Protokoll 2. FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet Recknitz- und Trebeltal mit Zuflüssen 2. öffentliche Informationsveranstaltung
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- Käthe Biermann
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1 Protokoll 2 FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet öffentliche Informationsveranstaltung Datum / Zeit / bis Uhr Ort Kreistagssaal Grimmen 32 Personen entsprechend anhängender Verteilerliste (Behördenvertreter, Flächennutzer, interessierte Bürger, Vertreter der Verbände und Vereine) für den Auftraggeber (StALU Vorpommern): Frau Krüger, Herr Dr. Holz Teilnehmer für die Auftragnehmer (UmweltPlan GmbH Stralsund): Frau Dr. Freitag, Herr Kaffke, Frau Ahlmeyer, Frau Vogelsang Herr Dr. Waterstraat (GNL e.v.) Herr Ringel (ILN) Moderation: Frau Redlefsen (REDLEFSEN Projektberatung) TOP 1 Begrüßung und Eröffnung durch das StALU Vorpommern Herr Dr. Holz (StALU Vorpommern, DS HST) begrüßt als Verfahrensbeauftragter die Anwesenden und stellt kurz das Bearbeiterteam vor. Frau Redlefsen stellt den geplanten Ablauf der Veranstaltung vor und weist auf die ausgelegten Karten hin, bittet die Anwesenden, ihren Namen und bei Interesse ihre Teilnahme an der Arbeitsgruppe einzutragen. TOP 2 Vortrag zum Stand der FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Frau Ahlmeyer begrüßt die Anwesenden im Namen von UmweltPlan und den beteiligten Büros und übergibt das Wort an Frau Dr. Freitag. Frau Dr. Freitag (UmweltPlan Stralsund) als Projektleiterin gibt einen Überblick über den Bearbeitungsstand der FFH-Managementplanung. Dies beinhaltet zunächst die Ergebnisse der Bestandserfassung und Bewertung und daraus abgeleitet erste Schlussfolgerungen zum Handlungsbedarf. Hinsichtlich der managementrelevanten Vogelarten gibt Herr Kaffke einen Überblick zum Arbeitsstand. Zum Abschluss gibt Frau Dr. Freitag einen Ausblick zum weiteren zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Managementplanung. 1
2 Die Präsentation kann ca. ab Mitte Februar 2011 unter nachgelesen werden und steht zum Download bereit. TOP 3 Mitarbeit in den Arbeitskreisen Die erfolgte Defizitanalyse macht die Durchführung von Wiederherstellungsmaßnahmen im FFH-Gebiet erforderlich. Die Planung und Festlegung der Maßnahmen kann nicht ohne die Mithilfe und Mitarbeit der Eigentümer, Nutzer und Gebietskenner erfolgen. Frau Krüger (StALU Vorpommern) lädt daher alle interessierten Teilnehmer zur Mitarbeit in den durch das StALU einzuberufenden Arbeitsgruppen ein. Die Bereitschaft zur Teilnahme soll auf den Teilnehmerkärtchen vermerkt werden. TOP 4 Diskussion Folgende Anmerkungen, Fragen und Hinweise wurden entgegengenommen und entsprechend diskutiert: - Herr Wanke (Untere Naturschutzbehörde LK NVP): 1. Bei der Vorstellung der Anhang II-Arten fehlten einige Arten, die gemeldet wurden. Dazu gehören Bachneunauge, Großer Feuerfalter, Mopsfledermaus und Rapfen. Was ist zu diesen Arten zu sagen? 2. Desweiteren sind die Bewertungen der Erhaltungszustände von Schlammpeitzger (B) und Bitterling (C) schwer nachvollziehbar. Vom Schlammpeitzger sind mir aus den letzten 20 Jahren mehrere Standorte in Recknitz und Trebel bekannt. Er wurde aber nur an einem Standort bewertet. Der Bitterling kommt von Pantelitz bis Dudendorf, bei Marlow und Bad Sülze regelmäßig vor. Die Bewertung mit C ist hier nicht nachvollziehbar. Antwort zu 1. (Frau Dr. Freitag, UP): Im Vortrag wurde nur auf die aktuell kartierten Arten eingegangen. Die von Ihnen genannten sind sogenannte LUNG-Arten. Diese werden vom LUNG bearbeitet und nachrichtlich in den Managementplan übernommen. