Landes-Zielsteuerungsvertrag

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1 Landes-Zielsteuerungsvertrag Zielsteuerung-Gesundheit abgeschlossen zwischen dem Land Salzburg, vertreten durch Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Dr. Christian Stöckl und den Trägern der sozialen Krankenversicherung im Bundesland Salzburg Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

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3 Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeines Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 Gemeinsames Zukunftsbild Artikel 3 Gemeinsame handlungsleitende Prinzipien (Werte) Teil B Steuerungsbereiche Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen zu den Steuerungsbereichen Artikel 5 Strategische Ziele Artikel 6 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen Artikel 7 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse Artikel 8 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung Artikel 9 Festlegung zur Finanzzielsteuerung (Finanzrahmenvertrag) Artikel 10 Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen Artikel 11 Finanzielle Bewertung der Ziele und Maßnahmen(pakete) Teil C Querschnittmaterien Artikel 12 Stärkung der Gesundheitsförderung Artikel 13 Inhalte und Prozesse zur Weiterentwicklung des ÖSG Artikel 14 Monitoring und Berichtswesen Artikel 15 Gesondert darzustellende Ausgaben gemäß Art. 24 Abs. 2 Z 4 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit Artikel 16 Medikamentenkommission Teil D Schlussbestimmungen Artikel 17 Streitigkeiten aus diesem Vertrag Artikel 18 Vertragsänderungen und Salvatorische Klausel Artikel 19 Geltungsdauer Artikel 20 Sonstiges Teil E Anlagen Anlage 1 Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte 2012 bis 2016 / Salzburg Anlage 2 Glossar 1

4 1.1. Gegenstand/Zielsetzung Teil A Allgemeines Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Dieser Vertrag beruht auf der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit, sowie dem Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz, BGBl. I Nr. 81/2013, unter Berücksichtigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens geändert wird und dem zwischen Bund, Ländern und Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeschlossenen Bundes-Zielsteuerungsvertrag. (2) Dieser Vertrag wird zwischen dem Land Salzburg im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeiten zur Vollziehung von Landesgesetzen sowie den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen ihrer Kompetenzen als Selbstverwaltungskörper nach Art. 120a ff. B-VG abgeschlossen. (3) Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe sind im Sinn der in Abs. 1 genannten Rechtsgrundlagen auszulegen (vgl. auch Glossar in Anlage 2 im Teil E). (4) Der Text dieses Landeszielsteuerungsvertrages ist im Sinn des Bundes- Zielsteuerungsvertrages zu interpretieren. Im Zweifel haben die in den Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG und im Bundes-Zielsteuerungsvertrag enthaltenen Bestimmungen Vorrang vor allfällig abweichend interpretierbaren Formulierungen dieses Vertrages. (5) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur ggs. umfassenden Unterstützung bei der Durchführung dieses Landes-Zielsteuerungsvertrages und bekennen sich zur Einbindung aller betroffenen Institutionen und Stellen, insbesondere zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den Interessensvertretungen und allen Gesundheitsanbietern (v.a. Ärztekammer für Salzburg, Krankenanstalten, Rettungsorganisationen). (6) Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer aktiven Kommunikationspolitik zu den im Rahmen des Zielsteuerungssystems gemeinsam gestalteten Maßnahmen. Es gilt der Grundsatz, dass gemeinsam beauftragte Projekte und Regelbetriebe auch nach außen erkennbar als Kooperationen dargestellt werden. Die Gestaltung der Kommunikationsmaßnahmen (beispielsweise Drucksorten und audiovisuelle Materialien) wird dabei einvernehmlich festgelegt. Die Erwähnung gemeinsam gestalteter Maßnahmen in eigenen Medien oder im Rahmen der jeweils eigenen Öffentlichkeits- und Pressearbeit bleibt jeder Vertragspartei selbstverständlich unbenommen, solange der Kooperationscharakter der Maßnahme angeführt wird. 2

