Monitoringbericht I/2016 Stellungnahmen der L-ZK und B-ZK

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1 Zielsteuerung-Gesundheit Bund Länder Sozialversicherung Monitoringbericht I/2016 n der L-ZK und B-ZK Monitoring nach Vereinbarung gem. Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Bundes-Zielsteuerungsvertrag Abgenommen durch die Bundes- Zielsteuerungskommission am 1. Juli 2016

2 Zielsteuerung-Gesundheit n der Landes- Zielsteuerungskommissionen zum Monitoringbericht I/2016 Berichtslegung: April 2016 Monitoring nach Vereinbarung gem. Art. 15a Zielsteuerung-Gesundheit und Bundes-Zielsteuerungsvertrag

3 1 n der Landes-Zielsteuerungskommissionen Gemäß B-ZV (Artikel 14) nimmt die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission die Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Diese ist ausreichend zu begründen (). Bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Die Berichte samt Einschätzung, n und allfälligen handlungsanleitenden Maßnahmen sind binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu übermitteln. Die Abnahme der Monitoringberichte einschließlich der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der n der Landes-Zielsteuerungskommissionen binnen einer Frist von sechs Wochen nach Einlangen der letzten Meldung durch die Bundes- Zielsteuerungskommission. Dabei ist auch die Einschätzung von Messgrößen vorzunehmen, die die Bundesebene betreffen, wobei bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen handlungsleitende Maßnahmen zu entwickeln sind.

4 Burgenländischer Gesundheitsfonds Geschäftsstelle BURGEF Eisenstadt, am 28. April 2016 BURGEF 051/ Bundesministerium für Gesundheit z.h. Herrn Mag. Gerhard Embacher Radetzkystraße 2 A-1031 Wien Betreff: Monitoringbericht I/2016 Sehr geehrter Herr Mag. Embacher! Wir bedanken uns für die Übermittlung des Monitoringberichts I/2016 und nehmen wie folgt Stellung: Finanz-Monitoring: Die Zielvorgaben im Finanzbereich wurden unterschritten, sodass aus derzeitiger Sicht keine handlungsweisenden Empfehlungen notwendig sind. Monitoring Steuerungsbereiche: Anzumerken ist grundsätzlich, dass in vielen Bereichen auf Grund fehlender Vorgaben derzeit keine Aussage zum Zeitpunkt der Umsetzung getroffen werden kann. Versorgungsstrukturen: , 6.2.4, : Sobald die Daten des Jahres 2015 im DIAG zur Verfügung stehen, werden Auswertungen der relevanten Kennzahlen auf Krankenanstaltenebene seitens der Geschäftsstelle durchgeführt und den jeweiligen ärztlichen Direktoren zur Prüfung und vorgelegt. Mit Ausnahme der Curettage ist auf Landesebene eine Steigerung der tagesklinisch erbrachten Leistungen gegenüber dem Jahr 2014 erkennbar. Über die Erreichung der Zielvorgaben in den einzelnen Krankenanstalten (vgl. 5. Sitzung der LZK TOP 2) kann erst nach einer Auswertung auf KA-Ebene berichtet werden. Sowohl die Belagstagedichte als auch die Krankenhaushäufigkeit konnten auf Landesebene trotz im Bundesvergleich ohnehin bereits niedriger Werte im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden. A-7000 Eisenstadt, Josef Hyrtl-Platz 4, Tel.: /3060, Fax: /5306 Bankverbindung: Bank Burgenland, IBAN: AT

5 BURGEF Seite 2 Die Steigerung der durchschnittlichen Verweildauer um 0,8% gegenüber dem Jahr 2014 muss auf Krankenhausebene analysiert werden. Das Burgenland liegt mit 5,05 Tagen aber immer noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 5,36 Tagen. Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung: Um die Zielerreichung zu gewährleisten wird grundsätzlich angemerkt, dass Vorgaben des Bundes nach Maßgabe der Möglichkeiten umgehend auf Landesebene umgesetzt werden. Über den Zeitpunkt der Umsetzung kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da wesentliche Vorgaben in vielen Bereichen nicht zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen LR Mag. Norbert Darabos Vorsitzender Land Obmann Hartwig Roth Vorsitzender SV

6 Bundesministerium für Gesundheit z.h. Herrn Mag. Embacher per ! Klagenfurt, 24. Mai 2016 Zahl: Auskünfte: Telefon: KGF-ZS-4/ Walter Stippich Betreff: der Landeszielsteuerungskommission für Kärnten zum Monitoringbericht I/2016 Sehr geehrter Herr Mag. Embacher, die Landes-Zielsteuerungskommission Kärnten hat in ihrer Sitzung am folgende n bzw. Handlungsleitende Empfehlungen zum Monitoring-Bericht I/2016 beschlossen: Finanzzielmonitoring ( zu Finanzzielerreichung) Sowohl das Land Kärnten, als auch die Kärntner Gebietskrankenkasse unterschreiten die Finanzziele, weshalb diesbezüglich keine Handlungsleitenden Empfehlungen abgegeben werden. Monitoring der Steuerungsbereiche Nummer: Text: Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht stationären Versorgungsformen forcieren. Relevante Messgröße: lt. B-ZV X Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich K ä r n tner G es u n d h ei ts f on d s, K l ag en f ur t, B a h nh ofs tr a ße 2 4 /6 DVR : Tel: Fa x: H omep ag e: w ww. g esu n d h ei tsf onds. a t e- m ai l: ka er n tner.g es u n d h ei ts f ond v.a t