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten ist im Moment noch nicht abgeschlossen. Antwort zu 2. (Herr Dr. Waterstraat, GNL): Zunächst zum Bitterling: für diese Art waren in der Aufgabenstellung 40 Probestellen vorgegeben, die untersucht wurden. Ein Nachweis der Art ist an 17 oder 18 Stellen erfolgt, die zu insgesamt 13 Habitaten zusammengefasst wurden. Diese Habitate sind gemäß Leitfaden einer Bewertung hinsichtlich verschiedener Kriterien zu unterziehen, dazu gehören z. B. Makrophyten, Sedimente, Beeinträchtigungen. Die Habitate sind nach diesen Kriterien analysiert worden und daraus ergibt sich die Bewertung C. Die Bewertung ergibt sich also nicht nur aus der Anzahl der Tiere, sondern hauptsächlich aus der Habitatqualität. Beim Schlammpeitzger verhält es sich anders. Es wurden ebenfalls 40 Probestellen untersucht, ein Nachweis konnte aber nur an einer Stelle erfolgen, die nach den vorgegebenen Kriterien mit B bewertet wurde, so dass der Erhaltungszustand günstig ist. Es dürfen aber nur die Flächen gewertet werden, die auch einen Nachweis erbracht haben. Die restlichen 39 Probestellen beherbergen keine Population der Art, demzufolge sind sie für die 2
3 Bewertung nicht relevant. Alte Nachweise sind ebenfalls nicht relevant. Im Bewertungsverfahren gemäß Leitfaden ist dies so vorgesehen. Potenzielle Lebensräume sind nicht zu bewerten. - Herr Wanke: Dann ist die Methodik doch sehr fragwürdig. Antwort (Herr Dr. Waterstraat, GNL): Die Methodik wurde vom Ministerium erarbeitet. - Herr Schlesiger (Median Kliniken Bad Sülze): Unsere Klinik liegt außerhalb des FFH- Gebietes, aber möglicherweise sind wir mit dem Kurpark bzw. unseren Torfabbauflächen betroffen. In welchem Zeitrahmen sind denn Maßnahmen zu planen? Und wie werden sie finanziert? Antwort (Frau Dr. Freitag UP): Die Betroffenheit der Abbauflächen bzw. des Kurparks lässt sich im Anschluss anhand der Karten klären. Zum Zeitrahmen der Maßnahmen: Die Zeiträume der Umsetzung werden im Managementplan konkret abgesteckt. Es werden kurz (2012)-, mittel- (2018) und langfristig anzustrebende Erhaltungszustände festgelegt. Zwingende Wiederherstellungsmaßnahmen und vordringliche Entwicklungsmaßnahmen können u. a. über spezielle Förderprogramme, aber auch im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden. - Herr Maaß (Agrargenosssenschaft Schulenberg e. G): Bei Marlow gibt es Altarme der Recknitz. Gibt es dazu Aussagen im Managementplan? Des weiteren wird gesagt, dass die Angler die Lebensräume beeinträchtigen. Ich habe Bedenken, dass Maßnahmen geplant werden, wo dies gar nicht nötig ist (Bsp. Biber). Wird es durch die Managementplanung weitere Einschränkungen geben, z. B. hinsichtlich der Befahrensregelungen im NSG Unteres Recknitztal? Antwort (Frau Dr. Freitag, UP): Die Altarme gehören zum Lebensraumtyp 3150 Eutrophe Seen und sind in diesem Zusammenhang im Grundlagenteil betrachtet worden. Zur Maßnahmenplanung ist folgendes zu sagen: Heute ist die 2. Informationsveranstaltung. Insgesamt sind bis zu 11 Veranstaltungen vorgesehen. Wir befinden uns noch nicht in der Maßnahmenplanung. Bisher wurde der Gesamtzustand erfasst und bewertet. Zum Handlungsbedarf gibt es gegenwärtig einen groben Überblick. Bei der konkreten Maßnahmenplanung, die im nächsten Planungsschritt beginnt, wird von den Fachplanern versucht, Maßnahmen zu finden, die unter Nutzung größtmöglicher Synergieeffekte unter Schonung der jeweiligen Nutzer, möglichst viele Ziele erreichen können. Diese werden dann in den nächsten Planungsstufen vorgestellt und im Rahmen der Arbeitsgruppen diskutiert. Das Gebiet unterliegt einer Berichtspflicht und die Arten und Lebensraumtypen werden über ein Monitoring in regelmäßigen Abständen erfasst und bewertet. Ihr Erhaltungszustand darf sich nicht verschlechtern. 3
