Monitoringbericht. Stellungnahmen der L-ZK. Monitoring nach Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Zielsteuerungsvertrag

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1 Zielsteuerung-Gesundheit Bund Länder Sozialversicherung Monitoringbericht Stellungnahmen der L-ZK Monitoring nach Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Zielsteuerungsvertrag Berichtsjahr 2017 Abgenommen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission im Juni 2018

2 Zielsteuerung-Gesundheit Stellungnahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen zum Monitoringbericht 2018 Berichtslegung: April 2018 Monitoring nach Vereinbarung gem. Art. 15a Zielsteuerung-Gesundheit und Bundes-Zielsteuerungsvertrag

3 1 Stellungnahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen Gemäß B-ZV (Artikel 8.5) nimmt die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission die Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Diese ist ausreichend zu begründen (Stellungnahme). Bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Die Berichte samt Einschätzung, Stellungnahmen und allfälligen handlungsanleitenden Maßnahmen sind binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu übermitteln. Die Abnahme der Monitoringberichte einschließlich der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen binnen einer Frist von sechs Wochen nach Einlangen der letzten Meldung durch die Bundes- Zielsteuerungskommission. Dabei ist auch die Einschätzung von Messgrößen vorzunehmen, die die Bundesebene betreffen, wobei bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen handlungsleitende Maßnahmen zu entwickeln sind. Von der Bundes-Zielsteuerungskommission wurde auf die Abgabe einer Stellungnahme zum Monitoringbericht 2018 verzichtet.

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7 Stellungnahme der Landes-Zielsteuerungskommission für Kärnten an die Bundes- Zielsteuerungskommission Monitoringbericht Zielsteuerung Gesundheit 1. Hauptbericht / Berichtsjahr 2017 Handlungsleitende Empfehlungen L-ZK KÄRNTEN vom Finanzzielmonitoring (Stellungnahme zu Finanzzielerreichung, Teil A des Monitoringberichts) Sowohl das Land Kärnten als auch die gesetzliche Sozialversicherung unterschreiten auf Basis der vorliegenden Daten der Jahre 2016 bis einschl die Ausgabenobergrenze deutlich, weswegen von Seiten der Landes-Zielsteuerungskommission keine handlungsleitenden Empfehlungen zum Finanzmonitoring abgegeben werden. 2. Monitoring der Steuerungsbereiche (Teil B des Monitoringerichts) Im Bereich der strategischen Zielsetzungen Nr. 1 liegt Kärnten bei den ausgewählten Tagesklinik- Leistungsbündeln (Messgröße Nr. 6) und bei den ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrischen Angeboten (Messgröße Nr. 11) gesamtheitlich betrachtet österreichweit an der Spitze (Basis: gewichteter Mittelwert). Kärnten erreicht bei den Messgrößen Nr. 1 und Nr. 2 (Umsetzung Primärversorgungseinheiten und Versorgung der Bevölkerung in Primärversorgungseinheiten), zusammen mit sechs weiteren Bundesländern, derzeit den Minimalwert. Dies ist damit zu erklären, dass bis dato einerseits die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen für die Implementierung von Primärversorgungseinheiten fehlen bzw. gefehlt haben und andererseits Gespräche mit der Ärztekammer für Kärnten zu dem Themenbereich noch nicht final abgeschlossen sind. Abstimmungsgespräche mit niedergelassenen Ärzten werden geführt. Bei den Messgrößen Krankenhaushäufigkeit und Belagstagedichte (Messgrößen Nr. 4 und Nr. 5) weist das Bundesland Kärnten im Jahr 2013 noch vergleichsweise ungünstige Werte auf. Allerdings zeigt die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre bei beiden Messgrößen einen außerordentlich günstigen Trend. Die Krankhaushäufigkeit hat sich im Berichtszeitraum um 12,16% verringert, die Belagstagedichte um 11,76%. Damit zeigt das Monitoring für Kärnten im Bundesländervergleich eine deutlich positivere Entwicklung als in anderen Bundesländern. Die Entwicklung in Kärnten trägt wesentlich dazu bei, dass die bundesweite Zielvorgabe von einer jährlichen Reduktion im Ausmaß von 2% erreicht werden konnte. Die vergleichsweise hohen absoluten Werte basieren auf der Tatsache, dass Kärnten das einzige Bundesland hat, in dem ein Vollausbau der Versorgung mit AG/R-Betten realisiert ist. Der Anteil der AG/R-Betten an den gesamten Akutbetten liegt bei 10,3%, der Bundesdurchschnitt (AG/R und RNS) bei nur 4,3%. Diese Tatsache ist ein wesentlicher Grund dafür, dass die Kärntner Kennzahlen für Krankenhaushäufigkeit und die Belagstagedichte aufgrund der relativ längeren Verweildauer im Bereich AG/R- im Bundesländervergleich höher sind. Die vielfältigen Bemühungen über alle Fachrichtungen, unnötige Krankenhausaufenthalte zu vermeiden bzw. die Aufenthaltsdauer bedarfsorientiert zu gestalten, schlagen sich jedoch in der deutlich positiven Kennzahlenentwicklung nieder. 1

8 Bei der ärztlichen Versorgungsdichte (ohne Zahnärzte und technische Fächer - Messgröße 8) liegt Kärnten im letzten Betrachtungsjahr 2016 knapp unter dem Österreichschnitt, bei Zahnmediziner ebenso (2016). Bei den Strategischen Zielen Nr. 2 (Messgröße 13) ist die im Bericht ausgewiesene Positionierung Kärntens bei der Polypharmazie-Prävalenz (bei über 70 jährigen) hervorzuheben. Polypharmazieeindämmungsmaßnahmen sind auch Gegenstand des zwischen Land und Sozialversicherung im Jahr 2017 für die anstehende Zielsteuerungsperiode ausverhandelten Landes- Zielsteuerungsübereinkommen (ua. Operatives Ziel Nr. 7 Seite 20 im L-ZÜK Kärnten). Zur Messgröße 16 ( In Therapie Aktiv versorge PatientInnen ): Der Programmstart des DMP (Disease Managementprogramm) Therapie Aktiv erfolgte in Kärnten mit Seit dem haben sich mit Stand , 118 ÄrztInnen und PatientInnen ins Programm eingeschrieben. Zur Betreuung des DMP wurde in Kärnten die Administrationsstelle Therapie Aktiv eingerichtet. Zur Gewinnung der ÄrztInnen und PatientInnen wurden ab Programmstart zahlreiche Maßnahmen gesetzt. Festzuhalten ist, dass die Teilnahme am Programm sowohl von Seiten der ÄrztInnen als auch von Seiten der PatientInnen freiwillig ist. Die entsprechenden Maßnahmen werden pro Kalenderjahr geplant (Kommunikationskonzept) und mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht nachgewiesen. Zu den Maßnahmen zählen die Umwerbung des Programms mittels klassischer Medienarbeit (Fernseh- und Radiospots, Inserate, Schaltungen, Online-Werbung, usw.) sowie mittels Ordinationstouren (Ordinationen werden von der Administrationsstelle besucht), Ärzte-Newsletter oder Infoschreiben. Statistische Rankings zwischen den Bundesländern weisen insofern Unterschiede auf, als dass die meisten Bundesländer bereits seit vielen Jahren das Programm betreiben. Kärnten befindet sich in einer frühen Programmphase. Aufgrund dieses Umstandes und aufgrund der Unterschiede der Bevölkerungsdichte, bestehen bundeslandspezifische Unterschiede. Datenquelle: aktiv.at/portal27/diabetesportal/content?contentid= &portal:componentid=gtnf4c e1f- 4ef6-9ec2-4b41b9d160cb&viewmode=content 2

