Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam

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1 Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam Deutsche Akademie für Rehabilitation e.v. Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.v. 1

2 Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt - Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam Herausgeber: Deutsche Akademie für Rehabilitation e.v., Bonn Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.v., Heidelberg Referentinnen und Referenten: Adolf Bauer, Raimund Becker, Annelie Buntenbach, Peter Clever, Parlamentarischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel MdB, Dr. Andreas Kranig, Ulrike Mascher, Dr. Axel Reimann, Prof. Dr. Hans-Peter Riedel, Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, PD Dr. Hilmar Schneider, Dr. Peter Schopf sowie neun Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Bonn, Juni

3 Was muss man fordern, was muss man fördern Einschätzung aus Sicht des VdK Ulrike Mascher Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland e.v. Der Sozialverband VdK hat die Arbeit der wissenschaftlichen Fachgruppe RehaFutur zur Zukunft der beruflichen Rehabilitation in Deutschland mit Anerkennung und Zustimmung zur Kenntnis genommen. Der Abschlussbericht enthält eine umfassende Bestandsaufnahme zur beruflichen Rehabilitation aus Sicht der Fachgruppe, aber auch der übrigen Akteure sowie wichtige Impulse für eine Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation in acht Handlungsfeldern. Der VdK begrüßt, dass es mit diesem Bericht nicht sein Bewenden haben soll. Es soll und muss ein Entwicklungsprozess zur Neuorientierung der beruflichen Rehabilitation unter Einbindung aller Akteure in Gang gesetzt werden. Dies soll natürlich nicht bedeuten, dass wir die gegenwärtige Situation generell als negativ ansehen. Es hat erfreuliche Entwicklungen gegeben. Die Berufsförderungswerke haben sich geöffnet und sich kundenorientiert flexibel und arbeitsmarktnah weiterentwickelt. Sie können gute und ermutigende Ergebnisse vorweisen. Der Bericht zeigt aber auch weniger erfreuliche Befunde auf. So gibt es ganz eindeutig altersabhängige Fördermuster. Berufliche Bildung, Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung spielen nur bei jüngeren Altersgruppen bis etwa 40 die zentrale Rolle. Rente mit 67 bedeutet aber, dass ein 50-Jähriger noch 17 Jahre arbeiten muss. Die Gruppe der über 50-Jährigen mit gesundheitlichen Einschränkungen ist auch in der Beratungsarbeit des VdK ein Schwerpunkt. Im Folgenden möchte ich deshalb aus Sicht dieses Personenkreises sprechen. Ähnliche Probleme bestehen bei anderen Personengruppen wie alleinerziehenden Frauen, Migranten, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtkranken. Im Folgenden möchte ich auf diese Fragen näher eingehen: 1. Warum werden Ältere bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung faktisch benachteiligt 2. Was wünschen sich die Betroffenen? 3. Wie kann die Situation verbessert werden? A. Warum werden Ältere bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung faktisch benachteiligt? Wir wissen aus unseren Beratungsstellen, dass insbesondere bei dem Personenkreis der älteren und gesundheitlich beeinträchtigen Versicherten das Hauptproblem darin besteht, dass der Rehabilitationsbedarf häufig gar nicht erkannt wird. Viele Betroffene kennen die Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation überhaupt nicht, resignieren und sehen daher oft in der Erwerbsminderungsrente die einzige Lösung. Wer es hingegen geschafft hat, an Informationen zu kommen und sich um seine berufliche Rehabilitation bemüht, wird insbesondere wenn er oder sie langzeitarbeitslos ist und Hartz 3