4 Zu den Regelungen im NSG: Die bestehenden Regelungen im NSG bleiben durch die Managementplanung unberührt. - Herr Maaß (Agrargenossenschaft Schulenberg e. G): Macht einen Maßnahmenvorschlag: Unser Betrieb bewirtschaftet 300 ha Grünland in der Recknitzniederung, davon 200 ha als naturschutzgerechte Grünlandnutzung. Die Flächen sind in den 1970er Jahren eingepoldert worden. Im Gebiet gibt es einen Graben, der angelegt wurde, als in den 70er Jahren die Recknitz eingedeicht wurde. Der Grabenwasserstand wird über einen Handstau geregelt. Die Wiesen sind immer feucht und der Graben führt immer Wasser. Der Vorschlag, den Graben an die Recknitz anzuschließen, um die Durchgängigkeit herzustellen wurde bisher von den Behörden nicht berücksichtigt. Antwort (Frau Dr. Freitag, UP): Die Maßnahme kann im Rahmen der Managementplanung geprüft werden und wird bei Eignung für die Ziele des FFH- Gebietes im Rahmen des Arbeitskreises diskutiert. Antwort (Herr Dr. Holz, StALU): Die Maßnahme kann über ein wasserrechtliches Verfahren auch unabhängig von der FFH-Managementplanung umgesetzt werden. Antwort (Herr Wanke, UNB LK NVP): Kenne nicht den Stand der Bearbeitung durch die Untere Wasserbehörde. Aus meiner Sicht steht der Maßnahme nichts entgegen. - Herr Maaß (Agrargenossenschaft Schulenberg e. G): Wird es durch die Managementplanung eine Verschlechterung für die Angler geben? Antwort (Frau Dr. Freitag): In den NSG-Verordnungen sind Regelungen zum Angeln getroffen. Diese werden im Rahmen der Managementplanung nicht geändert. Es sind derzeit keine Konflikte durch die Angelnutzung ersichtlich. Hinweis Herr Wanke (UNB LK NVP): Die Altarme bei Marlow werden beangelt. Zu den Altarmen zwischen Marlow und Bad Sülze gibt es Vorstellungen im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung der Wasserrahmenrichtlinie. Es sind Strukturverbesserungsmaßnahmen vorgesehen. Die zeitliche Abfolge ist mir jedoch nicht bekannt. Der Arbeitskreis könnte dies auch mit aufnehmen. Die Stadt Bad Sülze als großer Flächeneigentümer sollte unbedingt bei der Maßnahmenplanung mit einbezogen werden. - Herr Rohlfing (Landwirt): Beziehen sich die Maßnahmen ausschließlich auf die Bereiche innerhalb des FFH-Gebietes? Antwort (Frau Dr. Freitag UP): Ja. 4
5 - Herr von Schack (Landnutzer): Einige Maßnahmen in FFH-Gebieten wirken über die rote Linie hinaus. Beispiel Nehringen: Die Auswirkungen von Vernässungen im Rahmen der DEGES-Projekte greifen auch auf angrenzende Flächen über. Bei Wegnahme der Deiche würden diese Flächen nicht beeinträchtigt werden. Mein Vorschlag wäre, die Deiche an der Recknitz zurückzubauen. Antwort Herr Dr. Holz, StALU VP: Diese Problematik ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Vernässungsmaßnahmen abschließend über Entschädigung zu klären. - Herr von Schack (Landnutzer): Die Klärung über das Planfeststellungsverfahren hat auf juristischem Weg beim letzten Mal 9 Jahre gedauert. Antwort Herr Dr. Holz, StALU VP: Dieses Thema betrifft nicht die FFH- Managementplanung, es sei denn, dass die Maßnahmen der DEGES den Zielen der Managementplanung zuwiderlaufen. - Herr Stoll (Schäfer): Ich betreibe eine Schäferei an der Blinden Trebel bei Franzburg. Ist dieses Gebiet von der Managementplanung betroffen? Wie sind die Arbeitskreise eingeteilt und was machen diese? Antwort Frau Krüger (StALU VP): Wir werden die Arbeitskreise einberufen, wenn der Grundlagenteil vollständig vorliegt. Dann liegen die Bewertungen vollständig vor und die notwendigen Handlungserfordernisse können endgültig benannt werden. Herr Dr. Holz (StALU VP): Sollte man die Arbeitskreise eher regional oder thematisch gliedern. Das Thema ist ja im Grunde immer das Wasser. Ich schlage vor, die Abgrenzung der Arbeitskreise territorial vorzunehmen. Frau Krüger (StALU VP): Ich schlage ebenfalls vor, bei Zustimmung der Anwesenden, die Arbeitskreise territorial, etwa für den