9 Auch im Bereich der Präoperativen Verweildauer in Fondskrankenanstalten (Messgröße 15) erreicht Kärnten den Zielwert von 94% (Kriterium: Aufenthalte unter 3 Pflegetage). In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss der Landes-Zielsteuerungskommission Kärnten vom verwiesen, der eine weitere Reduktion und somit Entlastung der Krankenanstalten samt Finanzierungsvereinbarung für den Bereich der präoperativen Diagnostik vorsieht. Im Bereich der Gesundheitskompetenz (Strategisches Ziel Nr. 3) bescheinigt der Monitoringbericht Kärnten eine Position im Mittelfeld aller Bundesländer. Die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Kärntner Bevölkerung wurde durch die Umstellung der Gesundheitsförderungsstrategie 2017 in Kärnten in den Mittelpunkt gestellt. Neueinreichungen von Gesundheitsförderungsprojekten müssen in erster Linie Gesundheitsthemen zum Inhalt haben, die auf eine Stärkung der Gesundheitskompetenz abzielen. 3

10 Ergeht an: Geschäftsstelle der Bundes-Zielsteuerungskommission c/o Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Abt. I/B/12 Radetzkystraße Wien Kennzeichen NÖGUS\GF\BUG\2509 Beilagen Bezug Bearbeiter Durchwahl Datum der GÖG vom Dr. Gamsjäger Betrifft Stellungnahmen der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission zum Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit 2018 (Berichtsjahr 2017) Sehr geehrter Herr Mag. Embacher! Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle der Bundes-Zielsteuerungskommission! Im Folgenden dürfen wir Ihnen die oben genannten Stellungnahmen übermitteln: Finanzzielmonitoring (Teil A des Monitoringberichts): Die Ermittlung der Aufwendungen erfolgte bei Land und Sozialversicherung analog der Berechnung für das Basisjahr Die Berechnung der Werte für das Jahr 2016 beruht auf dem endgültigen Rechnungsabschluss Die Ermittlung der Daten für 2017 erfolgte auf Grundlage des Voranschlags 2017, ergänzt um aktuelle Erkenntnisse. Die Werte für das Jahr 2018 beruhen auf dem Voranschlag. Die vorliegenden Berechnungen weisen eine deutliche Unterschreitung der jeweiligen jährlichen Ausgabenobergrenze aus. Die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben liegen im Bereich Land und auch im Bereich gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig unter den vereinbarten Zielwerten. Monitoring der Steuerungsbereiche (Teil B des Monitoringberichts): Nach Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen zeigt sich folgendes Bild: - Bei 21 der 22 Messgrößen konnte der Zielwert erreicht werden bzw. ist eine fristgerechte Erreichung des Zielwerts realisierbar, oder es handelt es sich um Beobachtungswerte bzw. um aggregierte Werte, die nur auf Bundesebene in den Bericht eingegangen sind. - Bei einer Messgröße wurde die Zielerreichung innerhalb der Umsetzungsfrist nicht erreicht. Es handelt sich um Messgröße 21: Täglich Rauchende (Anteil der Bevölkerung mit 15 Jahren oder älter) in Prozent. 1

11 Bei Messgröße 21: Täglich Rauchende (Anteil der Bevölkerung mit 15 Jahren oder älter) in Prozent konnte die Zielvorgabe sinkender Trend nicht erreicht werden (siehe Tabelle 1). Die Ausweitung des Angebotes Rauchfrei Telefon wurde mit bereits umgesetzt. Tabelle 1: Messgröße 21 lt. Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit S. 47 Darüber hinaus wird in Bezug auf Messgröße 11: Anzahl der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie-Angebote (siehe Tabelle 2) festgehalten, dass in NÖ folgende Angebote bestehen: 8 Kassenplanstellen per (alle besetzt) An den Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie am LK Mödling/Hinterbrühl, LK Mauer und UK Tulln sowie an den dislozierten Standorten Wiener Neustadt, LK Waidhofen/Thaya und LK Mistelbach (ab Jänner 2019) sind Ambulanzen bzw. Tageskliniken eingerichtet. Tabelle 2: Messgröße 11 lt. Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit S. 42 2

12 Die Stellungnahmen zum Finanzzielmonitoring und zum Monitoring der Steuerungsbereiche wurden im Verfahren des Umlaufbeschlusses vom von der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission einstimmig genehmigt. Mit freundlichem Gruß NÖ Landes-Zielsteuerungskommission Landes-Koordinator L-ZK Dr. Thomas Gamsjäger, MSc e.h. SV-Koordinatorin L-ZK Mag. Karin Eger e.h. 3