4 IV bezieht häufig erst nach Widerspruch und Klage vom zuständigen Rehabilitationsträger als Reha-Fall anerkannt. Große Sorge macht mir, dass die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendige Neuorganisation der Argen wieder auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen wird. In den Fällen, in denen Rehabilitationsbedarf festgestellt wird, wird gleichwohl häufig eine qualifizierende Weiterbildung oder Umschulung nicht bewilligt. Ich habe den Eindruck, dass folgende Motive dahinter stecken: Bei älteren Versicherten lohne sich die Investition in eine qualifizierende Weiterbildung aufgrund des Alters nicht. Der Beratungsaufwand und die Kosten für eine berufliche Reha, die langfristige Perspektiven eröffnet, werden als zu aufwendig, zu hoch und zeitraubend angesehen und deswegen erst gar nicht in Betracht gezogen. Offenbar gilt häufig das Vorurteil, dass Versicherte mit niedrigen Bildungs- oder Berufsabschlüssen mit einer qualifizierenden Weiterbildung oder gar Umschulung überfordert seien. Ihnen wird z. T. die Weiterbildungsfähigkeit abgesprochen. Besonders problematisch ist die Situation bei Ungelernten oder Migranten ohne in Deutschland anerkannten Abschluss. Man unterstellt den Betroffenen nicht selten, sie seien gar nicht motiviert. Oft wird den Betroffenen nicht nur unterschwellig, sondern offen vermittelt, aufgrund des Alters hätten sie keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt. Mitglieder berichten in den VdK- Beratungsstellen, ihr Sachbearbeiter/Arbeitsvermittler habe ihnen in der Beratung wortwörtlich gesagt, sie seien schon ab 45 mit gesundheitlicher Beeinträchtigung oder Behinderung im Prinzip nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar. Anstelle von qualifizierenden, abschlussbezogenen, langfristigen und auf die individuelle Situation zugeschnittenen Weiterbildungs- oder Umschulungsangeboten bieten die Rehabiliationsträger häufig nur ein oder zwei Maßnahmen zur Auswahl an. Es handelt sich häufig um Standardangebote: Trainingsmaßnahmen, Feststellungsmaßnahmen, Orientierungs- und Integrationsmaßnahmen, deren Rezeptur häufig aus folgenden Zutaten besteht: ein bisschen berufliche Orientierung und Bewerbungstraining, ein paar allgemeinbildende Inhalte oder EDV-Schulung auf niedrigem Niveau, ein bis zwei Schnupper-Praktika bei trägerbekannten Kooperationspartnern ohne realistische Chancen auf Einstellung und eine Menge Druck auf den Weiterbildungsträger und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine verbindlich eingeforderte hohe Vermittlungsquote. Es geht um möglichst rasche Vermittlung bzw. um die Beendigung des Leistungsbezugs, nicht um die Eröffnung von fairen und realistischen Chancen und langfristigen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Die scheinbare Alternative lautet: entweder an der angebotenen Maßnahme teilnehmen oder Leistungskürzungen hinnehmen. Man muss sich nicht wundern, wenn Menschen auf dieser Basis nur schwer Motivation und Eigeninitiative entwickeln. Ein solches Vorgehen empfinden die Menschen als demütigend, zumal sie häufig lange Jahre und unter nicht immer leichten Arbeitsbedingungen ihre Sozialversicherungsbeiträge erbracht haben. Viele Betroffene berichten in unseren Beratungsstellen, es sei ihnen vom Vermittler oder Sachbearbeiter mündlich versprochen worden, erst einmal eine solche Maßnahme zur Ab- 4

