Gesundheitsreformwelle die 3. Chancen für die Integrierte Versorgung in Österreich?

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1 Mag. Ph Dr. Heinz Neumann, FH OÖ Gesundheitsreformwelle die 3. Chancen für die Integrierte Versorgung in Österreich? Kongress Integrierte Versorgung 6. und 7. Mai 2014, Linz Mag. Thomas Worel Seite 1

2 Inhalte Status quo - die Ausgangslage Zuständigkeiten und Problemstellungen in der Kurzübersicht Eckpunkte der Gesundheitsreform im Gesamtüberblick Das partnerschaftliche Zielsteuerungssystem, Bundeszielsteuerungsvertrag und Bezugnahme zu integrierter Versorgung Chancen für die Integrierte Versorgung in Österreich Resümee thomas.worel@bmg.gv.at Seite 2

3 Mag. Ph Dr. Heinz Neumann, FH OÖ Sozialer Bereich Status quo die Ausgangslage Ambulanter Bereich Stationärer Bereich Laien Bereich Mag. Thomas Worel BMG I/B/12 Seite 3

4 Ausgangslage (stark vereinfacht) auf den Punkt gebracht Gesundheitswesen Bund kommt im Wesentlichen nur die Rahmenfestlegung zu - operative Zuständigkeiten liegen sektorspezifisch bei den Ländern oder bei den Sozialversicherungsträgern bzw. der gemeinsamen Selbstverwaltung (gemeinsam mit Interessensvertretungen) Ländern obliegt die operative Zuständigkeit für den jeweiligen intramuralen Sektor (Ausführungsgesetzgebung und Vollzug) Krankenkassen obliegt in Form der (autonomen) Selbstverwaltung (gemeinsam mit Interessensvertretungen) die operative Zuständigkeit für den extramuralen Sektor Sozialversicherungsträgern insgesamt obliegt die Finanzierung jeweils als notwendig genehmigter Rehabilitationsleistungen Prävention ist (teil)kompetenzmäßig auf alle Akteure verteilt Langzeitpflegebereich (davon getrennt zu betrachten) - Bund kommt im Wesentlichen nur die Rahmenfestlegung zu - Ländern obliegt die operative Zuständigkeit (Ausführungsgesetzgebung, Vollzug) thomas.worel@bmg.gv.at Seite 4

5 Zuständigkeiten visualisiert. Zuständigkeit Länder Zuständigkeit soziale Krankenversicherung Zuständigkeit Länder Stationäre Spitalskosten Ambulante Spitalskosten Ärztliche Hilfe niedergelassener Bereich Reha- Einrichtungen Stationäre 24-h Pflege Mobile soziale Dienste Anmerkung: Grafik gibt auch annäherungsweise die Größenverhältnisse der Verantwortung in finanzieller Hinsicht wieder Seite 5 Quelle: Rechnungshof 2011

6 grundlegende Problematik Illustration... Insgesamt keine integrierte Steuerung Extramural (Selbstverwaltung) Intramural (Land) Rehabilitation (Sozialversicherungsträger) Langzeit- Pflege (Land) Finanzierung: Krankenkassen Versorgungsauftrag: gemeinsame Selbstverwaltung Finanzierung: Mischfinanzierung (B+L+G+KV) Versorgungsauftrag: Land Genehmigung, Finanzierung: PV+AUVA+KV Leistungserbringung vorwiegend in SKA: Land Finanzierung (Leistungen): P.-Bedürftiger + B-Zuschuss Finanzierung (Infrastruktur): Mischfinanzierung (B+L) Versorgungsauftrag: Land Physio, Logo-, Ergo-, Psychotherapeuten,... Ärzte, Gruppenpraxen Öffentliche Krankenanstalten Stationäre Reha Alten- und Pflegeheime Arzneimittel Krankentransporte Heilbehelfe, Hilfsmittel Privat gemeinnützige Krankenanstalten Ambulante Reha Soziale mobile Dienste Teilstationäre Einrichtungen B Bund; L Land; G Gemeinden; KV soziale Krankenversicherung; PV Pensionsversicherung; AUVA allgemeine Unfallversicherungsanstalt; SKA Sonderkrankenstalten thomas.worel@bmg.gv.at Seite 6 Quelle: Eigene Darstellung