13 Landeszielsteuerungskommission 10. Sitzung vom TOP 2.1. Monitoringbericht V1 A) Bezug/Zieldefinition: 11 Oö. Gesundheitsfondsgesetz 2013 Art 8 Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene B) Bericht: Das Monitoring auf Bundesebene verfolgt das Ziel, die Erreichung und den Fortschritt der im Zielsteuerungsvertrag vereinbarten Ziele und Arbeiten auf Bundes- und Landesebene transparent darzustellen. Das Monitoring zur Zielerreichung umfasst das Monitoring zur Finanzzielsteuerung sowie das Monitoring der operativen Ziele in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung anhand der vereinbarten bundeseinheitlichen 22 Messgrößen und der zugehörigen Zielwerte. Gemäß Art 8.5 des Zielsteuerungsvertrages auf Bundesebenen hat die Landes- Zielsteuerungskommission zum Monitoringbericht eine Stellungnahme zur Einschätzung der Zielerreichung und gegebenenfalls handlungsleitende Empfehlungen binnen sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu übermitteln. Finanzzielmonitoring: Die vereinbarte bundesweite, sektorenübergreifende Ausgabendämpfung ist mit den zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben, die im Verantwortungs- und Steuerungsbereich der Länder und der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, zu realisieren. Im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2018 liegen die österreichweiten Ausgaben gemäß Finanzzielsteuerung der Länder und der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) insgesamt jedenfalls unterhalb der gemeinsamen Ausgabenobergrenze. Für Oberösterreich ist die Zielerreichung (Land und KV-Träger) ebenfalls gegeben. Die Ausgaben 2016 blieben 150,51 Mio. Euro (4,35 %) unterhalb der Ausgabenobergrenze. Für 2017 ist eine Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze um 131,57 Mio. Euro (3,63 %), für 2018 um 105,21 Mio. Euro (2,80 %) zu erwarten. TOP 2.1./ Seite 1 von 3

14 Monitoring der Steuerungsbereiche: Im Zuge des Monitorings der Steuerungsbereiche wird anhand definierter Messgrößen und Zielvorgaben analysiert, wie weit die operativen Ziele des Zielsteuerungsvertrages in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung erreicht sind. Die Messgrößenausprägung der Bundeslandwerte zeigt, dass Oberösterreich bei zehn Messgrößen besser abschneidet als der Österreich-Wert. Eine Messgröße liegt genau beim Österreich-Wert und drei Messgrößen liegen schlechter. Bei der Messgröße Ärztliche Versorgungsdichte liegt Oberösterreich unter dem Österreich-Wert, bei der Messgröße Relation DGKP und Pflegefachassistenz zu ÄrztInnen in Fondskrankenanstalten liegt Oberösterreich über dem Ö-Wert. Die Messgröße Anzahl der gemeinsamen Medikamentenbeschaffungen liegt 2017 noch in allen Bundesländer beim Wert 0. Bei der Anzahl multiprofessioneller und / oder interdisziplinärer Versorgungsformen im ambulanten Fachbereich sind aktuell noch keine Werte verfügbar, da die Bundesvorgaben noch ausständig sind und bei vier weiteren Messgrößen ist kein Bundesland-Wert vorhanden. C) Antrag (Stellungnahme gem. Art 8.5 Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene) Für Oberösterreich ist beim Finanzzielmonitoring die Zielerreichung (Land und KV-Träger) gegeben. Die Ausgaben 2016 blieben 150,51 Mio. Euro (4,35 %) unterhalb der Ausgabenobergrenze. Für 2017 ist eine Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze um 131,57 Mio. Euro (3,63 %), für 2018 um 105,21 Mio. Euro (2,80 %) zu erwarten. Die Messgrößenausprägung beim Monitoring der Steuerungsbereiche der Bundeslandwerte zeigt, dass Oberösterreich bei zehn Messgrößen besser abschneidet als der Österreich-Wert. Eine Messgröße liegt genau beim Österreich-Wert und drei Messgrößen liegen schlechter. Bei der Messgröße Ärztliche Versorgungsdichte liegt Oberösterreich unter dem Österreich-Wert, bei der Messgröße Relation DGKP und Pflegefachassistenz zu ÄrztInnen in Fondskrankenanstalten liegt Oberösterreich über dem Ö-Wert. Die Messgröße Anzahl der gemeinsamen Medikamentenbeschaffungen liegt 2017 noch in allen Bundesländer beim Wert 0. Bei der Anzahl multiprofessioneller und / oder interdisziplinärer Versorgungsformen im ambulanten Fachbereich sind aktuell noch keine Werte verfügbar, da die Bundesvorgaben noch ausständig sind und bei vier weiteren Messgrößen ist kein Bundesland-Wert vorhanden. TOP 2.1./ Seite 2 von 3

15 Die Landeszielsteuerungskommission wird ersucht, den vorliegenden Monitoringbericht der Gesundheit Österreich GmbH zum Finanzzielmonitoring und zum Monitoring der Steuerungsbereiche zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. D) Beilage/n Monitoringbericht der Gesundheit Österreich GmbH TOP 2.1./ Seite 3 von 3

16 Die Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg richtet an die Bundes-Zielsteuerungskommission die nachstehende STELLUNGNAHME zur Finanzzielerreichung und zu den Steuerungsbereichen laut Monitoringbericht Zielsteuerung Gesundheit 2018 Berichtsjahr 2017

17 Stellungnahme der Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg zum Monitoringbericht Die Landes-Zielsteuerungskommission kommt ihrer Verpflichtung zur Stellungnahme gemäß Art. 8.5 Zielsteuerungsvertrag wie folgt nach: Finanzzielerreichung Zur Finanzzielerreichung kann festgehalten werden, dass die Salzburger Ist-Daten für das aktuelle Monitoring der Finanzzielsteuerung mit dem Land Salzburg einvernehmlich abgestimmt wurden (Mail der GÖG vom und Antwortmail des Landes vom ). Gemäß dem endgültigen Abschlussmonitoring für das Jahr 2016 bestand eine zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgabensumme der Landesebene Salzburgs von rund 730,209 Mio bei einer vereinbarten Obergrenze von 730,340 Mio, woraus sich eine minimale Unterschreitung der Ausgabenobergrenze von rund 0,131 Mio errechnet. Für das 2. unterjährige Monitoring betreffend das Jahr 2017 stehen gegenüber den rund 757,200 Mio aus dem 1. unterjährigen Monitoring an zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben nunmehr lediglich rund 756,634 Mio zu Buche, womit die festgelegte Ausgabenobergrenze von 766,602 Mio um rund 9,968 Mio unterschritten wird. Das Voranschlagsmonitoring 2018 hat rund 788,591 Mio an zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben erbracht, was ebenfalls unter der vereinbarten Ausgabenobergrenze von 798,116 Mio liegt, und zwar im Ausmaß von rund 9,525 Mio. Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang natürlich, dass Salzburg für die Zielsteuerungsperiode dank des Entgegenkommens einiger anderer Bundesländer einen etwas höheren Anteil an der zulässigen Gesamt-Ausgabenobergrenze aller Länder zugestanden erhalten hat (2017 um 10 Mio mehr, 2018 um 15 Mio mehr und um je 25 Mio mehr als sich ohne dieses Entgegenkommen errechnet hätte). Die vereinbarten Ausgabenobergrenzen werden nach aktuellem Datenstand eingehalten.

