Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam
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- Tristan Wagner
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1 Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam Deutsche Akademie für Rehabilitation e.v. Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.v.
2 Entwicklungen gemeinsam gestalten Dokumentation Auftakt - Workshop RehaFutur 21./22. Januar 2010 in Potsdam Herausgeber: Deutsche Akademie für Rehabilitation e.v., Bonn Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.v., Heidelberg Referentinnen und Referenten: Adolf Bauer, Raimund Becker, Annelie Buntenbach, Peter Clever, Parlamentarischer Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel MdB, Dr. Andreas Kranig, Ulrike Mascher, Dr. Axel Reimann, Prof. Dr. Hans-Peter Riedel, Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, PD Dr. Hilmar Schneider, Dr. Peter Schopf sowie neun Rehabilitandinnen und Rehabilitanden. Bonn, Juni 2010
3 Notwendige Weiterentwicklungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der beruflichen Rehabilitation aus Sicht der DGUV Dr. Andreas Kranig Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v., (DGUV) 1. Leitbild RehaFutur Das von der wissenschaftlichen Fachgruppe RehaFutur entwickelte Leitbild wird von den Unfallversicherungsträgern in den grundsätzlichen Aussagen unterstützt. Durch die berufliche Rehabilitation eine dauerhafte und nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen, ist schon immer Ziel der Gesetzlichen Unfallversicherung gewesen. Leitbild RehaFutur Das entwickelte Leitbild wird von der UV unterstützt! Ziel der UV: durch berufl. Reha dauerhafte /nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben Vorteile der UV: Ausgangslage: Unfall (oder BK) = Auslöser für nahtlose med., berufl. und soziale Reha aus einer Hand Betroffene kommen meist aus bestehendem Arbeitsverhältnis Ziel nach Reha: Rückkehr an alten Arbeitsplatz Nutzung vorhandener Qualifikationen Notwendige Weiterentwicklung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der beruflichen Rehabilitation, Auftakt Workshop RehaFutur am 21./22. Januar 2010 Dr. Kranig (DGUV) Seite 2 Die Unfallversicherung ist hierfür gut aufgestellt. Der Unfall (oder die Berufskrankheit) ist Auslöser für eine nahtlose medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation aus einer Hand. Schnittstellenprobleme sind gering. Die berufliche Eingliederung wird schon während der medizinischen Reha berücksichtigt. Die Betroffenen kommen in der Regel aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis. Ziel der Rehabilitation ist die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz, ins bisherige Arbeitsumfeld und jedenfalls die Nutzung vorhandener Qualifikationen. Auch beim Leistungsumfang hat die Unfallversicherung gute Voraussetzungen, die heute schon eine Umsetzung der Visionen ermöglichen:
4 Die Unfallversicherung schuldet Behebung des eingetretenen Schadens, also eine Wiedereingliederung entsprechend dem Zustand vor Schadenseintritt. Es besteht keine Budgetierung, daher werden die Leistungsansprüche entsprechend dem Bedarf erfüllt. Der Leistungsgrundsatz mit allen geeigneten Mitteln ermöglicht eine passgenaue, auf den Einzelfall ausgerichtete Lösung. Das Ziel in der Unfallversicherung ist die Integration, die Qualifikation ist dazu Mittel zum Zweck! Die betriebliche Qualifikation spart Zeit und Kosten und hat sich als nachhaltig erwiesen (siehe Aufsatz Kostenentwicklung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben DGUV Forum 12/09, S. 34 bis 41). In den letzten sechs Jahren sind die Aufwendungen der UV für berufliche Rehabilitation zwar drastisch auf etwa die Hälfte des Ausgangswertes gefallen. Die Ergebnisse haben sich dennoch verbessert. Die Eingliederungsquote ist von etwa 80 % auf gut 90 % gestiegen. Lebenslanges Lernen wird bereits heute bei beruflichen Teilhabeleistungen berücksichtigt: Es wird auf die berufliche Vorgeschichte aufgebaut, das berufsspezifische Wissen wird bei der Weiterqualifizierung aufgegriffen. Ansprüche auf Maßnahmen zur Teilhabe bestehen so lange, bis die Integration gelingt oder feststeht, dass sie nicht gelingen wird. Für die Zukunft ist in geeigneten Fällen, wenn doch eine berufliche Neuorientierung erforderlich wird, ein stärker modulhaftes Vorgehen denkbar: Zunächst frühzeitige Nutzung eines passenden betrieblichen Einsatzbereiches; im weiteren, unter Umständen auch längerfristigen Verlauf Aufbau zusätzlicher Qualifikationen, um die volle Gleichwertigkeit der Wiedereingliederung zu erreichen. 