5 Jede Vertragspartei hat nach außen oder Dritten gegenüber Aussagen oder Handlungen zu unterlassen, die dem Ansehen des Vertragspartners schaden könnten. (7) Dieser Landes-Zielsteuerungsvertrag und die darauf beruhenden Jahresarbeitsprogramme sind nach Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien im Internet auf den Homepages der Vertragsparteien öffentlich zugänglich zu machen Regelungsebenen (1) Die Vertragsparteien vereinbaren ausgehend von einer gemeinsamen Mission eine Vision über die zukünftige Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und dazu handlungsleitende Prinzipien. Darauf beruhend werden strategische Ziele festgelegt, die wiederum durch operative Ziele konkretisiert werden. Zu jedem operativen Ziel werden Messgrößen, Zielwerte und Maßnahmen definiert. Die Jahresarbeitsprogramme sind die aus den operativen Zielen abgeleiteten Maßnahmen, die für das jeweilige Kalenderjahr vereinbart werden. (2) Strategische Ziele sind langfristig ausgerichtet und haben Programmcharakter. (3) Operative Ziele sind kurz- oder mittelfristig und sind nach Möglichkeit in der jeweiligen Vertragsperiode, allenfalls in Phasen, umzusetzen. Artikel 2 Gemeinsames Zukunftsbild (1) Die Vertragsparteien setzen sich für ein längeres, selbstbestimmtes Leben bei guter Gesundheit für alle Menschen in Österreich ein. (2) Sie arbeiten gemeinsam für eine qualitativ hochstehende und effiziente Gesundheitsversorgung für alle Menschen, die durch ein solidarisches Gesundheitssystem nachhaltig sichergestellt wird. (3) Das solidarische Gesundheitssystem des 21. Jahrhunderts in Österreich wird den sozialen Grundprinzipien ebenso gerecht wie allen Anforderungen an eine bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und wirkungsorientierte Gesundheitsversorgung. Diesem Gesundheitssystem liegt ein zeitgemäßes Versorgungsstufenkonzept und Rollenverständnis für die Akteure zugrunde. (4) In einem modernen Gesundheitssystem hat die Erhaltung der Gesundheit einen hohen Stellenwert. Die Gesundheitsförderung und Prävention wird daher forciert. (5) Die kurative Versorgung erfolgt am gemeinsam festgelegten Best Point of Service. Damit ist sichergestellt, dass die jeweils richtige Leistung zum richtigen 3

6 Zeitpunkt am richtigen Ort mit der optimalen medizinischen und pflegerischen Qualität gesamtwirtschaftlich möglichst kostengünstig erbracht wird. Die Primärversorgung ( Primary Health Care ) ist flächendeckend umgesetzt. (6) Mehr Transparenz sowie die gestärkte Gesundheitskompetenz der Bevölkerung ermöglichen die aktive Beteiligung der Menschen an den ihren Gesundheitszustand betreffenden Entscheidungsprozessen. Artikel 3 Gemeinsame handlungsleitende Prinzipien (Werte) Die Vertragsparteien legen ihrem Handeln bei der partnerschaftlichen Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Zielsteuerung-Gesundheit die folgenden Prinzipien und Werte zugrunde: 3.1. Menschlichkeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit Menschlichkeit steht im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir begegnen einander mit Wertschätzung, Fairness und Respekt und stellen die Würde des Menschen in den Mittelpunkt unseres Versorgungsauftrages. Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Partnern und Akteuren im Gesundheitssystem ist dabei die Grundlage zur gemeinsamen Erreichung der vereinbarten Ziele. Verantwortungsvolles Handeln und offene Kommunikation in der Zusammenarbeit erzeugen das dafür notwendige gegenseitige Verständnis und Vertrauen Nachhaltiges, bedarfsgerechtes und gesamtwirtschaftlich sinnvolles Planen und Handeln Zielorientiertes und vorausschauendes Planen und Handeln trägt zur hohen Qualität der Gesundheitsversorgung bei. Ressourcen werden am Bedarf der Bevölkerung ausgerichtet und dabei gesamtwirtschaftlich verantwortungsvoll eingesetzt. Gesundheits- und zukunftsorientiertes Handeln und kontinuierliches Optimieren des Gesundheitssystems stellen eine regional ausgewogene Versorgung auf hohem Niveau unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts und der zu erwartenden demographischen Entwicklung auch für die kommenden Generationen sicher Orientierung an den Rahmen-Gesundheitszielen Handlungsleitend für die Zielsteuerung-Gesundheit sind die von der Bundesgesundheitskommission beschlossenen Rahmen-Gesundheitsziele und daraus abzuleitende wirkungsorientierte Gesundheitsziele. Diese orientieren sich, unter Berücksichtigung des Beitrags aller relevanten Politikfelder (Health in All Policies) sowie von Empowerment und Partizipation, an den maßgeblichen Einflussfaktoren für Gesundheit (Determinanten). Die Gesundheitsziele berücksichtigen Gesundheit 4