7 Derzeit werden die bundesweiten Bandbreiten in drei Bereichen erfüllt (3b, 3d und 3h). Mit wurde ein von der Gesundheitsplattform beschlossenes Anreizmodell für die Forcierung der im B-ZV angeführten Leistungsbündel (mit Ausnahme von 3b Katarakt und 3f Hernien) in Kraft gesetzt. Bei deutlichem Nicht-Erreichen der Zielquote Kärnten gelangt ein Korrekturfaktor von 0,70 zur Anwendung, bei Annäherung an die Zielquote Kärnten gelangt ein Korrekturfaktor von 0,90 zur Anwendung und ab Erreichen der Zielquote Kärnten gelangt schlussendlich der Korrekturfaktor von 1,10 zur Anwendung. Mit diesem Modell wird ein Anreizsystem geschaffen, um den Tagesklinik Anteil in den angeführten Leistungsbündel zu erhöhen. Nummer: Text: Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, med. nicht indizierten Null - Tages Aufenthalte /Ein-Tages Aufenthalte reduzieren Relevante Messgröße: 1 je BL Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich Ein neues ambulantes Abrechnungsmodell ab wird derzeit auf Bundesebene ausgearbeitet. Dieses Konzept soll im Juni auf Bundesebene beschlossen werden. Sobald eine bundesweite Beschlussfassung vorliegt, ist mit der Umsetzung auf Landesebene zu beginnen. Details sind in der Gesundheitsplattform zu beschließen. Nummer: Text: BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen Relevante Messgröße: 100% bis 12/2014 Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich K ä r n tner G es u n d h ei ts f on d s, K l ag en f ur t, B a h nh ofs tr a ße 2 4 /6 DVR : Tel: Fa x: H omep ag e: w ww. g esu n d h ei tsf onds. a t e- m ai l: ka er n tner.g es u n d h ei ts f ond v.a t

8 Zur Vorbereitung der endgültigen Beschlussfassung über die Erbringung der Präoperativen Diagnostik soll eine Ist-Standserhebung durchgeführt werden. Die endgültige Beschlussfassung hat in der Sitzung im Oktober zu erfolgen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat die KGKK unter Einbeziehung der bundesweiten Träger diesbezüglich Verhandlungen mit der ÄK f. Kärnten aufzunehmen, um die Umsetzung entsprechend vorzubereiten. Dabei ist sicherzustellen, dass das EDV-Tool PROP verbindlich im intra- und im extramuralen Bereich eingesetzt wird. Gleichzeitig ist eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Rechtsträger der betroffenen Krankenanstalten, den SV-Trägern, der ÄK für Kärnten und dem KGF zu implementieren, welche die Umsetzung begleiten soll. Im Zuge der Vorbereitungen ist sicherzustellen, dass die Präoperative Diagnostik nicht doppelt erbracht wird. Desweiteren ist eine ökonomische Bewertung und eine Dokumentation des Ist-Standes sowohl aus betriebs- als auch aus volkswirtschaftlicher Sicht vorzunehmen. Die durch diese Maßnahme resultierenden Leistungsverschiebungen sind auf Basis des Art. 10 L-ZV parallel zu den Verhandlungen mit der Ärztekammer zu berechnen und der monetäre Ausgleich zwischen den Systempartnern ist in einer separaten Vereinbarung bis zur Umsetzung zu regeln. Mit freundlichen Grüßen! Für den Kärntner Gesundheitsfonds Die Landes-Zielsteuerungskoordinatoren: Mag. Bernhard Rapold Dr. Gernot Stickler Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: Die Echtheit des Ausdrucks dieses Dokuments kann durch schriftliche, persönliche oder telefonische Rückfrage bei der erledigenden Stelle während ihrer Amtsstunden geprüft werden. K ä r n tner G es u n d h ei ts f on d s, K l ag en f ur t, B a h nh ofs tr a ße 2 4 /6 DVR : Tel: Fa x: H omep ag e: w ww. g esu n d h ei tsf onds. a t e- m ai l: ka er n tner.g es u n d h ei ts f ond v.a t

9 Ergeht an: Geschäftsstelle der Bundes-Zielsteuerungskommission c/o Bundesministerium für Gesundheit Abt. I/B/12 Radetzkystraße Wien Kennzeichen NÖGUS\GF\BUG\2509 Beilagen Bezug Bearbeiter Durchwahl Datum BMG-71200/0076-I/C/13/2016 Gamsjäger Betrifft n der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission zum Monitoringbericht I/2016 der Zielsteuerung Gesundheit Sehr geehrter Herr Mag. Embacher! Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsstelle der Bundes-Zielsteuerungskommission! Die Monitoringformulare zur Zielsteuerung-Gesundheit wurden zeitgerecht von den Zielsteuerungskoordinatoren des Landes und der Sozialversicherung abgestimmt und am 15. März 2016 an den Bund übermittelt. Im Folgenden dürfen wir Ihnen die oben genannten n übermitteln: zum Finanzzielmonitoring: Die Ermittlung der Aufwendungen erfolgte bei Land und Sozialversicherung analog der Berechnung für das Basisjahr Die Berechnung der Werte für das Jahr 2014 beruht auf dem endgültigen Rechnungsabschluss. Die Ermittlung der Daten für 2015 erfolgte auf Grundlage von Zahlen des 1. Halbjahres 2015, ergänzt um aktuelle Erkenntnisse. Die Werte für das Jahr 2016 beruhen auf dem Voranschlag. Die vorliegenden Berechnungen weisen eine deutliche Unterschreitung der jeweiligen jährlichen Ausgabenobergrenze aus. Die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben liegen im Bereich Land und auch im Bereich gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig unter den vereinbarten Zielwerten. 1

10 n zum Monitoring der Steuerungsbereiche: Die auf Landesebene zu dokumentierenden Ziele und die damit verbundenen Maßnahmen zeigen folgendes Bild: - bei 12 Maßnahmen konnten die Ziele bereits erreicht werden, - bei 14 Maßnahmen erscheint die Zielerreichung im Plan, - bei 11 Maßnahmen ist aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Datengrundlagen seitens des Bundes eine Aussage derzeit nicht möglich, - bei 2 Maßnahmen ist eine Aussage derzeit nicht möglich, da diese auf Bundesebene aktuell nicht bearbeitet oder nicht mehr angestrebt werden, - bei 2 Maßnahmen war die Zielerreichung innerhalb der eng bemessenen Umsetzungsfristen nicht möglich und - bei 1 Maßnahme erscheint die Zielerreichung gefährdet aufgrund fehlender bundesweiter gesetzlicher Vorgaben. Zu den 3 letztgenannten Maßnahmen werden gemäß Bundes-Zielsteuerungsvertrag Artikel 14.2 (3) und entsprechend eines Vorschlags für eine der Landes-Zielsteuerungskommission an die Bundes-Zielsteuerungskommission vom folgende n festgehalten: Nummer: Ziel erreicht Text: Reduktion durch Sicherstellung einer Zielerreichung im Plan bundesweit einheitlichen Dokumentation und eines Zielerreichung gefährdet bundesweit einheitlichen Abrechnungsmodells des Zielerreichung innerhalb Bereichs Ein-Tages-Aufenthalte/ Null-Tages- Umsetzungsfrist nicht möglich Aufenthalte/ Spitalsambulant bis Mitte 2015 Aussage derzeit nicht möglich Relevante Messgröße: 2 Die Fachgruppen auf Bundesebene sind mit der Erarbeitung eines bundesweit einheitlichen Dokumentations- und Abrechnungsmodells befasst, eine Umsetzung auf Landesebene war jedoch aufgrund der nicht finalisiert vorliegenden Bundesvorgaben nicht möglich. Ein Teil der in diesem Bundes-Konzept angedachten Maßnahmen zur Verlagerung von Leistungen in den spitalsambulanten Bereich, wird in NÖ durch entsprechende Vorgaben seitens des NÖGUS und der NÖ Landeskliniken-Holding bereits jetzt umgesetzt. 2