2. Handlungsfeld 1: Selbstbestimmung ermöglichen und Selbstverantwortung der Leistungsberechtigten fördern. Den Vorstellungen der wissenschaftlichen Fachgruppe wird grundsätzlich zugestimmt. Die Unfallversicherung hat mit ihrem Reha-Management die Grundlagen geschaffen, das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu verwirklichen. Unmittelbar nach dem Unfall wird ein persönlicher Kontakt zu den Versicherten hergestellt. Der Reha-Plan wird in Abstimmung mit Betroffenen und Leistungserbringern aufgestellt und mündet in eine Zielvereinbarung. Die Betroffenen gestalten aktiv ihre eigene Rehabilitation mit, sie sind über alle geplanten Maßnahmen informiert, können ihre eigenen Vorstellungen jederzeit einbringen. Das Verfahren ist für sie transparent. Das Anforderungsprofil der Tätigkeit wird frühzeitig im Reha-Management erhoben und ermöglicht eine auf die Integration möglichst am bisherigen Arbeitsplatz oder im bisherigen Arbeitsumfeld unter Nutzung vorhandener Qualifikationen ausgerichtete Rehabilitation. Der im Bericht RehaFutur dargestellte Verlauf im Reha-Prozess wird in der Unfallversicherung bereits wesentlich so umgesetzt.
5 3. Handlungsfeld 2: Bekanntheitsgrad verbessern, Akzeptanz stärken, Zugang erleichtern Den grundsätzlichen Zielen ist zuzustimmen. Welche Maßnahmen diese Ziele besser als bisher erreichen lassen, wird zu diskutieren sein. Der Zugang wird nach meiner Einschätzung aufgrund der Erfahrungen der UV weniger durch eine Verbesserung des allgemeinen Bekanntheitsgrades in der Bevölkerung erleichtert werden. Das Geld für eine Medienkampagne sollte besser in gezielteren spezifischen Maßnahmen angelegt werden; Betroffene sollten frühzeitig dort gut beraten und informiert werden, wo sie mit ihren gesundheitlichen Problemen und der daraus folgenden Unsicherheit in ihrer beruflichen Perspektive Unterstützung benötigen. Ansatzpunkte sehe ich neben der Beratungskompetenz der Reha-Träger insbesondere beim (noch nicht flächendeckenden) Betrieblichen Eingliederungsmanagement, bei Sozialdiensten in Krankenhäusern oder bei der (leider nicht durchgängig gegebenen) Vertrautheit von Ärzten mit Fragen der Rehabilitation. In der UV wird der UV-Träger durch Arztberichte frühzeitig nach Eintritt eines Arbeitsunfalles auf möglichen Teilhabe-Bedarf aufmerksam. Der gemeinsame Besuchsdienst der UV-Träger in den Unfallkliniken gewährleistet eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Beratung der Betroffenen. Bei entsprechend schweren Unfallfolgen und voraussichtlichem Teilhabebedarf leitet das Reha-Management des zuständigen UV-Trägers die Abklärung und Planung von Teilhabeleistungen bereits während der medizinischen Reha-Phase ein. Es kann sich dabei auf informierte und engagierte Partner im unfallmedizinischen Bereich stützen. Denn in den BG-Kliniken/Unfallkliniken sind Aspekte der Teilhabe mit der medizinisch-beruflichen Orientierung (MBO) fest verankert. 4. Handlungsfeld 3: Unabhängige Berufs-, Bildungs- und Lebensberatung etablieren und flächendeckend einführen Die UV hat keine Bedenken gegen eine noch zu entwickelnde unabhängige Beratungskompetenz, hält diese aber für ihren Bereich nicht für notwendig. Wie bereits dargestellt, wird die Information und Beratung vielschichtig bereits geleistet. Dabei geht die UV auf die Betroffenen zu (Besuchsdienst, Reha-Management, Amtsermittlungsprinzip). Die an den Träger gebundene Beratung in der UV orientiert sich aufgrund des Auftrags an den persönlichen Verhältnissen und dem Bedarf (der Teilhabestörung) der Betroffenen. Innovativ ist die Idee, Betroffene für eine Rolle als Ansprechpartner für andere Unfallverletzte zu akquirieren. Diese Idee kann die Unfallversicherung aufgreifen. Auf die Entwicklung von professioneller Beratungskompetenz wird bei der Weiterbildung der Mitarbeiter in der UV besonderer Wert gelegt. Der Bachelorstudiengang Sozialversicherung mit dem Schwerpunkt Unfallversicherung wurde komplett neu konzipiert und ist auf das Reha-Management mit den besonderen Anforderungen an die Beratungskompetenz ausgerichtet.