7 als Leitbegriff und richten sich auf die kollektive Gesundheit der Bevölkerung oder von Bevölkerungsgruppen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen einer zwischen den Vertragsparteien abgestimmten Gesundheitsförderungsstrategie, die sich vorrangig auf strukturelle Rahmenbedingungen für Gesundheitsförderung fokussiert und sich aus den Ergebnissen des politikfelderübergreifenden Umsetzungsprozesses der (Rahmen-)Gesundheitsziele ableitet. Die Erreichung gesundheitlicher Chancengerechtigkeit und die Gesundheit der Bevölkerung schon positiv ab der frühen Kindheit zu beeinflussen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit Bekenntnis zu Qualität Die Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsqualität hat oberste Priorität und erfolgt flächendeckend, bundeseinheitlich, bundesländer-, sektoren- und berufsübergreifend. Die Qualitätsarbeit fördert die Patientensicherheit und den Behandlungserfolg nachhaltig. Die Versorgungsqualität wird als Orientierungshilfe für die Bevölkerung transparent gemacht und stellt eine wesentliche Grundlage für Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen dar Selbstbestimmung, Bürger- und Patientenorientierung Die Menschen stehen im Mittelpunkt aller Entscheidungen und Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und werden mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten und Maßnahmen dabei unterstützt, ihre Gesundheit und Lebensqualität selbst mitzugestalten und zu verbessern. Insbesondere werden die gesundheitsbezogenen Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger gestärkt, um eine aktive Beteiligung der/des Einzelnen an gesundheitsrelevanten Entscheidungen ihren Gesundheitszustand betreffend zu ermöglichen Orientierung an Beschäftigten und freiberuflich Tätigen im Gesundheitswesen Die hoch motivierten und gut ausgebildeten Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen und freiberuflich tätigen Gesundheitsdiensteanbieter sind die wichtigste Ressource für die Gesundheitsversorgung. Sie gewährleisten eine hohe Versorgungsqualität Solidarität und Gerechtigkeit Die Umsetzung der gemeinsamen Ziele festigt das Grundprinzip der Solidarität im Gesundheitssystem. Die unterschiedlich verteilten Ressourcen und Belastungen der einzelnen Menschen werden mit Fairness und Respekt gemeinschaftlich ausgeglichen. 5

8 3.8. Transparenz und Wirkungsorientierung Die Funktionsweise und die Qualität des Gesundheitssystems sowie gesundheits- und systemrelevante Entscheidungen, Handlungen und Leistungen werden mit höchstmöglicher Transparenz und für die Bevölkerung verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Handlungen und Entscheidungen orientieren sich an den angestrebten Wirkungen und den dafür erforderlichen Leistungen in optimaler Qualität. Dabei stehen der kollektive Gesundheitsnutzen und die Effektivität der Versorgung im Mittelpunkt. 6

9 Teil B Steuerungsbereiche Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen zu den Steuerungsbereichen (1) Die Partner der Zielsteuerung verpflichten sich, die im Folgenden angeführten, den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung zugeordneten, strategischen und operativen Ziele und daraus abgeleiteten Maßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeit zu verfolgen. Ebenso finden sich die Festlegungen für den Steuerungsbereich Finanzziele in diesem Teil des Landes-Zielsteuerungsvertrags. (2) Eine maßgebliche Orientierung für diese Ziele und Maßnahmen ergibt sich aus den Rahmen-Gesundheitszielen. Die Verfolgung der Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen leisten im Zusammenhang mit der Zielsteuerung-Gesundheit einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Rahmen-Gesundheitsziele. Die operativen Ziele und Maßnahmen zur Qualität orientieren sich an der von der Bundesgesundheitskommission beschlossenen Qualitätsstrategie. (3) Die Priorisierung der operativen Ziele erfolgte grundsätzlich über die Terminisierung der Maßnahmen. Dabei waren insbesondere maßgeblich: der Patientennutzen, der potentielle Ausgabendämpfungseffekt, die Logik der zeitlichen Abfolge zusammenhängender Ziele und die rasche Umsetzbarkeit von Maßnahmen. (4) Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf Basis der jeweiligen Jahresarbeitsprogramme. (5) Die potenzielle Auswirkung auf den Ausgabendämpfungspfad ist bei allen Maßnahmen zu beachten. (6) Für die Umsetzung der vereinbarten Ziele und Maßnahmen sind die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen (z.b. Bundes- und Landesgesetze) zu schaffen. (7) Ein zentrales Element des Ziele- und Maßnahmenkatalogs ist die Erbringung von Leistungen am Best Point of Service. Dieser kann auf allen Versorgungsstufen im Gesundheitssystem verortet sein. (8) Alle Zielwerte, bei denen weder in der entsprechenden Maßnahme noch in der Messgröße eine Jahreszahl zugeordnet ist, beziehen sich, soweit die Bundes- Zielsteuerungskommission nichts anderes bestimmt, auf die Geltungsdauer des Vertrags (Ende 2016). Kommt es zu einer Verzögerung der im Bundes- Zielsteuerungsvertrag vorgesehenen Termine, so verschieben sich auch die auf Landesebene darauf aufbauenden Termine automatisch um den entsprechenden 7

10 Zeitraum, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung der Vertragsparteien bedarf. Das tatsächliche Vertragsende bleibt davon unberührt. 8