11 Nummer: Ziel erreicht Text: Unterstützung bei der Einführung der Zielerreichung im Plan ambulanten Dokumentation auf Landesebene Zielerreichung gefährdet Relevante Messgröße: 4 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Ohne bundesweite gesetzliche Vorgaben zur verpflichtenden Diagnosendokumentation (siehe operatives Ziel 7.2.1, MN 3 und 4 jeweils ohne Messgröße) wird die Umsetzung der sektorenübergreifenden Diagnosendokumentation bis Ende 2016 realistischerweise nicht möglich sein. Nummer: Text: Unterstützung durch die Bundesebene bei der Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Implementierung der EDV-Lösung PROP auf Zielerreichung gefährdet Landesebene Zielerreichung innerhalb Relevante Messgröße: 1 Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich Die Umsetzung der Maßnahme mit dem Zielwert 100% in allen Bundesländern bis Ende 2014 war innerhalb dieser eng bemessenen Frist bis Ende 2014 nicht möglich. Die Erreichung des Zieles bis Ende 2016 wird unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen angestrebt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die BQLL präoperative Diagnostik bereits mit dem seine Gültigkeit verloren hat. Der Monitoringbericht I/2016 sowie die n zum Finanzzielmonitoring und zum Monitoring der Steuerungsbereiche wurden im Verfahren des Umlaufbeschlusses vom von der NÖ Landes-Zielsteuerungskommission einstimmig genehmigt. 3

12 Mit freundlichem Gruß NÖ Landes-Zielsteuerungskommission Landes-Koordinator L-ZK Dr. Thomas Gamsjäger, MSc e.h. SV-Koordinator L-ZK Mag. Christian Ruh e.h. 4

13 Oö. Gesundheitsfonds Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben 4021 Linz Bahnhofplatz 1 Geschäftszeichen: An die Geschäftsstelle der Bundes-Zielsteuerungskommission Radetzkystraße Wien Herrn Mag. Embacher gerhard.embacher@bmg.gv.at Bearbeiter: Durstberger Gerhard Tel: ( ) Fax: ( ) gesundheitsfonds.post@ooe.gv.at Linz, _ Monitoringbericht zur Zielsteuerung-Gesundheit Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß Bundes-Zielsteuerungsvertrag Art übermitteln wir Ihnen die der Landes-Zielsteuerungskommission: Folgender Beschluss-Antrag wurde der Landes-Zielsteuerungskommission in ihrer sechsten Sitzung am 18. Mai 2016 vorgelegt. Die Landeszielsteuerungskommission wird ersucht, den vorliegenden Monitoringbericht der Gesundheit Österreich GmbH zum Finanzzielmonitoring und dem Monitoring der Steuerungsbereiche zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Im Bereich des Finanzmonitorings ist für Oberösterreich die Zielerreichung (Land und KV-Träger) gegeben. Die Ausgaben 2014 blieben 173,00 Mio. Euro (5,33%) unterhalb der Ausgabenobergrenze. Für 2015 und 2016 ist eine Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze 2015 um 162,15 Mio. Euro (4,83%) und 2016 um 70,90 Mio. Euro (2,05%) zu erwarten. In den Steuerungsbereichen ist die Einschätzung der für Oberösterreich betroffenen Ziele und Maßnahmen beim Großteil der Ziele und Maßnahmen Ziel erreicht (6 Ziele), Zielerreichung im Plan (7 Ziele) oder Aussage derzeit nicht möglich bzw. Zielerreichung gefährdet, da noch keine Ergebnisse auf Bundesebene vorliegen (14 Ziele). Bei einem Ziel (7.2.2) ist die Zielerreichung innerhalb der Umsetzungsfrist nicht möglich. Die EDVunterstützte Verarbeitung der BQLL Präoperative Diagnostik wird zu 80% erfüllt, die Vorgabe der Zielerreichung (100%) wird aber sukzessiv fortgeführt.

14 Auf Vorschlag der AG Gesundheitssystem wurde von der Bundes-Zielsteuerungskommission am 25. Juni 2015 zur Kenntnis genommen, dass auf die Umsetzung der Maßnahme 1 gemäß operatives Ziel (Änderungen im Krankenanstaltenrecht hinsichtlich der Verortung der Tagesklinik ) und der damit im Zusammenhang stehenden Folgemaßnahmen bewusst verzichtet wird, da die Bepunktungsregelungen im stationären LKF-System derzeit bereits ausreichend Anreize zur Forcierung der tagesklinischen Leistungserbringung beinhalten und der Aufwand für eine Zuordnung der Tagesklinik zum ambulanten Bereich deren Nutzen überwiegt. Anmerkungen zum Ziel 6.2.7, Messgröße 3c Verweildauern in FKA : Aufgrund der Zusammenführung von drei Krankenanstalten (K416, K425, K449) zum Kepler Universitätsklinikum wurden mit alle Aufenthalte abgeschlossen. Insbesondere die Belagstage für Langlieger von K425 führen daher dazu, dass in Oberösterreich ein leichter Anstieg bei der Verweildauer zu verzeichnen ist. Die Erreichung des Zieles (Reduktion der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte/Ein-Tages-Aufenthalte) ist innerhalb der Umsetzungsfrist nicht möglich, weil zwingend notwendige Vorgaben seitens der Bundesebene nicht vorliegen. Das Ziel (Entlastung des akutstationären Bereichs durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte) wurde auf Bundesebene relativiert. Auch hier ist die Zielerreichung auf Landesebene gefährdet, weil zwingend notwendige Vorgaben seitens der Bundesebene nicht vorliegen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen (Kurienbeschluss). Mit freundlichen Grüßen Dipl.KH-Bw. Gerhard Durstberger Landes-Koordinator MMag. Dr. Wolfgang Hable, MBA SV-Koordinator Hinweise: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Oö. Gesundheitsfonds Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, und führen Sie das Aktenzeichen dieses Schreibens an. Sie erreichen uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln über die Nahverkehrsdrehscheibe (Regional- und städtische Busse, Straßenbahn, Bahnen). Fahrplanauskunft: Im Landesdienstleistungszentrum (LDZ) gibt es ca überdachte Fahrrad-Abstellplätze. Seite 2