6 Die Zertifizierung zum Disability-Manager wurde von der UV für Deutschland nutzbar gemacht und nicht nur für eigene Mitarbeiter, sondern auch für Externe geöffnet. Die Beratung soll auf die zügige Wiedereingliederung ausgerichtet und damit leistungserbringerunabhängig sein. Aspekte, die unfallunabhängig bestehen, werden i. S. einer ganzheitlichen ICF-bezogenen Betrachtung berücksichtigt. 5. Handlungsfeld 4: Am System der beruflichen Bildung orientieren Dieses Handlungsfeld richtet sich an alle Bildungsträger. Sie müssen diesen Anforderungen entsprechen. Die UV-Träger streben an, nur mit Leistungserbringern zusammenzuarbeiten, die diese Anforderungen erfüllen. Die Ziele sind unstrittig und werden von der UV geteilt. Eine Überprüfung sollte durch Zertifizierung und Qualitätskontrollen erfolgen. 6. Handlungsfeld 5: Systematische Vernetzung mit der Arbeitswelt realisieren Die Unfallversicherung ist der geborene Partner ihrer Mitgliedsunternehmen (s. Leitbild). Der Unternehmer wird unterstützt durch die Prävention im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz und beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Durch DGUV Job werden unfallversicherungsträgerübergreifend Kontakte zu Arbeitgebern aufgebaut und durch regelmäßige Kommunikation gepflegt, um Betroffenen mit besonders schwerwiegenden Teilhabestörungen neue Erwerbsmöglichkeiten zu eröffnen. Von den Leistungserbringern wurde eine umfassende systematische Vernetzung nach unserem Kenntnisstand bisher nicht hergestellt. Die UV begrüßt diese Aktivitäten der besseren Kommunikation und Vernetzung mit dem regionalen Arbeitsmarkt. Dieser Prozess darf nach unserer Ansicht nicht statisch sein, die Veränderungen in der Arbeitswelt müssen wahrgenommen werden und die Angebote entsprechend angepasst werden. Gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen könnte das Angebot einer Zusammenarbeit bei der Weiterqualifizierung von Personal interessant sein Das Angebot der Leistungsanbieter an Arbeitgeber sollte sich nicht auf bereits leistungsgeminderte Arbeitnehmer beschränken. Auch für größere Unternehmen könnte das Know-how der Leistungserbringer auf dem Sektor Weiterqualifizierung interessant sein. 7. Handlungsfeld 6: Berufliche Rehabilitation individualisieren und flexibilisieren Die Aussagen des Berichts werden mitgetragen. Für den Bereich der Unfallversicherung ist es aber kein Paradigmenwechsel: Die individuelle Betrachtung und der flexible Einsatz der geeigneten Mittel ist Grundlage jedes Reha-Plans. Entwicklungsmöglichkeiten sehen wir im Bereich Virtualisierung der Arbeitswelt, z. B. durch E-Learning. Dadurch könnten bereits frühzeitig, möglicherweise noch während der
7 medizinischen Rehabilitation, Module angeboten werden (z. B. Schulwissen wieder auffrischen, Sprachförderung für Migranten, Fremdsprache erlernen). Solche Angebote müssen (zentral/dezentral) vorgehalten werden. Gerade bei langen medizinischen Heilverfahren ist die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit während dieser Zeit ein wichtiger Faktor. Die Module müssen zeitunabhängig sein und einen flexiblen Einstieg und eine Wiederaufnahme nach Unterbrechung ermöglichen (Endlosschleife, Einstieg alle zwei Monate möglich). 