11 Artikel 5 Strategische Ziele In nachfolgender Tabelle werden die zu den 4 Steuerungsbereichen vereinbarten strategischen Ziele dargestellt. Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen Versorgungsprozesse Ergebnisorientierung Finanzziele Strategische Ziele 1. Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf Best Point of Service definieren und erste Umsetzungsschritte setzen 2. Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen 3. Aus- und Fortbildung aller relevanten Berufsgruppen systematisch über das gesamte Berufsleben an den Versorgungserfordernissen orientieren 1. Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren 2. Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen 1. Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern 2. Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen 3. Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen 4. Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und routinemäßig messen 1. Finanzierbarkeit der öffentlichen Gesundheitsausgaben durch Einhaltung des vereinbarten Ausgabendämpfungspfads gewährleisten (siehe Art. 9) 2. Sektorenübergreifende Finanzierung ermöglichen; und geänderte Finanzbelastungen, die durch im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit vereinbarte Maßnahmen oder durch einseitig im Sinne des Art. 10 Abs. 4 gesetzte Handlungen für einen der Partner der Zielsteuerung entstehen, ausgleichen (siehe Art. 10) 3. Finanzierungs- und Honorierungssysteme am Best Point of Service ausrichten (ist bei den operativen Zielen und Maßnahmen zu den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung mit umfasst) 9

12 Artikel 6 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.1. Strategisches Ziel Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf Best Point of Service definieren und erste Umsetzungsschritte setzen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Maßnahme 6) Maßnahme 4 (zum Operativen Ziel L-ZV) Maßnahme 5 (zum Operativen Ziel L-ZV) Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf Best Point of Service definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf Best Point of Service definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte im Bundesland Salzburg setzen Erhebung und Analyse der Patientenströme auf Ebene Bundesland Salzburg bis Mitte 2014 Umsetzung im Bundesland Salzburg ab Mitte 2014 auf Basis des bundesweiten Grundkonzeptes Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes auf Basis des bundesweiten Gesamtkonzeptes Analyse und Anpassung des Bereitschaftsdienstes im Bundesland Salzburg Erhebung und Analyse der Wartezeiten im extra- und intramuralen Bereich im Bundesland Salzburg und allfällige Anpassung (beispielsweise durch Organisationsänderung und Zeitmanagement) Messgröße(n) 1) Erhebung und Analyse liegt vor 2) Umsetzung im Bundesland Salzburg ist erfolgt 3) Konzept ist erarbeitet 4) Bereitschaftsdienst ist geregelt 5) Analyse ist durchgeführt Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 4) 1 5) 1 10

13 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.1. Strategisches Ziel Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf Best Point of Service definieren und erste Umsetzungsschritte setzen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 3) Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle im Bundesland Salzburg bis 2016 umsetzen Umsetzung des Primärversorgungskonzeptes im Bundesland Salzburg ab Vorliegen des bundesweiten Konzeptes Messgröße(n) 1a) Konzept ist umgesetzt 1b) Anteil der Bevölkerung, der in multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungsmodellen versorgt wird Zielwert(e) 1a) 1 1b) mindestens 1% der Bevölkerung 11

14 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Maßnahme 2 (zum Operativen Ziel L-ZV) Maßnahme 3 (zum Operativen Ziel L-ZV) Messgröße(n) Zielwert(e) Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen Bestehende ambulante Strukturen im Bundesland Salzburg bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen 1) Projekte sind realisiert 2) Umsetzung ist erfolgt 3) Konzept ist erstellt 1) 2 Projekte 2) 1 3) 1 Umsetzung von ambulanten Versorgungsformen im Bundesland Salzburg ab 2015 auf Basis des bundesweiten Grundkonzeptes Umsetzung eines psychosozialen Versorgungszentrums für Kinder und Jugendliche in der VR 51 Konzepterstellung für die radiologische Versorgung im Pinzgau 12

15 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen (spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen im Bundesland Salzburg entsprechend Best Point of Service in adäquaten nichtstationären Versorgungsformen (spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Maßnahme 4) Anpassung des Salzburger Krankenanstaltengesetzes (dahingehend dass die Tagesklinik dem ambulanten Bereich zuzuordnen ist) und Etablierung eines Anreizsystemes gemäß den bundesweiten Vorgaben Erhöhung der tagesklinischen Leistungen im Bundesland Salzburg auf die Zielwerte in Anlage 2.1 des Teil E B-ZV Anpassung (Schaffung bzw. Umwidmung) der Strukturen im Bundesland Salzburg Messgröße(n) 1) Gesetz ist angepasst 2) Anteil in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachter tagesklinisch erbringbarer Leistungen an Gesamtleistungszahl Zielwert(e) 1) 1 2) Siehe Zielwerte in Anlage 2.1. Teil E B-ZV 13