5 klärung und Orientierung zu durchlaufen und im Anschluss daran dann eine richtige berufliche Qualifikationsmaßnahme bewilligt zu bekommen. Diese wird dann aber in der Regel nicht mehr gewährt. B. Was wünschen sich die Betroffenen? Vorausgesetzt, der Rehabilitationsbedarf ist erkannt worden und die Möglichkeiten und Zugänge zur beruflichen Rehabilitation sind überhaupt bekannt: Hilfe sollte angeboten werden, bevor die Menschen ausgegliedert werden und den Arbeitsplatz verlieren. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX ist ein guter Ansatz, es müsste aber praxistauglicher ausgestaltet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich auf das vom BMAS finanzierte Projekt EIBE der Arbeitsgemeinschaft der BFWs hinweisen. Die Betroffenen können nicht verstehen, dass ihnen Hilfe (z. B. eine technische Hilfe am Arbeitsplatz, eine Umsetzung im Betrieb in Verbindung mit einer Weiterbildung etc.) versagt wird, nur weil sie aus Sicht des Reha-Trägers noch nicht erheblich in der Erwerbsfähigkeit gemindert sind. Die Betroffenen wünschen sich eine kompetente, möglichst wohnortnahe und unabhängige Beratung. Die Betroffenen möchten eine Beratung, bei der langfristige Perspektiven und Chancen eröffnet werden und die bisherigen Berufs- und Lebenserfahrungen, die Kenntnisse und Stärken, die Wünsche, Ziele und berufliche Vorstellungen dabei berücksichtigt und gewürdigt werden. Sie wollen auf Augenhöhe beraten werden und nicht als Kostenfaktor gesehen werden. Die Betroffenen wollen keine Standardmaßnahme, sondern ein Angebot, das auf sie und ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Viele legen nicht in jedem Fall Wert auf eine altersgerechte Maßnahme. Beispielsweise kann ein Bewerbungstraining in einer gemischten Gruppe aus Jung und Alt neue Perspektiven eröffnen. Einen EDV-Kurs hingegen möchte manch Älterer lieber in seiner Altersgruppe belegen, weil er dabei gleiche Voraussetzungen oder Vorkenntnisse erwartet. Eine angemessene Leistung muss gewiss nicht immer eine komplette Neuorientierung oder eine 24-monatige Umschulung sein. Sie sollte aber inhaltlich so ausgestaltet sein, dass sich die Arbeitsmarktchancen tatsächlich erhöhen. In Deutschland legen Arbeitgeber Wert auf anerkannte Zertifikate, Abschlüsse etc. Bei späteren Bewerbungsbemühungen reicht es daher nicht aus, ein bisschen Word und Excel zu kennen. Besser ist es, den europäischen Computerführerschein o. ä. vorweisen zu können. Ein Arbeitgeber wird sich nicht damit zufrieden geben, wenn jemand auf dem Hof mit dem Gabelstapler fahren geübt hat, er wird einen richtigen Flurförderfahrzeugschein bevorzugen. 5

6 C. Wie kann die Situation verbessert werden? Erhaltung/Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Ziel der beruflichen Rehabilitation Wenn man danach fragt, was gefördert werden soll, muss man sich über die eigentliche Funktion der beruflichen Rehabilitation im Klaren sein. Der VdK unterstützt die Ausgangsthese, dass die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt die zentrale Funktion der beruflichen Rehabilitation ist. Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sind natürlich kein Selbstzweck. Niemand befürwortet Maßnahme-Karrieren, und wir alle wissen, dass finanzielle Mittel nur begrenzt zur Verfügung stehen. Der Begriff Fordern und Fördern kommt aber von den Hartz-IV-Reformen. Diese haben die Leistungsgrundsätze im Rechtskreis SGB III und SGB II auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit, d. h. auf möglichst schnelle Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt konzentriert. Schnelle Vermittlung impliziert nach der Fünf-Jahres-Bilanz von Hartz IV die Vermittlung in den prekären Arbeitsmarkt und die Bevorzugung von Personenkreisen mit den besten Vermittlungschancen. Rehabilitationsziel nach dem SGB IX ist aber nicht die schnelle Vermittlung, sondern die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern ( 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX). Gesetzliches Ziel der Rehabilitation ist damit, den Rehabilitanden für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Er muss wieder über die beruflichen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen verfügen, um eine Chance auf eine dauerhafte Beschäftigung entsprechend seinen Neigungen und Fähigkeiten zu erhalten. Der Begriff der Chance ist mir hier sehr wichtig. Ich stimme hier mit der wissenschaftlichen Arbeitsgruppe überein, die den Begriff der (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit gebraucht. Aufgabe der beruflichen Rehabilitation ist damit auch, dem Leistungsberechtigten mit dessen aktiver Mitwirkung zu einer möglichst umfassenden Qualifizierung zu verhelfen. Dies muss nicht die berufliche Neuorientierung sein. Erfolgversprechender wird in vielen Fällen die Anknüpfung an vorhandene berufliche Erfahrungen und Potenziale sein. Da in Deutschland sehr viel Wert auf Zertifikate gelegt wird, sollte die Qualifikation nach Möglichkeit anerkannt sein. Verantwortung der Reha-Träger bis zur dauerhaften Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt Aus der Funktion der beruflichen Rehabilitation, den Rehabilitanden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, folgt, dass die Steuerungs- und Leistungsverantwortung der Reha-Träger erst beendet ist, wenn dieses Ziel erreicht ist. Die Förderung darf also nicht auf eine mehr oder weniger kurzfristige Maßnahme beschränkt sein, sondern muss bis zur Beschäftigungsaufnahme erfolgen. In der Praxis erleben wir bei Älteren leider zu oft, dass sie als Vermittlungsfälle in den Verantwortungsbereich der Arbeitslosenvermittlung nach SGB III verschoben werden und dann in Hartz IV enden. 6

