einschließlich der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen binnen einer Frist von sechs Wochen nach Einlangen der letzten Meldung durch die Bundes-Zielsteuerungskommission. Dabei ist auch die Einschätzung von Messgrößen vorzunehmen, die die Bundesebene betreffen, wobei bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen handlungsleitende Maßnahmen zu entwickeln sind. Anschließend sind diese Monitoringberichte einschließlich der Stellungnahmen und der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen an alle Landes-Zielsteuerungskommissionen zu retournieren. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 1 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

22 Zum übermittelten Monitoringbericht II/2016 wird folgende Stellungnahme zur Beschlussfassung in der Landes-Zielsteuerungskommission empfohlen: STELLUNGNAHME DER LANDESZIELSTEUEURUNGSKOMMISSION ZUM MONITORINGBERICHT I// Finanzzielmonitoring (Stellungnahme zur Finanzzielerreichung) Laut Monitoringbericht werden die Ausgabenobergrenzen in Vorarlberg auf Landesebene (Land Vorarlberg und soziale Krankenversicherung) im Jahr 2014 um 2,48% (19,4 Mio. Euro), im Jahr 2015 um 3,17% (25,9 Mio. Euro) und im Jahr 2016 um 2,66% (22,6 Mio. Euro) überschritten. Die für die soziale Krankenversicherung vereinbarten Ausgabenobergrenzen werden 2014 um -2,45%, 2015 um -1,67% und 2016 um -1,54% unterschritten, jene für das Land Vorarlberg werden im Jahr 2014 um 7,03%, im Jahr 2015 um 7,57% und im Jahr 2016 um 6,44% überschritten. Dazu nimmt die Landes-Zielsteuerungskommission wie folgt Stellung: Bereits in den Stellungnahmen zu den bisherigen Monitoringberichten seit 2014 wurden die Gründe für die Überschreitung der Ausgabenobergrenzen ausführlich dargelegt. Die Ursachen dafür liegen in Maßnahmen, die zur Sicherstellung des für die Versorgungssicherheit notwendigen Personalbedarfs im medizinischen Bereich getroffen wurden. So wurde im Jahr 2012 ein Kaderarztmodell eingeführt und der Dienstpostenplan der Landeskrankenanstalten im Ausmaß von 37 VZÄ erhöht. Im Jahr 2013 wurde eine große Gehaltsreform in den Landeskrankenanstalten beschlossen, die mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Im Zuge dieser Gehaltsreform wurde zudem eine weitere Aufstockung der Dienstposten in den Landeskrankenanstalten sowie im KH Dornbirn genehmigt und durchgeführt (KHBG: 83 VZÄ für das Jahr 2013, KHBG: 85 VZÄ für das Jahr 2014) und wurden in größerem Umfang angefallene Überstunden ausbezahlt. Naturgemäß verursacht das im Jahr 2013 beschlossene Maßnahmenpaket auch in den Folgejahren Mehrausgaben im Personalbereich. Zur Erfüllung der Vorgaben des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes wurden sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 zusätzliche Dienstposten geschaffen. Die Mehrkosten aus den seit 2012 getroffenen Maßnahmen im Personalbereich verursachen im Jahr 2016 voraussichtliche Mehrkosten in Höhe von rund 38 Mio Euro. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 2 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