16 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Messgröße(n) Zielwert(e) 2) 1 Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null- Tages-Aufenthalte/Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null- Tages-Aufenthalte/Ein-Tages-Aufenthalte im Bundesland Salzburg reduzieren 1) Modell ist umgesetzt Umsetzung des vorliegenden bundesweiten Dokumentationsund Abrechnungsmodells im Bundesland Salzburg 14

17 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und durch den Abbau bzw. die Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Messgröße(n) Zielwert(e) Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Salzburger Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen Flächendeckende Umsetzung der BQLL Präoperative Diagnostik in allen Krankenanstalten im Bundesland Salzburg 1) BQLL ist flächendeckend umgesetzt 1) 1 (Verweildauer max. 1 Belagstag) 15

18 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und durch den Abbau bzw. die Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen im Bundesland Salzburg identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen Anpassung der Planungsempfehlungen und Planungsrichtwerte im RSG Salzburg auf Basis des ÖSG und des L-ZV Salzburg sowie rechtlicher Änderungen Laufende Identifikation von Überkapazitäten und nicht erforderlichen Parallelstrukturen im Bundesland Salzburg auf Basis der definierten Versorgungsaufträge und Rollen sowie unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Indikatoren und einer morbiditätsbasierten Versorgungsforschung Messgröße(n) 1) Anpassung RSG ist erfolgt 2) Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen sind identifiziert Zielwert(e) 1) 1 2) 1 16

19 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Maßnahme 2 (zum Operativen Ziel L-ZV) Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte Akutstationären Bereich im Bundesland Salzburg entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte Messgröße(n) 1) Konzept ist ausgearbeitet 2) Empfehlungen liegen vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 Analyse der bundesweiten Ergebnisse auf Ebene Bundesland Salzburg übertragen und Ausarbeitung eines Konzeptes zur Umsetzung im Bundesland Salzburg bis Ende 2015 Analyse des Kärntner Reformpoolprojektes Krankenhaustransporte von PflegeheimbewohnerInnen und Ausarbeitung von Empfehlungen für das Bundesland Salzburg bis Ende

20 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 (zum Operativen Ziel L-ZV) Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung im Bundesland Salzburg beseitigen Messgröße(n) 1) Empfehlungen liegen vor 2) Zielwerte sind definiert 3) Analyse ist durchgeführt Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 Auf Basis der Analyse des Bundes Ausarbeitung von Empfehlungen für das Bundesland Salzburg bis Ende 2015 Definition von Zielwerten unter Beachtung der Bundesvorgaben Analyse des überdurchschnittlichen Unfallgeschehens im Bundesland Salzburg bis Ende 2014 und Ausarbeitung von Empfehlungen bis Ende

21 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.3. Strategisches Ziel Aus- und Fortbildung aller relevanten Berufsgruppen systematisch über das gesamte Berufsleben an den Versorgungserfordernissen orientieren Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 (zum Operativen Ziel L-ZV) Maßnahme 2 (zum Operativen Ziel L-ZV) Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwickeln und in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung daran orientieren Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwickeln und in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung im Bundesland Salzburg daran orientieren Analyse der Ausbildungssituation der Turnusärzte im Bundesland Salzburg bis Mitte 2014 Evaluierung und Weiterführung des Salzburger Modellprojektes für Ärzte/Ärztinnen für Allgemeinmedizin bis zur Überleitung in ein neues bundesweites Modell Messgröße(n) 1) Analyse ist durchgeführt 2) Projekt ist evaluiert, gegebenenfalls weitergeführt und übergeleitet Zielwert(e) 1) 1 2) 1 19

22 Artikel 7 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 (zum Operativen Ziel L-ZV) Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen Bundeseinheitliche Qualitätsstandards im Bundesland Salzburg umsetzen Analyse der Situation im Bundesland Salzburg Umsetzung des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM) im Bundesland Salzburg ab 2015 Einbindung der Salzburger Krankenanstalten in das BKFP unter Einhaltung der Kriterien lt. Bundesqualitätsstandard sowie Dokumentation und Übermittlung der Daten isd im BKFP vorgesehenen Datenflussmodells Messgröße(n) 1) Analyse ist erfolgt 2) Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM 3) Einbindung ist erfolgt Zielwert(e) 1) 1 2) 100%ige Umsetzung der Leistungserbringer für 60 % der PatientInnen (die der Zielgruppe entsprechen) 3) 1 20