15 der Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg zum Monitoringbericht I/ der Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg an die Bundeszielsteuerungskommission zum Monitoringbericht I/ ) Finanzzielmonitoring ( zur Finanzzielerreichung) Zur Finanzzielerreichung kann festgehalten werden, dass die Salzburger Ist-Daten (Ausgaben gemäß Monitoring) für den gegenständlichen Monitoringbericht I/2016 mit dem Land Salzburg abgestimmt wurden. Dabei hat die GÖG nach eingehender Prüfung hinsichtlich der ursprünglich gemeldeten Aufwendungen des Landesgesundheitsfonds (SAGES) geringfügige Modifikationen bei der Darstellung der Positionen Verwaltungsaufwand, Strukturmaßnahmen, Zuführung Rücklagen/Rückstellungen und Ergebnis vorgeschlagen, denen vollinhaltlich zugestimmt werden konnte. Gemäß dem Abschlussmonitoring für das Jahr 2014 war somit eine deutliche Unterschreitung der Ausgabenobergrenze gegeben: Zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben der Landesebene Salzburgs von rund 665,06 Mio stand eine vereinbarte Ausgabenobergrenze von rund 680,15 Mio gegenüber, also eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenze um rund 15,09 Mio. Für das Jahr 2015 bestand nach dem unterjährigen Monitoring eine zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgabensumme der Landesebene Salzburgs von rund 691,64 Mio bei einer vereinbarten Obergrenze von 704,87 Mio, woraus sich eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenze von rund 13,23 Mio errechnet. Die Voranschläge des Landes Salzburg und der Rechtsträgergemeinden für 2016 bilden neben der durch ein EuGH-Urteil notwendig gewordenen verstärkten Anrechnung der Vordienstzeiten zum Teil auch bereits Auswirkungen von Gehaltspaketen im Gefolge gesetzlicher Vorgaben betreffend die Verkürzung der zulässigen Arbeitszeiten in Krankenanstalten ab, weshalb das Voranschlagsmonitoring zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben der Landesebene Salzburgs von rund 728,61 Mio ausweist, denen eine nur noch geringfügig höhere vereinbarte Ausgabenobergrenze von rund 730,34 Mio gegenübersteht. Das Delta verringert sich somit auf nur noch rd 1,73 Mio. Derzeit liegt wie oben ausgeführt noch keine Überschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenzen vor, weshalb auch noch keine handlungsleitenden Empfehlungen erforderlich sind. Sollte es aber zu einer solchen kommen bzw eine solche zu erwarten sein, werden gemäß Art 22 Abs 3 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG Zielsteuerung- Gesundheit die Vertragspartner auf Grundlage finanziell bewerteter und nachvollziehbarer Annahmen ein Maßnahmenpaket darzustellen haben, das in Summe geeignet ist, die vereinbarten Ausgabenobergrenzen und die sich daraus ergebenden Ausgabendämpfungseffekte tatsächlich zu erreichen.

16 der Landes-Zielsteuerungskommission Salzburg zum Monitoringbericht I/ ) Monitoring der Steuerungsbereiche Innerhalb der drei Steuerungsbereiche ist ein koordiniertes und an den Zielsetzungen orientiertes Vorgehen der verantwortlichen Arbeitsstrukturen bzw. Gremien festzustellen. Zugleich liefert das Monitoring der Steuerungsbereiche relevante Informationen zur Sicherstellung einer koordinierten weiteren Bearbeitung der im Rahmen der Zielsteuerung- Gesundheit vereinbarten Ziele. Durch die Operationalisierung im Rahmen des Erhebungsprozesses werden zeitliche Abfolgen aber auch inhaltliche Zusammenhänge zwischen den verantwortlichen Arbeitsstrukturen bzw. Gremien transparent. Bezüglich der n zu den einzelnen Steuerungsbereichen, Zielen und Maßnahmen wird vom Monitoring-Team folgende Vorgehensweise vorgeschlagen: Gesondert nach Steuerungsbereichen jedenfalls für Ziele bei denen auf Grundlage der relevanten Messgrößen, die Umsetzung nicht fristgerecht möglich war bzw. die Umsetzung als gefährdet eingeschätzt wird. Dabei ist eine nachvollziehbare Begründung für die Verfehlung bzw. zu erwartende Verfehlung des gesetzten Ziels sowie die Darlegung der handlungsleitenden Empfehlungen, die ergriffen werden, damit das gesamte operative Ziel erreichbar ist zu übermitteln. Darüber hinaus kann zu einzelnen Zielen, bei denen es der L-ZK sinnvoll erscheint, eine aufgrund von Auswirkungen bzw. Einflüssen, die über die jeweilige Landesebene hinausgehen, abgegeben werden. Für Salzburg gibt es keine Ziele, deren Umsetzung nicht fristgerecht möglich ist bzw. deren Umsetzung als gefährdet eingeschätzt wird. Zu folgenden Zielen wird aufgrund der besonderen Relevanz für das Bundesland Salzburg kurz Stellung genommen: Einbindung der Salzburger Krankenanstalten in das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm die Dokumentation und Übermittlung der Daten im Sinne des Programmes wird forciert. Radiologische Versorgung im Pinzgau radiologische Leistungen werden seit 1. April 2016 in den Tauernkliniken angeboten. Tagesklinische Leistungen Differenzen zwischen Soll- und Ist-Werten liegen weiterhin vor. Maßnahmen zur Erhöhung der tagesklinischen Leistungen werden umgesetzt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass für einige Maßnahmen derzeit keine Aussage zur Zielerreichung möglich ist, da für die regionale Umsetzung jedenfalls Vorarbeiten auf Bundesebene notwendig sind.