23 Handlungsleitende Maßnahmen Durch die getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit medizinischem Personal und die Entwicklungen im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz izm der EU- Arbeitszeitrichtlinie haben sich die Ausgaben im Personalbereich nachhaltig erhöht. Kostensenkungen in diesem Bereich sind derzeit und in der nahen Zukunft bei gleichbleibenden Strukturen nicht zu erwarten. In der Praxis erschweren insbesondere jene Bereiche, in denen der Bundesgesetzgeber die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben überschießend umgesetzt hat (zb Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach einem verlängerten Dienst oder nach einem Einsatz im Rufbereitschaftsdienst), den Krankenanstaltenbetrieb und führen zu erheblichen zusätzlichen Ausgaben. Vor allem im strukturellen Bereich müssen Maßnahmen geprüft werden, um zukünftig ein Einhalten der Ausgabenobergrenzen zu ermöglichen. Dazu wurde bereits im Frühjahr 2014 ein Gesundheitspolitischer Dialog mit Systempartnern eingeleitet, der als Vorbereitung auf die Erstellung des Regionalen Strukturplanes dient. Der neu zu erstellende Regionale Strukturplan Gesundheit, Pflege und Betreuung Vorarlberg 2020/2025 (RSGPB) baut einerseits auf den Inhalten des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) und andererseits auf dem vorliegenden Regionalen Strukturplan Gesundheit Vorarlberg, Ambulanter Bereich 2020 auf. Ziel ist es, erstmalig eine Zusammenschau bzw. einen Überblick über die Bereiche Gesundheit, Pflege und Betreuung in einer gemeinsamen Planungsgrundlage zu erhalten. Als Prognosehorizonte gelten generell 2020 für die Bereiche ambulant, stationär, Pflege und Betreuung sowie 2025 für die Bereiche stationär, Pflege und Betreuung. Die Projektlaufzeit beträgt rund sechs Monate ab Beauftragung und endet voraussichtlich Ende März Als erste Maßnahme zu einer Strukturbereinigung wird laut Beschluss der Landesregierung im KH Sanatorium Mehrerau, Bregenz, ein stationäres Hospiz mit 10 Betten voraussichtlich ab dem Jahr 2018 eingerichtet. Die bisherige private gemeinnützige, PRIKRAF finanzierte Krankenanstalt Mehrerau mit 20 Transitbetten und 30 Belegbetten wird seit März 2015 nicht mehr weiter geführt; als Ausgleich für den Verlust der 20 Transitbetten und zur Hebung von Synergieeffekten wurde mittlerweile die bestehende RNS-Station am KH Dornbirn um 10 Betten erweitert. Weiters soll mit dem Pilotprojekt Geriatrische Remobilisation im Pflegeheim in einzelnen Pflegeheimen des Landes eine qualitativ bedarfsgerechte und kostengünstigere Nachbetreuung von Patienten mit einem definierten Krankheitsbild in Folge eines stationären Aufenthalts in einem Akutkrankenhaus ab Anfang 2017 gestartet werden. Weiters wurde der Betrieb der Krankenanstalt Carina, welche von einer privaten gemeinnützigen Gesellschaft disloziert vom LKH Feldkirch und LKH Rankweil in Feldkirch betrieben wurde ab Mitte Juli 2015 eingestellt. Zur Verbesserung der Qualität und zur Hebung von Synergieeffekten wird seit September 2015 die Kinder- und Jugendpsychiatrie an einem Standort und als Teil des LKH Rankweil betrieben. Insbesondere soll auch die Qualität der Versorgung im Sinne des Berichtes des Rechnungshofes über Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung in Krankenanstalten Vorarlbergs vom Dezember 2013 optimiert werden. Ein Projekt zur Implementierung einer landesweit einheitlichen Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 3 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

24 Tumordokumentation und einer Tumorplattform zur Weiterentwicklung und Evaluierung der onkologischen Versorgung in Vorarlberg wurde Ende 2015 gestartet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 4 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

25 2. Monitoring der Steuerungsbereiche Betreffend die Zielerreichung in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse bzw Ergebnisorientierung war wie dem Monitoringbericht II/2016 zu entnehmen ist für zwei operative Ziele eine Zielerreichung innerhalb der Umsetzungsfrist nicht möglich und für 16 operative Ziele erscheint die Zielerreichung gefährdet. Für jene Ziele, bei denen auf Grundlage der relevanten Messgrößen die Umsetzung nicht fristgerecht möglich war bzw die Umsetzung als gefährdet eingeschätzt wird, werden folgende Stellungnahmen übermittelt: Nummer: Text: Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf Best Point of Service definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 2 LE : Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0) Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 5 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

26 Nummer: Text: Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf Best Point of Service definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 3: Anzahl der definierten und umgesetzten Versorgungsaufträge differenziert nach Versorgungsstufen Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Nummer: Text: Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf Best Point of Service definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 5: Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und Wochenende ambulant versorgt werden kann differenziert nach Versorgungsstufen Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 6 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

27 Nummer: Text: Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen Relevante Messgröße: 2 LE: Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0) Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Nummer: Text: Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen Relevante Messgröße: 3 LE: Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Nummer: Text: Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 1: mindestens 2 pro Bundesland Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 7 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

28 Nummer: Text: Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 3 LE: Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0) Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Nummer: Text: Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte/Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren Relevante Messgröße: 2 - Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und Abrechnungsmodell für den Bereich Ein- Tages-Aufenthalte/Null-Tages- Aufenthalte/Spitalsambulant ist in allen Bundesländern eingeführt Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme: Aufgrund eines fehlenden bundesweiten Modelles war eine Zielerreichung innerhalt der Umsetzungsfrist nicht möglich. Ein verbindliches bundesweites Modell allerdings ohne Berücksichtigung der Ein-Tages- Aufenthalte ist ab dem Jahr 2019 beschlossen. Die Zielerreichung innerhalb der Umsetzungsfrist ist bei allen Bundesländern nicht möglich. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 8 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

29 Nummer: Text: Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 1 LE: ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE in RSG umgesetzt (1/0) Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet (ÖSG liegt noch nicht vor). Nummer: Text: Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme izm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen Relevante Messgröße: 4 LE: Übernahme des Grundkonzeptes und deren Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Nummer: Text: Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 2 LE: Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen auf LE ist erfolgt (0/1) Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 9 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