23 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 1) Maßnahme 3 Maßnahme 2) Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/ oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/ oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen im Bundesland Salzburg umsetzen Messgröße(n) 1) Analyse ist durchgeführt 2) Projekt ist fortgeführt 3) Kriterien sind definiert Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 Analyse bestehender Projekte und Strukturen im Bundesland Salzburg Fortführung DMP Therapie Aktiv im Bundesland Salzburg bis Vorliegen der bundesweiten Evaluierung bzw. unter Berücksichtigung anderer Aktivitäten zum Thema Diabetes Festlegung von Kriterien zur Auswahl weiterer integrierter Versorgungsprogramme im Bundesland Salzburg 21

24 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Maßnahme 2) Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme izm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme izm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen Umsetzung im Bundesland Salzburg auf Basis des bundesweiten Konzeptes ab 2015 Flächendeckende Umsetzung des Rezepturrechtes für die Salzburger Krankenanstalten und Unterstützung bei der Umsetzung durch die Salzburger Krankenversicherungsträger Implementierung und Verwendung des vom HV zur Verfügung gestellten ÖKO-Tools in allen Salzburger Krankenanstalten (Art. 16 Abs. 6 B-ZV) Messgröße(n) 1) Umsetzung ist erfolgt 2) Anteil der entlassenen PatientInnen mit Rezept 3) Anteil der Krankenanstalten, die das ÖKO-Tool verwenden Zielwert(e) 1) 1 2) 100 % der PatientInnen, die ein Medikament benötigen 3) 100 % 22

25 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Messgröße(n) Zielwert(e) 1) 1 Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundesund/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind im Bundesland Salzburg gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen 1) Umsetzung ist erfolgt Umsetzung der bundesweit entwickelten Versorgungsmodelle und Finanzierungskonzepte im Bundesland Salzburg 23

26 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel B-ZV Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Nicht im B-ZV Relevante insbesondere gemeinsam finanzierte Kooperationen systematisch erfassen und bewerten Maßnahme(n) Maßnahme 1 Darstellung der relevanten Kooperationen (zum Operativen Ziel L-ZV) Maßnahme 2 Gemeinsame Kriterien für die Bewertung entwickeln (zum Operativen Ziel L-ZV) Maßnahme 3 (zum Operativen Ziel L-ZV) Bewertung durchführen Messgröße(n) 1) Kooperationen sind dargestellt 2) Kriterien sind entwickelt 3) Bewertung ist durchgeführt Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 24

27 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.2. Strategisches Ziel Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 4) Messgröße(n) Zielwert(e) 1) 1 Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) im Bundesland Salzburg sicherstellen und schrittweise umsetzen 1) Umsetzung ist erfolgt Umsetzung der ambulanten Dokumentation sowohl im extraals auch intramuralen Bereich im Bundesland Salzburg gemäß bundesweiter Vorgaben 25

28 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.2. Strategisches Ziel Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Maßnahme 2 Maßnahme 2) BQLL präoperative Diagnostik umsetzen BQLL präoperative Diagnostik im Bundesland Salzburg umsetzen Flächendeckende Verwendung der BQLL präoperative Diagnostik im Bundesland Salzburg Erhebung und Analyse der Umsetzung im Bundesland Salzburg Messgröße(n) 1) Anteil der Leistungserbringer, die die BQLL über die Software PROP verwenden 2) Erhebung und Analyse sind durchgeführt Zielwert(e) 1) 100 % 2) 1 26

29 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.2. Strategisches Ziel Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Messgröße(n) Zielwert(e) e-health Projekte (insb. e-medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-health-anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen e-health Projekte (insb. e-medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-health-anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich im Bundesland Salzburg umsetzen Umsetzung von e-health Projekten (insb. E-Medikation, ELGA-Anwendungen) sowohl im extra- als auch im intramuralen Bereich im Bundesland Salzburg 1) Anzahl der bundesweiten e-health Projekte 1) 100 % der bundesweiten Projekte 27

30 Artikel 8 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.1. Strategisches Ziel Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 1) Messgröße(n) Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmengesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art. 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt Erarbeitung einer auf das Bundesland Salzburg abgestimmten Gesundheitsstrategie, die sich an den österreichischen Rahmengesundheitszielen und an der bundesweiten Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art. 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) orientiert Maßnahme 3 Maßnahme 2) Ausarbeitung von Salzburger Gesundheitszielen unter Berücksichtigung der österreichischen Rahmengesundheitsziele bis Mitte 2014 Konzipierung einer Gesundheitsförderungsstrategie im Bundesland Salzburg 6 Monate nach Vorliegen der Bundesstrategie und Vorlage an die L-ZK (voraussichtlich bis Mitte 2014) Festlegung einer Methodik zur laufenden Begleitung, Dokumentation und Berichterstattung entsprechend den Vorgaben des Bundes bis Ende ) Salzburger Gesundheitsziele liegen vor 2) Konzept für eine Gesundheitsförderungsstrategie liegt vor 3) Methode für das Umsetzungsmonitoring ist festgelegt 28