17 Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht I/2016 Finanzzielmonitoring ( zur Finanzzielerreichung): Aus Sicht der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark sind keine weiteren Maßnahmen notwendig, da sowohl im Bereich des Landes als auch im Bereich der Sozialversicherung die Zielvorgaben deutlich unterschritten werden. Monitoring der Steuerungsbereiche: Nummer: Text: Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen X Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Relevante Messgröße: Rechtliche Regelungen sind vorhanden Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen auf Bundesebene. Nummer: Text: Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen X Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Relevante Messgröße: Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen auf Bundesebene. Unabhängig davon haben Konzipierungsarbeiten auf Landesebene begonnen. Anlage zu TOP 5 der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 6. Juni 2016 Seite 1 von 3

18 Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht I/2016 Nummer: Text: Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht induzierten Null-Tages-Aufenthalte/Ein- Tages-Aufenthalte reduzieren. Relevante Messgröße: Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-Aufenthalte/Null-Tages-Aufenthalte/Spitalsambulant ist in allen Bundesländern eingeführt. Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen auf Bundesebene. Nummer: Text: Sektorenübergreifende einheitliche Leistungsdokumentation umsetzen Relevante Messgröße: Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden Diagnosen- und Leistungsdokumentation - 100% in allen Bundesländern bis Ende 2014 X Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Die ambulante Leistungsdokumentation ist sektorenübergreifend (sowohl intra- als auch extramural) seit realisiert. Der Zielerreichung gefährdet bezieht sich daher allein auf das Teilziel Diagnosendokumentation. Die ambulante Diagnosedokumentation befindet sich österreichweit im Pilotprojektstadium. Steiermark war als eines der wenigen Bundesländer mit 5 Fondsspitälern am Pilotprojekt beteiligt. Das Projekt ist abgeschlossen und Ergebnisse seitens des BMG liegen noch nicht vor. Die weitere Umsetzung der Diagnosendokumentation ist abhängig von weiteren Festlegungen auf Bundesebene. Anlage zu TOP 5 der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 6. Juni 2016 Seite 2 von 3

19 Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark Monitoringbericht I/2016 Nummer: Text: e-health Projekte flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen Relevante Messgröße: Anzahl der umgesetzten Projekte auf Landesebene Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich Pilotprojekte zu TEWEB starten in NÖ, Vlbg. und Wien ab 2016; eine Umsetzung ist abhängig von den Ergebnissen dieser Pilotprojekte. (Beschluss L-ZK am ) Nummer: Text: Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem erheben und Gesundheitszustand der Bevölkerung messen Relevante Messgröße: Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf Landesebene Zielerreichung gefährdet X Zielerreichung in Frist nicht möglich 2016 werden im Rahmen eines steirischen Gesundheitsberichts die Ergebnisse analysiert; eine Bearbeitung kann erst in Folge begonnen werden. Anlage zu TOP 5 der Landes-Zielsteuerungskommission Steiermark vom 6. Juni 2016 Seite 3 von 3

20 Anlage 1 Monitoringbericht I/2016 der GÖG-GmbH betreffend Zielsteuerung nach der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung Gesundheit gemäß Art Abs. 1 Z 3 B-ZV Tirol Gemäß Art Abs. 1 Z 3 B-ZV nimmt die Landes-Zielsteuerungskommission die Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Der Bericht samt Einschätzung, n und allfälligen handlungsanleitenden Maßnahmen ist binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes- Zielsteuerungskommission zu übermitteln. 1. Finanzzielmonitoring Land Tirol Für den Zweck der Finanzzielsteuerung wurde im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit eine Definition der Ausgabenpositionen und Zählweisen der intramuralen öffentlichen Gesundheitsausgaben vorgenommen (zielsteuerungsrelevante öffentlichen Gesundheitsausgaben). Für die Periode ergibt der aktualisierte Vergleich zwischen Soll (Ausgabenobergrenzen) und Ist (endgültige Daten bzw. Erwartungsplanung hinsichtlich der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben) folgendes Bild: In der Gesamtperiode können die vereinbarten Ausgabenobergrenzen voraussichtlich eingehalten werden. Für das Jahr 2014 ergibt das Abschlussmonitoring eine Unterschreitung um rd. 15,13 Mio Euro, für das Jahr 2015 ergibt das unterjährige Monitoring eine voraussichtliche Unterschreitung um 6,04 Mio Euro. Das Voranschlagsmonitoring für das Jahr 2016 lässt derzeit eine Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenzen um 20,25 Mio Euro erwarten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die gegenständliche spezifische Zählweise der intramuralen zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit nur bedingt für Prognosen hinsichtlich der finanziellen Entwicklung und Finanzierbarkeit geeignet ist (spezifische Regelungen hinsichtlich Periodisierung der Zahlungen, Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben bzw. ordentlichen Gesundheitsausgaben und Investitionsausgaben, Beihilfe nach dem GSBG, KMA am LKH (Univ.-Kliniken) Innsbruck, unvorhersehbare Kostenschübe wie z.b. durch die Übergangsbestimmungen der letzten Novelle zum KA-AZG, etc.). Seite 1 von 2

21 Anlage 1 Sozialversicherung bezogen auf das Land Tirol Die aufgrund der vorläufig endgültigen Ergebnisse, Stand 15. Mai 2016, berechnete Unterschreitung der Ausgabenobergrenze für das Jahr 2015 ( 790,07 Mio.) beträgt 11,87 Mio. bzw. 1,50 Prozent. Das Finanzziel wurde somit für das Jahr 2015 erreicht und wird nach derzeitiger Erwartung für 2016 eingehalten. 2. Monitoring der Steuerungsbereiche Im Zuge der Zielsteuerung wurde partnerschaftlich zwischen Sozialversicherung, Ländern und Bund versucht Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung im Bereich der Gesundheit zu verbessern. Durch das Formulieren von Zielen und Maßnahmen sollen Kräfte im Gesundheitssystem gebündelt werden. Versorgungsstrukturen sollen bedarfsorientiert angepasst werden. Mit neuen Versorgungsformen unter Nutzung der bestehenden auch technologischen Möglichkeiten wird in Tirol an der Verbesserung der chronisch kranken Personen gearbeitet. Die ersten Zwischenberichte zeigen, dass ein partnerschaftliches Arbeiten auch partnerschaftliche Diskussionen mit sich bringt und gewachsene Systeme nicht über Nacht umgebrochen werden können. In diesem Sinne wird mit hohem Arbeitsaufwand an der Zielerreichung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gearbeitet. Der gesetzte Zeitplan kann trotz massiver Anstrengungen und Einsatz von Ressourcen nicht immer eingehalten werden. Umsetzungsmaßnahmen sind auf Landesebene oft nur dann möglich, wenn die Strategie auf Bundesebene vorgegeben wird. Tirol ist grundsätzlich bei der Zielerreichung im Plan. Der Vorsitzende der Der Co-Vorsitzende der Landes-Zielsteuerungskommission: Landes-Zielsteuerungskommission: LR Univ.-Prof. DI Dr. Bernhard Tilg Obmann Werner Salzburger Seite 2 von 2