18 Stellungnahme der Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg zum Monitoringbericht Steuerungsbereiche Messgröße Zielwert Istwert Prognose 1 Umgesetzte PVE 5-2 In PV-Einheiten versorgte Bevölkerung 3 Anzahl multiprofessioneller und/oder interdisziplinärer Versorgungsformen im ambulanten Bereich - 4 Krankenhaushäufigkeit in Fondskrankenanstalten > 2% -2,11% 5 Belagstagesdichte in Fondskrankenanstalten > 2% -2,49% 6 Ausgewählte Tagesklinik-Leistungsbündel 7 Anzahl der besetzten Ausbildungsstellen B B 8 Ärztliche Versorgungsdichte B B 9 Relation DGKP und PFA zu Ärztinnen in FKA B B 10 Masern/Mumps/Röteln Durchimpfungsrate 70,77% 11 Ambulante KiJu-psychiatrische Angebote 1 12 Umsetzungsgrad ELGA 1,25% 13 Polypharmazie Prävalenz Potentiell inadäquate Medikation bei Älteren 38,1 15 Aufenthalte mit kurzer präoperativer Verweildauer > 94% 91,9% 16 In Therapie Aktiv versorgte PatientInnen 17 Anzahl der gemeinsamen Medikamentenbeschaffungen 0 18 Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung 19 Exzellente und ausreichende Gesundheitskompetenz 56,2% 20 Gesunde Lebensjahre bei der Geburt 21 Täglich Rauchende 22,7% 22 Kariesfreie Kinder

19 Stellungnahme Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit Berichtsjahr 2017 Finanzzielmonitoring (Stellungnahme zur Finanzzielerreichung, Teil A des Monitoringberichts): Aus Sicht der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark sind keine weiteren Maßnahmen notwendig, da sowohl im Bereich des Landes als auch im Bereich der Sozialversicherung die Zielvorgaben unterschritten werden. Monitoring der Steuerungsbereiche (Teil B des Monitoringberichts): Strategisches Ziel 1 Stärkung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung des akutstationären Bereichs und Optimierung des Ressourceneinsatzes Messgröße 1 Umgesetzte Primärversorgungseinheiten (Österreich-Zielwert 75; Steiermark-Ergebnis 0) Die steirischen Gesundheitszentren (Eisenerz, Mariazell, Joglland) sind inhaltlich auf das Konzept Team rund um den Hausarzt ausgerichtet. Diese Gesundheitszentren sind als Pilotprojekte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet, besitzen aber noch keinen Vertrag mit der Sozialversicherung. Das PVE Weiz als originär erstes PVE nach dem Primärversorgungsgesetz wurde mit in Betrieb genommen. Messgröße 2 In PV-Einheiten versorgte Bevölkerung (Zielvorgabe ; Steiermark-Ergebnis 0%) Laut obiger Beschreibung wurde zum Stichtag die Bevölkerung in Eisenerz, Mariazell und Joglland schon im Rahmen von Gesundheitszentren, die PV-Charakter haben, versorgt. Dies sollte auch bei der Darstellung der Prozentwerte berücksichtigt werden. Messgröße 6 Ausgewählte TK-Leistungsbündel, die tagesklinisch-stationär oder ambulant erbracht werden (Zielvorgaben sind je Leistungsbündel insgesamt 14 definiert) In der Steiermark ist in den letzten Jahren eine positive Entwicklung erkennbar. Dabei ist anzuführen, dass die Entwicklung nicht in allen Krankenanstalten gleich verläuft. Die Kenngrößen werden als fixer Tagesordnungspunkt in den regelmäßigen Sitzungen der AG LKF Daten- und Leistungsmonitoring (medqk) besprochen. Messgröße 11 Ambulante KJP-Angebote (Zielvorgabe ; Steiermark-Ergebnis 0) In der Steiermark sind fünf Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulatorien inkl. Beratungsstelle an zehn Standorten geplant. Derzeit sind an allen Standorten die Beratungsstellen umgesetzt. Anlage zu TOP X der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 20. Juni 2018 Seite 1 von 3

20 Stellungnahme Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit Berichtsjahr 2017 Für die Umsetzung der Ambulatorien fehlen an drei Standorten noch die benötigten FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Es gibt umfassende Bemühungen zur Rekrutierung von FachärztInnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie wie beispielsweise die Suche im In- und Ausland oder Ausbildungskooperationen mit der stationären Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Strategisches Ziel 2 Sicherstellen der Zufriedenheit der Bevölkerung durch Optimierung der Versorgungs- und Behandlungsprozesse Messgrößen 13 und 14 Polypharmazie Prävalenz bzw. potenziell inadäquate Medikation (PIM) bei Älteren (Zielvorgabe für beide Messgrößen ) Bei Messgröße 13 ist noch kein Trend messbar; für Messgröße 14 kann auch für die Steiermark ein sinkender Trend festgestellt werden, der allerdings noch etwas über dem Österreich-Durchschnitt liegt wird die E-Medikation flächendeckend in der Steiermark umgesetzt und es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme die Zielerreichung unterstützt. Messgröße 15 Aufenthalte mit kurzer präop. Verweildauer in FKA (Österreich-Zielwert 94%; Steiermark-Ergebnis 90,1%) In der Steiermark ist in den letzten Jahren eine positive Entwicklung erkennbar. Die Umsetzung der Bundesqualitätsleitlinie Präoperative Diagnostik (BQLL PRÄOP) ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Die flächendeckende Einführung und das begleitende Monitoring der Umsetzung der BQLL PRÄOP in den Fondskrankenanstalten der Steiermark bzw. die zunehmende Routine könnte v.a. den zeitlichen Aufwand verringern. Ein laufendes Monitoring innerhalb der Krankenanstalten und Sensibilisierung der handelnden Personen bzgl. korrekter Verwendung der Aufnahmeart 2 (geplant/akut) könnte ebenfalls unterstützen. Im Rahmen der jährlichen Zielgespräche der Zentrale der KAGes mit den Anstaltsleitungen der LKH ist geplant, die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verkürzung der präoperativen Verweildauer zu beauftragen. Strategisches Ziel 3 Gesundheitsförderung und Prävention: Erhöhung der Zahl der gesunden Lebensjahre und Verbesserung der Lebensqualität von erkrankten Personen Messgröße 19 Exzellente und ausreichende Gesundheitskompetenz (Zielvorgabe ; Steiermark-Ergebnis 36,8% - noch kein Trend messbar) Zur Steigerung der Gesundheitskompetenz der SteirerInnen wurde ein umfassendes Maßnahmenkonzept beschlossen, bis Ende 2020 werden folgende Projekte umgesetzt: - Ein Förderungscall wurde abgeschlossen und 5 Projekte zur Steigerung der Gesundheitskompetenz wurden ausgewählt und werden umgesetzt. - Das Projekt PatientInnen-Universität wird in Kooperation mit der MUG und RMA im Zusammenhang mit MiniMED sowie mit der FH Joanneum umgesetzt und ist in Arbeit. - Für die Gesundheitszentren (PVE) wurden Erstgespräche sowie ein Workshop bereits umgesetzt, auf Bundesebene wird an einem Gesamtkonzept mitgearbeitet; Ziel ist es, die Gesundheitszentren (PVE) zu gesundheitskompetenten Organisationen zu entwickeln. Anlage zu TOP X der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 20. Juni 2018 Seite 2 von 3