7 Chancengleichheit im Reha-Prozess gewährleisten Entsprechend der oben dargelegten Zielsetzung des SGB IX darf ohne individuelle Prüfung im Einzelfall die Rehabilitationsfähigkeit nicht verneint oder eine negative Rehabilitationsprognose gestellt werden. Vermittlungshemmnisse wie Art oder Schwere der Behinderung, Lebensalter oder geringe Qualifikation begründen nicht per se die Tatsache, dass der Betreffende auf dem Arbeitsmarkt keine Chance mehr hat und deshalb berufliche Bildung sich nicht lohnt. Es kommt hier immer auf die individuelle Situation an. So sind Personen, die eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen oder behinderungsoder krankheitsbedingt ihre bisherige Berufstätigkeit aufgeben mussten, stets als potenzielle Reha-Fälle anzusehen. Allein die Tatsache, dass sie ihre bisherige Erwerbstätigkeit aufgeben mussten, zeigt die Notwendigkeit einer Neuorientierung und indiziert einen möglichen Rehabilitationsbedarf. Der Reha-Träger darf sie deshalb nicht als Vermittlungsfälle ansehen und an die Träger der Arbeitslosenvermittlung verweisen, nur weil ein Gutachter theoretisch ein noch 6-stündiges Leistungsvermögen unter vielfachen Einschränkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt festgestellt hat. Chancengleichheit ist damit ein besonderes Problem im Rehabilitationszugang, das durch eine kompetente Beratung gelöst werden kann. Chancengleichheit muss aber im gesamten Reha-Prozess gewahrt werden. Chancengleichheit erfordert, dass der gesamte Reha- Prozess möglichst individuell und flexibel gestaltet werden muss. Sanktionen nicht Ziel führend Die Bilanz nach fünf Jahren Hartz IV hat bewiesen, dass es nicht weiterhilft, den Schwerpunkt weiter auf Fordern im Sinne von Sanktionieren zu setzen. Die Aussicht nach langjähriger beruflicher Tätigkeit eine befristete Erwerbsminderungsrente auf Armutsniveau zu erhalten oder dauerhaft Hartz-IV-Empfänger zu sein, ist für die Mehrzahl Ansporn genug, die Chance zu nutzen, wieder eine angemessene Arbeit zu finden. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung im Reha-Prozess fordern und fördern Selbstbestimmung hat die Kehrseite, dass sie Eigenverantwortung, Eigeninitiative, Motivation und aktive Mitwirkung erforderlich macht. Ohne diese aktive Mitwirkung kann keine Rehabilitation gelingen. Aus Sicht des VdK muss Motivation und Eigenverantwortung von jedem Rehabilitanden eingefordert werden. Motivation und Eigenverantwortung muss aber auch im Reha-Prozess gefördert werden. Anfänglich oder zeitweise fehlende Motivation selbst bei angeblich rentenfixierten Versicherten kann in vielen Fällen durch Empowerment wieder belebt werden. Vergessene Potenziale können wieder gestärkt und aufgrund permanenter negativer Erfahrungen und persönlicher Rückschläge erlebte oder selbst gesetzte Grenzen können überwunden werden. Motivation und Eigeninitiative können sich insbesondere dann entwickeln, wenn im Rehabilitationsprozess Selbstbestimmung ermöglicht wird. Zur Verwirklichung von Selbstbestimmung 7