31 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.1. Strategisches Ziel Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 5) Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem (insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem (insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) im Bundesland Salzburg etablieren Systematische und zielorientierte Bearbeitung von signifikanten Abweichungen bei den analysierten Outcomes im Bundesland Salzburg 29

32 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.1. Strategisches Ziel Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren Keine L-ZV Regelung erforderlich 30

33 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.2. Strategisches Ziel Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahmen Maßnahme 1 Maßnahme 1) Messgrößen Zielwerte 1) 1 2) 1 Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend im Bundesland Salzburg aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen Maßnahme 2 Maßnahme 3) Die Ergebnisqualitätsmessung im intramuralen Bereich durch Austrian - Inpatient Quality Indicators (A-IQI) kontinuierlich weiterentwickeln, regelmäßig auswerten und Peer Reviews vornehmen Umsetzung von bundesweiten Ergebnisqualitätsmessungen im ambulanten Bereich 1) Weitere Indikatoren für A-IQI werden bearbeitet nach Vorgabe des Bundes 2) Aufgrund von A-IQI Auswertungen und Peer Reviews wurden Veranlassungen getroffen 31

34 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.2. Strategisches Ziel Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahmen Maßnahme 1 Maßnahme 1) Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme im Bundesland Salzburg für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens nach Maßgabe des Bundes schrittweise einführen Die vom Bund verbindlich festgelegten Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme bis Ende 2016 übernehmen und Schaffen organisatorischer und gegebenenfalls auch rechtlicher Voraussetzungen im Bundesland Salzburg einschließlich Mitwirkung bei der Qualitätsberichterstattung Messgrößen 1) Vom Bund definierte Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme sind im Bundesland Salzburg übernommen 2) Organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für die Umsetzung im Bundesland Salzburg liegen vor 3) Umsetzungsgrad der Qualitätsmanagementsysteme im Bundesland Salzburg, welche die Mindestanforderungen erfüllen Zielwerte 1) 1 2) 1 3) 100% 32

35 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.2. Strategisches Ziel Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehmlich konkretisieren, in einer Übersicht darstellen und regelmäßig aktualisieren Keine L-ZV Regelung erforderlich 33

36 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.3. Strategisches Ziel Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Maßnahme 2 Maßnahme 5) Messgröße(n) Zielwert(e) 1a) 1 Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise nach Vorgabe des Bundes im Bundesland Salzburg umsetzen Die auf Bundesebene festgelegten prioritären Maßnahmen schrittweise nach Vorgabe des Bundes im Bundesland Salzburg umsetzen Die auf Bundesebene festgelegte Strategie zur Vermeidung und Reduktion von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen Resistenzen (AMR) bis Ende 2016 umsetzen 1a) Umsetzungsstrategie liegt vor 1b) Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 2a) Strategie liegt vor 2b) Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR im Zeitverlauf 1b) 50 % 2a) 1 2b) 1 34

37 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.3. Strategisches Ziel Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Maßnahme 4) Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele im Bundesland Salzburg umsetzen Bewerbung und Vernetzung des Gesundheitsportals Die auf Bundesebene festgelegten prioritären Maßnahmen (zu R-GZ3) schrittweise nach Vorgabe des Bundes im Bundesland Salzburg umsetzen Die aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten aus den EU Health Literacy Surveys im Bundesland Salzburg berücksichtigen Messgröße(n) 1) Verlinkung auf Homepage des Landes und der KV-Träger im Bundesland Salzburg 2) Umsetzungsstrategie zum R-GZ 3 liegt vor 3) Verbesserungsstrategie liegt vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 35

38 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.4. Strategisches Ziel Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und routinemäßig messen Operatives Ziel B-ZV Operatives Ziel L-ZV Maßnahmen Maßnahme 1 Maßnahme 2) Maßnahme 2 Maßnahme 4) Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen Die aufgezeigten wesentlichen Abweichungen aus den ATHIS-Erhebungen im Bundesland Salzburg bearbeiten Die aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten aus den Patientenbefragungen im Bundesland Salzburg bearbeiten Messgröße(n) 1) ATHIS-Befragungsergebnisse und Analysen zur Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem und zum subjektiven Gesundheitszustand liegen für das Bundesland Salzburg vor 2) Ergebnisse der Patientenbefragung und Analysen liegen vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 36