21 Stellungnahme Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit Berichtsjahr Seitens der Sozialversicherung wird ein Projekt für die Zielgruppe Jugendliche ( Jugendgesundheitscoach ) umgesetzt; ein weiteres Projekt widmet sich der Zielgruppe der älteren Menschen (Gesundheitskompetenzcoaching Meine Gesundheit meine Entscheidung ). Messgröße 21 Täglich Rauchende (Zielvorgabe ; Steiermark-Ergebnis ) Zur Zielerreichung dieser Messgröße ( Täglich Rauchende Prozentanteil der Bevölkerung soll sinken) sind im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit keine expliziten Maßnahmen vorgesehen. In der Steiermark wird bereits seit 2007 eine umfassende Tabakpräventionsstrategie vom Land Steiermark in Kooperation mit der STGKK umgesetzt und die Werte der Steiermark liegen unter dem österreichischen Durchschnitt. Seitens der Landes-Zielsteuerungskommission der Steiermark wird daher empfohlen, auf Bundesebene eine umfassende Tabakpräventionsstrategie umzusetzen, die auf unterschiedlichen Ebenen ansetzt und nicht zuletzt ein Rauchverbot in der Gastronomie umfassen muss, wie das auch in internationalen Strategien empfohlen wird. Anlage zu TOP X der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 20. Juni 2018 Seite 3 von 3

22 Stellungnahme der Tiroler Landes-Zielsteuerungskommission zum Monitoringbericht 2018 (Berichtsjahr 2017) Finanzzielmonitoring (Stellungnahme zur Finanzzielerreichung, Teil A des Monitoringberichts) Land Tirol (Fondskrankenanstalten) Für den Zweck der Finanzzielsteuerung wurde im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit eine Definition der Ausgabenpositionen und Zählweisen der intramuralen öffentlichen Gesundheitsausgaben vorgenommen (zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben). Der aktualisierte Vergleich zwischen Soll (Ausgabenobergrenzen; AOG ) und Ist (endgültige Daten bzw. Erwartungsplanung) ergibt folgendes Bild: Nach derzeitigem Kenntnisstand können in allen berichtsgegenständlichen Jahren (2016, 2017 und 2018) die vereinbarten Ausgabenobergrenzen eingehalten werden: 2016 (Abschlussmonitoring): AOG Euro 888,06 Mio., Ausgaben lt. Monitoring Euro 838,13 Mio (Unterjähriges Monitoring): AOG Euro 920,82 Mio., Ausgaben lt. Monitoring Euro 891,55 Mio (Voranschlagsmonitoring): AOG Euro 953,09 Mio., Ausgaben lt. Monitoring Euro 932,26 Mio. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche spezifische Zählweise der intramuralen zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit nur mit gewissen Einschränkungen für Prognosen hinsichtlich der zukünftigen finanziellen Entwicklung geeignet ist (spezifische Regelungen hinsichtlich Periodisierung der Zahlungen, Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben bzw. ordentlichen Gesundheitsausgaben und Investitionsausgaben, Beihilfe nach dem GSBG, KMA am LKH (Univ.-Kliniken) Innsbruck, zeitversetzte Kostenschübe wie z.b. durch die Übergangsbestimmungen der letzten Novelle zum KA-AZG, etc.). Sozialversicherung 2016 (Abschlussmonitoring): AOG Euro 818,10 Mio., Ausgaben lt. Monitoring Euro 795,15 Mio (Unterjähriges Monitoring): AOG Euro 867,16 Mio., Ausgaben lt. Monitoring Euro 822,27 Mio (Voranschlagsmonitoring): AOG Euro 897,46 Mio., Ausgaben lt. Monitoring Euro 862,65 Mio. 1

23 Stellungnahme der Tiroler Landes-Zielsteuerungskommission zum Monitoringbericht 2018 (Berichtsjahr 2017) Monitoring der Steuerungsbereiche (Teil B des Monitoringberichts) Mit Beginn der zweiten Zielsteuerungsperiode wurde versucht, in der bewährten Zusammenarbeit einerseits die in der ersten Zielsteuerungsperiode auf den Weg gebrachten Projekte konsequent weiterzuführen (etwa die Ausrollung der ambulanten Nachsorge zum Tiroler Schlaganfallpfad oder des Tiroler Palliativ- und Hospizkonzepts) und andererseits bei bereits in der ersten Zielsteuerungsperiode angedachten Vorhaben, etwa der Primärversorgung, konkrete Umsetzungsschritte zu unternehmen. Zur Messgröße 1 (Umgesetzte Primärversorgungseinheiten) darf angemerkt werden, dass 2017 umfassende Vorbereitungs und -Planungsarbeiten getroffen wurden, und geplant ist, noch vor Ablauf des Jahres 2018 die ersten beiden Primärversorgungseinheiten in Tirol auf den Weg zu bringen. Zu den Messgrößen 4-6 (Krankenhaushäufigkeit, Belagstagedichte in FKA, sowie Ausgewählte Tagesklinik-Leistungsbündel) befindet sich Tirol weitestgehend im Österreich-Durchschnitt. Betreffend die tagesklinische Versorgung wird auf die Aktivitäten im Rahmen des neu zu erarbeitenden stationären RSG hingewiesen. Der stationäre RSG wird einen Schwerpunkt auf die tagesklinische Versorgung legen. Zur Messgröße 11 (Ambulante Kinder- und Jugendpsychiatrie-Angebote) erlauben wir uns festzuhalten, dass durch die Eröffnung der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hall im November 2017 eine wichtige Versorgungslücke gefüllt, und damit zu einer entscheidenden Verbesserung der Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in Tirol beigetragen wurde. Zusätzlich ist mit der Vertragsabschluss mit einem niedergelassenen Arzt für KJP in Kufstein geplant, wodurch eine Verbesserung der ambulanten Versorgung in der VR NO erzielt werden kann. Der Ausbau von niederschwelligen, ambulanten Angeboten rückt jedoch vermehrt in den Fokus, so wurden beispielsweise bereits 15 Personen in Tirol zu psychiatrischen Genesungsbegleitern (EX-IN Projekt) ausgebildet, wovon zur Zeit 8 in Teilzeitstellen beschäftigt sind. Zu den Messgrößen 13 (Polypharmazie) und 14 (potentiell inadäquate Medikation bei Älteren) erhoffen wir uns durch die flächendeckende Einführung der e-medikation weitere Verbesserungen. Im Bereich ehealth darf auf die Aktivitäten im Rahmen von Telegesundheit hingewiesen werden. Aktuell wird in Tirol die Anbindung von Telegesundheitsdiensten an die ELGA erarbeitet. Zur Messgröße 16 (in Therapie Aktiv versorgte PatientInnen) darf informiert werden, dass das DMP im Jahr 2017 mit einer beschränkten Anzahl an Ärzten wiedereingeführt wurde, und nun rückwirkend mit allen niedergelassenen ÄrztInnen für Allgemeinmedizin und Innere Medizin angeboten werden kann, der entsprechende Gesamtvertrag wurde kürzlich unterzeichnet. Es erfolgt auch im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Abstimmung zwischen dem Programm Therapie Aktiv und DiabCare Tirol (Telemedizinische multiprofessionelle Versorgung von schwer einstellbaren DiabetikerInnen). 2