22 6. Landeszielsteuerungskommission am Sitzungsunterlage zu Tagesordnungspunkt 2 BERICHT BETREFFEND STELLUNGNAHME ZUM MONITORINGBERICHT I/2016 Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag (B-ZV) Zielsteuerung Gesundheit sieht ein einheitliches Monitoring und Berichtswesen auf Bundesebene vor. Ziel ist es, die Erreichung und den Fortschritt der im Bundes-Zielsteuerungsvertrag vereinbarten Ziele transparent darzustellen. Das Monitoring gliedert sich in das Finanzzielmonitoring der Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte, das unterjährige Finanzmonitoring zur zeitnahen Abschätzung der Zielerreichung sowie das Monitoring der Steuerungsbereiche (Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung) zur Feststellung der Umsetzung der operationalisierten Ziele an Hand der vereinbarten Messgrößen und Zielwerte. Die Meldezeitpunkte für das Monitoring für das Jahr 2016 sind der und der Die Datenmeldungen zum ersten Bericht 2016 sind zeitgerecht erfolgt. Auf Grund der übermittelten Daten und Informationen wird von der GÖG der Monitoringbericht erstellt und der Bundeszielsteuerungskommission (B-ZK) sowie den neun Landeszielteuerungskommissionen (L-ZK) vorgelegt. Die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission nimmt die Einschätzung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Diese ist in Form einer insbesondere betreffend - die Finanzzielerreichung für das jeweilige Bundesland sowie - die Zielerreichung je Bundesland wie in den Kurzfassungen des Monitoring der Steuerungsbereiche dargestellt ausreichend zu begründen. Bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Die Berichte samt Einschätzung, n und allfälligen handlungsanleitenden Maßnahmen sind binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu übermitteln. Die Abnahme der Monitoringberichte einschließlich der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen erfolgt unter Berücksichtigung der n binnen einer Frist von sechs Wochen nach Einlangen der letzten Meldung durch die Bundes-Zielsteuerungskommission. Dabei ist auch die Einschätzung von Messgrößen vorzunehmen, die die Bundesebene betreffen, wobei bei zu erwartenden bzw. festgestellten Zielverfehlungen handlungsleitende Maßnahmen zu entwickeln sind. Anschließend sind diese Monitoringberichte einschließlich der n und der allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen an alle Landes-Zielsteuerungskommissionen zu retournieren. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 1 von 6 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

23 Zum übermittelten Monitoringbericht I/2016 wird folgende zur Beschlussfassung in der Landes-Zielsteuerungskommission empfohlen: STELLUNGNAHME DER LANDESZIELSTEUEURUNGSKOMMISSION ZUM MONITORINGBERICHT I/ Finanzzielmonitoring ( zur Finanzzielerreichung) Laut Monitoringbericht werden die Ausgabenobergrenzen in Vorarlberg auf Landesebene (Land Vorarlberg und soziale Krankenversicherung) im Jahr 2014 um 2,48% (19,4 Mio Euro), im Jahr 2015 um 3,29% (26,9 Mio Euro) und im Jahr 2016 um 2,84% (24,2 Mio Euro) überschritten. Die für die soziale Krankenversicherung vereinbarten Ausgabenobergrenzen werden 2014 um -2,45%, 2015 um -1,29% und 2016 um -1,15% unterschritten, jene für das Land Vorarlberg werden im Jahr 2014 um 7,03%, im Jahr 2015 um 7,47% und im Jahr 2016 um 6,44% überschritten. Dazu nimmt die Landes-Zielsteuerungskommission wie folgt Stellung: Bereits in den n zu den bisherigen Monitoringberichten seit 2014 wurden die Gründe für die Überschreitung der Ausgabenobergrenzen ausführlich dargelegt. Die Ursachen dafür liegen in Maßnahmen, die zur Sicherstellung des für die Versorgungssicherheit notwendigen Personalbedarfs im medizinischen Bereich getroffen wurden. So wurde im Jahr 2012 ein Kaderarztmodell eingeführt und der Dienstpostenplan der Landeskrankenanstalten im Ausmaß von 37 VZÄ erhöht. Im Jahr 2013 wurde eine große Gehaltsreform in den Landeskrankenanstalten beschlossen, die mit 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist. Im Zuge dieser Gehaltsreform wurde zudem eine weitere Aufstockung der Dienstposten in den Landeskrankenanstalten sowie im KH Dornbirn genehmigt und durchgeführt (KHBG: 83 VZÄ für das Jahr 2013, KHBG: 85 VZÄ für das Jahr 2014) und wurden in größerem Umfang angefallene Überstunden ausbezahlt. Naturgemäß verursacht das im Jahr 2013 beschlossene Maßnahmenpaket auch in den Folgejahren Mehrausgaben im Personalbereich. Zur Erfüllung der Vorgaben des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes wurden im Jahr 2015 neun zusätzliche Dienstposten geschaffen, im Jahr 2016 sind weitere 48 Dienstposten vorgesehen. Die Mehrkosten aus den seit 2012 getroffenen Maßnahmen im Personalbereich verursachen im Jahr 2016 voraussichtliche Mehrkosten in Höhe von knapp 38 Mio Euro. Handlungsleitende Maßnahmen Durch die getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit medizinischem Personal und die Entwicklungen im Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz izm der EU- Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 2 von 6 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