7 Finanzierungssplittung mit starken Verschiebetendenzen extra- und intramural Steuermittel SV-Beiträge Länder Gemeinden Bund Hauptverband Kassen Landesgesundheitsfonds Fallpauschalenvergütung Einzelleistungsvergütung Abgang Gesundheitsversorgung Intramural Gesundheitsversorgung Extramural Seite 7 Quelle: Eigene Darstellung

8 dazu neue institutionelle Strukturen als ein Ergebnis der Gesundheitsreform 2005 Zentrale Zielsetzung: Institutionalisierung einer engeren Koordination von Bund, Ländern, Sozialversicherung Bundesgesundheitsagentur Öffentlich-rechtlicher Fonds (Bund, Hauptverband, Länder sowie weitere Interessensvertreter) Gremium Bundesgesundheitskommission übergreifend Landesgesundheitsfonds, öffentlich-rechtlicher Fond (Land, Sozialversicherung, Bund sowie weitere Interessensvertreter) Gremium Gesundheitsplattform alle wesentlichen Entscheidungen im Einvernehmen mit Bund 9 X Kernbereich intramural Kooperationsbereich Einvernehmen Land - SV Kernbereich extramural Mehrheit Land Mehrheit SV thomas.worel@bmg.gv.at Seite 8 Quelle: Eigene Darstellung

9 und integrierte Pläne als ein Ergebnis der Gesundheitsreform ÖSG ( Rahmenplan ) Bundesebene Bundeskompetenz Rehaplan Bundesebene Sozialversicherungs- Kompetenz (Hauptverband) RSG ( Detailplan ) Bundeslandebene Landeskompetenz Selbstverwaltungskompetenz Krankenanstaltenplan Bescheid Stellenplan Einzelvertrag Bedarfsund Entwicklungsplan thomas.worel@bmg.gv.at Seite 9 Quelle: Eigene Darstellung

10 ÖSG integrative regionale Versorgungsplanung Regelungsinhalte und Problemstellungen Seite 10 Quelle: ÖBIG

11 Stellvertretend OECD Beurteilung Wirtschaftsbericht 2011 Infolgedessen leidet das ( ) österreichische Gesundheitssystem an folgenden Problemen: i) ausgeprägte Fragmentierung; ii) kostspielige Kombination verschiedener Dienstleistungserbringer mit zu starker Fokussierung im Krankenhaus; iii) übermäßig starke Unterschiede bei den Ergebnissen der Gesundheitsversorgung und uneinheitliche Qualitätskontrolle thomas.worel@bmg.gv.at Seite 11 Quelle: OECD Wirtschaftberichte: Österreich. Gesamtbeurteilung und Empfehlungen; Arbeitsübersetzung des ersten Kapitels des OECD Dokuments Economic Surveys Austria 2011, Bd. 2011

12 Mag. Ph Dr. Heinz Neumann, FH OÖ Eckpunkte der Gesundheitsreform 2012 Zielsteuerung Gesundheit Mag. Thomas Worel BMG I/B/12 Seite 12

13 Vorab hervorzuheben: Gesundheitspolitik als kleinster gemeinsamer Nenner von den drei Ebenen policy - politics polity policy - Ebene des Sollens -> rationales Handlungsprogramm mit gesundheitlicher Wirkung politics - Ebene des Wollens -> Ergebnisse von Interessenauseinandersetzungen polity - Ebene des Könnens -> Rahmen und Regeln des jeweiligen Handlungsfeldes Im Ergebnis:? polity Institutionelle Strukturen politics Politische Prozesse Konkrete Gesundheitspolitik Policy Inhalte von Politik thomas.worel@bmg.gv.at Seite 13 Quelle: Eigene Darstellung

14 Eckpunkt (1/8) - Zielsteuerung-Gesundheit : Prinzipien Orientierung an einem umfassenden Gesundheitsbegriff Versorgung am best point of service kurative Versorgung zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort mit optimaler medizinischer und pflegerischer Qualität gesamtwirtschaftlich möglichst kostengünstig Aktive Zusammenarbeit und wechselseitige Unterstützung von Bund, Ländern und Sozialversicherung Patientenorientierte Qualität im Gesundheitswesen Stärkung der Interdisziplinarität in der Versorgung Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung thomas.worel@bmg.gv.at Seite 14