Raum Ribnitz-Damgarten, Grimmen-Tribsees und vielleicht für einen maßnahmebetroffenen Flussabschnitt aufzuteilen. Dabei zählen wir auch auf die ansässigen Kommunen und Ämter. - Allgemeine Zustimmung der Anwesenden. - Herr Rohlfing (Landnutzer): Das BVVG-Gesetz sieht vor, dass gewisse Grünlandflächen der BVVG in die Stiftung Umwelt und Natur zu übertragen sind. Was sind das für Flächen? Mein persönliches Interesse besteht hier vor dem Hintergrund der Betriebsplanung und zukünftigen Investitionen. Hat die Übertragung Auswirkungen auf die Nutzung der Grünlandfächen? Herr Dr. Holz (StALU VP): Die Frage zielt auf das Programm Nationales Naturerbe. Es geht um die Übertragung von Flächen an gemeinnützige Organisationen durch die BVVG. Diese erfolgt über ein Bewerbungsverfahren, wobei sich Verbände oder Stiftungen für die Flächen bewerben können. Das Verfahren läuft. Dieser Sachverhalt hat 5
6 zunächst nichts mit dem Managementplan zu tun, es sei denn, die betreffenden Flächen liegen im FFH-Gebiet. Die Auswahl der Flächen erfolgte nach fachlichen Kriterien (hochwertige Flächen oder Flächen mit hohem Aufwertungspotenzial). Die gegenwärtige Nutzung der Flächen wird dadurch nicht in Frage gestellt. Die Stiftung Umwelt und Natur ist auch an einer Fortführung der Pachtverträge interessiert. Das Programm Nationales Naturerbe ist kein neuerliches Bauernlegen. Die Karten und Inhalte des Grundlagenteils werden ins Internet gestellt, sobald sie vom StALU freigegeben sind. Dies wird Mitte bis Ende Februar erfolgen. Schlusswort von Herrn Dr. Holz (StALU): dankt allen Anwesenden für die angeregte und offene Diskussion und beendet die Veranstaltung. Arbeitsgruppenteilnehmer Nach den bisher vorliegenden Unterlagen erklärten sich folgende Teilnehmer der Veranstaltung für eine Mitarbeit bereit: Name Benthien, Grete Dr. Curschmann, Dieter Institution Untere Wasserbehörde Landkreis Demmin NABU-Kreisvorstand NVP Hiller, Elfrun StALU Mecklenburgischer Seenplatte, Dez. 20 Hotopp, Thomas Pferdepension Maaß, Arnold Agrargenossenschaft Schulenberg e. G. Masur, Susanna Osterland, Andreas Rohlfing, Christian Sack, Michael Schlesiger, Norbert Schmidt, Ralf Amt Recknitz-Trebeltal, SB Bauverwaltung/ Grünordnung Landkreis Nordvorpommern, Untere Naturschutzbehörde Landwirtschaftsbetrieb Christian Rohlfing LVB Amt Peenetal/ Loitz Median Kliniken GmbH &Co. KG, technischer Leiter NABU Nordvorpommern Stypmann, Harald Anglerverein An der Recknitz Marlow e. V. Voigt, M. Wanke, Hardo Wendt, Marion Ziemann, Friedhelm Landesanglerverband M-V Landkreis Nordvorpommern, Untere Naturschutzbehörde Kreisbauernverband Demmin Umweltamt Landkreis Demmin Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe ist weder endgültig noch abschließend. Die erste Sitzung der AG wird im Frühjahr (März/April) stattfinden. Den Teilnehmern werden Einladungen zugesandt. 6
7 Internetadressen Infoportal Managementplanung der UmweltPlan GmbH Stralsund/ Güstrow mit - Veranstaltungsinformationen - Präsentationen - Protokolle - Darstellung des Grundlagenteils - Standarddatenbogen unter FFH-Managementplanung in MV allgemein: turschutz_und_landschaftspflege/natura_2000/managementplanung/index.jsp aktuelle Informationen des LUNG M-V zu den gemeldeten FFH-Gebieten (Standarddatenbögen, Gebietsgrenzen) in M-V: Daten-DVD mit sämtlichen Grundlagendaten zu FFH-Gebieten in M-V (Unkostenbeitrag: 10 ): Auf dieser DVD sind in übersichtlicher Weise Schutzgebietsgrenzen und Standarddatenbögen enthalten. Fachleitfaden zur Managementplanung in Natura 2000-Gebieten auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V: turschutz_und_landschaftspflege/natura_2000/managementplanung/index.jsp Kristina Vogelsang (UmweltPlan GmbH) Stralsund,
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