24 Arbeitszeitrichtlinie haben sich die Ausgaben im Personalbereich nachhaltig erhöht. Kostensenkungen in diesem Bereich sind derzeit und in der nahen Zukunft bei gleichbleibenden Strukturen nicht zu erwarten. In der Praxis erschweren insbesondere jene Bereiche, in denen der Bundesgesetzgeber die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben überschießend umgesetzt hat (zb Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach einem verlängerten Dienst oder nach einem Einsatz im Rufbereitschaftsdienst), den Krankenanstaltenbetrieb und führen zu erheblichen zusätzlichen Ausgaben. Vor allem im strukturellen Bereich müssen Maßnahmen geprüft werden, um zukünftig ein Einhalten der Ausgabenobergrenzen zu erreichen beispielweise im Regionalen Strukturplan 2020 (RSG 2020). Dazu wurde bereits im Frühjahr 2014 ein Gesundheitspolitischer Dialog mit Systempartnern eingeleitet, der als Vorbereitung auf die Erstellung des Regionalen Strukturplanes Gesundheit 2020 dient. Seit dem Frühjahr 2015 werden weitere den RSG 2020 vorbereitende Arbeiten durchgeführt. Im April 2016 wurde der Gesundheit Österreich GmbH der Auftrag zur Neuberechnung der Bettenzahlen für Vorarlberg erteilt. Eine Beschlussfassung des RSG 2020 ist für Herbst 2016 geplant. Als erste Maßnahme zu einer Strukturbereinigung wird laut Beschluss der Landesregierung im KH Sanatorium Mehrerau, Bregenz, ein stationäres Hospiz mit 10 Betten voraussichtlich ab dem Jahr 2018 eingerichtet. Die bisherige private gemeinnützige, PRIKRAF finanzierte Krankenanstalt Mehrerau mit 20 Transitbetten und 30 Belegbetten wird seit März 2015 nicht mehr weiter geführt; als Ausgleich für den Verlust der 20 Transitbetten und zur Hebung von Synergieeffekten wurde mittlerweile die bestehende RNS-Station am KH Dornbirn um 10 Betten erweitert. Weiters soll mit dem Pilotprojekt Übergangspflege NEU in einzelnen Pflegeheimen des Landes eine qualitativ bedarfsgerechte und kostengünstigere Nachbetreuung von Patienten mit einem definierten Krankheitsbild in Folge eines stationären Aufenthalts in einem Akutkrankenhaus ab Mitte 2016 gestartet werden. Weiters wurde der Betrieb der Krankenanstalt Carina, welche von einer privaten gemeinnützigen Gesellschaft disloziert vom LKH Feldkirch und LKH Rankweil in Feldkirch betrieben wurde ab Mitte Juli 2015 eingestellt. Zur Verbesserung der Qualität und zur Hebung von Synergieeffekten wird seit September 2015 die Kinder- und Jugendpsychiatrie an einem Standort und als Teil des LKH Rankweil betrieben. Insbesondere soll auch die Qualität der Versorgung im Sinne des Berichtes des Rechnungshofes über Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Patientenbehandlung in Krankenanstalten Vorarlbergs vom Dezember 2013 optimiert werden. Ein Projekt zur Implementierung einer landesweit einheitlichen Tumordokumentation und einer Tumorplattform zur Weiterentwicklung und Evaluierung der onkologischen Versorgung in Vorarlberg wurde Ende 2015 gestartet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 3 von 6 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

25 2. Monitoring der Steuerungsbereiche Betreffend die Zielerreichung in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse bzw Ergebnisorientierung sind wie dem Monitoringbericht I/2016 zu entnehmen ist die Ziele, über die eine Aussage der Zielerreichung bereits möglich ist, größtenteils entweder bereits erreicht bzw befinden sich im Zielerreichung im Plan. Für zwei operative Ziele war eine Zielerreichung innerhalb der Umsetzungsfrist nicht möglich und für drei operative Ziele erscheint die Zielerreichung gefährdet. Für jene Ziele, bei denen auf Grundlage der relevanten Messgrößen die Umsetzung nicht fristgerecht möglich war bzw die Umsetzung als gefährdet eingeschätzt wird, werden folgende n übermittelt: Nummer: Text: Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte/Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren Relevante Messgröße: 2 - Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und Abrechnungsmodell für den Bereich Ein- Tages-Aufenthalte/Null-Tages- Aufenthalte/Spitalsambulant ist in allen Bundesländern eingeführt Ziel erreicht Zielerreichung im Plan Zielerreichung gefährdet Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich Aussage derzeit nicht möglich : Aufgrund eines fehlenden bundesweiten Modelles war eine Zielerreichung innerhalt der Umsetzungsfrist nicht möglich. Ein bundesweites Modell allerdings ohne Berücksichtigung der Ein-Tages-Aufenthalte ist für das Jahr 2017 geplant. Die Zielerreichung innerhalb der Umsetzungsfrist ist bei allen Bundesländern nicht möglich. Nummer: Text: BQLL präoperative Diagnostik inklusive der technischen Anforderungen umsetzen Relevante Messgröße: 1 - Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV- Lösung (z.b. PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf Landesebene Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 4 von 6 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

26 : Vorab wird festgehalten, dass die ÖGARI-Leitlinien im Rahmen der präoperativen Risikoevaluierung flächendeckend in den Vorarlberger Fondskrankenanstalten eingehalten werden und damit die BQLL präoperative Diagnostik vollinhaltlich umgesetzt ist. Das vom Hauptverband entwickelte Tool zu PROP ist derzeit in den Fondskrankenanstalten in Vorarlberg nicht in das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS) integriert. Aus Sicht der Anästhesisten wird derzeit kein Bedarf an dem bestehenden Tool gesehen, da die Befragung anhand entsprechender Leitlinien und die Dokumentation über ein EDV unterstütztes Prämedikationsprotokoll bereits erfolgt. Zudem sind bei der Mehrzahl der PatientInnen keine Labor- oder sonstigen Befunde für die Anästhesiefreigabe erforderlich. Aufgrund der Entwicklungen und des neu geplanten KIS ist eine Implementierung in das alte KIS zu diesem Zeitpunkt weder effektiv noch effizient. Seitens der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft und des Krankenhauses der Stadt Dornbirn wird derzeit an einem EDV gestützten Patienten-Daten-Management-System (PDMS) gearbeitet, das mit dem neuen KIS in den Fondskrankenanstalten verknüpft sein und eine durchgängige papierlose Dokumentation aller anästhesiologischen Leistungen (enthält ua auch die PROP-Logik) ermöglichen wird. Das Programm PDMS wird bereits mit Ende 2015 im Landeskrankenhaus Feldkirch umgesetzt und die Ausrollung auf die restlichen Fondskrankenanstalten erfolgt bis Die Verknüpfung mit dem neuen KIS erfolgt analog von Nummer: Text: Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen Relevante Messgröße: 3 - Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich : Derzeit fehlende personelle Ressourcen. Maßnahmen zur Personalbeschaffung wurden eingeleitet. Nummer: Text: Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen Relevante Messgröße: 6 - Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR im Zeitverlauf Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich : Derzeit fehlende personelle Ressourcen. Maßnahmen zur Personalbeschaffung wurden eingeleitet. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 5 von 6 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