8 sieht das SGB IX für den gesamten Reha-Prozess Wunsch- und Wahlrechte und das Persönliche Budget als besondere Form der Leistungserbringung vor. Beide Instrumente finden in der Praxis eine zu geringe Beachtung. Unter der Voraussetzung, dass der Rehabilitand in einem Beratungsprozess auf Augenhöhe umfassend über seine Rechte, Fördermöglichkeiten und Entwicklungschancen informiert und im Reha-Prozess unterstützt wird, ist er durchaus selbst in der Lage kompetente Entscheidungen zu treffen und bei der Bedarfserhebung, der Planung und Durchführung des Reha- Prozesses verantwortlich mitzuwirken. Warum das Persönliche Budget so selten erfolgreich genutzt wird, muss vorurteilsfrei geprüft werden. Kompetente, umfassende und unabhängige Beratung aufbauen Der Beratung kommt im Reha-Prozess eine Schlüsselfunktion zu. Sie soll für die Betroffenen Aufklärung und Transparenz über die bestehenden Rechte, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und das gesamte Leistungsspektrum der Rehabilitation herstellen. Wie oben dargelegt ist die Qualität der Beratung entscheidend für den gleichberechtigten Zugang von bisher in der Rehabilitation benachteiligten Personengruppen wie insbesondere Älteren. Damit ist eine gute Beratung Voraussetzung für Selbstbestimmung im Reha- Prozess. Die Beratung sollte nicht nur enge Berufsberatung sein. Die Erfahrung zeigt, dass mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Arbeitslosigkeit und notwendiger beruflicher Neuorientierung vielfältige Probleme einhergehen. So können auch Probleme im privaten Bereich wie Schulden oder Beziehungs- oder Erziehungsprobleme der Motivation für eine berufliche Neuorientierung und einen erfolgreichem Neustart zunächst entgegenstehen. Aufgrund seiner Erfahrungen aus der Patientenberatung (Modellprojekt nach 65 b SGB V) und der Diskussion über die Pflegestützpunkte plädiert der VdK für eine unabhängige Beratung. Hierdurch würde der Verdacht von möglichen Interessenkollisionen vermieden und eine bessere Basis dafür geschaffen werden, dass der Betroffene seine gesamte berufliche, private, gesundheitliche und familiäre Situation offen darlegt. Individuelle und flexible Rehabilitationsangebote schaffen Wie oben dargestellt erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit, dass der gesamte Reha-Prozess möglichst individuell und flexibel gestaltet werden muss. Dies gilt insbesondere für die Leistungserbringung, weil die bestehenden Leistungsangebote nicht auf die besonderen Bedarfe etwa von Älteren abgestimmt sind. Verbesserte Beratungsprozesse machen besondere Bedarfe transparent und würden sich deshalb positiv auf die Schaffung entsprechender Angebotsstrukturen hinwirken. Verbessert werden kann die Situation auch durch im Zusammenhang mit dem neuen Reha- Modell bereits entwickelten und weiter zu entwickelnden Angeboten. 8

9 Resümee Selbstbestimmte Teilhabe und Eigenverantwortung fördern und fordern. Das ist der Schlüssel zur Weiterentwicklung der Rehabilitation. Alle Akteure im Reha-Prozess müssen sich damit auseinandersetzen, hier weitere Verbesserungen zu erreichen. Hierzu hat die Stellungnahme der wissenschaftlichen Fachgruppe RehaFutur wichtige Hinweise gegeben. 9

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