24 Stellungnahme der Tiroler Landes-Zielsteuerungskommission zum Monitoringbericht 2018 (Berichtsjahr 2017) Zur Messgröße 19 (Gesundheitskompetenz) werden in Tirol bewährte Maßnahmen weitergeführt. Eine erstmalige Messung der Gesundheitskompetenz von Kindern im Jahr 2017 soll im Jahr 2020 wiederholt werden. Abschließend darf darauf hingewiesen werden, dass Tirol beim Strategischen Ziel 3 ( Gesündere Bevölkerung) durchwegs auf ausgezeichnete Werte verweisen kann, aber auch hier nicht geplant ist, sich auf Erreichtem auszuruhen. Mit der Weiterentwicklung der Tiroler Gesundheitsziele sind u.a. jährliche Schwerpunktthemen aus Public-Health-Perspektive, die Ausschreibung eines Tiroler Gesundheitspreises, sowie eine neu gestaltete Gesundheitsberichterstattung geplant. Im Jahr 2019 wird das Schwerpunktthema Rauchen im Rahmen der Gesundheitsziele bearbeitet. 3

25 10. Landeszielsteuerungskommission am Sitzungsunterlage zu Tagesordnungspunkt 2 BERICHT BETREFFEND STELLUNGNAHME ZUM MONITORINGBERICHT ZIELSTEUERUNG GESUNDHEIT, Berichtsjahr 2017 Das Monitoring und der Statusbericht auf Bundesebene verfolgen das Ziel, die Erreichung und den Fortschritt der im Zielsteuerungsvertrag vereinbarten Ziele und Arbeiten auf Bundes- und Landesebene transparent darzustellen. Das Monitoring zur Zielerreichung umfasst das Monitoring zur Finanzzielsteuerung sowie das Monitoring der operativen Ziele in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung anhand der vereinbarten bundeseinheitlichen Messgrößen und der zugehörigen Zielwerte. Die Ergebnisse sind von der GÖG in Form von strukturierten Berichten aufzubereiten, zusammenzuführen und gliedern sich wie folgt: 1. Monitoringbericht zur Zielerreichung der Finanzziele und operativen Ziele mit folgenden Inhalten: a) halbjährlicher Kurzbericht: Ergebnisse des Monitorings zur Finanzzielsteuerung b) b. jährlicher Hauptbericht: Ergebnisse des Monitorings zur Finanzzielsteuerung und des Monitorings der operativen Ziele (Darstellung der Entwicklungen der definierten und steuerungsrelevanten Messgrößen und Gegenüberstellung mit vereinbarten Zielwerten bzw. Zielvorgaben zu den operativen Zielen der Zielsteuerung-Gesundheit in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung) 2. Jährlicher Statusbericht zum Status und Fortschritt der Maßnahmen zu den Zielen im Zieleund Maßnahmenkatalog und zu den laufenden Arbeiten. Das Monitoring der im Zielsteuerungsvertrag vereinbarten Ziele (operative Ziele und Finanzziele) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden, einheitlichen Darstellungsform: 1. Für das Finanzzielmonitoring der Ausgabenobergrenzen anhand der Abweichung (absolut und prozentuell) der tatsächlichen bzw. prognostizierten Jahreswerte von den vereinbarten Ausgabenobergrenzen 2. Für das Monitoring der operativen Ziele und allenfalls weiterer Finanzziele anhand der im Zieleund Maßnahmenkatalog definierten Messgrößen und deren Abweichung von festgelegten Zielwerten bzw. Zielvorgaben Für die weitere Vorgehensweise für die Monitoringberichte gilt: 1. Die Meldungen zu den operativen Zielen werden von der GÖG zu Monitoringberichten zusammengeführt und binnen vier Wochen nach den in Artikel 8.2 definierten Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 1 von 4 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