27 Nummer: Text: Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen. Relevante Messgröße: 3 LE Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist erfolgt (0/1) Zielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich : Derzeit fehlende personelle Ressourcen. Maßnahmen zur Personalbeschaffung wurden eingeleitet. Beschluss-Antrag: Der Übermittlung der vorliegenden zum Monitoringbericht I/2016 an die Bundeszielsteuerungskommission wird zugestimmt. Geschäftsstelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung Seite 6 von 6 Landhaus, Römerstraße 15, 6901 Bregenz, Österreich DVR landesgesundheitsfonds@vorarlberg.at T F

28 Wiener Zielsteuerungskommission Monitoringbericht I/2016 der Wiener Landeszielsteuerungskommission zum Monitoringbericht I/2016 Finanzzielmonitoring ( zu Finanzzielerreichung) Im Zeitraum 2012 bis 2014 konnte das Land Wien bislang die Ausgabenobergrenze kumuliert um insgesamt rd. 56,7 Mio. unterschreiten. Das unterjährige Monitoring 2015 weist ebenfalls auf eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenze hin. Die im Voranschlagsmonitoring 2016 ausgewiesene Überschreitung von 38,67 Mio. bzw. 1,25% dürfte das Ziel einer kumulierten Einhaltung der Ausgabenobergrenze im Zeitraum 2010 bis 2016 aus heutiger Sicht nicht gefährden. Als Gründe für die im Voranschlagsmonitoring 2016 ausgewiesene Überschreitung der Ausgabeobergrenze sind neben den Auswirkungen des neuen Ärztearbeitszeitgesetzes im Bereich der Personalausgaben Ausgabensteigerungen im Bereich neuer patentgeschützter Arzneimittel im Sachaufwandsbereich anzuführen, so etwa für chronische Erkrankungen und Onkologika. Die städtischen Spitäler Wiens sind nicht zuletzt aufgrund der Verpflichtungen der Stadt Wien im Rahmen des Stabilitätspaktes und der prognostizierten Entwicklung des Wiener Stadthaushaltes bis 2020 angehalten, umfangreiche Maßnahmen zur Steigerung von Effizienz und Effektivität zu setzen. Monitoring der Steuerungsbereiche Nummer: Text: Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen XZielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Relevante Messgröße: 2 LE : Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen nicht vor Nummer: Text: Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch 1 Zielerreichung gefährdet

29 Wiener Zielsteuerungskommission Monitoringbericht I/2016 angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen X Zielerreichung in Frist nicht möglich Relevante Messgröße: 1 : In der Zielsteuerungsperiode wurde ein sozialpädiatrisches Ambulatorium für Frühförderung neu errichtet und in Betrieb genommen, das dem interdisziplinären und multprofessionellen Anspruch erfüllt. Die Voraussetzungen für weitere multiprofessionelle, interdisziplinäre Versorgungsformen werden derzeit auf Bundesebene entwickelt. Nummer: Text: Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen Zielerreichung gefährdet XZielerreichung in Frist nicht möglich Relevante Messgröße: 3 : Die Voraussetzungen für weitere multiprofessionelle, interdisziplinäre Versorgungsformen werden derzeit auf Bundesebene entwickelt. Nummer: Text: Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren Relevante Messgröße: 2 Zielerreichung gefährdet XZielerreichung in Frist nicht möglich : Der Zeitplan der Arbeiten auf Bundesebene sieht derzeit für Mitte 2016 einen Beschluss des Bepunktungsmodelles für 2017 vor, danach kann die landesspezifische Ausgestaltung des Abgeltungssystems erfolgen. Nummer: Text: 1 LE XZielerreichung gefährdet 2

30 Wiener Zielsteuerungskommission Monitoringbericht I/2016 Relevante Messgröße: Nummer der Messgröße Zielerreichung in Frist nicht möglich : Das operative Ziel nimmt Bezug auf die Versorgungsstufen und Rollen gemäß sowie die notwendigen Änderungen im ÖSG. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anpassungen im ÖSG noch nicht erfolgt sind kann die Zielerreichung erst danach erfolgen. Nummer: Text: Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme izm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen Relevante Messgröße: 4 LE XZielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich : Empfehlungen der Medikamentenkommission und Beschlüsse der Bundes- Zielsteuerungskommission liegen noch nicht vor. Nummer: Text: Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen XZielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich Relevante Messgröße: 2 LE : Die gemeinsamen Versorgungsmodelle und die sektorenübergreifenden Finanzierungskonzepte liegen noch nicht vor. Nummer: Text: Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen 3 XZielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich

31 Wiener Zielsteuerungskommission Monitoringbericht I/2016 Relevante Messgröße: 4 : Die Diagnose - und Leistungsdokumentation in den Krankenanstalten ist im Routinebetrieb, im niedergelassenen Bereich ist die Diagnosedokumentation noch nicht eingeführt. Im Rahmen der Umsetzung der Primärversorgung wurde die Pilotierung der Diagnosedokumentation vereinbart und soll 2016 umgesetzt werden. Nummer: Text: BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen Relevante Messgröße: 1 Zielerreichung gefährdet XZielerreichung in Frist nicht möglich : Die EDV Lösung PROP steht zur Verfügung und wird in ca. 85% der Krankenanstalten angewandt. Es gibt jedoch Hinweise, dass die Quellleitlinie der ÖGARI überarbeitet werden muss. Nummer: Text: BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen Relevante Messgröße: 4 XZielerreichung gefährdet Zielerreichung in Frist nicht möglich : Die BQLL spricht Akteure aller Versorgungsebenen an. Inwieweit fachärztliche Zuweiser die BQLL umsetzen ist nicht bekannt. Die Schätzung beruht auf dem Umsetzungsgrad in den Fondskrankenanstalten. 4

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