15 Eckpunkt (2/8) - Zielsteuerung-Gesundheit : Ziele Zielgerichtete Gesundheitsförderung und Prävention Sicherstellung und Verbesserung des Zugangs zu und der Verfügbarkeit von allen notwendigen Leistungen Leistungsangebot am Bedarf der Patienten ausgerichtet und zwischen den Sektoren abgestimmt Sicherstellung hoher und transparenter Behandlungsqualität Verbesserung der Behandlungsprozesse insbesondere durch die Optimierung von Organisationsabläufen und der Kommunikation Stärkere Ausrichtung der Finanzierungs- und Honorierungssysteme am Versorgungsbedarf (insb. Versorgung am best point of service ). Forcierung der Einrichtung von multiprofessionellen und integrativen Versorgungsformen auf allen Versorgungsebenen thomas.worel@bmg.gv.at Seite 15

16 Eckpunkt (3/8) - Zielsteuerung-Gesundheit : Partnerschaft Gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Bund, Länder, Sozialversicherung bei unverändert gebliebenen Zuständigkeiten BUND Gesundheitswesen Grundsatzgesetz Krankenanstalten Partnerschaftliche Zielsteuerung- Gesundheit SOZIALVER- SICHERUNG niedergelassener Bereich Arzneimittel LÄNDER Ausführungsgesetze und Vollziehung Krankenanstalten Pflege (Soziales) thomas.worel@bmg.gv.at Seite 16 Anmerkung: Langzeit-Pflegebereich ist von der Gesundheitsreform direkt nicht erfasst

17 Eckpunkt (4/8) - gegründet auf 2 Staatsverträgen Partnerschaftliche Zielsteuerung- Gesundheit Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit Änderung der Vereinbarung gemäß Art.15a B-VG Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens thomas.worel@bmg.gv.at Seite 17

18 Eckpunkt (5/8) - mehrstufig umgesetzt 15a-VB Zielsteuerung Geltende 15a-VB Gesundheitsreformgesetz 2013 Gesetzliche Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene Finanzierungsregelung bleibt unverändert Bundes-Zielsteuerungsvertrag Ausgestaltung der Zielsteuerung-Gesundheit auf Bundesebene Landesrechtliche Umsetzung Gesetzliche Umsetzung der Zielsteuerung-Gesundheit auf Landesebene Landes-Zielsteuerungsverträge Detaillierte Ausgestaltung der Zielsteuerung-Gesundheit inkl. Maßnahmen zur Umsetzung thomas.worel@bmg.gv.at Seite 18

19 Eckpunkt (6/8) - sektorenübergreifendes Zielsteuerungssystem Ausrichtung an Rahmen-Gesundheitszielen Periodenbezogenes* sektorenübergreifendes Zielsteuerungssystem - Verbindliche Zielsetzungen in vier Steuerungsbereichen ergebnisorientierte Versorgungsziele bedarfsorientierte Versorgungsstrukturen qualitätsgesicherte Versorgungsprozesse Finanzziele (sektorenübergreifend festgelegter Ausgabendämpfungspfad) - Festlegung in: Bundes-Zielsteuerungsverträgen Landes-Zielsteuerungsverträgen - Umsetzung in Form von Bundes-Jahresarbeitsprogrammen <-> ÖSG Landes-Jahresarbeitsprogrammen <-> RSGS einvernehmliche Detailumsetzung (Land, SV) auf regionaler Ebene - Bundeseinheitliches Monitoring und Berichtswesen thomas.worel@bmg.gv.at Seite 19 *4-jährig

20 Eckpunkt (6/8) - sektorenübergreifendes Zielsteuerungssystem - Illustration Rahmen- Gesundheitsziele 15a Vereinbarung Zielsteuerung 15a Vereinbarung über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens Mehrjähriger Bundes- Zielsteuerungsvertrag ( ) Arbeitsprogramm 9 Landeszielsteuerungsverträge ( ) Arbeitsprogramme thomas.worel@bmg.gv.at Seite 20 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Schelling, H.J.: Der Patient im Mittelpunkt Einschneidende Neuerungen durch die Gesundheitsreform, in: Soziale Sicherheit 4/2013, S. 165

21 Eckpunkt (7/8) festgelegter Ausgabendämpfungspfad (1. Periode bis 2016) Ausgabendämpfungspfad Länder Ausgabendämpfungspfad Sozialversicherung Gesamt: 3,4 Mrd. Euro und daraus abzuleitende Finanzrahmenverträge und virtuelle Budgets Seite 21 Quelle: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit

