Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam
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- Günther Wagner
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1 Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam Deutsche Akademie für Rehabilitation e.v. Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.v.
2 Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt - Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam Herausgeber: Deutsche Akademie für Rehabilitation e.v., Bonn Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.v., Heidelberg Referentinnen und Referenten: Adolf Bauer, Raimund Becker, Annelie Buntenbach, Peter Clever, Parlamentarischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel MdB, Dr. Andreas Kranig, Ulrike Mascher, Dr. Axel Reimann, Prof. Dr. Hans-Peter Riedel, Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, PD Dr. Hilmar Schneider, Dr. Peter Schopf sowie neun Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Bonn, Juni 2010
3 Notwendige Weiterentwicklungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der beruflichen Rehabilitation aus Sicht der DRV Bund Dr. Axel Reimann Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin Folie 1 Notwendige Weiterentwicklung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der beruflichen Rehabilitation Workshop RehaFutur am 21./22. Januar 2010 in Potsdam Dr. Axel Reimann, Deutsche Rentenversicherung Bund 1 Folie 2 Einführung Mit der Schaffung des SGB IX im Jahr 2001 ist ein Paradigmenwechsel in der Rehabilitation hin zur Selbstbestimmten Teilhabe in Beruf und Gesellschaft des behinderten Menschen einhergegangen. Hierauf sind seither die Aktivitäten der Rehabilitationsträger zur Fortentwicklung der Rehabilitation ausgerichtet. Ebenso knüpfen hier die Handlungsfelder von RehaFutur an. Insofern ist zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der beruflichen Rehabilitation kein neuerlicher Paradigmenwechsel notwendig, sondern eine konsequente Weiterentwicklung im Rahmen des durch das SGB IX konsentierten Zielesystems 2
4 Folie 3 Die berufliche Rehabilitation steht vor der Herausforderung, den sich ändernden Rehabilitationsbedarf und die sich ändernden Anforderungen an die Rehabilitation mit den finanziellen Möglichkeiten so in Übereinstimmung zu bringen, dass sich die erreichte Qualität und Effektivität der Rehabilitation möglichst weiter erhöht, zumindest aber nicht eingeschränkt wird. Anreizsysteme sollten so gesetzt sein, dass wirksame Teilhabeleistungen erbracht werden. So hat z.b. die Rentenversicherung ein originäres Interesse an einer effektiven und effizienten Rehabilitation, da sie das Risiko des Scheiterns von Teilhabeleistungen trägt, in dem Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten sind. 3 Folie 4 Deshalb verfolgt die Deutsche Rentenversicherung kontinuierlich die Weiterentwicklungen der Leistungen zur Teilhabe. So hat z.b. die von der Selbstverwaltung eingesetzte Reha-Kommission Berufsförderung bereits im Jahr 1997 Empfehlungen zur Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung erarbeitet, die seither in die Praxis umgesetzt wurden Notwendig für eine sinnvolle Weiterentwicklung des Systems ist die Einbeziehung aller Akteure (Rehabilitanden, Arbeitgeber, Werksund Betriebsärzte, Leistungserbringer, Leistungsträger u.a.) in den Gesamtprozess 4
5 Folie 5 Handlungsfelder der Deutschen Rentenversicherung in der beruflichen Rehabilitation Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen Strikte Orientierung am Ziel der beruflichen Wiedereingliederung Leistungen individualisieren und flexibilisieren Systematische Forschung und Reha-Qualitätssicherung vorantreiben 5 Folie 6 Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen Die Leistungsträger verstehen sich als Dienstleister und Partner der Rehabilitanden Rehabilitanden agieren als eigenständige Akteure im Rehabiliationsprozess und gestalten die Rehabilitation nach ihren Bedarfen mit Die individuellen Bedürfnisse und die berechtigten Wünsche der Rehabilitanden haben maßgeblichen Einfluss auf Art, Inhalt und Ablauf der Rehabilitation und werden selbstverständlich von den Leistungsträgern berücksichtigt 6