39 Artikel 9 Festlegung zur Finanzzielsteuerung (Finanzrahmenvertrag) (1) Die Ermittlung der Ausgabenwerte für die Periode 2012 bis 2016 erfolgt auf der Grundlage der in Art. 26 und 27 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit festgeschriebenen Methodik und Werte sowie auf der Grundlage von Art. 9 Bundes-Zielsteuerungsvertrag, wobei im Hinblick auf Transparenz und Kontinuität der zugrundeliegenden Rechenwerke die Bestimmungen des Art. 22 Abs. 7 sowie Art. 26 Abs. 5 und Art. 27 Abs. 4 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sowie insbesondere Art. 9 Abs. 3 Bundes- Zielsteuerungsvertrag maßgeblich sind. (2) Ausgehend von den Festlegungen in Art. 24 Abs. 3 Z 1 bis 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sowie den Anlagen des Bundes- Zielsteuerungsvertrages wird der Ausgabendämpfungspfad der für die Finanzzielsteuerung relevanten laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben im Bundesland Salzburg wie folgt dargestellt (Angabe in Mio. Euro): a) für das Land Salzburg Ausgangswert 2010: 580, Ausgabenentwicklung ohne Intervention 630, , , , ,257 Ausgabenobergrenze 632, , , , ,340 jährlicher Ausgabendämpfungseffekt kumulierter Ausgabendämpfungseffekt -1,441 5,013 18,453 30,237 38,917-1,441 3,572 22,025 52,262 91,179 37

40 b) für die Sozialversicherung im Land Salzburg Ausgabenentwicklung ohne Intervention 549, , , , ,490 Ausgabenobergrenze 546, , , , ,190 jährlicher Ausgabendämpfungseffekt kumulierter Ausgabendämpfungseffekt 3,720 8,950 15,900 24,360 32,300 3,720 12,670 28,570 52,930 85,230 c) für beide Kostenträger (lit. a und b) gemeinsam Ausgabenentwicklung ohne Intervention 1.180, , , , ,747 Ausgabenobergrenze 1.178, , , , ,530 jährlicher Ausgabendämpfungseffekt kumulierter Ausgabendämpfungseffekt 2,279 13,963 34,353 54,597 71,217 2,279 16,242 50, , ,409 38

41 Artikel 10 Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen (1) Die Vertragsparteien kommen auf der Grundlage von Art. 10 des Bundes-Zielsteuerungsvertrages überein, dass die auf Landesebene vertraglich definierten finanziellen Folgen von vertraglich vereinbarten Leistungsverschiebungen grundsätzlich innerhalb der Vertragslaufzeit finanziell auszugleichen sind. (2) Vertraglich vereinbarte Leistungsverschiebungen und neu zu etablierende Versorgungsformen sind transparent und nachvollziehbar zu messen und zu dokumentieren sowie deren finanzielle Folgen zu bewerten. Dabei sind zumindest folgende Kriterien zu berücksichtigen: 1. Leistungsverschiebungen sind aus den vertraglich vereinbarten Zielen abzuleiten 2. Beschreibung des Gegenstandes der sektorenübergreifenden Leistungsverschiebung (des Leistungsbündels) getrennt nach entfallender Leistung in einem Sektor und zusätzlicher Leistung im anderen Sektor unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten. 3. Angabe der von der Leistungsverschiebung betroffenen Strukturen und allfälligen Veränderungen in den Strukturen in beiden Sektoren. 4. Leistungsverschiebungen sind anhand von Inanspruchnahmehäufigkeiten (Fälle, Frequenzen, e-card-kontakte, etc.) und/oder Leistungshäufigkeiten nach Leistungsarten oder Leistungsbündel zu messen. Messgröße können auch Einheiten von Leistungserbringungsstrukturen sein. Dabei sollen allenfalls geschaffene bundeseinheitliche Standards berücksichtigt werden. Sowohl für den niedergelassenen Bereich als auch für die Spitäler sind hierbei gemeinsame Datenstrukturen der Leistungsmessung (vgl. operatives Ziel des Bundes-Zielsteuerungsvertrages) heranzuziehen. 5. Ausgangspunkt, von dem die Leistungsverschiebung aus gemessen wird, ist das Leistungsvolumen (IST-Stand) in Kalenderjahr Für einzelne Projekte können einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien abweichende, zeitnahe Messzeiträume festgelegt werden. 6. Die Beschreibung des Status-quo des Leistungsgeschehens zu diesem Zeitpunkt ist keine Aussage über die kompetenzrechtliche Zuständigkeit und über die finanzielle Abgeltung. 7. Für die finanzielle Bewertung der Leistungsverschiebungen sind zwischen den Vertragsparteien Verrechnungsbeträge (Menge und Wert) auf rationaler Grundlage zu vereinbaren und eine allfällige Valorisierung von Beträgen festzulegen. Hinsichtlich der Verrechnungsbeträge ist soweit möglich für Leistungsarten oder Leistungsbündel das von der Bundeszielsteuerungskommission bis Ende 2013 festzulegende bundeseinheitliche Regelwerk anzuwenden. 39

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