30 Nummer: Text: Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen Relevante Messgröße: 4: Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf Landesebene bis Ende 2016 Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 10 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR T F

31 Nummer: Text: BQLL präoperative Diagnostik inklusive der technischen Anforderungen umsetzen Relevante Messgröße: 1 - Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV- Lösung (z.b. PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf Landesebene Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme: Vorab wird festgehalten, dass die ÖGARI-Leitlinien im Rahmen der präoperativen Risikoevaluierung flächendeckend in den Vorarlberger Fondskrankenanstalten eingehalten werden und damit die BQLL präoperative Diagnostik vollinhaltlich umgesetzt ist. Das vom Hauptverband entwickelte Tool zu PROP ist derzeit in den Fondskrankenanstalten in Vorarlberg nicht in das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS) integriert. Aus Sicht der Anästhesisten wird derzeit kein Bedarf an dem bestehenden Tool gesehen, da die Befragung anhand entsprechender Leitlinien und die Dokumentation über ein EDV unterstütztes Prämedikationsprotokoll bereits erfolgt. Zudem sind bei der Mehrzahl der PatientInnen keine Labor- oder sonstigen Befunde für die Anästhesiefreigabe erforderlich. Seitens des Krankenhauses der Stadt Dornbirn ist mitgeteilt worden, dass das EDV-Tool PROP nicht in Verwendung ist. Allerdings ist seit Mai 2016 ein neues Patienten-Daten-Management-System (PDMS; MetaVision Suite, imd-soft) in Verwendung. Das Anästhesie-PDMS besteht aus verschiedenen Modulen, die eine durchgängige und lückenlose Dokumentation (einschließlich diverser Sicherheits-Checklisten) sowie eine standardisierte präoperative Diagnostik ermöglichen. Die PDMS-Module werden in der Anästhesie- Ambulanz, in der Anästhesie (alle Arbeitsplätze OP, Schockraum, MRT, etc.), im Aufwachraum und im Akut Schmerzdienst eingesetzt. Analog zu PROP ermöglicht das elektronische Anästhesie-Ambulanz-Tool die gezielte Auswahl der notwendigen Untersuchungen vor Operationen (präoperative Diagnostik). Bei der Programmierung dieses Tools wurden die aktuellsten Richtlinien anästhesiologischer Fachgesellschaften (ÖGARI, ESA), die BQLL PRÄOP und die aktuelle Fachliteratur berücksichtigt. Ärzte können mit Hilfe dieses Moduls und einer genauen Anamnese jene präoperativen Untersuchungen ermitteln, die für die geplante Operation notwendig sind. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Patienten reicht die Anamnese aus, um eine präoperative Risikoeinschätzung durchzuführen. Zusätzliche Untersuchungen sind sehr selten erforderlich und betreffen vor allem Patienten mit entsprechender Ko-Morbidität, die sich einem operativen Eingriff mit einem hohen Risiko unterziehen müssen. Von der Krankenhausbetriebsgesellschaft wird mitgeteilt, dass die Maßnahme 4 in allen Abschnitten Verwendung des PDMS Metavision, selektive, altersunabhängige restriktive Laboruntersuchungen präoperativ dem Vorgehen des Krankenhauses der Stadt Dornbirn entspricht. Das Programm PDMS wird bereits seit Ende 2015 im Landeskrankenhaus Feldkirch eingesetzt. Die Ausrollung auf die weiteren Landeskrankenanstalten erfolgt bis Die Verknüpfung mit dem neuen KIS erfolgt analog bis Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 11 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

32 Nummer: Text: Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren. Relevante Messgröße: 4 LE: Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0) Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Nummer: Text: Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren Relevante Messgröße: 2 LE: Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0) Stellungnahme: Aufgrund fehlender Bundesvorgaben ist die Zielerreichung gefährdet. Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Nummer: Text: Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen Relevante Messgröße: 3 - Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme: Derzeit fehlende personelle Ressourcen. Maßnahmen zur Personalbeschaffung wurden eingeleitet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 12 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

33 Nummer: Text: Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen Relevante Messgröße: 6 - Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR im Zeitverlauf Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme: Derzeit fehlende personelle Ressourcen. Maßnahmen zur Personalbeschaffung wurden eingeleitet. Nummer: Text: Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen. Relevante Messgröße: 3 LE Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist erfolgt (0/1) Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Stellungnahme: Derzeit fehlende personelle Ressourcen. Maßnahmen zur Personalbeschaffung wurden eingeleitet. Beschluss-Antrag: Der Übermittlung der vorliegenden Stellungnahme zum Monitoringbericht II/2016 an die Bundeszielsteuerungskommission wird zugestimmt. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 13 von 13 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

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