6 Folie 7 Den Leistungsberechtigten stehen eine Vielzahl von Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation zur umfassenden und kostenlosen Beratung zur Verfügung Durch die Selbstverwaltung der Sozialversicherung ist sichergestellt, dass die Anliegen und Interessen der Versicherten Berücksichtigung finden Die Unterstützung der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe der Leistungsberechtigten ist insofern bereits heute ein gelebter Bestandteil der täglichen Verwaltungspraxis 7 Folie 8 Strikte Orientierung am Ziel der beruflichen Wiedereingliederung Alle Prozesse der beruflichen Rehabilitation müssen am Ziel der konkreten beruflichen Wiedereingliederung ausgerichtet sein. Die inhaltlichen Konzepte müssen insofern beständig an die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt, sowie die sich verändernden Krankheitsbilder und die sich verändernde Altersstruktur der Rehabilitanden angepasst werden. Die notwendige Kooperation aller Akteure muss reichen vom frühzeitigen Erkennen des Rehabilitationsbedarfes im Arbeitsprozess oder während einer medizinischen Rehabilitation über einen einfachen und schnellen Zugang zu einer bedarfsgerechten Rehabilitation 8
7 Folie 9 Eine wichtige Maßnahme dazu ist die Verstärkung der beruflichen Orientierung in der medizinischen Rehabilitation. Darüber hinaus baut die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der vorhandenen Strukturen geeignete Anlaufstellen und Kommunikationswege für Arbeitgeber aus Außerdem wird eine verstärkte Kooperation mit Unternehmen angestrebt. Dazu intensiviert die Deutsche Rentenversicherung in verschiedenen Projekten aktiv die Zusammenarbeit mit mittelständischen bzw. kleinen Betrieben (z.b. im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements) 9 Folie 10 Leistungen individualisieren und flexibilisieren Neben der Berücksichtigung berechtigter Wünsche der Leistungsberechtigten ist ebenso entscheidend eine enge Einbindung des Rehabilitanden in den rehabilitativen Prozess. Dazu gehört auch die gemeinsame Festlegung von Reha-Zielen und die Mitwirkung an der Therapieplanung. Bei Bedarf wird ein Assessment vorgeschaltet, bei dem die persönliche Eignung, Neigung und die Fähigkeiten des Rehabilitanden ermittelt werden Auch die Reha-Einrichtungen müssen mit individualisierten und flexibilisierten Angeboten auf die unterschiedlichen Reha-Bedarfe reagieren. Mit dem sogenannten Neuen Reha-Modell der Berufsförderungswerke wird dieser Prozess unterstützt. 10
8 Folie 11 Systematische Forschung und Reha- Qualitätssicherung vorantreiben Zur Sicherstellung der Evidenzbasierung der beruflichen Rehabilitation fördert die Deutsche Rentenversicherung verstärkt Forschungsarbeiten zur beruflichen Rehabilitation Für die Qualitätsentwicklung der Reha-Einrichtungen ist eine externe Qualitätssicherung unverzichtbar Die Rentenversicherung treibt die Qualitätssicherung im Bereich beruflicher Rehabilitation maßgeblich voran. Mit dem sogenannten Berliner Fragebogen werden z.b. in Kooperation mit der Unfallversicherung regelmäßig Teilnehmerbefragungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden an die Einrichtungen zurückgemeldet. 11 Folie 12 Fazit Die berufliche Rehabilitation ist ein unverzichtbarer Pfeiler in unserem System der sozialen Sicherung und ein wirksames Instrument, um die Erwerbsbeteiligung auch älterer Beschäftigter dauerhaft zu sichern. Inhalte und Konzepte der beruflichen Rehabilitation müssen ständig an die Veränderungen im Berufsleben und in der Arbeitswelt angepasst werden. Dabei ist eine klare Qualitätsorientierung das Ziel und der Maßstab aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Rentenversicherung ist Dienstleister und Partner der Rehabilitanden beim gemeinsamen Ziel der konkreten beruflichen Wiedereingliederung 12
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