22 Eckpunkt (8/8) Umsetzung institutionell verankert in neuen bzw. erneuerten Gremien Etablierung eigener sogenannter Zielsteuerungskommissionen zur partnerschaftlichen gemeinsamen Planung und Steuerung auf Bundesund jeweiliger Landesebene Bundesebene: 1 Bundeszielsteuerungskommission (Bundesgesundheitsagentur) Landesebene: 9 Landeszielsteuerungskommissionen (Landesgesundheitsfonds) thomas.worel@bmg.gv.at Seite 22 Quelle: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit

23 Eckpunkt (8/8) - neue bzw. erneuerten Gremien - Illustration Bundesgesundheitsagentur Öffentlich-rechtlicher Fonds (Geschäftsführung BMG) Gremium (27+) Bundesgesundheitskommission Dreiviertelmehrheit (+Stimmenmehrheit) Gremium (12) Bundes-Zielsteuerungskommission Einstimmigkeit GÖG- Gesundheit Österreich GmbH Gemeinsame Monitoringgesellschaft Landesgesundheitsfonds, öffentlich-rechtlicher Fond (Geschäftsführung (Landesangelegenheit)) 9 X Gremium Gesundheitsplattform (11+) 5 L-Vertreter <-> 5 SV Vertreter sowie 1 Bundesvertreter Dreiviertelmehrheit (+Stimmenmehrheit bzw. Landesmehrheit) Landes- Zielsteuerungskommission L-Kurie (5) SV-Kurie (5) 1 Bundesvertreter (Vetorecht) Einstimmigkeit! thomas.worel@bmg.gv.at Seite 23 Quelle: Eigene Darstellung

24 Zielsteuerungsprozess insgesamt Illustration Bundes- Zielsteuerungs- Verträge Finanzrahmenvertrag Bundes- Jahresarbeitsprogramm ÖSG- Österreichischer Strukturplan Gesundheit Bundesebene Bundes- Zielsteuerungskommission Bund, Hauptverband, Länder Landes- Zielsteuerungs- Verträge Finanzrahmenvertrag Landes- Jahresarbeitsprogramm RSG- Regionaler Strukturplan Gesundheit Landes- Zielsteuerungskommission Land, soziale Krankenversicherung Landesebene Finanzzielsteuerung: Festgelegte Ausgabenobergrenzen, Ausgabendämpfungen Seite 24 Quelle: Eigene Darstellung

25 Mag. Ph Dr. Heinz Neumann, FH OÖ Bundeszielsteuerungsvertrag - Inhaltliche Schwerpunkte Mag. Thomas thomas.worel@bmg.gv.at Worel BMG I/B/12 Seite 25

26 Vier Steuerungsbereiche mit strategischen Zielsetzungen Versorgungsstrukturen Versorgungsprozesse 1. Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen mit Blick auf Best Point of Service definieren und erste Umsetzungsschritte setzen 2. Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen 3. Aus- und Fortbildung aller relevanten Berufsgruppen systematisch an den Versorgungserfordernissen orientieren 1. Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren 2. Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen Ergebnisorientierung 1. Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität verbessern 2. Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen 3. Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken und routinemäßig messen 4. Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und routinemäßig messen Finanzziele 1. Finanzierbarkeit der öffentlichen Gesundheitsausgaben durch Einhaltung des vereinbarten Ausgabendämpfungspfads gewährleisten 2. Sektorenübergreifende Finanzierung ermöglichen und geänderte Finanzbelastungen ausgleichen 3. Finanzierungs- und Honorierungssysteme am Best Point of Service ausrichten Seite 26

27 1. Bundeszielsteuerungsvertrag Aufbau Steuerungsbereichsbezogen jeweils angeführt: Strategische Ziele Operative Ziele Maßnahmen Messgrößen Zielwerte Hervorzuheben: Ausgeprägter Maßnahmenbezug zu verschiedensten Aspekten einer integrierte(re)n Versorgung Seite 27 Quelle: Bundeszielsteuerungsvertrag, S. 20