8. Handlungsfeld 7: Gesamtprozess steuern Die Unfallversicherung leistet medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation aus einer Hand. Dadurch sind ihre Schnittstellenprobleme sehr gering. Die Phasen folgen zwar aufeinander, sind aber miteinander vernetzt und überlappen sich. Die ICF-Ausrichtung soll noch verstärkt werden, um alle Teilhabeaspekte einzubeziehen. Bei Berücksichtigung von Nichtunfallfolgen strebt die UV einen trägerübergreifenden Gesamtplan an. Die Anstrengungen zur Zusammenarbeit zwischen den Trägern sind hier zu verstärken und i. S. des 14 SGB IX auszuleben. Eine Steuerung der beruflichen Rehabilitation in Händen der Leistungserbringer ist aus Sicht der UV nicht zielführend. Damit stünden zu sehr die vom Leistungserbringer jeweils angebotenen Prozessschritte im Focus. Die medizinische und soziale Rehabilitation ist unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtprozesses. Aus Sicht der UV würde durch eine Bundesanstalt für Rehabilitation keine Qualitätsverbesserung erreicht, da nur ein Teilprozess betrachtet würde. Die Vernetzung ist gerade der Schlüssel zum Erfolg. Die Reha-Ziele würden durch Zeitverlust gefährdet. Eine Anpassung und Harmonisierung der Leistungsgesetze hat aus der UV keine Priorität, weil der Auftrag der UV bereits die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation aus einer Hand umfasst. 9. Handlungsfeld 8: Qualität sichern, Entwicklungsfähigkeit stärken Die Unfallversicherung erhebt die Kennzahlen und meldet sie der DGUV. Auch die Eingliederungsquoten sind Bestandteil dieser Erhebung. Der von der RV entwickelte Berliner Fragebogen soll auch in der UV als Instrument der Qualitätssicherung eingesetzt werden. Im Rahmen der Benchmarkingprojekte zwischen den UV-Trägern werden Verfahren überprüft, Ergebnisse erhoben und Veränderungsprozesse angeschoben. Ein strukturiertes Debriefung führt zu ständiger Schwachstellenkorrektur. Aus Sicht der Unfallversicherung sollte Forschung sich nicht auf die Prozessanalyse beschränken, sondern sich in erster Linie mit erzielten Ergebnissen auseinander setzen. Begrüßenswert wären vergleichende Untersuchungen zum Erfolg von Rehabilitation.
8 Fazit: Aus unserer Sicht enthält der Bericht der wissenschaftlichen Fachgruppe eine stimmige Analyse und viele Anregungen zur Weiterentwicklung der beruflichen Teilhabe, die auch in der Unfallversicherung zur weiteren Verbesserung führen können. Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes in der Unfallversicherung sind viele aufgeführte Aspekte schon berücksichtigt. Die Unfallversicherung wird sich mit ihrer Kompetenz auf dem Gebiet der beruflichen Teilhabe intensiv an der Weiterentwicklung beteiligen und ihre Erfahrungen für den Gesamtprozess nutzbar machen. Nicht verkannt werden darf aber auch Folgendes: Wenn Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Einzelfall erforderlich werden, bedeutet dies für die Betroffenen hohe Anforderungen und Belastungen, und nicht selten einen tiefen Einschnitt in die Lebensplanung und gestaltung. Primäres Ziel der UV ist es daher, Unfälle und Berufskrankheiten durch Präventionsmaßnahmen zu verhüten. Aber auch bei Eintritt eines schweren Versicherungsfalls setzen die UV und ihre Partner im unfallmedizinischen Bereich alles daran, die Gesundheit und damit die Erwerbsfähigkeit so weit wie möglich wieder herzustellen, so dass einer Rückkehr an den Arbeitsplatz nichts im Wege steht. Aus diesem Grund hat die UV spezielle Verfahren entwickelt, wie insbesondere die Komplexe Stationäre Reha (KSR) oder die Medizinisch-Berufliche Orientierung (MBO) in der medizinischen Reha- Phase. Optimale akute und postakute medizinische Behandlung und Rehabilitation verhindert in vielen Fällen eine kostspielige und vom Betroffenen meist nicht gewünschte berufliche Reha. In der Regel haben sich die Menschen ihren Beruf entsprechend ihren Neigungen und Fähigkeiten ausgesucht. Ihnen die Chance zu geben, auch nach dem Unfall oder der Berufskrankheit in dem gewählten Beruf bleiben zu können, erfüllt den Anspruch der Betroffenen auf Selbstbestimmung in vielen Fällen am vollkommensten.
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