26 Meldezeitpunkten an die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission sowie die Bundes- Zielsteuerungskommission übermittelt. 2. Die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission nimmt die Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Diese ist ausreichend zu begründen (Stellungnahme). Bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Die Berichte samt Einschätzung, Stellungnahmen und allfälligen handlungsleitenden Maßnahmen sind binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu übermitteln. 3. Die Abnahme der Monitoringberichte einschließlich der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der Stellungnahmen binnen einer Frist von sechs Wochen nach Einlangen der letzten Meldung gemäß Z 2 durch die Bundes- Zielsteuerungskommission. Dabei ist auch die Einschätzung von Messgrößen vorzunehmen, die die Bundesebene betreffen, wobei bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen handlungsleitende Maßnahmen zu entwickeln sind. 4. Anschließend sind diese Monitoringberichte einschließlich der Stellungnahmen und der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen an alle Landes-Zielsteuerungskommissionen zu übermitteln und zu veröffentlichen. Der Statusbericht wird nach Fertigstellung an den Ständigen Koordinierungsausschuss und die Landes-Zielsteuerungskoordinatoren zur weiteren Beratung und allenfalls Festlegung der weiteren Vorgehensweise übermittelt. STELLUNGNAHME DER VORARLBERGER LANDESZIELSTEUEURUNGSKOMMISSION ZUM MONITORINGBERICHT ZIELSTEUERUNG-GESUNDHEIT, Berichtsjahr 2017 a. Finanzzielmonitoring Laut erstem Hauptbericht der neuen Reformperiode , Teil A: Finanzzielmonitoring werden die Ausgabenobergrenzen in Vorarlberg auf Landesebene (Land Vorarlberg und gesetzliche Krankenversicherung) im Jahr 2016 um -2,07 % (EUR -18,21 Mio.), im Jahr 2017 um -2,17 % (EUR - 20,07 Mio.) und im Jahr 2018 mit -1,90 % (EUR -18,14 Mio.) unterschritten. Die für die gesetzliche Krankenversicherung vereinbarten Ausgabenobergrenzen werden 2016 um -2,29 %, 2017 um -4,18 % und 2018 um -3,46 % unterschritten. Jene für das Land Vorarlberg werden im Jahr 2016 um -1,88 %, im Jahr 2017 um -0,43 % und im Jahr 2018 um -0,54 % unterschritten. Die Daten für die Erstellung des Berichtes beruhen für das Jahr 2016 auf Daten des fertigen Rechnungsabschlusses, für das Jahr 2017 auf vorläufige Daten und für das Jahr 2018 auf Budget-Daten. Dazu nimmt die Landes-Zielsteuerungskommission wie folgt Stellung: Vorarlberg unterschreitet im Jahr 2016 die vereinbarte Ausgabenobergrenze. Diese Unterschreitung der Ausgabenobergrenze ist auf die insbesondere auch vom Rechnungshof (Bericht Rechnungshof Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 2 von 4 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

27 GZ /025-1B1/17 Landesgesundheitsfonds Vorarlberg, Seite 46) geforderte notwendige Anpassung der Ausgabenobergrenze für Vorarlberg (gemäß Art. 17 Abs. 2 Z 6 Vereinbarung 15a B- VG Zielsteuerung-Gesundheit) zurückzuführen. Die Anpassung der Ausgabenobergrenze für Vorarlberg berücksichtigt nun die Kritik des Rechnungshofes, dass die Gesundheitsausgaben und die Einhaltung der Obergrenze im Rahmen des Finanzmonitorings in der Zielsteuerungsperiode 2013 bis 2016 ausschließlich anhand von Steigerungsraten beurteilt wurden, ohne deren absolutes Niveau vor Einführung der Zielsteuerung zu berücksichtigen. b. Monitoring der Steuerungsbereiche Für die Zielerreichung der operativen Ziele im Zielsteuerungsvertrag auf Bundesebene in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung wurden 22 Messgrößen definiert. In Vorarlberg entwickeln sich beinahe alle Ergebnisse der Messgrößen in die vereinbarte und angestrebte Richtung. Ein gegenläufiger Trend findet sich in Vorarlberg allerdings bei der Messgröße 21 - Tägliche Rauchende (Anteil der Bevölkerung mit 15 Jahren oder älter) in Prozent des operativen Zieles 11 Stärkung von zielgerichteter Gesundheitsförderung und Prävention. Der Wert der täglich rauchenden Bevölkerung mit 15 Jahren oder älter basiert auf Umfragen und stieg von 25,5% im Jahr 2006/2007 um 2,2% auf 27,3% im Jahr Im Bundesländervergleich liegen nur Vorarlberg und Wien (32,6% im Jahr 2014) über dem österreichischen Durchschnitt von 24,3% im Jahr Dazu nimmt die Landes-Zielsteuerungskommission wie folgt Stellung: Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Ursachen für Rauchen multifaktoriell sind. Eine Beeinflussung durch Maßnahmen des Gesundheitssystems kann daher nur beschränkte Wirkungen entfalten. Dennoch wurden in Vorarlberg zwischenzeitig vielfällige Maßnahmen getroffen um die Messgröße 21 Täglich Rauchende in Prozent zu erfüllen wurde die Fortführung des Projektes Raucherentwöhnung "Wieder frei atmen" in der L-ZK beschossen und somit eine Fortführung bis 2022 garantiert. Darüber hinaus werden durch die SURPO Werkstatt für Suchtprävention - weitere Angebote zum Thema Raucherprävention durchgeführt, welche die Kasse finanziell fördert. Die Zahl der Teilnehmer im Projekt Wieder frei atmen ist stabil und es werden laufend neue Gruppen zur Raucherentwöhnung angeboten. Vorarlberg ist eines der wenigen Bundesländer in Österreich, welches alle drei Bereiche der Entwöhnung (ambulant Einzel, ambulant Gruppe und stationär) über ein solches Projekt anbietet. Hierdurch sollen möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht werden können. Seit Beginn des Projekts haben rund Personen teilgenommen. Bei der Evaluierung zeigt sich, dass Vorarlberg eine der höchsten Erfolgsquoten, sechs Monate nach Abschluss einer Therapie, aufweist. Darüber hinaus werden Vorträge in Unternehmen oder für Vereine angeboten. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 3 von 4 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

28 Um Jugendliche vom Rauchen abzuhalten werden durch die SUPRO mehrere Projekte angeboten. Die erste Stufe ist klartext:nikotin, hier werden Lehrer für das Thema Umgang mit Rauchen geschult und es werden Unterrichtsmaterialien bereitgestellt. Jährlich absolvieren rund 40 Lehrer diese Fortbildung. Darauf aufbauend wird Niko-Teen durchgeführt. Informationen und Mitmach- Parcours in Schulen werden sehr gut angenommen und dadurch zusätzlich ein breites Publikum erreicht. Alleine im ersten Halbjahr 2018 sind 33 Veranstaltungen geplant. Als ergänzende Maßnahme zum Wieder frei atmen für Erwachsene wird für jugendliche Raucher Free Your Mind angeboten, um auch für diese eine unterstützende Maßnahmen für rauchende Jugendliche bieten zu können. Da hier bereits ab einem Alter von 11 Jahren angesetzt wird, finden sich die Ergebnisse dieser Maßnahmen noch nicht in diesen Zahlen. Beschluss-Antrag: Der Übermittlung der vorliegenden Stellungnahme zum Monitoringbericht Zielsteuerung- Gesundheit, Berichtsjahr 2017 an die Bundeszielsteuerungskommission wird zugestimmt. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 4 von 4 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