28 Bezugnahme zu Aspekten einer integrierten Versorgung Maßnahmen im 1. Bundeszielsteuerungsvertrag U.a.: Umsetzung multiprofessioneller und interdisziplinärer Primärversorgungsmodelle in jedem Bundesland bis 2016 inkl. Anpassung der Honorierungsmodelle - mindestens zwei dieser Versorgungsformen in jedem Bundesland Festlegung verbindlich umzusetzender integrierter Versorgungsprogramme inkl. rechtlicher Anpassungen bis 2016 Steigerung der tagesklinischen Leistungen - Kataraktoperationen, Krampfadern, Leistenbruch, Metallentfernung, Knie-Ops Einheitliche Qualitätsstandards bei Aufnahme- und Entlassungsmanagement, Präoperative Diagnostik Einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation in Spitälern und niedergelassenen Bereich Telefonische und webbasierte Erstkontakt- und Beratungsservices für medizinische Fragestellungen (Machbarkeitsstudie) thomas.worel@bmg.gv.at Seite 28

29 Mag. Ph Dr. Heinz Neumann, FH OÖ Gesundheitsreform - Chancen für die Integrierte Versorgung in Österreich? - Resümee Mag. Thomas thomas.worel@bmg.gv.at Worel BMG I/B/12 Seite 29

30 Resümee (1/6) Bestehende (kompetenzrechtliche) Zuständigkeiten und Verantwortungen sind grundsätzlich unverändert Das festgelegte sektorenübergreifende Zielsteuerungssystem beinhaltet sowohl Versorgungs- als auch Finanzziele für den gesamten Gesundheitsbereich Festschreibung einer den gesamten Gesundheitsbereich umfassenden gemeinsamen Planung, gemeinsamen Steuerung und gemeinsamen Finanzverantwortung Seite 30

31 Resümee (2/6) Erstmalig im österreichischen Gesundheitswesen gemeinsames, vertraglich fixiertes Zielsteuerungssystem für die Gesundheitsversorgung zur Sicherstellung einer echten Kooperation zwischen allen Partnern (Bund, Länder und Sozialversicherung) gemeinsame Zielfestlegungen (Versorgungsziele, Prozessziele, Planungswerte, Versorgungsstrukturen, Qualitätsparameter und Finanzziele) unabhängig von den Zuständigkeiten über alle Sektoren hinweg für Niedergelassene, Ambulanzen und Spitäler gemeinsames und damit zusammengeführtes Monitoring und Berichtswesen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zur Überprüfung der Zielerreichung Seite 31

32 Resümee (3/6) Paradigmenwechsel Alle Partner sind gemeinsam für die Gestaltung des Gesundheitssystems verantwortlich Alle Partner müssen gemeinsam die Finanzverantwortung wahrnehmen und die Versorgungsprozesse für die Bevölkerung gemeinsam planen und steuern Beendigung des Umherschiebens von Patientinnen und Patienten vom Spital in den niedergelassenen Bereich und umgekehrt durch gemeinsame Finanzverantwortung Seite 32

33 Resümee (4/6) Die Zielsteuerung-Gesundheit und die im Zuge ihrer Umsetzung bereits vereinbarten Ziele und Maßnahmen sind eine große Chance für die Integrierte Versorgung in Österreich Ob diese Chance von den Partner der Zielsteuerung-Gesundheit auch wirklich genützt werden, werden die nächsten Jahre zeigen Seite 33

34 Resümee (5/6) Die Partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit stellt ein Fundament für eine integrierte Gesundheitsversorgung in Österreich dar ABER wie fest und nachhaltig das Gebäude, das auf diesem Fundament errichtet wird, letztendlich sein wird, hängt letztlich wesentlich vom Willen der Partner der Zielsteuerung und ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter Aufgabe eigener Zuständigkeiten zu Gunsten gemeinsamer Verantwortung ab sowie des Gelingens des Einbindens der Gesundheitsprofessionals und letztlich der Bevölkerung Seite 34

35 Resümee (6/6) Handlungsbedarf besteht insbesondere in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit und Akzeptanzmanagement Schaffen der konkreten rechtlich-organisatorischen Rahmenbedingungen Professionalisierung der Veränderungsprozesse und deren Nachhaltigkeit Gefahren liegen insbesondere in einer einseitigen Ausrichtung auf Finanzziele in einer zunehmenden Verbürokratisierung und Trägheit des Gesamtsystems (Prinzip der Einstimmigkeit gegenseitige Blockaden) der mangelnden Berücksichtigung des Langzeitpflegebereichs Seite 35

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