29 Wiener Landeszielsteuerungskommission Monitoringbericht April 2018 Stellungnahme der Wiener Landeszielsteuerungskommission zum Monitoringbericht April 2018 Finanzzielmonitoring (Stellungnahme zu Finanzzielerreichung) Die kumulierten Abschlusswerte vom Land Wien gemeinsam mit den Wiener KV-Trägern über den Betrachtungszeitraum 2012 bis 2016 des Monitorings Zielsteuerung-Gesundheit ergeben eine Unterschreitung der zulässigen Ausgabenobergrenzen Für das Jahr 2017 ist aufgrund der Hochrechnungen zum aktuellen Meldezeitpunkt März 2018 mit einer Überschreitung des Zielwertes in Höhe von rd. 19,4 Mio. EUR bzw. 0,6 % durch das Land zu rechnen. Gegenüber der vorangegangenen Meldung per September 2017 verringerte sich die prognostizierte Überschreitung des Zielwertes 2017 um rund 2,1 Mio EUR. Das Voranschlagsmonitoring 2018 zeigt eine wahrscheinliche Überschreitung des Zielwertes in Höhe von rd. 47,7 Mio. EUR bzw. 1,4 %. Für die zu erwartenden Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen 2017 und 2018, sind unverändert die Auswirkungen des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes im Bereich der Personalkosten ebenso verantwortlich zu machen wie die signifikanten Ausgabensteigerungen, vor allem im Bereich der medizinischen Sachkosten. Kostentreiber in diesem Bereich sind vor allem neue zunehmend hochpreisige - Medikamente sowie die Entwicklung neuer, kostenintensiver Therapieformen vor allem im Bereich der Onkologie sowie der Behandlung chronischer Erkrankungen. Ein österreichweit gemeinsamer Einkauf für den intra- und extramuralen Bereich würde erhebliche kostendämpfende Effekte haben. Ein weiterer Teil des Kostenauftriebes ergibt sich aufgrund der stetig steigenden Anzahl an GastpatientInnen vor allem aus den benachbarten Bundesländern. Dieser Anstieg an GastpatientInnen ist u.a. der Vorreiterrolle des Wiener AKH im Bereich medizinischer Entwicklungen und seinem überregionalen Versorgungsauftrag geschuldet. Deren Behandlung wird nicht kostendeckend abgegolten. Überdies kann aufgrund der festzustellenden Entwicklungen nicht ausgeschlossen werden, dass diese Bundesländer ihrem medizinischen Versorgungsautrag derzeit nur in unzureichendem Ausmaß und damit zu Lasten Wiens nachkommen. Diese Rahmenbedingungen sind kurzfristig nur schwer zu beeinflussen, dennoch werden umfangreiche Anstrengungen zur Setzung effizienz- und effektivitäts-steigernder Maßnahmen seitens der Fondskrankenanstalten der Stadt Wien gesetzt. Um die Nachhaltigkeit der gesetzten Maßnahmen zu unterstützen, soll der Wiener Krankenanstaltenverbund mit 1. Jänner 2019 in die Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Die daraus resultierende erhöhte Flexibilität und Eigenverantwortlichkeit soll die nötigen Voraussetzungen schaffen, um die Vorgaben des Gesundheitsausgabendämpfungspfades in verbesserter Art und Weise umsetzen zu können. Sowohl 2017 und 2018 wird bei gemeinsamer Betrachtung eine Unterschreitung der AOG von über 1% prognostiziert. 1

30 Wiener Landeszielsteuerungskommission Monitoringbericht April 2018 Monitoring der Steuerungsbereiche Im Bereich der Steuerungsbereiche zeigen sich grundsätzlich keine besonderen Auffälligkeiten. Bezüglich der Messgröße 4 (Krankenhaushäufigkeit) wird darauf hingewiesen, dass trotz eines starken Bevölkerungswachstums in Wien von über Personen zwischen 2010 bis 2017 weiter eine deutliche Reduktion festgestellt werden kann. Dieselbe Beobachtung trifft auf Messgröße 5 (Belagstagsdichte) zu. Für Messgröße 6 (Tagesklinik Leistungsbündel) zeigt ein Vergleich mit den 12/2016 im Monitoringbericht ausgewiesenen Leistungsbündeln einen durchgehenden, teilweise hohen Anstieg der tagesklinischen Erbringung dieser Leistungsbündel in den Fondskrankenanstalten. Auffällig erscheint die große Varianz zwischen den Bundesländerwerten bei Messgröße 13 (Polypharmazie). Weiters fällt auf, dass bei Messgröße 14 (PIM) im Zeitverlauf zwischen den Messzeitpunkten 2012 und 2017 große Reduktionen feststellbar sind. Hierzu wird ein Plausibilisierungsschritt angeregt. In Bezug auf die Messgrößen 21 und 22 kann grundsätzlich folgendes festgehalten werden: Die Faktoren Gesundheitskompetenz, Lebensjahre in Gesundheit, sowie täglich Rauchende und kariesfreie Kinder können nur teilweise durch das Gesundheitssystem an sich beeinflusst werden. Hier kommen vielmehr allgemeine Faktoren zum Tragen, wie zum Beispiel das Sozialkapital, ausgewogene Ernährung und ausreichende Bewegung. Hierbei wird ein West-Ost-Gefälle festgestellt, welches unter anderem auf soziale Faktoren, wie Bildung, Einkommen und Migrationshintergrund zurückgeführt werden kann. Von der Wiener Gesundheitsförderung und im Rahmen der Gesundheitsförderungsaktivitäten der Wiener Sozialversicherungsträger und insbesonders auch im Rahmen des Wiener Gesundheitsförderungsfonds werden die Themenbereiche schulische Gesundheitsförderung, Gesundheitskompetenz und Mundgesundheit hoch priorisiert. Die Hälfte der aus dem Gesundheitsförderungsfonds zur Verfügung stehenden Mittel wird beispielsweise für das Projekt Tipptopp. Gesund im Mund und rundherum in den Settings Kindergarten sowie Schule für das Jahr 2018 budgetiert. Für Frühe Hilfen, die Steigerung der Gesundheitskompetenz im Bereich Ernährung, Gesundheitskompetenz mit dem Fokus auf Lebensstil, Gesundheitskompetenz bei ausgewählten Zielgruppen (SVA), Selbstvertretungszentrum für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Steigerung der Gesundheitskompetenz auf individueller Ebene sowie Steigerung der Gesundheitskompetenz von Menschen mit Migrationshintergrund sind für 2018 insgesamt mehr als budgetiert. Darüber hinaus sind für das Projekt Frühe Hilfen weitere für 2018 vorgesehen. Beschluss: Die Wiener Landeszielsteuerungskommission beschließt die Stellungnahme zum Monitoringbericht April

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